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Die
Baselbieter Regierung empfängt Roger Federer
LIESTAL.
Genau eine Woche nach seinem Wimbledon-Sieg wird der Bottminger
Tennisstar Roger Federer vom Regierungsrat des Kantons
Basel-Landschaft in Liestal offiziell empfangen und geehrt werden.
Der Empfang findet am Sonntagnachmittag ab 16 Uhr im Stedtli
statt. Die Bevölkerung ist dazu eingeladen. Ein attraktives
Showprogramm mit Florian Ast umrahmt die Veranstaltung.
Stadtrat
will Tram Zürich West vorantreiben
ZÜRICH.
Zürich West ist eines der bedeutenden Entwicklungsgebiete der
Stadt Zürich. Die zusätzlich entstehenden Wohnungen und
Arbeitsplätze sollen rechtzeitig durch den öffentlichen Verkehr
erschlossen sein, daher ist die Tramlinie Zürich West für die weitere
Entwicklung dieses
Gebietes von grosser Wichtigkeit. Der Stadtrat hat für die
Weiterbearbeitung des Projektes Grundsatzentscheide gefällt,
welche die Pfingstweid- und die Hardstrasse, die Frage der
Anbindung des Trams an den Bahnhof Hardbrücke sowie die
Trasseewahl in der Aargauerstrasse
betreffen. Am 11. Juli 2003 hat Stadtrat Andres Türler
zusammen mit den Verantwortlichen der Verkehrsbetriebe Zürich
(VBZ) und dem Tiefbauamt der Stadt Zürich (TAZ) die Medien sowie
weitere interessierte Kreise darüber orientiert.
Rekordbeteiligung
an der Stadtzürcher Seeüberquerung 2003
ZÜRICH.
Das Organisationskomitee hatte in diesem Prachtsommer und
unter idealen Wetterbedingungen mit einem grossen Ansturm auf die
Stadtzürcher Seeüberquerung gerechnet. Die Kassen wurden aber
buchstäblich von begeisterten Schwimmerinnen und Schwimmern überrannt.
Mit 4810 Teilnehmenden
übertrifft der heutige Anlass alle Erwartungen. Das Rekordjahr
2001, mit rund 3000 Schwimmerinnen und Schwimmern am Start, wurde
nochmals hochgradig überboten.
Einweihung
Konferenzzentrum Walcheturm
ZÜRICH.
Nach einer sechsmonatigen Umbauzeit konnte Regierungsrätin Dorothée
Fierz, Baudirektorin des Kantons Zürich, das regierungsrätliche
Konferenzzentrum im Erdgeschoss Walcheturm einweihen. Im 250
Quadratmeter grossen Raum mit einem Foyer werden künftig
Medienkonferenzen sowie Konferenzen des Regierungsrates durchgeführt.
Reorganisation
der Sicherheitsdirektion und der Volkswirtschaftsdirektion
ALTDORF.
Das Amt für Verwaltungspolizei ist heute der Sicherheitsdirektion
angegliedert. Mit den beiden Abteilungen "Allgemeine
Verwaltungspolizei" und "Fremdenpolizei" betreut es
vor allem den Vollzug der Gesetzgebung über den Aufenthalt und
die Niederlassung von Ausländern, den Vollzug der
Gastwirtschaftsgesetzgebung, jenen über das Gewerbe der Reisenden
sowie den Vollzug der Gesetzgebung über die Sonntagsruhe und den
Ladenschluss. Aus der Sicht der arbeitsmarktlichen Bestimmungen
beschäftigt sich auch die Volkswirtschaftsdirektion mit diesen
Sachbereichen. Um Synergien zu nutzen, hat der Regierungsrat
beschlossen, die Aufgaben des Amtes für Verwaltungspolizei neu
der Volkswirtschaftsdirektion einzugliedern. Dort wird das heutige
KIGA diese Aufgaben übernehmen. Gleichzeitig wird der Name KIGA
geändert in "Amt für Arbeit und Migration", um so den
neuen Wirkungskreis besser auszudrücken und sich an die
Namensgebung vergleichbarer ausserkantonaler Ämter anzulehnen. Ab
dem 1. August 2003 ist damit nicht mehr die Sicherheitsdirektion,
sondern die Volkswirtschaftsdirektion und dort das "Amt für
Arbeit und Migration" zuständig für die Fremdenpolizei, die
Gastwirtschaftsgesetzgebung, den Ladenschluss und die
Sonntagsruhe, das Gewerbe der Reisenden und für den Vollzug der
Gesetzgebung über Camping.
Ebenfalls
auf den 1. August 2003 wird die Organisation der
Sicherheitsdirektion gestrafft, in dem das heutige Amt für Militär
und das Amt für Bevölkerungsschutz zusammengelegt werden zum Amt
für Militär und Bevölkerungsschutz.
