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A1
Baregg West: Schwierige Verkehrsführung Richtung Zürich
AARAU.
Der Stau Richtung Bern auf der A1 am Baregg gehört der
Vergangenheit an. Wegen den weiterlaufenden Belagseinbauten und
der Realisation der Wildtierunterführung zwischen Reuss-Brücke
und Tunnel ist hingegen bis im Oktober weiter mit starken
Verkehrsbehinderungen in Richtung Zürich zu rechnen.
Für
die Bareggfahrenden hat sich die Situation in Richtung Bern seit
der Eröffnung der neuen Röhre am 17. Juni 2003 wesentlich
verbessert: Der tägliche Abendstau in Richtung Bern ist vollständig
verschwunden.
Im
Moment konzentrieren sich die Arbeiten am Baregg auf die Baustelle
Baregg West. Zwischen der Reuss-Brücke bei der Verzweigung A1/A3
und dem Bareggtunnel werden jetzt die Fahrspuren inklusive
Strassenentwässerung angepasst. Gleichzeitig werden Kabelanlagen
ergänzt und die bestehenden Beläge ersetzt. Zudem wird noch die
letzte Etappe einer 30 Meter breiten Wildtierunterführung gebaut.
Die Arbeiten dieser dritten Phase „Baregg West“ haben am
Dienstag, 24. Juni 2003 mit der Reduktion von drei auf zwei Spuren
begonnen. Die Stauhäufigkeit und die Wartezeiten Richtung Zürich
haben seither stark zugenommen.
Bewusst
in die Sommerferien verlegt wird die Teilsperrung des
Autobahnanschlusses Baden-West, weil in dieser Zeit das
Verkehrsaufkommen am geringsten ist. Die im Bereich des
lichtsignalgesteuerten Knotens Kantonsspital anstehenden
Werkleitungs- und Belagsarbeiten sind nicht unter Verkehr
realsierbar. Die Ausfahrt von Bern/Basel her in Richtung
Baden/Birmenstorf/Dättwil/Rohrdorferberg ist deshalb vom 21. bis
27. Juli 2003 gesperrt. Eine Umleitung über Mellingen wird
signalisiert. Aktuellste Informationen können auf www.baregg.ch
abgerufen werden.
Offen
bleiben die Einfahrt Baden-West Richtung Bern/Basel und die
Ausfahrt von Zürich her. Die Einfahrt Richtung Zürich bleibt
ebenfalls
Toni
-Areal soll öffentlich genutzt und bewohnt
werden
ZÜRICH.
Der Stadtrat von Zürich beantragt dem Gemeinderat, dem privaten
Gestaltungsplan zum Toni-Areal zuzustimmen. Damit soll eine
definitive Umnutzung und Umgestaltung des ehemaligen Fabrikgebäudes
ermöglicht werden.
Wo
früher Milchprodukte hergestellt wurden, hat sich innerhalb
weniger Jahre ein Kulturzentrum entwickelt. Seit der Stillegung
Ende September 2000 wird die ehemalige
Joghurtfabrik für Zwischennutzungen vermietet: Mit Musikklubs,
Modeevents und Sportanlässen ist die Toni-Molkerei zu einer
trendigen Adresse in Zürich West geworden. Als Grundlage für die
definitive Umnutzung und Umgestaltung des Toni-Areals wurde 2002
ein privater Gestaltungsplan erarbeitet und öffentlich aufgelegt.
Er stützt sich auf das Vorprojekt des Architekturbüros Herczog
Hubeli Comalini, Zürich.
Das
1976 erstellte Fabrikgebäude der Toni-Molkerei ist ein
industrieller Zeuge in Zürich West. Die markante Erscheinung des
Industriebaus mit der gewundenen Auffahrtsrampe und die räumliche
Grosszügigkeit im Innern sollen in ihrer Wirkung erkennbar
bleiben. Ziel des Gestaltungsplans ist es, das Gebäude für öffentliche
Nutzungen wie Kultur, Bildung, Sport und Wohnen um- und
weiterzubauen. Die zahlreichen Zwischennutzungen zeigen, dass
ein entsprechendes Bedürfnis in Zürich West besteht.
Heute stehen auf dem Dach des Gebäudes rund dreihundert Parkplätze
zur Verfügung. Diese Zahl wird beibehalten. Gleichzeitig wird die
Anbindung an den öffentlichen Verkehr durch die geplante
Tramlinie 18 auf der Pfingstweidstrasse erhöht. Der
Gestaltungsplan stellt auch sicher, dass die Freiräume auf dem
Areal vergrössert und für die Bevölkerung besser zugänglich
und nutzbar gemacht werden.
