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Die
grösste Agglomeration der Schweiz wächst um 31 Gemeinden
Die
Agglomeration Zürich ist um 31 Gemeinden gewachsen. Sie besteht
heute aus der Kernstadt Zürich und – unterteilt in sechs
Vorortsgürtel – 131 weiteren Gemeinden. 103 dieser Gemeinden
gehören zum Kanton Zürich, 25 zum Kanton Aargau und 3 zum Kanton
Schwyz. Mit einer Fläche von 1085,82 km² und 1,08 Millionen
Einwohnerinnen und Einwohnern ist die Agglomeration Zürich die grösste
der Schweiz. Die Ausdehnung der Agglomeration Zürich ist – wie
Statistik Stadt Zürich mitteilt – vom Bundesamt für Statistik
aufgrund der Ergebnisse der eidgenössischen Volkszählung 2000
neu festgelegt worden.
ZÜRICH.
Das Bundesamt für Statistik definiert alle zehn Jahre – jeweils
nach den Volkszählungen – die Anzahl und Grenzen der
Agglomerationen neu. Eine Agglomeration ist ein aus einer
Kernstadt und mehreren umliegenden Gemeinden bestehendes zusammenhängendes,
funktional eng verflochtenenes Gebiet mit städtischem Charakter
und insgesamt mindestens 20’000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Sechster
Vorortsgürtel
Die
31 neuen Gemeinden der Agglomeration Zürich bilden zusammen den
sechsten Vorortsgürtel um die Kernstadt Zürich. Von den neu
hinzugekommenen Gemeinden befinden sich 19 im Kanton Zürich, 10
im Kanton Aargau und 2 imKanton Schwyz. Im sechsten Vorortsgürtel
lebten im Dezember 2000 (Volkszählung) rund 94'000 Personen, 15,6
Prozent mehr als 10 Jahre zuvor. Mit dieser Zunahme wies der
sechste Vorortsgürtel das stärkste Bevölkerungswachstum der
Agglomeration Zürich auf. Tendenziell nimmt das Bevölkerungswachstum
mit zunehmender Entfernung vom Agglomerationszentrum zu.
In
der Kernstadt Zürich nahm die Bevölkerung zwischen 1990 und 2000
hingegen leicht um 0,5 Prozent ab. Im 1950 gebildeten ersten
Vorortsgürtel mit 14 Gemeinden betrug das Bevölkerungswachstum
2,3 Prozent; im zweiten Vorortsgürtel, der 1960 definiert wurde
und 25 Gemeinden umfasst, 9,5 Prozent, und damit gleich viel wie
im 1980 gebildeten vierten Vorortsgürtel mit 30 Gemeinden. Um 8,6
Prozent nahm die Bevölkerung im dritten Vorortsgürtel zu, der
seit 1970 aus 11 Gemeinden besteht. Der fünfte Vorortsgürtel,
der 1990 gebildet wurde und 20 Gemeinden umfasst, wies mit 14,4
Prozent das zweitstärkste Bevölkerungswachstum der Agglomeration
Zürich zwischen 1990 und 2000 auf.
Freienbach
– 23. Agglomerationsstadt
23
Gemeinden der Agglomeration Zürich sind Städte im statistischen
Sinne, das heisst Gemeinden mit mindestens 10’000 Einwohnerinnen
und Einwohnern. Von den Gemeinden des neuen Vorortsgürtels genügt
nur das schwyzerische Freienbach mit gut 13'000 Einwohnerinnen und
Einwohnern im Dezember 2000 dieser Anforderung. Von den übrigen
Agglomerationsgemeinden sind zwischen 1990 und 2000 zwei –Richterswil
und Affoltern am Albis – dank Bevölkerungswachstum zu Städten
geworden. Mit rund 363'000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist die
Kernstadt Zürich mit Abstand die grösste Stadt der
Agglomeration. Die zweitgrösst Agglomerationsstadt Uster ist mit
einer Bevölkerung von gut 28'000 Personen rund dreizehn Mal
kleiner.