Und
schliesslich hat der Regierungsrat mit der gleichen Änderung des
Organisationsreglements die Aufgabe des alpinen Rettungswesens,
die bisher die Sicherheitsdirektion wahrgenom
men.
Kantonales
Kulturförderungsgesetz in der Vernehmlassung
SCHWYZ.
Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat das Erziehungsdepartement
ermächtigt, den Entwurf für ein
kantonales Kulturförderungsgesetz in die Vernehmlassung zu schicken. Das Rahmengesetz soll das regierungsrätliche
Reglement über den Fonds zur Förderung der Kultur
ersetzen und die
Voraussetzungen dafür schaffen, dass künftig auch Mittel aus dem
Staatshaushalt für die Kulturförderung
eingesetzt werden können.
Der
Regierungsrat hatte sich für die laufende Legislatur auch zum
Ziel gesetzt, die kantonale Kulturförderung
auf eine gesetzliche Basis zu stellen, da der Kanton Schwyz
derzeit weder über ein umfassendes Kulturgesetz noch über
gesetzliche Grundlagen für die Förderung
der aktuellen Kultur verfügt.
Nachträge
zum Abstimmungsgesetz
SARNEN.
Der Obwaldner Regierungsrat verabschiedet zu Handen des
Kantonsrates Botschaft und Nachtragsentwürfe zum
Abstimmungsgesetz und zur Abstimmungsverordnung. Es geht dabei
insbesondere um Verbesserungen im brieflichen Abstimmungsverfahren
sowohl für die Verarbeitung durch die Stimmbüros als auch
zur Gewährleistung der geheimen Stimmabgabe. Neu soll das Kuvert
für die briefliche Stimmabgabe eine aufgeklebte Sichttasche
enthalten, in der sich eine
Stimmrechtsausweiskarte mit den Angaben über Urnenstandorte und
Öffnungszeiten befindet. Diese trägt auf der Rückseite die
Adresse der zuständigen
Gemeindekanzlei. Die Stimmenden können die Stimmrechtskarte
unterschreiben und umgekehrt in die Folie auf dem Kuvert
stecken, so dass die Adresse des Stimmbüros sichtbar wird, und es
anschliessend der Post übergeben oder in den
Abstimmungsbriefkasten der Gemeindekanzlei werfen. Die Wahl- und
Stimmzettel werden bei diesem System offen in das Zustell- bzw. Rücksendekuvert
gelegt. Die Verwendung eines neutralen
Kuverts ist nicht mehr nötig, was Vorteile bei der Verarbeitung
und Kosteneinsparungen bringt.
Die
geheime Stimmabgabe bleibt garantiert, denn bevor das Stimmbüro
die Rücksendekuverts öffnet,
werden die Stimmrechtsausweise mit der Adresse und Unterschrift
des oder der Stimmberechtigten von den Kuverts getrennt. Ab diesem
Moment sind die Rücksendekuverts anonym. Es ist daher nicht möglich,
dass Stimmbüromitglieder irgendwelche Bezüge zwischen den Wahl-
und Stimmzetteln und dem Absender oder der Absenderin
herstellen können. Das Rücksendekuvert
selbst enthält keine Personalien mehr.
Neu
ist auch eine
Bestimmung, wonach Eingaben, insbesondere Wahlvorschläge, am
letzten Tag der angesetzten Frist bis spätestens 17.00 Uhr
an die Stelle, bei der sie einzureichen sind, gelangt sein müssen.
Das Datum des Poststempels wäre demnach nicht mehr massgebend, da
die Zustellungsfristen bei B-Post die Berechnung des Fristenlaufs
insbesondere bei kurzen Mitwirkungsfristen im Verfahren beeinträchtigten.
Neu soll im Abstimmungsgesetz auch die Möglichkeit geschaffen
werden, dass der Regierungsrat im Einvernehmen und in
Zusammenarbeit mit dem Bund und interessierten Gemeinden örtlich,
zeitlich und sachlich begrenzte Versuche zur elektronischen
Stimmabgabe zulassen kann, sofern
dabei die Kontrolle der Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis und
die Erfassung aller Stimmen gewährleistet werden können und
Missstände ausgeschlossen bleiben. Eine konkrete Einführung von
E-Voting ist jedoch vorläufig noch nicht beabsichtigt.
Zwei
Jahre Gefängnis für Guido A. Zäch
BASEL.
Das Basler Strafgericht hat Guido A. Zäch zu einer Strafe von
zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Der Paraplegikerarzt wurde der
ungetreuen Geschäftsführung für schuldig befunden.
In
dem dreiwöchigen Prozess hatte die Basler Staatsanwaltschaft Zäch
vorgeworfen, der von ihm gegründeten Schweizer
ParaplegikerStiftung SPS einen Schaden von 61,9 Mio. Fr. zugefügt
zu haben. Die
Staatsanwältin hatte eine Zuchthausstrafe von drei Jahren und
neun Monaten verlangt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Neue
Ausbildung in Arzneimittelforschung und
-entwicklung
BASEL/ZÜRICH.
