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Bundesrat
visiert Verbesserungen von knapp 3,4 Milliarden an
Das
Entlastungsprogramm 2003 für den Bundeshaushalt, das wegen der
drastischen Verschlechterung der Steuereingänge nötig wurde,
geht in Vernehmlassung. Gemessen am geltenden Finanzplan bringt
es für den Bundeshaushalt im Jahr 2006 Verbesserungen von knapp
3,4 Milliarden.
BERN.
Das setzt sich aus rund 70 Einzelmassnahmen zusammen und
betrifft alle Aufgabenbereiche des Bundes. Dennoch bleibt es
weiterhin möglich, Schwerpunkte zu setzen. So wird der
Teuerungsausgleich bei AHV und IV nicht angetastet, und im
Bereich Bildung/Forschung/Technik ist ein jährliches Wachstum
von effektiv 4,5 % vorgesehen. Im Durchschnitt wachsen die
Ausgaben 2002-2006 jährlich noch um 2,1 %. Angesichts der
derzeit schwierigen Situation im Bereich der 2. Säule
verzichtet der Bundesrat darauf, eine ergänzende steuerliche
Massnahme im Bereich des Versicherungssparens zu beantragen. Im
Personalbereich hat er die Sparvorgabe auf rund 350 Millionen
festgelegt. Sie soll einerseits durch lohn- und rentenseitige
Massnahmen (tieferer Teuerungsausgleich), andererseits durch
einen linearen Ab- bzw. Umbau von rund 600 Stellen im zivilen
Bereich der Verwaltung erreicht werden. Darüber hinaus werden
im Rahmen von Armee XXI bis 2010 auch im VBS netto rund 2500
Stellen abgebaut. Im Vernehmlassungsbericht macht der Bundesrat
erneut deutlich, dass für den Fall, dass einzelne
Einnahmenteile dauerhaft wegbrechen würden bzw. das
Entlastungsprogramm nicht ausreicht, um den Haushalt nachhaltig
zu sanieren, steuerliche Massnahmen unausweichlich sein dürften.
Die Konsultationen zum Entlastungsprogramm sind in der Woche vom
16. bis 20. Juni vorgesehen. Die Botschaft soll noch vor den
Sommerferien verabschiedet werden.
Das
Herzstück der bundesrätlichen Sanierungsstrategie ist das
hauptsächlich bei den Ausgaben ansetzende Entlastungsprogramm
2003. Es erfährt gegenüber den Beschlüssen vom 30. April nur
noch geringfügi-ge Änderungen. So verzichtet der Bundesrat auf
eine ergänzende steu-erliche Massnahme. Die Erhöhung der
Mehrwertsteuer um ein Promille musste aus terminlichen Gründen
fallen gelassen werden: Angesichts des erheblichen
Umstellungsaufwands hätte sich nur eine Kombination mit der Erhöhung
der Mehrwertsteuersätze für die IV rechtfertigen las-sen.
Diese muss jedoch spätestens anfang 2004 dem Volk unterbreitet
werden, um rechtzeitig per 1.1.2005 in Kraft treten zu können.
Zu diesem Zeitpunkt dürfte das Entlastungsprogramm noch in
parlamentarischer Beratung stecken. Ebenfalls nicht weiter
verfolgt wird die Idee einer steuerlichen Massnahme im Bereich
der Lebensversicherungen (Stempelabgabe). Der Hauptgrund dafür
ist die schwierige Situation der 2. Säule.
Dem
Vernehmlassungsbericht liegen die folgenden
volkswirtschaftlichen Eckwerte zugrunde:
|
|
2003
|
2004
|
2005-06
|
|
BIP-Wachstum
real
nominal
|
0,80
1,80
|
1,90
2,50
|
1,80
3,30
|
|
Teuerung
Konsumentenpreise
Deflator des BIP
|
0,70
1,00
|
0,70
0,60
|
1,50
1,50
|
|
Zinssätze
kurzfristig
Bundesobligationen
|
0,50
2,50
|
2,00
3,25
|
2,75
3,50
|
Diese
Eckwerte entsprechen denjenigen der Weisungen des Bundesrates für
den Voranschlag 2004 vom 26. Februar 2003. Sie sind zum heutigen
Zeitpunkt bereits überholt. Im Interesse der Konsistenz des im
Vernehmlassungsberichts vorgelegten Zahlenwerks werden sie aber
erst angepasst, wenn auch konsolidierte Angaben über die
Auswirkungen der geänderten Annahmen auf die Steuereingänge
vorliegen. Das wird bei Verabschiedung der Botschaft der Fall
sein.
