Basel grüsst Berlin

BASEL. Der Kanton Basel-Stadt präsentiert am Schweizer Nationalfeiertag in Berlin ein attraktives Stück Basel...

Unterstützung durch den Lotteriefonds

BASEL. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat für zwei Anlässe Lotteriefonds-Mittel in der Höhe von insgesamt 410’000 Franken bewilligt.

Aufnahmekapazitäten an der Universität

BASEL. Der Basler Regierungsrat hat die Kapazitäten für das Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin und der Pflegewissenschaft an der Universität Basel für das Studienjahr 2004/2005 festgelegt.

Kredit für Pathologie

LIESTAL. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beantragt dem Landrat einen Verpflichtungskredit von CHF 11'200'000.-- für Umbau und Erweiterungen im Personalhaus des Kantonsspital Liestals zur Unterbringung der Pathologie, sowie CHF 795'000.-- für ergänzende Projektteile.

Erweiterung der Inertstoffdeponie "Strickrain", Sissach

LIESTAL. Der Baselbieter Regierungsrat hat die Vorlage betreffend die Mutation des Koordinationsplanes Basel-Landschaft (Festsetzung des Standortes der Inertstoffdeponie "Strickrain" in Sissach) genehmigt und an den Landrat weitergeleitet.

Beschwerdeverfahren nun auch im Baselbiet kostenpflichtig

LIESTAL. Der Regierungsrat Basel-Land hat die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion beauftragten, das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf einer Teilrevision des Verwaltungsverfahrensgesetz durchzuführen.

Verordnung über die Anhörung der Gemeinden

LIESTAL. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Land hat eine Verordnung über die Anhörung der Gemeinden beschlossen und auf den 1. August 2003 in Kraft gesetzt.

Abwasserrechnung 2002

LIESTAL. Am 15. Juli 2003 hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Land die Abwasserrechnung 2002 genehmigt.

Beitrag  Nidwaldens an das MCCS

STANS. Der  Regierungsrat Nidwaldens beantragt dem Landrat, das Micro Center Central Switzerland (MCCS)  mit Sitz in Obwalden in den Jahren 2004 bis 2007 mit jährlich 82'000 Franken  zu unterstützen.

Siedlungsabfallmenge im Kanton Zürich stabil

ZÜRICH. Im Jahr 2002 haben die Gemeinden des Kantons Zürich rund 470'000 Tonnen Siedlungsabfälle gesammelt. Etwa die Hälfte des Sammelgutes gelangte als Kehricht in die Verbrennung. Die andere Hälfte setzte sich aus separat gesammelten Wertstoffen zusammen.

Stellungnahme zum geplanten Reservationssystem für den Schwerverkehr, Konzept für die Gotthardroute

ALTDORF. Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion ermächtigt, gegenüber dem Bundesamt für Raumentwicklung zu den Plänen für ein Reservationssystem für den Schwerverkehr Stellung zu nehmen.

Ein offenes Ohr für Lehrkäfte und Schulbehörden

FRAUENFELD. Bei Konflkten im Team, im Umgang mit «schwierigen» Schülern oder Eltern oder auch in Krisensituationen fühlen sich Lehrkräfte, Schulbehörden und Schulleitung im Kanton Thurgau oftmals überfordert.

Solothurn Entlastung West - Projekt Leporello macht das Rennen

SOLOTHURN. Das Projekt "Leporello", erarbeitet von der Ingenieurgemeinschaft der Firma Gruner AG Basel, ist von der Wettbewerbsjury einstimmig als Gesamtlösung für die Entlastung West ausgewählt worden.

Erfolgreiche Berufsleute beim Kanton

SOLOTHURN. 73 Lernende der kantonalen Verwaltung Solothurn haben ihre Lehrabschlussprüfungen mit Erfolg bestanden. Der oberste Personalchef des Kantons, Landammann Christian Wanner, zeichnete die Erfolgreichsten im Rahmen einer kleinen Abschlussfeier aus.

Verhandlungsmandat  für den Kauf des Kapuzinerklosters

STANS. Die  Nidwaldner Regierung hat eine Verhandlungsdelegation beauftragt, mit der Schweizer  Kapuzinerprovinz Verhandlungen über den Kauf des Kapuzinerklosters durch  den Kanton aufzunehmen.

