Die grösste Agglomeration der Schweiz wächst um 31 Gemeinden

ZÜRICH. Die Agglomeration Zürich ist um 31 Gemeinden gewachsen. Sie besteht heute aus der Kernstadt Zürich und – unterteilt in sechs Vorortsgürtel – 131 weiteren Gemeinden.

Keine kantonale Empfehlung für ein Feuerwerks-Verbot

AARAU. Der Regierungsrat des Kantons Aargau ruft die Bevölkerung wegen der anhaltenden Trockenheit zu Zurückhaltung und Vorsicht beim Einsatz von Feuerwerk und 1.-August-Feuern auf.

Immer mehr Firmenkapital im Kanton Zürich

ZÜRICH. Jahr für Jahr verliert der Kanton Zürich Unternehmen, weil sie ihren Sitz in einen anderen Kanton oder ins Ausland verlegen.

Verbot für Abbrennen von Feuerwerk und Feuerverbot im Freien nur noch im Wald und an Verbote gelockert

FRAUENFELD. Im Kanton Thurgau wird das Verbot für Abbrennen von Feuerwerk und Entfachen von Feuern im Freien wesentlich gelockert...

Wasserentnahme für Bauern weiterhin prekär

SOLOTHURN. Trotz Regenfällen in den letzten Tagen haben sich die gesperrten Bäche nicht erholt.

Feuerwerk mit Auflagen

SCHAFFHAUSEN. Im Kanton Schaffhausen ist am 1. August 2003 das Abbrennen von Feuerwerk in überbauten Gebieten und an speziell bezeichneten Plätzen erlaubt.

1. August und absolutes Feuerverbot im Wald und in  Waldesnähe in Graubünden

CHUR. Das Amt für Wald Graubünden hält in Absprache mit dem kantonalen  Feuerpolizeiamt am verhängten absoluten Feuerverbot für den Wald und die  Waldesnähe über den 1. August hinweg fest.

Kein generelles Verbot von Feuerwerk und Feuer im Freien für den Kanton Glarus am 1. August 2003

GLARUS. Nachdem das Kantonsforstamt und die Fachstelle für Brandschutz und Feuerwehr die Gefahrenlage im Kanton Glarus nach den Niederschlägen beurteilt und einen Entscheid auf heute in Aussicht gestellt haben, verzichten sie auf ein generelles Verbot für das Abrennen von Feuerwerk und das Entfachen von Feuer im Freien.

Der AUE-Jahresreport 2002 ist da!

LIESTAL. Zum dritten Mal in der Folge publiziert das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) einen leicht verständlichen Jahresreport. Ausgewählte Tätigkeiten des Umweltamtes während des Jahres 2002 werden auf 23 Seiten in Wort und Bild dargestellt.

Ausnahmetransport: Operationsraumzellen für Permenance-West  

BERN. In den frühen Morgenstunden von morgen Mittwoch werden acht Spezialtransportfahrzeuge mit Ueberbreite von bis zu 5.35 Meter und bis zu 4.50 Meter Höhe Operationsraumzellen von Bad Säckingen nach Bümpliz, zur Klinik Permenance-West, führen.

INO: Beschwerdeentscheid zur Vergabe der Planung Systemstufe

BERN. Die Vergabe des Generalplanerauftrags für das Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operationszentrum (INO) des Berner Inselspitals durch das kantonale Hochbauamt war korrekt.

Erfolgreiche Sprengung an der Simmenfluh in Wimmis

BERN. Die Sicherheitssprengung an der Simmenfluh konnte heute Nachmittag, 29. Juli 2003, planmässig und zeitgerecht durchgeführt werden.

Fachstelle gegen Gewalt

HERISAU. Die neue Fachstelle gegen Gewalt im Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) hat ihre Tätigkeit anfangs Mai 2003 mit drei Personen aufgenommen.

Niederschläge und Temperatursturz sorgen für Entspannung

APPENZELL. Nachdem die zuständigen Stellen die Gefahrenlage erneut beurteilt haben, wird das erlassene Verbot für Fackelumzüge und das Abrennen von Feuerwerk sowie das Entfachen von Höhenfeuern aufgehoben.

Leerwohnungszählung vom 1. Juni 2003

AARAU. Am 1. Juni 2003 standen im Kanton Aargau 2'844  Wohnungen leer. Damit sank die Zahl der leerstehenden Wohnungen gegenüber dem Vorjahr um weitere 534 Einheiten oder 15,8%.

