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Revision
des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und
Konsumenten (KIG)
BERN.
Anlässlich seiner letzten Sitzung vom 16. Juni 2003 hat der
Bundesrat bestätigt, dass die Information und der Schutz der
Konsumentinnen und Konsumenten verbessert werden müssen. Er hat
deshalb entschieden, die weiteren Revisionsarbeiten des KIG und
der spezifischen Gesetze in diesem Bereich dem Eidg.
Volkswirtschaftsdepartement zu übertragen.
Das
KIG stammt aus dem Jahr 1990 und vermag nach Ansicht der Regierung
in seiner heutigen Fassung der raschen Entwicklung des Marktes
nicht mehr gerecht zu werden. Das heutige Gesetz beschränkt sich
praktisch nur darauf, die Finanzhilfen an
Konsumentenorganisationen zu regeln. Diese finanzielle Unterstützung
ist damals eingeführt worden, um den Konsumentinnen und
Konsumenten eine neutrale und objektive Information zu gewährleisten.
Angesichts der Fülle von Gütern und Dienstleistungen, die auf
den Markt strömen, und deren Komplexität, haben die
Konsumentinnen und Konsumenten allzu oft Mühe, ihre Rechte wahren
zu können. Anlässlich der Sitzung hat der Bundesrat ausserdem
von der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für
Konsumentenfragen vom 4. Mai 2003 zur aktuellen KIG-Revision
Kenntnis genommen. Darin spricht sich die Kommission dafür aus,
den gesetzlichen Rahmen gegenüber heute zu verstärken,
insbesondere was die Sanktionen anbelangt. Ziel ist es, die präventive
Wirkung zu
erhöhen, um so Missbräuche zu Lasten der Konsumentinnen und
Konsumenten und der Wirtschaftsakteure zu vermeiden, die den
gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Bundesrat
lehnt die Einführung eines Finanzreferendums ab
BERN.
Im Rahmen seiner Vorlage zur Volksrechtsreform hat der
Bundesrat 1996 u.a. die Einführung des Finanzreferendums
vorgeschlagen. In der parlamentarischen Beratung hat sich dieses
neue Instrument nicht als mehrheitsfähig erwiesen. Es ist auch im
Rahmen der vom Parlament initiierten Neuauflage der
Volksrechtsreform nicht mehr aufgenommen worden. Aus diesem Grund
erachtet es der Bundesrat nicht als opportun, bereits jetzt wieder
eine Änderung der Volksrechte in Angriff zu nehmen und beantragt
die Motion von Nationalrat Erich Müller (FDP/ZH) über die Einführung
eines Ausgabenvetos abzulehnen.In seiner Motion fordert
Nationalrat Müller den Bundesrat dazu auf, bis spätestens Ende
2003 eine Vorlage für einen
Verfassungsartikel
auszuarbeiten, der gewichtige Ausgabenbeschlüsse einem
fakultativen Referendum (Ausgabenveto) unterstellt.
Änderung
der Pflanzenschutzverordnung
BERN.
Der Bundesrat hat heute Änderungen der
Pflanzenschutzverordnung genehmigt, die eine besser Bekämpfung
neuer Pflanzenschädlinge und -krankheiten erlauben. Die Änderungen
erleichtern auch den Pflanzenhandel mit den Mitgliedländern der
Europäischen Union (EU).
Das
Agrarabkommen zwischen der Schweiz und der EU sieht die
gegenseitige Anerkennung des Pflanzenpasses vor. Der Pass bietet
Gewähr für die phytosanitäre Qualität der Ware und erbringt
den Nachweis, dass die betreffenden Pflanzen frei sind von schädlichen
Quarantäneorganismen.
Die Anerkennung des Passes bedingt jedoch die Gleichwertigkeit der
schweizerischen und europäischen Gesetzgebung in Bezug auf die
Massnahmen, die zur Bekämpfung von Quarantäneorganismen
getroffen werden. Die Entscheide des Bundesrates tragen zu einer
Annäherung der Pflanzenschutzgesetzgebung bei. Sie dürften dem
Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft die Anerkennung des
Pflanzenpasses ermöglichen, was
schliesslich den Handel mit
Pflanzen erleichtern wird. Ein Teil der bundesrätlichen Beschlüsse
betrifft die Schutzmassnahmen, die bei der Einfuhr von Waren nicht
europäischer Herkunft angewendet werden. Sie werden auf den 1.