Kürzungen
beim Personal
Konkretisiert
hat der Bundesrat im weiteren die Sparmassnahmen beim Personal.
Er schlägt einen Mix von lohn- und stellenseitigen Massnahmen
vor. Zum einen sind Anpassungen des Teuerungsausgleichs auf Löhnen
und Renten vorgesehen. Zum andern sollen im zivilen Bereich der
Verwaltung bis 2006 3% der Stellen ab- bzw. umgebaut werden.
Dabei sollen 200 Stellen zur Alimentierung neuer und prioritärer
Aufgaben in die Bundesratsreserve fliessen, während 400 Stellen
definitiv abgebaut werden. Um weitere rund 2500 Stellen wird bis
2010 im Rahmen von Armee XXI auch der Stellenetat des VBS
reduziert. Der Abbau soll sozialverträglich und nach Möglichkeit
ohne Entlassungen umgesetzt werden.
Verbesserungen
von rund 3,4 Milliarden
Insgesamt
besteht das Entlastungsprogramm aus über 70 Einzelmassnahmen.
Gemessen am Finanzplan vom 30. September 2002 bringt es für den
Bundeshaushalt im Jahr 2006 Verbesserungen von knapp 3,4
Milliarden. Davon entfallen rund 85% auf ausgabenseitige
Massnahmen. Für das Budgetjahr wird ausgabenseitig eine
Vorwirkung von rund 800 Millionen erwartet. Dazu ist es nötig,
dass zwei Elemente des Programms schon auf den 1. Januar 2004 in
Kraft treten können: einerseits die Massnahmen im Asylbreich,
andererseits die Streichung des für die Rentenhöhe
bedeutungslosen Flexa-Beitrags für die AHV . Für diese zwei
Massnahmen beantragt der Bundesrat die dringliche
Inkraftsetzung. Die übrigen Gesetzesänderungen erfordernden
Massnahmen sollen erst 2005 in Kraft treten.
Konjunkturgerecht
Mit
der zeitlich gestaffelten Umsetzung des Entlastungsprogramms
wird dem derzeit schleppenden Gang der Wirtschaft Rechnung
getragen. Zu diesem Zweck unterbreitet der Bundesrat im weiteren
eine kleine Revision des Finanzhaushaltgesetzes. Sie sieht vor,
ein zum Zeitpunkt der Einführung der Schuldenbremse vorhandenes
strukturelles Defizit in vier Schritten abzubauen. Damit kann
der Bund seinem antizyklischen, derzeit expansiven
finanzpolitischen Kurs weiterhin treu bleiben und mit
restriktiven Impulsen zuwarten, bis die Wirtschaft wieder im
Aufschwung ist. Das Entlastungsprogramm 2003 wird damit nur
geringfügige Bremseffekte zeitigen. Eine von der Eidg.
Finanzverwaltung bei der BAK Basel Economics in Auftrag gegebene
Studie kommt gemäss provisorischem Schlussbericht zum Ergebnis,
dass das Wirtschaftswachstum in den Jahren 2004-2006 durch die
Sparmassnahmen gerade um je 0,1 Prozentpunkte gedämpft wird
(bei Sparmassnahmen von 5 und mehr Milliarden wäre diese
Bremswirkung deutlich höher). Diesen Effekten stehen die
Vorteile einer tieferen Zinsbelastung (Sicherung der Handlungsfähigkeit),
einer geringeren Beanspruchung der Kapitalmärkte sowie der
Vermeidung von Lastenabwälzungen auf künftige Generationen
gegenüber.