Teilrevision  des Pensionskassengesetzes

STANS. Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden beantragt dem Landrat eine Kompetenzverschiebung  für den Entscheid über Nachzahlungen durch den Arbeitgeber von der paritätisch  zusammengesetzten Pensionskassenkommission an den Landrat. Als Gesetzgeber ist  der Landrat prädestiniert, diese heikle Aufgabe zu erfüllen.

Revision  des Stiftungsrechts

STANS. Der  Kanton Nidwalden ist mit der Stossrichtung der Revision des Stiftungsrechts grundsätzlich  einverstanden. Dies betrifft insbesondere die zivilrechtlichen Neuerungen. Bei  den steuerrechtlichen Vorschlägen werden gewisse Vorbehalte gemacht.

Nachtragskredit  für Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft

STANS. Der  Regierungsrat des Kantons Nidwalden beantragt dem Landrat einen Nachtragskredit von 100'000 Franken  für Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft.

Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken wird rechtskräftig

AARAU. Gestützt auf das eidgenössische Umweltschutzgesetz verfügt das Baudepartement die Durchführung der Gesamtsanierung der Sondermülldeponie Kölliken (SMDK) durch das sanierungspflichtige Konsortium. Damit wird das vorliegende Sanierungsprojekt rechtlich verbindlich.

Trockenheit: Wasserentnahmen aus Gewässern

LUZERN. Nach der anhaltend trockenen Witterung führen die Fliessgewässer des Luzerner Mittellandes weiterhin wenig Wasser. Die geringe Wasserführung und die hohen Wassertemperaturen gefährden Fische und andere Wasserlebewesen.

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

15. Juli 2003

Unterstützung durch den Lotteriefonds

BASEL. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat für zwei Anlässe Lotteriefonds-Mittel in der Höhe von insgesamt 410’000 Franken bewilligt.

Der Regierungsrat hat für zwei Anlässe Mittel in der Höhe von 410’000 Franken aus dem Lotteriefonds bewilligt:

Die Goetheanum-Bühne wird für die Erarbeitung und Aufführung des ungekürzten FAUST 2002-2004 mit 280'000 Franken, aufgeteilt in zwei Tranchen von je 140'000 Franken für die Jahr 2003 und 2004, unterstützt.

Das Littmann Kulturprojekt wird für die Durchführung des Projektes "Strassenbilder – eine temporäre Stadtbildintervention", unter der Bedingung, dass die Restfinanzierung gesichert ist, mit 130'000 Franken unterstützt.

Basel grüsst Berlin

BASEL. Der Kanton Basel-Stadt präsentiert am Schweizer Nationalfeiertag in Berlin ein attraktives Stück Basel: Mit einem kulinarischen Angebot, mit dem grössten Leckerli der Welt, mit virtuellen Stadtrundgängen mit 3-D-Effekt und einem vielseitigen Kulturprogramm, allen voran mit "touche ma bouche", möchte Basel die Herzen der Berlinerinnen und Berliner erobern. Ziel dieses medienwirksamen Auftrittes ist eine Bekanntheitssteigerung des Kultur- und Wirtschaftsraumes Basel und vielfältige zielgruppenspezifische Werbung.

Aufnahmekapazitäten an der Universität

BASEL. Der Basler Regierungsrat hat die Kapazitäten für das Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin und der Pflegewissenschaft an der Universität Basel für das Studienjahr 2004/2005 festgelegt. Insgesamt stehen für das Studium der Humanmedizin im ersten Jahr 118 Plätze und für das Studium der Zahnmedizin 40 Plätze zur Verfügung. Für das Studium der Pflegewissenschaft stehen 25 Plätze zur Verfügung.

Die Kapazitäten der Medizinischen Fakultät sowie die Durchführung des Eignungstests werden in Basel jährlich neu festgelegt. Der Regierungsrat hat nun, gestützt auf eingehende Abklärungen und auf Antrag des Universitätsrats, die Kapazitäten für das Studienjahr 2004/2005 für die Humanmedizin auf 118 Plätze, für die Zahnmedizin auf 40 Plätze und für die Pflegewissenschaft auf 25 Plätze festgesetzt.

Über den Erlass von Zulassungsbeschränkungen und damit über die Durchführung des Eignungstests befindet der Regierungsrat aufgrund der geltenden Verordnung aus dem Jahre 1998 und in Abstimmung mit den anderen Universitätskantonen im Frühjahr 2004, dann besteht Klarheit über die Nachfrage.