Juli 2007 in Kraft treten. Die übrigen Entscheide regeln die Einführung
der Pflanzenpassregelung für neue Pflanzen wie krautige
Zierpflanzen und Gemüsepflanzgut. Diese letzten Änderungen dürften
erst nach der gegenseitigen Anerkennung des Pflanzenpasses in
Kraft treten. Quarantäneorganismen können für die
Landwirtschaft, den Gartenbau und die Forstwirtschaft verheerende
wirtschaftliche Konsequenzen haben. Der
Feuerbrand beispielsweise führt
zu erheblichen Schäden sowohl in Apfel- und Birnenanlagen als
auch an Hochstammobstbäumen. Eine weitere gefährliche
Bakterienkrankheit ist die Braunfäule für Kartoffeln. Die
goldgelbe Vergilbung ist im Rebbau gefürchtet.
Aufbau
einer Nationalen Geodaten-Infrastruktur
BERN.
Der Bundesrat hat beschlossen, eine Nationale
Geodaten-Infrastruktur (NGDI) aufzubauen. Damit beauftragt wurde
die Koordinationsstelle für Geoinformationen (KOGIS), die dem
Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) im VBS angegliedert
ist.
Dank
einer NGDI soll der Nutzen vorhandener Geoinformationen durch
deren Vernetzung und kundenfreundliche Aufbereitung gesteigert
werden. Wegen der angespannten Finanzlage des Bundes wird der
Aufbau der Infrastruktur auf zwei Legislaturperioden verteilt und
kann so haushaltsneutral erfolgen. Sind der Privatwirtschaft und
der öffentlichen Hand grundlegende Geodaten gut zugänglich, ist
dies von hohem volkswirtschaftlichem Nutzen, wie in- und
ausländische Studien
zeigen. Der Aufbau der NGDI entspricht der eGovernement-Strategie
des Bundes und berücksichtigt supranationale Standards. Mit der
Umsetzung beauftragt ist die Koordinationsstelle für
Geoinformationen (KOGIS), die dem Bundesamt für Landestopografie
(swisstopo) im VBS angegliedert ist.
Auflösung
des Carbura-Fonds
BERN.
Der im Jahr 1956 gegründete Carbura-Fonds wird aufgelöst. Das
Fondsvermögen von rund 5,2 Millionen wird an den Schweizerischen
Strassenverkehrsverband (FRS), den Fonds für Verkehrssicherheit
(FVS) sowie den Verkehrsklub der Schweiz (VCS) verteilt. Das hat
der Bundesrat beschlossen. Während des Zweiten Weltkriegs
herrschte in der Schweiz Treibstoffknappheit. Um die Situation zu
entschärfen, stimmte der Bundesrat im Jahr 1941 einer
Initiative von Via Vita
(=Vorgängerorganisation des heutigen Schweizerischen
Strassenverkehrsverbandes FRS) zur Produktion von inländischen
Ersatztreibstoffen zu. Dieses Programm dauerte bis ins Jahr 1956.
Um den Absatz zu sichern, wurden nach Kriegsende die in der
Carbura zusammengeschlossenen Treibstoffimporteure vom Bund
verpflichtet, die
jährlich anfallenden Mengen
Ersatztreibstoffe zu vorgegebenen Preisen abzunehmen und dem
eingeführten Benzin beizumischen. Dieser Beimischungszwang hatte
notwendigerweise eine Erhöhung des Benzinpreises für Konsumenten
zur Folge. Die Abrechnung zwischen den Importeuren und den inländischen
Treibstoffproduzenten erfolgte über eine vom Bundeshaushalt
getrennte Rechnung. Dieser
sogenannte Carbura-Fonds wies bei Aufgabe der Inlandproduktion ein
Vermögen von 5,5 Millionen auf. Der Bundesrat entschied am 7.
