Exportrisikogarantie: Gutes Resultat für 2002

BERN. Die Exportrisikogarantie (ERG) kann dem Bund erneut 125 Millionen Franken  zurückzahlen. Die globale Nachfrageschwäche wirkt sich dämpfend auf das Neugeschäft aus.

Schweizer Arbeitsmarktpolitik schneidet im EU-Vergleich gut ab

BERN. Wirtschaftsminister Joseph Deiss nimmt am 11. Juli 2003 am informellen Treffen der EU-Arbeits- und Sozialminister im italienischen Varese teil.

Verfassungswidrig

LAUSANNE. Das Bundesgericht in Lausanne hat entschieden, dass Volksabstimmungen über Einbürgerungen

Schweizer Geisel von Bundesrätin Calmy-Rey empfangen

BERN. Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), hat Maurice Boillat empfangen, der während eines Jahres von Rebellen im Osten der Demokratischen Republik Kongo festgehalten wurde.

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

10. Juli 2003

Exportrisikogarantie: Gutes Resultat für 2002

BERN. Die Exportrisikogarantie (ERG) kann dem Bund erneut 125 Millionen Franken  zurückzahlen. Die globale Nachfrageschwäche wirkt sich dämpfend auf das Neugeschäft aus.

Ein sehr gutes Rechnungsjahr hat es der ERG ermöglicht, dem Bund erneut 125 Millionen abzuliefern und das Darlehen auf 325 Millionen Franken abzubauen. Die neu erteilten Garantien gingen im Zeichen der globalen Nachfrageschwäche um 7 Prozent auf 1952 Millionen Franken zurück. Die grösste Nachfrage bestand für Ausfuhren in die Türkei, gefolgt von Vietnam, Bahrain, Iran, Ägypten, Israel und China. Gemessen an der Zahl der erteilten Garantien entfallen 56 Prozent auf Geschäfte unter 5 Millionen Franken. Die Gesamtverpflichtungen aus laufenden Garantien betragen unverändert 8.5 Milliarden Franken. In der Erfolgsrechnung erreichen auf der Ertragsseite die Prämien 55 Millionen, die Umschuldungs-zinsen 77 Millionen und die Aktivierung von umgeschuldeten Schadenzahlungen 290 Millionen, auf der Aufwandseite die Schadenzahlungen 56 Millionen, Rückstellungen und Wertberichtigungen 75 Millionen, Zinsen an den Bund 16 Millionen und Wertreduktionen auf Umschuldungsguthaben 185 Millionen Franken. Bedeutende Aktivposten sind die wertberichtigten Umschuldungsguthaben von 822 Millionen (nominal 2637 Millionen) und die flüssigen Mittel von 138 Millionen. Unter den Passiven ragen Rückstellungen von 87 Millionen auf den bestehenden Garantien und der verbleibende Bundesvorschuss von 325 Millionen Franken hervor.

Schweizer Arbeitsmarktpolitik schneidet im EU-Vergleich gut ab

Wirtschaftsminister Joseph Deiss nimmt am 11. Juli 2003 am informellen Treffen der EU-Arbeits- und Sozialminister im italienischen Varese teil. Themen des Treffens sind die Arbeitsmarktpolitik, das Problem der Schwarzarbeit sowie die soziale Dimension der Lissabonner Strategie zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Schweiz nimmt als Beobachterin am Treffen teil.

BERN. Am EU-Gipfel von Lissabon im März 2000 hatte sich die Europäische Union als strategisches Ziel gesetzt, zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“ zu werden.

Endziel des so genannten Lissabonner Prozesses ist, die Gesamtbeschäftigungsquote bis 2010 möglichst nahe an 70 Prozent heranzuführen.

Die Beschäftigungssituation präsentiert sich in der Schweiz gegenwärtig günstiger als der EU-Durchschnitt: Die Erwerbsquote liegt mit 79 Prozent bereits heute über dem Lissabonner Ziel. Diese relativ gute Ausgangslage dürfe die Schweiz allerdings nicht dazu verleiten, im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik untätig zu bleiben, ist Bundesrat Joseph Deiss der Ansicht. Prioritär sei für die Schweiz der flexible Arbeitsmarkt kombiniert mit der nachhaltigen Sicherung der Sozialwerke. Aus diesem Grund hat die Schweiz eine gesetzlich festgelegte Reduktion der Arbeitszeit verworfen.  Zudem wurden im Jahre 2003 die Lohnnebenkosten (Prämien der Arbeitslosenversicherung) um 1,2 Milliarden Franken reduziert; eine weitere Reduktion im gleichen Umfang steht für 2004 an. Die Arbeitsbeschaffungsreserven wurden freigegeben und die Bezugsdauer für die Kurzarbeitsentschädigung verlängert. Des weiteren hat die Schweiz einen umfassenden Aktionsplan zur Stärkung des wirtschaftlichen Wachstums eingeleitet.

Arbeitsmarktlich relevant ist zudem die Ausdehnung des bilateralen Personenfreizügigkeitsabkommens Schweiz-EU auf die neuen EU-Mitgliedstaaten, über deren Modalitäten ab Mitte Juli verhandelt wird. Dadurch öffnet sich der Schweizer Wirtschaft ein zusätzlicher Rekrutierungsmarkt von Arbeitnehmern.

Schweizer Geisel von Bundesrätin Calmy-Rey empfangen

BERN. Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), hat Maurice Boillat empfangen, der während eines Jahres von Rebellen im Osten der Demokratischen Republik Kongo festgehalten wurde.

Der Schweizer Bürger Boillat wurde mit seiner kongolesischen Ehefrau vor mehr als einem Jahr von Mai-Mai-Rebellen in der Provinz Kivu verschleppt, wo er seit über zwanzig Jahren in kirchlichen Entwicklungsprojekten tätig war.

Die Verschleppten wurden von den Rebellen Ende April 2003 freigelassen und Vertretern der MONUC (Mission der Vereinten Nationen in der D.R. Kongo) übergeben. Nachdem sie zunächst von der schweizerischen Botschaft in Kinshasa betreut worden waren, kehrten sie inzwischen in die Schweiz zurück.

Das EDA stand während dieser Zeit in engem Kontakt mit den Angehörigen des Verschleppten in der Schweiz. In intensiver Zusammenarbeit mit dem VBS einerseits und anderseits den kongolesischen Behörden, der lokalen Kirche, den Vertretern von MONUC, OCHA (Büro der Vereinten Nationen für die Koordination Humanitärer Angelegenheiten), dem Hochkommissariat für Menschenrechte und dem UNDP (Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen) vor Ort wurde vom EDA alles unternommen, um ohne Gefährdung ihrer Sicherheit die bedingungslose Freilassung der Verschleppten zu erreichen. Zu ihrem Schutze und um die Bemühungen für ihre Freilassung nicht zu gefährden, fanden alle Anstrengungen unter Wahrung der grösstmöglichen Diskretion statt. Die Freilassung erfolgte bedingungslos und ohne Bezahlung eines Lösegeldes.

Verfassungswidrig

LAUSANNE. Das Bundesgericht in Lausanne hat entschieden, dass Volksabstimmungen über Einbürgerungen verfassungswidrig sind. Nun muss die Luzerner Gemeinde Emmen fünf abgelehnte Einbürgerungsgesuche neu beurteilen. Ausserdem lehnten die Richter eine Stimmrechtsbeschwerde der SVP der Stadt Zürich gegen die Ungültigerklärung ihrer Voklsinitiative «Einbürgerungen vors Volk» ab und stützten damit einen Entscheid der Zürcher Kantonsregierung.

 

 

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