Keine
kantonale Empfehlung für ein Feuerwerks-Verbot
AARAU.
Der Regierungsrat des Kantons Aargau ruft die Bevölkerung wegen
der anhaltenden Trockenheit zu Zurückhaltung und Vorsicht beim
Einsatz von Feuerwerk und 1.-August-Feuern auf. Der Kanton
empfiehlt allerdings kein generelles Verbot, sondern überlässt
konkrete Massnahmen den Gemeinden.
Der
Regierungsrat des Kantons Aargau weist im Hinblick auf die
1.-August-Feiern noch einmal darauf hin, dass beim Abbrennen von
Feuerwerk und von 1.-August-Feuern wegen der anhaltenden
Trockenheit – und trotz der Regenfälle der vergangenen Tage –
äusserste Vorsicht geboten ist. In besonders kritischen Fällen
muss sogar aus Vernunftgründen ganz auf das Abbrennen verzichtet
werden. Ein kantonsweites Verbot – sowohl für das Abbrennen als
auch den Verkauf von Feuerwerk – empfiehlt die Regierung
allerdings nicht, da die Verhältnisse in den einzelnen Gemeinden
zu unterschiedlich sind. Sie appelliert an die Eigenverantwortung
der Bevölkerung und weist darauf hin, dass entsprechende Verbote
durch die Gemeinden anzuordnen sind. Diese können die lokalen
Begebenheiten besser einschätzen und – wenn nötig – die
erforderlichen Auflagen und Verbote erlassen.
Das
Aargauische Versicherungsamt (AVA) macht darauf aufmerksam, dass
Feuerwerk nur in angemessenem Sicherheitsabstand zu Wäldern,
Kornfeldern, Gebäuden und Menschen abgebrannt werden darf. Die
Gebrauchanweisung ist exakt einzuhalten. Raketen sind nur aus fest
verankerten Flaschen abzufeuern. 1.-August-Feuer dürfen nur in
genügendem Abstand zu Wäldern, landwirtschaftlichen Kulturen und
Gebäuden entfacht werden und müssen bis zum vollständigen Erlöschen
überwacht werden.
Trotz
der Niederschläge der letzten Tage hat sich die Lage nicht
wesentlich entspannt. Der Kantonale Führungsstab (KFS) – das
Beratungs- und Vollzugsorgan des Regierungsrates für
ausserordentliche Lagen – steht in ständigem Kontakt mit Meteo
Schweiz und analysiert die aktuelle Situation laufend.
Entsprechend können sich die Aargauer Gemeinden informieren und
bezüglich spezieller Auflagen oder Verbote für das Abbrennen von
Feuerwerk und 1.-August-Feuern kurzfristig entscheiden.
Immer
mehr Firmenkapital im Kanton Zürich
ZÜRICH.
Jahr für Jahr verliert der Kanton Zürich Unternehmen, weil sie
ihren Sitz in einen anderen Kanton oder ins Ausland verlegen.
Zuwanderungen vermögen diesen Verlust nicht aufzuwiegen, da sie
seltener vorkommen als Abwanderungen. Dass der Kanton Zürich und
besonders dessen Hauptstadt dennoch von den interkantonalen
Sitzverlegungen profitiert, zeigt eine Studie, die das
Statistische Amt soeben veröffentlicht hat.
Im
Jahr 2002 verliessen gemäss der Studie 635 Firmen den Kanton Zürich.
Im Gegenzug wanderten 529 Unternehmen zu. Dem Nettoverlust an
Firmensitzen steht allerdings ein Gewinn an Firmenkapital gegenüber:
Die interkantonalen Sitzverlegungen brachten zu-sätzliches
Kapital von 1,1 Milliarden Franken in den Kanton Zürich, wobei
sich diese Summe auf das im Handelsregister eingetragene Kapital
von Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter
Haftung (GmbH) bezieht.
