Revision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (KIG)

BERN. Anlässlich seiner letzten Sitzung vom 16. Juni 2003 hat der Bundesrat bestätigt, dass die Information und der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten verbessert werden müssen.

Bundesrat lehnt die Einführung eines Finanzreferendums ab

BERN. Im Rahmen seiner Vorlage zur Volksrechtsreform hat der Bundesrat 1996 u.a. die Einführung des Finanzreferendums vorgeschlagen.

Änderung der Pflanzenschutz- verordnung

BERN. Der Bundesrat hat heute Änderungen der Pflanzenschutzverordnung genehmigt, die eine besser Bekämpfung neuer Pflanzenschädlinge und -krankheiten erlauben.

Aufbau einer Nationalen Geodaten-Infrastruktur

BERN. Der Bundesrat hat beschlossen, eine Nationale Geodaten-Infrastruktur (NGDI) aufzubauen.

Auflösung des Carbura-Fonds

BERN. Der im Jahr 1956 gegründete Carbura-Fonds wird aufgelöst.

Bericht über Korruptionsprävention

BERN. In den öffentlichen Verwaltungen der Schweiz wird die Korruption mit einer ganzen Reihe von Massnahmen bekämpft.

Der Bund beteiligt sich an der Stiftung «Safety in Adventures»

BERN. Der Bundesrat hat die Mitgründung der Stiftung «Safety in Adventures» durch den Bund genehmigt.

Mehr Transparenz im Beschaffungswesen der Bundesverwaltung

BERN. Beratungsfirmen sind mit Sorgfalt und Umsicht auszuwählen.

Massnahmen des Bundes zur administrativen Entlastung in den Unternehmen

BERN. Der Bundesrat hat Massnahmen zur administrativen Entlastung von Unternehmen beschlossen.

Schweizer Franken wird nicht vom Euro verdrängt

BERN. Immer mehr Unternehmen tätigen ihre  Geschäfte in Euro, aber der prozentuale Anteil des Euro an ihren Gesamteinnahmen und -ausgaben ist immer noch sehr gering.

Bundesrat genehmigt die "Ergänzung Landschaft" zum Richtplan des Kantons Thurgau

BERN. Der Bundesrat hat die "Ergänzung Landschaft" zum Richtplan des Kantons Thurgau genehmigt.

Anpassung von technischen Fahrzeugsvorschriften

BERN. Der Bundesrat hat Anpassungen von technischen Fahrzeugvorschriften an strengere Umwelt- und Verkehrssicherheitstandards vorgenommen und damit die schweizerischen Bestimmungen mit den EU-Vorschriften harmonisiert.

Schutz gegen den terroristischen Einsatz biologischer Waffen

BERN. Der Bundesrat hat beschlossen, den Kredit von rund zwei Millionen Franken für die Prävention und den Schutz der Bevölkerung vor terroristischen Einsätzen biologischer Waffen zu erneuern.

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

16. Juni 2003

Revision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (KIG)

BERN. Anlässlich seiner letzten Sitzung vom 16. Juni 2003 hat der Bundesrat bestätigt, dass die Information und der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten verbessert werden müssen. Er hat deshalb entschieden, die weiteren Revisionsarbeiten des KIG und der spezifischen Gesetze in diesem Bereich dem Eidg. Volkswirtschaftsdepartement zu übertragen.

Das KIG stammt aus dem Jahr 1990 und vermag nach Ansicht der Regierung in seiner heutigen Fassung der raschen Entwicklung des Marktes nicht mehr gerecht zu werden. Das heutige Gesetz beschränkt sich praktisch nur darauf, die Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen zu regeln. Diese finanzielle Unterstützung ist damals eingeführt worden, um den Konsumentinnen und Konsumenten eine neutrale und objektive Information zu gewährleisten. Angesichts der Fülle von Gütern und Dienstleistungen, die auf den Markt strömen, und deren Komplexität, haben die Konsumentinnen und Konsumenten allzu oft Mühe, ihre Rechte wahren zu können. Anlässlich der Sitzung hat der Bundesrat ausserdem von der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen vom 4. Mai 2003 zur aktuellen KIG-Revision Kenntnis genommen. Darin spricht sich die Kommission dafür aus, den gesetzlichen Rahmen gegenüber heute zu verstärken, insbesondere was die Sanktionen anbelangt. Ziel ist es, die präventive Wirkung zu erhöhen, um so Missbräuche zu Lasten der Konsumentinnen und Konsumenten und der Wirtschaftsakteure zu vermeiden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Bundesrat lehnt die Einführung eines Finanzreferendums ab

