|
Weitere
Entscheide zum neuen Radio- und Fernsehgesetz
BERN.
Nachdem sich die Kommission an der letzten Sitzung grundsätzlich
für das Gebührensplitting ausgesprochen hatte, lehnte sie die
Ausrichtung von Gebühren an nicht-kommerzielle Radio Veranstalter
in Agglomerationen ab. Weiter will sie Medienmonopole bekämpfen.
Konzessionen dürfen nicht an Veranstalter erteilt werden, die im
Versorgungsgebiet über andere Medien mit marktbeherrschender
Stellung verfügen. Weiter darf ein Veranstalter maximal zwei
Fernseh-Konzessionen und zwei Radio-Konzessionen erwerben. Die SRG
soll nur in Ausnahmefällen eine Konzession für Zielgruppen- und
Spartenprogramme erhalten. Dieser Bereich soll in erster Linie
privaten Veranstaltern vorbehalten sein.
0,5
Prozent Teuerung
NEUENBURG.
Der vom Bundesamt für Statistik (BFS) berechnete Landesindex der
Konsumentenpreise blieb im Juni 2003 gegenüber dem Vormonat
praktisch unverändert. Er erreichte in Folge eines minimalen
Anstiegs (+0,002%) aufgerundet den Stand von 102,9 Punkten (Mai
2003 = 102,8; Mai 2000 = 100). Innert Jahresfrist betrug die
Teuerung 0,5 Prozent, verglichen mit Jahresraten von 0,4 Prozent
im Mai 2003 und von 0,3 Prozent im Juni 2002. Die Erhöhung der
Jahresteuerung trotz stabilem Index lässt sich rechnerisch mit
dem so genannten Basiseffekt erklären (Monatsveränderung 0,0
Prozent im Juni 2003 und –0,1 Prozent im Juni 2002).
Eintrag
des Allianznamen in den neuen Ausweisen wieder möglich
Der
Bundesrat berücksichtigt das Gewohnheitsrecht: Der Allianzname
kann ab 1. August 2003 wie früher auf der ersten Seite des neuen
Passes eingetragen werden. Das gilt auch für die Identitätskarte.
Der Bunderat hat die Ausweisverordnung entsprechend angepasst.
BERN.
Im Sinn einer Vereinfachung sieht die geltende
Ausweisverordnung vor, dass in den neuen Ausweisen (Pass und
Identitätskarte) nur noch der amtliche Name gemäss
Zivilstandsregister eingetragen wird. Der von vielen Frauen und
auch Männern freiwillig geführte, so genannte Allianzname
hingegen gilt nicht als Teil des amtlichen Namens und wird im
neuen Pass nur noch auf Seite 2 und in der Identitätskarte gar
nicht mehr aufgeführt.
Zahlreiche
Reaktionen aus der Bevölkerung zeigten jedoch, dass das Führen
des Allianznamens auch im Ausweis in der Bevölkerung als eine Art
Gewohnheitsrecht verankert ist. Viele Frauen übernehmen mit der
Heirat den Namen des Ehemannes und verzichten auf das im
Zivilgesetzbuch (ZGB) vorgesehene Voranstellen ihres ledigen
Namens, weil sie gleich heissen wollen wie ihre Kinder. Sie möchten
aber dennoch ihren Mädchennamen, mit dem sie sich nach wie vor
identifizieren, nicht verlieren und messen deshalb dem
Allianznamen eine grosse Bedeutung zu.