Prämienverbilligungsbeiträge
2004 nach drei Regionen abgestuft
Die
Gemeinden des Kantons Zürich sind vom Bundesamt für
Sozialversicherungen für das Jahr 2004 neu drei Prämienregionen
zugeteilt worden. Diese Einteilung wird auch für die Prämienverbilligung
2004 übernommen. Die Beiträge werden entsprechend abgestuft.
ZÜRICH.
Bisher wurden bei der Prämienverbilligung zwei Regionen
unterschieden: Die Versicherten der Stadt Zürich, deren
Versicherungsprämien deutlich über denjenigen der übrigen
Gemeinden lagen, erhielten höhere Verbilligungsbeiträge als die
übrigen Versicherten. Für 2004 hat das Bundesamt für
Sozialversicherungen drei Regionen festgelegt. Die Stadt Zürich
(Region 1) bildet nach wie vor die teuerste Prämienregion. In der
Region 2 (37 Gemeinden) werden durch diese Einteilung die Prämien
im Durchschnitt verteuert. Die Versicherten der Region 3 (133
Gemeinden) können demgegenüber mit einer Herabsetzung der Prämien
rechnen. Aus diesem Grund werden auch in der Prämienverbilligung
2004 die Beiträge neu nach den gleichen drei Regionen abgestuft.
Die Regionen sind wie folgt eingestuft:
Region
1: Stadt Zürich
Region
2: Dietlikon, Kloten, Opfikon, Wallisellen, Regensdorf, Rümlang,
Dietikon, Schlieren, Urdorf, Adliswil, Horgen, Kilchberg,
Richterswil, Thalwil, Wädenswil, Erlenbach, Herrliberg,
Hombrechtikon, Küsnacht, Männedorf, Meilen, Oetwil am See, Stäfa,
Uetikon am See, Zumikon, Zollikon, Dübendorf, Egg, Fällanden,
Greifensee, Maur, Mönchaltorf, Schwerzenbach, Uster, Volketswil,
Wangen-Brüttisellen und Winterthur
Region
3: Übrige Gemeinden
Für
die Versicherten der Stadt Zürich (Region 1) werden die
Verbilligungsbeiträge auf dem bisherigen Stand belassen. In der
Region 2 werden die Versicherten durch die neue Einteilung der
Regionen durchschnittlich eine Erhöhung der Prämien erfahren. In
den untersten Einkommensgruppen (Verheiratete und Alleinerziehende
mit einem steuerbarem Gesamteinkommen bis 30'400 Franken und
Alleinstehende mit einem steuerbaren Gesamteinkommen bis 22'800
Franken) werden deshalb die Verbilligungsbeiträge 2004 im
Vergleich zum Auszahlungsjahr 2003 um 60 Franken angehoben.
Erwachsene Versicherte der Region 3 werden im Jahr 2004 im
Durchschnitt weniger Prämien zahlen müssen. Entsprechend werden
die Verbilligungsbeiträge um 60 Franken gesenkt. Die
Verbilligungsbeiträge der berechtigten Kinder aller Regionen
werden zwischen 48 Franken und 108 Franken heraufgesetzt und
entsprechen damit mindestens 85 Prozent der regionalen
Durchschnittsprämien.
Die
auf das Jahr 2003 heraufgesetzten Berechtigungsgrenzen werden auf
dem heutigen Stand belassen. Für Personen, deren steuerbares Vermögen
300'000 Franken nicht übersteigt, ergeben sich für 2004 somit
folgende Berechtigungsgrenzen und Verbilligungsbeiträge:
Regierungsrat
beantragt das Kantonsreferendum
gegen
das Steuerpaket 2001
ZÜRICH.
Der Zürcher Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, auch der
Kanton Zürich solle gegen das von den eidgenössischen Räten
beschlossene Steuerpaket 2001 das Kantonsreferendum ergreifen. Ein
solches Referendum kommt zustande, wenn es von mindestens acht
Kantonen ergriffen wird. Im Kanton Zürich ist für die Ergreifung
eines solchen Referendums der Kantonsrat zuständig.
Kanton
übergibt «Fernwärme Zürich» der Stadt Zürich
ZÜRICH.
Der Zürcher Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die
kantonale Fernwärmeversorgung mit dem dazu gehörigen Personal
und den betrieblichen Sachwerten an die Stadt Zürich zu übertragen.
