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Primarschule
St. Johann, eine Modellschule
BASEL.
Eine
Evaluation zeigt, dass der Umgang mit äusserst heterogenen
Klassen vorbildhaft ist. Die Lehrkräfte im Quartierschulhaus St.
Johann, einer Primarschule im multikulturellen Arbeiterviertel St.
Johann, haben seit 1992 ein eigenes, vielbeachtetes Schulmodell
entwickelt. Darin wird vieles vorweggenommen, was das
Erziehungsdepartement im Integrationsleitbild und im
Gesamtsprachenkonzept umsetzen möchte. Der Umgang mit Kindern mit
unterschiedlicher Begabung und vielfältigem kulturellem und
sozialem Hintergrund ist vorbildhaft. Nach zehn Jahren der
Weiterentwicklung und Perfektionierung wurde das Modell jetzt
einer externen Evaluation unterzogen. Die Resultate sind sehr
positiv.
Studien-
und Werkbeiträge an Kunstschaffende
ZÜRICH.
Der Zürcher
Regierungsrat hat zwölf Werkbeiträge an Kunstschaffende in der Höhe
von je 17'000 Franken bewilligt. Basis für den Entscheid bildete
ein Antrag der Arbeitsgruppe für bildende Kunst der Kulturförderungskommission,
welche die eingereichten Arbeiten in einem zweistufigen Verfahren
prüfte. Um die öffentlich ausgeschriebene Förderungsmassnahme
bewarben sich 156 Personen aus dem Kanton Zürich.
Beiträge
erhalten: Andreas Dobler, Zürich; Silvia Gertsch, Zürich; Tobias
Madörin, Zürich; Andreas Marti, Zürich; Yves Netzhammer, Zürich;
Silva Reichwein, Rüschlikon; Christoph Schreiber, Zürich;
Loredana Sperini, Zürich; Jules Spinatsch, Zürich; Christian
Vetter, Zürich; Zaccheo Zilioli, Zürich und «Mickry3», die
Arbeitsgemeinschaft der Künstlerinnen Christina Pfander, Nina von
Meiss und Dominique Vigne, alle Zürich.
Der
Vorschlag derselben Arbeitsgruppe, Bessie Nager ab Januar 2004
einen halbjährigen Aufenthalt im Atelier des Kantons Zürich in
der Cité Internationale des Arts in Paris zu ermöglichen, wurde
von der Direktion der Justiz und des Innern ebenfalls genehmigt.
Gleichgeschlechtliche
Personen können sich eintragen lassen
Der
Zürcher Regierungsrat setzt auf den 1. Juli 2003 eine Verordnung
in Kraft, die das Verfahren zur Registrierung
gleichgeschlechtlicher Partnerschaften näher regelt. Die
Registrierung bewirkt die Gleichbehandlung von
gleichgeschlechtlichen mit heterosexuellen Paaren im Bereich der
Schenkungs- und Erbschaftssteuern und der Sozialhilfe.
ZÜRICH.
Am
22. September des vergangenen Jahres haben die Stimmberechtigten
des Kantons Zürich mit einem Ja-Anteil von 62,7 Prozent das
Gesetz über die Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare
angenommen. Das Gesetz sieht vor, dass Personen gleichen
Geschlechts ihre Partnerschaft in ein vom Zivilstandsamt geführtes
Partnerschaftsregister eintragen lassen können. Die Registrierung
bewirkt, dass das betreffende Paar im Bereich der Steuern und des
kantonalen Sozialhilfegesetzes einem Ehepaar gleichgestellt wird.
Die Gleichstellung beschränkt sich auf Bereiche des kantonalen
Rechts - für das Bundesrecht ist es dem kantonalen Gesetzgeber
verwehrt, die gewünschte Gleichbehandlung zu verwirklichen.
Diesbezüglich ist auf ein auf Bundesebene laufendes Projekt zu
verweisen, das allerdings erst in der Beschlussphase steht.