Kein Feuerwerksverbot am 1. August in der Stadt Zürich

ZÜRICH. Der Zürcher Stadtrat verzichtet auf ein Feuerwerksverbot am 1. August.

 

29. Juli 2003

Die grösste Agglomeration der Schweiz wächst um 31 Gemeinden

Die Agglomeration Zürich ist um 31 Gemeinden gewachsen. Sie besteht heute aus der Kernstadt Zürich und – unterteilt in sechs Vorortsgürtel – 131 weiteren Gemeinden. 103 dieser Gemeinden gehören zum Kanton Zürich, 25 zum Kanton Aargau und 3 zum Kanton Schwyz. Mit einer Fläche von 1085,82 km² und 1,08 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern ist die Agglomeration Zürich die grösste der Schweiz. Die Ausdehnung der Agglomeration Zürich ist – wie Statistik Stadt Zürich mitteilt – vom Bundesamt für Statistik aufgrund der Ergebnisse der eidgenössischen Volks­zählung 2000 neu festgelegt worden.

ZÜRICH. Das Bundesamt für Statistik definiert alle zehn Jahre – jeweils nach den Volkszählungen – die Anzahl und Grenzen der Agglomerationen neu. Eine Agglomeration ist ein aus einer Kernstadt und mehreren umliegenden Gemeinden bestehendes zusammenhängendes, funktional eng verflochtenenes Gebiet mit städtischem Charakter und insgesamt mindestens 20’000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Sechster Vorortsgürtel

Die 31 neuen Gemeinden der Agglomeration Zürich bilden zusammen den sechsten Vorortsgürtel um die Kernstadt Zürich. Von den neu hinzugekommenen Gemeinden befinden sich 19 im Kanton Zürich, 10 im Kanton Aargau und 2 imKanton Schwyz. Im sechsten Vorortsgürtel lebten im Dezember 2000 (Volkszählung) rund 94'000 Personen, 15,6 Prozent mehr als 10 Jahre zuvor. Mit dieser Zunahme wies der sechste Vorortsgürtel das stärkste Bevölkerungswachstum der Agglomeration Zürich auf. Tendenziell nimmt das Bevölkerungswachstum mit zunehmender Entfernung vom Agglomerationszentrum zu.

In der Kernstadt Zürich nahm die Bevölkerung zwischen 1990 und 2000 hingegen leicht um 0,5 Prozent ab. Im 1950 gebildeten ersten Vorortsgürtel mit 14 Gemeinden betrug das Bevölkerungswachstum 2,3 Prozent; im zweiten Vorortsgürtel, der 1960 definiert wurde und 25 Gemeinden umfasst, 9,5 Prozent, und damit gleich viel wie im 1980 gebildeten vierten Vorortsgürtel mit 30 Gemeinden. Um 8,6 Prozent nahm die Bevölkerung im dritten Vorortsgürtel zu, der seit 1970 aus 11 Gemeinden besteht. Der fünfte Vorortsgürtel, der 1990 gebildet wurde und 20 Gemeinden umfasst, wies mit 14,4 Prozent das zweitstärkste Bevölkerungswachstum der Agglomeration Zürich zwischen 1990 und 2000 auf.

Freienbach – 23. Agglomerationsstadt

23 Gemeinden der Agglomeration Zürich sind Städte im statistischen Sinne, das heisst Gemeinden mit mindestens 10’000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Von den Gemeinden des neuen Vorortsgürtels genügt nur das schwyzerische Freienbach mit gut 13'000 Einwohnerinnen und  Einwohnern im Dezember 2000 dieser Anforderung. Von den übrigen Agglomerationsgemeinden sind zwischen 1990 und 2000 zwei –Richterswil und Affoltern am Albis – dank Bevölkerungswachstum zu Städten geworden. Mit rund 363'000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist die Kernstadt Zürich mit Abstand die grösste Stadt der Agglomeration. Die zweitgrösst Agglomerationsstadt Uster ist mit einer Bevölkerung von gut 28'000 Personen rund dreizehn Mal kleiner.

Keine kantonale Empfehlung für ein Feuerwerks-Verbot

AARAU. Der Regierungsrat des Kantons Aargau ruft die Bevölkerung wegen der anhaltenden Trockenheit zu Zurückhaltung und Vorsicht beim Einsatz von Feuerwerk und 1.-August-Feuern auf. Der Kanton empfiehlt allerdings kein generelles Verbot, sondern überlässt konkrete Massnahmen den Gemeinden.

