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Unterstützung
durch den Lotteriefonds
BASEL.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat für zwei Anlässe
Lotteriefonds-Mittel in der Höhe von insgesamt 410’000 Franken
bewilligt.
Der
Regierungsrat hat für zwei Anlässe Mittel in der Höhe von
410’000 Franken aus dem Lotteriefonds bewilligt:
Die
Goetheanum-Bühne wird für die Erarbeitung und Aufführung des
ungekürzten FAUST 2002-2004 mit 280'000 Franken, aufgeteilt in
zwei Tranchen von je 140'000 Franken für die Jahr 2003 und 2004,
unterstützt.
Das
Littmann Kulturprojekt wird für die Durchführung des Projektes
"Strassenbilder – eine temporäre
Stadtbildintervention", unter der Bedingung, dass die
Restfinanzierung gesichert ist, mit 130'000 Franken unterstützt.
Basel
grüsst Berlin
BASEL.
Der Kanton Basel-Stadt präsentiert am Schweizer Nationalfeiertag
in Berlin ein attraktives Stück Basel: Mit einem kulinarischen
Angebot, mit dem grössten Leckerli der Welt, mit virtuellen
Stadtrundgängen mit 3-D-Effekt und einem vielseitigen
Kulturprogramm, allen voran mit "touche ma bouche", möchte
Basel die Herzen der Berlinerinnen und Berliner erobern. Ziel
dieses medienwirksamen Auftrittes ist eine Bekanntheitssteigerung
des Kultur- und Wirtschaftsraumes Basel und vielfältige
zielgruppenspezifische Werbung.
Aufnahmekapazitäten
an der Universität
BASEL.
Der Basler Regierungsrat hat die
Kapazitäten für das Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin
und der Pflegewissenschaft an der Universität Basel für das
Studienjahr 2004/2005 festgelegt. Insgesamt stehen für das
Studium der Humanmedizin im ersten Jahr 118 Plätze und für das
Studium der Zahnmedizin 40 Plätze zur Verfügung. Für das
Studium der Pflegewissenschaft stehen 25 Plätze zur Verfügung.
Die
Kapazitäten der Medizinischen Fakultät sowie die Durchführung
des Eignungstests werden in Basel jährlich neu festgelegt. Der
Regierungsrat hat nun, gestützt auf eingehende Abklärungen und
auf Antrag des Universitätsrats, die Kapazitäten für das
Studienjahr 2004/2005 für die Humanmedizin auf 118 Plätze, für
die Zahnmedizin auf 40 Plätze und für die Pflegewissenschaft auf
25 Plätze festgesetzt.
Über
den Erlass von Zulassungsbeschränkungen und damit über die
Durchführung des Eignungstests befindet der Regierungsrat
aufgrund der geltenden Verordnung aus dem Jahre 1998 und in
Abstimmung mit den anderen Universitätskantonen im Frühjahr
2004, dann besteht Klarheit über die Nachfrage.
Kredit
für Pathologie
LIESTAL.
Der Regierungsrat des Kantons
Basel-Landschaft beantragt dem Landrat einen Verpflichtungskredit
von CHF 11'200'000.-- für Umbau und Erweiterungen im Personalhaus
des Kantonsspital Liestals zur Unterbringung der Pathologie, sowie
CHF 795'000.-- für ergänzende Projektteile.
Das
kantonale Institut für Pathologie ist seit 1970 im ehemaligen
Krankenhaus Liestal an der Rheinstrasse 37 untergebracht, welches
1877 erbaut worden war. Diese Liegenschaft ist in einem desolaten,
veralteten Zustand. Die Raum- und Nutzungsstruktur und ebenfalls
die Laboreinrichtungen entsprechen nicht mehr konformen
Sicherheits- und arbeitshygienischen Vorschriften und Standards.
Mit der vorgeschlagenen Verlegung in das umzubauende Personalhaus
des Kantonsspitals Liestal können der Pathologie zeitgemässe und
gesetzeskonforme Labor- und Bürofazilitäten zur Verfügung
gestellt werden.
Erweiterung
der Inertstoffdeponie "Strickrain", Sissach
LIESTAL.
Der Baselbieter Regierungsrat hat die Vorlage betreffend die
Mutation des Koordinationsplanes Basel-Landschaft (Festsetzung des
Standortes der Inertstoffdeponie "Strickrain" in
Sissach) genehmigt und an den Landrat weitergeleitet.