Kredit für Pathologie

LIESTAL. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beantragt dem Landrat einen Verpflichtungskredit von CHF 11'200'000.-- für Umbau und Erweiterungen im Personalhaus des Kantonsspital Liestals zur Unterbringung der Pathologie, sowie CHF 795'000.-- für ergänzende Projektteile.

Das kantonale Institut für Pathologie ist seit 1970 im ehemaligen Krankenhaus Liestal an der Rheinstrasse 37 untergebracht, welches 1877 erbaut worden war. Diese Liegenschaft ist in einem desolaten, veralteten Zustand. Die Raum- und Nutzungsstruktur und ebenfalls die Laboreinrichtungen entsprechen nicht mehr konformen Sicherheits- und arbeitshygienischen Vorschriften und Standards. Mit der vorgeschlagenen Verlegung in das umzubauende Personalhaus des Kantonsspitals Liestal können der Pathologie zeitgemässe und gesetzeskonforme Labor- und Bürofazilitäten zur Verfügung gestellt werden.

Erweiterung der Inertstoffdeponie "Strickrain", Sissach

LIESTAL. Der Baselbieter Regierungsrat hat die Vorlage betreffend die Mutation des Koordinationsplanes Basel-Landschaft (Festsetzung des Standortes der Inertstoffdeponie "Strickrain" in Sissach) genehmigt und an den Landrat weitergeleitet.

Die bestehende Deponie "Strickrain" in Sissach hat regionale Bedeutung und ist im Konzept für die Aushub- und Bauschuttentsorgung im Kanton Basel-Landschaft enthalten. Die Deponie wird regelmässig genutzt, ein Spitzenjahr bildete 1996, als 128'000 m3 Material angeliefert und deponiert wurde. Die Gemeinde Sissach hat ein Projekt für die Erweiterung der Deponie "Strickrain" ausgearbeitet. Für die geplante Erweiterung der Deponie fehlen aber die raumplanerischen Voraussetzungen. Diese umfassen eine Festsetzung im Koordinationsplan (kantonaler Richtplan gemäss Bundesrecht) und anschliessend die Ausscheidung einer Spezialzone in den kommunalen Zonenvorschriften Landschaft.

Beschwerdeverfahren nun auch im Baselbiet kostenpflichtig

LIESTAL. Der Regierungsrat Basel-Land hat die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion beauftragten, das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf einer Teilrevision des Verwaltungsverfahrensgesetz durchzuführen. Das heutige Verwaltungsverfahrensgesetz stammt aus dem Jahre 1988 und hat sich bewährt. Nach 15 Jahren der Rechtsanwendung dieses wichtigen Gesetzes gilt es aber, die in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis festgestellten Lücken und Mängel zu beheben.

Als Neuerungen werden namentlich die Bestimmungen über die Parteientschädigungen und die unentgeltliche Rechtspflege an die Anforderungen der Rechtsprechung angepasst. Im verwaltungsinternen Beschwerdeverfahren wird die Kostenpflicht eingeführt, wodurch diese Verfahren effizienter und kostengerechter ausgestaltet werden können. Das Beschwerdeverfahren verursacht Kosten, die im Falle der Abweisung der Beschwerde von dieser privaten Person wenigstens teilweise mitgetragen werden sollen. Die Kostenerhebung bewirkt unter anderem, dass aussichtslose und leichtfertige Verfahren vermieden werden können. Durch die Kostenpflicht wird voraussichtlich die Zahl der Beschwerden zurückgehen, so dass sich die Verfahrensdauer für die anderen Beschwerdeverfahren reduzieren wird. Der Rechtsschutz des Bürgers wird durch die Kostenpflicht nicht geschwächt, weil bei Bedürftigkeit die unentgeltliche Rechtspflege zur Anwendung kommt.Es findet eine Angleichung an die anderen Kantone und den Bund statt, indem nun die in der Schweiz einmalige Kostenlosigkeit des BL-Beschwerdeverfahren aufgehoben wird. Für öffentlich-rechtliche Geldforderungen des Kantons wird eine Verjährungsfrist eingeführt. Ausserdem werden Verwaltungspraxis  und Verfahrensrecht überall in Übereinstimmung gebracht und eine geschlechtsneutrale Sprache verwendet.

Verordnung über die Anhörung der Gemeinden

LIESTAL. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Land hat eine Verordnung über die Anhörung der Gemeinden beschlossen und auf den 1. August 2003 in Kraft gesetzt.

