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Das
Strahlenrisiko in der Schweiz ist klein
BERN.
Die Schweizer Bevölkerung war auch 2002 keiner unzulässigen
Bestrahlung ausgesetzt; dies auch in Gebieten, die 17 Jahre nach
dem Unfall in Tschernobyl noch immer leicht erhöhte Caesium-137-Werte aufweisen. Einzig die Radonkonzentrationen in
einigen Wohnhäusern sind erhöht. Die durchschnittliche
Jahresdosis der Bevölkerung von insgesamt 4 milli-Sievert stammt
weitgehend aus natürlichen Quellen. Die Hauptbeiträge sind Radon
mit 1.6 milli-Sievert, die externe
Bestrahlung durch Erd-Radioaktivität mit 0.9 milli-Sievert sowie
die Radionuklide im Körper mit 0.4 milli-Sievert. Aus der
medizinischen Röntgendiagnostik kommt 1 milli-Sievert, aus allen
übrigen
künstlichen Strahlenquellen etwa 0.2 milli-Sievert. Der Beitrag
der Kernkraftwerke beträgt weniger als ein Prozent der
Jahresdosis. Die Caesium-137--Werte in Gras und Milch, welche nach
dem Unfall von
Tschernobyl im April 1986 massiv angestiegen waren, haben
mittlerweile deutlich abgenommen. Einzig gewisse einheimische
Wildpilze und Wildschweine aus dem Tessin weisen noch solche Werte
auf. Bei den Wildschweinen waren die Limiten vereinzelt überschritten.
Ausser diesen Ausnahmen und den schon früher gemeldeten erhöhten
Radonkonzentrationen in einigen Wohnräumen waren
die Limiten auch 2002 eingehalten.
Schweizer
Spielbanken erzielten Umsätze von 300 Mio. Franken
BERN.
Die Bruttospielerträge der Schweizer Spielbanken betrugen im Jahr
2002 insgesamt rund 300 Mio. Franken. Die Erträge der im zweiten
Semester neu eröffneten zwölf Casinos machen 140 Mio. Franken
aus, wie die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) in ihrem
Jahresbericht festhält. Diese ersten Ergebnisse erfüllen die
Erwartungen, jedoch knapp.
Integrierte
Finanzmarktaufsicht
BERN.
Der Bundesrat hat am 30. November 2001 eine
Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Ulrich Zimmerli für
die gesetzgeberischen Folgearbeiten zum Schlussbericht der
Expertengruppe Finanzmarkaufsicht (Bericht Zufferey) eingesetzt.
Die Expertenkommission hat nun einen ersten Teilbericht
verabschiedet und dem Chef EFD zugestellt. Noch offen sind die
Sanktionen und eine allfällige Erweiterung der Aufsicht. Die Eröffnung
des Vernehmlassungsverfahrens zu den Expertenvorschlägen und zum
Gesetzesentwurf ist für den Herbst 2003 geplant.
Die
"Expertenkommission Zimmerli" hat in einem ersten
Teilbericht Vorschläge zur Organisation der "Eidg.
Finanzmarktaufsicht (FINMA)" sowie zu den
fachbereichsübergreifenden
Aufsichtsinstrumenten verabschiedet. Die FINMA soll als öffentlich-rechtliche
Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit
ausgestaltet
werden. Die Oberaufsicht der FINMA obliegt der Bundesversammlung,
wobei die Unabhängigkeit zu wahren ist. In dieser neuen
Behörde
werden vorerst die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und das
Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) organisatorisch
zusammengeführt. Die FINMA wird durch kostendeckende Gebühren
und besondere Aufsichtsabgaben finanziert.
Dokumentation
zum Finanzplatz Schweiz
BERN.
Eine neue Dokumentation gibt einen Überblick über die
wirtschaftliche Bedeutung des Finanzplatzes Schweiz, seine
Stellung im internationalen Standortwettbewerb, seine
regulatorischen
und
aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie das Engagement der
Schweiz im internationalen Kontext. Sie hat zum Ziel, die
wichtigsten Fakten zum
Finanzplatz Schweiz und den geltenden Rechtsrahmen einem breiteren
Publikum, insbesondere auch im Ausland, bekannt zu machen.
Die
Dokumentation zeigt, dass sich der Finanzsektor als tragender
Pfeiler der Schweizer Wirtschaft und als gegenüber dem Ausland
offener Finanzplatz
von
internationaler Bedeutung im internationalen Standortwettbewerb
behaupten muss. Weiter wird darauf hingewiesen , dass eine
wirksame und anpassungsfähige Finanzmarktregulierung und
-aufsicht eine zentrale Rolle spielt für den Kunden-, Investoren-
und Systemschutz sowie für die Wahrung der Marktintegrität.