Die
bestehende Deponie "Strickrain" in Sissach hat regionale
Bedeutung und ist im Konzept für die Aushub- und
Bauschuttentsorgung im Kanton Basel-Landschaft enthalten. Die
Deponie wird regelmässig genutzt, ein Spitzenjahr bildete 1996,
als 128'000 m3 Material angeliefert und deponiert wurde. Die
Gemeinde Sissach hat ein Projekt für die Erweiterung der Deponie
"Strickrain" ausgearbeitet. Für die geplante
Erweiterung der Deponie fehlen aber die raumplanerischen
Voraussetzungen. Diese umfassen eine Festsetzung im
Koordinationsplan (kantonaler Richtplan gemäss Bundesrecht) und
anschliessend die Ausscheidung einer Spezialzone in den kommunalen
Zonenvorschriften Landschaft.
Beschwerdeverfahren
nun auch im Baselbiet kostenpflichtig
LIESTAL.
Der Regierungsrat Basel-Land hat
die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion beauftragten, das
Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf einer Teilrevision des
Verwaltungsverfahrensgesetz durchzuführen. Das heutige
Verwaltungsverfahrensgesetz stammt aus dem Jahre 1988 und hat sich
bewährt. Nach 15 Jahren der Rechtsanwendung dieses wichtigen
Gesetzes gilt es aber, die in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis
festgestellten Lücken und Mängel zu beheben.
Als
Neuerungen werden namentlich die Bestimmungen über die
Parteientschädigungen und die unentgeltliche Rechtspflege an die
Anforderungen der Rechtsprechung angepasst. Im verwaltungsinternen
Beschwerdeverfahren wird die Kostenpflicht eingeführt, wodurch
diese Verfahren effizienter und kostengerechter ausgestaltet
werden können. Das Beschwerdeverfahren verursacht Kosten, die im
Falle der Abweisung der Beschwerde von dieser privaten Person
wenigstens teilweise mitgetragen werden sollen. Die Kostenerhebung
bewirkt unter anderem, dass aussichtslose und leichtfertige
Verfahren vermieden werden können. Durch die Kostenpflicht wird
voraussichtlich die Zahl der Beschwerden zurückgehen, so dass
sich die Verfahrensdauer für die anderen Beschwerdeverfahren
reduzieren wird. Der Rechtsschutz des Bürgers wird durch die
Kostenpflicht nicht geschwächt, weil bei Bedürftigkeit die
unentgeltliche Rechtspflege zur Anwendung kommt.Es findet eine
Angleichung an die anderen Kantone und den Bund statt, indem nun
die in der Schweiz einmalige Kostenlosigkeit des
BL-Beschwerdeverfahren aufgehoben wird. Für öffentlich-rechtliche
Geldforderungen des Kantons wird eine Verjährungsfrist eingeführt.
Ausserdem werden Verwaltungspraxis
und Verfahrensrecht überall in Übereinstimmung gebracht
und eine geschlechtsneutrale Sprache verwendet.
Verordnung
über die Anhörung der Gemeinden
LIESTAL.
Der Regierungsrat des Kantons
Basel-Land hat eine Verordnung über die Anhörung der Gemeinden
beschlossen und auf den 1. August 2003 in Kraft gesetzt.
Die
neue Verordnung regelt die verfassungsmässig vorgeschriebene,
spezielle Anhörung der betroffenen Gemeinden bei der Vorbereitung
von kantonalen Erlassen und Beschlüssen. Geregelt wird nun, dass
die Gemeinde-Anhörung entweder durch Einladung zur schriftlichen
Stellungnahme in der Regel während 3 Monaten, durch Einbezug in
eine vorberatende Arbeitsgruppe oder durch eine konferenzielle
Aussprache zu erfolgen hat. Speziell geregelt wird die
Koordinationsfunktion der Gemeindeverbände.
Die
Verordnung setzt die positiven Erfahrungen um, die mit dem frühzeitigen
Einbezug der Gemeinden u.a. bei der Erarbeitung des
Finanzausgleichsgesetzes und bei der Teilrevision des
Gemeindegesetzes gemacht worden sind. Sie ist in enger
Zusammenarbeit mit dem Verband der Basellandschaftlichen Gemeinden
vorbereitet worden.