Die neue Verordnung regelt die verfassungsmässig vorgeschriebene, spezielle Anhörung der betroffenen Gemeinden bei der Vorbereitung von kantonalen Erlassen und Beschlüssen. Geregelt wird nun, dass die Gemeinde-Anhörung entweder durch Einladung zur schriftlichen Stellungnahme in der Regel während 3 Monaten, durch Einbezug in eine vorberatende Arbeitsgruppe oder durch eine konferenzielle Aussprache zu erfolgen hat. Speziell geregelt wird die Koordinationsfunktion der Gemeindeverbände.

Die Verordnung setzt die positiven Erfahrungen um, die mit dem frühzeitigen Einbezug der Gemeinden u.a. bei der Erarbeitung des Finanzausgleichsgesetzes und bei der Teilrevision des Gemeindegesetzes gemacht worden sind. Sie ist in enger Zusammenarbeit mit dem Verband der Basellandschaftlichen Gemeinden vorbereitet worden.

Abwasserrechnung 2002

LIESTAL. Am 15. Juli 2003 hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Land die Abwasserrechnung 2002 genehmigt.

Die Abwasserrechnung schliesst mit einem sehr guten Ergebnis ab. Die Netto-Jahreskosten betragen Fr. 36'525'558.- (Vorjahr Fr. 36'705'071.-) . Im Vergleich zur Rechnung 2001 entspricht dies einer geringfügigen Reduktion um 0.49 %.

90 % der Netto-Jahreskosten werden gemäss §12 des Gewässerschutzgesetzes vom 18. April 1994 über die Gemeinden in Form einer Gebühr den Verursacherinnen und Verursachern in Rechnung gestellt.

Der für die Abwassergebühr massgebende Trinkwasserverbrauch ist gegenüber dem Vorjahr um 169'753 m3 auf 18'785'126 m3, leicht gesunken.

Da die Netto-Jahreskosten per 2002 ebenfalls leicht niedriger sind als im Vorjahr, ergibt sich per 2002 gegenüber 2001 eine praktisch identische Abwassergebühr von 1.75 Fr./m3 Trinkwasserverbrauch (Vorjahr 1.743 Fr./m3).

Kanton sperrt vorerst 19 Gewässer für Wasserentnahmen

BERN. Die anhaltende Trockenheit zwingt den Kanton Bern - wie letzte Woche angekündigt - die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern im bernischen Mittelland entsprechend der reduzierten Wasserführung ab dem 15. Juli 2003 einzuschränken. Betroffen sind vorerst 19 Gewässer in 34 Gemeinden. Die Einschränkungen treffen in erster Linie Gemüse- und Ackerbaukulturen. Keine Massnahmen vorgesehen sind vorerst im Berner Oberland und im Berner Jura.

Nach der wochenlangen Trockenperiode nähern sich die Abflussmengen der mittelgrossen Bäche nach und nach den im eidgenössischen  Gewässerschutzgesetz vorgeschriebenen Mindestwassermengen oder haben diese in Einzelfällen bereits unterschritten. Betroffen von den Einschränkungen sind in erster Linie Gemüse- und Ackerbaukulturen im bernischen Mittelland. Dort wurden in den letzten Jahren immer mehr und leistungsfähigere Bewässerungsanlagen eingerichtet. Das in den letzten zehn Jahren eingerichtete Mess- und Kontrollsystem hat es dem Wasser- und Energiewirtschaftsamt (WEA) erlaubt, mit Massnahmen so lange wie möglich zuzuwarten.

Die jüngste Entwicklung hat nun aber auch im Kanton Bern zu konkreten Massnahmen geführt. Eine erste Reihe von mittleren Bächen ist ab 15. Juli 2003 für jegliche Wasserentnahme gesperrt worden. Die betroffenen Gemeinden, die die vorübergehende Einschränkung überwachen müssen, und die Regierungsstatthalter sind heute darüber vorinformiert worden.  Die Sperrung der Gewässer gilt bis zum ausdrücklichen Widerruf durch das WEA, das heisst auch über eine allfällige Niederschlagsphase hinaus. Die Erfahrung hat nämlich gezeigt, dass die Abflüsse bereits nach wenigen Tagen wieder auf dem gleich tiefen Stand sind, wenn es sich nicht um eine länger andauernde Regenperiode (mindestens drei Tage intensiv) handelt.

