Primarschule St. Johann, eine Modellschule

BASEL. Eine Evaluation zeigt, dass der Umgang mit äusserst heterogenen Klassen vorbildhaft ist.

Studien- und Werkbeiträge an Kunstschaffende

ZÜRICH. Der Zürcher Regierungsrat hat zwölf Werkbeiträge an Kunstschaffende in der Höhe von je 17'000 Franken bewilligt.

Gleichgeschlechtliche Personen können sich eintragen lassen

ZÜRICH. Der Zürcher Regierungsrat setzt auf den 1. Juli 2003 eine Verordnung in Kraft, die das Verfahren zur Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften näher regelt.

Voraussetzungen zu  e-Government

ZÜRICH. Die Einführung von e-Government bringt Änderungen für fast alles staatliche Handeln.

Projektierungskredit für den Ausbau der Nordumfahrung Zürich

ZÜRICH. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat für die Erarbeitung eines generellen Projektes für den Ausbau der Nordumfahrung Zürich (N1/N20) einen Kredit von 4,1 Millionen Franken bewilligt.

Liegenschaften- übertragung 

ZÜRICH. Im Zusammenhang mit der Kantonalisierung der Hochschule für Gestaltung und Kunst (HGKZ) beantragt der Zürcher Stadtrat dem Gemeinderat einen Austausch von Liegenschaften mit dem Kanton.

Instandsetzung Albisriederhaus und Umnutzung in ein Sozialzentrum

ZÜRICH. Der Zürcher Stadtrat beantragt dem Gemeinderat für die Umnutzung des Albisriederhauses einen Objektkredit von 16 Millionen Franken, wovon 2,8 Millionen als Übernahmewert (Verwaltungsvermögen) und 13,2 Millionen auf die Instandsetzung für die Nutzung als Sozialzentrum entfallen.

Beiträge aus dem Lotteriefonds

ZUG. Zulasten des Lotteriefonds werden im Kanton Zug folgende Beiträge ausgerichtet...

Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

CHUR. Die Bündner Regierung hat sich mit dem Entwurf des Bundesgesetzes über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen befasst und dabei die grundsätzliche Stossrichtung der Vorlage unterstützt.

Neue Sekundarstufe I bringt pädagogische Verbesserungen

SOLOTHURN. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat eine Reform der Sekundarstufe I (7. - 9. Schuljahr) beschlossen.

Kantonale Pensionskasse - Besser als erwartet

SOLOTHURN. Trotz wiederum äusserst schwierigen Umständen, insbesondere bei den Aktienmärkten, konnte die Kantonale Pensionskasse ihre Performance aus dem Jahre 2001 halten.

Über 100 Studierende

ST. GALLEN. Im Oktober 2003 startet der erste Jahrgang an der Pädagogischen Hochschule Rorschach (PHR).

Entwurf Massnahmenpaket an Kantonsrat

ST. GALLEN. Die Regierung des Kantons St. Gallen schliesst sich nicht allen 37 vom runden Tisch zur Weiterbearbeitung empfohlenen Massnahmen an.

Zukunftsgerichtetes Bildungsgesetz

SARNEN. Nach rund zweieinhalb Jahren konnte der Regierungsrat Obwaldens mit seinen letzten Beratungen Ende Mai 2003 die Beratung über das Bildungsgesetz auf Verwaltungsebene abschliessen.

Keine Verantwortlichkeitsklage

SARNEN. Auf Grund eines Auftrags der Geschäfts- und Rechnungsprüfungs- kommission hat der Regierungsrat des Kantons Obwalden eine Verantwortlichkeitsklage gegen die seinerzeitigen Verwaltungsräte der ehemaligen Bergbahnen Lungern-Schönbüel AG geprüft, sieht nun aber von der Einleitung eines Verantwortichkeits- prozesses ab.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen

CHUR. Für acht Bündner Open Airs im laufenden Jahr hat die Bündner Regierung Defizitgarantien von insgesamt 16'000 Franken genehmigt.

Gleich lange Spiesse für Regionalfernsehanbieter

FRAUENFELD. Vom geplanten Aufbau eines digitalen TV-Sendernetzes sollen auch die Lokal- und Regionalfernsehanbieter profitieren können, nicht nur das nationale Fernsehen SRG SSR.

