|
Erweiterungsbau
des Bernischen Historischen Museums
BERN.
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat einen Beitrag von rund
483'000 Franken an die Projektierungskosten für den
Erweiterungsbau des Bernischen Historischen Museums bewilligt. Das
Museum hat Raumprobleme, die es mit dem Erweiterungsbau lösen möchte.
Im Rahmen eines Architekturwettbewerbs wurde das Projekt
„Titan“ ausgewählt, das nun realisiert werden soll. In die
Gesamtkosten der Projektierung von 1,45 Millionen Franken teilen
sich die drei
Stiftungsträger Kanton,
Stadt und Burgergemeinde Bern je zu einem Drittel.
Neues
Konzept für die Kursorte für Sport im Kanton Bern
BERN.
Die fünf Kursorte für Sport (KUSPO) im Kanton Bern sollen auf
eine neue Grundlage gestellt werden. Der Regierungsrat hat eine
entsprechende Neuausrichtung zur Kenntnis genommen. Welche
Standorte in Zukunft noch als KUSPO-Zentren gelten, soll neu
definiert werden. Grundlage der Neuausrichtung ist eine
Situationsanalyse und ein neuer Kriterienkatalog. Mit den
betreffenden Zentren in Huttwil, Langenthal, Lyss, Mürren und
Sumiswald muss Kontakt aufgenommen und wenn die Kriterien erfüllt
sind, ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. In Zukunft will der
Kanton nur noch Zentren berücksichtigen, die ein geeignetes
Angebot für mehrtägige Ausbildungskurse und Trainingslager
aufweisen. Die kantonalen Sportverbände und die Standortgemeinden
sollen dazu motiviert werden, die Angebote der Zentren vermehrt zu
nutzen.
Rahmenkredit
für Kantonsbeiträge im Bereich der Raumplanung
BERN.
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat einen Rahmenkredit von 13,2
Millionen Franken für Kantonsbeiträge im Bereich der Raumplanung
in den Jahren 2004 bis 2007 bewilligt. Das Geld wird für
regionale und kommunale Planungen verwendet, an denen ein
besonderes kantonales Interesse besteht. Dazu gehören namentlich
Planungen in den kantonalen Entwicklungsschwerpunkten, die
kantonalen Vorranggebiete des kantonalen
Landschaftsentwicklungskonzepts und regionale Umsetzungen des
Sachplans Abbau, Deponie, Transport.
Session
des Grossen Rates
BERN.
In der Session vom 16. bis 26. Juni 2003 behandelt der Grosse
Rat des Kantons Bern eine Fülle von Geschäften. Unter anderem
liegt dem Parlament die Staatsrechnung 2002 zur Genehmigung vor
und ein Antrag des Regierungsrates, eine Standesinitiative zur
Verwendung der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank
einzureichen. Weiter stehen das neue Personalgesetz, die
Ausgestaltung der bernischen Spitallandschaft und die zweite
Lesung des Gesetzes über die Berner Fachhochschule auf der
Traktandenliste des Grossen Rates.
Teilrevision
des Gemeindegesetzes
BERN.
Das bernische Gemeindegesetz soll im Rahmen einer Teilrevision
in verschiedenen Punkten angepasst werden. Der Regierungsrat hat
die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion ermächtigt, die
Vorlage in die Vernehmlassung zu schicken. Mit dieser Teilrevision
soll unter
anderem die Frage der
Altersschranken für Gemeindeämter geregelt werden. Demnach
sollen generelle Alterslimiten für den Gemeinderat und die
Kommissionen untersagt werden. Nur in begründeten Fällen sollen
solche Beschränkungen zulässig sein. So namentlich für das
Gemeindepräsidium und hauptamtliche Mitglieder einer
Gemeindexekutive. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. September
2003.
Belchen
auf der Zielgeraden
LIESTAL.
