Erweiterungsbau des Bernischen Historischen Museums

BERN. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat einen Beitrag von rund 483'000 Franken an die Projektierungskosten für den Erweiterungsbau des Bernischen Historischen Museums bewilligt.

Neues Konzept für die Kursorte für Sport im Kanton Bern

BERN. Die fünf Kursorte für Sport (KUSPO) im Kanton Bern sollen auf eine neue Grundlage gestellt werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Neuausrichtung zur Kenntnis genommen.

Rahmenkredit für Kantonsbeiträge im Bereich der Raumplanung

BERN. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat einen Rahmenkredit von 13,2 Millionen Franken für Kantonsbeiträge im Bereich der Raumplanung in den Jahren 2004 bis 2007 bewilligt.

Session des Grossen Rates

BERN. In der Session vom 16. bis 26. Juni 2003 behandelt der Grosse Rat des Kantons Bern eine Fülle von Geschäften.

Teilrevision des Gemeindegesetzes

BERN. Das bernische Gemeindegesetz soll im Rahmen einer Teilrevision in verschiedenen Punkten angepasst werden.

Belchen auf der Zielgeraden

LIESTAL. Bald ist es soweit. nach 2 x 9 Monaten intensivster Instandsetzungsarbeiten werden der Belchen und der Tunnel Oberburg am Freitag, 27. Juni 2003 dem Verkehr termingerecht wieder vollumfänglich zur Verfügung stehen.

Neue Aufteilung für das Amt für Miet- und Wohnungswesen

BASEL. Per 1. Oktober 2003 wird das Amt für Miet- und Wohnungswesen des Kantons Basel-Stadt aufgelöst.

Gemischte Bilanz zur laufenden KVG-Revision

BASEL. Auf Einladung des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt fand gestern in Bern eine Podiumsveranstaltung zur Revision des Krankenversicherungs- gesetztes statt.

Absolutes Feuerverbot

CHUR. Das Amt für Wald des Kantons Graubünden warnt vor einer grossen Gefahr von Wald- und Flurbränden in ganz Graubünden. Seit mehreren Wochen hat es nicht mehr ausgiebig geregnet.

Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung: Stellungnahme

SARNEN. Der Regierungsrat des Kantons Obwalden nimmt zuhanden des Eidgenössischen Finanzdepartementes grundsätzlich zustimmend Stellung zum vorgeschlagenen Krankenversicherungsabzug und zum Kinderbetreuungsabzug.

Mehr Stellensuchende aus Fachfunktionen

ST. GALLEN. Die absoluten Kennzahlen des st.gallischen Arbeitsmarktes haben sich per Ende Mai 2003 im Vergleich zum April in den wesentlichen Entwicklungstendenzen kaum verändert.

Gesuche bei den Ergänzungsleistungen werden zügig bearbeitet

SOLOTHURN.  Die Bearbeitungszeiten der Neuanmeldungen bei den Ergänzungsleistungen durch die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn haben sich normalisiert.

Das neue Kita-Handbuch ist da!

ZÜRICH. Vor drei Jahren gaben das Sozialdepartement der Stadt Zürich und der Schweizerische Krippenverband die Dokumentation ‚Wie gründe ich eine Kinderkrippe?’ heraus.

Deutliche Zunahme grosser Wohnungen in der Stadt Zürich

ZÜRICH. Im Jahr 2002 hat sich das Angebot an grossen Wohnungen in der Stadt Zürich deutlich ausgedehnt: 87 % der Wohnungen, um die der Bestand im Laufe des Jahres erweitert wurde, verfügen über 4 oder mehr Zimmer (Neubauten allein 62%).

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

12. Juni 2003

Erweiterungsbau des Bernischen Historischen Museums

BERN. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat einen Beitrag von rund 483'000 Franken an die Projektierungskosten für den Erweiterungsbau des Bernischen Historischen Museums bewilligt. Das Museum hat Raumprobleme, die es mit dem Erweiterungsbau lösen möchte. Im Rahmen eines Architekturwettbewerbs wurde das Projekt „Titan“ ausgewählt, das nun realisiert werden soll. In die Gesamtkosten der Projektierung von 1,45 Millionen Franken teilen sich die drei Stiftungsträger Kanton, Stadt und Burgergemeinde Bern je zu einem Drittel.