Die buchhalterisch vollständig abgeschriebenen kantonalen Anlagen
werden mit wenigen Ausnahmen unentgeltlich übertragen. Die Übertragung
der Anlagen an die Stadt Zürich ermöglicht eine effizientere
Betriebsführung als bisher.
Der
Kanton betreibt in der Stadt Zürich und Umgebung eine Fernwärmeversorgung,
die vor allem der Versorgung kantonaler Liegenschaften im
Hochschulquartier sowie der Universität Irchel dient. Ebenso
betreibt die Stadt Zürich eine Fernwärmeversorgung. Unter der
Bezeichnung «Fernwärme Zürich» sind die kantonale und die städtische
Fernwärmeversorgung technisch und betrieblich eng miteinander
verbunden. Um eine noch effizientere Betriebsführung zu gewährleisten,
drängt sich die Zusammenführung auf. Mit dem Zusammenschluss
werden für die gesamte Fernwärmeversorgung eine einheitliche
operative Leitung und eine einheitliche politische Verantwortung
geschaffen.
Die
kantonalen Anlagen werden weitgehend unentgeltlich übertragen.
Die kantonale Fernwärmeversorgung wird buchhalterisch bis Ende
2003 vollständig abgeschrieben. Diese Sonderabschreibungen in der
Höhe von insgesamt 53 Millionen Franken (Jahre 2002 und 2003)
entstehen unabhängig von der Übertragung an die Stadt Zürich
und sind bereits früher beschlossen worden. Sie sind notwendig,
damit der Betrieb dieser im öffentlichen Interesse stehenden
Anlagen künftig kostendeckend geführt und Neuinvestitionen durch
die Erträge selbst finanziert werden können.
Freiraumgestaltung
im Umfeld des Parkhauses
Gessnerallee
ZÜRICH.
Für die Freiraumgestaltung in der Gessnerallee hat der Zürcher
Stadtrat gebundene Ausgaben von 1,744 Millionen Franken bewilligt.
Für den Ausbau der Sitzstufen an der Sihl genehmigte er einen
Objektkredit von 592'000 Franken.
Ersatzneubau
Werdwies im Grünauquartier
ZÜRICH.
Der Zürcher Stadtrat beantragt dem Gemeinderat Ausgaben von
77 Millionen Franken für den Bau der neuen Wohnsiedlung
„Werdwies" im Grünauquartier. Die jetzige Überbauung
„Bernerstrasse" mit 267 überwiegend Kleinwohnungen soll
abgebrochen werden. Der Gemeinderat hatte den Kredit für ein
Vorprojekt am 21. Juni 2000 bewilligt und diesen am 9. April 2003
zur Fertigstellung der Projektierung auf 3,9 Millionen Franken
aufgestockt.
Die
Fürsorgebehörde gibt sich einen neuen Namen
und eine neue Geschäftsordnung
ZÜRICH.
Mit der Revision der Geschäftsordnung hat sich die Fürsorgebehörde
der Stadt Zürich als eigenständige Behörde mit dem Fokus auf
eine städtische Sozialpolitik neu positioniert. Mit dem
Namenswechsel zu „Sozialbehörde" trägt sie dem modernen
Verständnis von Sozialhilfe Rechnung. Die Strukturen sind
der veränderten Praxis angepasst und die Schnittstellen mit
klaren Kompetenzregelungen bereinigt worden. Die Geschäftsstelle
wird von der Direktion der Sozialen Dienste Zürich geführt. Die
am 10. Juni 2003 von der Fürsorgebehörde und nun vom Stadtrat
verabschiedete neue Geschäftsordnung wird noch dem Gemeinderat
zur Genehmigung vorgelegt.
Jahresbericht
des Amtes für AHV und IV erschienen:
670
Mio. von Ausgleichskasse
FRAUENFELD.
Mehr als 670 Millionen Franken hat die Ausgleichskasse Thurgau im
Jahr 2002 an die Berechtigten ausbezahlt. Die Zahl der Bezügerinnen
und Bezüger von AHV/IV Renten und von Ergänzungsleistungen ist
nach wie vor steigend und entspricht der gesamtschweizerisch
beobachteten Entwicklung. Diese und weitere Informationen sind dem
Jahresbericht 2002 des Amtes für AHV und IV zu entnehmen. Der
Bericht gibt Auskunft über die vielfältigen Tätigkeitsbereiche
der Ausgleichskasse, IV-Stelle und Familienausgleichskasse.
