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Kostenloses
Verkaufen und Wirten am Aktionstag Zürich multimobil
ZÜRICH.
Am Aktionstag Zürich multimobil vom 28. September ist kostenloses
Verkaufen und Wirten möglich. Die Koordinationsstelle Zürich
multimobil sorgt in Zusammenarbeit mit der Verwaltungspolizei für
ein schlankes Bewilligungsverfahren. Unter www.multimobil.ch können
interessierte Geschäfte und Restaurants der Zürcher City die
Bewilligungsgesuche herunterladen.
Die
Stadt Zürich beteiligt sich am Sonntag, 28. September 2003
bereits zum vierten Mal am europäischen Aktionstag «In die Stadt
– ohne mein Auto». Zwar wird nicht die ganze Stadt autofrei,
doch gehört fast die gesamte Innenstadt Zürichs den flanierenden
Menschen. Die Autos bleiben für einmal draussen.
Geschäfte
und Restaurants in der Zürcher Innenstadt sind aufgerufen, sich
aktiv zu beteiligen und so einen Hauch Italianità nach Zürich zu
bringen. Unter www.multimobil.ch sind alle Bewilligungsunterlagen
abrufbar. Geschäften und Wirten ist an diesem Tag kostenlos möglich.
Die Sammelbewilligung übernimmt die Koordinationsstelle Zürich
multimobil. Anmeldungen sind aus organisatorischen Gründen bis
zum 15. August erwünscht.
Am
28. September locken unzählige Attraktionen zum Mitmachen und zum
Zuschauen. Die Streetsoccer Schweizer Meisterschaften auf der
Uraniastrasse, das Cobratram mit diversen Stadträten auf
Sightseeingtour, Strassenmalen als Familienhappening, ein
Hunderennen, ein Velogottesdienst, Gratiseintritte in die Zürcher
Museen mit gültigem ZVV-Billett, ein Unwetterparcours vor dem
Stadthaus und vieles mehr.
Neben
Zürich werden 1500 Städte in ganz Europa am Mobilitätstag
mitmachen. Sie alle sind überzeugt, dass es für attraktive Städte
ausgedehnte Flanierzonen braucht.
Flughafen
Zürich-Kloten: 616 gefälschte Ausweise im 1. Halbjahr 2003
ZÜRICH.
Die Ausweiskontrollstelle der Kantonspolizei Zürich hat im 1.
Halbjahr 2003 bei 616 Ausweisen Fälschungen festgestellt. Bei der
Einreisekontrolle wurden 1756 Ausweise mit Verdacht auf Fälschungen
an die Ausweisprüfstelle der Kantonspolizei Zürich im Flughafen
Zürich-Kloten weitergeleitet. Dabei wurden 616 Ausweise als Fälschungen
festgestellt. Davon entfallen 202 Fälschungen auf Reisende aus
Afrika, gefolgt von 74 Reisenden aus China und 59 aus Sri Lanka.
Mit 31 Personen aus Albanien und 30 aus Jugoslawien ist der Anteil
aus diesen Ländern beachtlich. Der Rest verteilt sich auf mehrere
Länder.
A1
Baregg: Webcam-Bilder aufs Handy
AARAU.
Bis Ende Juni 2004 muss auf der A1 Fahrtrichtung Zürich wegen den
Erneuerungsarbeiten an den beiden alten Tunnelröhren weiterhin
mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden. Über die aktuelle
Verkehrssituation auf der A1 informieren jetzt auch
MMS-Bildmitteilungen auf dem Handy.
Der
Stau am Baregg gehört vorerst noch nicht der Vergangenheit an.
Zwar läuft der Verkehr in Richtung Bern seit der Eröffnung der
dritten Tunnelröhre am 17. Juni 2003 flüssig, aber Richtung Zürich
hat sich die Situation seit Ende Juni verschlechtert. Da die
beiden alten Röhren, inklusive Vorzonen, derzeit erneuert werden,
kommt es Richtung Zürich häufig zu längeren Wartezeiten und
Staus.
Die
Verkehrsteilnehmenden können sich mit verschiedensten
Kommunikationsmitteln über die
Situation am Baregg informieren. Neben den
Verkehrsmeldungen am Radio, liefert die Internetseite
www.baregg.ch jederzeit Bilder der aktuellen Verkehrssituation
zwischen Lenzburg und Dietikon. Dank der innovativen MMS-Technik
(Multi-Media-Messaging) bietet das Baudepartement in
Zusammenarbeit mit der Firma Swisswebcams.ch neu nun auch einen
MMS-Baregg-Natel-Service an.