Die Universität Basel und die ETH Zürich
schaffen ein neues Ausbildungsangebot für Doktorierende,
die sich gezielt auf eine spätere Tätigkeit in der
Arzneimittelforschung und -entwicklung vorbereiten möchten. Bei
der Konzeption und Durchführung des gemeinsamen
Graduiertenstudiums arbeiten die Hochschulen eng mit der
pharmazeutischen Industrie zusammen. Der Start des Graduate
Program in Drug Discovery and Development ist im Herbst 2003
vorgesehen.
Position
zur Schienenverkehrsführung im Grossraum Basel
BASEL.
Die künftige Schienenverkehrsführung im Grossraum Basel.
Stichwort Bypass Hochrhein. soll nicht den Bahnen allein überlassen
werden. Dabei geht es um grundsätzliche Fragen des Nord. Süd. Gütertransitverkehrs
in Europa, welche das Primat der Politik erfordern. Die Kantone
der Nordwestschweiz verlangen vom Bund eine aktive Rolle.
Die
Bahnen haben sich mit ihrer Studie zu einem künftigen Rheinübergang
östlich von Basel voreilig auf eine bahntechnisch machbare Lösung
fokussiert. Nach Auffassung der Direktoren des öffentlichen
Verkehrs der Kantone Aargau, Basel Landschaft, Basel Stadt, Bern,
Jura und Solothurn sind jedoch vorerst die grundlegenden Fragen über
das Ausmass und die strategische Ausrichtung der künftigen Nord-Süd-Verkehrsführung
in Europa und die Konsequenzen daraus für den Grossraum Basel zu
klären. Diese Position hat die Konferenz der kantonalen ÖV-Direktoren
in einem Schreiben an Bundesrat Leuenberger dargelegt:
Der
Transit-Güterverkehr ist ein europäisches Thema; deshalb ist der
Nord. Süd. Verkehr gesamthaft und unabhängig von Landesgrenzen
zu betrachten. Die Planung im Grossraum Basel soll gemeinsam unter
Führung der Verkehrsministerien von Deutschland, Frankreich und
der Schweiz erfolgen. Hierzu ist ein trinationaler
Lenkungsausschuss unter Mitwirkung der Kantone einzusetzen. Die
Planung soll auf realistischen Prognosen und politisch
akzeptierten Rahmenbedingungen basieren. Alle Korridore und
Zulaufstrecken sind gleichwertig einzubeziehen. Die
Schienenkapazitäten für den Fern- und Regionalverkehr
(Regio-S-Bahn Basel) sind sicherzustellen. Neue Infrastrukturen
sind nachhaltig zu bauen und zu betreiben.
Feuerentfachungsverbot
im Wald und in Waldesnähe
BASEL.
Die sehr geringen Regenfälle der letzten Zeit führten zu einer
hohen Waldbrandgefahr. Seit Anfang Juni sind nur 1/10 des langjährigen
Mittels an Regen gefallen. Die Prognosen sehen in naher Zukunft
keine grösseren Niederschläge vor, somit wird sich die Situation
nicht verbessern. Der Kanton Basel-Stadt erlässt aus diesem Grund
ein Feuerentfachungsverbot im Wald und in Waldesnähe im
Kantonsgebiet: Das Entfachen von Feuer ist verboten, ebenso dürfen
keine brennenden Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer
weggeworfen werden. Ausserdem ist das Abbrennen von Feuerwerk im
Wald und in Waldesnähe verboten.
Vorwärtsstrategie
zahlt sich aus
BERN.
Die Mitteilung der Fluggesellschaft Swiss, wonach Bern im
Streckennetz der Swiss nicht mehr bedient wird, kommt für den
Kanton Bern nicht überraschend. Der Entscheid wird sehr bedauert,
musste jedoch nach Gesprächen mit der Swiss im Zusammenhang mit
den Restrukturierungsmassnahmen erwartet werden. Vor diesem
Hintergrund erweist sich die Vorwärtsstrategie des Flughafens
Bern-Belp, der in der Zwischenzeit bedeutende neue Linien anderer
Fluggesellschaften akquirieren konnte, als richtig und
zukunftsweisend.
Verkleinerung
des Grossen Rates
AARAU.
Das Aargauer Volk hat der Verkleinerung des Grossen Rates von
200 auf 140 Sitze am 18. Mai 2003 zugestimmt. Der Regierungsrat
hat das Departement des Innern ermächtigt, die Anhörung zur
Revision der betroffenen Erlasse durchzuführen. Die Vorlage
beinhaltet auch den Wechsel vom Listen- zum
Kandidatenstimmensystem, die Restmandatsverteilung und die
Festlegung der Wahlkreisverbände.
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