Abwasserrechnung
2002
LIESTAL.
Am 15. Juli 2003 hat der
Regierungsrat des Kantons Basel-Land die Abwasserrechnung 2002
genehmigt.
Die
Abwasserrechnung schliesst mit einem sehr guten Ergebnis ab. Die
Netto-Jahreskosten betragen Fr. 36'525'558.- (Vorjahr Fr.
36'705'071.-) . Im Vergleich zur Rechnung 2001 entspricht dies
einer geringfügigen Reduktion um 0.49 %.
90
% der Netto-Jahreskosten werden gemäss §12 des Gewässerschutzgesetzes
vom 18. April 1994 über die Gemeinden in Form einer Gebühr den
Verursacherinnen und Verursachern in Rechnung gestellt.
Der
für die Abwassergebühr massgebende Trinkwasserverbrauch ist
gegenüber dem Vorjahr um 169'753 m3 auf 18'785'126 m3, leicht
gesunken.
Da
die Netto-Jahreskosten per 2002 ebenfalls leicht niedriger sind
als im Vorjahr, ergibt sich per 2002 gegenüber 2001 eine
praktisch identische Abwassergebühr von 1.75 Fr./m3
Trinkwasserverbrauch (Vorjahr 1.743 Fr./m3).
Kanton
sperrt vorerst 19 Gewässer für Wasserentnahmen
BERN.
Die anhaltende Trockenheit zwingt den Kanton Bern - wie letzte
Woche angekündigt - die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern
im bernischen Mittelland entsprechend der reduzierten Wasserführung
ab dem 15. Juli 2003 einzuschränken. Betroffen sind vorerst 19
Gewässer in 34 Gemeinden. Die Einschränkungen treffen in erster
Linie Gemüse- und Ackerbaukulturen. Keine Massnahmen vorgesehen
sind vorerst im Berner Oberland und im Berner Jura.
Nach
der wochenlangen Trockenperiode nähern sich die Abflussmengen der
mittelgrossen Bäche nach und nach den im eidgenössischen
Gewässerschutzgesetz vorgeschriebenen Mindestwassermengen
oder haben diese in Einzelfällen bereits unterschritten.
Betroffen von den Einschränkungen sind in erster Linie Gemüse-
und Ackerbaukulturen im bernischen Mittelland. Dort wurden in den
letzten Jahren immer mehr und leistungsfähigere Bewässerungsanlagen
eingerichtet. Das in den letzten zehn Jahren eingerichtete Mess-
und Kontrollsystem hat es dem Wasser- und Energiewirtschaftsamt
(WEA) erlaubt, mit Massnahmen so lange wie möglich zuzuwarten.
Die
jüngste Entwicklung hat nun aber auch im Kanton Bern zu konkreten
Massnahmen geführt. Eine erste Reihe von mittleren Bächen ist ab
15. Juli 2003 für jegliche Wasserentnahme gesperrt worden. Die
betroffenen Gemeinden, die die vorübergehende Einschränkung überwachen
müssen, und die Regierungsstatthalter sind heute darüber
vorinformiert worden. Die
Sperrung der Gewässer gilt bis zum ausdrücklichen Widerruf durch
das WEA, das heisst auch über eine allfällige Niederschlagsphase
hinaus. Die Erfahrung hat nämlich gezeigt, dass die Abflüsse
bereits nach wenigen Tagen wieder auf dem gleich tiefen Stand
sind, wenn es sich nicht um eine länger andauernde Regenperiode
(mindestens drei Tage intensiv) handelt.
Beitrag
Nidwaldens an das MCCS
STANS.
Der
Regierungsrat Nidwaldens beantragt dem Landrat, das Micro
Center Central Switzerland (MCCS)
mit Sitz in Obwalden in den Jahren 2004 bis 2007 mit jährlich
82'000 Franken zu
unterstützen. Insgesamt leisten die Zentralschweizer Kantone jährlich
einen Beitrag von 1.7 Mio. Franken, davon der der
Standortkanton Obwalden 750'000
Franken.
Die
Micro Center Central-Switzerland AG (MCCS) wurde im Jahre
2000 mit Sitz in Alpnach gegründet.
