Sanierung und Erweiterung des Bezirksspitals Affoltern

ZÜRICH.  Der Zürcher Regierungsrat hat das Raumprogramm für die Sanierung und Erweiterung des Bezirksspitals Affoltern genehmigt und für die Ausarbeitung eines Bauprojektes einen Staatsbeitrag von 1,61 Millionen Franken zugesichert.

Arbeitslosigkeit leicht gestiegen  

ZÜRICH. Im Mai hat sich im Kanton Zürich die Zahl der Stellen Suchenden und der Arbeitslosen leicht erhöht.

Änderung des Energiegesetzes in Kraft gesetzt

ZÜRICH. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Änderung des Energiegesetzes vom 26. August 2002 per 1. Juni 2003 in Kraft gesetzt.

Mit der Sonne kommt auch das Ozon

FRAUENFELD. Derzeit werden in der Ostschweiz hohe Ozonwerte registriert.

Kennzeichnung mit Mikrochip für alle Hunde

LIESTAL. Am 1. Juli 2003 tritt im Kanton Basel-Landschaft eine Änderung des Hundegesetzes in Kraft, welche eine Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunde vorsieht.

Umweltberatung Basel-Stadt: Neuer Arbeitsschwerpunkt

BASEL. Unter dem Motto "Vom Wissen zum Handeln" informiert und berät die Umweltberatung seit 1988 zu Fragen der Alltagsökologie.

Ausschreibung der öffentlichen Beschaffungen über Internet

BASEL. Die öffentlichen Beschaffungen des Kantons Basel-Stadt werden seit dem 10. Juni 2003 über das Internet ausgeschrieben.

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

13. Juni 2003

Sanierung und Erweiterung des Bezirksspitals Affoltern

ZÜRICH.  Der Zürcher Regierungsrat hat das Raumprogramm für die Sanierung und Erweiterung des Bezirksspitals Affoltern genehmigt und für die Ausarbeitung eines Bauprojektes einen Staatsbeitrag von 1,61 Millionen Franken zugesichert. Die Gesamtkosten der Projektierung betragen 2,85 Millionen Franken, davon sind 2,68 Millionen Franken staatsbeitragsberechtigt.

Arbeitslosigkeit leicht gestiegen  

ZÜRICH. Im Mai hat sich im Kanton Zürich die Zahl der Stellen Suchenden und der Arbeitslosen leicht erhöht. Die Berechnung der Arbeitslosenquote erfolgt neu auf der Basis der Volkszählung 2000. Dadurch wird die Zunahme der Erwerbspersonen während des letzten Jahrzehnts berücksichtigt und ein genaueres Bild der Lage auf dem Arbeitsmarkt vermittelt.

41'226 Personen waren Ende Mai bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) des Kantons Zürich zur Stellensuche angemeldet, 416 mehr als im Vormonat. Die Zahl der Arbeitslosen erhöhte sich um 119 Personen auf 31'810. Die Zunahme der gemeldeten Arbeitslosen und Stellen Suchenden hat sich seit Februar abgeflacht. diese leichte Entspannung ist saisonal bedingt.

Änderung des Energiegesetzes in Kraft gesetzt

ZÜRICH. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Änderung des Energiegesetzes vom 26. August 2002 per 1. Juni 2003 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung der Energiegesetzänderung hat der Regierungsrat eine Änderung der Energieverordnung beschlossen. Diese wird dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt. Damit können nun neben grossen Holzheizungen und Anlagen zur Wärmenutzung aus Oberflächengewässern und Abwärme auch Massnahmen zur rationellen Energienutzung unterstützt werden.

Mit der Sonne kommt auch das Ozon

FRAUENFELD. Derzeit werden in der Ostschweiz hohe Ozonwerte registriert. Zwar begünstigt das sonnig-warme Wetter die Bildung dieses Reizgases; die Vorläuferschadstoffe dazu stammen allerdings aus menschlichen Aktivitäten. In diesen Tagen begünstigt eine für die Ozonbildung ideale Wetterlage besonders hohe Belastungen. Vergangene Woche traten insbesondere in Tieflagen wie dem Rheintal, aber auch in Glarus, am Bodensee sowie in der Umgebung der Stadt Zürich Ozonspitzen zwischen 160 und 180 Mikrogramm je Kubikmeter Luft (mg/m3) auf. Über Pfingsten sorgten dann Abendgewitter und ein Kaltfrontdurchgang für eine vorübergehende Beruhigung der Situation. Seither steigt die Belastung aber wieder. So waren am Mittwoch Nachmittag Werte zwischen 150 und 180 mg/m3 bereits wieder die Regel. In Wallisellen wurden sogar Werte über 190 mg/m3 gemessen.

