Zusätzliche Nationalbank- gewinnausschüttung an Bund und Kantone

BERN. Die Erträge aus den freien Aktiven der SNB ("Goldvermögen") sollen ab Frühling 2004 zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone ausgeschüttet werden.

Schweizer Hotellerie im Winterhalbjahr 2002/2003

NEUENBURG.  Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführte Vollerhebung bei den schweizerischen Hotelbetrieben ergab für das Winterhalbjahr 2002/2003 (November bis April) 13,96 Millionen Übernachtungen.

EVD fördert Innovation und Unternehmertum

BERN. Bundesrat Joseph Deiss hat am Freitag den "Aktionsplan des Eidgenössischen Volkswirtschafts- departements (EVD) zur Förderung von Innovation und Unternehmertum" vorgestellt.

Entsorgungs- und Stilllegungsfonds für Kernanlagen

BERN. Die von den Betreibern von Kernanlagen geäufneten Fonds für die Entsorgung und Stilllegung von Kernanlagen liegen trotz schwieriger Rahmenbedingungen auf Plankurs.

Mehr Dozentinnen an die Fachhochschulen!

BERN. Mehr Dozentinnen an die Fachhochschulen!. so lautet der Titel einer Publikation des Aktionsprogramms Chancengleichheit an den Fachhochschulen.

Stärkeres Wachstum der Sozialausgaben im Jahr 2001

NEUENBURG. Die gesamten Ausgaben im Bereich der Sozialen Sicherheit in der Schweiz betragen 2001 gemäss der neuen Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit des Bundesamtes für Statistik (BFS) 120 Mrd. Franken.

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

13. Juni 2003

Zusätzliche Nationalbankgewinnausschüttung an Bund und Kantone

BERN. Die Erträge aus den freien Aktiven der SNB ("Goldvermögen") sollen ab Frühling 2004 zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone ausgeschüttet werden. Der jährliche Ausschüttungsbetrag wird mit fortschreitenden Goldverkäufen von 300 Mio. Franken im Jahr 2004 auf 500 Mio. ab 2006 ansteigen. Dies haben EFD und SNB mittels einer zusätzlichen Gewinnausschüttungsvereinbarung festgelegt. Die Zusatzvereinbarung stellt eine Übergangslösung dar und gilt bis zum Inkrafttreten einer anderslautenden Rechtsgrundlage für die Verwendung der von der SNB für die Geld- und Währungspolitik nicht mehr benötigten 1'300 Tonnen Gold.

Schweizer Hotellerie im Winterhalbjahr 2002/2003

NEUENBURG.  Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführte Vollerhebung bei den schweizerischen Hotelbetrieben ergab für das Winterhalbjahr 2002/2003 (November bis April) 13,96 Millionen Übernachtungen. Dies bedeutet einen Rückgang um 1,6% (-233 500 Logiernächte) verglichen mit letztem Winter. Die Ergebnisse entsprechen in etwa dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre, liegen jedoch 1,9% unter dem Mittel der letzten 5 Jahre.

EVD fördert Innovation und Unternehmertum

Bundesrat Joseph Deiss hat am Freitag den "Aktionsplan des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) zur Förderung von Innovation und Unternehmertum" vorgestellt.

BERN. Der Plan enthält gezielte Massnahmen, die dazu beitragen sollen, dass Wirtschaftswachstum entsteht und die Schweiz ihren Spitzenplatz unter den innovativsten Nationen behaupten kann. Bundesrat Deiss setzt vier Schwerpunkte: Er will den Bereich Bildung, Forschung und Technologie stärken, das Unternehmertum fördern, die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Bildung und Forschung verbessern sowie Instrumente einführen, um die Innovationsleistung im internationalen Vergleich zu messen und über die Innovationspolitik entsprechend zu steuern.

"Um wieder auf den Wachstumspfad zurückzukehren, muss die Schweizer Wirtschaft gute Ideen viel schneller in Güter und Dienstleistungen umsetzen und erfolgreich vermarkten", sagte Bundesrat Joseph Deiss am 13. Juni vor den Medien. Sein Aktionsplan fasst zusammen, wie der

Staat in diesem Bereich die Unternehmen unterstützen kann. Der Wirtschaftsminister knüpft damit an die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie (BFT-Bereich) in den Jahren 2004 bis 2007 und setzt vier Schwerpunkte:

1. Den BFT-Bereich stärken: Der Bund plant, in den kommenden vier Jahren rund 17 Milliarden Franken zu investieren. Besonders praxisnah will er die Innovation fördern. In erster Linie die Berufsbildung, die Fachhochschulen sowie die angewandte Forschung und Entwicklung sollen mit bedeutenden Mitteln ausgestattet werden.