Innerhalb
des Kantons nimmt die Stadt Zürich als Schweizer
Wirtschaftsmetropole eine Sonderstellung ein. Seit 1997 hat sie
netto über 1000 Firmensitze verloren, sowohl an die übrigen Zürcher
Gemeinden als auch an andere Kantone oder ans Ausland. Dabei
wanderten zwei Drittel der Unternehmen in den engsten Vorortsgürtel
der Agglomeration ab, in Gemeinden, die der Stadt räumlich sehr
nahe liegen. Ein Viertel zügelte in den übrigen Kanton. Der
Rest, ungefähr ein Achtel der abwandernden Firmen, verliess nicht
nur die Stadt, sondern kehrte dem Kanton Zürich gleich ganz den Rücken.
Aus
finanzieller Sicht verhält sich die Situation auch hier
umgekehrt. Trotz abwandernder Unternehmen akkumuliert die Stadt Zürich
immer mehr eingetragenes Firmenkapital. 2002 etwa bewegte sich der
Löwenanteil des in den Kanton Zürich verschobenen Kapitals in
die Hauptstadt: 990 Millionen der insgesamt 1,1 Milliarden Franken
aus interkantonalen Sitzverlegungen kamen der Stadt Zürich
zugute. Hinzu kamen 460 Millionen, die per Saldo aus den übrigen
Zürcher Gemeinden ins Wirtschaftszentrum flossen. Letzteres ist
allerdings eine Ausnahme: über die vergangenen sechs Jahre hinweg
betrachtet, war der Saldo zwischen Stadt und übrigem Kanton etwa
ausgeglichen.
Verbot
für Abbrennen von Feuerwerk und Feuerverbot im Freien nur noch im
Wald und an Verbote gelockert
FRAUENFELD.
Im Kanton Thurgau wird das Verbot für Abbrennen von Feuerwerk und
Entfachen von Feuern im Freien wesentlich gelockert: Es gilt ab
sofort bis auf weiteres nur noch in Wäldern und innerhalb eines
Sicherheitsabstandes von 300 Metern von Waldrändern. Dies hat das
Departement für Justiz und Sicherheit verfügt.
Angesichts
der ausgeprägten Trockenheit hatte der Regierungsrat des Kantons
Thurgau am 22. Juli ein befristetes Verbot für das Abbrennen von
Feuerwerk und das Entfachen von Feuern im Freien erlassen.
Gleichzeitig ermächtigte er das Departement für Justiz und
Sicherheit, das Verbot bei veränderter Gefahrenlage auf
Empfehlung des Kantonalen Führungsstabes zu suspendieren.
Gemäss
den Experten des Kantonalen Führungsstabes hat sich die Lage bezüglich
Brandgefahr in den letzten Tagen dank der Regenfälle und der
niedrigeren Temperaturen entspannt. Zwar war die Intensität der
Regenfälle im Kantonsgebiet unterschiedlich, doch wurde insgesamt
eine gute Befeuchtung der Bodenoberfläche erreicht. Die
gesunkenen Temperaturen haben zudem zu einer Abnahme der
Verdunstungsrate geführt. Nach Ansicht des Kantonalen Führungsstab
besteht deshalb keine akute Brandgefahr mehr. Eine Durchnässung
der Böden und damit eine vollständige Eindämmung der
Brandgefahr ist aber vor allem in den Wäldern noch nicht
erreicht.
Wasserentnahme
für Bauern weiterhin prekär
SOLOTHURN.
Trotz Regenfällen in den letzten Tagen haben sich die gesperrten
Bäche nicht erholt. Die Pegelstände der benutzbaren Gewässer
sind im kritischen Bereich. Das Wasser-entnahme-Verbot kann nicht
gelockert werden. Ende der Trockenheit noch nicht in Sicht.
