Abschwächung des Wohnungsmarktes

NEUENBURG. Im 1. Quartal 2003 wurden lediglich 5'900 Wohnungen gebaut. 

Weinbau: Treffen mit den Westschweizer Kantonen

BERN. Bundesrat Joseph Deiss hat heute die Landwirtschaftsdirektoren der Kantone Waadt, Wallis und Neuenburg empfangen und mit ihnen die aktuelle Situation des Weinsektors erörtert. 

Vorabklärungen gegen Swatch eingestellt

ZÜRICH. Am 6. Mai 2003 gab die SWX Swiss Exchange bekannt, dass sie Vorabklärungen gegen die Swatch Group betreffend eine mögliche Verletzung von Art. 72 Kotierungsreglement (Ad hoc-Publizität) eingeleitet habe.

Handelsverbot für irakische Kulturgüter

BERN. Der Bundesrat hat am 28. Mai 2003 in Übereinstimmung mit Resolution 1483 des UNO-Sicherheitsrates vom 22. Mai 2003 beschlossen, die meisten im Jahr 1990 eingeführten Embargomassnahmen gegenüber der Republik Irak aufzuheben.

Landesindex der Konsumentenpreise im Mai 2003

NEUENBURG. Der vom Bundesamt für Statistik (BFS) berechnete Landesindex der Konsumentenpreise verzeichnete im Mai 2003 einen Rückgang um 0,2 Prozent im Vergleich zum Vormonat und erreichte den Stand von 102,8 Punkten (Mai 2000 = 100).

Neue Kommunikations- beraterin im EDA

BERN. Die Westschweizer Radiojournalistin Isabelle Biolley (42) wird neue Kommunikationsberaterin im Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). 

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

3. Juni 2003

Abschwächung des Wohnungsmarktes

NEUENBURG. Im 1. Quartal 2003 wurden lediglich 5'900 Wohnungen gebaut. Dies sind 10% weniger als in der entsprechenden Vorjahresperiode. Hingegen befanden sich am Ende des Berichtsquartals 39'170 Wohnungen im Bau, was ein Plus von 8% bedeutet. Daneben waren 9'600 Wohnungen baubewilligt, 25% mehr als vor Jahresfrist. So weit die wichtigsten provisorischen Ergebnisse der quartalsweise durchgeführten Erhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS) über die Wohnungsproduktion. Neu erstellte Wohnungen Im 1. Quartal 2003 wurden in der Schweiz 5900 Wohnungen neu erstellt. Dies entspricht einer deutlichen Abnahme um 640 Einheiten oder 10% gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal. Sämtliche Gemeindegrössenklassen waren von der Reduktion betroffen. Die Städte (-270 neu erstellte Wohnungen) und die kleinen Gemeinden (-160) verzeichneten die stärksten Verringerungen. In den Agglomerationen der fünf grössten Städte wurden von Januar bis März 2003 insgesamt 2100 Wohnungen neu erstellt. Dies entspricht einer leichten Abschwächung um 2%. Das Minus geht auf das Konto der Agglomerationen Basel (-250) und Genf (-130). Im Bau befindliche Wohnungen In der Schweiz befanden sich am Ende des 1. Quartals 2003 39'170 Wohnungen im Bau. Verglichen mit der entsprechenden Vorjahresperiode entspricht dies einem Anstieg um 2900 Einheiten (+8%). Die Steigerung betrifft sämtliche Gemeindegrössenklassen, allen voran die Gemeinden mit mehr als 10'000 Einwohnern (+1900 Einheiten) sowie jene mit 2000 bis 5000 Einwohnern (+500). Am Ende des Berichtsquartals wurden in den Agglomerationen der fünf grössten Städte insgesamt 15'550 im Bau befindliche Wohnungen gezählt, rund 1300 Einheiten oder 9% mehr als ein Jahr zuvor. Mit Ausnahme der Agglomeration Basel, die ein Minus von 5% notierte, wurden in allen anderen Agglomerationen höhere Werte verbucht. Spitzenreiterin war die Agglomeration Lausanne mit einem Plus von 22%. Die vierteljährliche Wohnbaustatistik basiert auf zwei verschiedenen Erhebungen. Die Erste erfasst die Wohnbautätigkeit in allen (in den früheren Quartalserhebungen vertretenen) 269 Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern sowie in den Agglomerationsgemeinden der Städte Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich. Die zweite Erhebung umfasst eine Stichprobe der übrigen Gemeinden. Diese Stichprobe erlaubt eine Hochrechnung auf die gesamte Schweiz bezüglich der Anzahl der baubewilligten und neu erstellten sowie der Ende des Quartals im Bau befindlichen Wohnungen. Der Genauigkeitsgrad der Ergebnisse kann anhand so genannter Vertrauensintervalle abgeschätzt werden. Baubewilligte Wohnungen Im 1. Quartal 2003 wurden in der Schweiz 9600 Wohnungen baubewilligt. Dies bedeutet eine markante Zunahme um 2050 Einheiten (+27%) gegenüber dem Vorjahr. Sämtliche Gemeindegrössenklassen waren an dieser Entwicklung beteiligt, allen voran die Städte sowie die Gemeinden mit 5000 bis 10'000 Einwohnern, die 1300 bzw. 480 Einheiten beisteuerten. In den Agglomerationen der fünf grössten Städte wurden 3150 Wohnungen baubewilligt, 980 mehr als vor Jahresfrist. In sämtlichen Agglomerationen wurden mehr Bewilligungen erteilt.