September 1956, das Vermögen des Fonds unangetastet zu lassen und
die jährlichen Zinsen zur Förderung allgemeiner Interessen des
Strassenverkehrs zu verwenden. In der Folge wurden Schweiz
Tourismus, dem Tourismusverband, dem Schweizerischen
Strassenverkehrsverband (FRS) sowie zwei
Forschungsinstituten im
Bereich des Tourismus jährliche Beiträge
ausgerichtet.
Bericht
über Korruptionsprävention
BERN.
In den öffentlichen Verwaltungen der Schweiz wird die
Korruption mit einer ganzen Reihe von Massnahmen bekämpft. Der
Bundesrat hat einen Bericht gutgeheissen, der einen Überblick über
diese Massnahmen gibt. Im Anhang enthält der Bericht Hinweise zur
Anwendung des Verbots der Vorteilsannahme in der Bundesverwaltung.
Die
Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates reichte 1999. anlässlich
der Revision des Korruptionsstrafrechts. ein Postulat ein, das die
Prüfung von verschiedenen Massnahmen zur Korruptionsprävention
in den öffentlichen Verwaltungen verlangte. In Erfüllung dieses
Postulats hat der Bundesrat heute einen "Bericht über
Korruptionsprävention" gutgeheissen.
Der
Bericht wurde von einer Arbeitsgruppe vorbereitet, die unter der
Leitung des Eidgenössischen Personalamts EPA stand und in der
Bundesstellen aus mehreren Departementen vertreten waren.
Kantonale Stellen hatten Gelegenheit, Anregungen einzubringen und
zu einem Berichtsentwurf Stellung zu nehmen.
Der
Erfolg der Korruptionsprävention hängt, wie der Bericht betont,
nicht in erster Linie von einzelnen Instrumenten ab. Entscheidend
ist vielmehr das Zusammenspiel einer ganzen Reihe von Massnahmen.
Dazu gehören beispielsweise personalrechtliche Vorschriften über
die Annahme von Geschenken und über Nebenbeschäftigungen,
wirksame interne Kontrollsysteme und die Sensibilisierung der
Angestellten für Korruptionsgefährdungen und Präventionsmöglichkeiten.
Ein
Thema, das im Zusammenhang mit der Korruptionsprävention immer
wieder zu reden gibt, ist die Annahme von Geschenken und anderen
Vorteilen durch Angestellte der öffentlichen Verwaltungen. In der
Bundesverwaltung ist die Vorteilsannahme grundsätzlich verboten.
Ausnahmsweise zulässig ist nur die Annahme von Vorteilen, die
geringfügig und sozial üblich sind. Die bewusst offen
formulierte Regelung erlaubt Lösungen, die auf jeweilige
Situation
zugeschnitten sind. Der
Bericht bietet in einem Anhang Hilfe zur
Konkretisierung dieser
Vorschriften im Arbeitsalltag.
Der
Bund beteiligt sich an der Stiftung «Safety in Adventures»
BERN.
Der Bundesrat hat die Mitgründung der Stiftung «Safety in
Adventures» durch
den Bund genehmigt. Die
Stiftung setzt sich in der ganzen Schweiz für die Sicherheit von
Adventure- und
Outdoor-Angeboten, die einem breiten Publikum zugänglich sind,
ein. Sie kann Firmen, die sich über einen hohen
Sicherheitsstandard in der Ausbildung ausgewiesen haben, ein Label
an vergeben.
Als
Folge des Canyoning-Unfalles vom 27. Juli 1999 wurde das Bundesamt
für Sport Magglingen (BASPO) durch den damaligen Chef des Eidg.
Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
(VBS) beauftragt, einheitliche Ausbildungsrichtlinien für
Canyoning auszuarbeiten. Daneben wurde ein sogenannter
Canyoning-Kodex für Anbieter erstellt, der Sicherheit und Qualität
der kommerziellen Tätigkeiten in diesem Bereich sicher stellen
soll.
Gleichzeitig
wurden durch die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern
Vorarbeiten für eine gesamtschweizerische Stiftung für
Trendsport unter dem Titel «Safety in Adventures» initiiert. Das
Konzept basiert auf der Idee einer Zertifizierung von Outdoor- und
Adventure-Anbietern, welche die Einhaltung der
Ausbildungsrichtlinien sowie von branchenüblichen Kriterien
gewährleisten. Der Bund
wurde von Beginn weg auf Grund seiner Sach- und Fachkompetenz in
die Vorbereitungsarbeiten miteinbezogen.
