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Zusätzliche
Nationalbankgewinnausschüttung an Bund und Kantone
BERN.
Die Erträge aus den freien Aktiven der SNB ("Goldvermögen")
sollen ab Frühling 2004 zu einem Drittel an den Bund und zu zwei
Dritteln an die Kantone ausgeschüttet werden. Der jährliche
Ausschüttungsbetrag wird mit fortschreitenden Goldverkäufen von
300 Mio. Franken im Jahr 2004 auf 500 Mio. ab 2006 ansteigen. Dies
haben EFD und SNB mittels einer zusätzlichen Gewinnausschüttungsvereinbarung
festgelegt. Die Zusatzvereinbarung stellt eine Übergangslösung
dar und gilt bis zum Inkrafttreten einer anderslautenden
Rechtsgrundlage für die Verwendung der von der SNB für die Geld-
und Währungspolitik nicht mehr benötigten 1'300 Tonnen Gold.
Schweizer
Hotellerie im Winterhalbjahr 2002/2003
NEUENBURG.
Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführte
Vollerhebung bei
den schweizerischen Hotelbetrieben ergab für das Winterhalbjahr
2002/2003 (November bis April) 13,96 Millionen Übernachtungen.
Dies bedeutet einen Rückgang um 1,6% (-233 500 Logiernächte)
verglichen mit letztem Winter. Die Ergebnisse entsprechen in etwa
dem
Durchschnitt der letzten 10 Jahre, liegen jedoch 1,9% unter dem
Mittel der letzten 5 Jahre.
EVD
fördert Innovation und Unternehmertum
Bundesrat
Joseph Deiss hat am Freitag den "Aktionsplan des Eidgenössischen
Volkswirtschaftsdepartements (EVD) zur Förderung von Innovation
und Unternehmertum" vorgestellt.
BERN.
Der Plan enthält gezielte Massnahmen, die dazu beitragen
sollen, dass Wirtschaftswachstum entsteht und die Schweiz ihren
Spitzenplatz unter den innovativsten Nationen behaupten kann.
Bundesrat Deiss setzt vier Schwerpunkte: Er will den Bereich
Bildung, Forschung und Technologie stärken, das Unternehmertum fördern,
die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Bildung und Forschung
verbessern sowie Instrumente einführen, um die
Innovationsleistung im internationalen Vergleich zu messen und über
die Innovationspolitik entsprechend zu steuern.
"Um
wieder auf den Wachstumspfad zurückzukehren, muss die Schweizer
Wirtschaft gute Ideen viel schneller in Güter und
Dienstleistungen umsetzen und erfolgreich vermarkten", sagte
Bundesrat Joseph Deiss am 13. Juni vor den Medien. Sein
Aktionsplan fasst zusammen, wie der
Staat
in diesem Bereich die Unternehmen unterstützen kann. Der
Wirtschaftsminister knüpft damit an die Botschaft über die Förderung
von Bildung, Forschung und Technologie (BFT-Bereich) in den Jahren
2004 bis 2007 und setzt vier Schwerpunkte:
1.
Den BFT-Bereich stärken: Der Bund plant, in den kommenden vier
Jahren rund 17 Milliarden Franken zu investieren. Besonders
praxisnah will er die Innovation fördern. In erster Linie die
Berufsbildung, die Fachhochschulen sowie die angewandte Forschung
und Entwicklung sollen mit bedeutenden Mitteln ausgestattet
werden.
2.
Unternehmertum fördern: Bundesrat Deiss will die Gründung von
Unternehmen stärker fördern. Es ist sein Ziel, Interesse und
Faszination für das Unternehmertum vermehrt schon bei
Jugendlichen zu wecken und die Unternehmerausbildung zu
verbreiten. Mit spezifischen Schulungs- und Trainingsangeboten an
den Hochschulen soll zudem ab 2004 angehenden Firmengründern das
nötige Rüstzeug für das Unternehmertum vermittelt werden.
3.
Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Bildung und Forschung
verbessern: Damit Wissen und Technologien optimal transferiert
werden können, will Bundesrat Deiss zwei Schnittstellen
verbessern: jene zwischen Grundlagenforschung und angewandter
Forschung sowie jene zwischen Wirtschaft und BFT-Bereich. Dazu ist
insbesondere auch eine bessere Abstimmung der betroffenen
Politikbereiche zwischen Bund und Kantonen erforderlich.