Der
Kantonale Führungsstab (KFS) hat heute zusammen mit dem Amt für
Umweltschutz, Abteilung Wasserbau, dem Amt für Landwirtschaft und
dem Solothurnischen Bauernverband die Lage für die Wasserentnahme
aus Oberflächengewässer für die Bewässerung von Kartoffel- und
Gemüsekulturen neu beurteilt. Die Situation hat sich trotz Regenfällen
nicht entschärft und das Wasserentnahme-Verbot bleibt in Kraft.
Direkt
vom Verbot waren bis heute 17 Landwirte betroffen. Für 8 von
ihnen konnte eine individuelle Lösung gefunden werden. Für 9
Betriebe gilt jedoch weiterhin ein Bewässerungsverbot. 56 Bauern
dürfen nach einem genauen Fahrplan Wasser aus den bewilligten Gewässern
entnehmen. Die Arbeitsgruppe Trockenheit des KFS fordert die
Landwirte auf, sich an die erhaltenen Weisungen zu halten. So kann
die Wasserentnahme für die nächsten Tage gesichert werden.
Die
Arbeitsgruppe Trockenheit des KFS wird in einer Woche wieder eine
Neubeurteilung vornehmen. Nach der jetzigen Wetterlage ist mit
einer Verschärfung der Verbote zu rechnen.
Feuerwerk
mit Auflagen
SCHAFFHAUSEN.
Im Kanton Schaffhausen ist am 1. August 2003 das Abbrennen von
Feuerwerk in überbauten Gebieten und an speziell bezeichneten Plätzen
erlaubt. Dabei sind die notwendigen Vorsichts-Massnahmen zu
beachten. Verboten ist das Abbrennen von Feuerwerk im Wald, in
Waldesnähe und auf Wiesen und Feldern. Die Durchführung des
Rheinfall-Feuerwerks wird mit Auflagen erlaubt. Die Massnahmen
gelten für den gesamten Kanton und treten sofort in Kraft.
1.
August und absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe in Graubünden
CHUR.
Das Amt für Wald Graubünden hält in Absprache mit dem
kantonalen Feuerpolizeiamt
am verhängten absoluten Feuerverbot für den Wald und die
Waldesnähe über den 1. August hinweg fest.
Die
Niederschläge der letzten Tage haben ausserhalb des Waldes zwar
zu einer Entspannung bei der Trockenheit geführt. Für
eine genügende Durchfeuchtung
des Waldbodens und des Unterholzes reicht die gefallene
Regenmenge jedoch bei Weitem nicht aus, das seit Wochen gültige
absolute Feuerverbot
ausser Kraft zu setzen. Die prognostizierten Niederschläge
bis zum 1. August werden an der grossen Trockenheit in den
Bündner Wäldern nichts ändern.
Somit ist es nach wie vor untersagt, im Wald und in Waldesnähe Feuer
zu entfachen. Brennende
Zigaretten oder Streichhölzer dürfen keinesfalls weggeworfen
werden. Es wird dringend empfohlen, nur fest eingerichtete
Feuerstellen mit
grosser Vorsicht zu benutzen, welche nur in gelöschtem Zustand
wieder verlassen werden dürfen.
Im
Hinblick auf die 1. Augustfeiern empfehlen das Amt für Wald und
das kantonale Feuerpolizeiamt den Gemeinden, auf Feuerwerke
gänzlich zu verzichten.
Ein Grossfeuer kann unter Umständen in Siedlungsnähe an
einem gesicherten und überwachten Standort und mit den nötigen
organisatorischen Vorsichtsmassnahmen betrieben werden. Feuer im
Freien dürfen in
jedem Fall nur in Absprache mit den Gemeindebehörden und den zuständigen Feuerwehren entfacht werden. Bei
Ausnahmebewilligungen ist die
Vorbildwirkung gegenüber Dritten zu berücksichtigen.