In
der vom Regierungsrat beschlossenen Verordnung wird das
Eintragungsverfahren näher geregelt. Die Registrierung setzt
voraus, dass sich das Paar sechs Monate zuvor in einer auf dem
Notariat abzugebenden Erklärung verpflichtet hat, einen
gemeinsamen Haushalt zu führen und einander Hilfe und Beistand zu
leisten. Zuständig für die Registrierung ist das Zürcher
Zivilstandsamt am Wohnsitz des Paares. Die Personen müssen mündig
sein und einen gemeinsamen Haushalt führen. Wie bei der
Eheschliessung haben sie auch hier gewisse Dokumente vorzulegen,
so etwa einen Personenstandsausweis und einen
Schriftenempfangsschein. Für Ausländerinnen und Ausländer
bestehen Sonderregelungen. Die Verordnung regelt ferner den
Informationsfluss zwischen dem registerführenden Zivilstandsamt
und der Einwohnerkontrolle der Gemeinde, in der das Paar Wohnsitz
hat. Dies wird beispielsweise dann relevant, wenn eine oder beide
Partnerinnen oder Partner aus dem Kanton Zürich wegziehen, denn
in einem solchen Fall muss das Zivilstandsamt die Partnerschaft
von Amtes wegen auflösen.
Was
die Wirkungen betrifft, präzisiert die Verordnung den
Gesetzestext in dem Sinne, dass nur bei der Schenkungs- und
Erbschaftssteuer sowie bei der Handänderungssteuer eine
Gleichstellung verwirklicht werden kann. Für die Einkommens- und
Vermögenssteuer hingegen werden die Partnerinnen und Partner nach
wie vor getrennt besteuert, denn eine gemeinsame Besteuerung
verstiesse gegen das eidgenössische Steuerharmonisierungsgesetz.
Im Sinne der angestrebten Gleichbehandlung hält die Verordnung
ferner fest, dass Personen, die ihre Partnerschaft eingetragen
haben, als Angehörige und als Lebenspartnerin oder Lebenspartner
gelten, wenn das kantonale Recht diese Begriffe verwendet. Dies führt
insbesondere im Bereich des Patientenrechts (Besuchsrecht,
Auskunftsrecht) zu einer Besserstellung der registrierten Paare
gegenüber der bisherigen Rechtslage. Personen, die ihre
Partnerschaft registrieren lassen wollen, erhalten auf dem zuständigen
Zivilstandsamt nähere Auskünfte. Wenn ein Paar das gegenseitige
Versprechen notariell bereits vor mehr als sechs Monaten
beurkundet hat und sich nun in das Register eintragen lassen möchte,
ist eine vorgängige Anmeldung beim Zivilstandsamt unumgänglich.
Rechtliche
Voraussetzungen zu e-Government
ZÜRICH.
Die
Einführung von e-Government bringt Änderungen für fast alles
staatliche Handeln. Betroffen ist dabei nicht nur der behördeninterne
Rechtsverkehr, sondern auch jener zwischen Staat und Privaten. Der
Zürcher Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat einen
Zwischenbericht über die Vorarbeiten zur Schaffung der
Voraussetzungen für die rechtsgültige elektronische Abwicklung
von Verwaltungshandlungen. Langfristig soll mit dem e-Government
eine zeit- und ortsunabhängige Benutzung der Leistungen der öfentlichen
Verwaltung ermöglicht werden. E-Government soll weit mehr sein
als die blosse Bereitstellung von Informationen und Formularen. Um
das zu ermöglichen sind rechtliche Bestimmungen anzupassen.
Projektierungskredit
für den Ausbau der Nordumfahrung Zürich
ZÜRICH.
