|
1.-2.
Juli 2004
Neuerungen
beim freien
Personenverkehr
Schweiz –
EU
ab 1. Juni 2004
BERN.
Am 1. Juni 2004 treten
die
Übergangsbestimmungen
zum
Personenfreizügigkeits-
abkommen
zwischen der
Schweiz
und der Europäischen
Union
in die zweite Phase.
Schweizerinnen
und Schweizer
haben
ab diesem Datum freien
Zugang
zum Arbeitsmarkt der
15
bisherigen EU-Länder.
Umgekehrt
bleiben die
Kontingente
für EU-Angehörige
bestehen.
Allerdings entfällt in
der
Schweiz der Vorrang
inländischer
Arbeitskräfte
gegenüber
EU-Angehörigen.
Und
neu sollen flankierende
Massnahmen
ein Lohn- und
Sozialdumping
verhindern. >>>
|