Die
Bilder der Baregg-Webcams können direkt auf ein MMS-tüchtiges
Handy geladen werden.
Acht
Webcams am Baregg
Mit
MMS-Mitteilungen können die Verkehrsteilnehmenden kritische
Situationen auf der A1 erkennen, auch wenn sie bereits unterwegs
sind. Die Nutzer senden einfach ein SMS mit den Begriffen CAM und
dem entsprechenden Keyword an die Zielnummer 4666. Für die acht
verfügbaren Webcams, welche im Bereich des Bareggs installiert
sind, existiert je
ein KEYWORD:
BAREGGO
Baregg Ost
BAREGGW
Baregg West
WETTINGEN
Wettingen
BIRRFELD
Birrfeld
WUERENLOS
Würenlos
BIRRHARD
Birrhard
DIETIKON
Dietikon
LENZBURG
Lenzburg
Detaillierte
Informationen über den MMS-Verkehrsservice sind über
www.baregg.ch oder über
www.swisswebcams.ch/mms erhältlich.
Der Preis pro MMS beträgt 1.50 Franken.
Wohnbevölkerung
im Juni 2003
BASEL.
Im Juni 2003 nahm die Bevölkerungszahl von Basel-Stadt um 247 auf
187 849 Personen ab. Dieser Rückgang fiel zwar höher aus als im
Juni 2002 mit 111, aber tiefer als das Junimittel 1998/2002 von
367. Zur jüngsten Abnahme um 247 trugen auch die Ausländer 44
bei und zwar als Saldo eines Geburtenüberschusses von 52 und
eines Wanderungsgewinns von 26, vermindert um 122 Einbürgerungen.
Der Zuzugsüberschuss der Deutschen betrug noch 18 verglichen mit
32 im Vorjahresjuni.
Von
Juni 2002 bis Juni 2003 sank der gesamte Einwohnerbestand ganz
geringfügig um 9 Personen, nachdem er in den zwölf Monaten von
Januar 2002 bis Januar 2003 noch um 508 gestiegen war. Dies
entsprach damals bei den Ausländern einem Wachstum von 3,1 %
gegenüber nunmehr 2,0 %, während die Schweizer in beiden Zwölfmonatsperioden
einen Rückgang von 0,8 % aufwiesen.
Anreizmodell
zeigt trotz negativer Wirtschaftsentwicklung Wirkung
Der
Kanton Basel-Stadt hat am 1. Januar 2002 ein Pilotprojekt für ein
neues Unterstützungsmodell in der Sozialhilfe gestartet. Dieses
baut auf dem Grundsatz auf, dass sich Arbeit lohnen soll. Eine
erste Beurteilung des Systems lässt den Schluss zu, dass der
Systemwechsel geeignet ist, bessere Anreize zu schaffen. Da auch längerfristige
Auswirkungen untersucht werden sollen, ist ein Schlussbericht erst
auf Anfang 2004 zu erwarten.
BASEL.
Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe
SKOS definieren in Pauschalen und Grundsätzen die Ansätze der
Sozialhilfe. Unter diesem System müssen erwerbstätige
Sozialhilfebezüger/innen ihr gesamtes Erwerbseinkommen mit der
Sozialhilfe verrechnen. Das heisst, dass die Sozialhilfe um den
Betrag des Einkommens gekürzt wird. Umgekehrt bedeutet das auch,
dass eine bedürftige Person nicht mehr verfügbares Einkommen
hat, egal ob sie einer bezahlten Arbeit nachgeht oder nicht. Die
Richtlinien sehen lediglich einen maximalen Betrag von CHF 250.--
als Anreiz vor.
Modell
Basel will Arbeit fördern
Nach
dem neuen Modell in Basel soll sich Arbeit lohnen. Wer arbeitet,
kann neu einen Drittel des Einkommens behalten. Im Gegenzug wurden
die Unterstützungszahlungen für erwerbsfähige, aber nicht
erwerbstätige Sozialhilfebezüger/innen leicht gekürzt. Als
Kompensation stehen arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger/innen
Angebote zur Verbesserung der beruflichen Integration zur Verfügung.