Solothurner
Passbüro dank Sondereffort wieder auf Kurs
SOLOTHURN.
Mit einem Sondereffort hat das Kantonale Passbüro über das
Wochenende es geschafft allen Reisewilligen die nötigen
Reisedokumente zur Verfügung zu stellen. Rund ein Dutzend
Personen – statt der drei regulären Mitarbeiter – waren dafür
das ganze Wochenende im Einsatz. Fünf Autokuriere lieferten die
Dokumente die ganze Nacht aus, so dass alle ihre Ferien antreten
konnten. Das Kantonale Passbüro ist ab sofort wieder in der Lage
dringliche Ausweise innert weniger Stunden auszustellen.
Mitwirkende
Ausländer bringen den Kanton in Schwung
"Integration
ist gut, Partizipation ist besser. Nur mitwirkende Ausländer
helfen, den Kanton in Schwung zu bringen." Was Regierungsrat
Peter Schönenberger im Festspiel zum Kantonsjubiläum forderte,
soll nach dem Willen der Regierung unterstützt werden. Die ausländische
Bevölkerung im Kanton St.Gallen werden eingeladen, sich mit ihren
Vereinen in einem Dachverband zusammenzuschliessen, damit den Behörden
in Kanton und Gemeinden ein verbindlicher Ansprechpartner zur Verfügung
steht.
ST.
GALLEN. Im Anschluss an das Festspiel zur Feier des
200-Jahr-Jubiläums des Kantons St.Gallen wurde aus der Mitte des
Kantonsrates eine Einfache Anfrage zur Mitwirkung der Ausländerinnen
und Ausländer im Kanton St.Gallen eingereicht. Darin wurde die
Regierung um Auskunft gebeten, wie sie sich zur Schaffung eines
Ausländerrates auf kantonaler und kommunaler Ebene stelle. Im
Text des Festspiels war die Idee aufgeworfen worden, Ausländerräte
zu bilden, damit die Partizipation der Ausländerinnen und Ausländer
verbessert wird und die Regierung einen Ansprechpartner für ausländerspezifische
Fragen erhält.
Integration
mit Partizipation verknüpfen
Die
Regierung begrüsst eine Verbesserung der Partizipation der Ausländerinnen
und Ausländer ausdrücklich. Bereits in der von ihr beschlossenen
Handlungsplattform für die Tätigkeit der Koordinationsstelle für
Integration im Departement für Inneres und Militär vom 18.
Dezember 2001 hielt sie als Leitsatz fest, dass Integration eng
mit Partizipation verknüpft ist. Deshalb unterstützt die
Koordinationsstelle für Integration Projekte zur Förderung des
Zusammenlebens nur, wenn diese entweder durch gemischte
Leitungsgremien geführt oder durch gemischte Fachkommissionen
begleitet werden. "Gemischt" wird dabei im Sinne von
Menschen mit und Menschen ohne Migrationshintergrund verstanden.
Diese Praxis bewährt sich, weil sie sicherstellt, dass die
Anliegen und die Sicht der Migrantinnen und Migranten direkt in
die Projektarbeit einfliessen, die Projekte zielgruppengerechter
ausgestaltet werden und damit erfolgreicher sind.
Beziehungen
zwischen Ausländervereinen stärken
Die
Regierung unterstützt grundsätzlich die Schaffung eines Ausländerrates
als Gremium für den ständigen politischen Dialog mit den Ausländerinnen
und Ausländern. Wie indes die Erfahrungen mit entsprechenden
Modellen aus anderen Kantonen und Städten zeigen, ist die
Intensität der Beziehungen zwischen den verschiedenen ethnischen
Gruppierungen, die sich in Ausländervereinen organisiert haben,
zur Zeit noch sehr gering. Damit fehlt eine der zentralen
Voraussetzungen für die Bildung eines übergeordneten Ausländergremiums.
Deshalb konnten auch die zentralen Frage der demokratischen Abstützung
der Mitglieder dieser Räte oder Kommissionen sowie die
Ausstattung dieser Räte mit echten Gestaltungskompetenzen bisher
nie befriedigend gelöst werden. Die Regierung ist daher der
Meinung, dass vor dem Erlass gesetzlicher Vorschriften über die
Institution eines eigentlichen Ausländerrates diese Grundfragen
gelöst werden muss. Seitens der Ausländerinnen und Ausländer
und ihrer Organisationen sollen im Kanton vorerst die für den
politischen Dialog notwendigen Grundlagen geschaffen werden.