In
den vergangenen Wochen wurden im Kanton Graubünden über 25
Waldbrände registriert. Die angefallenen Löschkosten
betragen zwischen 400'000
- 500'000 Franken. Einmal in Brand geratene Wälder können bis
zum nächsten Dauerregen über Wochen nicht zur Ruhe
kommen. Dies beweist ein
über vierwöchiger Brandherd bei Sta. Maria im Calanca, der trotz
Niederschläge bis heute nicht gelöscht werden konnte.
Kein
generelles Verbot von Feuerwerk und Feuer im Freien für den
Kanton Glarus am 1. August 2003
GLARUS.
Nachdem das Kantonsforstamt und die Fachstelle für
Brandschutz und Feuerwehr die Gefahrenlage im Kanton Glarus nach
den Niederschlägen beurteilt und einen Entscheid auf heute in
Aussicht gestellt haben, verzichten sie auf ein generelles Verbot
für das Abrennen von Feuerwerk und das Entfachen von Feuer im
Freien. Die Bevölkerung wird jedoch aufgerufen, den notwendigen
allgemeinen Vorsichtsmassnahmen weiterhin Beachtung zu schenken.
Mit
dem Niederschlag vom vergangenen Sonntag mit 27 mm pro m 2(Elm)
bis 44 mm pro m 2(Glarus) hat sich die Situation betreffend
Waldbrandgefahr im Kanton Glarus weitgehend normalisiert. Im Monat
Juli hat es im Kanton Glarus bis heute rund 160 mm pro m
2geregnet, womit die durchschnittliche Julimenge – für Glarus
185 mm pro m 2- schon fast erreicht ist.
Der
AUE-Jahresreport 2002 ist da!
LIESTAL.
Zum dritten Mal in der Folge publiziert das Amt für Umweltschutz
und Energie (AUE) einen leicht verständlichen Jahresreport.
Ausgewählte Tätigkeiten des Umweltamtes während des Jahres 2002
werden auf 23 Seiten in Wort und Bild dargestellt.
Im
neuen Jahresreport 2002 ist der Schutz der Baselbieter Böden, der
Gewässer, der energetischen und stofflichen Ressourcen ebenso
beschrieben wie die Ereignis- und Analytikdienste. Ausserdem
findet sich ein Bericht über das mit starker Unterstützung des
AUE entstandene Energie- und Umweltzentrum in Tuzla,
Bosnien-Herzegowina. Das AUE beweist erneut, dass es mit seinen
rund 60 motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und mit
einem Aufwand von rund 16 Mio Franken einen entscheidenden ökologischen
Beitrag für die nachhaltige Entwicklung des Kantons
Basel-Landschaft leistet.
Der
Report vermittelt einen Einblick in die Arbeitsweise und Projekte
der Umweltbehörde, ergänzt den Ende 2002 erschienen
Umweltbericht beider Basel und soll weite Kreise für die
hervorragende und vorbildliche Arbeit sensibilisieren. Er soll
aber auch dazu anregen, die Kommunikation mit den Fachstellen des
AUE zu suchen. Diese stehen gerne für Beratung, Unterstützung
und Diskussion zur Verfügung.
Interessierte
können zusätzlich einen umfangreicheren Jahresbericht beziehen,
der im Detail die zahlreichen Tätigkeiten des AUE im Jahr 2002
beschreibt.
Ausnahmetransport:
Operationsraumzellen für Permenance-West
BERN.