Neues
Ausweisdokument zu reduziertem Preis
Beim
Erlass der Ausweisverordnung hat der Bundesrat die Bedeutung
dieses Gewohnheitsrechts für die Schweizerinnen und Schweizer
unterschätzt. Er hat nun auf Antrag von Bundesrätin Ruth
Metzler-Arnold entschieden, mit einer Verordnungsänderung das
freiwillige Führen des Allianznamens in Pass und Identitätskarte
wieder zu ermöglichen. Diese Möglichkeit tritt ab 1. August in
Kraft. Die neue Regelung gilt nicht rückwirkend: Personen, die
bereits einen neuen Pass oder eine neue Identitätskarte besitzen
und den Allianznamen nun eintragen lassen möchten, können auf
eigene Kosten. jedoch zum reduzierten Preis. ein neues
Ausweisdokument beantragen. Für diese Personen gelten folgende
Gebühren:
Pass:
75 statt 120 Franken
Identitätskarte:
51.60 statt 65 Franken
Beide
Ausweise: 75 statt 128 Franken
Die
Mindereinnahmen gehen zu Lasten des Bundes, der bei der
Ausstellung dieser neuen Ausweisdokumente auf seinen Kostenanteil
verzichtet. Die Kantone und Gemeinden erhalten damit wie bei der
Ausstellung im Rahmen des ordentlichen Verfahrens den gesamten
Aufwand vergütet.
NFA-Umsetzung
(Phase II) wird vorbereitet
BERN.
Die Phase 1 der NFA (Verfassungsbestimmungen und
"Bundesgesetz über den Finanzausgleich") ist von beiden
Räten behandelt worden. Die Differenzbereinigung wird in der
Herbstsession in Angriff genommen. Die Volksabstimmung darüber könnte
dem-nach 2004 stattfinden. Voraussetzung für die Umsetzung der
NFA ist die Anpassung zahlreicher
Einzelgesetze
(Phase II). Die projekt-interne Beratung der 12 Teilbereiche wurde
aufgenommen. Das Parlament wird im Verlaufe von 2005 über die
Phase II beraten.
Inventar
des kulinarischen Erbes der Schweiz
BERN.
Der Bundesrat hat vom Bericht „Inventar des kulinarischen
Erbes der Schweiz“ Kenntnis genommen. Es wäre positiv, wenn ein
derartiges Verzeichnis der kulinarischen Spezialitäten der
Schweiz erstellt würde, heisst es im Bericht. Das Inventar würde
erlauben, die spezifischen Besonderheiten von lokalen und
traditionellen Produkte zu identifizieren und damit besser zu
verstehen. Vernachlässigte Produktionsweisen würden wieder
angewandt. Durch die enge Verbindung zur Landwirtschaft und den
Regionen würde es sich auch nahtlos in den agrar- und
regionalpolitischen Kontext einfügen. Der Bericht hält aber auch
fest, dass ein Inventar des kulinarischen Erbes der Schweiz primär
im privatwirtschaftlichen Interesse sei.
Der
Bundesrat beantragt gleichzeitig, das Postulat Zisyadis, welches
die Schaffung des Inventars anregt, als erfüllt abzuschreiben.
Der
schweizerische Baupreisindex im April 2003
NEUENBURG.
Die Baupreise sind im Halbjahr zwischen Oktober 2002 und April
2003 erneut gesunken (-1,1%). Dies besagt der vom Bundesamt für
Statistik (BFS) berechnete Baupreisindex. Die in den zwei
vorangegangenen Semestern registrierte negative Preisentwicklung
(-0,7% und -0,9%) setzte sich damit verstärkt fort. Im Gegensatz
zu den Vorperioden ist diesmal hauptsächlich der Hochbau für die
Abschwächung verantwortlich (-1,3%). Demgegenüber hat sich der
seit 2001 anhaltende Rückgang im Tiefbau verlangsamt (-0,5%).
Zwischen April 2002 und April 2003 ist das Preisniveau im gesamten
Baugewerbe um 2,0% gesunken (Hochbau: -2,1%; Tiefbau: -1,7%). Die
sinkenden Preise sind im Lichte der nach wie vor ungünstigen
Baukonjunktur zu sehen. Sowohl die Industrie als auch die öffentliche
Hand haben ihre Investitionen gedrosselt. Auch ist das Aktivitätenvolumen
im ersten Quartal 2003 weiter geschrumpft: Im Tiefbau – der
stark von öffentlichen Aufträgen abhängt. nehmen die
Auftragseingänge weiter ab. Dagegen befanden sich die
Auftragseingänge im Hochbau Anfang dieses Jahres in leichtem
Aufwind, was mittelfristig eine Erholung in diesem Sektor erhoffen
lässt.
|