Neues Konzept für die Kursorte für Sport im Kanton Bern

BERN. Die fünf Kursorte für Sport (KUSPO) im Kanton Bern sollen auf eine neue Grundlage gestellt werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Neuausrichtung zur Kenntnis genommen. Welche Standorte in Zukunft noch als KUSPO-Zentren gelten, soll neu definiert werden. Grundlage der Neuausrichtung ist eine Situationsanalyse und ein neuer Kriterienkatalog. Mit den betreffenden Zentren in Huttwil, Langenthal, Lyss, Mürren und Sumiswald muss Kontakt aufgenommen und wenn die Kriterien erfüllt sind, ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. In Zukunft will der Kanton nur noch Zentren berücksichtigen, die ein geeignetes Angebot für mehrtägige Ausbildungskurse und Trainingslager aufweisen. Die kantonalen Sportverbände und die Standortgemeinden sollen dazu motiviert werden, die Angebote der Zentren vermehrt zu nutzen.

Rahmenkredit für Kantonsbeiträge im Bereich der Raumplanung

BERN. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat einen Rahmenkredit von 13,2 Millionen Franken für Kantonsbeiträge im Bereich der Raumplanung in den Jahren 2004 bis 2007 bewilligt. Das Geld wird für regionale und kommunale Planungen verwendet, an denen ein besonderes kantonales Interesse besteht. Dazu gehören namentlich Planungen in den kantonalen Entwicklungsschwerpunkten, die kantonalen Vorranggebiete des kantonalen Landschaftsentwicklungskonzepts und regionale Umsetzungen des Sachplans Abbau, Deponie, Transport.

Session des Grossen Rates

BERN. In der Session vom 16. bis 26. Juni 2003 behandelt der Grosse Rat des Kantons Bern eine Fülle von Geschäften. Unter anderem liegt dem Parlament die Staatsrechnung 2002 zur Genehmigung vor und ein Antrag des Regierungsrates, eine Standesinitiative zur Verwendung der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank einzureichen. Weiter stehen das neue Personalgesetz, die Ausgestaltung der bernischen Spitallandschaft und die zweite Lesung des Gesetzes über die Berner Fachhochschule auf der Traktandenliste des Grossen Rates.

Teilrevision des Gemeindegesetzes

BERN. Das bernische Gemeindegesetz soll im Rahmen einer Teilrevision in verschiedenen Punkten angepasst werden. Der Regierungsrat hat die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion ermächtigt, die Vorlage in die Vernehmlassung zu schicken. Mit dieser Teilrevision soll unter anderem die Frage der Altersschranken für Gemeindeämter geregelt werden. Demnach sollen generelle Alterslimiten für den Gemeinderat und die Kommissionen untersagt werden. Nur in begründeten Fällen sollen solche Beschränkungen zulässig sein. So namentlich für das Gemeindepräsidium und hauptamtliche Mitglieder einer Gemeindexekutive. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. September 2003.

Belchen auf der Zielgeraden

LIESTAL. Bald ist es soweit. nach 2 x 9 Monaten intensivster Instandsetzungsarbeiten werden der Belchen und der Tunnel Oberburg am Freitag, 27. Juni 2003 dem Verkehr termingerecht wieder vollumfänglich zur Verfügung stehen. Wie geplant, gerade rechtzeitig vor den Sommerferien und dem damit verbundenen hohen Verkehrsaufkommen.

Obwohl die Oströhre wegen grösserer Schäden erheblich mehr Arbeitsaufwand erforderlich machte, ist die geplante Bauzeit von wiederum 9 Monaten eingehalten worden. Die Bauleute haben sich die erworbenen Erfahrungen aus den Schäden in der Weströhre zu Nutze gemacht und diese bei der Instandsetzung der Oströhre eingebracht.

Neue Aufteilung für das Amt für Miet- und Wohnungswesen

BASEL. Per 1. Oktober 2003 wird das Amt für Miet- und Wohnungswesen des Kantons Basel-Stadt aufgelöst. Die Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten wechselt mit ihrer Kanzlei und Beratung zum Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit. Der Bereich der Notwohnungen und der Notschlafstelle kommen zum Amt für Sozialbeiträge. Damit können Synergien besser genutzt werden.

Gemischte Bilanz zur laufenden KVG-Revision

Auf Einladung des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt fand gestern in Bern eine Podiumsveranstaltung zur Revision des Krankenversicherungsgesetztes statt. Dabei wurde deutlich, dass die Kantone mit der laufenden Revision von der Kostendynamik im Gesundheitswesen künftig noch stärker betroffen werden.