BERN. Im Rahmen seiner Vorlage zur Volksrechtsreform hat der Bundesrat 1996 u.a. die Einführung des Finanzreferendums vorgeschlagen. In der parlamentarischen Beratung hat sich dieses neue Instrument nicht als mehrheitsfähig erwiesen. Es ist auch im Rahmen der vom Parlament initiierten Neuauflage der Volksrechtsreform nicht mehr aufgenommen worden. Aus diesem Grund erachtet es der Bundesrat nicht als opportun, bereits jetzt wieder eine Änderung der Volksrechte in Angriff zu nehmen und beantragt die Motion von Nationalrat Erich Müller (FDP/ZH) über die Einführung eines Ausgabenvetos abzulehnen.In seiner Motion fordert Nationalrat Müller den Bundesrat dazu auf, bis spätestens Ende 2003 eine Vorlage für einen Verfassungsartikel auszuarbeiten, der gewichtige Ausgabenbeschlüsse einem fakultativen Referendum (Ausgabenveto) unterstellt.

Änderung der Pflanzenschutzverordnung

BERN. Der Bundesrat hat heute Änderungen der Pflanzenschutzverordnung genehmigt, die eine besser Bekämpfung neuer Pflanzenschädlinge und -krankheiten erlauben. Die Änderungen erleichtern auch den Pflanzenhandel mit den Mitgliedländern der Europäischen Union (EU).

Das Agrarabkommen zwischen der Schweiz und der EU sieht die gegenseitige Anerkennung des Pflanzenpasses vor. Der Pass bietet Gewähr für die phytosanitäre Qualität der Ware und erbringt den Nachweis, dass die betreffenden Pflanzen frei sind von schädlichen

Quarantäneorganismen. Die Anerkennung des Passes bedingt jedoch die Gleichwertigkeit der schweizerischen und europäischen Gesetzgebung in Bezug auf die Massnahmen, die zur Bekämpfung von Quarantäneorganismen getroffen werden. Die Entscheide des Bundesrates tragen zu einer Annäherung der Pflanzenschutzgesetzgebung bei. Sie dürften dem Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft die Anerkennung des Pflanzenpasses ermöglichen, was schliesslich den Handel mit Pflanzen erleichtern wird. Ein Teil der bundesrätlichen Beschlüsse betrifft die Schutzmassnahmen, die bei der Einfuhr von Waren nicht europäischer Herkunft angewendet werden. Sie werden auf den 1. Juli 2007 in Kraft treten. Die übrigen Entscheide regeln die Einführung der Pflanzenpassregelung für neue Pflanzen wie krautige Zierpflanzen und Gemüsepflanzgut. Diese letzten Änderungen dürften erst nach der gegenseitigen Anerkennung des Pflanzenpasses in Kraft treten. Quarantäneorganismen können für die Landwirtschaft, den Gartenbau und die Forstwirtschaft verheerende wirtschaftliche Konsequenzen haben. Der Feuerbrand beispielsweise führt zu erheblichen Schäden sowohl in Apfel- und Birnenanlagen als auch an Hochstammobstbäumen. Eine weitere gefährliche Bakterienkrankheit ist die Braunfäule für Kartoffeln. Die goldgelbe Vergilbung ist im Rebbau gefürchtet.

Aufbau einer Nationalen Geodaten-Infrastruktur

BERN. Der Bundesrat hat beschlossen, eine Nationale Geodaten-Infrastruktur (NGDI) aufzubauen. Damit beauftragt wurde die Koordinationsstelle für Geoinformationen (KOGIS), die dem Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) im VBS angegliedert ist.