Sie hat den Aufbau und Betrieb einer Forschungs- und Ausbildungsstätte
für mikrotechnische Verfahren und Produkte zum Zweck und
stellt der mikrotechnischen Industrie
der Zentralschweiz Fachwissen, Forschungs- und
Entwicklungseinrichtungen und
Fachkräfte zur Verfügung.
Siedlungsabfallmenge
im Kanton Zürich stabil
ZÜRICH.
Im Jahr 2002 haben die Gemeinden
des Kantons Zürich rund 470'000 Tonnen Siedlungsabfälle
gesammelt. Etwa die Hälfte des Sammelgutes gelangte als Kehricht
in die Verbrennung. Die andere Hälfte setzte sich aus separat
gesammelten Wertstoffen zusammen. Statt in den Ofen wandern diese
Abfälle ins Recycling oder in eine Spezialbehandlung.
Laut
einer kürzlich veröffentlichten Studie des Statistischen Amts
und des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) sind
Menge und Zusammensetzung der Siedlungsabfälle im Kanton Zürich
seit dem Jahr 2000 praktisch konstant. Die Gemeinden sammeln jährlich
rund 230'000 Tonnen Kehricht und Sperrgut ein, die für die
Verbrennung bestimmt sind. Etwas mehr, nämlich gut 240'000
Tonnen, machen die so genannten Separatabfälle aus. Dazu zählen
Altpapier, Grünabfälle aus Küche und Garten, Altglas, Karton
oder Altmetalle. also Stoffe, die nicht im Gebührensack entsorgt,
sondern getrennt gesammelt und anschliessend verwertet werden.
Stellungnahme
zum geplanten Reservationssystem für den Schwerverkehr, Konzept für
die Gotthardroute
ALTDORF.
Der Regierungsrat hat die
Sicherheitsdirektion ermächtigt, gegenüber dem Bundesamt für
Raumentwicklung zu den Plänen für ein Reservationssystem für
den Schwerverkehr Stellung zu nehmen. Der Kanton Uri hat in den
vergangenen Jahren in engster Zusammenarbeit mit dem Bund und den
Nachbarkantonen die Massnahmen für mehr Verkehrssicherheit im
Gotthard-Strassentunnel sowie die Lenkungsmassnahmen für den
Schwerverkehr mitgetragen und umgesetzt. Uri begrüsst grundsätzlich
jede weitere Massnahme, die den übergeordneten Zie-len der
Sicherheit zu genügen vermag und die gleichzeitig hilft, die noch
vorhandenen Nachteile und Belastungen für den Kanton Uri zu
reduzieren. Der Kanton Uri hat in den ver-gangenen Monaten denn
auch tatkräftig bei der Planung eines Kontrollzentrums nach den
Vorgaben des Bundes mitgearbeitet.
Das
seit dem 30. September 2002 angewandte Tropfenzählsystem hat sich
bewährt. Den Fach-leuten der Verkehrspolizei Uri ist es gelungen,
den anfallenden Schwerverkehr zu bewältigen. Die Verzögerungen für
den Schwerverkehr betragen im Vergleich zu einem ungelenkten,
freien Verkehrsfluss in Fahrtrichtung Nord-Süd lediglich zwischen
drei bis maximal acht Minu-ten. Das System ist inzwischen so
eingeschliffen, dass unter Einhaltung der sicherheits- und
verkehrsflussbedingten Vorgaben bis zu 2000 Lastwagen pro Tag und
Fahrtrichtung durch den Gotthard-Strassentunnel abgefertigt werden
können. Angesichts der allgemein düsteren Wirtschaftslage und
der zunehmenden Konkurrenzierung der Nord-Süd-Güterströme von
denen in Ost-Westrichtung ist es fraglich, ob mittelfristig mit
einem stärkeren Verkehrsauf-kommen zu rechnen ist. Schliesslich
ist auch zu bedenken, dass die Neat in absehbarer Zeit eine
merkliche Entlastung der Strasse im Sinne der Verkehrsverlagerung
bringen wird. Alle bisher aufgetretenen Abfertigungsengpässe gründeten
in Schwierigkeiten ausserhalb des Sys-tems (Zollprobleme, Streiks,
Naturgewalten, Pannen, Unfälle usw.). Mit diesen Problemen muss
auch weiterhin bei allen gewählten Systemen gerechnet werden.