Zum Vergleich: Im ebenfalls aussergewöhnlich warmen Juni 2002 wurden in städtischen Randgebieten mit mässigem Verkehrseinfluss Spitzenwerte von über 200 mg/m3 registriert. Dieses Jahr wurde an ländlichen Höhenstandorten der Stundenmittel-Grenzwert der schweizerischen Luftreinhalte-Verordnung (LRV) von 120 Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Luft mg/m3) bereits im Februar erstmals überschritten, und seit der letzten Märzwoche sind in der Ostschweiz wiederholt flächendeckende Grenzwertüberschreitungen aufgetreten. Je nach Standort wurden solche Grenzwertüberschreitungen im laufenden Jahr bisher an ca. 20 bis 50 Tagen festgestellt.

Kennzeichnung mit Mikrochip für alle Hunde

Am 1. Juli 2003 tritt im Kanton Basel-Landschaft eine Änderung des Hundegesetzes in Kraft, welche eine Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunde vorsieht. In der neuen Verordnung zum Hundegesetz hat der Regierungsrat die als potenziell gefährlich eingestuften Hunderassen klar definiert und die Voraussetzungen für die Erteilung der Haltebewilligung festgelegt. Der Kanton Baselland wählt damit eine analoge Regelung, wie sie im Nachbarkanton Basel-Stadt bereits in Kraft ist.

LIESTAL. Eine weitere Bestimmung betrifft hingegen alle Hundehalterinnen und -halter im Kanton: Sie müssen ihre Hunde innert eines Jahres mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen, der es erlaubt, das Tier jederzeit einwandfrei zu identifizieren und seinem Halter bzw. seiner Halterin zuzuordnen.

Mit der gesetzlich verankerten Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunde und der zugehörigen Verordnung werden zwei Ziele angestrebt: Einerseits soll die Bevölkerung soweit wie möglich vor potenziell gefährlichen Hunden geschützt werden, auf der anderen Seite sollen aber auch die Halterinnen und Halter potenziell gefährlicher Hunde, die keine Verhaltensaufälligkeiten zeigen, entlastet werden. Denn Halterinnen und Halter solcher Hunde haben es mit jedem Vorfall, der publik wird, schwerer, sich mit ihren Hunden in der Öffentlichkeit zu bewegen.

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen greifen grundsätzlich an zwei Enden: nämlich am vorderen Ende der Leine, bei den Hunden, und am hinteren Ende, bei den Hundehaltenden.

Worauf wird bei den Hunden geachtet? Hunde, die normal sozialisiert aufwachsen und entsprechende Erziehungskurse durchlaufen, entwickeln in aller Regel keine Verhaltensabnormitäten. Vor der Anschaffung eines potenziell gefährlichen Hundes muss nun neu eine Bewilligung eingeholt werden, die zwingend mit einem Herkunftsnachweis des Hundes verknüpft ist. Damit kann der Einfuhr von Hunden aus dubiosen Quellen oder aus Hundezuchten mit ungenügender Sozialisation der Welpen ein Riegel geschoben werden. Zudem müssen solche Hunde entsprechende Erziehungskurse durchlaufen und sind, wenn sie dabei verhaltensauffällig werden, zu melden, damit entsprechende sichernde Massnahmen angeordnet werden können.

Potenziell gefährliche Hunde aus guten Zuchten und mit ausreichender Sozialisation verursachen erfahrungsgemäss nicht mehr Probleme als Hunde anderer Rassen.