Dank einer NGDI soll der Nutzen vorhandener Geoinformationen durch deren Vernetzung und kundenfreundliche Aufbereitung gesteigert werden. Wegen der angespannten Finanzlage des Bundes wird der Aufbau der Infrastruktur auf zwei Legislaturperioden verteilt und kann so haushaltsneutral erfolgen. Sind der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand grundlegende Geodaten gut zugänglich, ist dies von hohem volkswirtschaftlichem Nutzen, wie in- und ausländische Studien zeigen. Der Aufbau der NGDI entspricht der eGovernement-Strategie des Bundes und berücksichtigt supranationale Standards. Mit der Umsetzung beauftragt ist die Koordinationsstelle für Geoinformationen (KOGIS), die dem Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) im VBS angegliedert ist.

Auflösung des Carbura-Fonds

BERN. Der im Jahr 1956 gegründete Carbura-Fonds wird aufgelöst. Das Fondsvermögen von rund 5,2 Millionen wird an den Schweizerischen Strassenverkehrsverband (FRS), den Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) sowie den Verkehrsklub der Schweiz (VCS) verteilt. Das hat der Bundesrat beschlossen. Während des Zweiten Weltkriegs herrschte in der Schweiz Treibstoffknappheit. Um die Situation zu entschärfen, stimmte der Bundesrat im Jahr 1941 einer Initiative von Via Vita (=Vorgängerorganisation des heutigen Schweizerischen Strassenverkehrsverbandes FRS) zur Produktion von inländischen Ersatztreibstoffen zu. Dieses Programm dauerte bis ins Jahr 1956. Um den Absatz zu sichern, wurden nach Kriegsende die in der Carbura zusammengeschlossenen Treibstoffimporteure vom Bund verpflichtet, die jährlich anfallenden Mengen Ersatztreibstoffe zu vorgegebenen Preisen abzunehmen und dem eingeführten Benzin beizumischen. Dieser Beimischungszwang hatte notwendigerweise eine Erhöhung des Benzinpreises für Konsumenten zur Folge. Die Abrechnung zwischen den Importeuren und den inländischen Treibstoffproduzenten erfolgte über eine vom Bundeshaushalt getrennte Rechnung. Dieser sogenannte Carbura-Fonds wies bei Aufgabe der Inlandproduktion ein Vermögen von 5,5 Millionen auf. Der Bundesrat entschied am 7. September 1956, das Vermögen des Fonds unangetastet zu lassen und die jährlichen Zinsen zur Förderung allgemeiner Interessen des Strassenverkehrs zu verwenden. In der Folge wurden Schweiz Tourismus, dem Tourismusverband, dem Schweizerischen Strassenverkehrsverband (FRS) sowie zwei Forschungsinstituten im Bereich des Tourismus jährliche Beiträge ausgerichtet.

Bericht über Korruptionsprävention

BERN. In den öffentlichen Verwaltungen der Schweiz wird die Korruption mit einer ganzen Reihe von Massnahmen bekämpft. Der Bundesrat hat einen Bericht gutgeheissen, der einen Überblick über diese Massnahmen gibt. Im Anhang enthält der Bericht Hinweise zur Anwendung des Verbots der Vorteilsannahme in der Bundesverwaltung.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates reichte 1999. anlässlich der Revision des Korruptionsstrafrechts. ein Postulat ein, das die Prüfung von verschiedenen Massnahmen zur Korruptionsprävention in den öffentlichen Verwaltungen verlangte. In Erfüllung dieses Postulats hat der Bundesrat heute einen "Bericht über Korruptionsprävention" gutgeheissen.

Der Bericht wurde von einer Arbeitsgruppe vorbereitet, die unter der Leitung des Eidgenössischen Personalamts EPA stand und in der Bundesstellen aus mehreren Departementen vertreten waren. Kantonale Stellen hatten Gelegenheit, Anregungen einzubringen und zu einem Berichtsentwurf Stellung zu nehmen.