Der Regierungsrat des Kantons Aargau weist im Hinblick auf die 1.-August-Feiern noch einmal darauf hin, dass beim Abbrennen von Feuerwerk und von 1.-August-Feuern wegen der anhaltenden Trockenheit – und trotz der Regenfälle der vergangenen Tage – äusserste Vorsicht geboten ist. In besonders kritischen Fällen muss sogar aus Vernunftgründen ganz auf das Abbrennen verzichtet werden. Ein kantonsweites Verbot – sowohl für das Abbrennen als auch den Verkauf von Feuerwerk – empfiehlt die Regierung allerdings nicht, da die Verhältnisse in den einzelnen Gemeinden zu unterschiedlich sind. Sie appelliert an die Eigenverantwortung der Bevölkerung und weist darauf hin, dass entsprechende Verbote durch die Gemeinden anzuordnen sind. Diese können die lokalen Begebenheiten besser einschätzen und – wenn nötig – die erforderlichen Auflagen und Verbote erlassen.

Das Aargauische Versicherungsamt (AVA) macht darauf aufmerksam, dass Feuerwerk nur in angemessenem Sicherheitsabstand zu Wäldern, Kornfeldern, Gebäuden und Menschen abgebrannt werden darf. Die Gebrauchanweisung ist exakt einzuhalten. Raketen sind nur aus fest verankerten Flaschen abzufeuern. 1.-August-Feuer dürfen nur in genügendem Abstand zu Wäldern, landwirtschaftlichen Kulturen und Gebäuden entfacht werden und müssen bis zum vollständigen Erlöschen überwacht werden.

Trotz der Niederschläge der letzten Tage hat sich die Lage nicht wesentlich entspannt. Der Kantonale Führungsstab (KFS) – das Beratungs- und Vollzugsorgan des Regierungsrates für ausserordentliche Lagen – steht in ständigem Kontakt mit Meteo Schweiz und analysiert die aktuelle Situation laufend. Entsprechend können sich die Aargauer Gemeinden informieren und bezüglich spezieller Auflagen oder Verbote für das Abbrennen von Feuerwerk und 1.-August-Feuern kurzfristig entscheiden.

Immer mehr Firmenkapital im Kanton Zürich

ZÜRICH. Jahr für Jahr verliert der Kanton Zürich Unternehmen, weil sie ihren Sitz in einen anderen Kanton oder ins Ausland verlegen. Zuwanderungen vermögen diesen Verlust nicht aufzuwiegen, da sie seltener vorkommen als Abwanderungen. Dass der Kanton Zürich und besonders dessen Hauptstadt dennoch von den interkantonalen Sitzverlegungen profitiert, zeigt eine Studie, die das Statistische Amt soeben veröffentlicht hat.

Im Jahr 2002 verliessen gemäss der Studie 635 Firmen den Kanton Zürich. Im Gegenzug wanderten 529 Unternehmen zu. Dem Nettoverlust an Firmensitzen steht allerdings ein Gewinn an Firmenkapital gegenüber: Die interkantonalen Sitzverlegungen brachten zu-sätzliches Kapital von 1,1 Milliarden Franken in den Kanton Zürich, wobei sich diese Summe auf das im Handelsregister eingetragene Kapital von Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) bezieht.

Innerhalb des Kantons nimmt die Stadt Zürich als Schweizer Wirtschaftsmetropole eine Sonderstellung ein. Seit 1997 hat sie netto über 1000 Firmensitze verloren, sowohl an die übrigen Zürcher Gemeinden als auch an andere Kantone oder ans Ausland. Dabei wanderten zwei Drittel der Unternehmen in den engsten Vorortsgürtel der Agglomeration ab, in Gemeinden, die der Stadt räumlich sehr nahe liegen. Ein Viertel zügelte in den übrigen Kanton. Der Rest, ungefähr ein Achtel der abwandernden Firmen, verliess nicht nur die Stadt, sondern kehrte dem Kanton Zürich gleich ganz den Rücken.