Weinbau: Treffen mit den Westschweizer Kantonen

BERN. Bundesrat Joseph Deiss hat heute die Landwirtschaftsdirektoren der Kantone Waadt, Wallis und Neuenburg empfangen und mit ihnen die aktuelle Situation des Weinsektors erörtert. Die Kantonsvertreter verlangen insbesondere, dass der Bund die Weiss- und Rotwein-Importkontingente wieder trennt, die Kontingente versteigert und auch die Importe von Industriewein sowie von Süss- und Schaumweinen kontingentiert.

Der Chef des EVD hat die Kantonsvertreter angehört und Verständnis gezeigt für ihre Anliegen Er teilt die Einschätzung der Kantone, wonach sich der Weinsektor in einer schwierigen Situation befindet. Die liberalere Importregelung sei dafür jedoch nicht allein verantwortlich. Vielmehr hätten sich auch die Präferenzen der Konsumenten geändert. Bundesrat Joseph Deiss erinnerte daran, dass der Bundesrat mit der Gewährung von Umstellungsbeiträgen bereits Massnahmen ergriffen hat. Diese sind wie die Unterstützung der Absatzförderung im Inland und beim Export Teil der Agrarpolitik 2007 (AP 2007). Zudem unterstützt der Bund die Weinbauern mit Direktzahlungen für Reben in Hanglagen und auf Terrassen. Bundesrat Joseph Deiss hat sich auch dafür eingesetzt, dass die Instrumente der AP 2007 in Abstimmung mit den Kantonen optimal genutzt werden.Bezüglich Rückkehr zu einer Importregelung mit getrenntenZollkontingenten für die weissen und roten Weine bestehe ein sehr geringer Handlungsspielraum, unterstrich Bundesrat Deiss. Die gegenwärtige Regelung sei die Folge von Entscheiden des Parlaments aus dem Jahre 1996. Eine Rückkehr würde Neuverhandlungen mit der WTO sowie Kompensationsleistungen seitens der Schweiz bedingen. Die Position der Schweiz in den Verhandlung mit der WTO würde damit geschwächt. Intern würde eine Rückkehr zu einer weniger liberalen Regelung von den anderen Wirtschaftsektoren und den Konsumenten kaum verstanden.Bundesrat Joseph Deiss ist überzeugt, dass sich unsere Weine angesichts ihres Marktanteils von 40 Prozent sowie angesichts ihres Qualitäts-Potentials mittelfristig gegen die ausländische Konkurrenzprodukte durchsetzen werden, auch wenn diese zu tiefen Preisen importiert werden.

