Bundesrat visiert Verbesserungen von knapp 3,4 Milliarden an

BERN. Das Entlastungsprogramm 2003 für den Bundeshaushalt, das wegen der drastischen Verschlechterung der Steuereingänge nötig wurde, geht in Vernehmlassung. Gemessen am geltenden Finanzplan bringt es für den Bundeshaushalt im Jahr 2006 Verbesserungen von knapp 3,4 Milliarden.  

Weinbau: Treffen mit den Westschweizer Kantonen

BERN. Bundesrat Joseph Deiss hat die Landwirtschaftsdirektoren der Kantone Waadt, Wallis und Neuenburg empfangen und mit ihnen die aktuelle Situation des Weinsektors erörtert.

Die Banken in der Schweiz 2002

ZÜRICH. Die Banken in der Schweiz erhöhten im Jahr 2002 ihren Bruttogewinn auf 24,5 (2001: 24,1) Mrd. Franken. Höhere Abschreibungen auf dem Anlagevermögen und höhere Wertberichtigungen und Rückstellungen liessen jedoch den kumulierten Jahresgewinn von 12,5 Mrd. auf 11,9 Mrd. Franken sinken. 

Gewalt in der Ehe als Offizialdelikt

BERN. Der Nationalrat hat als Erstrat deutlich einer Vorlage zugestimmt, die Gewalt in der Ehe oder in festen Beziehungen zum Offizialdelikt machen will.

"Nachhaltiges Planen und Bauen – Bausteine für eine europäische Region?"

BASEL. Nachhaltiges Planen und Bauen soll am Oberrhein länderübergreifend neue Impulse auslösen.

Informationskampagne ''Ozon o.k.?''

BERN. Nach wie vor steigen die Ozonkonzentrationen im Frühling und Sommer über die in der Luftreinhalte-Verordnung festgelegten Grenzwerte. Auch in diesem Frühling wurde an schönen Tagen der Grenzwert bereits mehrmals deutlich überschritten.

WEF 2004: Bündner Regierung zeigt sich erstaunt über das Angebot des Bundes

CHUR. Die Bündner Regierung ist mit der Kostenbeteiligung des Bundes für das alljährlich stattfindende Davoser World Economic Forum (WEF) nicht zufrieden.

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

4. Juni 2003

Bundesrat visiert Verbesserungen von knapp 3,4 Milliarden an

Das Entlastungsprogramm 2003 für den Bundeshaushalt, das wegen der drastischen Verschlechterung der Steuereingänge nötig wurde, geht in Vernehmlassung. Gemessen am geltenden Finanzplan bringt es für den Bundeshaushalt im Jahr 2006 Verbesserungen von knapp 3,4 Milliarden.

BERN. Das setzt sich aus rund 70 Einzelmassnahmen zusammen und betrifft alle Aufgabenbereiche des Bundes. Dennoch bleibt es weiterhin möglich, Schwerpunkte zu setzen. So wird der Teuerungsausgleich bei AHV und IV nicht angetastet, und im Bereich Bildung/Forschung/Technik ist ein jährliches Wachstum von effektiv 4,5 % vorgesehen. Im Durchschnitt wachsen die Ausgaben 2002-2006 jährlich noch um 2,1 %. Angesichts der derzeit schwierigen Situation im Bereich der 2. Säule verzichtet der Bundesrat darauf, eine ergänzende steuerliche Massnahme im Bereich des Versicherungssparens zu beantragen. Im Personalbereich hat er die Sparvorgabe auf rund 350 Millionen festgelegt. Sie soll einerseits durch lohn- und rentenseitige Massnahmen (tieferer Teuerungsausgleich), andererseits durch einen linearen Ab- bzw. Umbau von rund 600 Stellen im zivilen Bereich der Verwaltung erreicht werden. Darüber hinaus werden im Rahmen von Armee XXI bis 2010 auch im VBS netto rund 2500 Stellen abgebaut. Im Vernehmlassungsbericht macht der Bundesrat erneut deutlich, dass für den Fall, dass einzelne Einnahmenteile dauerhaft wegbrechen würden bzw. das Entlastungsprogramm nicht ausreicht, um den Haushalt nachhaltig zu sanieren, steuerliche Massnahmen unausweichlich sein dürften. Die Konsultationen zum Entlastungsprogramm sind in der Woche vom 16. bis 20. Juni vorgesehen. Die Botschaft soll noch vor den Sommerferien verabschiedet werden.