In den frühen Morgenstunden von morgen Mittwoch werden acht
Spezialtransportfahrzeuge mit Ueberbreite von bis zu 5.35 Meter
und bis zu 4.50 Meter Höhe Operationsraumzellen von Bad Säckingen
nach Bümpliz, zur Klinik Permenance-West, führen. Zwischen 03.00
und 06.00 Uhr ist auf der Anfahrtsachse mit grösseren
Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Die
Spezialtransportfahrzeuge verschieben auf der Autobahn respektive
der Kantonsstrasse nach Bern. Hier befahren sie die folgende
Route: Bolligenstrasse - Schermenweg - Papiermühlestrasse -
Laubeggstrasse - Ostring - Burgernziel - Thunstrasse -
Kirchenfeldstrasse - Monbijoubrücke - Eigerstrasse - Eigerplatz -
Zieglerstrasse - Effingerstrasse - Schlossstrasse -
Freiburgstrasse - Turnierstrasse - Weissensteinstrasse -
Bernstrasse - Brünnenstrasse - Bümplizstrasse.
Es
muss mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden. Insbesondere bei
Verzögerungen kann es im Morgenverkehr zu Umleitungen und
Wartezeiten kommen.
INO:
Beschwerdeentscheid zur Vergabe der Planung Systemstufe
BERN.
Die Vergabe des Generalplanerauftrags für das
Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operationszentrum (INO) des
Berner Inselspitals durch das kantonale Hochbauamt war korrekt.
Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) des Kantons Bern
hat die Beschwerde eines Konkurrenzunternehmens abgewiesen,
welches eine unzulässige Vorbefassung des berücksichtigten
Planungsbüros geltend gemacht hat.
Die
BVE kommt zum Schluss, dass das Unternehmen, welches den Zuschlag
für den Generalplanerauftrag erhalten hat, über keinen unzulässigen
Wissensvorsprung verfügt hat. Das betreffende Planungsbüro ist
zwar mit der Erarbeitung für die Generalunternehmerausschreibung
des INO-Sekundärsystems beauftragt gewesen. Die von ihm
erarbeiteten Unterlagen wurden jedoch nur für einen
untergeordneten Teil des Generalplanerauftrags verwendet. Es liegt
somit keine unzulässige Einflussnahme des Planungsbüros auf die
Ausschreibung bzw. die Ausschreibungsunterlagen vor. Im Übrigen
ist die Ausschreibung des Generalplanerauftrags durch den Beizug
einer am Verfahren unbeteiligten Firma vorbereitet worden. Auch
wurden alle Anbietenden in Bezug auf die Verfahrensabläufe und
beteiligten Unternehmen des bisherigen INO-Projekts umfassend und
transparent orientiert.
Erfolgreiche
Sprengung an der Simmenfluh in Wimmis
BERN.
Die Sicherheitssprengung an der Simmenfluh konnte heute
Nachmittag, 29. Juli 2003, planmässig und zeitgerecht durchgeführt
werden. Während rund 30 Minuten musste der Strassenverkehr
unterbrochen werden. Wegen einer Nachsprengung wird der
Strassenverkehr heute Abend nach 19 Uhr noch einmal kurz
unterbrochen.
Die
Sicherheitssprengung von rund 800 Kubikmetern an der Simmenfluh
konnte planmässig und zum vorgesehenen Zeitpunkt durchgeführt
werden. Die Kantonsstrasse war rund 30 Minuten lang für den
Verkehr gesperrt. Während der anschliessenden Räumungsarbeiten
in der Felswand und auf der Kantonsstrasse wurde der Autoverkehr
über die Burgholzstrasse umgeleitet und die Lastwagen konnten
paketweise über die Kantonsstrasse fahren. Die Sprengung hat zu
keinen nennenswerten Schäden an der Kantonsstrasse geführt.
Heute
Abend kurz nach 19 Uhr wird eine Nachsprengung durchgeführt, um
einen etwa fünf Kubikmeter grossen Felsbrocken zu entfernen,
welcher der ersten Sprengung standgehalten hatte.
Fachstelle
gegen Gewalt
HERISAU.
Die neue Fachstelle gegen Gewalt im Eidgenössischen Büro für
die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) hat ihre Tätigkeit
anfangs Mai 2003 mit drei Personen aufgenommen.