Der Erfolg der Korruptionsprävention hängt, wie der Bericht betont, nicht in erster Linie von einzelnen Instrumenten ab. Entscheidend ist vielmehr das Zusammenspiel einer ganzen Reihe von Massnahmen. Dazu gehören beispielsweise personalrechtliche Vorschriften über die Annahme von Geschenken und über Nebenbeschäftigungen, wirksame interne Kontrollsysteme und die Sensibilisierung der Angestellten für Korruptionsgefährdungen und Präventionsmöglichkeiten.

Ein Thema, das im Zusammenhang mit der Korruptionsprävention immer wieder zu reden gibt, ist die Annahme von Geschenken und anderen Vorteilen durch Angestellte der öffentlichen Verwaltungen. In der Bundesverwaltung ist die Vorteilsannahme grundsätzlich verboten. Ausnahmsweise zulässig ist nur die Annahme von Vorteilen, die geringfügig und sozial üblich sind. Die bewusst offen formulierte Regelung erlaubt Lösungen, die auf jeweilige Situation zugeschnitten sind. Der Bericht bietet in einem Anhang Hilfe zur Konkretisierung dieser Vorschriften im Arbeitsalltag.

Der Bund beteiligt sich an der Stiftung «Safety in Adventures»

BERN. Der Bundesrat hat die Mitgründung der Stiftung «Safety in Adventures» durch den Bund genehmigt. Die Stiftung setzt sich in der ganzen Schweiz für die Sicherheit von Adventure- und Outdoor-Angeboten, die einem breiten Publikum zugänglich sind, ein. Sie kann Firmen, die sich über einen hohen Sicherheitsstandard in der Ausbildung ausgewiesen haben, ein Label an vergeben.

Als Folge des Canyoning-Unfalles vom 27. Juli 1999 wurde das Bundesamt für Sport Magglingen (BASPO) durch den damaligen Chef des Eidg. Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, einheitliche Ausbildungsrichtlinien für Canyoning auszuarbeiten. Daneben wurde ein sogenannter Canyoning-Kodex für Anbieter erstellt, der Sicherheit und Qualität der kommerziellen Tätigkeiten in diesem Bereich sicher stellen soll.

Gleichzeitig wurden durch die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern Vorarbeiten für eine gesamtschweizerische Stiftung für Trendsport unter dem Titel «Safety in Adventures» initiiert. Das Konzept basiert auf der Idee einer Zertifizierung von Outdoor- und Adventure-Anbietern, welche die Einhaltung der Ausbildungsrichtlinien sowie von branchenüblichen Kriterien gewährleisten. Der Bund wurde von Beginn weg auf Grund seiner Sach- und Fachkompetenz in die Vorbereitungsarbeiten miteinbezogen.

Durch die Einsitznahme eines Vertreters des Bundes in der neu zu gründenden Stiftung «Safety in Adventures» kann auch weiterhin effektiv Einfluss auf zukünftige Entwicklungen und Entscheidprozesse von Organisationen im Bereich der Sportförderung genommen werden. Aus diesem Grund hat der Bundesrat den Direktor des BASPO ermächtigt, die Schweizerische Eidgenossenschaft bei der Stiftungsgründung mit seiner Unterschrift rechtsgültig zu vertreten.

Mehr Transparenz im Beschaffungswesen der Bundesverwaltung

BERN. Beratungsfirmen sind mit Sorgfalt und Umsicht auszuwählen. Dabei müssen vor der Beschaffung einer Dienstleistung Nutzen und Gefahren einer externen Vergabe sorgfältig geprüft werden. Ein sich in Arbeit befindendes Beschaffungsstatistikkonzept werde mehr Transparenz in das an sich schon geregelten Beschaffungswesen der Bundesverwaltung bringen. Dies hält der Bundesrat in Beantwortung einer Interpellation von Nationalrat Hans Widmer (SP/LU) fest.