Das Herzstück der bundesrätlichen Sanierungsstrategie ist das hauptsächlich bei den Ausgaben ansetzende Entlastungsprogramm 2003. Es erfährt gegenüber den Beschlüssen vom 30. April nur noch geringfügi-ge Änderungen. So verzichtet der Bundesrat auf eine ergänzende steu-erliche Massnahme. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer um ein Promille musste aus terminlichen Gründen fallen gelassen werden: Angesichts des erheblichen Umstellungsaufwands hätte sich nur eine Kombination mit der Erhöhung der Mehrwertsteuersätze für die IV rechtfertigen las-sen. Diese muss jedoch spätestens anfang 2004 dem Volk unterbreitet werden, um rechtzeitig per 1.1.2005 in Kraft treten zu können. Zu diesem Zeitpunkt dürfte das Entlastungsprogramm noch in parlamentarischer Beratung stecken. Ebenfalls nicht weiter verfolgt wird die Idee einer steuerlichen Massnahme im Bereich der Lebensversicherungen (Stempelabgabe). Der Hauptgrund dafür ist die schwierige Situation der 2. Säule.

Dem Vernehmlassungsbericht liegen die folgenden volkswirtschaftlichen Eckwerte zugrunde:

 

2003

2004

2005-06

BIP-Wachstum real
nominal

0,80
1,80

1,90
2,50

1,80
3,30

Teuerung Konsumentenpreise
Deflator des BIP

0,70
1,00

0,70
0,60

1,50
1,50

Zinssätze kurzfristig
Bundesobligationen

0,50
2,50

2,00
3,25

2,75
3,50

Diese Eckwerte entsprechen denjenigen der Weisungen des Bundesrates für den Voranschlag 2004 vom 26. Februar 2003. Sie sind zum heutigen Zeitpunkt bereits überholt. Im Interesse der Konsistenz des im Vernehmlassungsberichts vorgelegten Zahlenwerks werden sie aber erst angepasst, wenn auch konsolidierte Angaben über die Auswirkungen der geänderten Annahmen auf die Steuereingänge vorliegen. Das wird bei Verabschiedung der Botschaft der Fall sein.

Kürzungen beim Personal

Konkretisiert hat der Bundesrat im weiteren die Sparmassnahmen beim Personal. Er schlägt einen Mix von lohn- und stellenseitigen Massnahmen vor. Zum einen sind Anpassungen des Teuerungsausgleichs auf Löhnen und Renten vorgesehen. Zum andern sollen im zivilen Bereich der Verwaltung bis 2006 3% der Stellen ab- bzw. umgebaut werden. Dabei sollen 200 Stellen zur Alimentierung neuer und prioritärer Aufgaben in die Bundesratsreserve fliessen, während 400 Stellen definitiv abgebaut werden. Um weitere rund 2500 Stellen wird bis 2010 im Rahmen von Armee XXI auch der Stellenetat des VBS reduziert. Der Abbau soll sozialverträglich und nach Möglichkeit ohne Entlassungen umgesetzt werden.

Verbesserungen von rund 3,4 Milliarden

Insgesamt besteht das Entlastungsprogramm aus über 70 Einzelmassnahmen. Gemessen am Finanzplan vom 30. September 2002 bringt es für den Bundeshaushalt im Jahr 2006 Verbesserungen von knapp 3,4 Milliarden. Davon entfallen rund 85% auf ausgabenseitige Massnahmen. Für das Budgetjahr wird ausgabenseitig eine Vorwirkung von rund 800 Millionen erwartet. Dazu ist es nötig, dass zwei Elemente des Programms schon auf den 1. Januar 2004 in Kraft treten können: einerseits die Massnahmen im Asylbreich, andererseits die Streichung des für die Rentenhöhe bedeutungslosen Flexa-Beitrags für die AHV . Für diese zwei Massnahmen beantragt der Bundesrat die dringliche Inkraftsetzung. Die übrigen Gesetzesänderungen erfordernden Massnahmen sollen erst 2005 in Kraft treten.