Der
Regierungsrat des Kantons Zürich hat für die Erarbeitung eines
generellen Projektes für den Ausbau der Nordumfahrung Zürich
(N1/N20) einen Kredit von 4,1 Millionen Franken bewilligt. Die
Baudirektion wird im Auftrag des Bundesamtes für Strassen dieses
Projekt erarbeiten. Dazu gehört auch ein entsprechender
Umweltverträglichkeitsbericht. Geplant werden der Ausbau der
offenen Strecke von der Kantonsgrenze Aargau bis zum
Limmattalerkreuz, eine dritte Gubriströhre, die Erneuerung der
bestehenden Gubrist-Tunnelröhren sowie der Ausbau der offenen
Strecke vom Gubrist-Ostportal bis zum Anschluss Zürich Seebach.
Die Projektierungsarbeiten laufen bis ins Jahr 2005.
Liegenschaftenübertragung
ZÜRICH.
Im
Zusammenhang mit der Kantonalisierung der Hochschule für
Gestaltung und Kunst (HGKZ) beantragt der Zürcher Stadtrat dem
Gemeinderat einen Austausch von Liegenschaften mit dem Kanton. Die
Differenzaufzahlung des Kantons zum Wertausgleich beträgt rund
46,5 Millionen Franken. Die Eigentumsübertragung der
Liegenschaften soll gestaffelt erfolgen und spätestens am 1.
Januar 2016 abgeschlossen sein.
Instandsetzung
Albisriederhaus und Umnutzung in ein Sozialzentrum
ZÜRICH.
Der Zürcher
Stadtrat beantragt dem Gemeinderat für die Umnutzung des
Albisriederhauses einen Objektkredit von 16 Millionen Franken,
wovon 2,8 Millionen als Übernahmewert (Verwaltungsvermögen) und
13,2 Millionen auf die Instandsetzung für die Nutzung als
Sozialzentrum entfallen.
Beiträge
aus dem Lotteriefonds
ZUG.
Zulasten
des Lotteriefonds werden im Kanton Zug folgende Beiträge
ausgerichtet:
Fr.
116'000.- an die Planung der Publikation sowie an die erste Etappe
der Schlussredaktion des Forschungsprojektes "Orts- und
Flurnamen des Kantons Zug" von Dr. Beat Dittli;
Fr.
95'090.-- an die Herstellungskosten von Band 19 des
wissenschaftlichen Jahrbuches TUGIUM;
Fr.
29'400.-- dem Museum für Urgeschichte Zug an Herstellung und
Druck der beiden Begleitschriften „Bronzezeitliches
Metallhandwerk“ und "Kinderführer" zur
Sonderausstellung "Feuer am See";
Fr.
20'000.-- (Zusicherung) an die Konzertreihe "Sommerklänge
2003", welche in der Region Zug stattfinden werden;
Fr.
20'000.-- an die Ausstellung "Josef Hoffmann und die Wiener
Werkstätte" im Kunsthaus Zug;
Fr.
12'000.-- für die Saison 2003/04 und 2004/05 dem Verein
"Zauberlaterne Sektion Zug" für den Betrieb des
Filmklubs für Kinder im Kino Seehof Zug;
Fr.
12'000.-- dem Verein Zuger Jugendtreffpunkte als zusätzlicher
Beitrag an das Projekt "ZugSounds" - Wettbewerb zur Förderung
von jungen Zuger Bands;
Fr.
8'000.-- dem Strassenmusical roadKIDS.
Besteuerung
von Mitarbeiterbeteiligungen
CHUR.
Die
Bündner Regierung hat sich mit dem Entwurf des Bundesgesetzes über
die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen befasst und dabei die
grundsätzliche Stossrichtung der Vorlage unterstützt. Mit dieser
Vorlage wird jeder Gewinn aus einer Beteiligung von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an das Unternehmen für
steuerbar erklärt. Grossen Wert legt die Regierung auf die
rechtsgleiche Behandlung von kotierten und nicht kotierten
Unternehmungen, auf die internationale Kompatibilität sowie auf
die Praktikabilität auf Seiten des Arbeitgebers und der Steuerbehörden.