4.
Sich mit anderen messen und von ihnen lernen: Bundesrat Deiss will
Instrumente einführen, um die Innovationsleistung der Schweizer
Wirtschaft im internationalen Vergleich systematisch auszuwerten,
den Innovationsbeitrag des BFT-Bereichs zu verbessern und
gleichzeitig von den anderen Ländern und Regionen der Welt zu
lernen.
Entsorgungs-
und Stilllegungsfonds für Kernanlagen
Die
von den Betreibern von Kernanlagen geäufneten Fonds für die
Entsorgung und Stilllegung von Kernanlagen liegen trotz
schwieriger Rahmenbedingungen auf Plankurs. Dies geht aus den
Jahresberichten und -rechnungen der beiden Fonds hervor, die dem
Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK)zur Kenntnis gebracht wurden.
BERN.
Die beiden Fonds wurden gegründet, um die Kosten für die
Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente
sowie für die Stilllegung von Kernanlagen nach deren
Ausserbetriebnahme decken zu können. Beide Fonds weisen für das
Jahr 2002 eine negative Performance aus. Da der Stilllegungsfonds
über Jahre eine hohe Rendite erzielte und beim Entsorgungsfonds
beträchtliche Vorauszahlungen geleistet wurden, sind beide Fonds
nach wie vor auf Zielkurs.
Entsorgungsfonds
für Kernkraftwerke
Mit
der Bundesratsverordnung vom 6. März 2000 wurde der
Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke geschaffen. Die
Betreibergesellschaften der vier Kernkraftwerke äufneten den
Fonds erstmals 2001. Gemäss der Verordnung müssen die Betreiber
neben den ordentlichen Beiträgen innerhalb von fünf Jahren zusätzlich
diejenigen Beträge in den Fonds einbringen, die sie rückwirkend
seit der Betriebsaufnahme der Kernkraftwerke zu bezahlen haben
(Ausnahme
Kernkraftwerk
Leibstadt: bis zum Ablauf des 25. Betriebsjahres). Die Höhe der
Beiträge bemisst sich nach den voraussichtlichen
Entsorgungskosten. Ende 2002 belief sich das angesammelte
Fondskapital auf 1'432 Mio. Franken (2001: 1'440 Mio. Franken).
Bei
einer Negativperformance von -13,37% weist die Betriebsrechnung
des Entsorgungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von rund 190
Mio. Franken aus. Unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen in
den Fonds resultiert per Ende 2002 gegenüber den Mindesteinlagen
noch ein Einlageüberschuss von 414 Mio. Franken.
Stilllegungsfonds
für Kernanlagen
Der
Stilllegungsfonds für Kernanlagen wurde am 1. Januar 1984 gegründet.
Er hat die Kosten zu tragen, welche durch die Stilllegung und den
Abbruch von ausgedienten Kernanlagen sowie die Entsorgung der
dabei anfallenden Abfälle entstehen. Ende 2002 belief sich das
angesammelte Fondskapital auf 844 Mio. Franken (2001: 908 Mio.
Franken).
Bei
einer Negativperformance von -9,70% (2001: -5,44%) weist die
Betriebsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen
Verlust von rund 90 Mio. Franken aus. Dank der guten Renditen früherer
Jahre liegt das Fondvermögen noch 50 Mio. Franken über dem
budgetierten
Wert.
Mehr
Dozentinnen an die Fachhochschulen!
BERN.
Mehr Dozentinnen an die Fachhochschulen!. so lautet der Titel
einer Publikation des Aktionsprogramms Chancengleichheit an den
Fachhochschulen. Das Thema ist aber auch Inhalt der 3. Tagung des
Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) vom 13. Juni
2003
im
Kornhausforum Bern. Anlass für den Bericht und die Veranstaltung
gab die Tatsache, dass die Frauen in den Lehrkörpern der
Schweizer Fachhochschulen deutlich untervertreten sind. Dies gilt
insbesondere für die
in der Zuständigkeit des BBT stehenden Fachbereiche Bauwesen,
Technik, Chemieingenieurwesen, Landwirtschaft, Wirtschaft und
Gestaltung. Hier liegt der Frauenanteil bei lediglich 16 Prozent.
Bericht und Tagung zeigen Wege auf, wie die Fachhochschulen zu
mehr
Dozentinnen kommen können.
