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Erfolgsabhängige
Filmförderung
Die
erfolgsabhängige Filmförderung des Bundesamtes für Kultur
(BAK), welche das schweizerische Filmschaffen sektorenübergreifend
über den Erfolg an der Kinokasse unterstützt, konnte in diesem
Frühling etwas mehr als 4 Mio Franken an Filmschaffende,
Verleiher und Vorführunternehmen gutschreiben.
BERN.
Im vergangenen Jahr verzeichnete der Schweizer Film rund 646'000
Eintritte (Marktanteil 3.37%), was einer Steigerung von etwa 38%
gegenüber dem Vorjahr (470'000 Eintritte, Marktanteil 2.78%)
entspricht. Erfolgreichster Film ist "Ernstfall in
Havanna" von Sabine Boss mit 309'000 Eintritten. Dies
entspricht Rang 14 aller in der Schweiz im vergangenen Jahr
gezeigten Filme. Der Dokumentarfilm war mit dem Grosserfolg
"Mani Matter, warum syt dir so truurig" (Regie
Friedrich Kappeler) mit 98'000 Eintritten und Erich Langjahrs
"Hirtenreise ins dritte Jahrtausend" (23'014
Eintritte) in der Kinoauswertung sehr gut vertreten und machte
rund 39% aller Eintritte des Schweizer Films aus. Die
Zuschauerzahlen sind bei den im Vorprogramm von langen
Kinofilmen gezeigten Kurzfilmen etwas zurückgegangen. Rund
100'000 Zuschauer haben Schweizer Kurzfilme gesehen. Carlo
Piagets Kurzfilm "Luora" verzeichnete 42'500
Eintritte, Pierre Monnard mit "Swapped" wurde im
Vorprogramm 29'000 mal gesehen.
Das
Jahr 2001 zeichnete sich durch einen rückläufigen Marktanteil
bei den Schweizer Filmen aus und konnte trotzdem als
erfolgreiches Jahr bezeichnet werden (zahlreiche Filme im
mittleren Segment zwischen 30'000 und 90'000 Eintritten). Im
Jahr 2002 waren hauptsächlich zwei Kassenschlager
("Ernstfall in Havanna" und "Mani Matter") für
den Anstieg des Marktanteils und der Eintritte in absoluten
Zahlen verantwortlich. Dauerhafte und überregionale flächendeckende
Präsenz des Schweizer Films lässt sich mittelfristig nur über
Kassenschlager erreichen, die Vielfalt in erster Linie durch das
auch international anerkannte dokumentarische Schaffen. Vielfalt
und Erfolg können sich die Waage halten, wenn das eine zur
Verbesserung des anderen beiträgt und gegenseitig befruchtet.
Ein besonderes Augenmerk ist auf die Verteilung der Gutschriften
in den Sprachregionen zu richten. 22% der Kinogutschriften
entfallen nach einem besorgniserregenden Vorjahr auf Vorführunternehmen
in der Romandie (2001: 11%) Maximaler Betrag gutgeschrieben Für
das Jahr 2002 konnte erstmals ein maximaler Betrag von 10
Franken pro Kinoeintritt an die verschiedenen Kategorien von
Berechtigten gutgeschrieben werden. Die Produktionsfirma Vega
Film AG (230'272 Franken) und das Verleihunternehmen Columbus
Film AG (222'934 Franken) zeichneten sich durch die höchsten
Gutschriften in ihrer jeweiligen Kategorie aus. Bei den Vorführbetrieben
steht die Commercio Movie AG in Zürich mit den Arthouse Kinos
an erster Stelle der Gutschriften (Höchste Gutschrift - 164'200
Franken und am meisten Referenzfilme - 29 - gezeigt). Auch
andere Beispiele sind sehr erfreulich, so etwa das Kino
Wildenmann in Männedorf, welches zwar geringere Gutschriften
(rund 4'200 Franken), aber eine grosse Anzahl Referenzfilme (19)
vorgeführt hat.