Das
aktuelle Tropfenzählersystem kann die anfallenden Frequenzen gut
verkraften. Aus prak-tischer Sicht dürfte deshalb die Nachfrage
nach Reservationsmöglichkeiten äusserst gering sein. Es ist
nicht ersichtlich, weshalb ein Fuhrunternehmen seine Fahrt durch
die Alpen einer Reservation unterziehen sollte, wenn es davon
ausgehen kann, dass die Durchfahrt auch ohne Reservation praktisch
ohne Verzug erfolgen kann. Ein Reservationssystem bringt
wesentlich mehr Zeitverlust für die Chauffeure als das Tropfenzählersystem.
Alleine die Zufahrt auf den Reservationsplatz, die Abgabe des
Ausfahrttickets, die Durchfahrt durch das System und die
Wiedereingliederung aus dem System über die Ausfahrtskontrolle in
den Verkehr braucht weit mehr Zeit als das heutige System. Deshalb
ist es für die Verantwortlichen des Kanton Uri nicht ersichtlich,
weshalb ein Fuhrunternehmen die Schwierigkeiten einer befristeten
Reser-vierung auf sich nehmen sollte, wenn er mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit da-mit rechnen kann, auch ohne
Reservation sofort weiter fahren zu können.
Ein
offenes Ohr für Lehrkäfte und Schulbehörden
FRAUENFELD.
Bei Konflkten im Team, im Umgang
mit «schwierigen» Schülern oder Eltern oder auch in
Krisensituationen fühlen sich Lehrkräfte, Schulbehörden und
Schulleitung im Kanton Thurgau oftmals überfordert. Unterstützung
und Beratung finden sie seit Herbst 2002 in der Abteilung
Schulberatung des Amtes für Volksschule und Kindergarten.
Von
der Gewalt auf dem Pausenplatz über Konflikte im Lehrkräfteteam,
mit Behörde oder Eltern bis zur Krisenintervention, persönlichen
Standortbestimmung und vertraulichen Rechtsauskunft reicht die
Palette der Anfragen in der Schulberatung. Sieben
Beratungspersonen und ein Pool von externen Praxisexpertinnen und
-experten nehmen sich den Problemen von Lehrpersonen und Behördenmitgliedern
an. Die Schulberatung unter der Leitung von Tanja Kernland ist
eine niederschwellige Dienstleistungsstelle, die seit September
2002 schnelle und unkomplizierte Unterstützung in
Krisensituationen bietet. Oberstes Gebot bei allen Beratungen ist,
dass das Besprochene vertraulich behandelt wird. In den ersten
sechs Beratungsstunden entstehen für die Ratsuchenden keine
Kosten. Erst ab der siebten Stunde verrechnet die Schulberatung
die Hälfte der in der Branche üblichen Kosten. Die
Beratungsstelle vernetzt sich mit anderen Supportstellen im Kanton
und arbeitet mit einem Pool von externen, selbstständigen und
erfahrenen Beratungspersonen zusammen. Eine Telefonberatung, die
in vielen Fällen schon weiterhelfen kann, wird auch ausserhalb
der Bürozeiten (über Mittag und abends) angeboten.
Von
Januar bis Mai 2003 behandelte die Schulberatung 200 bis 250
telefonische Anfragen, führte 60 Beratungen mit Einzelpersonen
durch. Gemäss Tanja Kernland stehen neben Fusionen und der Einführung
der «Geleiteten Schule» Konflikte im weitesten Sinne im Zentrum
der Beratungstätigkeit.
Solothurn
Entlastung West - Projekt Leporello macht das Rennen
SOLOTHURN.
Das Projekt "Leporello", erarbeitet von der
Ingenieurgemeinschaft der Firma Gruner AG Basel, ist von der
Wettbewerbsjury einstimmig als Gesamtlösung für die Entlastung
West ausgewählt worden. Das Projekt wird geprägt durch eine
elegante Aarebrücke, kombiniert mit einer Hängebrücke für
Fussgänger und Velofahrer.
Erfolgreiche
Berufsleute beim Kanton
SOLOTHURN.
73 Lernende der kantonalen Verwaltung Solothurn haben ihre
Lehrabschlussprüfungen mit Erfolg bestanden. Der oberste
Personalchef des Kantons, Landammann Christian Wanner, zeichnete
die Erfolgreichsten im Rahmen einer kleinen Abschlussfeier aus.
Verhandlungsmandat
für den Kauf des Kapuzinerklosters
STANS.