Beitrag  Nidwaldens an das MCCS

STANS. Der  Regierungsrat Nidwaldens beantragt dem Landrat, das Micro Center Central Switzerland (MCCS)  mit Sitz in Obwalden in den Jahren 2004 bis 2007 mit jährlich 82'000 Franken  zu unterstützen. Insgesamt leisten die Zentralschweizer Kantone jährlich  einen Beitrag von 1.7 Mio. Franken, davon der der Standortkanton Obwalden 750'000  Franken.

Die  Micro Center Central-Switzerland AG (MCCS) wurde im Jahre 2000 mit Sitz in Alpnach  gegründet. Sie hat den Aufbau und Betrieb einer Forschungs- und Ausbildungsstätte  für mikrotechnische Verfahren und Produkte zum Zweck und stellt der mikrotechnischen  Industrie der Zentralschweiz Fachwissen, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen  und Fachkräfte zur Verfügung.

Siedlungsabfallmenge im Kanton Zürich stabil

ZÜRICH. Im Jahr 2002 haben die Gemeinden des Kantons Zürich rund 470'000 Tonnen Siedlungsabfälle gesammelt. Etwa die Hälfte des Sammelgutes gelangte als Kehricht in die Verbrennung. Die andere Hälfte setzte sich aus separat gesammelten Wertstoffen zusammen. Statt in den Ofen wandern diese Abfälle ins Recycling oder in eine Spezialbehandlung.

Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie des Statistischen Amts und des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) sind Menge und Zusammensetzung der Siedlungsabfälle im Kanton Zürich seit dem Jahr 2000 praktisch konstant. Die Gemeinden sammeln jährlich rund 230'000 Tonnen Kehricht und Sperrgut ein, die für die Verbrennung bestimmt sind. Etwas mehr, nämlich gut 240'000 Tonnen, machen die so genannten Separatabfälle aus. Dazu zählen Altpapier, Grünabfälle aus Küche und Garten, Altglas, Karton oder Altmetalle. also Stoffe, die nicht im Gebührensack entsorgt, sondern getrennt gesammelt und anschliessend verwertet werden.

Stellungnahme zum geplanten Reservationssystem für den Schwerverkehr, Konzept für die Gotthardroute

ALTDORF. Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion ermächtigt, gegenüber dem Bundesamt für Raumentwicklung zu den Plänen für ein Reservationssystem für den Schwerverkehr Stellung zu nehmen. Der Kanton Uri hat in den vergangenen Jahren in engster Zusammenarbeit mit dem Bund und den Nachbarkantonen die Massnahmen für mehr Verkehrssicherheit im Gotthard-Strassentunnel sowie die Lenkungsmassnahmen für den Schwerverkehr mitgetragen und umgesetzt. Uri begrüsst grundsätzlich jede weitere Massnahme, die den übergeordneten Zie-len der Sicherheit zu genügen vermag und die gleichzeitig hilft, die noch vorhandenen Nachteile und Belastungen für den Kanton Uri zu reduzieren. Der Kanton Uri hat in den ver-gangenen Monaten denn auch tatkräftig bei der Planung eines Kontrollzentrums nach den Vorgaben des Bundes mitgearbeitet.

Das seit dem 30. September 2002 angewandte Tropfenzählsystem hat sich bewährt. Den Fach-leuten der Verkehrspolizei Uri ist es gelungen, den anfallenden Schwerverkehr zu bewältigen. Die Verzögerungen für den Schwerverkehr betragen im Vergleich zu einem ungelenkten, freien Verkehrsfluss in Fahrtrichtung Nord-Süd lediglich zwischen drei bis maximal acht Minu-ten. Das System ist inzwischen so eingeschliffen, dass unter Einhaltung der sicherheits- und verkehrsflussbedingten Vorgaben bis zu 2000 Lastwagen pro Tag und Fahrtrichtung durch den Gotthard-Strassentunnel abgefertigt werden können. Angesichts der allgemein düsteren Wirtschaftslage und der zunehmenden Konkurrenzierung der Nord-Süd-Güterströme von denen in Ost-Westrichtung ist es fraglich, ob mittelfristig mit einem stärkeren Verkehrsauf-kommen zu rechnen ist. Schliesslich ist auch zu bedenken, dass die Neat in absehbarer Zeit eine merkliche Entlastung der Strasse im Sinne der Verkehrsverlagerung bringen wird. Alle bisher aufgetretenen Abfertigungsengpässe gründeten in Schwierigkeiten ausserhalb des Sys-tems (Zollprobleme, Streiks, Naturgewalten, Pannen, Unfälle usw.). Mit diesen Problemen muss auch weiterhin bei allen gewählten Systemen gerechnet werden.