Neuigkeiten
2003
Filmförderung
berücksichtigt seit dem 1. Januar 2003 auch die Kategorie der
Drehbuchautoren. Die am 1. Januar 2003 in Kraft getretene
Departementsverordnung über die Filmförderung (FiFV), welche
auch die Bestimmungen der erfolgsabhängigen Filmförderung enthält,
gibt die Stossrichtung dieses Fördermodells für die nächsten
Jahre vor. Bis im nächsten Jahr gelten noch Übergangsbestimmungen
im Bereich der Reinvestitionen. Weitere Informationen unter 031
323 13 40; www.succes-cinema.ch).
Vereinbarung
Erdgas/Biogas unterzeichnet
ZÜRICH.
Die schweizerische Gaswirtschaft und die
Produzenten
von einheimischem Biogas kooperieren bei der Förderung
von
Gastreibstoffen und leisten gemeinsam einen verstärkten Beitrag
zum
Klimaschutz im Mobilitätsbereich. Das zu Erdgasqualität
aufbereitete,
CO2-neutrale Biogas wird in das schweizerische
Gasleitungsnetz
eingespeist und für den Betrieb von Gasfahrzeugen
eingesetzt.
Hauptvoraussetzung für eine breite Nutzung des
alternativen
Treibstoffs Erdgas/Biogas ist eine haushaltneutrale
Reduktion
der Mineralölsteuer auf Gastreibstoffen.
Ferkelkastration:
gleiche Absicht, anderer Weg
BERN.
Das heute durch den Schweizer Tierschutz STS breit
bekanntgemachte Kastrationsverbot für Ferkel ab 2009 in
Norwegen hat keinen Einfluss auf das entsprechende Vorgehen in
der Schweiz: Das Bundesamt für Veterinärwesen BVET wird seine
verschiedenen Forschungsprojekte zur Evaluierung verschiedener
Alternativmethoden wie geplant abschliessen und erst dann über
ein allfälliges Verbot sowie die empfohlenen Alternativen
beschliessen.
Das
norwegische Parlament hat im April 2002 ein Totalverbot der
Kastration männlicher Ferkel ab 1. Januar 2009 beschlossen. Als
erste Verschärfung darf bereits ab 1. August 2003 eine
Ferkelkastration nur noch unter Schmerzausschaltung und zwingend
durch Tierärzte vorgenommen werden. Norwegen hat sich für die
Lokalanästhesie per Injektion entschieden.
Weko
prüft Übernahme von 20 Minuten
BERN.
Die Wettbewerbskommission (Weko) unterzieht die Übernahme der
20 Minuten (Schweiz) AG (20 Minuten) durch Tamedia AG (Tamedia)
und Berner Zeitung AG (BZ) einer vertieften Prüfung. Die Vorprüfung
ergab, dass der durch die Tamedia und die BZ geplante
Kontrollerwerb über 20 Minuten Anhaltspunkte für die Begründung
oder Verstärkung von marktbeherrschenden Stellungen auf den
regionalen/lokalen Werbemärkten Bern und Zürich sowie im
nationalen Lesermarkt für Pendlerzeitungen liefert.
Tamedia
und BZ beabsichtigen, über die gemeinsam kontrollierte Express
Zeitung AG die Kontrolle über die 20 Minuten (Schweiz) AG zu
erwerben. Sowohl Tamedia als auch BZ verfügen in ihren Heimmärkten
über die auflagenstärksten und meistverbreiteten
Tageszeitungen sowie über eine breite Palette von
Multimedia-Angeboten (TV, Radio, Gratisanzeiger,
Internetplattformen). Dies führt möglicherweise dazu, dass die
Zusammenschlussparteien der Marktgegenseite ihre Werbeträger in
Kombination anbieten können. Dabei ist zu prüfen, ob sie sich
hinsichtlich der Festsetzung der Preise und Konditionen vom
Markt unabhängig verhalten können.
Die
vertiefte Prüfung des Zusammenschlusses soll erhellen, ob durch
den Zusammenschluss tatsächlich eine marktbeherrschende
Stellung in den oben erwähnten Märkten resultieren würde.
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