Konjunkturgerecht

Mit der zeitlich gestaffelten Umsetzung des Entlastungsprogramms wird dem derzeit schleppenden Gang der Wirtschaft Rechnung getragen. Zu diesem Zweck unterbreitet der Bundesrat im weiteren eine kleine Revision des Finanzhaushaltgesetzes. Sie sieht vor, ein zum Zeitpunkt der Einführung der Schuldenbremse vorhandenes strukturelles Defizit in vier Schritten abzubauen. Damit kann der Bund seinem antizyklischen, derzeit expansiven finanzpolitischen Kurs weiterhin treu bleiben und mit restriktiven Impulsen zuwarten, bis die Wirtschaft wieder im Aufschwung ist. Das Entlastungsprogramm 2003 wird damit nur geringfügige Bremseffekte zeitigen. Eine von der Eidg. Finanzverwaltung bei der BAK Basel Economics in Auftrag gegebene Studie kommt gemäss provisorischem Schlussbericht zum Ergebnis, dass das Wirtschaftswachstum in den Jahren 2004-2006 durch die Sparmassnahmen gerade um je 0,1 Prozentpunkte gedämpft wird (bei Sparmassnahmen von 5 und mehr Milliarden wäre diese Bremswirkung deutlich höher). Diesen Effekten stehen die Vorteile einer tieferen Zinsbelastung (Sicherung der Handlungsfähigkeit), einer geringeren Beanspruchung der Kapitalmärkte sowie der Vermeidung von Lastenabwälzungen auf künftige Generationen gegenüber.

Das Setzen politischer Schwerpunkte bleibt weiterhin möglich

Auch die Aufgabenerfüllung wird durch das Entlastungsprogramm nicht in Frage gestellt. Es bleibt im Gegenteil weiterhin möglich, politische Prioritäten zu setzen. So wird dem Bereich Bildung, Forschung und Technologie gemessen am Voranschlag 2003 ein jährliches Ausgabenwachstum von effektiv 4,5 Prozent zugestanden.
Ebenfalls nicht angetastet wird die Kaufkrafterhaltung der AHV- und IV-Renten. Im weiteren gelang es, Lastenabwälzungen auf die Kantone weitgehend zu vermeiden. All dies wäre bei Einsparungen in der Grössenordnung von 5 und mehr Milliarden, wie sie von einer Mehrheit des Parlaments gefordert werden, nicht mehr möglich.

Weitergehende Entlastungen: steuerliche Massnahmen im Vordergrund

Der Bundesrat hält solche Vorgaben gerade im Lichte der von ihm in den vergangenen Wochen intensiv geführte Diskussion um Sparstrategien und -möglichkeiten weder für sachlich vertretbar noch für politisch umsetzbar. Er macht im Vernehmlassungsbericht deshalb erneut deutlich, dass bei einem dauerhaften Wegbrechen von Steuern und/oder bei Verwässerung des Sanierungspakets im Parlament nach einnahmenseitigen Kompensationen gesucht werden müsste. Er wird sich dazu bei Vorlage des Legislaturfinanzplans 2005-2007, der den eidg. Räten im Frühjahr des kommenden Jahres unterbreitet wird, näher äussern. Der Bundesrat hebt im Vernehmlassungsbericht sodann hervor, dass eine weitergehende Reduktion der Ausgabenentwicklung, sofern sie politisch als notwendig erachtet wird, tiefgreifende Systemreformen erfordern würde, z.B. im Bereich Soziales und Gesundheit. Solche können jedoch nicht einem einmaligen Kraftakt überbürdet werden. Sie bedürfen vielmehr einer längeren Vorbereitungs- und Beratungszeit und haben auch bezüglich ihrer finanziellen Entlastungswirkung einen anderen Zeithorizont.

Einmalige Aussetzung des Mischindexes bei AHV und IV

Der Bundesrat schlägt vor, bei der nächsten Rentenanpassung (voraussichtlich 2006) einmalig nur die Teuerung auszugleichen. Der Lohnindex soll diesmal nicht berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass die Renten nach wie vor steigen, aber weniger stark. So würde die Minimalrente aufgrund der heutigen Annahmen von 1'055 auf 1'085 (statt 1'095)Franken pro Monat steigen und die Maximalrente von 2'110 auf 2'170 (statt 2'190).