Worauf wird bei den Hundehaltenden geachtet? Halterinnen und Halter potenziell gefährlicher Hunde müssen handlungsfähig sein und über ausreichende kynologische Fachkenntnisse verfügen. Denn wer sich einen potenziell gefährlichen Hund anschaffen will, muss sich klar bewusst sein, was für ein Tier er halten wird. Die geforderten Fachkenntnisse umfassen folgende Aspekte: Kenntnisse über die besonderen Eigenschaften von Hunden (Sozialverhalten, Rangordnungsverhalten, Bewegungs- und Beschäftigungsbedürfnis, rassespezifische Eigenschaften des betreffenden Hundes) sowie Fragen rund um die Erziehung und den persönlichen Umgang mit dem Hund. Wer wegen eines Gewaltdeliktes oder Förderung der Prostitution vorbestraft ist, darf grundsätzlich keinen potenziell gefährlichen Hund halten. Ein potenziell gefährlicher Hund sollte auch nicht als Ersthund gehalten werden. Ebenso wird kaum jemand eine Bewilligung für ein solches Tier erhalten, der in der Gemeinde als wenig verantwortungsvoller Hundehaltender aufgefallen ist.

Was gilt für potenziell gefährliche Hunde, die bereits vor dem 1. Juli 2003 im Kanton Basel-Landschaft gehalten werden? Solche Hunde müssen bis Ende Dezember 2003 dem Kantonstierarzt gemeldet werden; die Gemeinden haben grundsätzlich eine Meldepflicht. Die Hunde werden dann einem Wesenstest unterzogen. Bei diesem Test wird die Kontaktaufnahme des Hundes mit Artgenossen und Menschen beurteilt, wobei nicht nur das Verhalten des Hundes, sondern auch das der Hundehalterin bzw. des Hundehalters geprüft wird. Mit dazu gehören auch die Beurteilung der Leinenführigkeit und der "Appell" des Hundes. Es wird zwischen normalem, aggressivem, ängstlichem und unsicherem Verhalten unterschieden. Der Wesenstest, der in Basel-Stadt entwickelt worden ist, erlaubt mit einem vernünftigen Zeitaufwand eine zuverlässige Beurteilung eines Hundes. Der Test wird von zwei erfahrenen Kynologen durchgeführt, die diese Aufgabe auch schon im Kanton Basel-Stadt wahrgenommen haben. Damit besteht Gewähr dafür, dass nach einheitlichen Kriterien beurteilt wird und die Behörden nicht gegeneinander ausgespielt werden können. Allfällige Auflagen, die sich im Rahmen der Bewilligungserteilung aufdrängen, werden durch den Kantonstierarzt angeordnet. Dabei wird er dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung einen hohen Stellenwert beimessen.

Welche Hunderassen sind als potenziell gefährlich eingestuft? Zu den potentiell gefährlichen Hunden gehören: Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pitt Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kreuzungen mit solchen Rassen sowie Hunde, die in Bezug auf die äussere Gestalt diesen Rassen und Kreuzungen ähnlich sind. Wesentliche gemeinsame Merkmale dieser Hunde sind ein starkes Gebiss, eine gute Bemuskelung und eine teilweise eingeschränkte Mimik.

Als zusätzliche Sicherung wurde in der Verordnung die Bestimmung eingebaut, dass auch andere Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens als potenziell gefährlich auffallen, als solche behandelt werden können.

Die Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft wurden über die neuen gesetzlichen Bestimmungen bereits ausführlich informiert; eine Information der Tierärzteschaft erfolgt im Lauf der nächsten Woche. Der Baselbieter Kantonstierarzt geht davon aus, dass die Gemeinden "ihre" Hundehalterinnen und Hundehalter nun ebenfalls aktiv informieren und auf die neuen Bestimmungen aufmerksam machen werden. Im weiteren sind die Gemeinden aufgefordert, dem Kantonstierarzt die Halterinnen und Halter potenziell gefährlicher Hunde zu melden. Halterinnen und Halter solcher Hunde können sich jedoch auch direkt beim Kantonstierarzt melden. Ein entsprechendes Bewilligungsgesuch wird fristgerecht per 1. Juli 2003 auf der Homepage des Kantons Basel-Landschaft (www.baselland.ch) aufgeschaltet bzw. den Antragstellenden zugestellt werden. Die Halterinnen und Halter potenziell gefährlicher Hunde werden aber heute schon um etwas Geduld gebeten: Bei schätzungsweise 400 potenziell gefährlichen Hunden im Kanton Baselland und einem absehbaren Aufwand von rund 25 Arbeitstagen dürfte sich das gesamte Bewilligungsverfahren voraussichtlich bis Mitte 2004 hinziehen.