Das
Setzen politischer Schwerpunkte bleibt weiterhin möglich
Auch
die Aufgabenerfüllung wird durch das Entlastungsprogramm nicht
in Frage gestellt. Es bleibt im Gegenteil weiterhin möglich,
politische Prioritäten zu setzen. So wird dem Bereich Bildung,
Forschung und Technologie gemessen am Voranschlag 2003 ein jährliches
Ausgabenwachstum von effektiv 4,5 Prozent zugestanden.
Ebenfalls nicht angetastet wird die Kaufkrafterhaltung der AHV-
und IV-Renten. Im weiteren gelang es, Lastenabwälzungen auf die
Kantone weitgehend zu vermeiden. All dies wäre bei Einsparungen
in der Grössenordnung von 5 und mehr Milliarden, wie sie von
einer Mehrheit des Parlaments gefordert werden, nicht mehr möglich.
Weitergehende
Entlastungen: steuerliche Massnahmen im Vordergrund
Der
Bundesrat hält solche Vorgaben gerade im Lichte der von ihm in
den vergangenen Wochen intensiv geführte Diskussion um
Sparstrategien und -möglichkeiten weder für sachlich
vertretbar noch für politisch umsetzbar. Er macht im
Vernehmlassungsbericht deshalb erneut deutlich, dass bei einem
dauerhaften Wegbrechen von Steuern und/oder bei Verwässerung
des Sanierungspakets im Parlament nach einnahmenseitigen
Kompensationen gesucht werden müsste. Er wird sich dazu bei
Vorlage des Legislaturfinanzplans 2005-2007, der den eidg. Räten
im Frühjahr des kommenden Jahres unterbreitet wird, näher äussern.
Der Bundesrat hebt im Vernehmlassungsbericht sodann hervor, dass
eine weitergehende Reduktion der Ausgabenentwicklung, sofern sie
politisch als notwendig erachtet wird, tiefgreifende
Systemreformen erfordern würde, z.B. im Bereich Soziales und
Gesundheit. Solche können jedoch nicht einem einmaligen
Kraftakt überbürdet werden. Sie bedürfen vielmehr einer längeren
Vorbereitungs- und Beratungszeit und haben auch bezüglich ihrer
finanziellen Entlastungswirkung einen anderen Zeithorizont.
Einmalige
Aussetzung des Mischindexes bei AHV und IV
Der
Bundesrat schlägt vor, bei der nächsten Rentenanpassung
(voraussichtlich 2006) einmalig nur die Teuerung auszugleichen.
Der Lohnindex soll diesmal nicht berücksichtigt werden. Das
bedeutet, dass die Renten nach wie vor steigen, aber weniger
stark. So würde die Minimalrente aufgrund der heutigen Annahmen
von 1'055 auf 1'085 (statt 1'095)Franken pro Monat steigen und
die Maximalrente von 2'110 auf 2'170 (statt 2'190).
Ersatzmassnahmen
für den Wegfall der Finanzhilfen des Programms EnergieSchweiz
Gleichzeitig
mit dem Entlastungsprogramm schickt der Bundesrat auch
Ersatzmassnahmen für den Wegfall der Finanzhilfen des Programms
EnergieSchweiz in die Vernehmlassung. Zur Diskussion gestellt
werden strengere Vorschriften über den Energieverbrauch von Geräten,
Motorfahrzeugen und Gebäuden, was einerseits Verordnungsänderungen
(Geräte, Motorfahrzeuge), andererseits eine Anpassung des
Energiegesetzes (Gebäude) erfordert. Sodann wird auch eine
zweckgebundene Energielenkungsabgabe unterbreitet, die einen
Ertrag von ca. 60 Millionen pro Jahr ergeben würde (0,04
Rp./kWh).
Verabschiedung
der Botschaft vor den Sommerferien
Bereits
im April hat der Bundesrat beschlossen, zum Entlastungsprogramm
eine konferenzielle Vernehmlassung durchzuführen. Zu den
Konsultationen eingeladen werden die ständigen
Vernehmlassungsadressaten (Kantone, politische Parteien,
Spitzenverbände der Wirtschaft und der Arbeitnehmer). Sämtliche
Interessierten haben aber die Möglichkeit, sich bis 20. Juni
schriftlich vernehmen zu lassen. Die Erlassesentwürfe und der
erläuternde Bericht sind verfügbar unter:
www.efd.admin.ch/d/dok/gesetzgebung/botschaften/.
