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Exportrisikogarantie:
Gutes Resultat für 2002
BERN.
Die Exportrisikogarantie (ERG) kann dem Bund erneut 125
Millionen Franken zurückzahlen.
Die globale Nachfrageschwäche wirkt sich dämpfend auf das
Neugeschäft aus.
Ein
sehr gutes Rechnungsjahr hat es der ERG ermöglicht, dem Bund
erneut 125 Millionen abzuliefern und das Darlehen auf 325
Millionen Franken abzubauen. Die neu erteilten Garantien gingen im
Zeichen der globalen Nachfrageschwäche um 7 Prozent auf 1952
Millionen Franken zurück. Die grösste Nachfrage bestand für
Ausfuhren in die Türkei, gefolgt von
Vietnam,
Bahrain, Iran, Ägypten, Israel und China. Gemessen an der Zahl
der erteilten Garantien entfallen 56 Prozent auf Geschäfte unter
5 Millionen Franken. Die Gesamtverpflichtungen aus laufenden
Garantien betragen unverändert 8.5 Milliarden Franken. In der
Erfolgsrechnung erreichen auf der Ertragsseite die Prämien 55
Millionen, die Umschuldungs-zinsen 77 Millionen und die
Aktivierung von umgeschuldeten Schadenzahlungen 290 Millionen, auf
der Aufwandseite die Schadenzahlungen 56 Millionen, Rückstellungen
und Wertberichtigungen 75
Millionen,
Zinsen an den Bund 16 Millionen und Wertreduktionen auf
Umschuldungsguthaben 185 Millionen Franken. Bedeutende Aktivposten
sind
die
wertberichtigten Umschuldungsguthaben von 822 Millionen (nominal
2637 Millionen) und die flüssigen Mittel von 138 Millionen. Unter
den Passiven ragen Rückstellungen von 87 Millionen auf den
bestehenden
Garantien und der verbleibende Bundesvorschuss von 325 Millionen
Franken hervor.
Schweizer
Arbeitsmarktpolitik schneidet im EU-Vergleich gut ab
Wirtschaftsminister
Joseph Deiss nimmt am 11. Juli 2003 am informellen Treffen der
EU-Arbeits- und Sozialminister im italienischen Varese teil.
Themen des Treffens sind die Arbeitsmarktpolitik, das Problem der
Schwarzarbeit sowie die soziale Dimension der Lissabonner
Strategie zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Schweiz
nimmt als Beobachterin am Treffen teil.
BERN.
Am EU-Gipfel von Lissabon im März 2000 hatte sich die Europäische
Union als strategisches Ziel gesetzt, zum „wettbewerbsfähigsten
und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“ zu
werden.
Endziel
des so genannten Lissabonner Prozesses ist, die Gesamtbeschäftigungsquote
bis 2010 möglichst nahe an 70 Prozent heranzuführen.
Die
Beschäftigungssituation präsentiert sich in der Schweiz gegenwärtig
günstiger als der EU-Durchschnitt: Die Erwerbsquote liegt mit 79
Prozent bereits heute über dem Lissabonner Ziel. Diese relativ
gute Ausgangslage dürfe die Schweiz allerdings nicht dazu
verleiten, im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik untätig
zu bleiben, ist Bundesrat Joseph Deiss der Ansicht. Prioritär sei
für die Schweiz der flexible Arbeitsmarkt kombiniert mit der
nachhaltigen Sicherung der
Sozialwerke.
Aus diesem Grund hat die Schweiz eine gesetzlich festgelegte
Reduktion der Arbeitszeit verworfen.
Zudem wurden im Jahre 2003 die
Lohnnebenkosten
(Prämien der Arbeitslosenversicherung) um 1,2 Milliarden Franken
reduziert; eine weitere Reduktion im gleichen Umfang
steht für 2004 an. Die Arbeitsbeschaffungsreserven wurden
freigegeben und die Bezugsdauer für die Kurzarbeitsentschädigung
verlängert. Des weiteren hat die Schweiz einen umfassenden
Aktionsplan zur Stärkung des wirtschaftlichen Wachstums
eingeleitet.
Arbeitsmarktlich
relevant ist zudem die Ausdehnung des bilateralen Personenfreizügigkeitsabkommens
Schweiz-EU auf die neuen EU-Mitgliedstaaten, über deren Modalitäten
ab Mitte Juli verhandelt
wird.
Dadurch öffnet sich der Schweizer Wirtschaft ein zusätzlicher
Rekrutierungsmarkt von Arbeitnehmern.
Schweizer
Geisel von Bundesrätin Calmy-Rey empfangen
BERN.
Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin des Eidgenössischen
Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), hat Maurice
Boillat empfangen, der während eines Jahres von Rebellen im Osten
der
Demokratischen Republik Kongo festgehalten wurde.
Der
Schweizer Bürger Boillat wurde mit seiner kongolesischen Ehefrau
vor mehr als einem Jahr von Mai-Mai-Rebellen in der Provinz Kivu
verschleppt, wo
er seit über zwanzig Jahren in kirchlichen Entwicklungsprojekten
tätig war.
Die
Verschleppten wurden von den Rebellen Ende April 2003 freigelassen
und Vertretern der MONUC (Mission der Vereinten Nationen in der
D.R. Kongo) übergeben. Nachdem sie zunächst von der
schweizerischen Botschaft in Kinshasa betreut worden waren,
kehrten sie inzwischen in die Schweiz zurück.
Das
EDA stand während dieser Zeit in engem Kontakt mit den Angehörigen
des Verschleppten in der Schweiz. In intensiver Zusammenarbeit mit
dem VBS einerseits und anderseits den kongolesischen Behörden,
der lokalen Kirche, den Vertretern von MONUC, OCHA (Büro der
Vereinten Nationen für die Koordination Humanitärer
Angelegenheiten), dem Hochkommissariat für Menschenrechte und dem
UNDP (Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen) vor Ort wurde
vom EDA alles unternommen, um ohne Gefährdung ihrer Sicherheit
die
bedingungslose Freilassung der Verschleppten zu erreichen. Zu
ihrem Schutze und um die Bemühungen für ihre Freilassung nicht
zu gefährden, fanden alle Anstrengungen unter Wahrung der grösstmöglichen
Diskretion statt. Die Freilassung erfolgte bedingungslos und ohne
Bezahlung eines Lösegeldes.
Verfassungswidrig
LAUSANNE.
Das Bundesgericht in Lausanne hat entschieden, dass
Volksabstimmungen über Einbürgerungen verfassungswidrig sind.
Nun muss die Luzerner Gemeinde Emmen fünf abgelehnte Einbürgerungsgesuche
neu beurteilen. Ausserdem lehnten die Richter eine
Stimmrechtsbeschwerde der SVP der Stadt Zürich gegen die Ungültigerklärung
ihrer Voklsinitiative «Einbürgerungen vors Volk» ab und stützten
damit einen Entscheid der Zürcher Kantonsregierung.
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