Das aktuelle Tropfenzählersystem kann die anfallenden Frequenzen gut verkraften. Aus prak-tischer Sicht dürfte deshalb die Nachfrage nach Reservationsmöglichkeiten äusserst gering sein. Es ist nicht ersichtlich, weshalb ein Fuhrunternehmen seine Fahrt durch die Alpen einer Reservation unterziehen sollte, wenn es davon ausgehen kann, dass die Durchfahrt auch ohne Reservation praktisch ohne Verzug erfolgen kann. Ein Reservationssystem bringt wesentlich mehr Zeitverlust für die Chauffeure als das Tropfenzählersystem. Alleine die Zufahrt auf den Reservationsplatz, die Abgabe des Ausfahrttickets, die Durchfahrt durch das System und die Wiedereingliederung aus dem System über die Ausfahrtskontrolle in den Verkehr braucht weit mehr Zeit als das heutige System. Deshalb ist es für die Verantwortlichen des Kanton Uri nicht ersichtlich, weshalb ein Fuhrunternehmen die Schwierigkeiten einer befristeten Reser-vierung auf sich nehmen sollte, wenn er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit da-mit rechnen kann, auch ohne Reservation sofort weiter fahren zu können.

Ein offenes Ohr für Lehrkäfte und Schulbehörden

FRAUENFELD. Bei Konflkten im Team, im Umgang mit «schwierigen» Schülern oder Eltern oder auch in Krisensituationen fühlen sich Lehrkräfte, Schulbehörden und Schulleitung im Kanton Thurgau oftmals überfordert. Unterstützung und Beratung finden sie seit Herbst 2002 in der Abteilung Schulberatung des Amtes für Volksschule und Kindergarten.

Von der Gewalt auf dem Pausenplatz über Konflikte im Lehrkräfteteam, mit Behörde oder Eltern bis zur Krisenintervention, persönlichen Standortbestimmung und vertraulichen Rechtsauskunft reicht die Palette der Anfragen in der Schulberatung. Sieben Beratungspersonen und ein Pool von externen Praxisexpertinnen und -experten nehmen sich den Problemen von Lehrpersonen und Behördenmitgliedern an. Die Schulberatung unter der Leitung von Tanja Kernland ist eine niederschwellige Dienstleistungsstelle, die seit September 2002 schnelle und unkomplizierte Unterstützung in Krisensituationen bietet. Oberstes Gebot bei allen Beratungen ist, dass das Besprochene vertraulich behandelt wird. In den ersten sechs Beratungsstunden entstehen für die Ratsuchenden keine Kosten. Erst ab der siebten Stunde verrechnet die Schulberatung die Hälfte der in der Branche üblichen Kosten. Die Beratungsstelle vernetzt sich mit anderen Supportstellen im Kanton und arbeitet mit einem Pool von externen, selbstständigen und erfahrenen Beratungspersonen zusammen. Eine Telefonberatung, die in vielen Fällen schon weiterhelfen kann, wird auch ausserhalb der Bürozeiten (über Mittag und abends) angeboten.

Von Januar bis Mai 2003 behandelte die Schulberatung 200 bis 250 telefonische Anfragen, führte 60 Beratungen mit Einzelpersonen durch. Gemäss Tanja Kernland stehen neben Fusionen und der Einführung der «Geleiteten Schule» Konflikte im weitesten Sinne im Zentrum der Beratungstätigkeit.

Solothurn Entlastung West - Projekt Leporello macht das Rennen

SOLOTHURN. Das Projekt "Leporello", erarbeitet von der Ingenieurgemeinschaft der Firma Gruner AG Basel, ist von der Wettbewerbsjury einstimmig als Gesamtlösung für die Entlastung West ausgewählt worden. Das Projekt wird geprägt durch eine elegante Aarebrücke, kombiniert mit einer Hängebrücke für Fussgänger und Velofahrer.