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

5. Juni 2003

Primarschule St. Johann, eine Modellschule

BASEL. Eine Evaluation zeigt, dass der Umgang mit äusserst heterogenen Klassen vorbildhaft ist. Die Lehrkräfte im Quartierschulhaus St. Johann, einer Primarschule im multikulturellen Arbeiterviertel St. Johann, haben seit 1992 ein eigenes, vielbeachtetes Schulmodell entwickelt. Darin wird vieles vorweggenommen, was das Erziehungsdepartement im Integrationsleitbild und im Gesamtsprachenkonzept umsetzen möchte. Der Umgang mit Kindern mit unterschiedlicher Begabung und vielfältigem kulturellem und sozialem Hintergrund ist vorbildhaft. Nach zehn Jahren der Weiterentwicklung und Perfektionierung wurde das Modell jetzt einer externen Evaluation unterzogen. Die Resultate sind sehr positiv.

Studien- und Werkbeiträge an Kunstschaffende

ZÜRICH. Der Zürcher Regierungsrat hat zwölf Werkbeiträge an Kunstschaffende in der Höhe von je 17'000 Franken bewilligt. Basis für den Entscheid bildete ein Antrag der Arbeitsgruppe für bildende Kunst der Kulturförderungskommission, welche die eingereichten Arbeiten in einem zweistufigen Verfahren prüfte. Um die öffentlich ausgeschriebene Förderungsmassnahme bewarben sich 156 Personen aus dem Kanton Zürich.

Beiträge erhalten: Andreas Dobler, Zürich; Silvia Gertsch, Zürich; Tobias Madörin, Zürich; Andreas Marti, Zürich; Yves Netzhammer, Zürich; Silva Reichwein, Rüschlikon; Christoph Schreiber, Zürich; Loredana Sperini, Zürich; Jules Spinatsch, Zürich; Christian Vetter, Zürich; Zaccheo Zilioli, Zürich und «Mickry3», die Arbeitsgemeinschaft der Künstlerinnen Christina Pfander, Nina von Meiss und Dominique Vigne, alle Zürich.

Der Vorschlag derselben Arbeitsgruppe, Bessie Nager ab Januar 2004 einen halbjährigen Aufenthalt im Atelier des Kantons Zürich in der Cité Internationale des Arts in Paris zu ermöglichen, wurde von der Direktion der Justiz und des Innern ebenfalls genehmigt.

Gleichgeschlechtliche Personen können sich eintragen lassen

Der Zürcher Regierungsrat setzt auf den 1. Juli 2003 eine Verordnung in Kraft, die das Verfahren zur Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften näher regelt. Die Registrierung bewirkt die Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen mit heterosexuellen Paaren im Bereich der Schenkungs- und Erbschaftssteuern und der Sozialhilfe.

ZÜRICH. Am 22. September des vergangenen Jahres haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich mit einem Ja-Anteil von 62,7 Prozent das Gesetz über die Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare angenommen. Das Gesetz sieht vor, dass Personen gleichen Geschlechts ihre Partnerschaft in ein vom Zivilstandsamt geführtes Partnerschaftsregister eintragen lassen können. Die Registrierung bewirkt, dass das betreffende Paar im Bereich der Steuern und des kantonalen Sozialhilfegesetzes einem Ehepaar gleichgestellt wird. Die Gleichstellung beschränkt sich auf Bereiche des kantonalen Rechts - für das Bundesrecht ist es dem kantonalen Gesetzgeber verwehrt, die gewünschte Gleichbehandlung zu verwirklichen. Diesbezüglich ist auf ein auf Bundesebene laufendes Projekt zu verweisen, das allerdings erst in der Beschlussphase steht.

In der vom Regierungsrat beschlossenen Verordnung wird das Eintragungsverfahren näher geregelt. Die Registrierung setzt voraus, dass sich das Paar sechs Monate zuvor in einer auf dem Notariat abzugebenden Erklärung verpflichtet hat, einen gemeinsamen Haushalt zu führen und einander Hilfe und Beistand zu leisten. Zuständig für die Registrierung ist das Zürcher Zivilstandsamt am Wohnsitz des Paares. Die Personen müssen mündig sein und einen gemeinsamen Haushalt führen. Wie bei der Eheschliessung haben sie auch hier gewisse Dokumente vorzulegen, so etwa einen Personenstandsausweis und einen Schriftenempfangsschein. Für Ausländerinnen und Ausländer bestehen Sonderregelungen. Die Verordnung regelt ferner den Informationsfluss zwischen dem registerführenden Zivilstandsamt und der Einwohnerkontrolle der Gemeinde, in der das Paar Wohnsitz hat. Dies wird beispielsweise dann relevant, wenn eine oder beide Partnerinnen oder Partner aus dem Kanton Zürich wegziehen, denn in einem solchen Fall muss das Zivilstandsamt die Partnerschaft von Amtes wegen auflösen.