Gründung
eines Dachverbandes fördern
Es
ist Merkmal eines demokratischen Rechtsstaates, dass sich die
wichtigen gesellschaftlichen Kräfte im Rahmen der Rechtsordnung
zusammenschliessen und ihre Interessen in der Öffentlichkeit
vertreten. Die Regierung regt deshalb die Bildung eines
Dachverbandes der Vereinigungen von Ausländerinnen und Ausländern
an, der analog zu anderen Interessenvertretungen die spezifischen
Anliegen der Ausländerinnen und Ausländer wahrnimmt. Eine solche
Institution wäre in der Lage, wenn sie hinreichend repräsentativ
organisiert ist, als Gesprächspartnerin der Regierung und der
zuständigen Dienststellen der Staatsverwaltung zu wirken. Um die
Gründung eines solchen Dachverbandes zu fördern, hat die
Regierung das Departement für Inneres und Militär eingeladen, im
Jahr 2004 eine Impulstagung zu organisieren. Dort soll die Bildung
eines Dachverbandes mit den Ausländern breit diskutiert werden.
An der Impulstagung soll über die Rolle und die Bedeutung der
Verbände im politischen Alltag der Schweiz orientiert und über
die rechtlichen Grundlagen informiert werden. Schliesslich sollen
die Hindernisse und Chancen auf dem Weg zu einer Verbandsgründung
erörtert und die nächsten Schritte diskutiert werden.
Ob
und inwieweit der Dachverband später in einen Ausländerrat überführt
werden kann und soll, muss heute noch offen bleiben. Sollte sich
aufgrund der Tätigkeit des Dachverbandes zeigen, dass er eine zusätzliche
integrations- und partizipationsfördernde Wirkung entfaltet, wäre
der Erlass gesetzlicher Bestimmungen über einen Ausländerrat
erneut zu prüfen.
Die
Entwicklung auf dem st.gallischen Arbeitsmarkt hat sich nicht verändert
ST.
GALLEN. Auch im Monat Juni hat sich die Entwicklung auf dem
st.gallischen Arbeitsmarkt tendenziell nicht verändert. Abermals
ist ein Zuwachs der Zahl der Stellensuchenden zu vermelden, und
das Angebot der offenen Stellen ist wiederum kleiner geworden. Der
üblicherweise wirksame Saisoneffekt mit positivem Einfluss auf
den Arbeitsmarkt ist ausgeblieben. Anlass zu Hoffnung gibt einzig
der Rückgang der Anträge auf die Voranmeldung von
Kurzarbeitsentschädigung.
Im
Juni ist die Zahl der Stellensuchenden im Kanton St.Gallen
nochmals um 0,1 auf 4,7 Prozent angestiegen, was gesamthaft 11'297
Personen entspricht. Die Arbeitslosenquote hat sich nicht verändert
und ist in absoluten Zahlen praktisch gleich geblieben: 7'094
Arbeitslose per Ende Juni. Der Berichtsmonat zeigt, wie bereits
schon der Mai, keinerlei positive Wirkungen eines saisonal
bedingten Einflusses auf den Arbeitsmarkt.
Steuerpaket
ist ungerecht und finanziell nicht tragbar
CHUR.
Die Bündner Regierung macht gegen das Steuerpaket des Bundes
mobil. Sie beantragt
dem Grossen Rat, das Kantonsreferendum zu ergreifen. Die
Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung würde die
Neuerwerber von Wohneigentum
sowie die Mieter benachteiligen und hätte für Kanton und
Gemeinden massive Steuerausfälle zur Folge.
Das
vom Bundesparlament in der Juni-Session verabschiedete Steuerpaket enthält Massnahmen zur Entlastung der Ehepaare
und Familien. Diese
werden von der Regierung begrüsst. Dagegen spricht sich die
Regierung mit aller Deutlichkeit gegen die sachlich falsche
Wohneigentumsbesteuerung aus. Bei den Bundessteuern führt
das Steuerpaket zu
Steuerausfällen von insgesamt mehr als zwei Milliarden
Franken; davon entfallen 510 Millionen Franken auf die
Kantone. Hinzu kommen
Ausfälle von mindestens einer Milliarde Franken bei den Kantons-
und Gemeindesteuern.
Kantonsbeiträge
an verschiedene Institutionen
CHUR.
In den Jahren 2004 und 2005 will die Bündner Regierung rund
180'000 Franken für
die Gesundheitsförderung und Prävention an Bündner Schulen
investieren.