Massnahmen des Bundes zur administrativen Entlastung in den Unternehmen

BERN. Der Bundesrat hat Massnahmen zur administrativen Entlastung von Unternehmen beschlossen. Das Schwergewicht liegt auf der besseren Koordination der vielfältigen Angaben, welche die Unternehmen kraft bundesrechtlicher Vorschriften bereitzustellen haben. Die Massnahmen werden gestaffelt ab Ende dieses Jahres verwirklicht. Ein elektronisches Expertensystem für die Bestimmung des AHV- pflichtigen Lohnes soll durch Angebote anderer Bundesstellen ausgebaut werden. Es soll namentlich auch die Abführung der Quellensteuern und die Erstellung der Lohnausweise unterstützen. Weiter soll die vom Parlament bereits verlangte Möglichkeit zur einjährigen Veranlagung der Mehrwertsteuer geboten werden. Damit können die Schlussabrechnungen mit den Sozialversicherungen und die verschiedenen Steuererklärungen in einem Zug erledigt werden. Handbücher für den Behördenverkehr im Bereich der amtlichen Statistik oder branchenbezogene Führer durch das Bundesrecht – etwa im Umweltbereich – sollen die KMU in Zukunft besser leiten.

Massnahmen zur administrativen Entlastung von KMU waren vom Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements bereits anlässlich der Vorstellung der KMU-Politik des EVD am 23. Mai 2003 angekündigt worden. Im neu vorgelegten Bericht erfolgt nun eine systematische Untersuchung der administrativen Vorgänge in den Unternehmen mit dem Ziel, den kleinen und mittleren Unternehmen eine rationellere Erfüllung der Auflagen staatlicher Stellen zu gestatten.

Schweizer Franken wird nicht vom Euro verdrängt

Immer mehr Unternehmen tätigen ihre  Geschäfte in Euro, aber der prozentuale Anteil des Euro an ihren Gesamteinnahmen und -ausgaben ist immer noch sehr gering. Im Inland ist der Schweizer Franken weiterhin unangefochten das Zahlungsmittel Nummer eins. Das belegt eine Umfrage bei den Unternehmen, die von  der interdepartementalen Arbeitsgruppe "Euro" unter der Leitung der Eidgenössischen Finanzverwaltung bei der Konjunkturforschungsstelle (KOF) der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Auftrag gegeben wurde.

BERN. Die Arbeitsgruppe Euro erteilte der KOF Ende 2002 (also rund ein Jahr nach der Einführung des Euro als Barzahlungsmittel) den Auftrag, bei Schweizer Unternehmen in Industrie, Detailhandel und Gastgewerbe eine Umfrage über den Einsatz von Fremdwährungen durchzuführen. Sie ist die Fortsetzung einer 1998 ebenfalls bereits von der KOF durchgeführten ähnlichen Studie.

In der ersten Umfrage kurz vor der Einführung des Euro als Rechnungseinheit herrschte unter anderem die Meinung vor, die europäische Einheitswährung werde in der Schweiz häufiger verwendet werden als die bisherigen Währungen der zukünftigen Mitglieder von "Euro-Land". Diese Befürchtung war es, welche die interdepartementale Arbeitsgruppe Euro vor fünf Jahren veranlasst hatte, die KOF mit der Durchführung einer Umfrage unter den Schweizer Unternehmen in Industrie, Detailhandel und Gastgewerbe zu betrauen, aus der hervorgehen sollte, wie häufig diese Unternehmen Fremdwährungen einsetzten und welche Bedeutung sie dem Euro beimassen.

Bei der jüngsten Umfrage geht es nun darum, den heutigen Stellenwert der Fremdwährungen für die Schweizer Unternehmen zu beurteilen, sich einen Gesamtüberblick über die Veränderungen gegenüber 1998. also noch vor der Einführung des Euro. zu verschaffen und die damaligen Prognosen mit der heutigen Realität zu vergleichen. Von 3124 angefragten Unternehmen reagierten 2111 (das heisst ungefähr 68%).