BASEL. Unter dem Titel "Die Revision des Krankenversicherungsgesetzes" hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt gestern in Bern zu einer Podiumsdiskussion eingeladen. Unter den Gästen waren Vertreterinnen und Vertreter des Regierungsrates und der eidgenössischen Räte, der Bundesverwaltung und der Kantonalen Verwaltungen und weitere Experten. Fritz Britt (Vizedirektor des Bundesamts für Sozialversicherung), Regierungsrat Dr. Carlo Conti (Vorsteher Sanitätsdepartement Basel-Stadt) und Regierungsrat Dr. Ralph Lewin (Vorsteher des Wirtschafts- und Sozialdepartements Basel-Stadt) diskutierten die laufende Revision und analysierten die Auswirkungen aus Sicht des Bundes und der Kantone.

Die Podiumsveranstaltung zeigte eine weitgehend übereinstimmende Beurteilung in der Zielsetzung der laufenden Revision des Krankenversicherungsgesetztes. Der Vertreter des Bundesamtes für Sozialversicherung hob die Bedeutung des Übergangs von einer Objektfinanzierung zu einer Subjektfinanzierung besonders hervor. Für den Bereich der Pflege zeigte er sich überzeugt, dass es den Kantonen ermöglicht werden muss, die Pflegekosten teilweise durch eine vernünftige Kostenbeteiligung von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern aus deren Vermögen zu finanzieren.

Basel-Stadt unterstützt die laufende Revision und begrüsst bei der Spitalfinanzierung den Übergang zu einer konsequenten Leistungsfinanzierung. Aus Sicht des Kantons ist die Bilanz der laufenden KVG-Revision jedoch gemischt. Die Mehrbelastungen der Kantone (insbesondere der neu zu finanzierende Sockelbeitrag bei Behandlungen in Privatspitälern) sind aus Sicht des Kantons noch mit einer griffigen Übergangsbestimmung abzudämpfen. Bei der Pflegeheimfinanzierung betonte Regierungsrat Conti, dass sich das System einer differenzierten finanziellen Beteiligung der öffentlichen Hand mit einer klaren Orientierung am Bedarf der betroffenen Heimbewohnerinnen und Heimbewohner bewährt habe. Denn sie führt dazu, dass sowohl die Krankenversicherer, wie die Kantone, aber auch die betroffenen Pflegebedürftigen selbst entsprechend ihrer finanziellen Kraft Beiträge an die Pflegekosten leisten. Dieses System ist deshalb auch im Rahmen der laufenden Revision zu verankern, weil sonst gesamtschweizerisch mit einem massiven zusätzlichen Prämienschub zu rechnen ist.

Regierungsrat Ralph Lewin betonte, dass er das sozialpolitisch differenzierte Modell der Individuellen Prämienverbilligungen für die Krankenkassen begrüsse. Er wies jedoch darauf hin, dass die laufende Revision eine fortgesetzte Verlagerung der Kosten auf die Kantone mit sich bringe. Er forderte deshalb, dass bei Inkrafttreten der Gesetzesrevision die jährlichen Bundesbeiträge um mindestens 300 Mio. Fr. aufgestockt und diese auch in den folgenden Jahren entsprechend den Prämiensteigerungen erhöht werden müssten. Es könne nicht sein, dass die gesamten Mehrkosten auf die Kantone abgewälzt werden. Aus Sicht des Kantons ist für den Anspruch auf Prämienverbilligung ausserdem eine obere Einkommensgrenze vorzusehen. Es sei widersinnig, dass die Kantone beispielsweise künftig Haushalte ohne Kinder mit einem Einkommen über 80'000 Franken auf der einen Seite besteuern und auf der anderen Seite den selben Haushalten wieder Prämienverbilligungen finanzieren müssten. Das Festlegen einer oberen Einkommensgrenze für den Bezug von Prämienverbilligungen ist notwendig, damit die Mittel für die Prämienverbilligung auch tatsächlich für jene Personen zur Verfügung stehen, die wirklich darauf angewiesen sind. Ohne eine solche frankenmässige Obergrenze müsste allein der Kanton Basel-Stadt einen jährlich wiederkehrenden zweistelligen Millionenbetrag für Prämienverbilligungen aufwenden.