Erfolgreiche Berufsleute beim Kanton

SOLOTHURN. 73 Lernende der kantonalen Verwaltung Solothurn haben ihre Lehrabschlussprüfungen mit Erfolg bestanden. Der oberste Personalchef des Kantons, Landammann Christian Wanner, zeichnete die Erfolgreichsten im Rahmen einer kleinen Abschlussfeier aus.

Verhandlungsmandat  für den Kauf des Kapuzinerklosters

STANS. Die  Nidwaldner Regierung hat eine Verhandlungsdelegation beauftragt, mit der Schweizer  Kapuzinerprovinz Verhandlungen über den Kauf des Kapuzinerklosters durch  den Kanton aufzunehmen. Sie will damit wichtiges Kulturgut im Besitz des Kantons  erhalten und die Liegenschaft für Büros der kantonalen Verwaltung sowie  für Musikräume der Mittelschule nutzen. Die sakralen Räume sollen  kirchlich-kulturellen Zwecken dienen .

Die  Schweizer Kapuzinerprovinz beabsichtigt, nach dem Wegzug der Kapuziner im Jahre  2004 die Liegenschaft Kapuzinerkloster zu verkaufen. Die Übernahme der Liegenschaft  durch den Kanton wird von der Kapuzinerprovinz als optimale Lösung beurteilt,  allenfalls im Rahmen einer Stiftung mit Beteiligung des Kantons und weiteren öffentlich-rechtlichen  Körperschaften.

Teilrevision  des Pensionskassengesetzes

STANS. Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden beantragt dem Landrat eine Kompetenzverschiebung  für den Entscheid über Nachzahlungen durch den Arbeitgeber von der paritätisch  zusammengesetzten Pensionskassenkommission an den Landrat. Als Gesetzgeber ist  der Landrat prädestiniert, diese heikle Aufgabe zu erfüllen.

Revision  des Stiftungsrechts

STANS. Der  Kanton Nidwalden ist mit der Stossrichtung der Revision des Stiftungsrechts grundsätzlich  einverstanden. Dies betrifft insbesondere die zivilrechtlichen Neuerungen. Bei  den steuerrechtlichen Vorschlägen werden gewisse Vorbehalte gemacht. Insbesondere  sollen die Abzüge in allen Fällen massvoll festgelegt werden und es  soll aus praktischen Gründen auf die Zulassung von Sachleistungen verzichtet  werden.

Für  die Nidwaldner Regierung ist eine Revision des Stiftungsrechts notwendig. Das  finanzielle Engagement von Privaten soll in traditionell staatlichen Bereichen  (Wohlfahrt, Erziehung, Ausbildung, Wissenschaft, Kultur usw.) gefördert werden.  Dies würde sowohl die Steuerbelastung von Privaten als auch die Verschuldung  des Staates mindern. Um private Mittel zu mobilisieren, braucht es auch im Bereich  des Stiftungsrechts dringend bessere Rahmenbedingungen. Stiftungen können  und sollen zur Unterstützung und Entlastung des Staates vermehrt Funktionen  im öffentlich-gemeinnützigen Bereich übernehmen. Nicht selten ist  es auch volkswirtschaftlich günstiger, gemeinnützige Aufgaben von privaten  Organisationen ausführen zu lassen als durch den Staat.

Ebenso  begrüsst der Regierungsrat die Einführung einer obligatorischen Revisionsstelle.  Sie sichert die Kontrolle der Stiftung und erhöht das Vertrauen von Dritten  (Zuwendungen) und Destinatären in die Stiftung bzw. Stiftungsorgane.

Die  Zulassung von Sachleistungen wird eher als problematisch beurteilt. In der Praxis  ergeben sich nämlich bei der Bewertung von Sachleistungen erhebliche Schwierigkeiten  (Gemälde usw.). Zumindest müssten gleichzeitig entsprechende Bewertungsgrundsätze  festgelegt werden. Ferner bestehen auch erhebliche Schwierigkeiten bei der Überprüfung  der Verwendung von Sachleistungen für gemeinnützige Zwecke.

Die  Erhöhung des Abzuges für steuerlich anerkannte Zuwendungen von bisher  10 Prozent auf 40 Prozent des Reineinkommens/ Reingewinnes wird als zu weitgehend  abgelehnt. Eine Verdoppelung von heute 10 Prozent auf 20 Prozent reicht aus, um  die Zielsetzung der Revision zu erreichen. Auch für besondere Fälle  soll der Abzug auf maximal 50% begrenzt werden. Die vorgeschlagenen Voraussetzungen  müssen vollumfänglich und kumulativ erfüllt werden.