Vorabklärungen gegen Swatch eingestellt

ZÜRICH. Am 6. Mai 2003 gab die SWX Swiss Exchange bekannt, dass sie Vorabklärungen gegen die Swatch Group betreffend eine mögliche Verletzung von Art. 72 Kotierungsreglement (Ad hoc-Publizität) eingeleitet habe. Im Rahmen der Abklärungen ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Swatch Group gegen die Vorschriften der Ad hoc-Publizität verstossen hat. Die SWX hat das Verfahren daher eingestellt. Aufgrund von Medienberichten hat die SWX untersucht, ob die Swatch Group anlässlich einer angeblich am 25. April 2003 stattfindenden Telefonkonferenz potenziell kursrelevante Informationen an verschiedene Analysten weitergegeben hatte. Die Abklärungen haben ergeben, dass die Swatch Group an diesem Tag keine Telefonkonferenz durchgeführt hatte. Die Gesellschaft machte auf Anfrage von einzelnen Analysten lediglich allgemeine Angaben dazu, dass sich die Umsätze (in Lokalwährung) in einer Aufwärtstendenz befänden. Dieser Information mangelte es im vorliegenden Fall an der Geeignetheit, einen möglichen Einfluss auf den Kurs der Swatch-Aktien auszuüben. Als kursrelevant nach Art. 72 Kotierungsreglement gelten neue Tatsachen, die wegen ihrer beträchtlichen Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsgang des Emittenten geeignet sind, zu einer erheblichen Änderung der Kurse zu führen. Entsprechend ist die selektive Information ausgewählter Personen über solche Tatsachen verboten. Gespräche mit Analysten sind jedoch zulässig, solange nicht potenziell kursrelevante Tatsachen weitergegeben werden. Dies war im vorliegenden Fall nach dem derzeitigen Kenntnisstand der SWX nicht der Fall, weshalb die SWX das Verfahren eingestellt hat.

Handelsverbot für irakische Kulturgüter

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2003 in Übereinstimmung mit Resolution 1483 des UNO-Sicherheitsrates vom 22. Mai 2003 beschlossen, die meisten im Jahr 1990 eingeführten Embargomassnahmen gegenüber der Republik Irak aufzuheben. Neu eingeführt wurden Massnahmen im Bereich der Kulturgüter, um die Rückerstattung von gestohlenen irakischen Kulturgütern zu erleichtern.

BERN. Verboten sind die Ein-, Durch- und Ausfuhr sowie der Verkauf, der Vertrieb, die Vermittlung, der Erwerb und die anderweitige Übertragung von irakischen Kulturgütern, die seit dem 2. August 1990 in der Republik Irak gestohlen wurden, gegen den Willen des Eigentümers abhanden gekommen sind oder rechtswidrig aus der Republik Irak ausgeführt wurden. Darunter fallen auch Kulturgüter, die aus illegalen Grabungen stammen. Die rechtswidrige Ausfuhr eines Kulturguts wird vermutet, wenn sich dieses nachweislich nach dem 2. August 1990 in der Republik Irak befunden hat. Personen und Institutionen, die im Besitz solcher Kulturgüter sind, müssen diese dem Bundesamt für Kultur (BAK) unverzüglich melden.

Das BAK hat bereits am 15. April 2003 alle interessierten Kreise über die Gefahr des illegalen Transfers von irakischen Kulturgütern über die Schweiz aufmerksam gemacht. Das Bundesamt für Kultur hat dazu aufgefordert, keine Kulturgüter zu erwerben oder entgegenzunehmen, deren Herkunft nicht eindeutig feststeht. Die bundesrätliche Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak vom 28. Mai 2003 schafft die gesetzliche Grundlage für ein effizientes Vorgehen zur Bekämpfung des illegalen Kulturgütertransfers.

Das BAK hat alle interessierten Kreise der SammlerInnen, Museen, der Wissenschaft und des Kunsthandels über diese Massnahmen informiert. Die Schweiz ist bestrebt, alles Mögliche zu unternehmen, um den illegalen Handel mit Kulturgütern zu unterbinden. Sie darf nicht als Umschlagplatz für Kulturgüter dubioser Herkunft missbraucht werden.

Das Parlament verabschiedet voraussichtlich diesen Sommer das vom BAK ausgearbeitete Kulturgütertransfergesetz. Dieses Gesetz wird es erlauben, solche Missbräuche zu bekämpfen. Es stellt den Behörden die nötigen Instrumente zur Verfügung, um auf solche Situationen rascher und wirkungsvoll reagieren zu können.

Landesindex der Konsumentenpreise im Mai 2003

NEUENBURG. Der vom Bundesamt für Statistik (BFS) berechnete Landesindex der Konsumentenpreise verzeichnete im Mai 2003 einen Rückgang um 0,2 Prozent im Vergleich zum Vormonat und erreichte den Stand von 102,8 Punkten (Mai 2000 = 100). Innert Jahresfrist betrug die Teuerung 0,4 Prozent, verglichen mit Jahresraten von 0,7 Prozent im April 2003 und von 0,6 Prozent im Mai 2002.

Neue Kommunikationsberaterin im EDA

BERN. Die Westschweizer Radiojournalistin Isabelle Biolley (42) wird neue Kommunikationsberaterin im Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Biolley arbeitet zurzeit als Bundeshaus-Korrespondentin von Radio Suisse Romande (RSR). Sie wird ihre neue Stelle im Laufe dieses Sommers antreten.

 

 

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