Deswegen beantragt sie in Bezug auf die Mitarbeiteroptionen eine
konsequente Besteuerung im Zeitpunkt des Verkaufs und nicht, wie
von der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorgeschlagen, im
Zeitpunkt des definitiven Rechtserwerbs. Bekräftigt hat die
Regierung zudem, dass sich vom Grundsatz der Steuerfreiheit
privater Kapitalgewinne in keiner Art und Weise steuerliche
Entlastungen von Gewinnen aus Mitarbeiterbeteiligungen ableiten
lassen.
Neue
Sekundarstufe I bringt pädagogische Verbesserungen
SOLOTHURN.
Der
Regierungsrat des Kantons Solothurn hat eine Reform der
Sekundarstufe I (7. - 9. Schuljahr) beschlossen. Von diesen Veränderungen
verspricht er sich klare pädagogische Verbesserungen. Die Reform
der Sekundarstufe I bringt mit einer Reduktion der Schultypen,
aber mit erhöhten Fördermöglichkeiten innerhalb der Schulen und
Durchlässigkeit jene pädagogischen Verbesserungen, die durch
zahlreiche politische Vorstösse vorgegeben wurden. Sie trägt
auch verschiedenen Vernehmlassungen und der allgemeinen
Schulentwicklung im deutschschweizerischen Raum Rechnung. Die
ersten Kurse nach neuem Modell sollen bereits ab dem Schuljahr
2006/2007 unterrichtet werden.
Kantonale
Pensionskasse - Besser als erwartet
SOLOTHURN.
Trotz
wiederum äusserst schwierigen Umständen, insbesondere bei den
Aktienmärkten, konnte die Kantonale Pensionskasse ihre
Performance aus dem Jahre 2001 halten. Der Geschäftsbericht 2002
weist einen Vermögensverlust von 98,2 Mio. Franken aus, da die
erlittenen Kursverluste an der Börse nach Auflösung der
Stabilisierungsreserve grösstenteils der Betriebsrechnung
belastet wurden. Der Deckungsgrad beträgt 70,0 % (Vorjahr 76,5
%). Die
Delegiertenversammlung hat die Jahresrechnung und den
Verwaltungsbericht der Kantonalen Pensionskasse Solothurn
genehmigt.
Über
100 Studierende
ST.
GALLEN. Im
Oktober 2003 startet der erste Jahrgang an der Pädagogischen
Hochschule Rorschach (PHR). Die Zahl der angemeldeten Studierenden
liegt mit über 100 Personen nur leicht unter den ursprünglichen
Erwartungen der Schulleitung. Dabei muss berücksichtigt werden,
dass 36 Studierende mit einer Gymnasialmatura letztmals in einen
zweijährigen Lehramtskurs am Lehrerseminar eintreten können und
deshalb nicht an der PHR studieren.
Entwurf
Massnahmenpaket an Kantonsrat
Die
Regierung des Kantons St. Gallen schliesst sich nicht allen 37 vom
runden Tisch zur Weiterbearbeitung empfohlenen Massnahmen an. Bei
einer beantragt sie Nichteintreten, bei zehn empfiehlt sie
Gutheissung, aber mit geänderter Ausprägung. Eine Massnahme legt
die Regierung zusätzlich vor. Ziel der Sondersession vom 1. und
2. Juli ist es, Klarheit darüber zu gewinnen, welche Massnahmen
Eingang in das von der Regierung auszuarbeitende definitive
Massnahmenpaket finden sollen.
ST.
GALLEN. Die
zur Weiterbearbeitung vorgeschlagenen Massnahmen betreffen alle
wichtigsten Aufgabenbereiche des Kantons. Sie führen zum Teil zu
schmerzhaften Einschnitten in das staatliche Leistungsangebot, und
sie haben einen Personalabbau von bis zu 100 Stellen zur Folge.