Aus finanzieller Sicht verhält sich die Situation auch hier umgekehrt. Trotz abwandernder Unternehmen akkumuliert die Stadt Zürich immer mehr eingetragenes Firmenkapital. 2002 etwa bewegte sich der Löwenanteil des in den Kanton Zürich verschobenen Kapitals in die Hauptstadt: 990 Millionen der insgesamt 1,1 Milliarden Franken aus interkantonalen Sitzverlegungen kamen der Stadt Zürich zugute. Hinzu kamen 460 Millionen, die per Saldo aus den übrigen Zürcher Gemeinden ins Wirtschaftszentrum flossen. Letzteres ist allerdings eine Ausnahme: über die vergangenen sechs Jahre hinweg betrachtet, war der Saldo zwischen Stadt und übrigem Kanton etwa ausgeglichen.

Verbot für Abbrennen von Feuerwerk und Feuerverbot im Freien nur noch im Wald und an Verbote gelockert

FRAUENFELD. Im Kanton Thurgau wird das Verbot für Abbrennen von Feuerwerk und Entfachen von Feuern im Freien wesentlich gelockert: Es gilt ab sofort bis auf weiteres nur noch in Wäldern und innerhalb eines Sicherheitsabstandes von 300 Metern von Waldrändern. Dies hat das Departement für Justiz und Sicherheit verfügt.

Angesichts der ausgeprägten Trockenheit hatte der Regierungsrat des Kantons Thurgau am 22. Juli ein befristetes Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk und das Entfachen von Feuern im Freien erlassen. Gleichzeitig ermächtigte er das Departement für Justiz und Sicherheit, das Verbot bei veränderter Gefahrenlage auf Empfehlung des Kantonalen Führungsstabes zu suspendieren.

Gemäss den Experten des Kantonalen Führungsstabes hat sich die Lage bezüglich Brandgefahr in den letzten Tagen dank der Regenfälle und der niedrigeren Temperaturen entspannt. Zwar war die Intensität der Regenfälle im Kantonsgebiet unterschiedlich, doch wurde insgesamt eine gute Befeuchtung der Bodenoberfläche erreicht. Die gesunkenen Temperaturen haben zudem zu einer Abnahme der Verdunstungsrate geführt. Nach Ansicht des Kantonalen Führungsstab besteht deshalb keine akute Brandgefahr mehr. Eine Durchnässung der Böden und damit eine vollständige Eindämmung der Brandgefahr ist aber vor allem in den Wäldern noch nicht erreicht.

Wasserentnahme für Bauern weiterhin prekär

SOLOTHURN. Trotz Regenfällen in den letzten Tagen haben sich die gesperrten Bäche nicht erholt. Die Pegelstände der benutzbaren Gewässer sind im kritischen Bereich. Das Wasser-entnahme-Verbot kann nicht gelockert werden. Ende der Trockenheit noch nicht in Sicht.

Der Kantonale Führungsstab (KFS) hat heute zusammen mit dem Amt für Umweltschutz, Abteilung Wasserbau, dem Amt für Landwirtschaft und dem Solothurnischen Bauernverband die Lage für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer für die Bewässerung von Kartoffel- und Gemüsekulturen neu beurteilt. Die Situation hat sich trotz Regenfällen nicht entschärft und das Wasserentnahme-Verbot bleibt in Kraft.

Direkt vom Verbot waren bis heute 17 Landwirte betroffen. Für 8 von ihnen konnte eine individuelle Lösung gefunden werden. Für 9 Betriebe gilt jedoch weiterhin ein Bewässerungsverbot. 56 Bauern dürfen nach einem genauen Fahrplan Wasser aus den bewilligten Gewässern entnehmen. Die Arbeitsgruppe Trockenheit des KFS fordert die Landwirte auf, sich an die erhaltenen Weisungen zu halten. So kann die Wasserentnahme für die nächsten Tage gesichert werden.

Die Arbeitsgruppe Trockenheit des KFS wird in einer Woche wieder eine Neubeurteilung vornehmen. Nach der jetzigen Wetterlage ist mit einer Verschärfung der Verbote zu rechnen.

Feuerwerk mit Auflagen

SCHAFFHAUSEN. Im Kanton Schaffhausen ist am 1. August 2003 das Abbrennen von Feuerwerk in überbauten Gebieten und an speziell bezeichneten Plätzen erlaubt. Dabei sind die notwendigen Vorsichts-Massnahmen zu beachten. Verboten ist das Abbrennen von Feuerwerk im Wald, in Waldesnähe und auf Wiesen und Feldern. Die Durchführung des Rheinfall-Feuerwerks wird mit Auflagen erlaubt. Die Massnahmen gelten für den gesamten Kanton und treten sofort in Kraft.

