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Sanierung
und Erweiterung des Bezirksspitals Affoltern
ZÜRICH.
Der Zürcher Regierungsrat hat das Raumprogramm für die
Sanierung und Erweiterung des Bezirksspitals Affoltern genehmigt
und für die Ausarbeitung eines
Bauprojektes einen Staatsbeitrag von 1,61 Millionen Franken
zugesichert. Die Gesamtkosten der Projektierung betragen 2,85
Millionen Franken, davon sind 2,68 Millionen Franken
staatsbeitragsberechtigt.
Arbeitslosigkeit
leicht gestiegen
ZÜRICH.
Im Mai hat sich im Kanton Zürich die Zahl der Stellen
Suchenden und der Arbeitslosen leicht erhöht. Die Berechnung der
Arbeitslosenquote erfolgt neu auf der Basis der Volkszählung
2000. Dadurch wird die Zunahme der Erwerbspersonen während des
letzten Jahrzehnts berücksichtigt und ein genaueres Bild der Lage
auf dem Arbeitsmarkt vermittelt.
41'226
Personen waren Ende Mai bei den Regionalen
Arbeitsvermittlungszentren (RAV) des Kantons Zürich zur
Stellensuche angemeldet, 416 mehr als im Vormonat. Die Zahl der
Arbeitslosen erhöhte sich um 119 Personen auf 31'810. Die Zunahme
der gemeldeten Arbeitslosen und Stellen Suchenden hat sich seit
Februar abgeflacht. diese leichte
Entspannung ist saisonal bedingt.
Änderung
des Energiegesetzes in Kraft gesetzt
ZÜRICH.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Änderung des
Energiegesetzes vom 26. August 2002 per 1. Juni 2003 in Kraft
gesetzt. Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung der Energiegesetzänderung
hat der Regierungsrat eine Änderung der Energieverordnung
beschlossen. Diese wird dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt.
Damit können nun neben grossen Holzheizungen und Anlagen zur Wärmenutzung
aus Oberflächengewässern und Abwärme auch
Massnahmen zur rationellen Energienutzung unterstützt werden.
Mit
der Sonne kommt auch das Ozon
FRAUENFELD.
Derzeit werden in der Ostschweiz hohe Ozonwerte registriert. Zwar
begünstigt das sonnig-warme Wetter die Bildung dieses Reizgases;
die Vorläuferschadstoffe dazu stammen allerdings aus menschlichen
Aktivitäten. In diesen Tagen begünstigt eine für die
Ozonbildung ideale Wetterlage besonders hohe Belastungen.
Vergangene Woche traten insbesondere in Tieflagen wie dem
Rheintal, aber auch in Glarus, am Bodensee sowie in der Umgebung
der Stadt Zürich Ozonspitzen zwischen 160 und 180 Mikrogramm je
Kubikmeter Luft (mg/m3) auf. Über Pfingsten sorgten dann
Abendgewitter und ein Kaltfrontdurchgang für eine vorübergehende
Beruhigung der Situation. Seither steigt die Belastung aber
wieder. So waren am Mittwoch Nachmittag Werte zwischen 150 und 180
mg/m3 bereits wieder die Regel. In Wallisellen wurden sogar Werte
über 190 mg/m3 gemessen.
Zum
Vergleich: Im ebenfalls aussergewöhnlich warmen Juni 2002 wurden
in städtischen Randgebieten mit mässigem Verkehrseinfluss
Spitzenwerte von über 200 mg/m3 registriert. Dieses Jahr wurde an
ländlichen Höhenstandorten der Stundenmittel-Grenzwert der
schweizerischen Luftreinhalte-Verordnung (LRV) von 120 Mikrogramm
Ozon pro Kubikmeter Luft mg/m3) bereits im Februar erstmals überschritten,
und seit der letzten Märzwoche sind in der Ostschweiz wiederholt
flächendeckende Grenzwertüberschreitungen aufgetreten. Je nach
Standort wurden solche Grenzwertüberschreitungen im laufenden
Jahr bisher an ca. 20 bis 50 Tagen festgestellt.