2. Unternehmertum fördern: Bundesrat Deiss will die Gründung von Unternehmen stärker fördern. Es ist sein Ziel, Interesse und Faszination für das Unternehmertum vermehrt schon bei Jugendlichen zu wecken und die Unternehmerausbildung zu verbreiten. Mit spezifischen Schulungs- und Trainingsangeboten an den Hochschulen soll zudem ab 2004 angehenden Firmengründern das nötige Rüstzeug für das Unternehmertum vermittelt werden.

3. Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Bildung und Forschung verbessern: Damit Wissen und Technologien optimal transferiert werden können, will Bundesrat Deiss zwei Schnittstellen verbessern: jene zwischen Grundlagenforschung und angewandter Forschung sowie jene zwischen Wirtschaft und BFT-Bereich. Dazu ist insbesondere auch eine bessere Abstimmung der betroffenen Politikbereiche zwischen Bund und Kantonen erforderlich.

4. Sich mit anderen messen und von ihnen lernen: Bundesrat Deiss will Instrumente einführen, um die Innovationsleistung der Schweizer Wirtschaft im internationalen Vergleich systematisch auszuwerten, den Innovationsbeitrag des BFT-Bereichs zu verbessern und gleichzeitig von den anderen Ländern und Regionen der Welt zu lernen.

Entsorgungs- und Stilllegungsfonds für Kernanlagen

Die von den Betreibern von Kernanlagen geäufneten Fonds für die Entsorgung und Stilllegung von Kernanlagen liegen trotz schwieriger Rahmenbedingungen auf Plankurs. Dies geht aus den Jahresberichten und -rechnungen der beiden Fonds hervor, die dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)zur Kenntnis gebracht wurden.

BERN. Die beiden Fonds wurden gegründet, um die Kosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente sowie für die Stilllegung von Kernanlagen nach deren Ausserbetriebnahme decken zu können. Beide Fonds weisen für das Jahr 2002 eine negative Performance aus. Da der Stilllegungsfonds über Jahre eine hohe Rendite erzielte und beim Entsorgungsfonds beträchtliche Vorauszahlungen geleistet wurden, sind beide Fonds nach wie vor auf Zielkurs.

Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke

Mit der Bundesratsverordnung vom 6. März 2000 wurde der Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke geschaffen. Die Betreibergesellschaften der vier Kernkraftwerke äufneten den Fonds erstmals 2001. Gemäss der Verordnung müssen die Betreiber neben den ordentlichen Beiträgen innerhalb von fünf Jahren zusätzlich diejenigen Beträge in den Fonds einbringen, die sie rückwirkend seit der Betriebsaufnahme der Kernkraftwerke zu bezahlen haben (Ausnahme

Kernkraftwerk Leibstadt: bis zum Ablauf des 25. Betriebsjahres). Die Höhe der Beiträge bemisst sich nach den voraussichtlichen Entsorgungskosten. Ende 2002 belief sich das angesammelte Fondskapital auf 1'432 Mio. Franken (2001: 1'440 Mio. Franken).

Bei einer Negativperformance von -13,37% weist die Betriebsrechnung des Entsorgungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von rund 190 Mio. Franken aus. Unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen in den Fonds resultiert per Ende 2002 gegenüber den Mindesteinlagen noch ein Einlageüberschuss von 414 Mio. Franken.

Stilllegungsfonds für Kernanlagen

Der Stilllegungsfonds für Kernanlagen wurde am 1. Januar 1984 gegründet. Er hat die Kosten zu tragen, welche durch die Stilllegung und den Abbruch von ausgedienten Kernanlagen sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle entstehen. Ende 2002 belief sich das angesammelte Fondskapital auf 844 Mio. Franken (2001: 908 Mio. Franken).

Bei einer Negativperformance von -9,70% (2001: -5,44%) weist die Betriebsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von rund 90 Mio. Franken aus. Dank der guten Renditen früherer Jahre liegt das Fondvermögen noch 50 Mio. Franken über dem budgetierten

Wert.

Mehr Dozentinnen an die Fachhochschulen!

