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Abschwächung
des Wohnungsmarktes
NEUENBURG.
Im 1. Quartal 2003 wurden lediglich 5'900 Wohnungen gebaut.
Dies sind 10% weniger als in der entsprechenden Vorjahresperiode.
Hingegen befanden sich am Ende des Berichtsquartals 39'170
Wohnungen im Bau, was ein Plus von 8% bedeutet. Daneben waren
9'600 Wohnungen baubewilligt, 25% mehr als vor Jahresfrist. So
weit die wichtigsten provisorischen Ergebnisse der quartalsweise
durchgeführten Erhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS) über
die Wohnungsproduktion. Neu erstellte Wohnungen Im 1. Quartal 2003
wurden in der Schweiz 5900 Wohnungen neu erstellt. Dies entspricht
einer deutlichen Abnahme um 640 Einheiten oder 10% gegenüber dem
entsprechenden Vorjahresquartal. Sämtliche Gemeindegrössenklassen
waren von der Reduktion betroffen. Die Städte (-270 neu erstellte
Wohnungen) und die kleinen Gemeinden (-160) verzeichneten die stärksten
Verringerungen. In den Agglomerationen der fünf grössten Städte
wurden von Januar bis März 2003 insgesamt 2100 Wohnungen neu
erstellt. Dies entspricht einer leichten Abschwächung um 2%. Das
Minus geht auf das Konto der Agglomerationen Basel (-250) und Genf
(-130). Im Bau befindliche Wohnungen In der Schweiz befanden sich
am Ende des 1. Quartals 2003 39'170 Wohnungen im Bau. Verglichen
mit der entsprechenden Vorjahresperiode entspricht dies einem
Anstieg um 2900 Einheiten (+8%). Die Steigerung betrifft sämtliche
Gemeindegrössenklassen, allen voran die Gemeinden mit mehr als
10'000 Einwohnern (+1900 Einheiten) sowie jene mit 2000 bis 5000
Einwohnern (+500). Am Ende des Berichtsquartals wurden in den
Agglomerationen der fünf grössten Städte insgesamt 15'550 im
Bau befindliche Wohnungen gezählt, rund 1300 Einheiten oder 9%
mehr als ein Jahr zuvor. Mit Ausnahme der Agglomeration Basel, die
ein Minus von 5% notierte, wurden in allen anderen Agglomerationen
höhere Werte verbucht. Spitzenreiterin war die Agglomeration
Lausanne mit einem Plus von 22%. Die vierteljährliche
Wohnbaustatistik basiert auf zwei verschiedenen Erhebungen. Die
Erste erfasst die Wohnbautätigkeit in allen (in den früheren
Quartalserhebungen vertretenen) 269 Gemeinden mit mehr als 5000
Einwohnern sowie in den Agglomerationsgemeinden der Städte Basel,
Bern, Genf, Lausanne und Zürich. Die zweite Erhebung umfasst eine
Stichprobe der übrigen Gemeinden. Diese Stichprobe erlaubt eine
Hochrechnung auf die gesamte Schweiz bezüglich der Anzahl der
baubewilligten und neu erstellten sowie der Ende des Quartals im
Bau befindlichen Wohnungen. Der Genauigkeitsgrad der Ergebnisse
kann anhand so genannter Vertrauensintervalle abgeschätzt werden.
Baubewilligte Wohnungen Im 1. Quartal 2003 wurden in der Schweiz
9600 Wohnungen baubewilligt. Dies bedeutet eine markante Zunahme
um 2050 Einheiten (+27%) gegenüber dem Vorjahr. Sämtliche
Gemeindegrössenklassen waren an dieser Entwicklung beteiligt,
allen voran die Städte sowie die Gemeinden mit 5000 bis 10'000
Einwohnern, die 1300 bzw. 480 Einheiten beisteuerten. In den
Agglomerationen der fünf grössten Städte wurden 3150 Wohnungen
baubewilligt, 980 mehr als vor Jahresfrist. In sämtlichen
Agglomerationen wurden mehr Bewilligungen erteilt.
Weinbau:
Treffen mit den Westschweizer Kantonen
BERN.