-
Die Gemeinden Scheid, Hinterrhein, Riom-Parsonz und Cauco erhalten
für die Sanierung resp. den Ausbau ihrer Wasserversorgung
einen Kantonsbeitrag
von insgesamt rund 570'000 Franken.
-
Für archäologische Ausgrabungen im Kloster Müstair hat die
Regierung einen Betrag von 180'000 Franken freigegeben.
-
88'000 Franken hat die Regierung für Beiträge an 15 kulturelle
Werke und Veranstaltungen beschlossen.
-
Die Gemeinden Zizers und Igis erhalten vom Kanton 250'000 Franken
für die Verbauung "Schlundrüfi".
-
In Araschgen innerorts (Gebiet der Stadt Chur) kann die neue
Postautohaltestelle (Haltestelle "Kronenhof")
gebaut werden. Und in Versam,
an der Safienstrasse, werden deren zwei neu errichtet. Die
Regierung hat die entsprechenden Projekte genehmigt.
-
Rund 8,7 Millionen Franken hat die Regierung für die Behebung der
Unwetterschäden vom November 2002 an landwirtschaftlichen
Infrastrukturanlagen und am Kulturland genehmigt. Die
gesamte Schadenssumme
in diesem Bereich wird auf rund 32 Millionen Franken
geschätzt.
Grundlagenarbeiten
für "Polycom" in Auftrag gegeben
CHUR.
Eine Strategiegruppe wird die Beteiligung und Integration Graubündens an das nationale Funk-Sicherheitsnetz
"Polycom" vorantreiben. "Polycom" fasst
erstmals die unzähligen autonomen und
unkompatiblen Funknetze in der Schweiz zusammen. Ziel des
Projektes ist es, die
Zusammenarbeit der Behörden und Organisationen für Rettung und
Sicherheit von Bund, Kantonen und Gemeinden über ein
verschlüsseltes Funksystem
sicherzustellen. Die Regierung hat die Leitung der Strategiegruppe dem Amt für Zivilschutz und
Katastrophenhilfe übertragen.
Die eigentliche Umsetzung des Projekts wird vom
Polizeikommando Graubünden geleitet.
Arbeitsmarktzulage
wird sechs Monate weitergeführt
CHUR.
Im Kanton Graubünden erhält das Personal in den kantonalen und
subventionierten Spitälern,
Kliniken und Pflegeheimen sowie des Spitex- und
Behindertenbereichs noch bis Ende 2003 die im Juli 2001 eingeführte
Arbeitsmarktzulage AMZ. Die Regierung hat diesen Beschluss
auf Wunsch der
interessierten Betriebe getroffen. Diese werden das revidierte
Besoldungskonzept für die Mitarbeitenden wegen der
einfacheren administrativen
Umsetzung erst per Januar 2004 anstatt per Juli 2003
umsetzen.
BioValley.
auf dem Wege zum wichtigsten europäischen Kompetenzzentrum in
Life Sciences
BASEL.
BioValley, eines der führenden europäischen Kompetenzzentren
für Life Sciences soll in den nächsten drei Jahren im Rahmen des
europäischen Programms Interreg-III zum attraktivsten Netzwerk in
Europa ausgebaut werden. Am 2. Juli 2003 fiel der Startschuss zur
Ermittlung der "Centers of Excellence" und damit der zukünftigen
strategischen Ausrichtung von Biovalley.
Der
Bereich Life Sciences ist ein wirtschaftlicher Wachstumsmarkt mit
einer hohen Wertschöpfung und sehr guten wirtschaftlichen
Entwicklungsaussichten. Mit mehr als 4 Millionen Einwohnern, über
400 Life-Sciences-Firmen, mehreren Universitäten und
Fachhochschulen mit mehr als 70'000 Studenten und über 150
Forschungs- und Entwicklungsinstituten verfügt die trinationale
Grenzregion – Frankreich, Deutschland, Schweiz- über
beachtliche Ressourcen, um sich international als führende Life
Sciences Region zu positionieren.
Ferieninseln.