Bald ist es soweit. nach 2 x 9 Monaten intensivster
Instandsetzungsarbeiten werden der Belchen und der Tunnel Oberburg
am Freitag, 27. Juni 2003 dem Verkehr termingerecht wieder vollumfänglich
zur Verfügung stehen. Wie geplant, gerade rechtzeitig vor den
Sommerferien und dem damit verbundenen hohen Verkehrsaufkommen.
Obwohl
die Oströhre wegen grösserer Schäden erheblich mehr
Arbeitsaufwand erforderlich machte, ist die geplante Bauzeit von
wiederum 9 Monaten eingehalten worden. Die Bauleute haben sich die
erworbenen Erfahrungen aus den Schäden in der Weströhre zu Nutze
gemacht und diese bei der Instandsetzung der Oströhre
eingebracht.
Neue
Aufteilung für das Amt für Miet- und Wohnungswesen
BASEL.
Per 1. Oktober 2003 wird das Amt für Miet- und Wohnungswesen
des Kantons Basel-Stadt aufgelöst. Die Schlichtungsstelle für
Mietstreitigkeiten wechselt mit ihrer Kanzlei und Beratung zum
Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit. Der Bereich der
Notwohnungen und der Notschlafstelle kommen zum Amt für
Sozialbeiträge. Damit können Synergien besser genutzt werden.
Gemischte
Bilanz zur laufenden KVG-Revision
Auf
Einladung des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt fand gestern
in Bern eine
Podiumsveranstaltung
zur Revision des Krankenversicherungsgesetztes statt. Dabei wurde
deutlich, dass die Kantone mit der laufenden Revision von der
Kostendynamik im Gesundheitswesen künftig noch stärker betroffen
werden.
BASEL.
Unter dem Titel "Die Revision des
Krankenversicherungsgesetzes" hat der Regierungsrat des
Kantons Basel-Stadt gestern in Bern zu einer Podiumsdiskussion
eingeladen. Unter den Gästen waren Vertreterinnen und Vertreter
des Regierungsrates und der eidgenössischen Räte, der
Bundesverwaltung und der Kantonalen Verwaltungen und weitere
Experten. Fritz Britt (Vizedirektor des Bundesamts für
Sozialversicherung), Regierungsrat Dr. Carlo Conti (Vorsteher
Sanitätsdepartement Basel-Stadt) und Regierungsrat Dr. Ralph
Lewin (Vorsteher des Wirtschafts- und Sozialdepartements
Basel-Stadt) diskutierten die laufende Revision und analysierten
die Auswirkungen aus Sicht des Bundes und der Kantone.
Die
Podiumsveranstaltung zeigte eine weitgehend übereinstimmende
Beurteilung in der Zielsetzung der laufenden Revision des
Krankenversicherungsgesetztes. Der Vertreter des Bundesamtes für
Sozialversicherung hob die Bedeutung des Übergangs von einer
Objektfinanzierung zu einer Subjektfinanzierung besonders hervor.
Für den Bereich der Pflege zeigte er sich überzeugt, dass es den
Kantonen ermöglicht werden muss, die Pflegekosten teilweise durch
eine vernünftige Kostenbeteiligung von Heimbewohnerinnen und
Heimbewohnern aus deren Vermögen zu finanzieren.
Basel-Stadt
unterstützt die laufende Revision und begrüsst bei der
Spitalfinanzierung den Übergang zu einer konsequenten
Leistungsfinanzierung. Aus Sicht des Kantons ist die Bilanz der
laufenden KVG-Revision jedoch gemischt. Die Mehrbelastungen der
Kantone (insbesondere der neu zu finanzierende Sockelbeitrag bei
Behandlungen in Privatspitälern) sind aus Sicht des Kantons noch
mit einer griffigen Übergangsbestimmung abzudämpfen. Bei der
Pflegeheimfinanzierung betonte Regierungsrat Conti, dass sich das
System einer differenzierten finanziellen Beteiligung der öffentlichen
Hand mit einer klaren Orientierung am Bedarf der betroffenen
Heimbewohnerinnen und Heimbewohner bewährt habe. Denn sie führt
dazu, dass sowohl die Krankenversicherer, wie die Kantone, aber
auch die betroffenen Pflegebedürftigen selbst entsprechend ihrer
finanziellen Kraft Beiträge an die Pflegekosten
leisten.