Ersatzmassnahmen für den Wegfall der Finanzhilfen des Programms EnergieSchweiz

Gleichzeitig mit dem Entlastungsprogramm schickt der Bundesrat auch Ersatzmassnahmen für den Wegfall der Finanzhilfen des Programms EnergieSchweiz in die Vernehmlassung. Zur Diskussion gestellt werden strengere Vorschriften über den Energieverbrauch von Geräten, Motorfahrzeugen und Gebäuden, was einerseits Verordnungsänderungen (Geräte, Motorfahrzeuge), andererseits eine Anpassung des Energiegesetzes (Gebäude) erfordert. Sodann wird auch eine zweckgebundene Energielenkungsabgabe unterbreitet, die einen Ertrag von ca. 60 Millionen pro Jahr ergeben würde (0,04 Rp./kWh).

Verabschiedung der Botschaft vor den Sommerferien

Bereits im April hat der Bundesrat beschlossen, zum Entlastungsprogramm eine konferenzielle Vernehmlassung durchzuführen. Zu den Konsultationen eingeladen werden die ständigen Vernehmlassungsadressaten (Kantone, politische Parteien, Spitzenverbände der Wirtschaft und der Arbeitnehmer). Sämtliche Interessierten haben aber die Möglichkeit, sich bis 20. Juni schriftlich vernehmen zu lassen. Die Erlassesentwürfe und der erläuternde Bericht sind verfügbar unter:

www.efd.admin.ch/d/dok/gesetzgebung/botschaften/. Sie können auch per Post (EFV, Bernerhof, 3003 Bern) oder mail (michael.stalder@efv.admin.ch) bestellt werden. Noch vor den Sommerferien will der Bundesrat die Botschaft an die eidg. Räte endgültig verabschieden.

Auswirkungen des Entlastungsprogrammes 2003 (EP 03, in Mrd)

 

R 02

VA 03

FP 04

FP 05

FP 06

Defizite vor EP 03

-3,3

-3,5

-4,2

-5,0

-5,9

Entlastungen EP 03

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen

 

 

0,2

0,4

0,5

Minderausgaben

 

 

0,8

1,8

2,9

Beibehaltung der Bundesanteile an den MWST-% für AHV/IV bzw. Kürzung Bundesbeiträge

 

 

0,4

0,7

0,8

Defizite nach EP 03

-3,3

-3,5

-2,8

-2,1

-1,7

Zulässiges Defizit (-) bzw. erforderlicher Überschuss gemäss Schuldenbremse

 

-0,4

-0,2

 

+0,2

Zulässige Überschreitung des Höchstbetrags der Schuldenbremse gem. Antrag zur Teilrev. FHG (prov. Zahlen)

 

3,2

2,4

1,6

0,8

Verbleibender Korrekturbedarf
(- = weitergehende Entlastungen nötig)

 

0,1

-0,2*

-0,5

-1,1

* Korrektur wird im Rahmen der Bereinigung des Voranschlags 2004 vorgenommen (Vorgabe: reale Stabilisierung)

Durchnittliche jährliche Wachstumsraten 2002-2006:

- Einnahmen

vor EP 03:

2,8 %

 

nach EP 03:

3,0 %

- Ausgaben

vor EP 03:

3,8 %

 

nach EP 03:

2,1 %

 

nach EP 03 (exkl. LSVA-Erhöhung und MWST-Erhöhung für IV): 0,9%

 

Weinbau: Treffen mit den Westschweizer Kantonen

BERN. Bundesrat Joseph Deiss hat die Landwirtschaftsdirektoren der Kantone Waadt, Wallis und Neuenburg empfangen und mit ihnen die aktuelle Situation des Weinsektors erörtert. Die Kantonsvertreter verlangen insbesondere, dass der Bund die Weiss- und Rotwein-Importkontingente wieder trennt, die Kontingente versteigert und auch die Importe von Industriewein sowie von Süss- und Schaumweinen kontingentiert.