Absolutes Feuerverbot

CHUR. Das Amt für Wald des Kantons Graubünden warnt vor einer grossen Gefahr von Wald- und Flurbränden in ganz Graubünden. Seit mehreren Wochen hat es nicht mehr ausgiebig geregnet. Die Talschaften sind stark ausgetrocknet und die Vegetationsentwicklung ist aufgrund der trockenen Witterung rückständig. Durch unvorsichtigen Umgang mit Raucherwaren und Feuerstellen sind in den vergangenen Wochen immer wieder Brände entfacht worden, die dank dem schnellen Einsatz der Feuerwehren frühzeitig gelöscht werden konnten.

Es ist in Graubünden absolut verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen keinesfalls weggeworfen werden. Eine Entspannung der Lage ist erst nach einer intensiven Regenperiode über 2 bis 3 Tage zu erwarten. Kurze Regenschauer und Gewitter vermögen die brenzlige Situation nicht zu entschärfen.

Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung: Stellungnahme

SARNEN. Der Regierungsrat des Kantons Obwalden nimmt zuhanden des Eidgenössischen Finanzdepartementes grundsätzlich zustimmend Stellung zum vorgeschlagenen Krankenversicherungsabzug und zum Kinderbetreuungsabzug. Die Vorlage trage den familiären Gegebenheiten der heutigen Gesellschaft Rechnung und die Stossrichtung entspreche der Amtsdauer- und Strategieplanung 2012+ des Regierungsrates des Kantons Obwalden.

Mit der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung soll neu der Prämienabzug für die obligatorische Krankenpflegeversicherung ermöglicht werden. In Bezug auf auf den Krankenversicherungsabzug sei es richtig, dass aus Gründen der Veranlagungsökonomie nicht die effektiven Prämien, sondern ein Pauschalabzug, beruhend auf statistischen Durchschnittswerten, zum Abzug gebracht werden könne. Die Berechnung auf statistischen Durchschnittswerten beinhalte für den Steuerpflichtigen zudem den Anreiz, selbst kostengünstige Versicherungsalternativen zu berücksichtigen.

Betreffend Kinderabzug sei eine Gleichbehandlung der Ausbildung und der beruflichen Weiterbildung oder Umschulung, die mit einem erlernten oder dem gegenwärtig ausgeübten Beruf in Zusammenhang stehe, zu befürworten. Wichtig sei die Abgrenzung zwischen Ausbildung und Freizeitgestaltung. Für die Freizeitgestaltung dürfe der Kinderbetreuungsabzug nicht gewährt werden.

Mehr Stellensuchende aus Fachfunktionen

ST. GALLEN. Die absoluten Kennzahlen des st.gallischen Arbeitsmarktes haben sich per Ende Mai 2003 im Vergleich zum April in den wesentlichen Entwicklungstendenzen kaum verändert. Die Stellensuchendenquote liegt mit 4,5 Prozent und die Arbeitslosenquote mit 2,9 Prozent tiefer als im Vormonat, weil die Grundlagen zur Quotenberechnung der aktuellen Erwerbspersonenzahl angepasst worden ist.

Gesuche bei den Ergänzungsleistungen werden zügig bearbeitet

SOLOTHURN.  Die Bearbeitungszeiten der Neuanmeldungen bei den Ergänzungsleistungen durch die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn haben sich normalisiert. Die von der Ausgleichskasse eingeleiteten Massnahmen haben gegriffen und zu einer Normalisierung

der Pendenzenlage geführt. Im August 2001 und September 2002 hatte die Ausgleichskasse über die Rückstände bei der Bearbeitung von Neuanmeldungen informiert und die realisierten und geplanten Schritte zur Verbesserung der Situation vorgestellt.

Das neue Kita-Handbuch ist da!

ZÜRICH. Vor drei Jahren gaben das Sozialdepartement der Stadt Zürich und der Schweizerische Krippenverband die Dokumentation ‚Wie gründe ich eine Kinderkrippe?’ heraus. Der Ordner wurde zum Bestseller: Über 1600 Exemplare wurden verkauft. Jetzt ist die Neuauflage da: komplett überarbeitet, aktualisiert, ergänzt und neu gestaltet präsentiert sich das Kita-Handbuch mit CD.

Das neue KITA-Handbuch ist ein Informations- und Arbeitsinstrument für interessierte Privatpersonen, Organisationen, Firmen und Behörden, die eine Kindertagesstätte (Krippe) gründen möchten. Es ist in drei Teile gegliedert: Nach einem einführenden Teil über die familienergänzende Kinderbetreuung in der Schweiz folgen die einzelnen Kapitel neu Schritt für Schritt dem Aufbauprozess einer Kindertagesstätte. Neu ist der Anhang: Dort erhielten die Kantone der Deutschschweiz eine Plattform, um ihre gesetzlichen Grundlagen, Finanzierungsreglemente usw. zu präsentieren. Der Anhang enthält ausserdem die gesamte Dokumentation zur Anstossfinanzierung des Bundes.