Kennzeichnung
mit Mikrochip für alle Hunde
Am
1. Juli 2003 tritt im Kanton Basel-Landschaft eine Änderung des
Hundegesetzes in Kraft, welche eine Bewilligungspflicht für
potenziell gefährliche Hunde vorsieht. In der neuen Verordnung
zum Hundegesetz hat der Regierungsrat die als potenziell gefährlich
eingestuften Hunderassen klar definiert und die Voraussetzungen für
die Erteilung der Haltebewilligung festgelegt. Der Kanton
Baselland wählt damit eine analoge Regelung, wie sie im
Nachbarkanton Basel-Stadt bereits in Kraft ist.
LIESTAL.
Eine weitere Bestimmung betrifft hingegen alle
Hundehalterinnen und -halter im Kanton: Sie müssen ihre Hunde
innert eines Jahres mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen, der
es erlaubt, das Tier jederzeit einwandfrei zu identifizieren und
seinem Halter bzw. seiner Halterin zuzuordnen.
Mit
der gesetzlich verankerten Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche
Hunde und der zugehörigen Verordnung werden zwei Ziele
angestrebt: Einerseits soll die Bevölkerung soweit wie möglich
vor potenziell gefährlichen Hunden geschützt werden, auf der
anderen Seite sollen aber auch die Halterinnen und Halter
potenziell gefährlicher Hunde, die keine Verhaltensaufälligkeiten
zeigen, entlastet werden. Denn Halterinnen und Halter solcher
Hunde haben es mit jedem Vorfall, der publik wird, schwerer, sich
mit ihren Hunden in der Öffentlichkeit zu bewegen.
Die
neuen gesetzlichen Bestimmungen greifen grundsätzlich an zwei
Enden: nämlich am vorderen Ende der Leine, bei den Hunden, und am
hinteren Ende, bei den Hundehaltenden.
Worauf
wird bei den Hunden geachtet? Hunde, die normal sozialisiert
aufwachsen und entsprechende Erziehungskurse durchlaufen,
entwickeln in aller Regel keine Verhaltensabnormitäten. Vor der
Anschaffung eines potenziell gefährlichen Hundes muss nun neu
eine Bewilligung eingeholt werden, die zwingend mit einem
Herkunftsnachweis des Hundes verknüpft ist. Damit kann der
Einfuhr von Hunden aus dubiosen Quellen oder aus Hundezuchten mit
ungenügender Sozialisation der Welpen ein Riegel geschoben
werden. Zudem müssen solche Hunde entsprechende Erziehungskurse
durchlaufen und sind, wenn sie dabei verhaltensauffällig werden,
zu melden, damit entsprechende sichernde Massnahmen angeordnet
werden können.
Potenziell
gefährliche Hunde aus guten Zuchten und mit ausreichender
Sozialisation verursachen erfahrungsgemäss nicht mehr Probleme
als Hunde anderer Rassen.
Worauf
wird bei den Hundehaltenden geachtet? Halterinnen und Halter
potenziell gefährlicher Hunde müssen handlungsfähig sein und über
ausreichende kynologische Fachkenntnisse verfügen. Denn wer sich
einen potenziell gefährlichen Hund anschaffen will, muss sich
klar bewusst sein, was für ein Tier er halten wird. Die
geforderten Fachkenntnisse umfassen folgende Aspekte: Kenntnisse
über die besonderen Eigenschaften von Hunden (Sozialverhalten,
Rangordnungsverhalten, Bewegungs- und Beschäftigungsbedürfnis,
rassespezifische Eigenschaften des betreffenden Hundes) sowie
Fragen rund um die Erziehung und den persönlichen Umgang mit dem
Hund. Wer wegen eines Gewaltdeliktes oder Förderung der
Prostitution vorbestraft ist, darf grundsätzlich keinen
potenziell gefährlichen Hund halten. Ein potenziell gefährlicher
Hund sollte auch nicht als Ersthund gehalten werden. Ebenso wird
kaum jemand eine Bewilligung für ein solches Tier erhalten, der
in der Gemeinde als wenig verantwortungsvoller Hundehaltender
aufgefallen ist.
Was
gilt für potenziell gefährliche Hunde, die bereits vor dem 1.