Sie können auch per Post (EFV, Bernerhof, 3003 Bern) oder mail
(michael.stalder@efv.admin.ch) bestellt
werden. Noch vor den Sommerferien will der Bundesrat die
Botschaft an die eidg. Räte endgültig verabschieden.
|
Auswirkungen
des Entlastungsprogrammes 2003 (EP 03, in Mrd)
|
|
|
R
02
|
VA
03
|
FP
04
|
FP
05
|
FP
06
|
|
Defizite
vor EP 03
|
-3,3
|
-3,5
|
-4,2
|
-5,0
|
-5,9
|
|
Entlastungen
EP 03
|
|
|
|
|
|
|
Mehreinnahmen
|
|
|
0,2
|
0,4
|
0,5
|
|
Minderausgaben
|
|
|
0,8
|
1,8
|
2,9
|
|
Beibehaltung
der Bundesanteile an den MWST-% für AHV/IV bzw. Kürzung
Bundesbeiträge
|
|
|
0,4
|
0,7
|
0,8
|
|
Defizite
nach EP 03
|
-3,3
|
-3,5
|
-2,8
|
-2,1
|
-1,7
|
|
Zulässiges
Defizit (-) bzw. erforderlicher Überschuss gemäss
Schuldenbremse
|
|
-0,4
|
-0,2
|
|
+0,2
|
|
Zulässige
Überschreitung des Höchstbetrags der Schuldenbremse gem.
Antrag zur Teilrev. FHG (prov. Zahlen)
|
|
3,2
|
2,4
|
1,6
|
0,8
|
|
Verbleibender
Korrekturbedarf
(- = weitergehende Entlastungen nötig)
|
|
0,1
|
-0,2*
|
-0,5
|
-1,1
|
|
*
Korrektur wird im Rahmen der Bereinigung des Voranschlags
2004 vorgenommen (Vorgabe: reale Stabilisierung)
|
|
Durchnittliche
jährliche Wachstumsraten 2002-2006:
|
|
-
Einnahmen
|
vor
EP 03:
|
2,8
%
|
|
|
nach
EP 03:
|
3,0
%
|
|
-
Ausgaben
|
vor
EP 03:
|
3,8
%
|
|
|
nach
EP 03:
|
2,1
%
|
|
|
nach
EP 03 (exkl. LSVA-Erhöhung und MWST-Erhöhung für IV):
0,9%
|
Weinbau:
Treffen mit den Westschweizer Kantonen
BERN.
Bundesrat Joseph Deiss hat die Landwirtschaftsdirektoren der
Kantone Waadt, Wallis und Neuenburg empfangen und mit ihnen die
aktuelle Situation des Weinsektors erörtert. Die
Kantonsvertreter verlangen insbesondere, dass der Bund die
Weiss- und Rotwein-Importkontingente wieder trennt, die
Kontingente versteigert und auch die Importe von Industriewein
sowie von Süss- und Schaumweinen kontingentiert.
Die
Banken in der Schweiz 2002
ZÜRICH.
Die Banken in der Schweiz erhöhten im Jahr 2002 ihren
Bruttogewinn auf 24,5 (2001: 24,1) Mrd. Franken. Höhere
Abschreibungen auf dem Anlagevermögen und höhere
Wertberichtigungen und Rückstellungen liessen jedoch den
kumulierten Jahresgewinn von 12,5 Mrd. auf 11,9 Mrd. Franken
sinken. Gleichzeitig stieg der kumulierte Jahresverlust von 0,8
Mrd. auf 2,6 Mrd. Franken, massgeblich bestimmt durch die
Verluste der Banque Cantonale Vaudoise und der Credit Suisse
First Boston. Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem
Vorjahr um gut 1% von 2'227 Mrd. auf 2'252 Mrd. Franken. Der
Wert des Bestands an Wertschriften in den Kundendepots der inländischen
Bankstellen sank um 13,4% und erreichte noch 2’945 (2001:
3'400) Mrd. Franken. Der Personalbestand betrug im Inland
104'527 (–2,2%) und in den Filialen im Ausland 13‘798
(–2,8%) Personen.