Zur
tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern an den
Fachhochschulen gehört auch das Thema der angemessenen Vertretung
beider Geschlechter unter den Dozierenden. Mit einem Anteil von
durchschnittlich 16 Prozent sind die Frauen in den so genannten
BBT-Fachbereichen stark in der Minderheit. Die meisten Frauen
findensich gesamtschweizerisch im Bereich Gestaltung mit einem
Anteil von 34 Prozent. Am andern Ende der Skala, im Fachbereich
Technik, sind sie indes nur mit 8 Prozent vertreten. Neben den
Fachbereichen weisen auch
die Fachhochschulen
unterschiedliche Werte aus. Am meisten Dozentinnen beschäftigt
die Fachhochschule Zürich mit 22 Prozent. Das sind mehr als
doppelt so viele als bei der Berner Fachhochschule angestellt sind
(9Prozent).
Stärkeres
Wachstum der Sozialausgaben im Jahr 2001
Die
gesamten Ausgaben im Bereich der Sozialen Sicherheit in der
Schweiz betragen 2001 gemäss der neuen Gesamtrechnung der
Sozialen Sicherheit des Bundesamtes für Statistik (BFS) 120 Mrd.
Franken. Die Ausgaben haben damit im Vergleich zum Vorjahr um 6,8
Mrd. Fr. oder um 6% zugenommen.
NEUENBURG.
Nach einer Periode mit einem abgeschwächten Wachstum nahmen
die Aufwendungen für die Soziale Sicherheit somit wieder etwas stärker
zu. Mehr als 45% der Sozialleistungen entfallen auf die
Altersvorsorge. Die Quote der Sozialausgaben hat zwischen 1990 und
2001 von 20% auf 28% zugenommen. Sie liegt heute im Mittelfeld der
EU-Staaten.
Die
Ausgaben für die Soziale Sicherheit sind zwischen 2000 und 2001
von insgesamt 113 Mrd. Fr. auf 120 Mrd. Fr. angestiegen. Dies
entspricht einem Ausgabenwachstum von 6,0% (1999-2000: 3,4%).
Gleichzeitig stiegen die Einnahmen von 135 Mrd. Fr. auf 141 Mrd.
Fr. oder um 4,4% an. Die Sozialausgabenquote, welche die
Sozialausgaben im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt (BIP)
ausweist, betrug 2000 27,4% und 2001 28,4%. Das grössere Wachstum
bei den Ausgaben ist in erster Linie auf höhere Rentenzahlungen
und Spitalsubventionen zurückzuführen.
Abnahme
der bedarfsabhängigen Leistungen, Zunahme der Subventionen
Das
schweizerische System der Sozialen Sicherheit stützt sich in
erster Linie auf die Sozialversicherungen ab. Rund 85% der
Ausgaben entfallen auf die sieben grossen Sozialversicherungen. Am
grössten ist der Anteil der Beruflichen Vorsorge mit 30,1% der
Gesamtausgaben. Bei der AHV beträgt dieser Anteil 24,1% und bei
der Krankenpflege-Grundversicherung 12,7%, während 7,7% auf die
IV, 4,3% auf die obl. Unfallversicherung und 3,6% auf die
Familienzulagen entfallen. Die Ausgaben der
Arbeitslosenversicherung sind 2001 stark zurückgegangen, so dass
deren Anteil an den Gesamtausgaben um 0,4 Prozentpunkte auf 2,4%
sank. Abgenommen hat auch der Anteil der bedarfsabhängigen
Sozialleistungen (Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe, Flüchtlingshilfe,
andere Bedarfsleistungen) und zwar von 6,3% auf 5,5%. Im Gegenzug
erhöhte sich der Anteil der hauptsächlich dem Gesundheitssystem
(Spitäler) zugute kommenden Subventionen um 0,6 Prozentpunkte auf
5,5%.
Leistungen
hauptsächlich in Form von Renten
Der
grösste Teil der Leistungen der Sozialen Sicherheit ist nicht an
einen Bedarfsnachweis gebunden. 69% sind Geldleistungen, weitere
24% Sachleistungen (Rückvergütung von Rechnungen der KV; IV; UV;
Personalkosten, Beiträge der öffentlichen Hand an Spitäler und
Heime). Während die nicht bedarfsabhängigen Geldleistungen hauptsächlich Rentenzahlungen sind, stehen bei den nicht
bedarfsabhängigen Sachleistungen die kantonale und kommunale
Spitalsubventionierung sowie ambulante und stationäre Leistungen
der obligatorischen Pflegeversicherung im Vordergrund. Nur 7% der
Sozialleistungen setzen einen Bedarfsnachweis voraus.