Aus der Umfrage geht hervor, dass der Einsatz von Fremdwährungen seit der Einführung des Euro zugenommen hat. 2002 wurden 58,5 Prozent der Zahlungen der befragten Unternehmen in Fremdwährungen getätigt, das heisst 11,2 Prozent mehr als 1998. 61,9 Prozent der Unternehmen verzeichnen Einnahmen in Fremdwährungen, das heisst 5,1 Prozent mehr als 1998. Während der Anteil der Industrieunternehmen, die ihre Geschäfte in Fremdwährungen tätigen, bereits 1998 sehr hoch war und sich seither praktisch nicht veränderte, nahm der Anteil solcher Unternehmen mit Einnahmen in Euro im Detailhandel sowie im Hotel- und Gastgewerbe deutlich zu. Zu dieser Entwicklung trug ohne Zweifel auch die Einführung des Euro als Barzahlungsmittel bei.

Im Rahmen dieser Transaktionen in Fremdwährungen nimmt der Euro den wichtigsten Platz ein (99% der Unternehmen mit Einnahmen oder Ausgaben in Fremdwährungen geben an, Geschäfte in Euro zu tätigen). Bereits 1998 spielten die Währungen der zukünftigen Teilnehmer am geplanten Euro-Raum eine zentrale Rolle; die europäische Einheitswährung setzte sich noch stärker durch und überholte sogar einige andere Fremdwährungen. Im Vergleich zu ersten Umfrage ging insbesondere die Zahl der Unternehmen zurück, die ihre Geschäfte in Dollar tätigen (38,4% nehmen Dollar entgegen und 27,9% bezahlen ihre Ausgaben in der amerikanischen Währung).

Die Studie stützt sich auf die Angaben über den Stellenwert der Verwendung von Fremdwährungen, das heisst den prozentualen Anteil der Fremdwährungen an den Gesamteinnahmen oder -ausgaben der einzelnen Unternehmen. Die Studie enthält jedoch keine Angaben über die Höhe der Transaktionen in Fremdwährungen (in absoluten Zahlen); der zusätzliche Informationsbeschaffungsaufwand hätte sicher viele Unternehmen von der Beantwortung des Fragebogens abgehalten. Gemäss dieser Umfrage ging der durchschnittliche prozentuale Anteil der Euro-Transaktionen am Gesamtumsatz der einzelnen Unternehmen gegenüber 1998 leicht zurück. Die durchschnittlichen Einnahmen in Euro liegen derzeit bei 16,8 Prozent (1998: 17%) und die durchschnittlichen Ausgaben bei 17,4 Prozent (1998: 19,7%). Die Ursache für diesen Rückgang ist jedoch nicht etwa in einer geringeren Verwendung des Euro zu suchen. Weil zahlreiche Unternehmen unterdessen dazu übergegangen sind, ihre Zahlungen in Euro abzuwickeln, ihre Gesamteinnahmen und -ausgaben aber immer noch lediglich einen geringen Euroanteil aufweisen, sank der Durchschnitt. Für viele Unternehmen machen die Einnahmen und Ausgaben in Fremdwährungen nur einen bescheidenen Teil ihrer Gesamteinnahmen oder -ausgaben aus. Der Anteil des Dollar an den gesamten Transaktionen (im Durchschnitt: 8,5%) blieb zwischen 1998 und 2002 unverändert.

1998 hatten die befragten Unternehmen eine Erhöhung dieses Anteils, insbesondere des Euro, erwartet. Die damals befragten Unternehmen sagten einen Euroanteil an ihren Ausgaben und Einnahmen von über 21 Prozent voraus. Ihre Prognose bewahrheitete sich jedoch nicht.

Die Einnahmen in Fremdwährungen stammen in erster Linie von ausländischen Kunden; demgegenüber geben 19,5 Prozent der Unternehmen mit Einnahmen in Euro an, dass diese von inländischen Kunden stammen. 17,9 Prozent der Unternehmen. in erster Linie exportorientierte Grossunternehmen im Industriesektor. bezahlen ihre inländischen Zulieferer in Euro; wohl, um das Währungsrisiko auf diese abzuwälzen.