Bundesrat Joseph Deiss hat heute die Landwirtschaftsdirektoren
der Kantone Waadt, Wallis und Neuenburg empfangen und mit ihnen
die aktuelle Situation
des Weinsektors erörtert. Die Kantonsvertreter verlangen
insbesondere, dass der Bund die Weiss- und
Rotwein-Importkontingente wieder trennt, die Kontingente
versteigert und auch die Importe von Industriewein sowie von Süss-
und Schaumweinen kontingentiert.
Der
Chef des EVD hat die Kantonsvertreter angehört und Verständnis
gezeigt für ihre Anliegen Er teilt die Einschätzung der Kantone,
wonach sich der Weinsektor in einer schwierigen Situation
befindet. Die liberalere Importregelung sei dafür jedoch nicht
allein verantwortlich. Vielmehr hätten sich auch die Präferenzen
der Konsumenten geändert. Bundesrat Joseph Deiss erinnerte daran,
dass der Bundesrat mit der Gewährung von Umstellungsbeiträgen
bereits Massnahmen ergriffen hat. Diese sind wie die Unterstützung
der Absatzförderung im Inland und beim Export Teil der
Agrarpolitik 2007 (AP 2007). Zudem unterstützt der Bund die
Weinbauern mit Direktzahlungen für Reben in Hanglagen und auf
Terrassen. Bundesrat Joseph Deiss hat sich auch dafür eingesetzt,
dass die Instrumente der AP 2007 in Abstimmung mit den Kantonen
optimal genutzt werden.Bezüglich Rückkehr zu einer
Importregelung mit getrenntenZollkontingenten für die weissen und
roten Weine bestehe ein sehr
geringer Handlungsspielraum, unterstrich Bundesrat Deiss. Die
gegenwärtige Regelung sei die Folge von Entscheiden des
Parlaments aus dem Jahre 1996. Eine Rückkehr würde
Neuverhandlungen mit der WTO sowie Kompensationsleistungen seitens
der Schweiz bedingen. Die Position der Schweiz in den Verhandlung
mit der WTO würde damit geschwächt. Intern würde eine Rückkehr
zu einer weniger liberalen Regelung von den anderen
Wirtschaftsektoren und den Konsumenten kaum verstanden.Bundesrat
Joseph Deiss ist überzeugt, dass sich unsere Weine angesichts
ihres Marktanteils von 40 Prozent sowie angesichts ihres Qualitäts-Potentials
mittelfristig gegen die ausländische Konkurrenzprodukte
durchsetzen werden, auch wenn diese zu tiefen Preisen importiert
werden.
Vorabklärungen
gegen Swatch eingestellt
ZÜRICH.
Am 6. Mai 2003 gab die SWX Swiss Exchange bekannt, dass sie
Vorabklärungen gegen die Swatch Group betreffend eine mögliche
Verletzung von Art. 72 Kotierungsreglement (Ad hoc-Publizität)
eingeleitet habe. Im Rahmen der Abklärungen ergaben sich keine
Anhaltspunkte dafür, dass die Swatch Group gegen die Vorschriften
der Ad hoc-Publizität verstossen hat. Die SWX hat das Verfahren
daher eingestellt. Aufgrund von Medienberichten hat die SWX
untersucht, ob die Swatch Group anlässlich einer angeblich am 25.
April 2003 stattfindenden Telefonkonferenz potenziell
kursrelevante Informationen an verschiedene Analysten
weitergegeben hatte. Die Abklärungen haben ergeben, dass die
Swatch Group an diesem Tag keine Telefonkonferenz durchgeführt
hatte. Die Gesellschaft machte auf Anfrage von einzelnen Analysten
lediglich allgemeine Angaben dazu, dass sich die Umsätze (in
Lokalwährung) in einer Aufwärtstendenz befänden. Dieser
Information mangelte es im vorliegenden Fall an der Geeignetheit,
einen möglichen Einfluss auf den Kurs der Swatch-Aktien auszuüben.