Was die Wirkungen betrifft, präzisiert die Verordnung den Gesetzestext in dem Sinne, dass nur bei der Schenkungs- und Erbschaftssteuer sowie bei der Handänderungssteuer eine Gleichstellung verwirklicht werden kann. Für die Einkommens- und Vermögenssteuer hingegen werden die Partnerinnen und Partner nach wie vor getrennt besteuert, denn eine gemeinsame Besteuerung verstiesse gegen das eidgenössische Steuerharmonisierungsgesetz. Im Sinne der angestrebten Gleichbehandlung hält die Verordnung ferner fest, dass Personen, die ihre Partnerschaft eingetragen haben, als Angehörige und als Lebenspartnerin oder Lebenspartner gelten, wenn das kantonale Recht diese Begriffe verwendet. Dies führt insbesondere im Bereich des Patientenrechts (Besuchsrecht, Auskunftsrecht) zu einer Besserstellung der registrierten Paare gegenüber der bisherigen Rechtslage. Personen, die ihre Partnerschaft registrieren lassen wollen, erhalten auf dem zuständigen Zivilstandsamt nähere Auskünfte. Wenn ein Paar das gegenseitige Versprechen notariell bereits vor mehr als sechs Monaten beurkundet hat und sich nun in das Register eintragen lassen möchte, ist eine vorgängige Anmeldung beim Zivilstandsamt unumgänglich.

Rechtliche Voraussetzungen zu e-Government

ZÜRICH. Die Einführung von e-Government bringt Änderungen für fast alles staatliche Handeln. Betroffen ist dabei nicht nur der behördeninterne Rechtsverkehr, sondern auch jener zwischen Staat und Privaten. Der Zürcher Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat einen Zwischenbericht über die Vorarbeiten zur Schaffung der Voraussetzungen für die rechtsgültige elektronische Abwicklung von Verwaltungshandlungen. Langfristig soll mit dem e-Government eine zeit- und ortsunabhängige Benutzung der Leistungen der öfentlichen Verwaltung ermöglicht werden. E-Government soll weit mehr sein als die blosse Bereitstellung von Informationen und Formularen. Um das zu ermöglichen sind rechtliche Bestimmungen anzupassen.

Projektierungskredit für den Ausbau der Nordumfahrung Zürich

ZÜRICH. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat für die Erarbeitung eines generellen Projektes für den Ausbau der Nordumfahrung Zürich (N1/N20) einen Kredit von 4,1 Millionen Franken bewilligt. Die Baudirektion wird im Auftrag des Bundesamtes für Strassen dieses Projekt erarbeiten. Dazu gehört auch ein entsprechender Umweltverträglichkeitsbericht. Geplant werden der Ausbau der offenen Strecke von der Kantonsgrenze Aargau bis zum Limmattalerkreuz, eine dritte Gubriströhre, die Erneuerung der bestehenden Gubrist-Tunnelröhren sowie der Ausbau der offenen Strecke vom Gubrist-Ostportal bis zum Anschluss Zürich Seebach. Die Projektierungsarbeiten laufen bis ins Jahr 2005.

Liegenschaftenübertragung

ZÜRICH. Im Zusammenhang mit der Kantonalisierung der Hochschule für Gestaltung und Kunst (HGKZ) beantragt der Zürcher Stadtrat dem Gemeinderat einen Austausch von Liegenschaften mit dem Kanton. Die Differenzaufzahlung des Kantons zum Wertausgleich beträgt rund 46,5 Millionen Franken. Die Eigentumsübertragung der Liegenschaften soll gestaffelt erfolgen und spätestens am 1. Januar 2016 abgeschlossen sein.

Instandsetzung Albisriederhaus und Umnutzung in ein Sozialzentrum

ZÜRICH. Der Zürcher Stadtrat beantragt dem Gemeinderat für die Umnutzung des Albisriederhauses einen Objektkredit von 16 Millionen Franken, wovon 2,8 Millionen als Übernahmewert (Verwaltungsvermögen) und 13,2 Millionen auf die Instandsetzung für die Nutzung als Sozialzentrum entfallen.