Durch
die Einsitznahme eines Vertreters des Bundes in der neu zu gründenden
Stiftung «Safety in Adventures» kann auch weiterhin effektiv
Einfluss auf zukünftige Entwicklungen und Entscheidprozesse von
Organisationen im Bereich der Sportförderung genommen werden. Aus
diesem Grund hat der Bundesrat den Direktor des BASPO ermächtigt,
die Schweizerische Eidgenossenschaft bei der Stiftungsgründung
mit seiner Unterschrift rechtsgültig zu vertreten.
Mehr
Transparenz im Beschaffungswesen der Bundesverwaltung
BERN.
Beratungsfirmen sind mit Sorgfalt und Umsicht auszuwählen.
Dabei müssen vor der Beschaffung einer Dienstleistung Nutzen und
Gefahren einer externen Vergabe sorgfältig geprüft werden. Ein
sich in Arbeit befindendes Beschaffungsstatistikkonzept werde mehr
Transparenz in
das an sich schon geregelten
Beschaffungswesen der Bundesverwaltung bringen. Dies hält der
Bundesrat in Beantwortung einer Interpellation von Nationalrat
Hans Widmer (SP/LU) fest.
Massnahmen
des Bundes zur administrativen Entlastung in den Unternehmen
BERN.
Der Bundesrat hat Massnahmen zur administrativen Entlastung
von Unternehmen beschlossen. Das Schwergewicht liegt auf der
besseren Koordination der vielfältigen
Angaben, welche die Unternehmen kraft bundesrechtlicher
Vorschriften bereitzustellen haben. Die Massnahmen werden
gestaffelt ab Ende dieses Jahres verwirklicht. Ein elektronisches
Expertensystem für die Bestimmung des AHV- pflichtigen Lohnes
soll durch Angebote
anderer Bundesstellen ausgebaut werden. Es soll namentlich auch
die Abführung der Quellensteuern und die Erstellung der
Lohnausweise unterstützen. Weiter soll die vom Parlament bereits
verlangte Möglichkeit zur einjährigen Veranlagung der
Mehrwertsteuer geboten werden. Damit können die
Schlussabrechnungen mit den Sozialversicherungen und die
verschiedenen Steuererklärungen in einem Zug erledigt werden.
Handbücher für den Behördenverkehr im
Bereich der amtlichen Statistik oder branchenbezogene Führer
durch das Bundesrecht – etwa im Umweltbereich – sollen die KMU
in Zukunft besser leiten.
Massnahmen
zur administrativen Entlastung von KMU waren vom Vorsteher des
Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements bereits anlässlich
der Vorstellung der KMU-Politik des EVD am 23. Mai 2003 angekündigt
worden. Im neu vorgelegten Bericht erfolgt nun eine systematische
Untersuchung der administrativen Vorgänge in den Unternehmen mit
dem Ziel, den kleinen und mittleren Unternehmen eine rationellere
Erfüllung der Auflagen staatlicher Stellen zu gestatten.
Schweizer
Franken wird nicht vom Euro verdrängt
Immer
mehr Unternehmen tätigen ihre
Geschäfte in Euro, aber der prozentuale Anteil des Euro an
ihren Gesamteinnahmen und -ausgaben ist immer noch sehr gering. Im
Inland
ist der Schweizer Franken weiterhin unangefochten das
Zahlungsmittel Nummer eins. Das belegt eine Umfrage bei den
Unternehmen, die von der interdepartementalen Arbeitsgruppe "Euro" unter
der Leitung der Eidgenössischen Finanzverwaltung bei der
Konjunkturforschungsstelle
(KOF) der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Auftrag
gegeben wurde.
BERN.
