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Bundesrat
Joseph Deiss an WTO-Vorbereitungstreffen in Montreal
BERN.
Bundesrat Joseph Deiss nimmt auf Einladung des Handelsministers
von Kanada vom 28. bis 30. Juli an einem informellen
Ministertreffen der
Welthandelsorganisation (WTO) in Montreal teil.
Wie
bereits Mitte Juni in Sharm El-Sheikh ist auch dieses Treffen der
Vorbereitung der nächsten WTO-Ministerkonferenz vom 10. bis 14.
September in Cancun, Mexiko, gewidmet. Als Diskussionsgrundlage
dient den nach Montreal eingeladenen Ministern von 26
WTO-Mitgliedstaaten ein am 18. Juli 2003 präsentierter erster
Entwurf der Ministererklärung von Cancun. Bezweckt wird eine Annäherung
der Positionen insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft,
Industriegüter, Dienstleistungen,
Investitionen, Wettbewerbspolitik, öffentliches Beschaffungswesen
und Handelserleichterungen.
Ein
Thema wird auch die entwicklungsfreundliche Ausgestaltung der
Verhandlungsergebnisse der Doha-Runde sein. In Cancun sollen dann
die Minister zur Halbzeit der Ende 2001 eingeläuteten Doha-Runde
die
aufenden
Verhandlungen evaluieren, neue politische Impulse geben und die
entsprechenden Entscheidungen treffen.
Gemäss
dem Mandat des Bundesrates wird sich Volkswirtschaftsminister
Deiss im Agrardossier weiterhin für multilaterale Lösungen
einsetzen,
die
dem multifunktionellen Charakter der Landwirtschaft Rechnung
tragen. In Bezug auf die Entwicklungsperspektiven liegt der
Schweiz
daran, dass die WTO-Abkommen gezielter auf die Schwierigkeiten
einzelner Länderkategorien Rücksicht nehmen. Sie schlägt dabei
eine Relativierung der bisherigen pauschalen Gleichbehandlung der
Entwicklungsländer
vor.
SWX
Swiss Exchange sanktioniert die SAirGroup
Die
SWX Swiss Exchange hat die SAirGroup wegen Verletzung von
Bestimmungen des Kotierungsreglements sanktioniert. Die fehlende
Offenlegung von Eventualverbindlichkeiten sowie die fehlenden
Angaben zur Umklassierung von Beteiligungen im Zwischenbericht
2000 waren die Gründe für die Verhängung der Sanktion.
ZÜRICH.
Die periodische Berichterstattung unter Einhaltung der anwendbaren
Rechnungslegungsvorschriften bildet einen Bestandteil der
Informationen, die zu einem transparenten Handel nach den
Anforderungen des Börsengesetzes und des Kotierungsreglements
beitragen. Es gehört zu den Aufgaben der SWX, für die
Durchsetzung der den Emittenten auferlegten
Transparenzvorschriften zu sorgen.
Die
Pflicht zur Erstellung eines Zwischenberichts ergibt sich - anders
als in Bezug auf den Jahresbericht - einzig aus dem
Kotierungsreglement. Verschiedene Verfahren im Zusammenhang mit
den Jahresabschlüssen der SAirGroup beschäftigen derzeit die
Strafverfolgungsbehörden und die Zivilgerichte und werden sehr
wahrscheinlich in den kommenden Jahren ihren Abschluss finden.
Aufgrund
der Ereignisse bei der SAirGroup im Frühling 2001 (Kommunikation
eines Jahresverlustes von CHF 2.885 Mia.) und der in diesem
Zusammenhang veröffentlichten Pressemitteilungen und
ausgestrahlten Medienberichten leitete die SWX eine Überprüfung
der periodischen finanziellen Berichterstattung der SAirGroup auf
die Einhaltung der Bestimmungen über die Rechnungslegung des
Kotierungsreglements (KR) ein. Die Untersuchungen gestalteten sich
langwierig und kompliziert.