Dieses System ist deshalb auch im Rahmen der laufenden Revision zu
verankern, weil sonst gesamtschweizerisch mit einem massiven zusätzlichen
Prämienschub zu rechnen ist.
Regierungsrat
Ralph Lewin betonte, dass er das sozialpolitisch differenzierte
Modell der Individuellen Prämienverbilligungen für die
Krankenkassen begrüsse. Er wies jedoch darauf hin, dass die
laufende Revision eine fortgesetzte Verlagerung der Kosten auf die
Kantone mit sich bringe. Er forderte deshalb, dass bei
Inkrafttreten der Gesetzesrevision die jährlichen Bundesbeiträge
um mindestens 300 Mio. Fr. aufgestockt und diese auch in den
folgenden Jahren entsprechend den Prämiensteigerungen erhöht
werden müssten. Es könne nicht sein, dass die gesamten
Mehrkosten auf die Kantone abgewälzt werden. Aus Sicht des
Kantons ist für den Anspruch auf Prämienverbilligung ausserdem
eine obere Einkommensgrenze vorzusehen. Es sei widersinnig, dass
die Kantone beispielsweise künftig Haushalte
ohne Kinder mit einem
Einkommen über 80'000 Franken auf der einen Seite besteuern und
auf der
anderen Seite den selben
Haushalten wieder Prämienverbilligungen finanzieren müssten. Das
Festlegen
einer oberen
Einkommensgrenze für den Bezug von Prämienverbilligungen ist
notwendig, damit die Mittel
für
die Prämienverbilligung auch tatsächlich für jene Personen zur
Verfügung stehen, die wirklich darauf
angewiesen sind. Ohne eine
solche frankenmässige Obergrenze müsste allein der Kanton
Basel-Stadt
einen jährlich
wiederkehrenden zweistelligen Millionenbetrag für Prämienverbilligungen
aufwenden.
Absolutes
Feuerverbot
CHUR.
Das Amt für Wald des Kantons Graubünden warnt vor einer
grossen Gefahr von Wald- und Flurbränden in ganz Graubünden.
Seit mehreren Wochen hat es nicht mehr ausgiebig geregnet. Die
Talschaften sind stark ausgetrocknet und die
Vegetationsentwicklung ist aufgrund
der trockenen Witterung rückständig.
Durch unvorsichtigen Umgang mit Raucherwaren und Feuerstellen sind
in den vergangenen Wochen immer wieder Brände entfacht worden,
die dank dem schnellen Einsatz der Feuerwehren frühzeitig gelöscht
werden konnten.
Es
ist in Graubünden absolut verboten, im Freien Feuer zu entfachen.
Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen keinesfalls weggeworfen
werden. Eine Entspannung der Lage ist erst nach einer intensiven
Regenperiode über 2 bis 3 Tage zu erwarten. Kurze Regenschauer
und Gewitter vermögen die brenzlige Situation nicht zu entschärfen.
Reform
der Ehepaar- und Familienbesteuerung: Stellungnahme
SARNEN.
Der Regierungsrat des Kantons Obwalden nimmt zuhanden des Eidgenössischen
Finanzdepartementes grundsätzlich zustimmend Stellung zum
vorgeschlagenen Krankenversicherungsabzug und zum
Kinderbetreuungsabzug. Die Vorlage trage den familiären
Gegebenheiten der heutigen
Gesellschaft Rechnung und die Stossrichtung entspreche der
Amtsdauer- und Strategieplanung 2012+ des Regierungsrates des
Kantons Obwalden.