Bei einer Umsetzung aller Massnahmen kann der Kantonshaushalt
brutto - das heisst ohne Berücksichtigung der mittelbaren
Auswirkungen im Finanzausgleich mit den Gemeinden - um jährlich
rund 71 Millionen Franken entlastet werden. Davon beziehen sich 61
Millionen Franken auf die Ausgabenseite und 10 Millionen Franken
auf die Einnahmenseite. Jener Teil der Massnahmen, der sich in
einem ersten Schritt bereits im kommenden Jahr umsetzen lässt,
wirkt sich mit 32 Millionen Franken aus. Die volle angestrebte
Einsparung von 71 Millionen Franken wird ab dem Jahr 2005
erwartet. Diese substanzielle Entlastung des Staatshaushaltes
entspricht ungefähr acht Steuerprozenten.
Mehrbelastung
der Gemeinden: 17 Millionen Franken
Einige
Massnahmen wirken sich auf die Gemeinden aus. Vereinzelte davon
entlasten auch die Gemeindehaushalte, andere jedoch belasten sie.
Per Saldo beläuft sich die unmittelbare Zusatzbelastung der
Gemeinden auf gesamthaft rund 22 Millionen Franken. Berücksichtigt
man jedoch die mittelbaren Folgewirkungen auf den Finanzausgleich
zwischen Kanton und Gemeinden, so verringert sich die
Mehrbelastung für alle Gemeinden zusammen auf rund 17 Millionen
Franken. Die Differenz von 5 Millionen Franken schlägt über den
Finanzausgleich auf den Kanton zurück, deshalb beträgt für ihn
die Haushaltentlastung netto lediglich 66 Millionen Franken.
Die
Regierung hält diesen massvollen Einbezug der Gemeinden in die
dauerhafte Sanierung des Staatshaushalts für sachlich vertretbar.
Zum einen betrifft die Mehrbelastung Bereiche, die zu den
ureigensten Gemeindeaufgaben gehören (Sozialwesen, Volks- und
Sonderschulen) oder bei denen die Gemeinden Leistungsumfang und
-qualität weitgehend selber bestimmen können (öffentlicher
Verkehr). Zum anderen zeigt der Vergleich der Finanzsituation von
Kanton und Gemeinden, dass die Gemeinden weit weniger mit
strukturellen Haushaltproblemen zu kämpfen haben als der Kanton,
bei dem insbesondere auch die Folgen der Kantonalisierung der
Berufsschulen und der Berufsberatung weit stärker zu Buche
schlagen als ursprünglich angenommen. Der Kanton hat noch weitere
Lastenverschiebungen zu bewältigen, beispielsweise sind die
Auswirkungen der Steuergesetzrevision auf Bundesebene mit der
Familiensteuerreform erst nach der Juni-Session der eidgenössischen
Räte abschätzbar. Diese Mehrbelastungen und Steuerausfälle, die
ab 2005 wirksam werden, sind im Finanzplan des Kantons noch gar
nicht enthalten.
Abbau
von bis zu 100 Stellen
Eine
Entlastung des Staatshaushaltes mit gleichzeitiger Kompensation
von Mehrbelastungen und Mindereinnahmen ist ohne Abbau von
Arbeitsplätzen nicht möglich. Insgesamt werden es bis zu 100
Stellen sein, was rund einem Prozent des Stellenplans entspricht.
Insgesamt stützen sich die Anträge der Regierung weitgehend auf
die Empfehlungen des rundes Tisches. Abweichende Anträge stellte
die Regierung bei zehn der 37 Massnahmen - beispielsweise beim öffentlichen
Verkehr, wo zu rigorose Massnahmen schwerwiegende
Standortnachteile vorab im ländlichen Raum zur Folge hätten.
Die
Regierung lehnt weiter eine vollständige Auflösung des Zepra
(Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung) ab, sie will
aber Hand bieten zu einer Halbierung des Nettoaufwandes. In Zeiten
steigender Suchtprobleme, insbesondere des Alkoholkonsums von
Jugendlichen, ist ihrer Einschätzung nach eine Einstellung der Präventionsaktivitäten
nicht zu vertreten.
