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Millionen im Fall Taylor gesperrt
BERN.
Auf Konten zweier Personen aus dem Umfeld des liberianischen Präsidenten
Charles Taylor sind rund 2 Millionen Franken gesperrt worden.
Dagegen wurden keine Konten gefunden, die direkt auf Präsident
Taylor lauten. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat den Vollzug des
Rechtshilfeersuchens des Spezialgerichtshofs für Sierra Leone an
die Bundesanwaltschaft delegiert.
Das
BJ hatte im Juni verschiedene Banken in Genf und Zürich
angewiesen, allfällige Konten der im Rechtshilfeersuchen
genannten Personen vorsorglich zu sperren. Gemäss Rückmeldungen
der Banken
wurden insgesamt rund 2 Millionen Franken gesperrt. Nach der
formellen Vorprüfung delegierte das BJ den Vollzug des
Rechtshilfeersuchens an die Bundesanwaltschaft. Der
Spezialgerichtshof ersuchte die Schweiz, die Vermögenswerte von
Charles Taylor und von Personen aus seinem Umfeld in der Schweiz
zu sperren und die entsprechenden Bankunterlagen zu erheben. Das
Rechtshilfeersuchen betrifft auch die Angehörigen Taylors,
Vertreter seines Regimes sowie verschiedene Geschäftsleute und
Firmen. Der Spezialgerichtshof für Sierra Leone wirft Taylor vor,
einer der Hauptverantwortlichen für die während des Bürgerkrieges
begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
Kriegsverbrechen zu sein.
Deutsche
Maut erhöht Transportkosten
BERN.
Per 31. August 2003 ist die deutsche LKW-Maut geplant. Da die
Erfassungsgeräte für die Fahrzeuge bis zu diesem Termin nicht in
ausreichender Zahl vorhanden sein werden, befürchtet man
Startschwierigkeiten, die bis zu starken Behinderungen im
Strassenverkehr führen können. In wirtschaftlicher Hinsicht erhöht
die Maut die Transportkosten je nach Art der Fracht um bis zu 15
Prozent.
Die
deutsche Maut betrifft Lastwagen ab 12 Tonnen Gesamtgewicht.Sie
gilt auf allen Autobahnen der Bundesrepublik. Die Höhe der Abgabe
richtet sich nach der Anzahl der Achsen und nach der
Euro-Kategorie des Motors. Der Einführungstermin wurde auf den
31. August 2003 festgelegt.
Da
die Fahrzeuggeräte, die so genannten On Board Units (OBU) noch
nicht in ausreichender Zahl lieferbar sind, werden
Startschwierigkeiten befürchtet. Was passiert dort, wo die Fahrer
ihre Lastzüge parken müssen, um an den manuellen Maut-Terminals
die Daten einzugeben? - Staus und chaotische Zustände könnten
die Folge sein, jedenfalls an den neuralgischen Stellen wie etwa
an Grenzübergängen. Stau bedeutet Zeitverlust, Umweltbelastung,
ja sogar Unfallgefahr. Die ASTAG hat deshalb ihren Mitgliedern
empfohlen, nach Möglichkeit die manuelle Buchung zu umgehen und
stattdessen über Internet die deutsche Maut abzuwickeln - eine
Alternative, die das deutsche Mautsystem anbietet, aber eine
gewisse Disposition voraussetzt.
Futtermittelkontrolle:
weniger Proben beanstandet
POSIEUX.
In der ersten Jahreshälfte 2003 hat die amtliche
Futtermittelkontrolle der Forschungsanstalt für Nutztiere in
Posieux (RAP)
bedeutend mehr Proben untersucht als im gleichen Zeitraum 2002.
Die Beanstandungen und die Strafanzeigen haben abgenommen.
Die
Futtermittelkontrolle der RAP kontrolliert sowohl die
Herstellerbetriebe, Förder-, Lager- und Transporteinrichtungen
als auch die in Verkehr gebrachten Produkte der Tierernährung.
Die von den Inspektoren der RAP gezogenen Proben werden einerseits
geprüft, ob die Angaben auf der Futtermitteletikette oder den
Begleitpapieren sowie die analysierten Inhaltsstoffe den
gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Anderseits werden die
Futtermittel auf unerwünschte und verbotene Inhaltsstoffe
untersucht. Im ersten Halbjahr hat die RAP 899 Futtermittelproben
geprüft. Dies sind rund 44 Prozent mehr als in der gleichen
Vorjahresperiode. Deutlich abgenommen haben in der 1. Hälfte 2003
die Beanstandungen, die kostenpflichtig sind oder zu einer
Strafanklage führen: von den 899 untersuchten Proben kam es in
6.5 Prozent zu kostenpflichtigen Beanstandungen. Im Vergleich zur
gleichen Vorjahresperiode sind dies rund 10 Prozent weniger. In
einem Fall kam es bisher zu einer Strafanzeige (Januar bis Juni
02: 4 Fälle). Diese abnehmende Tendenz hat sich bereits gegen
Ende des
letzten Jahres abgezeichnet.
Von
den insgesamt 899 Futtermittelproben wurden 845 auf Tiermehl-
Verschleppungen untersucht. In drei Fällen (0.4 %) hat die RAP
Spuren von tierischen Verunreinigungen festgestellt. Auch hier ist
eine deutliche Abnahme festzustellen, was die Tendenz des 2.
Halbjahres 2002 bestätigt.
Im
Weiteren hat die RAP von den 899 Futtermittelproben deren 138 auf
gentechnisch veränderte Organismen (GVO) untersucht. Zusätzlich
sind 29 Proben von der Zollbehörde zur Kontrolle an die RAP zur
Analyse gesandt worden. Bei keiner der untersuchten
Futtermittelproben sind GVO über der Deklarationsgrenze
festgestellt worden.
Massnahmen
gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama
bin Laden
BERN.
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat am 18.
Juli 2003 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber
Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden,
der Gruppierung „Al-Qaïda“ oder den Taliban um 18 Einträge
ergänzt. Gegenüber dem in Anhang 2 genannten Personenkreis
bestehen ein Rüstungsembargo, eine Ein- und Durchreisesperre
sowie Finanzsanktionen.
Personen
und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten, von denen
anzunehmen ist, dass sie von den Finanzsanktionen betroffen sind,
müssen diese dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) unverzüglich
melden.
Mit
dieser Änderung setzt die Schweiz kürzlich erfolgte Beschlüsse
des gemäss Resolution 1267 (1999) zuständigen Sanktionskomitees
der Vereinten Nationen um.
Zur
Zeit sind beim seco aufgrund dieser Verordnung 82 Bankkonten mit
einem Gesamtbetrag von rund 34 Millionen Schweizer Franken
blockiert.
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