Die Banken in der Schweiz 2002

ZÜRICH. Die Banken in der Schweiz erhöhten im Jahr 2002 ihren Bruttogewinn auf 24,5 (2001: 24,1) Mrd. Franken. Höhere Abschreibungen auf dem Anlagevermögen und höhere Wertberichtigungen und Rückstellungen liessen jedoch den kumulierten Jahresgewinn von 12,5 Mrd. auf 11,9 Mrd. Franken sinken. Gleichzeitig stieg der kumulierte Jahresverlust von 0,8 Mrd. auf 2,6 Mrd. Franken, massgeblich bestimmt durch die Verluste der Banque Cantonale Vaudoise und der Credit Suisse First Boston. Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um gut 1% von 2'227 Mrd. auf 2'252 Mrd. Franken. Der Wert des Bestands an Wertschriften in den Kundendepots der inländischen Bankstellen sank um 13,4% und erreichte noch 2’945 (2001: 3'400) Mrd. Franken. Der Personalbestand betrug im Inland 104'527 (–2,2%) und in den Filialen im Ausland 13‘798 (–2,8%) Personen.

Gewalt in der Ehe als Offizialdelikt

BERN. Der Nationalrat hat als Erstrat deutlich einer Vorlage zugestimmt, die Gewalt in der Ehe oder in festen Beziehungen zum Offizialdelikt machen will. Der Rat folgte damit Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, die in ihrem Votum festhielt, mindestens eine von fünf Frauen erleide im Laufe ihres Lebens körperliche oder sexuelle Gewalt durch ihren Partner. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

"Nachhaltiges Planen und Bauen – Bausteine für eine europäische Region?"

BASEL. Nachhaltiges Planen und Bauen soll am Oberrhein länderübergreifend neue Impulse auslösen. Hierfür haben sich im Rahmen des europäischen Förderprogramms INTERREG-III A "Nachhaltiges Planen und Bauen am Oberrhein" sechzehn öffentliche Träger und Vereine aus der Schweiz, Frankreich und Deutschland zusammengeschlossen. Am 6. Juni 2003 wird in Strasbourg dazu eine zweisprachige Veranstaltungsreihe mit bisher bereits über 150 Teilnehmenden eröffnet. Das Baudepartement vertritt den Kanton Basel-Stadt in der Projektträgerschaft.

Informationskampagne ''Ozon o.k.?''

BERN. Nach wie vor steigen die Ozonkonzentrationen im Frühling und Sommer über die in der Luftreinhalte-Verordnung festgelegten Grenzwerte. Auch in diesem Frühling wurde an schönen Tagen der Grenzwert bereits mehrmals deutlich überschritten.

Damit übermässige Ozonbelastungen in Zukunft vermieden werden können, müssen die Vorläufersubstanzen der Ozonbildung weiter reduziert werden. Das gelingt nur, wenn die von Bund, Kantonen und Gemeinden eingeleiteten Massnahmen im Rahmen der heutigen Politik konsequent umgesetzt werden.

Ozon o.k.? ist eine gemeinsame Aktion des Cercl'Air (Schweizerische Gesellschaft der Lufthygiene-Fachleute), der kantonalen Luftreinhalte-Fachstellen und des BUWAL (Bundes-amt für Umwelt, Wald und Landschaft). Die Aktion hat zum Ziel, der breiten Bevölkerung sämtliche relevanten Informationen zum Thema Ozon zur Verfügung zu stellen und damit die Öffentlichkeit weiter für das Thema zu sensibilisieren.

Der zentrale Baustein der Kampagne ist eine gesamtschweizerische Informations-Plattform im Internet. Unter der Adresse www.ozonok.ch finden Interessierte dreisprachig (deutsch, französisch, italienisch) auf einen Klick alle wichtigen Informationen zum Thema Ozon.

WEF 2004: Bündner Regierung zeigt sich erstaunt über das Angebot des Bundes

Die Bündner Regierung ist mit der Kostenbeteiligung des Bundes für das alljährlich stattfindende Davoser World Economic Forum (WEF) nicht zufrieden. Mit Erstaunen hat sie denn auch das jüngste Angebot aus Bern, das einen Höchstbeitrag des Bundes an die Sicherheitskosten von 3,75 Millionen Franken vorsieht, zur Kenntnis genommen.