Unabhängig
von der vorliegenden Angelegenheit hat die SWX ebenfalls im Frühling
2001 gegen die SAirGroup ein Sanktionsverfahren betreffend
Verletzung der Vorschriften der Ad hoc-Publizität eingeleitet. Am
21. Dezember 2001 hat die Disziplinarkommission der SWX Swiss
Exchange festgestellt, dass die SAirGroup die
Informationspflichten gemäss Art. 72 KR verletzt hatte. Der
Entscheid konnte von der SWX vorerst nicht veröffentlicht werden,
weil er von der SAirGroup beim Schiedsgericht der SWX angefochten
wurde. Noch vor Erlass des Gerichtsentscheids wurde die Klage am
30. Januar 2003 von der SAirGroup zurückgezogen.
Das
vorliegende Sanktionsverfahren betreffend Rechnungslegung wurde während
der Dauer des Schiedsgerichtsverfahrens im Ad hoc-Publizitäts-Fall
unterbrochen und erst nach rechtskräftiger Beendigung dieses
Verfahrens wieder aufgenommen. Die SAirGroup wendete nach eigenen
Angaben seit dem Jahre 1996 für die Rechnungslegung die
International Financial Reporting Standards (IFRS, damals IAS) als
Rechnungslegungsnorm an. Im Zwischenbericht 2000 wurde indessen
nicht ausdrücklich auf IAS 34, der die Zwischenberichterstattung
regelt, hingewiesen. Allerdings wurde an einzelnen Stellen im
Zwischenbericht auf gewisse IAS-Standards verwiesen und in Übereinstimmung
mit IAS festgestellt, dass die finanzielle Berichterstattung gemäss
denselben Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt wurde wie
diejenige des Jahresberichts 1999, welche ihrerseits ausdrücklich
auf IAS beruhte. Gemäss der Mitteilung der Zulassungsstelle Nr.
8/2001 vom 14. Mai 2001 haben Emittenten, die nicht ausdrücklich
einen bestimmten anderen Standard als Swiss GAAP FER für die
Zwischenberichterstattung gewählt haben (z.B. IAS), Swiss GAAP
FER 12 als Mindeststandard anzuwenden. Demzufolge wurde im
vorliegenden Verfahren der Sachverhalt von der SWX grundsätzlich
sowohl nach Swiss GAAP FER als auch nach IAS untersucht.
Der
Ausschuss der Zulassungsstelle beurteilte insbesondere folgende
zwei Punkte:
1)
Fehlende Offenlegung von Eventualverbindlichkeiten
Im
Laufe des Jahres 2000 ist die SAirGroup einen Put &
Call-Vertrag inkl. Zusatzvereinbarung mit der Taitbout Antibes BV
eingegangen. Der Put & Call-Vertrag war eine strategisch
wichtige und komplexe Vereinbarung, durch welche die SAirGroup
eine quantitativ unbeschränkte Kaufverpflichtung in Bezug auf die
von Taitbout Antibes BV gehaltenen Anteile an der AOM ("Air
Outre-Mer") zu einem von der Taitbout Antibes BV zu
bestimmenden Preis eingegangen war und die ein
Transaktionspotenzial von mehreren hundert Millionen Schweizer
Franken aufwies. Die SAirGroup hat es unterlassen, die aus diesem
Vertrag resultierenden Eventualverbindlichkeiten im Anhang des
Halbjahresberichtes offen zu legen, obwohl diese nicht veröffentlichten
Informationen wesentlich waren. Aufgrund ihrer Qualität als auch
aufgrund ihrer Quantität hätten sie zur fundierten Beurteilung
der Entwicklung der Tätigkeit und des Geschäftsganges der
SAirGroup während des Berichtszeitraumes beigetragen.
2)
Fehlende Angaben zur Umklassierung von Beteiligungen
Im
ersten Halbjahr 2000 hat die SAirGroup Beteiligungen an Delta
Airlines, Galileo und Equant ins Umlaufvermögen umklassiert und
folglich neu zu Marktwerten bewertet, ohne die daraus folgende Höhe
des Gewinns im Zwischenbericht betragsmässig offen gelegt zu
haben.
Gemäss
Swiss GAAP FER 12 Ziff. 6 soll der Adressat aufgrund der Erläuterungen
den Geschäftsgang der Unternehmung zuverlässig beurteilen können.
Demgemäss sollen u.a. ausserordentliche Erträge oder
Aufwendungen offen gelegt und quantifiziert werden, sofern diese
den Gewinn oder den Verlust wesentlich beeinflussen. Gemäss IAS
34.16 hat das Unternehmen im Zwischenbericht Ereignisse und Geschäftsfälle
anzugeben, welche für ein Verständnis der aktuellen
Zwischenberichtsperiode massgeblich sind. Bedeutsame Geschäftsvorfälle
müssen daher sowohl beschrieben wie auch - soweit möglich -
beziffert werden.