Eine weitere gesetzliche Neuerung betrifft sämtliche Hunde im Kanton Basel-Landschaft: Sie müssen bis zum 30. Juni 2004 mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Für potenziell gefährliche Hunde gilt dafür eine nur halbjährige Frist, also bis zum 31. Dezember 2003.

Das Baselbieter Kantonsparlament hat mit der Aufnahme dieser Gesetzesbestimmung eine auf eidgenössischer Ebene vorgesehene Kennzeichnungspflicht für Hunde vorweggenommen. Auch die EU sieht für die Kennzeichnung der Hunde den Mikrochip vor. Neben dem Kanton Basel-Landschaft kennen auch die Kantone Genf und Waadt bereits diese generelle Kennzeichnungspflicht.

Der Mikrochip ist eine kleine, sterile, nicht reizende Glaskapsel (technische Bezeichnung: Transponder), so gross wie ein Reiskorn und enthält einen Mikrochip samt Antenne, welche ein ganzes Hundeleben lang funktionstüchtig bleiben. Der Transponder ist absolut ungefährlich. Er kann nur von einem Lesegerät aktiviert werden, lässt sich unter der Haut kaum verschieben, zerbricht bei einem Aufprall nicht und kann von aussen weder zerstört noch verändert bzw. manipuliert werden.

Der Mikrochip wird vom Tierarzt oder der Tierärztin mit einer Spezialspritze auf der linken Halsseite unter die Haut des Tieres injiziert. Der Vorgang ist vergleichbar mit einer Impfung. Das Tier spürt dabei im Gegensatz zur Tätowierung praktisch nichts.

Der programmierte, fälschungssichere Zahlencode auf dem Mikrochip wird weltweit nur einmal vergeben und wird in der Datenbank von ANIS (Animal Identity Service AG) in Bern registriert. Somit lässt sich das Tier mittels eines Lesegerätes wie sie bei Tierärzten, in Tierheimen, auf Polizeiposten usw. zu finden sind problemlos identifizieren, auch im Ausland. Die Besitzerinnen und Besitzer verloren gegangener und wieder aufgefundener Hunde (und Katzen) können auf diesem Weg einfach und schnell ermittelt werden. ANIS bietet einen 24-Stunden-Service.

Umweltberatung Basel-Stadt: Neuer Arbeitsschwerpunkt

BASEL. Unter dem Motto "Vom Wissen zum Handeln" informiert und berät die Umweltberatung seit 1988 zu Fragen der Alltagsökologie. Jetzt hat sich der Schwerpunkt ihrer Arbeit auf attraktive Aktionen und Kampagnen, die sich an ausgesuchte Zielgruppen wenden, verlagert. Die Kursrichtung bleibt dabei auch im Jahr 2003 erhalten: Fördern eines umweltgerechten Handelns zu Hause, in der Freizeit, am Arbeitsplatz und in der Schule. Neu ist die Umweltberatung an der Hochbergerstrasse 158 am Sitz des Amts für Umwelt und Energie tätig. In diesen Tagen wird ein Prospekt über die neuen Angebote der Umweltberatung aufgelegt.

Ausschreibung der öffentlichen Beschaffungen über Internet

BASEL. Die öffentlichen Beschaffungen des Kantons Basel-Stadt werden seit dem 10. Juni 2003 über das Internet ausgeschrieben. Dies als neue Dienstleistung des Submissions- & Tarifwesens (Submissionsbüro) des Baudepartementes gegenüber offerierenden Unternehmen und generell einer interessierten Öffentlichkeit.

Ideal für Gewerbe und Industrie: Unter www.simap.ch sind neu die öffentlichen Ausschreibungen für Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge mit den ausführlichen Beschreibungen und Terminen, den Links zu den gesetzlichen Grundlagen und weiteren dienlichen Hinweisen und Adressen einsehbar. Dies als neue Dienstleistung des Submissionsbüros des Baudepartementes. Der Kanton Basel-Stadt ist damit der zweite Deutschschweizer Kanton, der auf der Internet-Plattform für öffentliche Ausschreibungen von Bund und Kantonen publiziert.

Mit der Internet-Plattform simap.ch kann die gewünschte Vereinheitlichung der Publikationstexte und der Publikationsformen erreicht werden. Der zentrale Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen in der ganzen Schweiz stellt generell einen grossen Fortschritt für die offerierenden Unternehmen dar und bedeutet auch für die Beschaffungsstellen eine grösstmögliche Konkurrenz.

 

 

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