Die Arbeitsgruppe Euro erteilte der KOF Ende 2002 (also rund
ein Jahr nach der Einführung des Euro als Barzahlungsmittel) den
Auftrag, bei Schweizer Unternehmen in Industrie, Detailhandel und
Gastgewerbe eine Umfrage über den Einsatz von Fremdwährungen
durchzuführen. Sie ist die Fortsetzung einer 1998 ebenfalls
bereits von der KOF durchgeführten ähnlichen Studie.
In
der ersten Umfrage kurz vor der Einführung des Euro als
Rechnungseinheit herrschte unter anderem die Meinung vor, die
europäische Einheitswährung werde in der Schweiz häufiger
verwendet werden als die bisherigen Währungen der zukünftigen
Mitglieder von "Euro-Land". Diese Befürchtung war es,
welche die interdepartementale Arbeitsgruppe Euro vor fünf Jahren
veranlasst hatte, die KOF mit der Durchführung einer Umfrage
unter den Schweizer Unternehmen in Industrie, Detailhandel und
Gastgewerbe zu betrauen, aus der hervorgehen sollte, wie häufig
diese Unternehmen Fremdwährungen einsetzten und welche Bedeutung
sie dem Euro beimassen.
Bei
der jüngsten Umfrage geht es nun darum, den heutigen Stellenwert
der Fremdwährungen für die Schweizer Unternehmen zu beurteilen,
sich einen Gesamtüberblick über die Veränderungen gegenüber
1998. also noch vor der Einführung des Euro. zu verschaffen und
die damaligen Prognosen mit der heutigen Realität zu vergleichen.
Von 3124 angefragten Unternehmen reagierten 2111 (das heisst ungefähr
68%).
Aus
der Umfrage geht hervor, dass der Einsatz von Fremdwährungen seit
der Einführung des Euro zugenommen hat. 2002 wurden 58,5 Prozent
der Zahlungen der befragten Unternehmen in Fremdwährungen getätigt,
das heisst 11,2 Prozent mehr als 1998. 61,9 Prozent der
Unternehmen verzeichnen Einnahmen in Fremdwährungen, das heisst
5,1 Prozent mehr als 1998. Während der Anteil der
Industrieunternehmen, die ihre Geschäfte in Fremdwährungen tätigen,
bereits 1998 sehr hoch war und sich seither praktisch nicht veränderte,
nahm der Anteil solcher Unternehmen mit Einnahmen in Euro im
Detailhandel sowie im Hotel- und Gastgewerbe deutlich zu. Zu
dieser Entwicklung trug ohne Zweifel auch die Einführung des Euro
als Barzahlungsmittel bei.
Im
Rahmen dieser Transaktionen in Fremdwährungen nimmt der Euro den
wichtigsten Platz ein (99% der Unternehmen mit Einnahmen oder
Ausgaben in Fremdwährungen geben an, Geschäfte in Euro zu tätigen).
Bereits 1998 spielten die Währungen der zukünftigen Teilnehmer
am geplanten Euro-Raum eine zentrale Rolle; die europäische
Einheitswährung setzte sich noch stärker durch und überholte
sogar einige andere Fremdwährungen. Im Vergleich zu ersten
Umfrage ging insbesondere die Zahl der Unternehmen zurück, die
ihre Geschäfte in Dollar tätigen (38,4% nehmen Dollar entgegen
und 27,9% bezahlen ihre Ausgaben in der amerikanischen Währung).
Die
Studie stützt sich auf die Angaben über den Stellenwert der
Verwendung von Fremdwährungen, das heisst den prozentualen Anteil
der Fremdwährungen an den Gesamteinnahmen oder -ausgaben der
einzelnen Unternehmen. Die Studie enthält jedoch keine Angaben über
die Höhe der Transaktionen in Fremdwährungen (in absoluten
Zahlen); der zusätzliche Informationsbeschaffungsaufwand hätte
sicher viele Unternehmen von der Beantwortung des Fragebogens
abgehalten. Gemäss dieser Umfrage ging der durchschnittliche
prozentuale Anteil der Euro-Transaktionen am Gesamtumsatz der
einzelnen Unternehmen gegenüber 1998 leicht zurück. Die
durchschnittlichen Einnahmen in Euro liegen derzeit bei 16,8
Prozent (1998: 17%) und die durchschnittlichen Ausgaben bei 17,4
Prozent (1998: 19,7%). Die
Ursache für diesen Rückgang ist jedoch nicht etwa in einer
geringeren Verwendung des Euro zu suchen. Weil zahlreiche
Unternehmen unterdessen dazu übergegangen sind, ihre Zahlungen in
Euro abzuwickeln, ihre Gesamteinnahmen und -ausgaben aber immer
noch lediglich einen geringen Euroanteil aufweisen, sank der
Durchschnitt. Für viele Unternehmen machen die Einnahmen und
Ausgaben in Fremdwährungen nur einen bescheidenen Teil ihrer
Gesamteinnahmen oder -ausgaben aus. Der Anteil des Dollar an den
gesamten Transaktionen (im Durchschnitt: 8,5%) blieb zwischen 1998
und 2002 unverändert.