Regulatorische Reformen. so die Dokumentation –dienen zugleich
auch der günstigen Ausgestaltung der Rahmenbedingungen, damit die
Schweiz weiterhin als Standort für Finanzunternehmen attraktiv
bleibt. In der Dokumentation finden sich auch Belege für eine
aktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit auf internationaler
Ebene, mit welcher die Schweiz ihre Verantwortung für ein
stabiles und integres globales Finanzsystem wahr nimmt.
Risikowahrnehmung
entspricht nicht der Realität
BERN.
Zum zweiten Mal erscheint der Jahresbericht
Lebensmittelsicherheit des Bundesamtes für Gesundheit in einer
neuen leserfreundlichen Form. Er zeigt auf, mit welchen Themen
sich das BAG 2002 im Bereich Lebensmittelsicherheit
schwergewichtig befasst hat und erlaubt den Einblick in die
vielfältigen
Aufgaben jener Bundesbehörde, welche gemeinsam mit vielen
Partnern dafür sorgt, dass Lebensmittel in der Schweiz sicher
sind.
Die
Experten sind sich einig, dass Lebensmittel heute sicherer sind
als je zuvor. Der Aufwand jedoch, diese Sicherheit zu gewährleisten,
wird unter anderem aufgrund des wachsenden und zunehmend
globalisierten Warenangebots immer grösser.
Allerdings
befürchteten die Konsumentinnen und Konsumenten im 2002, dass sie
wegen verschiedener Rückstände in Lebensmitteln nicht mehr
bedenkenlos essen dürften: Verunreinigungen mit unerwünschten
Substanzen, Diskussionen um einzelne Themen im umfangreichen
Revisionspaket 98/02 und der Nachweis von Acrylamid in Rösti,
Pommes-Frites, Snacks, Kaffee und anderen kohlenhydratreichen
Lebensmitteln sorgten für Schlagzeilen und viel Verunsicherung.
Der Jahresbericht bringt die wichtigsten Ereignisse in einen grösseren
Zusammenhang und zeigt, wo die wirklichen Risiken im
Lebensmittelbereich liegen, nämlich in erster Linie bei falschen
Ernährungsgewohnheiten und mangelnder Hygiene. Es zeigt sich
immer wieder, dass zwischen Risikowahrnehmung und Risikolage,
scheinbarer momentaner Dringlichkeit und langfristigen Prioritäten
grosse Differenzen bestehen, deren Auswirkungen auf das
individuelle Verhalten
und auf die Politik nicht ausbleiben. So darf festgestellt werden,
dass die Überwachung von chemischen Rückständen auf einem hohen
Niveau ist, im Bereich der Hygiene geht mit der Abschaffung der
entsprechenden Ausbildung in Schulen wertvolles Wissen verloren.
Im Bereich Ernährung haben wir bis heute lediglich erste Schritte
hinter uns, zurzeit ist eine Verschlechterung der Situation
festzustellen.
Die
Tatsache, dass Herr und Frau Schweizer zu viel auf die Waage
bringen, wird erst seit kurzem als realer Risikofaktor anerkannt:
42 % der Männer und 28 % der Frauen sind zu schwer; die WHO hat
das Übergewicht kürzlich sogar zum Gesundheitsrisiko Nummer eins
erklärt. Dabei beeinträchtigen die Folgen von Übergewicht nicht
nur das persönliche Wohlbefinden, sie belasten auch massiv die
Gesundheitskosten. Mit dem Projekt Suissebalance hat das BAG
gemeinsam mit Gesundheitsförderung Schweiz einen wichtigen
Schritt zur Förderung der optimalen Ernährung und Bewegung
getan. Die Fragen rund um Ernährung und Essverhalten werden die
Gesundheitsbehörden
in den kommenden Jahren aber nicht nur in Bezug auf Übergewicht
beschäftigen. Fehlernährung bei Kindern und Jugendlichen ist
ebenso ein Thema wie mangelnde Kenntnisse im hygienischen Umgang
mit Lebensmitteln. In diesen Bereichen ist noch viel Aufklärungsarbeit
nötig.
Neben
Ernährungsfragen und Problemen mit unerwünschten Rückständen
in Lebensmitteln stellt die Globalisierung der Warenflüsse für
alle Instanzen eine weitere grosse Herausforderung dar. Sie bringt
eine enorme Warenvielfalt mit sich, welche neue gesetzliche
Grundlagen erfordert, den Ausbau der Rückverfolgbarkeit und die
Erweiterung der Lebensmittelkontrolle. Eine erfolgreiche Bewältigung
der zum Teil neuen oder erweiterten Aufgaben ist ganz direkt abhängig
von einer guten, vernetzten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit
aller beteiligten Instanzen auf nationaler und internationaler
Ebene.
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