Mit
der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung soll neu der Prämienabzug
für die obligatorische Krankenpflegeversicherung ermöglicht
werden. In Bezug auf auf den Krankenversicherungsabzug sei es
richtig, dass aus Gründen der Veranlagungsökonomie nicht die
effektiven Prämien, sondern ein Pauschalabzug, beruhend auf
statistischen Durchschnittswerten, zum Abzug gebracht werden könne.
Die Berechnung auf statistischen Durchschnittswerten beinhalte für
den Steuerpflichtigen zudem den Anreiz, selbst kostengünstige
Versicherungsalternativen zu
berücksichtigen.
Betreffend
Kinderabzug sei eine Gleichbehandlung der Ausbildung und der
beruflichen Weiterbildung oder Umschulung, die mit einem erlernten
oder dem gegenwärtig ausgeübten Beruf in Zusammenhang stehe, zu
befürworten. Wichtig sei die Abgrenzung zwischen Ausbildung und
Freizeitgestaltung. Für die Freizeitgestaltung dürfe der
Kinderbetreuungsabzug nicht gewährt werden.
Mehr
Stellensuchende aus Fachfunktionen
ST.
GALLEN. Die absoluten Kennzahlen des st.gallischen
Arbeitsmarktes haben sich per Ende Mai 2003 im Vergleich zum April
in den wesentlichen Entwicklungstendenzen kaum verändert. Die
Stellensuchendenquote liegt mit 4,5 Prozent und die
Arbeitslosenquote mit 2,9 Prozent tiefer als im Vormonat, weil die
Grundlagen zur Quotenberechnung der aktuellen Erwerbspersonenzahl
angepasst worden ist.
Gesuche
bei den Ergänzungsleistungen werden zügig bearbeitet
SOLOTHURN.
Die Bearbeitungszeiten der Neuanmeldungen bei den Ergänzungsleistungen
durch die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn haben sich
normalisiert. Die von der Ausgleichskasse eingeleiteten Massnahmen
haben gegriffen und zu einer Normalisierung
der
Pendenzenlage geführt. Im August 2001 und September 2002 hatte
die Ausgleichskasse über die Rückstände bei der Bearbeitung von
Neuanmeldungen informiert und die realisierten und geplanten
Schritte zur Verbesserung der Situation vorgestellt.
Das
neue Kita-Handbuch ist da!
ZÜRICH.
Vor drei Jahren gaben das Sozialdepartement der Stadt Zürich und
der Schweizerische Krippenverband die Dokumentation ‚Wie gründe
ich eine Kinderkrippe?’ heraus. Der Ordner wurde zum Bestseller:
Über 1600 Exemplare wurden verkauft. Jetzt ist die Neuauflage da:
komplett überarbeitet, aktualisiert, ergänzt und neu gestaltet
präsentiert sich das Kita-Handbuch mit CD.
Das
neue KITA-Handbuch ist ein Informations- und Arbeitsinstrument für
interessierte Privatpersonen, Organisationen, Firmen und Behörden,
die eine Kindertagesstätte (Krippe) gründen möchten. Es ist in
drei Teile gegliedert: Nach einem einführenden Teil über die
familienergänzende Kinderbetreuung in der Schweiz folgen die
einzelnen Kapitel neu Schritt für Schritt dem Aufbauprozess einer
Kindertagesstätte. Neu ist der Anhang: Dort erhielten die Kantone
der Deutschschweiz eine Plattform, um ihre gesetzlichen
Grundlagen, Finanzierungsreglemente usw. zu präsentieren. Der
Anhang enthält ausserdem die gesamte Dokumentation zur
Anstossfinanzierung des Bundes.
Das
Handbuch beinhaltet im Detail Unterlagen zu folgenden Themen:
Projektplanung,
Marktanalyse bzw. Bedarfsabklärung, Trägerschaft, Konzepte und
Reglemente, Finanzierung, Versicherungsfragen, bauliche Gestaltung
und Ausstattung, Personal und Bewilligung und Öffentlichkeitsarbeit, Qualität und Qualitätssicherung,
Kantonsdossiers, CD mit Mustertexten zu Arbeitsverträgen,
Reglementen etc.