Als kursrelevant nach Art. 72 Kotierungsreglement gelten neue
Tatsachen, die wegen ihrer beträchtlichen Auswirkungen auf die
Vermögens- und Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsgang
des Emittenten geeignet sind, zu einer erheblichen Änderung der
Kurse zu führen. Entsprechend ist die selektive Information
ausgewählter Personen über solche Tatsachen verboten. Gespräche
mit Analysten sind jedoch zulässig, solange nicht potenziell
kursrelevante Tatsachen weitergegeben werden. Dies war im
vorliegenden Fall nach dem derzeitigen Kenntnisstand der SWX nicht
der Fall, weshalb die SWX das Verfahren eingestellt hat.
Handelsverbot
für irakische Kulturgüter
Der
Bundesrat hat am 28. Mai 2003 in Übereinstimmung mit Resolution
1483 des UNO-Sicherheitsrates vom 22. Mai 2003 beschlossen, die
meisten im Jahr 1990 eingeführten Embargomassnahmen gegenüber
der Republik Irak aufzuheben. Neu eingeführt wurden Massnahmen im
Bereich der Kulturgüter, um die Rückerstattung von gestohlenen
irakischen Kulturgütern zu erleichtern.
BERN.
Verboten sind die Ein-, Durch- und Ausfuhr sowie der Verkauf,
der Vertrieb, die Vermittlung, der Erwerb und die anderweitige Übertragung
von irakischen Kulturgütern, die seit dem 2. August 1990 in der
Republik Irak gestohlen wurden, gegen den Willen des Eigentümers
abhanden gekommen sind oder rechtswidrig aus der Republik Irak
ausgeführt wurden. Darunter fallen auch Kulturgüter, die aus
illegalen Grabungen stammen. Die rechtswidrige Ausfuhr eines
Kulturguts wird vermutet, wenn sich dieses nachweislich nach dem
2. August 1990 in der Republik Irak befunden hat. Personen und
Institutionen, die im Besitz solcher Kulturgüter sind, müssen
diese dem Bundesamt für Kultur (BAK) unverzüglich melden.
Das
BAK hat bereits am 15. April 2003 alle interessierten Kreise über
die Gefahr des illegalen Transfers von irakischen Kulturgütern über
die Schweiz aufmerksam gemacht. Das Bundesamt für Kultur hat dazu
aufgefordert, keine Kulturgüter zu erwerben oder
entgegenzunehmen, deren Herkunft nicht eindeutig feststeht. Die
bundesrätliche Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber
der Republik Irak vom 28. Mai 2003 schafft die gesetzliche
Grundlage für ein effizientes Vorgehen zur Bekämpfung des
illegalen Kulturgütertransfers.
Das
BAK hat alle interessierten Kreise der SammlerInnen, Museen, der
Wissenschaft und des Kunsthandels über diese Massnahmen
informiert. Die Schweiz ist bestrebt, alles Mögliche zu
unternehmen, um den illegalen Handel mit Kulturgütern zu
unterbinden. Sie darf nicht als Umschlagplatz für Kulturgüter
dubioser Herkunft missbraucht werden.
Das
Parlament verabschiedet voraussichtlich diesen Sommer das vom BAK
ausgearbeitete Kulturgütertransfergesetz. Dieses Gesetz wird es
erlauben, solche Missbräuche zu bekämpfen. Es stellt den Behörden
die nötigen Instrumente zur Verfügung, um auf solche Situationen
rascher und wirkungsvoll reagieren zu können.
Landesindex
der Konsumentenpreise im Mai 2003
NEUENBURG.
Der vom Bundesamt für Statistik (BFS) berechnete Landesindex der
Konsumentenpreise verzeichnete im Mai 2003 einen Rückgang um 0,2
Prozent im Vergleich zum Vormonat und erreichte den Stand von
102,8 Punkten (Mai 2000 = 100). Innert Jahresfrist betrug die
Teuerung 0,4 Prozent, verglichen mit Jahresraten von 0,7 Prozent
im April 2003 und von 0,6 Prozent im Mai 2002.
Neue
Kommunikationsberaterin im EDA
BERN.
Die Westschweizer Radiojournalistin Isabelle Biolley (42) wird
neue Kommunikationsberaterin im Generalsekretariat des Eidgenössischen
Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Biolley
arbeitet zurzeit als Bundeshaus-Korrespondentin von Radio Suisse
Romande (RSR). Sie wird ihre neue Stelle im Laufe dieses Sommers
antreten.
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