Der
Ausschuss der Zulassungsstelle hat entschieden, dass es sich bei
den vorliegenden Mängeln um je einen schwerwiegenden Verstoss
gegen das Kotierungsreglement bzw. die anwendbaren Vorschriften
von Swiss GAAP FER und IAS handelt, da die finanzielle Lage der
SAirGroup per 30. Juni 2000 dem Umfang und der Art der fehlenden
Informationen entsprechend nicht umfassend beurteilt werden
konnte. Gegen die SAirGroup wurde deshalb ein Verweis mit
Publikation unter Tragung der Verfahrenskosten ausgesprochen.
Ein
Jahr nach der Operation Genesis:
Bedingte
Gefängnisstrafen und Bussen
Knapp
ein Jahr nach der Operation Genesis gegen Kinderpornografie läuft
die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden noch auf vollen Touren.
Eine Zwischenbilanz zeigt, dass die Polizei von 1046 überprüften
«Landslide»-Kunden 1001 Verdächtigte zur Anzeige gebracht hat.
Von den 616 Fällen, die bisher gerichtlich in erster Instanz
beurteilt wurden, endeten 63 mit einer
bedingten Gefängnisstrafe. 163 Bussen wurden verhängt. In
sechs Fällen besteht gar ein Verdacht auf sexuelle Handlungen mit
Kindern. Gegen Ende Jahr soll ein Bericht vorgelegt werden, der
unter anderem aufzeigt, wo im Hinblick auf ähnliche Operationen
Verbesserungen möglich sind.
BERN.
Im Rahmen der landesweiten Operation Genesis wurden in den
Kantonen bisher 1046 Personen überprüft, die beim
Internet-Anbieter «Landslide» als Kunden registriert waren.
Weitere 60 «Landslide»-Kunden konnten noch nicht
überprüft werden, weil sie bislang nicht auffindbar
waren. 1096 Hausdurchsuchungen fanden statt. Die
Strafverfolgungsbehörden hatten enorme Datenmengen – auf
Computern und Disketten, in Videos und Zeitschriften – zu
erheben und zu analysieren.
Die
Beweismittelerhebung und –sicherung ist mittlerweile in allen
Kantonen abgeschlossen. Die Auswertung des Materials dürfte in
einzelnen Kantonen indes noch einige Zeit andauern. Für die
Strafverfolgungsbehörden und die einzelnen Sachbearbeiter stellt
die Auswertung einen wahren Kraftakt dar – sowohl in personeller
als auch in psychologischer Hinsicht.
Eine
Zwischenbilanz zeigt, dass in 1001 Fällen Anzeige erhoben werden
konnte. Davon haben die kantonalen Justizbehörden bislang 616 Fälle
beurteilt. In 63 Fällen wurde eine bedingte Gefängnisstrafe
wegen Besitzes von illegaler Pornografie ausgesprochen. 163 Bussen
wurden verhängt.
In
390 Fällen musste das Verfahren eingestellt werden. Dies hauptsächlich
deshalb, weil der Straftatbestand von Art. 197 Ziff 3bis StGB
nicht erfüllt war. Letzterer stellt einzig den Erwerb und Besitz
(hier: bewusstes Abspeichern auf Computer), nicht aber den blossen
Konsum ohne eigenen Besitz (Betrachten, aber nicht bewusstes
Abspeichern) von Kinderpornografie und anderer harter Pornografie
unter Strafe.
490
Fälle sind noch pendent (inkl. der 60, in denen die betreffende
Person bisher noch nicht aufzufinden war). In sechs dieser
pendenten Fälle besteht Anlass zum Verdacht, dass die
Angeschuldigten sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 StGB)
vollzogen.
Experten
von Bund und Kantonen arbeiten zurzeit an einer vertieften Analyse
der operativen und rechtlichen Aspekte der landesweiten Aktion -
eine Aktion, die in ihrem Umfang für die Schweiz bislang
einzigartig ist. Die Operation gibt Gelegenheit, praxisbezogen
Optimierungspotenzial bei der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen
zu identifizieren und Lehren zu ziehen für die praktische
Anwendung des erst im April 2002 in Kraft gesetzten
Artikels 197 Ziff 3bis StGB. Erkenntnisse und
Optimierungsvorschläge sollen in einem Bericht zusammengefasst
werden, der voraussichtlich gegen Ende Jahr abgeschlossen wird.
Produzenten-
und Importpreisindex im Juni 2003
NEUENBURG.