Start eines Angebots zur Ergänzung der Tagesschulen
in den Schulferien
Die
freiwilligen Tagesschulangebote, die Hortbetriebe und die
Mittagstische stellen ein breites Angebot für die familienergänzende
Betreuung von Kindergarten- und Schulkindern während der Zeit des
Schulunterrichts dar. Tagesschulen ermöglichen es, Familie und
Beruf zu verbinden. Sie werden zu einem grossen Teil von Familien
genutzt, die aus unterschiedlichen Gründen auf diese
Betreuungsform angewiesen sind. Für diese Familien klafft in den
13 Wochen Ferienzeit eine Lücke, die für viele ein ernsthaftes,
wenn nicht gar unüberwindbares Betreuungsproblem mit sich bringt.
BERN.
Viele Kinder blieben bis anhin in diesen Zeiten praktisch ohne
Aufsicht. In andern Fällen mussten erwerbstätige Eltern ihre
Ferien zeitverschoben beziehen, um die Betreuung nahtlos zu gewährleisten.
Wieder andere bezogen mangels anderer Möglichkeiten für eine
gewisse Zeit einen unbezahlten Urlaub mit dem Risiko, ihre
Anstellung zu gefährden. Es ist deshalb höchste Zeit, diese
Betreuungslücke zu schliessen.
Die
diesbezüglichen Anstrengungen der Direktion für Bildung, Umwelt
und Integration wurden einerseits unterstützt durch eine am
21.11.2001 erheblich erklärte Motion von Frau Stadträtin Doris
Schneider (GB), welche unter Anderem die Einrichtung von betreuten
Tagesferien für Schulkinder verlangt. Andererseits gab auch die
Diskussion um die Bedeutung der Tagesschulen auf kantonaler Ebene
(Frage der Lastenausgleichsberechtigung gemäss Sozialhilfegesetz,
welche vom Grossen Rat bejaht wurde) der guten Sache Auftrieb.
Im
Voranschlag 2003 sind die finanziellen Mittel vorhanden, um an den
Standorten der Tagesschulen Statthaltergut, Länggasse,
Spitalacker und Manuel (ab Herbst 2003) 4 Ferieninseln mit vorerst
je 20 Plätzen anzubieten. Die Ferieninseln sind an 9 der
insgesamt 13 Ferienwochen von Montag bis Freitag, von 08.00 bis
17.30 Uhr geöffnet:
-
Sommer 2003: erste vier Wochen,
-
Herbst 2003: erste zwei Wochen,
-
Sportwoche 2004 (geplant),
-
Frühling 2004: beide Wochen (geplant).
Die
Eltern bezahlen einen Beitrag von Fr. 18.00 pro Kind/Tag, inkl.
Verpflegung. Sie können ihre Kinder im Alter vom Kindergarten bis
zur 6. Klasse wahlweise halbtags anmelden; die Ferieninsel muss an
mindestens 3 Halbtagen pro Woche besucht werden. Professionelle
Betreuungspersonen aus den Tagesschul- und Hortbetrieben gewährleisten
auf den Ferieninseln eine sinnvolle Tagesstruktur mit
Ferienstimmung. Auf je etwa 6 bis 8 Kinder kommt eine
Betreuungsperson.
Für
die Ferieninseln im Sommer haben sich bisher 110 Kinder aus 72
Familien angemeldet. Das Angebot richtet sich nach dem Bedarf und
ist auch vom Ferienbezug der Eltern abhängig: In der ersten
Ferienwoche werden alle drei Betriebe (Länggasse, Statthaltergut,
Spitalacker) geführt, in der zweiten und vierten Woche je zwei
und in der dritten Woche ein Betrieb. Die Erfahrungen mit diesen
Pilotbetrieben werden ausgewertet und das Projekt wird rollend den
Bedürfnissen angepasst.
Mehr
Handlungsspielraum für den ländlichen Raum
BERN.
Mit einer Standesinitiative will die bernische Kantonsregierung
erreichen, dass sich der ländliche Raum baulich weiterhin
entwickeln kann. Die einschränkenden Bestimmungen der eidgenössischen
Raumplanungsgesetzgebung für das Bauen ausserhalb der Bauzonen
sollen gelockert werden. Die Initiative wird dem Grossen Rat
vorgelegt.
Am
21. Mai 2003 hat der Bundesrat eine Teilrevision der
Raumplanungsverordnung gut geheissen und auf den 1. Juli 2003 in
Kraft gesetzt. Die Teilrevision bedeutet für den Kanton Bern eine
weitere, gravierende Einschränkung für das Bauen ausserhalb der
Bauzonen. Diese zusätzlichen Einschränkungen stehen im
Widerspruch zu den Zielen und Strategien des kantonalen
Richtplanes, der nicht nur eine Stärkung der Städte und
Agglomerationen zum Ziel hat, sondern differenzierte
Strategien zur Förderung der Regionen und zur Stärkung
des ländlichen Raumes vorsieht.