Beiträge aus dem Lotteriefonds

ZUG. Zulasten des Lotteriefonds werden im Kanton Zug folgende Beiträge ausgerichtet:

Fr. 116'000.- an die Planung der Publikation sowie an die erste Etappe der Schlussredaktion des Forschungsprojektes "Orts- und Flurnamen des Kantons Zug" von Dr. Beat Dittli;

Fr. 95'090.-- an die Herstellungskosten von Band 19 des wissenschaftlichen Jahrbuches TUGIUM;

Fr. 29'400.-- dem Museum für Urgeschichte Zug an Herstellung und Druck der beiden Begleitschriften „Bronzezeitliches Metallhandwerk“ und "Kinderführer" zur Sonderausstellung "Feuer am See";

Fr. 20'000.-- (Zusicherung) an die Konzertreihe "Sommerklänge 2003", welche in der Region Zug stattfinden werden;

Fr. 20'000.-- an die Ausstellung "Josef Hoffmann und die Wiener Werkstätte" im Kunsthaus Zug;

Fr. 12'000.-- für die Saison 2003/04 und 2004/05 dem Verein "Zauberlaterne Sektion Zug" für den Betrieb des Filmklubs für Kinder im Kino Seehof Zug;

Fr. 12'000.-- dem Verein Zuger Jugendtreffpunkte als zusätzlicher Beitrag an das Projekt "ZugSounds" - Wettbewerb zur Förderung von jungen Zuger Bands;

Fr. 8'000.-- dem Strassenmusical roadKIDS.

Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

CHUR. Die Bündner Regierung hat sich mit dem Entwurf des Bundesgesetzes über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen befasst und dabei die grundsätzliche Stossrichtung der Vorlage unterstützt. Mit dieser Vorlage wird jeder Gewinn aus einer Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an das Unternehmen für steuerbar erklärt. Grossen Wert legt die Regierung auf die rechtsgleiche Behandlung von kotierten und nicht kotierten Unternehmungen, auf die internationale Kompatibilität sowie auf die Praktikabilität auf Seiten des Arbeitgebers und der Steuerbehörden. Deswegen beantragt sie in Bezug auf die Mitarbeiteroptionen eine konsequente Besteuerung im Zeitpunkt des Verkaufs und nicht, wie von der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorgeschlagen, im Zeitpunkt des definitiven Rechtserwerbs. Bekräftigt hat die Regierung zudem, dass sich vom Grundsatz der Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne in keiner Art und Weise steuerliche Entlastungen von Gewinnen aus Mitarbeiterbeteiligungen ableiten lassen.

Neue Sekundarstufe I bringt pädagogische Verbesserungen

SOLOTHURN. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat eine Reform der Sekundarstufe I (7. - 9. Schuljahr) beschlossen. Von diesen Veränderungen verspricht er sich klare pädagogische Verbesserungen. Die Reform der Sekundarstufe I bringt mit einer Reduktion der Schultypen, aber mit erhöhten Fördermöglichkeiten innerhalb der Schulen und Durchlässigkeit jene pädagogischen Verbesserungen, die durch zahlreiche politische Vorstösse vorgegeben wurden. Sie trägt auch verschiedenen Vernehmlassungen und der allgemeinen Schulentwicklung im deutschschweizerischen Raum Rechnung. Die ersten Kurse nach neuem Modell sollen bereits ab dem Schuljahr 2006/2007 unterrichtet werden.

Kantonale Pensionskasse - Besser als erwartet

SOLOTHURN. Trotz wiederum äusserst schwierigen Umständen, insbesondere bei den Aktienmärkten, konnte die Kantonale Pensionskasse ihre Performance aus dem Jahre 2001 halten. Der Geschäftsbericht 2002 weist einen Vermögensverlust von 98,2 Mio. Franken aus, da die erlittenen Kursverluste an der Börse nach Auflösung der Stabilisierungsreserve grösstenteils der Betriebsrechnung belastet wurden. Der Deckungsgrad beträgt 70,0 % (Vorjahr 76,5 %). Die Delegiertenversammlung hat die Jahresrechnung und den Verwaltungsbericht der Kantonalen Pensionskasse Solothurn genehmigt.

Über 100 Studierende

ST. GALLEN. Im Oktober 2003 startet der erste Jahrgang an der Pädagogischen Hochschule Rorschach (PHR). Die Zahl der angemeldeten Studierenden liegt mit über 100 Personen nur leicht unter den ursprünglichen Erwartungen der Schulleitung. Dabei muss berücksichtigt werden, dass 36 Studierende mit einer Gymnasialmatura letztmals in einen zweijährigen Lehramtskurs am Lehrerseminar eintreten können und deshalb nicht an der PHR studieren.