1. August und absolutes Feuerverbot im Wald und in  Waldesnähe in Graubünden

CHUR. Das Amt für Wald Graubünden hält in Absprache mit dem kantonalen  Feuerpolizeiamt am verhängten absoluten Feuerverbot für den Wald und die  Waldesnähe über den 1. August hinweg fest.

Die Niederschläge der letzten Tage haben ausserhalb des Waldes zwar  zu einer Entspannung bei der Trockenheit geführt. Für eine genügende  Durchfeuchtung des Waldbodens und des Unterholzes reicht die gefallene  Regenmenge jedoch bei Weitem nicht aus, das seit Wochen gültige absolute  Feuerverbot ausser Kraft zu setzen. Die prognostizierten Niederschläge  bis zum 1. August werden an der grossen Trockenheit in den Bündner Wäldern nichts  ändern. Somit ist  es nach wie vor untersagt, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen.  Brennende Zigaretten oder Streichhölzer dürfen keinesfalls weggeworfen  werden. Es wird dringend empfohlen, nur fest eingerichtete Feuerstellen  mit grosser Vorsicht zu benutzen, welche nur in gelöschtem Zustand  wieder verlassen werden dürfen.

Im Hinblick auf die 1. Augustfeiern empfehlen das Amt für Wald und  das kantonale Feuerpolizeiamt den Gemeinden, auf Feuerwerke gänzlich zu  verzichten. Ein Grossfeuer kann unter Umständen in Siedlungsnähe an  einem gesicherten und überwachten Standort und mit den nötigen organisatorischen Vorsichtsmassnahmen betrieben werden. Feuer im Freien  dürfen in jedem Fall nur in Absprache mit den Gemeindebehörden und den  zuständigen Feuerwehren entfacht werden. Bei Ausnahmebewilligungen ist  die Vorbildwirkung gegenüber Dritten zu berücksichtigen.

In den vergangenen Wochen wurden im Kanton Graubünden über 25  Waldbrände registriert. Die angefallenen Löschkosten betragen zwischen  400'000 - 500'000 Franken. Einmal in Brand geratene Wälder können bis  zum nächsten Dauerregen über Wochen nicht zur Ruhe kommen. Dies beweist  ein über vierwöchiger Brandherd bei Sta. Maria im Calanca, der trotz  Niederschläge bis heute nicht gelöscht werden konnte.

Kein generelles Verbot von Feuerwerk und Feuer im Freien für den Kanton Glarus am 1. August 2003

GLARUS. Nachdem das Kantonsforstamt und die Fachstelle für Brandschutz und Feuerwehr die Gefahrenlage im Kanton Glarus nach den Niederschlägen beurteilt und einen Entscheid auf heute in Aussicht gestellt haben, verzichten sie auf ein generelles Verbot für das Abrennen von Feuerwerk und das Entfachen von Feuer im Freien. Die Bevölkerung wird jedoch aufgerufen, den notwendigen allgemeinen Vorsichtsmassnahmen weiterhin Beachtung zu schenken.

Mit dem Niederschlag vom vergangenen Sonntag mit 27 mm pro m 2(Elm) bis 44 mm pro m 2(Glarus) hat sich die Situation betreffend Waldbrandgefahr im Kanton Glarus weitgehend normalisiert. Im Monat Juli hat es im Kanton Glarus bis heute rund 160 mm pro m 2geregnet, womit die durchschnittliche Julimenge – für Glarus 185 mm pro m 2- schon fast erreicht ist.

Der AUE-Jahresreport 2002 ist da!

LIESTAL. Zum dritten Mal in der Folge publiziert das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) einen leicht verständlichen Jahresreport. Ausgewählte Tätigkeiten des Umweltamtes während des Jahres 2002 werden auf 23 Seiten in Wort und Bild dargestellt.

Im neuen Jahresreport 2002 ist der Schutz der Baselbieter Böden, der Gewässer, der energetischen und stofflichen Ressourcen ebenso beschrieben wie die Ereignis- und Analytikdienste. Ausserdem findet sich ein Bericht über das mit starker Unterstützung des AUE entstandene Energie- und Umweltzentrum in Tuzla, Bosnien-Herzegowina. Das AUE beweist erneut, dass es mit seinen rund 60 motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und mit einem Aufwand von rund 16 Mio Franken einen entscheidenden ökologischen Beitrag für die nachhaltige Entwicklung des Kantons Basel-Landschaft leistet.