Juli 2003 im Kanton Basel-Landschaft gehalten werden? Solche Hunde
müssen bis Ende Dezember 2003 dem Kantonstierarzt gemeldet
werden; die Gemeinden haben grundsätzlich eine Meldepflicht. Die
Hunde werden dann einem Wesenstest unterzogen. Bei diesem Test
wird die Kontaktaufnahme des Hundes mit Artgenossen und Menschen
beurteilt, wobei nicht nur das Verhalten des Hundes,
sondern auch das der Hundehalterin bzw. des Hundehalters geprüft
wird. Mit dazu gehören auch die Beurteilung der Leinenführigkeit
und der "Appell" des Hundes. Es wird zwischen normalem,
aggressivem, ängstlichem und unsicherem Verhalten unterschieden.
Der Wesenstest, der in Basel-Stadt entwickelt worden ist, erlaubt
mit einem vernünftigen Zeitaufwand eine zuverlässige Beurteilung
eines Hundes. Der Test wird von zwei erfahrenen Kynologen durchgeführt,
die
diese Aufgabe auch schon im Kanton Basel-Stadt wahrgenommen haben.
Damit besteht Gewähr dafür, dass nach einheitlichen Kriterien
beurteilt wird und die Behörden nicht gegeneinander ausgespielt
werden können. Allfällige Auflagen, die sich im Rahmen der
Bewilligungserteilung aufdrängen, werden durch den
Kantonstierarzt angeordnet. Dabei wird er dem Sicherheitsbedürfnis
der Bevölkerung einen hohen Stellenwert beimessen.
Welche
Hunderassen sind als potenziell gefährlich eingestuft? Zu den
potentiell gefährlichen Hunden gehören: Bullterrier,
Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier,
American Pitt Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino,
Fila Brasileiro, Kreuzungen mit solchen Rassen sowie Hunde, die in
Bezug auf die äussere Gestalt diesen Rassen und Kreuzungen ähnlich
sind. Wesentliche gemeinsame Merkmale dieser Hunde sind ein
starkes Gebiss, eine gute Bemuskelung und eine teilweise eingeschränkte
Mimik.
Als
zusätzliche Sicherung wurde in der Verordnung die Bestimmung
eingebaut, dass auch andere Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens
als potenziell gefährlich auffallen, als solche behandelt werden
können.
Die
Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft wurden über die neuen
gesetzlichen Bestimmungen bereits ausführlich informiert; eine
Information der Tierärzteschaft erfolgt im Lauf der nächsten
Woche. Der Baselbieter Kantonstierarzt geht davon aus, dass die
Gemeinden "ihre" Hundehalterinnen und Hundehalter nun
ebenfalls aktiv informieren und auf die neuen Bestimmungen
aufmerksam machen werden. Im weiteren sind die Gemeinden
aufgefordert, dem Kantonstierarzt die Halterinnen und Halter
potenziell gefährlicher Hunde zu melden. Halterinnen und Halter
solcher Hunde können sich jedoch auch direkt beim Kantonstierarzt
melden. Ein entsprechendes Bewilligungsgesuch wird fristgerecht
per 1. Juli 2003 auf der Homepage des Kantons Basel-Landschaft
(www.baselland.ch) aufgeschaltet bzw. den Antragstellenden
zugestellt werden. Die Halterinnen und Halter potenziell gefährlicher
Hunde werden aber heute schon um etwas Geduld gebeten: Bei schätzungsweise
400 potenziell gefährlichen Hunden im Kanton Baselland und einem
absehbaren Aufwand von rund 25 Arbeitstagen dürfte sich das
gesamte Bewilligungsverfahren voraussichtlich bis Mitte 2004
hinziehen.
Eine
weitere gesetzliche Neuerung betrifft sämtliche Hunde im Kanton
Basel-Landschaft: Sie müssen bis zum 30. Juni 2004 mit einem
Mikrochip gekennzeichnet werden. Für potenziell gefährliche
Hunde gilt dafür eine nur halbjährige Frist, also bis zum 31.
Dezember 2003.