Dazu gehören Arbeitsvermittlung, Qualifikationsmassnahmen sowie
eine intensive Begleitung bei der Planung und Realisierung der
beruflichen Integration. Neu ist auch, dass erwerbstätige
Sozialhilfebezüger und -bezügerinnen ihr Einkommen versteuern.
Wissenschaftliche
Untersuchung läuft
Das
neue Modell des Kantons Basel-Stadt stützt sich auf einen Artikel
der SKOS Richtlinien. Dieser sieht vor, dass unter bestimmten
Bedingungen neue Unterstützungsmodelle erprobt werden können.
Dazu gehört auch, dass die Modelle evaluiert werden. Die
Sozialhilfe der Stadt Basel hat dafür das Statistische Amt des
Kantons Basel-Stadt und Prof. Dr. Michael Gerfin vom
Volkswirtschaftlichen Institut der Universität Bern beauftragt.
Ein Zwischenbericht vom Juni 2003 analysiert, wie sich das
Anreizmodell auf die Erwerbsquote und das durchschnittliche
Einkommen der Sozialhilfebezüger/innen sowie auf die
durchschnittlichen Zahlungen der Sozialhilfe an diese Bezüger/innen
auswirkt. Die Untersuchung basiert auf den Registerdaten der
Sozialhilfe Basel. Sie beschränkt sich auf die erwerbsfähigen
Bezüger/innen, weil nur diese vom Anreizmodell betroffen sind.
Sie machen etwa 75% aller Sozialhilfebezüger/innen aus. Der
Anteil der Erwerbstätigen an den erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger/innen
beträgt rund 25%. Im April 2003 haben sie im Schnitt ungefähr
1500 Franken im Monat verdient.
Methodik
der Untersuchung
Mit
statistischen Methoden kann die Wirkung des Anreizmodells geschätzt
werden. Die Schwierigkeit besteht jedoch darin, eine geeignete
Gruppe zu finden, mit der die Gruppe, die vom Anreizmodell
betroffen ist, verglichen werden kann. Als Vergleichsgruppe, die
nicht gemäss dem neuen Modell unterstützt wird, wurden erwerbsfähige
Sozialhilfebezüger/innen aus dem Jahr 2001 ausgewählt. Demgegenüber
besteht die Gruppe, die dem Anreizmodell unterliegt, aus den
Sozialhilfeempfänger/innen des Jahres 2002. Weil für diese
ungleich schwierigere wirtschaftliche Rahmenbedingungen vorliegen,
kann man davon ausgehen, dass die tatsächliche Wirkung eher noch
grösser ist als die geschätzte.
Das
Modell zeigt Ergebnisse
Die
wichtigsten Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Auf
die Erwerbsquote der Sozialhilfebezüger/innen konnte kein Effekt
nachgewiesen werden. Bei gleichbleibenden wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen wäre eine höhere Erwerbsquote zu erwarten
gewesen. Tatsächlich hat sich aber die Wirtschaftslage nach der
Einführung des Anreizmodells dramatisch verschlechtert. Die Zahl
der Arbeitslosen im Kanton Basel-Stadt ist von Januar 2002 bis
April 2003 von 2,6% auf 4,3% gestiegen. Trotz dieser
Verschlechterung ist die Erwerbsquote in Bezug auf die
Vergleichsgruppe nicht gesunken.
Das
durchschnittliche Einkommen der von der Sozialhilfe unterstützten
erwerbstätigen Personen ist aufgrund des Anreizmodells ab
Dezember 2002 um etwa 300 Franken gestiegen. Dies ist ein
deutlicher Effekt des Anreizmodells. Er zeigt, dass die Bezüger/innen
auf Anreize reagieren, sofern ihnen dies aufgrund der
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglich ist. Es zahlt sich
somit aus, trotz Sozialhilfeunterstützung eigene Arbeitsbemühungen
zu unternehmen.
Die
durchschnittlichen Zahlungen der Sozialhilfe an die Bezüger/innen
sind nach Einführung des Anreizmodells um rund 100 Franken pro
Monat gesunken.
Weitere
Abklärungen folgen
Der
Zwischenbericht verwendet Daten bis zum April 2003. Die
ermittelten Wirkungen des Anreizmodells sind daher eher
kurzfristiger Natur. Im Schlussbericht, der im März 2004 erwartet
wird, werden Daten bis zum Dezember 2003 ausgewertet, so dass auch
mittelfristige Effekte des Anreizmodells berücksichtigt werden.