Der Report vermittelt einen Einblick in die Arbeitsweise und Projekte der Umweltbehörde, ergänzt den Ende 2002 erschienen Umweltbericht beider Basel und soll weite Kreise für die hervorragende und vorbildliche Arbeit sensibilisieren. Er soll aber auch dazu anregen, die Kommunikation mit den Fachstellen des AUE zu suchen. Diese stehen gerne für Beratung, Unterstützung und Diskussion zur Verfügung.

Interessierte können zusätzlich einen umfangreicheren Jahresbericht beziehen, der im Detail die zahlreichen Tätigkeiten des AUE im Jahr 2002 beschreibt.

Ausnahmetransport: Operationsraumzellen für Permenance-West  

BERN. In den frühen Morgenstunden von morgen Mittwoch werden acht Spezialtransportfahrzeuge mit Ueberbreite von bis zu 5.35 Meter und bis zu 4.50 Meter Höhe Operationsraumzellen von Bad Säckingen nach Bümpliz, zur Klinik Permenance-West, führen. Zwischen 03.00 und 06.00 Uhr ist auf der Anfahrtsachse mit grösseren Verkehrsbehinderungen zu rechnen.

Die Spezialtransportfahrzeuge verschieben auf der Autobahn respektive der Kantonsstrasse nach Bern. Hier befahren sie die folgende Route: Bolligenstrasse - Schermenweg - Papiermühlestrasse - Laubeggstrasse - Ostring - Burgernziel - Thunstrasse - Kirchenfeldstrasse - Monbijoubrücke - Eigerstrasse - Eigerplatz - Zieglerstrasse - Effingerstrasse - Schlossstrasse - Freiburgstrasse - Turnierstrasse - Weissensteinstrasse - Bernstrasse - Brünnenstrasse - Bümplizstrasse.

Es muss mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden. Insbesondere bei Verzögerungen kann es im Morgenverkehr zu Umleitungen und Wartezeiten kommen.

INO: Beschwerdeentscheid zur Vergabe der Planung Systemstufe

BERN. Die Vergabe des Generalplanerauftrags für das Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operationszentrum (INO) des Berner Inselspitals durch das kantonale Hochbauamt war korrekt. Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) des Kantons Bern hat die Beschwerde eines Konkurrenzunternehmens abgewiesen, welches eine unzulässige Vorbefassung des berücksichtigten Planungsbüros geltend gemacht hat.

Die BVE kommt zum Schluss, dass das Unternehmen, welches den Zuschlag für den Generalplanerauftrag erhalten hat, über keinen unzulässigen Wissensvorsprung verfügt hat. Das betreffende Planungsbüro ist zwar mit der Erarbeitung für die Generalunternehmerausschreibung des INO-Sekundärsystems beauftragt gewesen. Die von ihm erarbeiteten Unterlagen wurden jedoch nur für einen untergeordneten Teil des Generalplanerauftrags verwendet. Es liegt somit keine unzulässige Einflussnahme des Planungsbüros auf die Ausschreibung bzw. die Ausschreibungsunterlagen vor. Im Übrigen ist die Ausschreibung des Generalplanerauftrags durch den Beizug einer am Verfahren unbeteiligten Firma vorbereitet worden. Auch wurden alle Anbietenden in Bezug auf die Verfahrensabläufe und beteiligten Unternehmen des bisherigen INO-Projekts umfassend und transparent orientiert.

Erfolgreiche Sprengung an der Simmenfluh in Wimmis

BERN. Die Sicherheitssprengung an der Simmenfluh konnte heute Nachmittag, 29. Juli 2003, planmässig und zeitgerecht durchgeführt werden. Während rund 30 Minuten musste der Strassenverkehr unterbrochen werden. Wegen einer Nachsprengung wird der Strassenverkehr heute Abend nach 19 Uhr noch einmal kurz unterbrochen.

Die Sicherheitssprengung von rund 800 Kubikmetern an der Simmenfluh konnte planmässig und zum vorgesehenen Zeitpunkt durchgeführt werden. Die Kantonsstrasse war rund 30 Minuten lang für den Verkehr gesperrt. Während der anschliessenden Räumungsarbeiten in der Felswand und auf der Kantonsstrasse wurde der Autoverkehr über die Burgholzstrasse umgeleitet und die Lastwagen konnten paketweise über die Kantonsstrasse fahren. Die Sprengung hat zu keinen nennenswerten Schäden an der Kantonsstrasse geführt.