Das Handbuch beinhaltet im Detail Unterlagen zu folgenden Themen:

Projektplanung, Marktanalyse bzw. Bedarfsabklärung, Trägerschaft, Konzepte und Reglemente, Finanzierung, Versicherungsfragen, bauliche Gestaltung und Ausstattung, Personal und Bewilligung und Öffentlichkeitsarbeit,  Qualität und Qualitätssicherung,  Kantonsdossiers, CD mit Mustertexten zu Arbeitsverträgen, Reglementen etc.

Das Handbuch kostet Fr. 85.- bzw. Fr. 75.- für Mitglieder des Schweizerischen Krippenverbandes; jeweils plus Porto und Versandkosten und kann beim Schweizerischen Krippenverband bestellt werden.  (Mo-Do von 9-12 Uhr unter 01 212 24 44 und über info@krippenverband.ch).

Deutliche Zunahme grosser Wohnungen in der Stadt Zürich

Im Jahr 2002 hat sich das Angebot an grossen Wohnungen in der Stadt Zürich deutlich ausgedehnt: 87 % der Wohnungen, um die der Bestand im Laufe des Jahres erweitert wurde, verfügen über 4 oder mehr Zimmer (Neubauten allein 62%). Auch Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser wurden vermehrt gebaut. Die Zahl der Einzimmerwohnungen hingegen hat abgenommen.

ZÜRICH. Gemäss dem Jahresbericht über den Gebäude- und Wohnungsbau von Statistik Stadt Zürich sind im Laufe des Jahres 2002 in der Stadt Zürich 726 zusätzliche Wohnungen entstanden. Die Zahl resultiert aus 989 Neubauten, 271 Abbrüchen und den Veränderungen durch Umbau und Zweckänderung (+ 8). Die Zusammensetzung dieses neu zur Verfügung stehenden Angebotes zeigt deutlich den Trend zu grösseren Wohnungen: 334 Wohnungen (inkl. Korrekturen) verfügen über 4 Zimmer, 285 Wohnungen haben 5 Zimmer und 40 Wohnungen 6 oder mehr Zimmer. Auch im Kleinwohnungsbereich ergab sich eine Verschiebung zu grösseren Einheiten: Während 85 Einzimmerwohnungen vom Markt verschwanden, legten die Zweizimmerwohnungen deutlich zu (+ 164). Die Zahl der Dreizimmerwohnungen. der nach wie vor weitaus häufigsten Wohnungsgrösse in der Stadt. blieb praktisch konstant (+ 19).

Die im Jahr 2002 fertiggestellten Wohnungen wurden nicht nur grösser, sie scheinen auch wieder häufiger vom Eigentümer selbst bewohnt zu werden: Mit dem Bau von 228 Eigentumswohnungen wurde ein neues Allzeithoch erreicht, und die Zahl der neu erstellten Einfamilienhäuser (29) übertrifft die Werte der letzten zwanzig Jahre.

Auch in der unmittelbaren Zukunft ist mit überproportionalem Zuwachs an grossen Wohnungen zu rechnen: Mehr als die Hälfte der Ende 2002 im Bau befindlichen Wohnungen wird über 4 oder mehr Zimmer verfügen, und bei den bau bewilligten, aber noch nicht angefangenen Wohnungen liegt der Anteil sogar bei 65 %.

Voraussetzung für das Entstehen grosser Wohnungen ist natürlich, dass überhaupt gebaut werden kann. So entstanden die meisten grossen Neubauwohnungen in den Quartieren, in welchen auch insgesamt am meisten gebaut wurde: In Seebach hatten 122 von 187 neu gebauten Wohnungen 4 oder mehr Zimmer, im Quartier Saatlen waren es 109 von 124 und im Quartier Escher Wyss 106 von 218 Wohnungen. Da die Zahl der Bauabschlüsse pro Quartier von Jahr zu Jahr stark schwankt, empfiehlt sich die Betrachtung der Bauaktivität in einem etwas grösseren Zeitrahmen: Die Karte K1 auf Seite 3 zeigt die relative Veränderung des Wohnungsbestandes pro Quartier in den letzten fünf Jahren.

 

 

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