CHUR. Aufgrund der Bedeutung des WEF für die Schweizer Aussenpolitik hat die Bündner Regierung bereits im März 2002 den Bundesrat erstmals ersucht, sich an den Zusatzkosten für die Gewährleistung der Sicherheit am jährlich stattfindenden Anlass mit einem höheren Betrag zu beteiligen. Der Bundesrat hatte damals das Ersuchen abgelehnt.

Nachdem nun am WEF 2003 erstmals eine Demonstration der WEF-Kritiker und -Gegner durch die Behörden bewilligt wurde, welche die Sicherheitskosten zusätzlich belastete, gelangte der WEF-Ausschuss des Kantons Graubünden Anfang Mai anlässlich einer Sitzung in Bern mit demselben Anliegen erneut an die Landesregierung.

Der WEF-Ausschuss versicherte dabei Bundesrätin Metzler und Bundesrat Deiss, dass die Bündner Regierung und die Landschaft Davos Gemeinde auch weiterhin gewillt sind, im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen namhaften Beitrag für die Durchführung des WEF zu leisten. Aufgezeigt wurde, dass in Graubünden ernsthafte Bemühungen im Gang sind, Kosteneinsparungen im Zusammenhang mit dem WEF zu erzielen. Falls sich jedoch das sicherheitspolitische Umfeld nicht verändert, werden der personelle und materielle Aufwand für das Sicherheitsdispositiv im kommenden Jahr ebenfalls in der Grössenordnung des WEF 2003 zu liegen kommen. Damit muss man, ist die Bündner Regierung überzeugt, von Sicherheitskosten von zehn bis elf Millionen Franken ausgehen.

Von höchster aussenpolitischer Bedeutung

Der WEF-Ausschuss des Kantons Graubünden begründet sein Ersuchen um eine höhere Kostenbeteiligung des Bundes insbesondere damit, dass das alljährlich in Davos stattfindende WEF-Jahrestreffen für die Schweiz von höchster aussenpolitischer Bedeutung ist. Dies haben in der Vergangenheit verschiedene Mitglieder der Landesregierung unmissverständlich geäussert. Die Landesregierung hat im vergangenen Jahr auch alles unternommen, das WEF wieder in die Schweiz zurückzuholen. Anlässlich der Jahrestagung 2002 in New York sicherte der damalige Wirtschaftsminister Couchpin den WEF-Organisatoren zu, die Schweiz garantiere für die Sicherheit der Teilnehmer. Für die Schweiz sei es wichtig, dass die WEF-Jahrestagung inskünftig wieder in Davos stattfinde, dies trage zu einem guten Image der Schweiz im Ausland bei, sagte Couchpin weiter.

Reduktion der Sicherheit nicht verantwortbar

Der Beschluss des Bundesrates vom 21. Mai über die finanzielle Abgeltung und den maximalen Kostenrahmen, welcher neu im wesentlichen ein Kostendach von insgesamt acht Millionen Franken für die Landschaft Davos Gemeinde, den Kanton Graubünden, die Stiftung WEF und den Bund vorsieht und dabei von einer maximalen Beteiligung des Bundes an den Aufwändungen für das WEF in der Höhe von 3,75 Millionen Franken jährlich ausgeht, hat bei der Regierung des Kantons Graubünden Erstaunen hervorgerufen. In einem Brief vom 27. Mai hat sie der Landesregierung nochmals ihre Begründung für eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes dargelegt. Dabei hat sie insbesondere aufgezeigt, dass das vorgesehene Kostendach eine drastische personelle Reduktion des Sicherheitsdispositivs zur Folge hätte. Ein solches Vorgehen wäre jedoch nicht verantwortbar. Im Weiteren weist die Bündner Regierung in ihrem Schreiben darauf hin, dass die Kantone, die vom gegenwärtig stattfindenden G-8-Gipfel im französischen Evian betroffen sind, vom Bund verhältnismässig deutlich stärker unterstützt werden. Eine Gleichbehandlung für das WEF sei sicherlich angebracht.

Wenn in der Frage der Finanzierung der WEF-Sicherheitskosten mit dem Bund keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, ist es nach Ansicht der Regierung des Kantons Graubünden praktisch unausweichlich, dass das WEF in Zukunft nicht mehr in Davos stattfinden kann, und damit als Plattform für die schweizerische Aussenpolitik und als Werbeträger für Davos, den Kanton Graubünden und die Schweiz verloren geht.

 

 

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