BERN. Mehr Dozentinnen an die Fachhochschulen!. so lautet der Titel einer Publikation des Aktionsprogramms Chancengleichheit an den Fachhochschulen. Das Thema ist aber auch Inhalt der 3. Tagung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) vom 13. Juni 2003

im Kornhausforum Bern. Anlass für den Bericht und die Veranstaltung gab die Tatsache, dass die Frauen in den Lehrkörpern der Schweizer Fachhochschulen deutlich untervertreten sind. Dies gilt insbesondere für  die in der Zuständigkeit des BBT stehenden Fachbereiche Bauwesen, Technik, Chemieingenieurwesen, Landwirtschaft, Wirtschaft und Gestaltung. Hier liegt der Frauenanteil bei lediglich 16 Prozent. Bericht und Tagung zeigen Wege auf, wie die Fachhochschulen zu mehr Dozentinnen kommen können.

Zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern an den Fachhochschulen gehört auch das Thema der angemessenen Vertretung beider Geschlechter unter den Dozierenden. Mit einem Anteil von durchschnittlich 16 Prozent sind die Frauen in den so genannten BBT-Fachbereichen stark in der Minderheit. Die meisten Frauen findensich gesamtschweizerisch im Bereich Gestaltung mit einem Anteil von 34 Prozent. Am andern Ende der Skala, im Fachbereich Technik, sind sie indes nur mit 8 Prozent vertreten. Neben den Fachbereichen weisen auch die Fachhochschulen unterschiedliche Werte aus. Am meisten Dozentinnen beschäftigt die Fachhochschule Zürich mit 22 Prozent. Das sind mehr als doppelt so viele als bei der Berner Fachhochschule angestellt sind (9Prozent).

Stärkeres Wachstum der Sozialausgaben im Jahr 2001

Die gesamten Ausgaben im Bereich der Sozialen Sicherheit in der Schweiz betragen 2001 gemäss der neuen Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit des Bundesamtes für Statistik (BFS) 120 Mrd. Franken. Die Ausgaben haben damit im Vergleich zum Vorjahr um 6,8 Mrd. Fr. oder um 6% zugenommen.

NEUENBURG. Nach einer Periode mit einem abgeschwächten Wachstum nahmen die Aufwendungen für die Soziale Sicherheit somit wieder etwas stärker zu. Mehr als 45% der Sozialleistungen entfallen auf die Altersvorsorge. Die Quote der Sozialausgaben hat zwischen 1990 und 2001 von 20% auf 28% zugenommen. Sie liegt heute im Mittelfeld der EU-Staaten.

Die Ausgaben für die Soziale Sicherheit sind zwischen 2000 und 2001 von insgesamt 113 Mrd. Fr. auf 120 Mrd. Fr. angestiegen. Dies entspricht einem Ausgabenwachstum von 6,0% (1999-2000: 3,4%). Gleichzeitig stiegen die Einnahmen von 135 Mrd. Fr. auf 141 Mrd. Fr. oder um 4,4% an. Die Sozialausgabenquote, welche die Sozialausgaben im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt (BIP) ausweist, betrug 2000 27,4% und 2001 28,4%. Das grössere Wachstum bei den Ausgaben ist in erster Linie auf höhere Rentenzahlungen und Spitalsubventionen zurückzuführen.

Abnahme der bedarfsabhängigen Leistungen, Zunahme der Subventionen

Das schweizerische System der Sozialen Sicherheit stützt sich in erster Linie auf die Sozialversicherungen ab. Rund 85% der Ausgaben entfallen auf die sieben grossen Sozialversicherungen. Am grössten ist der Anteil der Beruflichen Vorsorge mit 30,1% der Gesamtausgaben. Bei der AHV beträgt dieser Anteil 24,1% und bei der Krankenpflege-Grundversicherung 12,7%, während 7,7% auf die IV, 4,3% auf die obl. Unfallversicherung und 3,6% auf die Familienzulagen entfallen. Die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung sind 2001 stark zurückgegangen, so dass deren Anteil an den Gesamtausgaben um 0,4 Prozentpunkte auf 2,4% sank. Abgenommen hat auch der Anteil der bedarfsabhängigen Sozialleistungen (Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe, Flüchtlingshilfe, andere Bedarfsleistungen) und zwar von 6,3% auf 5,5%. Im Gegenzug erhöhte sich der Anteil der hauptsächlich dem Gesundheitssystem (Spitäler) zugute kommenden Subventionen um 0,6 Prozentpunkte auf 5,5%.