Die
Nidwaldner Regierung hat eine Verhandlungsdelegation
beauftragt, mit der Schweizer Kapuzinerprovinz Verhandlungen über den Kauf des
Kapuzinerklosters durch den
Kanton aufzunehmen. Sie will damit wichtiges Kulturgut im Besitz
des Kantons erhalten
und die Liegenschaft für Büros der kantonalen Verwaltung sowie
für Musikräume der Mittelschule nutzen. Die sakralen Räume
sollen kirchlich-kulturellen
Zwecken dienen .
Die
Schweizer Kapuzinerprovinz beabsichtigt, nach dem Wegzug
der Kapuziner im Jahre 2004
die Liegenschaft Kapuzinerkloster zu verkaufen. Die Übernahme der
Liegenschaft durch
den Kanton wird von der Kapuzinerprovinz als optimale Lösung
beurteilt, allenfalls im Rahmen einer Stiftung mit Beteiligung des
Kantons und weiteren öffentlich-rechtlichen
Körperschaften.
Teilrevision
des Pensionskassengesetzes
STANS.
Der Regierungsrat des Kantons
Nidwalden beantragt dem Landrat eine Kompetenzverschiebung
für den Entscheid über Nachzahlungen durch den
Arbeitgeber von der paritätisch
zusammengesetzten Pensionskassenkommission an den Landrat.
Als Gesetzgeber ist der
Landrat prädestiniert, diese heikle Aufgabe zu erfüllen.
Revision
des Stiftungsrechts
STANS.
Der
Kanton Nidwalden ist mit der Stossrichtung der Revision des
Stiftungsrechts grundsätzlich
einverstanden. Dies betrifft insbesondere die
zivilrechtlichen Neuerungen. Bei
den steuerrechtlichen Vorschlägen werden gewisse
Vorbehalte gemacht. Insbesondere
sollen die Abzüge in allen Fällen massvoll festgelegt
werden und es soll
aus praktischen Gründen auf die Zulassung von Sachleistungen
verzichtet werden.
Für
die Nidwaldner Regierung ist eine Revision des
Stiftungsrechts notwendig. Das
finanzielle Engagement von Privaten soll in traditionell
staatlichen Bereichen (Wohlfahrt,
Erziehung, Ausbildung, Wissenschaft, Kultur usw.) gefördert
werden. Dies würde
sowohl die Steuerbelastung von Privaten als auch die Verschuldung
des Staates mindern. Um private Mittel zu mobilisieren,
braucht es auch im Bereich des
Stiftungsrechts dringend bessere Rahmenbedingungen. Stiftungen können
und sollen zur Unterstützung und Entlastung des Staates
vermehrt Funktionen im
öffentlich-gemeinnützigen Bereich übernehmen. Nicht selten ist
es auch volkswirtschaftlich günstiger, gemeinnützige
Aufgaben von privaten Organisationen
ausführen zu lassen als durch den Staat.
Ebenso
begrüsst der Regierungsrat die Einführung einer
obligatorischen Revisionsstelle.
Sie sichert die Kontrolle der Stiftung und erhöht das
Vertrauen von Dritten (Zuwendungen)
und Destinatären in die Stiftung bzw. Stiftungsorgane.
Die
Zulassung von Sachleistungen wird eher als problematisch
beurteilt. In der Praxis ergeben
sich nämlich bei der Bewertung von Sachleistungen erhebliche
Schwierigkeiten (Gemälde
usw.). Zumindest müssten gleichzeitig entsprechende
Bewertungsgrundsätze festgelegt
werden. Ferner bestehen auch erhebliche Schwierigkeiten bei der Überprüfung
der Verwendung von Sachleistungen für gemeinnützige
Zwecke.
Die
Erhöhung des Abzuges für steuerlich anerkannte
Zuwendungen von bisher 10
Prozent auf 40 Prozent des Reineinkommens/ Reingewinnes wird als
zu weitgehend abgelehnt.
Eine Verdoppelung von heute 10 Prozent auf 20 Prozent reicht aus,
um die Zielsetzung der Revision zu erreichen. Auch für
besondere Fälle soll
der Abzug auf maximal 50% begrenzt werden. Die vorgeschlagenen
Voraussetzungen müssen vollumfänglich und kumulativ erfüllt werden.