Die  gleichzeitige Anpassung des Verrechnungssteuergesetzes und des Mehrwertsteuergesetzes  ist folgerichtig. Es wird lediglich eine Angleichung an die entsprechenden Bestimmungen  des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) sowie des Bundesgesetzes  über die Harmonisierung der direkten Steuer der Kantone und Gemeinden (StHG)  vorgenommen.

Nachtragskredit  für Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft

STANS. Der  Regierungsrat des Kantons Nidwalden beantragt dem Landrat einen Nachtragskredit von 100'000 Franken  für Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft. Damit kann der bereits  für 2003 budgetierte Kredit auf 700'000 Franken aufgestockt werden. In der  gleichen Höhe werden damit auch die Bundesbeiträge ausgelöst.

Die  Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft beinhalten bauliche Massnahmen im  Bereich Hoch- und Tiefbau zur Stärkung der Infrastruktur im ländlichen  Raum. Es handelt sich um eine Verbundaufgabe von Bund und Kanton. Aufgrund der  Finanzkraft des Kantons sind die Leistungen Nidwaldens gleich hoch wie jene des  Bundes.

Im vergangenen  Jahr 2002 wurden verschiedene grosse Tiefbauprojekte bewilligt, die nun - zum  Teil wegen der Auftragslage im Baugewerbe - stark fortgeschritten sind. Es handelt  sich dabei insbesondere um den Neubau des Viehtriebweges Choltal - Hohberg, den  Neubau der Wasserversorgung Vorderbach Dallenwil und die umfassende Sanierung  der Flurstrasse Oberau in Dallenwil.

Für  diese Projekte werden nun entsprechende Zahlungen fällig. Der Bedarf für  dieses Jahr wird neu auf rund 1.4 Millionen Franken (Bund und Kanton) geschätzt.  Vom Kanton sind folglich 700'000 Franken zu leisten. Im Voranschlag 2003 sind  jedoch nur 600'000 Franken eingestellt. Deshalb ersucht der Regierungsrat um einen  Nachtragskredit von 100'000 Franken, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen  zu können.

Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken wird rechtskräftig

AARAU. Gestützt auf das eidgenössische Umweltschutzgesetz verfügt das Baudepartement die Durchführung der Gesamtsanierung der Sondermülldeponie Kölliken (SMDK) durch das sanierungspflichtige Konsortium. Damit wird das vorliegende Sanierungsprojekt rechtlich verbindlich.

Ab 2005 soll die sieben Jahre dauernde Sanierung beginnen. Dabei werden der gesamte Deponiekörper und die Verunreinigungen in der Deponiesohle bis 5 m Tiefe entfernt und umweltgerecht entsorgt. Bei diesen Arbeiten sind die Beeinträchtigungen der Umgebung durch Geruch, Lärm oder Verkehr so gering wie möglich zu halten.

Bevor die Sanierung beginnen kann, müssen die sichernden Grundwasserschutzmassnahmen abgeschlossen und weitere Bewilligungsverfahren durchlaufen werden. Neben der Baubewilligung durch die Standortgemeinde Kölliken erfordert die verkehrstechnische Erschliessung zusätzliche Bewilligungsverfahren. Das Sanierungsprojekt sieht einen Gleisanschluss für die vorgesehenen Abfalltransporte per Bahn und eine neue Linienführung der Kantonsstrasse vor.

Trockenheit: Wasserentnahmen aus Gewässern

LUZERN. Nach der anhaltend trockenen Witterung führen die Fliessgewässer des Luzerner Mittellandes weiterhin wenig Wasser. Die geringe Wasserführung und die hohen Wassertemperaturen gefährden Fische und andere Wasserlebewesen. Das Problem spitzt sich vor allem in den kleineren bis mittleren Bächen zu, insbesondere wenn für die Bewässerung von landwirtschaftlichen Kulturen zusätzlich Wasser entnommen wird, oder auch nur leicht verschmutztes Abwasser in die Gewässer gelangt. Schäden am Fischbestand sind dann nicht mehr auszuschliessen. Das Amt für Umweltschutz des Kantons Luzern weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Wasserentnahmen aus Gewässern grundsätzlich bewilligungspflichtig sind.

 

 

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