Gewalt
in der Ehe als Offizialdelikt
BERN.
Der Nationalrat hat als Erstrat deutlich einer Vorlage
zugestimmt, die Gewalt in der Ehe oder in festen Beziehungen zum
Offizialdelikt machen will. Der Rat folgte damit Bundesrätin
Ruth Metzler-Arnold, die in ihrem Votum festhielt, mindestens
eine von fünf Frauen erleide im Laufe ihres Lebens körperliche
oder sexuelle Gewalt durch ihren Partner. Das Geschäft geht nun
an den Ständerat.
"Nachhaltiges
Planen und Bauen – Bausteine für eine europäische
Region?"
BASEL.
Nachhaltiges Planen und Bauen soll am Oberrhein länderübergreifend
neue Impulse auslösen. Hierfür haben sich im Rahmen des europäischen
Förderprogramms INTERREG-III A "Nachhaltiges Planen und
Bauen am Oberrhein" sechzehn öffentliche Träger und
Vereine aus der Schweiz, Frankreich und Deutschland
zusammengeschlossen. Am 6. Juni 2003 wird in Strasbourg dazu
eine zweisprachige Veranstaltungsreihe mit bisher bereits über
150 Teilnehmenden eröffnet. Das Baudepartement vertritt den
Kanton Basel-Stadt in der Projektträgerschaft.
Informationskampagne
''Ozon o.k.?''
BERN.
Nach wie vor steigen die Ozonkonzentrationen im Frühling und
Sommer über die in der Luftreinhalte-Verordnung festgelegten
Grenzwerte. Auch in diesem Frühling wurde an schönen Tagen der
Grenzwert bereits mehrmals deutlich überschritten.
Damit
übermässige Ozonbelastungen in Zukunft vermieden werden können,
müssen die Vorläufersubstanzen der Ozonbildung weiter
reduziert werden. Das gelingt nur, wenn die von Bund, Kantonen
und Gemeinden eingeleiteten Massnahmen im Rahmen der heutigen
Politik konsequent umgesetzt werden.
Ozon
o.k.? ist eine gemeinsame Aktion des Cercl'Air (Schweizerische
Gesellschaft der Lufthygiene-Fachleute), der kantonalen
Luftreinhalte-Fachstellen und des BUWAL (Bundes-amt für Umwelt,
Wald und Landschaft). Die Aktion hat zum Ziel, der breiten Bevölkerung
sämtliche relevanten Informationen zum Thema Ozon zur Verfügung
zu stellen und damit die Öffentlichkeit weiter für das Thema
zu sensibilisieren.
Der
zentrale Baustein der Kampagne ist eine gesamtschweizerische
Informations-Plattform im Internet. Unter der Adresse www.ozonok.ch finden Interessierte
dreisprachig (deutsch, französisch, italienisch) auf einen
Klick alle wichtigen Informationen zum Thema Ozon.
WEF
2004: Bündner Regierung zeigt sich erstaunt über das Angebot
des Bundes
Die Bündner Regierung ist mit der Kostenbeteiligung des Bundes
für das alljährlich stattfindende Davoser World Economic Forum
(WEF) nicht zufrieden. Mit Erstaunen hat sie denn auch das jüngste
Angebot aus Bern, das einen Höchstbeitrag des Bundes an die
Sicherheitskosten von 3,75 Millionen Franken vorsieht, zur
Kenntnis genommen.
CHUR.
Aufgrund der Bedeutung des WEF für die Schweizer
Aussenpolitik hat die Bündner Regierung bereits im März 2002
den Bundesrat erstmals ersucht, sich an den Zusatzkosten für
die Gewährleistung der Sicherheit am jährlich stattfindenden
Anlass mit einem höheren Betrag zu beteiligen. Der Bundesrat
hatte damals das Ersuchen abgelehnt.