Die
gleichzeitige Anpassung des Verrechnungssteuergesetzes und
des Mehrwertsteuergesetzes ist
folgerichtig. Es wird lediglich eine Angleichung an die
entsprechenden Bestimmungen des
Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) sowie des
Bundesgesetzes über
die Harmonisierung der direkten Steuer der Kantone und Gemeinden
(StHG) vorgenommen.
Nachtragskredit
für Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft
STANS.
Der
Regierungsrat des Kantons Nidwalden beantragt dem Landrat
einen Nachtragskredit von 100'000 Franken
für Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft. Damit
kann der bereits für
2003 budgetierte Kredit auf 700'000 Franken aufgestockt werden. In
der gleichen Höhe
werden damit auch die Bundesbeiträge ausgelöst.
Die
Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft beinhalten
bauliche Massnahmen im Bereich
Hoch- und Tiefbau zur Stärkung der Infrastruktur im ländlichen
Raum. Es handelt sich um eine Verbundaufgabe von Bund und
Kanton. Aufgrund der Finanzkraft des Kantons sind die Leistungen Nidwaldens gleich
hoch wie jene des Bundes.
Im
vergangenen Jahr 2002
wurden verschiedene grosse Tiefbauprojekte bewilligt, die nun -
zum Teil wegen der
Auftragslage im Baugewerbe - stark fortgeschritten sind. Es
handelt sich dabei
insbesondere um den Neubau des Viehtriebweges Choltal - Hohberg,
den Neubau der
Wasserversorgung Vorderbach Dallenwil und die umfassende Sanierung
der Flurstrasse Oberau in Dallenwil.
Für
diese Projekte werden nun entsprechende Zahlungen fällig.
Der Bedarf für dieses
Jahr wird neu auf rund 1.4 Millionen Franken (Bund und Kanton)
geschätzt. Vom
Kanton sind folglich 700'000 Franken zu leisten. Im Voranschlag
2003 sind jedoch nur
600'000 Franken eingestellt. Deshalb ersucht der Regierungsrat um
einen Nachtragskredit
von 100'000 Franken, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen
zu können.
Sanierung
der Sondermülldeponie Kölliken wird rechtskräftig
AARAU.
Gestützt auf das eidgenössische
Umweltschutzgesetz verfügt das Baudepartement die Durchführung
der Gesamtsanierung der Sondermülldeponie Kölliken (SMDK) durch
das sanierungspflichtige Konsortium. Damit wird das vorliegende
Sanierungsprojekt rechtlich verbindlich.
Ab
2005 soll die sieben Jahre dauernde Sanierung beginnen. Dabei
werden der gesamte Deponiekörper und die Verunreinigungen in der
Deponiesohle bis 5 m Tiefe entfernt und umweltgerecht entsorgt.
Bei diesen Arbeiten sind die Beeinträchtigungen der Umgebung
durch Geruch, Lärm oder Verkehr so gering wie möglich zu halten.
Bevor
die Sanierung beginnen kann, müssen die sichernden
Grundwasserschutzmassnahmen abgeschlossen und weitere
Bewilligungsverfahren durchlaufen werden. Neben der Baubewilligung
durch die Standortgemeinde Kölliken erfordert die
verkehrstechnische Erschliessung zusätzliche
Bewilligungsverfahren. Das Sanierungsprojekt sieht einen
Gleisanschluss für die vorgesehenen Abfalltransporte per Bahn und
eine neue Linienführung der Kantonsstrasse vor.
Trockenheit:
Wasserentnahmen aus Gewässern
LUZERN.
Nach der anhaltend trockenen
Witterung führen die Fliessgewässer des Luzerner Mittellandes
weiterhin wenig Wasser. Die geringe Wasserführung und die hohen
Wassertemperaturen gefährden Fische und andere Wasserlebewesen.
Das Problem spitzt sich vor allem in den kleineren bis mittleren Bächen
zu, insbesondere wenn für die Bewässerung von
landwirtschaftlichen Kulturen zusätzlich Wasser entnommen wird,
oder auch nur leicht verschmutztes Abwasser in die Gewässer
gelangt. Schäden am Fischbestand sind dann nicht mehr
auszuschliessen. Das Amt für Umweltschutz des Kantons Luzern
weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Wasserentnahmen aus
Gewässern grundsätzlich bewilligungspflichtig sind.
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