Bis Anfang 2004 sollen zudem auch die Erfahrungen aus der Fallführung
in der Sozialhilfe untersucht werden.
Ermutigende
Ergebnisse
Eine
erste Beurteilung aus der Sicht der Sozialhilfe lässt sich wie
folgt zusammenfassen: Die Ergebnisse sind ermutigend, weil trotz
erheblich schlechteren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die
materielle Situation von arbeitenden Sozialhilfeempfänger/innen
verbessert werden konnte. Das neue Modell ist relativ kompliziert,
weil es dynamisch ausgestaltet ist und die Wechselwirkung zwischen
Erwerbseinkommen und Steuerbelastung berücksichtigt. Es braucht für
die Umsetzung einen grossen Aufwand und ist für die Beteiligten
nicht leicht zu erfassen. Von der Untersuchung nicht erfasst ist
die subjektive Wahrnehmung durch die Bezügerinnen und Bezüger.
Sicher ist, dass das Anreizsystem bessere Rahmenbedingungen dafür
setzt, dass sich Arbeit lohnt. Das ist ein wichtiger Schritt in
Richtung aktivierende Sozialhilfe, die sich als Hilfe zur
Selbsthilfe versteht. Es muss auch deutlich hervorgehoben werden,
dass ein Anreizsystem nicht einseitig als Sparmassnahme für die
öffentlichen Haushalte angelegt werden darf. Neue Unterstützungssysteme
setzen voraus, dass die Sozialhilfe im Gegenzug Massnahmen für
berufliche und soziale Integration anbietet. Ein Angebot an
Massnahmen für berufliche und soziale Integration ist
Voraussetzung für die neuen Unterstützungsmodelle.
Basler
Index der Konsumentenpreise im Juli 2003
BASEL.
Der Basler Index der Konsumentenpreise ist im Juli 2003 um 0,9
% auf 101,9 Punkte zurückgegangen. Damit ist die prozentuale
Jahresteuerung in Basel mit 0,2 % auf den tiefsten Wert seit Juli
letzten Jahres gesunken, als sie mit -0,1 % gar negativ war.
Dieser
starke Rückgang ist hauptsächlich auf die tiefere Indexziffer für
Bekleidung und Schuhe (-12,9 %), beeinflusst durch
Ausverkaufspreise für Sommerbekleidung, zurückzuführen. Wie
schon im Jahr zuvor wurden nämlich die Preise dieser
Bedarfsgruppe nicht wie früher im August, sondern bereits im Juli
erhoben. Dies, um den saisonalen Änderungen des Angebots besser
Rechnung zu tragen. Im negativen Bereich lagen im Berichtsmonat
auch die Gruppenindices für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke
(-0,8 %), für Verkehr (-0,5 %), für Nachrichtenübermittlung
(-1,1 %) sowie für Restaurants und Hotels (-0,3 %). Die Abnahme
der Indexziffer für Nachrichtenübermittlung ist auf
Sommeraktionen verschiedener Anbieter im Telekommunikationssektor
zurückzuführen, für fallende Nahrungsmittelpreise waren
Preisreduktionen für Teigwaren, Schokolade, Gemüse und Früchte
ausschlaggebend. Der Rückgang im Verkehrsbereich resultierte
hauptsächlich aus gesunkenen Tarifen für Linienflüge. Umgekehrt
verlief im Juli die Preisentwicklung bei der Bedarfsgruppe
Wohnungsmiete und Energie (Anstieg um 0,1 %), dies eine Folge
gestiegener Heizölpreise.
Der
Landesindex zeigte bei einem leicht geringeren Rückgang gegenüber
dem Vormonat um 0,8 % einen sehr ähnlichen Verlauf; er steht neu
bei 102,0 Punkten. Die Jahresteuerung in der Schweiz beträgt 0,3
%.
Abbrennen
von Feuerwerk in 11 Gemeinden verboten, 4 Gemeinden mit Einschränkung
LIESTAL.
Aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und der
Wetterprognosen für die kommenden Tage besteht in weiten Teilen
des Kantons Basel-Landschaft nach wie vor eine erhebliche
Waldbrandgefahr. Die meisten Baselbieter Gemeinden haben deshalb für
ihr Gemeindegebiet entsprechende Massnahmen angeordnet vor allem
im Hinblick auf den bevorstehenden Nationalfeiertag.