Entwurf Massnahmenpaket an Kantonsrat

Die Regierung des Kantons St. Gallen schliesst sich nicht allen 37 vom runden Tisch zur Weiterbearbeitung empfohlenen Massnahmen an. Bei einer beantragt sie Nichteintreten, bei zehn empfiehlt sie Gutheissung, aber mit geänderter Ausprägung. Eine Massnahme legt die Regierung zusätzlich vor. Ziel der Sondersession vom 1. und 2. Juli ist es, Klarheit darüber zu gewinnen, welche Massnahmen Eingang in das von der Regierung auszuarbeitende definitive Massnahmenpaket finden sollen.

ST. GALLEN. Die zur Weiterbearbeitung vorgeschlagenen Massnahmen betreffen alle wichtigsten Aufgabenbereiche des Kantons. Sie führen zum Teil zu schmerzhaften Einschnitten in das staatliche Leistungsangebot, und sie haben einen Personalabbau von bis zu 100 Stellen zur Folge. Bei einer Umsetzung aller Massnahmen kann der Kantonshaushalt brutto - das heisst ohne Berücksichtigung der mittelbaren Auswirkungen im Finanzausgleich mit den Gemeinden - um jährlich rund 71 Millionen Franken entlastet werden. Davon beziehen sich 61 Millionen Franken auf die Ausgabenseite und 10 Millionen Franken auf die Einnahmenseite. Jener Teil der Massnahmen, der sich in einem ersten Schritt bereits im kommenden Jahr umsetzen lässt, wirkt sich mit 32 Millionen Franken aus. Die volle angestrebte Einsparung von 71 Millionen Franken wird ab dem Jahr 2005 erwartet. Diese substanzielle Entlastung des Staatshaushaltes entspricht ungefähr acht Steuerprozenten.

Mehrbelastung der Gemeinden: 17 Millionen Franken

Einige Massnahmen wirken sich auf die Gemeinden aus. Vereinzelte davon entlasten auch die Gemeindehaushalte, andere jedoch belasten sie. Per Saldo beläuft sich die unmittelbare Zusatzbelastung der Gemeinden auf gesamthaft rund 22 Millionen Franken. Berücksichtigt man jedoch die mittelbaren Folgewirkungen auf den Finanzausgleich zwischen Kanton und Gemeinden, so verringert sich die Mehrbelastung für alle Gemeinden zusammen auf rund 17 Millionen Franken. Die Differenz von 5 Millionen Franken schlägt über den Finanzausgleich auf den Kanton zurück, deshalb beträgt für ihn die Haushaltentlastung netto lediglich 66 Millionen Franken.

Die Regierung hält diesen massvollen Einbezug der Gemeinden in die dauerhafte Sanierung des Staatshaushalts für sachlich vertretbar. Zum einen betrifft die Mehrbelastung Bereiche, die zu den ureigensten Gemeindeaufgaben gehören (Sozialwesen, Volks- und Sonderschulen) oder bei denen die Gemeinden Leistungsumfang und -qualität weitgehend selber bestimmen können (öffentlicher Verkehr). Zum anderen zeigt der Vergleich der Finanzsituation von Kanton und Gemeinden, dass die Gemeinden weit weniger mit strukturellen Haushaltproblemen zu kämpfen haben als der Kanton, bei dem insbesondere auch die Folgen der Kantonalisierung der Berufsschulen und der Berufsberatung weit stärker zu Buche schlagen als ursprünglich angenommen. Der Kanton hat noch weitere Lastenverschiebungen zu bewältigen, beispielsweise sind die Auswirkungen der Steuergesetzrevision auf Bundesebene mit der Familiensteuerreform erst nach der Juni-Session der eidgenössischen Räte abschätzbar. Diese Mehrbelastungen und Steuerausfälle, die ab 2005 wirksam werden, sind im Finanzplan des Kantons noch gar nicht enthalten.

Abbau von bis zu 100 Stellen

Eine Entlastung des Staatshaushaltes mit gleichzeitiger Kompensation von Mehrbelastungen und Mindereinnahmen ist ohne Abbau von Arbeitsplätzen nicht möglich. Insgesamt werden es bis zu 100 Stellen sein, was rund einem Prozent des Stellenplans entspricht. Insgesamt stützen sich die Anträge der Regierung weitgehend auf die Empfehlungen des rundes Tisches. Abweichende Anträge stellte die Regierung bei zehn der 37 Massnahmen - beispielsweise beim öffentlichen Verkehr, wo zu rigorose Massnahmen schwerwiegende Standortnachteile vorab im ländlichen Raum zur Folge hätten.