Das
Handbuch kostet Fr. 85.- bzw. Fr. 75.- für Mitglieder des
Schweizerischen Krippenverbandes; jeweils plus Porto und
Versandkosten und kann beim Schweizerischen Krippenverband
bestellt werden. (Mo-Do von 9-12 Uhr unter 01 212 24 44 und über info@krippenverband.ch).
Deutliche
Zunahme grosser Wohnungen in der Stadt Zürich
Im
Jahr 2002 hat sich das Angebot an grossen Wohnungen in der Stadt Zürich
deutlich ausgedehnt: 87 % der Wohnungen, um die der Bestand im
Laufe des Jahres erweitert wurde, verfügen über 4 oder mehr
Zimmer (Neubauten allein 62%). Auch Eigentumswohnungen und
Einfamilienhäuser wurden vermehrt gebaut. Die Zahl der
Einzimmerwohnungen hingegen hat abgenommen.
ZÜRICH.
Gemäss dem Jahresbericht über den Gebäude- und Wohnungsbau von
Statistik
Stadt
Zürich sind im Laufe des Jahres 2002 in der Stadt Zürich 726 zusätzliche
Wohnungen entstanden. Die Zahl resultiert aus 989 Neubauten, 271
Abbrüchen und den Veränderungen durch Umbau und Zweckänderung
(+ 8). Die Zusammensetzung dieses neu zur Verfügung stehenden
Angebotes zeigt deutlich den Trend zu grösseren Wohnungen: 334
Wohnungen (inkl. Korrekturen) verfügen über 4 Zimmer, 285
Wohnungen haben 5 Zimmer und 40 Wohnungen 6 oder mehr Zimmer. Auch
im Kleinwohnungsbereich ergab sich eine Verschiebung zu grösseren
Einheiten: Während 85 Einzimmerwohnungen vom Markt verschwanden,
legten die
Zweizimmerwohnungen
deutlich zu (+ 164). Die Zahl der Dreizimmerwohnungen. der nach
wie vor weitaus häufigsten Wohnungsgrösse in der Stadt. blieb
praktisch konstant (+ 19).
Die
im Jahr 2002 fertiggestellten Wohnungen wurden nicht nur grösser,
sie scheinen auch wieder häufiger vom Eigentümer selbst bewohnt
zu werden: Mit dem Bau von 228 Eigentumswohnungen wurde ein neues
Allzeithoch erreicht, und die Zahl der neu erstellten Einfamilienhäuser
(29) übertrifft die Werte der letzten zwanzig Jahre.
Auch
in der unmittelbaren Zukunft ist mit überproportionalem Zuwachs
an grossen Wohnungen zu rechnen: Mehr als die Hälfte der Ende
2002 im Bau befindlichen Wohnungen wird über 4 oder mehr Zimmer
verfügen, und bei den bau bewilligten, aber noch nicht
angefangenen Wohnungen liegt der Anteil sogar bei 65 %.
Voraussetzung
für das Entstehen grosser Wohnungen ist natürlich, dass überhaupt
gebaut werden kann. So entstanden die meisten grossen
Neubauwohnungen in den Quartieren, in welchen auch insgesamt am
meisten gebaut wurde: In Seebach hatten 122 von 187 neu gebauten
Wohnungen 4 oder mehr Zimmer, im Quartier Saatlen waren es 109 von
124 und im Quartier Escher Wyss 106 von 218 Wohnungen. Da die Zahl
der Bauabschlüsse pro Quartier von Jahr zu Jahr stark
schwankt,
empfiehlt sich die Betrachtung der Bauaktivität in einem etwas grösseren
Zeitrahmen: Die Karte K1 auf Seite 3 zeigt die relative Veränderung
des Wohnungsbestandes pro Quartier in den letzten fünf Jahren.
|