Mit
der Einrichtung der Fachstelle will der Bundesrat die Massnahmen
zur Bekämpfung der Gewalt, insbesondere der Gewalt an Frauen,
verstärken. Die Schaffung der Fachstelle entpricht einer
Empfehlung des Aktionsplans der Schweiz "Gleichstellung von
Frau und Mann", den der Bundesrat 1999 als Folgearbeit zur 4.
UNO-Weltfrauenkonferenz von Peking (1995) verabschiedet hatte.
Zudem kommt sie der Forderung des Parlaments nach, den Kampf gegen
die Gewalt an Frauen zu intensivieren.
Die
EBG hat bisher bereits mehrere Aktivitäten zur Bekämpfung der
Gewalt an Frauen durchgeführt und Beratungsaufgaben wahrgenommen.
Diese Arbeiten des EBG können nun gezielter fortgesetzt, vernetzt
und systematisch ausgebaut.
Niederschläge
und Temperatursturz sorgen für Entspannung
APPENZELL.
Nachdem die zuständigen Stellen die Gefahrenlage erneut beurteilt
haben, wird das erlassene Verbot für Fackelumzüge und das
Abrennen von Feuerwerk sowie das Entfachen von Höhenfeuern
aufgehoben.
Die
Bevölkerung wird dringend aufgerufen, trotzdem die notwendigen
Vorsichtsmassnahmen zu beachten.
Nach
den Regenfällen der letzten Tage hat sich die Brandgefahr
merklich entschärft. Zudem sind weitere Niederschläge angekündigt.
Die zuständigen Stellen haben deshalb das am 23. Juli 2003
erlassene Verbot für Fackelumzüge und das Abbrennen von
Feuerwerk sowie das Entfachen von Höhenfeuern aufgehoben.
Leerwohnungszählung
vom 1. Juni 2003
AARAU.
Am 1. Juni 2003 standen im Kanton Aargau 2'844
Wohnungen leer. Damit sank die Zahl der leerstehenden
Wohnungen gegenüber dem Vorjahr um weitere 534 Einheiten oder
15,8%.
Der
Bestand der leerstehenden Wohnungen ist im Kanton Aargau um
weitere 534 Einheiten auf 2'844 Wohnungen zurückgegangen. Dieser
Rückgang ist sowohl auf leerstehende Wohnungen, die älter als
zwei Jahre sind (minus 483 Wohnungen), als auch auf leerstehende
Wohnungen in Neubauten (minus 51 Wohnungen) zurückzuführen.
21,6% der leerstehenden Wohnungen (614) sind Einfamilienhäuser,
die zur Dauermiete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind. Damit
stieg dieser Bestand gegenüber dem Vorjahr um 18 Einheiten.
Von
allen erfassten leerstehenden Wohnungen entfielen 2'039 oder 71,7%
auf Mietobjekte und 805 oder 28,3% auf Eigentumswohnungen oder zum
Verkauf ausgeschriebene Einfamilienhäuser. Von den 231 Gemeinden
im Kanton Aargau wiesen nur gerade 26 Gemeinden (Vorjahr: 19)
keine leerstehenden Wohnungen auf.
Kein
Feuerwerksverbot am 1. August in der Stadt Zürich
ZÜRICH.
Der Zürcher Stadtrat verzichtet auf ein Feuerwerksverbot am 1.
August. Wegen der anhaltenden Hitzewelle in den vergangenen Wochen
ruft er aber zu besonderer Vorsicht auf. An die Eigenverantwortung
appellieren auch die Feuerpolizei sowie Grün Stadt Zürich und
erinnern an wichtige Verhaltensregeln.
Die
seit einiger Zeit andauernde Trockenheit hat einige Kantone und
Gemeinden veranlasst, das Abbrennen von Feuerwerk zu verbieten.
Obschon die gegenwärtigen Regengüsse eine Entspannung der
Situation bringen, hat das schöne Sommerwetter auch in der Stadt
Zürich zu einer erhöhten Brandgefahr geführt.
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