Die Regierung lehnt weiter eine vollständige Auflösung des Zepra (Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung) ab, sie will aber Hand bieten zu einer Halbierung des Nettoaufwandes. In Zeiten steigender Suchtprobleme, insbesondere des Alkoholkonsums von Jugendlichen, ist ihrer Einschätzung nach eine Einstellung der Präventionsaktivitäten nicht zu vertreten.

Im Sozialbereich präzisiert die Regierung die vom runden Tisch empfohlene Massnahme zur Kürzung der Ergänzungsleistungen dahingehend, dass sie die für Ergänzungsleistungen anrechenbaren Heimtaxen einerseits sowie den Zusatzbetrag für persönliche Auslagen der privat Wohnenden andererseits reduzieren will. Der Regierung ist klar, dass den Gemeinden - sollten sie die Heimtaxen auf gleicher Höhe belassen - dadurch ein Mehraufwand entsteht. Sie weist aber gleichzeitig darauf hin, dass über alle Massnahmen in diesem Bereich gerechnet für die Gemeinden eine Entlastung resultiert.

Die vom runden Tisch bantragte Reorgansiation des Forstdienstes will die Regierung nicht im Rahmen des Massnahmenpaketes, sondern mit dem laufenden Projekt "Wald SG" angehen. Die Umsetzung des Entlastungsziels wird trotzdem nicht ohne Stellenabbau möglich sein.

Eine weitere Präzisierung betrifft die vom runden Tisch beantragte Konzentration der landwirtschaftlichen Ausbildung auf einen Schulstandort. Die Regierung gibt die daraus resultierenden Konsequenzen bekannt: Sie sieht vor, die landwirtschaftliche Ausbildung in Salez zusammenzufassen, die Räumlichkeiten in Flawil aber für andere Zwecke der Berufsbildung zu nutzen.

Zukunftsgerichtetes Bildungsgesetz

SARNEN. Nach rund zweieinhalb Jahren konnte der Regierungsrat Obwaldens mit seinen letzten Beratungen Ende Mai 2003 die Beratung über das Bildungsgesetz auf Verwaltungsebene abschliessen. Das Gesetzeswerk mit seinen 134 Artikeln und einem ausführlichen Bericht geht nun in die parlamentarische Diskussion.

Keine Verantwortlichkeitsklage

SARNEN. Auf Grund eines Auftrags der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission hat der Regierungsrat des Kantons Obwalden eine Verantwortlichkeitsklage gegen die seinerzeitigen Verwaltungsräte der ehemaligen Bergbahnen Lungern-Schönbüel AG geprüft, sieht nun aber von der Einleitung eines Verantwortichkeitsprozesses ab.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen

CHUR. Für acht Bündner Open Airs im laufenden Jahr hat die Bündner Regierung Defizitgarantien von insgesamt 16'000 Franken genehmigt. Für den dringend notwendigen Bau einer zweiten Personenunterführung RhB/SBB und für den Neubau des Bahnhofgebäudes in Landquart hat die Regierung im Rahmen zweier Investitionshilfevereinbarungen an die Rhätische Bahn insgesamt rund 1,7 Millionen Franken genehmigt. Der Bund übernimmt insgesamt rund 7,5 Millionen Franken. Die Stiftung Giuvaulta, Zentrum für Sonderpädagogik in Rothenbrunnen, erhält für die Ersatzanschaffung eines Schulbusses einen Kantonsbeitrag von rund 17'000 Franken. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 58'000 Franken. Für Inventarisationsarbeiten im Jahre 2003 erhält das Kulturarchiv Oberengadin eine Unterstützung von 23'000 Franken.

Gleich lange Spiesse für Regionalfernsehanbieter

FRAUENFELD. Vom geplanten Aufbau eines digitalen TV-Sendernetzes sollen auch die Lokal- und Regionalfernsehanbieter profitieren können, nicht nur das nationale Fernsehen SRG SSR. Das schreibt der Regierungsrat des Kantons Thurgau in einer Ergänzung zu seiner Vernehmlassungsantwort vom 1. April 2003 zu Handen des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom).

 

 

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