Überragende
Bedeutung der Altersvorsorge
45%
der Sozialleistungen dienen der Altersvorsorge, ein Anteil, der
im europäischen Raum einzig noch von Italien und von Griechenland
übertroffen wird. Ein Viertel der Sozialleistungen ist für die
Krankenpflege bzw. Gesundheitsvorsorge, ein Achtel für
Invaliditätsleistungen bestimmt. Somit werden über vier Fünftel
der Sozialleistungen dazu verwendet, um die Risiken Alter,
Krankheit und Invalidität abzudecken. An vierter Stelle folgt die
Funktion Überleben Hinterbliebener mit einem Anteil von 6,3% an
den gesamten Sozialleistungen und an fünfter der Bereich Familie
und Kinder mit 5,1%. Stark an Bedeutung verloren haben in den
letzten Jahren die Leistungen bei Arbeitslosigkeit, die 1997 auf
dem Höhepunkt der Wirtschaftskrise noch gut 7% der
Sozialleistungen auf sich vereinigt hatten.
Sozialbeiträge
der Arbeitgeber und Arbeitnehmer: wichtigste Einnahmenquelle
Mehr
als die Hälfte der Gesamteinnahmen sind Lohnbeiträge der
Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Selbständigen; weitere 8%
sind Prämien der obligatorischen Pflegeversicherung. Der Anteil
der Sozialbeiträge der Arbeitgeber ist mit 30% höher als jener
der Arbeitnehmer, der 22% beträgt. Der Grund dafür liegt in den
unterschiedlichen Beiträgen für die Berufliche Vorsorge sowie
bei der Familienzulagen und der Lohnfortzahlungen bei Krankheit
und Mutterschaft, welche ausschliesslich von den Arbeitgebern
finanziert werden. Der Anteil der Staatsbeiträge beläuft sich
auf 21%, die Hälfte davon sind Bundesgelder. Mit dem zusätzlichen
Mehrwertsteuerprozent (1999) und der Spielbankenabgabe (2000)
zugunsten der AHV gewannen die zweckgebundenen Steuern gegenüber
den allgemeinen Steuermitteln an Bedeutung. Auf die Kantone
entfallen 8% und auf die Gemeinden nicht ganz 3% der Einnahmen.
Die Vermögenserträge betragen 16%. Diese im internationalen
Vergleich grosse Bedeutung der Vermögenserträge verweist auf die
zentrale Rolle, die der ausschliesslich im
Kapitaldeckungsverfahren finanzierten Beruflichen Vorsorge im
schweizerischen System der
Sozialen Sicherheit zufällt.
Langfristiger
Ausbau der Sozialen Sicherung in der Schweiz
Das
System der Soziale Sicherheit wurde in der Schweiz nach dem
zweiten Weltkrieg kontinuierlich ausgebaut. In den 50er-Jahren
wurden gerade 1,5 Mrd. Fr. für die Soziale Sicherheit
aufgewendet. 1970 betrugen die Sozialausgaben bereits 11 Mrd. und
diese wuchsen
auf
63 Mrd. im Jahr 1990 und 113 Mrd. Fr. im Jahr 2000 an. Real
stiegen die Sozialausgaben zwischen 1950 und 2000 von 5,6 auf 93,1
Mrd. Fr. (Preise von 1990) an. Am stärksten haben die
Sozialausgaben in den Jahren 1974-76 und 1991-93 zugenommen. In
den 70er Jahren wurden die Leistungen der AHV und der IV ausgebaut
und in den 90er Jahren führte die langandauernde Rezession zu
einer starken Zunahme der Arbeitslosigkeit. Deutlich zeigt sich
die Entwicklung der
Sozialen
Sicherung in der Schweiz an der Sozialausgabenquote: diese stieg
von knapp 8% in den 50er Jahren auf 18% 1976. Heute beträgt die
Quote 28%. Während die Sozialausgabenquote 1990 mit 19,8% noch
immer beträchtlich unter dem EU-Mittel von 25,5% lag, entspricht
heute die Sozialausgabenquote der Schweiz etwa dem EU-Mittel von
27,5%.
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