In Euro ausbezahlte Löhne sind noch immer die Ausnahme; sie betreffen in erster Linie ausländische Arbeitnehmende im Hotel- und Gastgewerbe: nur 0,6 Prozent der 1220 Unternehmen, die Zahlungen in Euro begleichen, zahlen Arbeitnehmenden mit Schweizer Pass oder Schweizer Wohnsitz die Löhne in Euro aus, während sie dies bei 1,2 Prozent der Grenzgängerinnen und Grenzgängern und bei 1,6 Prozent der Kurz- oder Jahresaufenthalterinnen und -aufenthalter tun. Im Grossen und Ganzen kann man sagen, dass die Ergebnisse dieser Umfrage keinen Anlass zur Befürchtung geben, der Euro könnte sich in der Schweiz als Parallelwährung etablieren.

Bundesrat genehmigt die "Ergänzung Landschaft" zum Richtplan des Kantons Thurgau

BERN. Der Bundesrat hat die "Ergänzung Landschaft" zum Richtplan des Kantons Thurgau genehmigt. Mit dieser Genehmigung erhalten die kantonalen Behörden die Grundlage, um die Öko-Qualitätsverordnung zu vollziehen und um die "Intensivlandwirtschaftszonen" im Sinne des Raumplanungsgesetzes auszuscheiden .

Die Ergänzung des Richtplans durch das Kapitel "Landschaft" setzt wichtige Leitplanken für den Landschaftsraum des Kantons Thurgau. Sie führt wesentlich weiter als jene der Vorlage von 1996, die im Rahmen der Gesamtüberarbeitung von der Genehmigung durch den Bundesrat ausgeklammert worden war. Mit den Festlegungen der "Ergänzung Landschaft" wird der bisherige punktuelle Schutz von Natur- und Landschaftsräumen geöffnet. Zentrales Element dieser Öffnung ist ein Netzwerk, das im Rahmen einer Gesamtbetrachtung die Funktionen und die Lebensräume von Fauna und Flora verbindet. Das Netzwerk soll bestehende Ausbreitungshindernisse von Tier- und Pflanzenarten beseitigen.

Der nun genehmigten Vorlage kommt über den Landschaftsschutz hinaus eine wichtige Funktion bei der landwirtschaftlichen Planung zu. Die im Rahmen eines gesamtkantonalen Landschaftsentwicklungskonzeptes erarbeiteten Massnahmen des Kantons zur Bewahrung der landschaftlichen Werte und zur Verbesserung der ökologischen Vielfalt schaffen die erforderlichen Voraussetzungen zur Anwendung der Öko-Qualitätsverordnung des Bundes. Es werden aber auch die nötigen Rahmenbedingungen zur Ausscheidung von "Intensivlandwirtschaftszonen" im Sinne des Raumplanungsgesetzes gesetzt.

Die Regionen und Gemeinden wurden in die Erarbeitung des Landschaftsentwicklungskonzeptes beigezogen. Die Bevölkerung sowie Gemeinden, Regionen, Nachbarkantone und Organisationen konnten sich im Rahmen des Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahrens zu den Inhalten des Richtplans äussern.

Anpassung von technischen Fahrzeugsvorschriften

Der Bundesrat hat Anpassungen von technischen Fahrzeugvorschriften an strengere Umwelt- und Verkehrssicherheitstandards vorgenommen und damit die schweizerischen Bestimmungen mit den EU-Vorschriften harmonisiert.

BERN. Strengere Abgasvorschriften für Motorräder reduzieren den Schadstoffausstoss weiter und tragen zur Verbesserung der Luftqualität bei. Geschwindigkeitsbegrenzer werden neu bei allen Motorwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und bei Personentransportwagen mit mehr als 9 Plätzen vorgeschrieben; ein weiterer Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Ebenfalls aus Verkehrssicherheitsgründen werden Lastwagen neu mit einem vorderen Unterfahrschutz ausgerüstet.