Der vom Bundesamt für Statistik (BFS) berechnete Gesamtindex der
Produzenten- und Importpreise sank im Juni 2003 gegenüber dem
Vormonat um 0,4 Prozent und erreichte den Stand von 99,6 Punkten
(neue Basis Mai 2003 = 100). Der Rückgang des Gesamtindexes ist
auf deutlich tiefere Importpreise (-1,2%) zurückzuführen.
Dagegen blieben die Preise der Inlandprodukte im Durchschnitt
stabil. Innert Jahresfrist sank das Preisniveau des Gesamtangebots
von Inland- und Importprodukten um 0,7 Prozent. Der Produzenten-
und Importpreisindex wurde neu auf die Basis Mai 2003 = 100
umgestellt.
NOMAD
2003. Schweizer F/A-18 aus Grossbritannien zurück
BERN.
Die internationale Luftverteidigungsübung NOMAD 2003 (North Sea
ACMI Organised Multinational Air Defence) in Grossbritannien ist
beendet. An der vom 7. bis 25. Juli 2003 durchgeführten Übung
nahmen neben der Schweizer Luftwaffe Vertreter der Luftwaffen aus
Belgien, Frankreich, Grossbritannien und Spanien teil. Die fünf
F/A-18 C/D (vier Einsatzflugzeuge, ein Reserveflugzeug) sind am
Freitag von der bei Lincoln gelegenen Royal-Air-Force-Basis
Waddington in die Schweiz zurückgekehrt.
Während
NOMAD 2003 wurden 96 Einsätze geflogen. Insgesamt haben 43 Angehörige
der Schweizer Luftwaffe - Bodenmannschaft, Jägerleitoffiziere,
Piloten - an der Übung in Grossbritannien teilgenommen. NOMAD
2003 verlief ohne nennenswerte Zwischenfälle. Die Übung stellt für
die Schweizer Luftwaffe einen grossen Erfahrungs- und Lerngewinn
dar. Die rechtlichen Grundlagen für NOMAD 2003 bildeten
verschiedene, vom Bundesrat bewilligte
Zusammenarbeitsvereinbarungen.
Hundert
Kinder aus Mazedonien in der Schweiz in den Ferien
BERN.
Bereits zum 4. aufeinanderfolgenden Mal beherbergt die Schweiz
diesen Sommer Kinder aus einer Krisenregion des Balkans. Zwischen
dem 13. und 27. August verbringen rund 100 Kinder aus Mazedonien während
zweier Wochen ihre Ferien in Schanf im Engadin. Das Kinderlager
ist der im August 2000 gegründeten privatrechtlichen Stiftung
Swiss Cor zu verdanken. Die Betreuung der Kinder erfolgt erstmals
nicht mehr durch Einheiten der Armee, sondern durch den
Zivilschutz des Kantons Basel- Stadt.
Die
rund 100 Kinder stammen aus fünf Heimen und mehreren
Sozialzentren aus ganz Mazedonien. Sie werden von zehn
Betreuerinnen und Betreuern aus den
verschiedenen Institutionen begleitet. Alle Kinder werden
psychologisch betreut, rund 60 benötigen zudem auch eine
besondere ärztliche Begleitung.
Deshalb
werden die Basler Zivilschützer, die das Lager leiten, durch zusätzliche
Spezialisten wie Mediziner, Zahnärzte, Erzieher und Übersetzer
verstärkt.
Flughafen-Help-Desks
in Basel, Zürich und
Genf in Betrieb
BASEL.
Unter der Leitung des Direktors für Arbeit, Jean-Luc Nordmann,
haben sich am 24. Juli 2003 in Basel Vertreter des
Staatssekretariats für
Wirtschaft
(seco), der Swiss, der kantonalen Arbeitsämter Zürich,
Basel-Stadt, Genf und Tessin sowie der Gewerkschaften über
arbeitsmarktliche Massnahmen in Folge der Swiss-Restrukturierung
geeinigt.
Die
im Juni angekündigte Restrukturierung der Swiss bedeutet den
Verlust von rund 3000 Vollzeitstellen. Bei den Zulieferern wird
weiterhin mit höchstens 2500 zusätzlichen Entlassungen
gerechnet. Die
Help-Desks an den Flughäfen in Basel, Zürich und Genf sind
operationell. Im Falle von Basel werden die Arbeitsmarktbehörden
von Frankreich und Deutschland mit einbezogen. Die Help-Desks
bieten Erstinformationen für Stellensuchende der Swiss und der
flugnahen Betriebe an.
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