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Ab
4. August finden schrittweise Testläufe für die Inbetriebnahme
des Dock E am 1. September 2003 statt.
ZÜRICH.
In der Zeit bis zur offiziellen Inbetriebnahme am 1. September
wird das neue Dock E (vormals Midfield) auf dem Zürcher Flughafen
getestet und schrittweise in Betrieb genommen.
Am
4. August beginnt die offene Flugzeugabfertigung mit 82-97 plätzigen
Jumbolinos an sieben Standplätzen vor dem Dock E. Die Passagiere
gelangen dabei noch mit Bussen zu den Flugzeugen und betreten das
neue Dock noch nicht.
Am
5. August findet im Dock E der bereits angekündigte grosse
Passagiertest statt, bei dem 600 freiwillige Testpassagiere auf 15
fiktive Flüge einchecken und geboardet werden. Dabei werden die
Abfertigungsprozesse für Abflug und Ankunft überprüft.
Ab
dem 11. August erfolgt eine Steigerung des Abfertigungsvolumens.
Auf insgesamt 9 Standplätzen beginnt die offene
Flugzeugabfertigung mit den 126-186 plätzigen Flugzeugtypen A319,
A320 und A321. Gleichzeitig wird auch die Gepäcksortieranlage im
Untergeschoss des Dock E in Betrieb gehen. Die Passagiere gelangen
allerdings immer noch mit Bussen zu den Flugzeugen.
Der
23. August ist Starttermin für die unterirdische Skymetro, die
den Flughafenkopf mit dem Dock E verbindet. Passagiere von ausgewählten
Flügen gelangen dann bereits mit der im 2-Minuten-Takt
verkehrenden Bahn und durch einzelne Gates im neuen Dock in ihre
Flugzeuge.
Die
Testläufe, deren Ergebnisse wichtige Hinweise für Optimierungen
liefern, und die schrittweise Inbetriebnahme des neuen Dock E
werden einen reibungslosen Übergang gewährleisten. Der
offizielle Inbetriebnahmetermin für das Dock E ist am 1.
September 2003. Dann werden schrittweise auch die B-Gates
geschlossen.
Am
Abend des Schweizer Nationalfeiertags wird ab 21 Uhr abends auf
Piste 16 gelandet.
ZÜRICH.
Der 1. August ist der schweizerische Nationalfeier-tag.
Traditionsgemäss werden zur Abend- und Nachtzeit schweizweit
Feuerwerke gezündet. Um den Flugbetrieb durch die Feuerwerkskörper
nicht zu gefährden (Irritation der Piloten durch die hoch
fliegenden Feuerwerksraketen etc.), erfolgen die Landungen ab 21.
Uhr abends bis Flugbetriebsende von Norden her auf der Piste 16.
Die Starts erfolgen auf der Piste 34 nach Norden.
Gemäss
deutscher Verordnung müsste abends ab 21 Uhr von Osten her auf
der Piste 28 gelandet werden. Nach Rücksprache mit den zuständigen
deutschen Stellen wird aus Sicherheitsgründen im Sinne einer
Ausnahmeregelung am Abend des Schweizer Nationalfeiertages auf
diese Regelung verzichtet.
Verschiebung
des Termins zur Wahl des Landgerichts- Vizepräsidiums Uri
ALTDORF.
Der Urner Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 30. Juli 2003
beschlossen, den Termin zur Wahl des Landgerichts-Vizepräsidiums
Uri neu anzusetzen. Der ursprünglich für den 7. September 2003
vorgesehene Wahltermin entfällt. An dessen Stelle wird die
Ersatzwahl voraussichtlich am 19. Oktober 2003 - gleichzeitig mit
den Nationalrats- und Ständeratswahlen - durchgeführt. Gegen die
Ansetzung des ursprünglichen Wahltermins ist beim Regierungsrat
vorsorglich Beschwerde erhoben worden. Der Regierungsrat hat den
Wahltermin verschoben, um weitere Diskussionen, die bei den Stimmbürgerinnen
und Stimmbürgern zu einer Verunsicherung führen könnten, zu
vermeiden. Die eingereichte Beschwerde wird damit im Protokoll des
Regierungsrates als gegenstandslos abgeschrieben.
Einblick
in die Task Force gegen Gewalt in der Schule
FRAUENFELD.
Als wirkungsvolles Instrument bei Kriseninterventionen hat
sich die Task Force gegen Gewalt in der Schule erwiesen.
An
der 7. Sommermedienfahrt erhielten Journalisten einen eindrücklichen
Einblick in den Alltag der seit 2001 bestehenden Gruppe.