Nachdem
nun am WEF 2003 erstmals eine Demonstration der WEF-Kritiker und
-Gegner durch die Behörden bewilligt wurde, welche die
Sicherheitskosten zusätzlich belastete, gelangte der
WEF-Ausschuss des Kantons Graubünden Anfang Mai anlässlich
einer Sitzung in Bern mit demselben Anliegen erneut an die
Landesregierung.
Der
WEF-Ausschuss versicherte dabei Bundesrätin Metzler und
Bundesrat Deiss, dass die Bündner Regierung und die Landschaft
Davos Gemeinde auch weiterhin gewillt sind, im Rahmen ihrer Möglichkeiten
einen namhaften Beitrag für die Durchführung des WEF zu
leisten. Aufgezeigt wurde, dass in Graubünden ernsthafte Bemühungen
im Gang sind, Kosteneinsparungen im Zusammenhang mit dem WEF zu
erzielen. Falls sich jedoch das sicherheitspolitische Umfeld
nicht verändert, werden der personelle und materielle Aufwand für
das Sicherheitsdispositiv im kommenden Jahr ebenfalls in der Grössenordnung
des WEF 2003 zu liegen kommen. Damit muss man, ist die Bündner
Regierung überzeugt, von Sicherheitskosten von zehn bis elf
Millionen Franken ausgehen.
Von
höchster aussenpolitischer Bedeutung
Der
WEF-Ausschuss des Kantons Graubünden begründet sein Ersuchen
um eine höhere Kostenbeteiligung des Bundes insbesondere damit,
dass das alljährlich in Davos stattfindende WEF-Jahrestreffen für
die Schweiz von höchster aussenpolitischer Bedeutung ist. Dies
haben in der Vergangenheit verschiedene Mitglieder der
Landesregierung unmissverständlich geäussert. Die
Landesregierung hat im vergangenen Jahr auch alles unternommen,
das WEF wieder in die Schweiz zurückzuholen. Anlässlich der
Jahrestagung 2002 in New York sicherte der damalige
Wirtschaftsminister Couchpin den WEF-Organisatoren zu, die
Schweiz garantiere für die Sicherheit der Teilnehmer. Für die
Schweiz sei es wichtig, dass die WEF-Jahrestagung inskünftig
wieder in Davos stattfinde, dies trage zu einem guten Image der
Schweiz im Ausland bei, sagte Couchpin weiter.
Reduktion
der Sicherheit nicht verantwortbar
Der
Beschluss des Bundesrates vom 21. Mai über die finanzielle
Abgeltung und den maximalen Kostenrahmen, welcher neu im
wesentlichen ein Kostendach von insgesamt acht Millionen Franken
für die Landschaft Davos Gemeinde, den Kanton Graubünden, die
Stiftung WEF und den Bund vorsieht und dabei von einer maximalen
Beteiligung des Bundes an den Aufwändungen für das WEF in der
Höhe von 3,75 Millionen Franken jährlich ausgeht, hat bei der
Regierung des Kantons Graubünden Erstaunen hervorgerufen. In
einem Brief vom 27. Mai hat sie der Landesregierung nochmals
ihre Begründung für eine stärkere finanzielle Beteiligung des
Bundes dargelegt. Dabei hat sie insbesondere aufgezeigt, dass
das vorgesehene Kostendach eine drastische personelle Reduktion
des Sicherheitsdispositivs zur Folge hätte. Ein solches
Vorgehen wäre jedoch nicht verantwortbar. Im Weiteren weist die
Bündner Regierung in ihrem Schreiben darauf hin, dass die
Kantone, die vom gegenwärtig stattfindenden G-8-Gipfel im französischen
Evian betroffen sind, vom Bund verhältnismässig deutlich stärker
unterstützt werden. Eine Gleichbehandlung für das WEF sei
sicherlich angebracht.
Wenn
in der Frage der Finanzierung der WEF-Sicherheitskosten mit dem
Bund keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, ist es
nach Ansicht der Regierung des Kantons Graubünden praktisch
unausweichlich, dass das WEF in Zukunft nicht mehr in Davos
stattfinden kann, und damit als Plattform für die
schweizerische Aussenpolitik und als Werbeträger für Davos,
den Kanton Graubünden und die Schweiz verloren geht.
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