Heute Abend kurz nach 19 Uhr wird eine Nachsprengung durchgeführt, um einen etwa fünf Kubikmeter grossen Felsbrocken zu entfernen, welcher der ersten Sprengung standgehalten hatte.

Fachstelle gegen Gewalt

HERISAU. Die neue Fachstelle gegen Gewalt im Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) hat ihre Tätigkeit anfangs Mai 2003 mit drei Personen aufgenommen.

Mit der Einrichtung der Fachstelle will der Bundesrat die Massnahmen zur Bekämpfung der Gewalt, insbesondere der Gewalt an Frauen, verstärken. Die Schaffung der Fachstelle entpricht einer Empfehlung des Aktionsplans der Schweiz "Gleichstellung von Frau und Mann", den der Bundesrat 1999 als Folgearbeit zur 4. UNO-Weltfrauenkonferenz von Peking (1995) verabschiedet hatte. Zudem kommt sie der Forderung des Parlaments nach, den Kampf gegen die Gewalt an Frauen zu intensivieren.

Die EBG hat bisher bereits mehrere Aktivitäten zur Bekämpfung der Gewalt an Frauen durchgeführt und Beratungsaufgaben wahrgenommen. Diese Arbeiten des EBG können nun gezielter fortgesetzt, vernetzt und systematisch ausgebaut.

Niederschläge und Temperatursturz sorgen für Entspannung

APPENZELL. Nachdem die zuständigen Stellen die Gefahrenlage erneut beurteilt haben, wird das erlassene Verbot für Fackelumzüge und das Abrennen von Feuerwerk sowie das Entfachen von Höhenfeuern aufgehoben.

Die Bevölkerung wird dringend aufgerufen, trotzdem die notwendigen Vorsichtsmassnahmen zu beachten.

Nach den Regenfällen der letzten Tage hat sich die Brandgefahr merklich entschärft. Zudem sind weitere Niederschläge angekündigt. Die zuständigen Stellen haben deshalb das am 23. Juli 2003 erlassene Verbot für Fackelumzüge und das Abbrennen von Feuerwerk sowie das Entfachen von Höhenfeuern aufgehoben.

Leerwohnungszählung vom 1. Juni 2003

AARAU. Am 1. Juni 2003 standen im Kanton Aargau 2'844  Wohnungen leer. Damit sank die Zahl der leerstehenden Wohnungen gegenüber dem Vorjahr um weitere 534 Einheiten oder 15,8%.

Der Bestand der leerstehenden Wohnungen ist im Kanton Aargau um weitere 534 Einheiten auf 2'844 Wohnungen zurückgegangen. Dieser Rückgang ist sowohl auf leerstehende Wohnungen, die älter als zwei Jahre sind (minus 483 Wohnungen), als auch auf leerstehende Wohnungen in Neubauten (minus 51 Wohnungen) zurückzuführen. 21,6% der leerstehenden Wohnungen (614) sind Einfamilienhäuser, die zur Dauermiete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind. Damit stieg dieser Bestand gegenüber dem Vorjahr um 18 Einheiten.

Von allen erfassten leerstehenden Wohnungen entfielen 2'039 oder 71,7% auf Mietobjekte und 805 oder 28,3% auf Eigentumswohnungen oder zum Verkauf ausgeschriebene Einfamilienhäuser. Von den 231 Gemeinden im Kanton Aargau wiesen nur gerade 26 Gemeinden (Vorjahr: 19) keine leerstehenden Wohnungen auf.

Kein Feuerwerksverbot am 1. August in der Stadt Zürich

ZÜRICH. Der Zürcher Stadtrat verzichtet auf ein Feuerwerksverbot am 1. August. Wegen der anhaltenden Hitzewelle in den vergangenen Wochen ruft er aber zu besonderer Vorsicht auf. An die Eigenverantwortung appellieren auch die Feuerpolizei sowie Grün Stadt Zürich und erinnern an wichtige Verhaltensregeln.

Die seit einiger Zeit andauernde Trockenheit hat einige Kantone und Gemeinden veranlasst, das Abbrennen von Feuerwerk zu verbieten. Obschon die gegenwärtigen Regengüsse eine Entspannung der Situation bringen, hat das schöne Sommerwetter auch in der Stadt Zürich zu einer erhöhten Brandgefahr geführt.

 

 

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