Strengere Abgasvorschriften für Motorräder

Mit der Richtlinie Nr. 2002/51/EG werden in der EU die Abgasvorschriften für Motorräder in zwei Stufen (EURO 2 ab 2004 bzw. EURO 3 ab 2007) verschärft und die Übergangsfristen für die Anwendung der zweiten Stufe für Kleinmotorräder neu festgelegt. Mit der zeitgleichen Einführung soll auch in der Schweiz der Schadstoffausstoss dieser Fahrzeuge weiter vermindert werden.

Geschwindigkeitsbegrenzer für alle Last- und Gesellschaftswagen

Nach den derzeit geltenden Bestimmungen müssen schwere Motorwagen zum Sachentransport mit einem Gesamtgewicht von mehr als 12'000kg und Gesellschaftswagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 10'000kg mit Geschwindigkeitsbegrenzern ausgerüstet sein. Mit der Erweiterung der Ausrüstungspflicht sind in Übereinstimmung mit der Richtlinie Nr. 2002/85/EG alle schweren Motorwagen zum Sachentransport mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3'500kg (Lastwagen, Sattelschlepper, usw.) und alle Fahrzeuge zum Personentransport mit mehr als 9 Plätzen (Gesellschaftswagen und Kleinbusse) mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer auszurüsten. Die Anforderung gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1.Januar 2005 importiert oder in der Schweiz hergestellt werden.

Fahrzeuge mit Dieselmotoren nach EURO 3, welche nach dem 1. Oktober 2001 erstmals zugelassen wurden, sind entsprechend nachzurüsten. Der Einbau wird bei diesen Fahrzeugen ab dem 1. Januar 2006 anlässlich der periodischen Nachprüfung kontrolliert.

Vorderer Unterfahrschutz für Lastwagen

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird die Ausrüstung mit einem vorderen Unterfahrschutz (Richtlinie Nr. 2000/40/EG) bei Lastwagen und schweren Sattelschleppern vorgeschrieben. Bisher waren nur Seiten- und Hinter-Unterfahrschutz pflichtig. Die Anwendung dieser Bestimmungen erfolgt zeitgleich mit der EU. Sie gilt für Fahrzeuge, die ab dem 10. August 2003 importiert oder in der Schweiz hergestellt werden.

Schutz gegen den terroristischen Einsatz biologischer Waffen

BERN. Der Bundesrat hat beschlossen, den Kredit von rund zwei Millionen Franken für die Prävention und den Schutz der Bevölkerung vor terroristischen Einsätzen biologischer Waffen zu erneuern.

Im letzten Jahr hatte der Bundesrat neben dem Erwerb von Pockenimpfstoff u.a. auch organisatorische Massnahmen zur Prävention und zum Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen möglicher terroristischern Einsätze biologischer Waffen beschlossen. Diese Massnahmen sollen nun weitergeführt und konsolidiert werden.

Dazu gehören der Aufbau des nationalen B-Kompetenznetzwerks, der Kauf undUnterhalt weiterer Nachweisgeräte, der Ausbau der nationalen Referenzlaboratorien sowie verschiedene Ausbildungs- und Informationsmassnahmen des Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und des Departementes des Innern (EDI).

Die Massnahmen gegen die Bedrohung durch biologische Waffen werden im nationalen B-Kompetenznetzwerk des VBS geführt und koordiniert. Die Untergruppe Sanität, der Bevölkerungsschutz und das Bundesamt für Gesundheit arbeiten dabei eng und vernetzt zusammen. Die Bündelung des Know-Hows und der Kapazitäten über die Departementsgrenzen hinweg erlaubt einen optimalen Einsatz der Ressourcen.

Der Bundesrat stuft die direkte oder indirekte Gefährdung der Schweiz durch den terroristischen Einsatz von biologischen Waffen nach wie vor als gering ein. Trotzdem soll die Bevölkerung soweit wie möglich vor den Auswirkungen solcher Waffen geschützt werden. Dies erlaubt es, im Eintretensfall Verunsicherung und Panik zu vermeiden, Leben zu retten und die Handlungsfreiheit zu bewahren.

 

 

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