Im
Sozialbereich präzisiert die Regierung die vom runden Tisch
empfohlene Massnahme zur Kürzung der Ergänzungsleistungen
dahingehend, dass sie die für Ergänzungsleistungen anrechenbaren
Heimtaxen einerseits sowie den Zusatzbetrag für persönliche
Auslagen der privat Wohnenden andererseits reduzieren will. Der
Regierung ist klar, dass den Gemeinden - sollten sie die Heimtaxen
auf gleicher Höhe belassen - dadurch ein Mehraufwand entsteht.
Sie weist aber gleichzeitig darauf hin, dass über alle Massnahmen
in diesem Bereich gerechnet für die Gemeinden eine Entlastung
resultiert.
Die
vom runden Tisch bantragte Reorgansiation des Forstdienstes will
die Regierung nicht im Rahmen des Massnahmenpaketes, sondern mit
dem laufenden Projekt "Wald SG" angehen. Die Umsetzung
des Entlastungsziels wird trotzdem nicht ohne Stellenabbau möglich
sein.
Eine
weitere Präzisierung betrifft die vom runden Tisch beantragte
Konzentration der landwirtschaftlichen Ausbildung auf einen
Schulstandort. Die Regierung gibt die daraus resultierenden
Konsequenzen bekannt: Sie sieht vor, die landwirtschaftliche
Ausbildung in Salez zusammenzufassen, die Räumlichkeiten in
Flawil aber für andere Zwecke der Berufsbildung zu nutzen.
Zukunftsgerichtetes
Bildungsgesetz
SARNEN.
Nach
rund zweieinhalb Jahren konnte der Regierungsrat Obwaldens mit
seinen letzten Beratungen Ende Mai 2003 die Beratung über das
Bildungsgesetz auf Verwaltungsebene abschliessen. Das Gesetzeswerk
mit seinen 134 Artikeln und einem ausführlichen Bericht geht nun
in die parlamentarische Diskussion.
Keine
Verantwortlichkeitsklage
SARNEN.
Auf
Grund eines Auftrags der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission
hat der Regierungsrat des Kantons Obwalden eine
Verantwortlichkeitsklage gegen die seinerzeitigen Verwaltungsräte
der ehemaligen Bergbahnen Lungern-Schönbüel AG geprüft, sieht
nun aber von der Einleitung eines Verantwortichkeitsprozesses ab.
Kantonsbeiträge
an verschiedene Institutionen
CHUR.
Für acht Bündner
Open Airs im laufenden Jahr hat die Bündner Regierung
Defizitgarantien von insgesamt 16'000 Franken genehmigt. Für den
dringend notwendigen Bau einer zweiten Personenunterführung
RhB/SBB und für den Neubau des Bahnhofgebäudes in Landquart hat
die Regierung im Rahmen zweier Investitionshilfevereinbarungen an
die Rhätische Bahn insgesamt rund 1,7 Millionen Franken
genehmigt. Der Bund übernimmt insgesamt rund 7,5 Millionen
Franken. Die Stiftung Giuvaulta, Zentrum für Sonderpädagogik in
Rothenbrunnen, erhält für die Ersatzanschaffung eines
Schulbusses einen Kantonsbeitrag von rund 17'000 Franken. Die
Gesamtkosten belaufen sich auf rund 58'000 Franken. Für
Inventarisationsarbeiten im Jahre 2003 erhält das Kulturarchiv
Oberengadin eine Unterstützung von 23'000 Franken.
Gleich
lange Spiesse für Regionalfernsehanbieter
FRAUENFELD.
Vom
geplanten Aufbau eines digitalen TV-Sendernetzes sollen auch die
Lokal- und Regionalfernsehanbieter profitieren können, nicht nur
das nationale Fernsehen SRG SSR. Das schreibt der Regierungsrat
des Kantons Thurgau in einer Ergänzung zu seiner
Vernehmlassungsantwort vom 1. April 2003 zu Handen des Bundesamtes
für Kommunikation (Bakom).
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