Die
folgenden 11 Baselbieter Gemeinden haben das Entfachen von offenem
Feuer und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im ganzen
Gemeindegebiet strikte verboten:
-
Böckten - Burg i.L - Buus - Diepflingen - Dittingen - Hersberg -
Liestal - Liesberg - Ramlinsburg - Röschenz - Rünenberg
In
den folgenden 4 Gemeinden ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern
am 1. August nur an einem von der Gemeinde bestimmten Platz
erlaubt:
-
Anwil - Grellingen - Wittinsburg - Zeglingen
In
folgenden 69 Baselbieter Gemeinden ist es weiterhin verboten, in
und entlang von Wäldern, auf Wiesen und Feldern offenes Feuer zu
entfachen sowie im Wald und in Waldesnähe (Distanz 200 Meter)
Feuerwerkskörper abzubrennen:
-
Aesch - Allschwil - Anwil - Arlesheim - Arboldswil - Arisdorf -
Augst - Biel-Benken - Binningen - Birsfelden - Bottmingen - Böckten
- Brislach - Bubendorf - Burg i.L. - Buus - Diegten - Diepflingen
- Dittingen - Duggingen - Eptingen - Ettingen - Frenkendorf - Füllinsdorf
- Giebenach - Grellingen - Hersberg - Hölstein - Känerkinden -
Laufen - Lausen - Lauwil - Liedertswil - Liesberg - Liestal -
Lupsingen - Münchenstein - Muttenz - Nenzlingen - Niederdorf -
Nusshof - Oberdorf - Oberwil - Oltingen - Ormalingen - Pfeffingen
- Pratteln - Ramlinsburg - Reigoldswil - Reinach - Röschenz - Rünenberg
- Rothenfluh - Schönenbuch - Seltisberg - Sissach - Tecknau -
Therwil - Thürnen - Titterten - Wahlen - Waldenburg - Wenslingen
- Wintersingen - Wittingsburg - Zeglingen - Ziefen - Zunzgen -
Zwingen
Die
Bevölkerung wird aufgerufen, die kommunalen Anordnungen zu
beachten und beim Abbrennen von Feuerwerk grösstmögliche
Vorsicht walten zu lassen.
Wegen
der nach wie vor ungenügenden Wassermengen ist es weiterhin
verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen und Weihern zu entnehmen.
Bern
Wankdorf - S-Bahnstationen: Erschliessung 1. Etappe
BERN.
Die ersten Arbeiten für die Erschliessung der S-Bahnstationen
werden aufgenommen. Es betrifft dies den Abbruch der sogenannten
"blauen Halle", Wankdorffeldstrasse 68A. Die Arbeiten für
die neuen S-Bahnstationen und deren Erschliessung erstrecken sich
über eine Dauer von ca. 1 1/2 Jahren.
Am
9. Februar 2003 hat der Souverän mit der Annahme der Vorlage dem
Nutzungszonen- und Bauklassenplan, der Überbauungsordnung
"Umfeld S-Bahn-Stationen Wankdorf" sowie dem
Gesamtkredit von 18,731 Mio. Franken mit 87% Ja-Stimmen
zugestimmt.
Der
Bau der S-Bahnstationen erfolgt unter der Regie der SBB AG. Es
betrifft dies sämtliche Bauten im Bereich der Gleisanlagen
(Perrons, Passerellen etc.). Die Erschliessung 1. Etappe zu den
S-Bahnstationen leitet das Tiefbauamt der Stadt Bern. Die
Erschliessungsarbeiten werden voraussichtlich im November 2003 in
Angriff genommen. Der Baubeginn an den S-Bahnstationen ist im
August 2003 geplant. Zuerst wird im Rahmen der
Baustelleninstallation die Zufahrt Nord ab Stauffacherstrasse in
Form einer Baupiste gebaut. Die gesamten Anlagen werden auf den
Fahrplanwechsel von Ende 2004 fertiggestellt.
Während
den verschiedenen Bauphasen sind die Stauffacher-, Wankdorffeld-
und Winkelriedstrasse direkt, anschliessende Strassenabschnitte
indirekt durch den Baustellenverkehr betroffen. Bauherrschaften,
Bauleitungen und Unternehmer sind angehalten, die Arbeiten so
schonend als möglich durchzuführen. Dennoch werden
Unannehmlichkeiten wie Lärm, Staub und zusätzlicher Verkehr für
Anwohnende, Arbeitende und Passanten nicht zu vermeiden sein.
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