Die
Task Force ist ein Teil des Pädagogisch-Psychologischen Dienstes
(PPD) im Amt für Kindergarten und Volksschule; sie wird von
dessen Leiter, Herbert Wyss, geführt. Seit der Etablierung vor
zwei Jahren hat die Task Force bis jetzt in 65 Fällen bei Gewalt
in und um Schulen im Thurgau wertvolle Hilfe geleistet. Gewalt in
der Schule sei kein sehr neues Phänomen, betonte Herbert Wyss in
der Einleitung. Als Beweis zeigte er Titelblätter von
Newsmagazinen, die schon vor einigen Jahren erschienen waren. Neu
sei allerdings, dass gegen Lehrpersonen Gewalt angewendet werde.
Als
Kernaufgabe der Task Force des PPD bezeichnete Wyss das
Krisenmanagement im Falle von «grosser Gewalt». Gemeint sei
damit die Gefährdung des Lebens, ein plötzlicher Todesfall oder
eine völlige Überforderung der Schule im Gewaltbereich. Rund 40
Prozent der Notfall-Anrufe führe zu Einsätzen der Task Force
gegen Gewalt, betonte Bruno Hofer, der zusammen mit Ulrich Zulauf
die Organisation und die Abläufe im Detail vorstellte. In den übrigen
Fällen würden die bestehenden Unterstützungssysteme reichen.
Anhand
von zwei Beispielen - Suizid einer Lehrperson und
tödlicher Verkehrsunfalls eines Kleinkinds im Schulbereich
– schilderten dieVerantwortlichen die vielfältigen
Problemstellungen, die sich für Angehörige, Lehrpersonen, Schülerschaft
und Schulbehörden ergeben. Bei Bedarf übernimmt die Task Force
das Kriesenmanagement vor Ort und stellt einen Einsatzleiter mit
Verfüngungsgewalt, der alle Massnahmen koordiniert. Dank der
Vernetzung mit weiteren Fachstellen wie Kinder- und
Jugendpsychiatrischer Dienst, Schulberatung, Jugendanwaltschaft,
Sicherheitspolizei etc. können jederzeit weitere Spezialisten und
Dienstleistungen angefordert werden. Oft hilft auch ein gezieltes
Coaching der lokalen Verantwortlichen, die Krise zu bewältigen.
Zum
Abschluss äusserte Herbert Wyss eine klare Meinung zu Gewalt und
Drohungen. «Die meisten unserer Fälle beginnen mit Drohungen»,
berichtete Wyss. Darauf nicht zu reagieren, sei falsch. Denn dem Täter
gelinge es praktisch nie aus eigener Kraft, den Kreis der
Drohungen und Gewaltanwendungen zu durchbrechen. Gewalt dürfe in
keiner Form akzeptiert werden, betonte Wyss. Diese Haltung lasse
sich allerdings nur mit erheblichen sozialpolitischen Kosten
durchsetzen.
Pädagogische
Fachhochschule- Start des ersten Nachdiplomstudiums
SOLOTHURN.
Am 4. August beginnt für die Pädagogische Fachhochschule
Solothurn ein neues Kapitel: Die Lehrerinnen- und
Lehrerweiterbildung, heute eine Abteilung der PH Solothurn,
startet das erste Nachdiplomstudium. 26 Ausbildende für
berufspraktische Studien der PH Solothurn nehmen ihr Studium auf.
Immer
wieder wurde in der bisherigen seminaristischen Ausbildung der
Bruch zwischen der Theorie und dem Schulalltag kritisiert. Die
neue Lehrerinnen- und Lehrerbildung weist deshalb dem
berufspraktischen Teil einen höheren Stellenwert zu. Studierende
nehmen neu schon ab Studienbeginn am Leben einer Schule teil und
werden dabei von amtierenden Lehrkräften begleitet und
angeleitet. Diese werden als Partner in die neue Lehrerbildung
einbezogen und die Arbeit in der Schule wird gleichwertig zu den
Fachwissenschaften als Teil des Studiums anerkannt.
Um
die neuen, erweiterten Aufgaben erfüllen zu können, bietet die
Weiterbildung den Ausbildenden der berufspraktischen Studien neu
ein drei jähriges Nachdiplomstudium mit dem Abschluss in
Erwachsenenbildung an. Hier begeht die PH Solothurn neue Wege: In
der Lehrerinnen- und Lehrerbildung war es bisher nicht möglich,
über die Schule hinausgreifende Ausweise und Abschlüsse zu
erwerben. Die berufliche Weiterentwicklung innerhalb des
Bildungssystems ist ein altes und berechtigtes Anliegen der
Lehrpersonen und steigert die Attraktivität des Lehrberufs. Vor
Studienbeginn haben sich die zukünftigen Ausbildenden denn auch
zur Mitarbeit in den berufspraktischen Studien der PH Solothurn
verpflichtet.
Beide
Studiengänge des Nachdiplomstudiums konnten problemlos besetzt
werden, zwei Gruppen zu 26 Personen nehmen im August bzw. im
Oktober ihr Studium auf. Das grosse Interesse zeigt, dass sich
viele Lehrpersonen weiterzuqualifizieren und sich damit für die
neue Ausbildung engagieren. Dadurch finden Studierende hier in
Solothurn eine zeitgemässe, auf die Praxis ausgerichtete
Lehrerbildung vor.