Leistungen hauptsächlich in Form von Renten

Der grösste Teil der Leistungen der Sozialen Sicherheit ist nicht an einen Bedarfsnachweis gebunden. 69% sind Geldleistungen, weitere 24% Sachleistungen (Rückvergütung von Rechnungen der KV; IV; UV; Personalkosten, Beiträge der öffentlichen Hand an Spitäler und Heime). Während die nicht bedarfsabhängigen Geldleistungen  hauptsächlich Rentenzahlungen sind, stehen bei den nicht bedarfsabhängigen Sachleistungen die kantonale und kommunale Spitalsubventionierung sowie ambulante und stationäre Leistungen der obligatorischen Pflegeversicherung im Vordergrund. Nur 7% der Sozialleistungen setzen einen Bedarfsnachweis voraus.

Überragende Bedeutung der Altersvorsorge

45% der Sozialleistungen dienen der Altersvorsorge, ein Anteil, der im europäischen Raum einzig noch von Italien und von Griechenland übertroffen wird. Ein Viertel der Sozialleistungen ist für die Krankenpflege bzw. Gesundheitsvorsorge, ein Achtel für Invaliditätsleistungen bestimmt. Somit werden über vier Fünftel der Sozialleistungen dazu verwendet, um die Risiken Alter, Krankheit und Invalidität abzudecken. An vierter Stelle folgt die Funktion Überleben Hinterbliebener mit einem Anteil von 6,3% an den gesamten Sozialleistungen und an fünfter der Bereich Familie und Kinder mit 5,1%. Stark an Bedeutung verloren haben in den letzten Jahren die Leistungen bei Arbeitslosigkeit, die 1997 auf dem Höhepunkt der Wirtschaftskrise noch gut 7% der Sozialleistungen auf sich vereinigt hatten.

Sozialbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer: wichtigste Einnahmenquelle

Mehr als die Hälfte der Gesamteinnahmen sind Lohnbeiträge der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Selbständigen; weitere 8% sind Prämien der obligatorischen Pflegeversicherung. Der Anteil der Sozialbeiträge der Arbeitgeber ist mit 30% höher als jener der Arbeitnehmer, der 22% beträgt. Der Grund dafür liegt in den unterschiedlichen Beiträgen für die Berufliche Vorsorge sowie bei der Familienzulagen und der Lohnfortzahlungen bei Krankheit und Mutterschaft, welche ausschliesslich von den Arbeitgebern finanziert werden. Der Anteil der Staatsbeiträge beläuft sich auf 21%, die Hälfte davon sind Bundesgelder. Mit dem zusätzlichen Mehrwertsteuerprozent (1999) und der Spielbankenabgabe (2000) zugunsten der AHV gewannen die zweckgebundenen Steuern gegenüber den allgemeinen Steuermitteln an Bedeutung. Auf die Kantone entfallen 8% und auf die Gemeinden nicht ganz 3% der Einnahmen. Die Vermögenserträge betragen 16%. Diese im internationalen Vergleich grosse Bedeutung der Vermögenserträge verweist auf die zentrale Rolle, die der ausschliesslich im Kapitaldeckungsverfahren finanzierten Beruflichen Vorsorge im schweizerischen System der Sozialen Sicherheit zufällt.

Langfristiger Ausbau der Sozialen Sicherung in der Schweiz

Das System der Soziale Sicherheit wurde in der Schweiz nach dem zweiten Weltkrieg kontinuierlich ausgebaut. In den 50er-Jahren wurden gerade 1,5 Mrd. Fr. für die Soziale Sicherheit aufgewendet. 1970 betrugen die Sozialausgaben bereits 11 Mrd. und diese wuchsen auf 63 Mrd. im Jahr 1990 und 113 Mrd. Fr. im Jahr 2000 an. Real stiegen die Sozialausgaben zwischen 1950 und 2000 von 5,6 auf 93,1 Mrd. Fr. (Preise von 1990) an. Am stärksten haben die Sozialausgaben in den Jahren 1974-76 und 1991-93 zugenommen. In den 70er Jahren wurden die Leistungen der AHV und der IV ausgebaut und in den 90er Jahren führte die langandauernde Rezession zu einer starken Zunahme der Arbeitslosigkeit. Deutlich zeigt sich die Entwicklung der Sozialen Sicherung in der Schweiz an der Sozialausgabenquote: diese stieg von knapp 8% in den 50er Jahren auf 18% 1976. Heute beträgt die Quote 28%. Während die Sozialausgabenquote 1990 mit 19,8% noch immer beträchtlich unter dem EU-Mittel von 25,5% lag, entspricht heute die Sozialausgabenquote der Schweiz etwa dem EU-Mittel von 27,5%. 

 

 

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