Die
beschlossene Teilrevision der Raumplanungsverordnung schränkt den
Handlungsspielraum des Kantons massiv ein und behindert die
beabsichtigte Neuausrichtung der Raumplanungs- und Regionalpolitik
für den ländlichen Raum. Sie regelt neu und sehr einschränkend
die Ausbaumöglichkeiten von landwirtschaftlichen Wohnbauten
ausserhalb der Bauzone und nimmt damit dem Kanton Bern die im
Gesetz vorgesehene Möglichkeit, eigene Vorschriften zu erlassen,
um in gut erhaltenen landwirtschaftlichen Wohnbauten
landwirtschaftsfremde Wohnnutzung zulassen zu können.
Führungsstellen
neu besetzt
BERN.
Der bernische Erziehungsdirektor gibt die Besetzung von zwei
vakanten Führungsstellen bekannt. Er hat Beda Furrer zum Leiter
der Abteilung Bildungsplanung und Evaluation ernannt. Silvan Rüssli
wird neuer Geschäftsführer der kulturellen Kommissionen.
In
der Reuss kann wieder gebadet werden
AARAU.
Das schöne Wetter hat die entscheidende Verbesserung
gebracht. Die Reuss ist zur Zeit in einem besonders guten Zustand.
Die
bei Merenschwand, Mellingen und Gebenstorf erhobenen Proben dieser
Woche enthalten nur wenige E-coli (Fäkalkeime) und vor allem
keine Salmonellen mehr. Die Anzahl E-coli ist in einem Bereich,
der für die Badwasserqualität als gut eingestuft werden kann.
Die
Wasserqualität der Reuss wurde in der Vergangenheit nicht nur
durch den Kläranlageunfall in der ARA Buholz (LU) sondern auch
durch die normalen Regenereignisse in einen schlechten Zustand
versetzt. Die neuesten Ereignisse und damit verbunden intensiven
Untersuchungen haben gezeigt, dass nach einem stärkeren Regen für
drei bis fünf Tage die Badwasserqualität als schlecht bezeichnet
werden muss.
Während
dieser Regenerationszeit muss mit einem gesundheitlichen Risiko
gerechnet werden. Bei länger andauernder Schönwetterperiode kann
in der Reuss unbedenklich gebadet werden. Die allgemeinen
Baderegeln der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft sind
jedoch immer zu beachten. Die wichtigsten sind daraus: nicht mit
leerem und vollem Magen schwimmen – nie überhitzt ins Wasser
springen – nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen.
Die
Justizbehörden gehen online
AARAU.
Die Justizbehörden (Obergericht, Spezialverwaltungs-,
Bezirksgerichte, Friedensrichter, Anwaltskommission, Konkursämter
und Justizverwaltung) des Kantons Aargau sind seit kurzem auch im
Internet mit einem eigenen Auftritt präsent. Neben aktuellen
Informationen bieten die Justizbehörden im Web zahlreiche
Hintergrundinformationen und Serviceleistungen, insbesondere bei
der Anwaltskommission, an.
Die
Justizbehörden des Kantons Aargau gehen online: Ab dem 11. Juli
2003 können über die Internet-Adresse www.ag.ch/ justizbehoerden
Informationen rund um den Bereich der Justizbehörden abgerufen
werden.
Die
Internetseiten wurden neu gestaltet. Dabei findet man bei den
Spezialverwaltungsgerichten und Bezirksgerichten zur Zeit nur ein
inhaltlich beschränktes Angebot. Dieses wird aber laufend
verbessert. Neben den aktuellen Informationen findet der Benutzer
auf den Internetseiten fundierte Hintergrundinformationen zu den
Justizbehörden.
Umfassende
Renovation der Wohnsiedlung Heumatt
ZÜRICH.
Der Zürcher Stadtrat hat für die umfassende Renovation der
1972/73 erstellten städtischen Wohnsiedlung Heumatt an der
Schwandenacker- / Schwandenholzstrasse im Quartier Seebach
gebundene Ausgaben von 27,15 Millionen Franken bewilligt.
Ausserdem hat er für die im Hochhaus anfallenden Mehrkosten für
die Wohnungszusammenlegungen sowie die Kosten für den Bau
einer Zugangsrampe und die
Schaffung eines Gemeinschaftsraumes einen
Objektkredit von 950'000 Franken bewilligt.
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