Miss
und Mister Jungfrau - Wahl auf dem Jungfraujoch
INTERLAKEN.
Miss Motoko Yanoh und Mister Yasuhiro Taninaka aus Tokyo sind Miss
und Mister Jungfrau. 300 japanische Reisebürofachleute haben sich
bei einem Wettbewerb für die Kandidatur qualifiziert. Vier Damen
und sechs Herren erreichten die Schlussrunde. Sie wurden zum
Schweizer Nationalfeiertag zu einer Studienreise in die Schweiz
eingeladen. Zwei davon erkämpften nun auf dem Jungfraujoch den
begehrten Titel.
Seit
vielen Jahren treten die Jungfraubahnen aktiv auf dem asiatischen
Markt auf. Besonders in Japan, dem wichtigsten Herkunftsland der Gäste
aus dem Fernen Osten. Zusammen mit Schweiz Tourismus und der
damaligen Swissair haben die Jungfraubahnen 1998 zum ersten Mal
den Wettbewerb um die Wahl der Miss und des Mister Jungfrau
ausgeschrieben. Am Anfang war der bekannteste Schweizer in Japan,
der K1 Champion Andy Hug, als Mitbegründer der Trophy dabei.
Heute gehört dieser Anlass zur Tradition und ist bei den Reisebüro-Mitarbeitern
in ganz Japan sehr beliebt. In diesem Jahr haben über 300
Personen den umfangreichen Fragebogen über das Reiseland Schweiz
und die Jungfraubahn vollständig ausgefüllt und alle Fragen
richtig beantwortet. Aus den dreihundert Anwärtern wurden vier
Damen und sechs Herren für das Finale in die Schweiz eingeladen.
Miss
Motoko Yanoh und Mister Yasuhiro Taninaka gewannen den eher
spielerischen, fröhlichen Wettbewerb auf dem Jungfraujoch. Bei
verschiedenen Wettkämpfen spielte der Schnee eine wichtige Rolle.
Auch wenn nur die beiden mit einem Titel "Miss und Mister
Jungfrau" ausgezeichnet wurden, für die
"Verlierer" war die Studienreise in die Schweiz mehr als
nur ein Trostpflaster.
Alle
Finalisten der letzten Jahre treffen sich in Japan regelmässig im
Jungfrau-Winner-Club zu kulturellen und touristischen Anlässen
mit Themen rund um die Schweiz.
Zwei
Personen werden der fahrlässigen Tötung angeklagt
BERN.
Im Zusammenhang mit der Falschetikettierung von
Infusionsflaschen in der Spitalapotheke des Inselspitals und dem
Tod eines Neugeborenen in der Kinderklinik in Bern von Ende 2000
hat das Untersuchungsrichteramt III Bern-Mittelland mit Zustimmung
der Staatsanwaltschaft zwei ehemalige leitende Angestellte der
Inselapotheke wegen fahrlässiger Tötung an das
Strafeinzelgericht VIII Bern-Laupen zur Beurteilung überwiesen.
Am
20. Dezember 2000, am 3. Januar 2001 und 20. Januar 2001 waren im
Berner Inselspital drei Säuglinge verstorben. Die in der Folge
durchgeführten Ermittlungen und rechtsmedizinischen
Untersuchungen hatten ergeben, dass eines der Neugeborenen an den
Folgen einer versehentlichen Abgabe von Calciumchlorid 2,5 %
anstelle von Glucose 20% verstorben ist. Die Verwechslung war auf
eine unbewusste Falschetikettierung von Infusionsflaschen zurück
zu führen, die sich bei der Produktion von Glucose 20% im Januar
2000 ereignet hatte, als der gewohnte Betriebsablauf der Apotheke
durch Qualitätstests der Sterilisationsöfen teilweise abgeändert
worden war. Bei den anderen beiden verstorbenen Säuglingen konnte
ein Kausalzusammenhang mit der Falschetikettierung verneint
werden. Calciumchlorid war diesen Kindern nur über kurze Zeit
irrtümlich verabreicht worden.
Darüber
hinaus überprüfte das Institut für Rechtsmedizin (IRM) in einer
aufwändigen Untersuchung 455 Todesfälle im Inselspital in
denjenigen Abteilungen, die mit Glucose 20% aus der
problematischen Produktion im Januar 2000 beliefert worden waren.
Dabei stellte sich heraus, dass 31 später verstorbene Patienten
Glucose 20% erhalten hatten. Nach den IRM-Abklärungen bestehen
indessen in keinem dieser Fälle Hinweise auf einen unerwünschten
Effekt im Zusammenhang mit der Zufuhr von Glucose 20% bzw. auf
eine versehentliche Abgabe von Calciumchlorid 2,5%.
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