Das
Baselbieter Kantonsparlament hat mit der Aufnahme dieser
Gesetzesbestimmung eine auf eidgenössischer Ebene vorgesehene
Kennzeichnungspflicht für Hunde vorweggenommen. Auch die EU sieht
für die Kennzeichnung der Hunde den Mikrochip vor. Neben dem
Kanton Basel-Landschaft kennen auch die Kantone Genf und Waadt
bereits diese generelle Kennzeichnungspflicht.
Der
Mikrochip ist eine kleine, sterile, nicht reizende Glaskapsel
(technische Bezeichnung: Transponder), so gross wie ein Reiskorn
und enthält einen Mikrochip samt Antenne, welche ein ganzes
Hundeleben lang funktionstüchtig bleiben. Der Transponder ist
absolut ungefährlich. Er kann nur von einem Lesegerät aktiviert
werden, lässt sich unter der Haut kaum verschieben, zerbricht bei
einem Aufprall nicht und kann von aussen weder zerstört noch verändert
bzw. manipuliert werden.
Der
Mikrochip wird vom Tierarzt oder der Tierärztin mit einer
Spezialspritze auf der linken Halsseite unter die Haut des Tieres
injiziert. Der Vorgang ist vergleichbar mit einer Impfung. Das
Tier spürt dabei im Gegensatz zur Tätowierung praktisch nichts.
Der
programmierte, fälschungssichere Zahlencode auf dem Mikrochip
wird weltweit nur einmal vergeben und wird in der Datenbank von
ANIS (Animal Identity Service AG) in Bern registriert. Somit lässt
sich das Tier mittels eines Lesegerätes wie sie bei Tierärzten,
in Tierheimen, auf Polizeiposten usw. zu finden sind problemlos
identifizieren, auch im Ausland. Die Besitzerinnen und Besitzer
verloren gegangener und wieder aufgefundener Hunde (und Katzen) können
auf diesem Weg einfach und schnell ermittelt werden. ANIS bietet
einen 24-Stunden-Service.
Umweltberatung
Basel-Stadt: Neuer Arbeitsschwerpunkt
BASEL.
Unter dem Motto "Vom Wissen zum Handeln" informiert
und berät die Umweltberatung seit 1988 zu Fragen der Alltagsökologie.
Jetzt hat sich der Schwerpunkt ihrer Arbeit auf attraktive
Aktionen und Kampagnen, die sich an ausgesuchte Zielgruppen
wenden, verlagert. Die Kursrichtung bleibt dabei auch im Jahr 2003
erhalten: Fördern eines umweltgerechten Handelns zu Hause, in der
Freizeit, am Arbeitsplatz und in der Schule. Neu ist die
Umweltberatung an der Hochbergerstrasse 158 am Sitz des Amts für
Umwelt und Energie tätig. In diesen Tagen wird ein Prospekt über
die neuen Angebote der Umweltberatung aufgelegt.
Ausschreibung
der öffentlichen Beschaffungen über Internet
BASEL.
Die öffentlichen Beschaffungen des Kantons Basel-Stadt werden
seit dem 10. Juni 2003 über das Internet ausgeschrieben. Dies als
neue Dienstleistung des Submissions- & Tarifwesens
(Submissionsbüro) des Baudepartementes gegenüber offerierenden
Unternehmen und generell einer interessierten Öffentlichkeit.
Ideal
für Gewerbe und Industrie: Unter www.simap.ch sind neu die öffentlichen
Ausschreibungen für Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge
mit den ausführlichen Beschreibungen und Terminen, den Links zu
den gesetzlichen Grundlagen und weiteren dienlichen Hinweisen und
Adressen einsehbar. Dies als neue Dienstleistung des Submissionsbüros
des Baudepartementes. Der Kanton Basel-Stadt ist damit der zweite
Deutschschweizer Kanton, der auf der Internet-Plattform für öffentliche
Ausschreibungen von Bund und Kantonen publiziert.
Mit
der Internet-Plattform simap.ch kann die gewünschte
Vereinheitlichung der Publikationstexte und der
Publikationsformen erreicht werden. Der zentrale Zugang zu öffentlichen
Ausschreibungen in der
ganzen Schweiz stellt generell einen grossen Fortschritt für die
offerierenden Unternehmen dar und
bedeutet auch für die Beschaffungsstellen eine grösstmögliche
Konkurrenz.
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