1998
hatten die befragten Unternehmen eine Erhöhung dieses Anteils,
insbesondere des Euro, erwartet. Die damals befragten Unternehmen
sagten einen Euroanteil an ihren Ausgaben und Einnahmen von über
21 Prozent voraus. Ihre Prognose bewahrheitete sich jedoch nicht.
Die
Einnahmen in Fremdwährungen stammen in erster Linie von ausländischen
Kunden; demgegenüber geben 19,5 Prozent der Unternehmen mit
Einnahmen in Euro an, dass diese von inländischen Kunden stammen.
17,9 Prozent der Unternehmen. in erster Linie exportorientierte
Grossunternehmen im Industriesektor. bezahlen ihre inländischen
Zulieferer in Euro; wohl, um das Währungsrisiko auf diese abzuwälzen.
In
Euro ausbezahlte Löhne sind noch immer die Ausnahme; sie
betreffen in erster Linie ausländische Arbeitnehmende im Hotel-
und Gastgewerbe: nur 0,6 Prozent der 1220 Unternehmen, die
Zahlungen in Euro begleichen, zahlen Arbeitnehmenden mit Schweizer
Pass oder Schweizer Wohnsitz die Löhne in Euro aus, während sie
dies bei 1,2 Prozent der Grenzgängerinnen und Grenzgängern und
bei 1,6 Prozent der Kurz- oder Jahresaufenthalterinnen und
-aufenthalter tun. Im Grossen und Ganzen kann man sagen, dass die
Ergebnisse dieser Umfrage keinen Anlass zur Befürchtung geben,
der Euro könnte sich in der Schweiz als Parallelwährung
etablieren.
Bundesrat
genehmigt die "Ergänzung Landschaft" zum Richtplan des
Kantons
Thurgau
BERN.
Der Bundesrat hat die "Ergänzung Landschaft" zum
Richtplan des Kantons
Thurgau genehmigt. Mit
dieser Genehmigung erhalten die kantonalen Behörden die
Grundlage, um die Öko-Qualitätsverordnung zu vollziehen und um
die "Intensivlandwirtschaftszonen" im Sinne des
Raumplanungsgesetzes auszuscheiden .
Die
Ergänzung des Richtplans durch das Kapitel "Landschaft"
setzt wichtige Leitplanken für den Landschaftsraum des Kantons
Thurgau. Sie führt wesentlich weiter als jene der Vorlage von
1996, die im Rahmen der Gesamtüberarbeitung von der Genehmigung
durch den Bundesrat ausgeklammert worden war. Mit den Festlegungen
der "Ergänzung Landschaft" wird der bisherige
punktuelle Schutz von Natur- und Landschaftsräumen geöffnet.
Zentrales Element dieser Öffnung ist ein Netzwerk, das im Rahmen
einer Gesamtbetrachtung die Funktionen und die Lebensräume von
Fauna und Flora verbindet. Das Netzwerk soll bestehende
Ausbreitungshindernisse von Tier- und Pflanzenarten beseitigen.
Der
nun genehmigten Vorlage kommt über den Landschaftsschutz hinaus
eine wichtige Funktion bei der landwirtschaftlichen Planung zu.
Die im Rahmen eines gesamtkantonalen
Landschaftsentwicklungskonzeptes erarbeiteten Massnahmen des
Kantons zur Bewahrung der landschaftlichen Werte und zur
Verbesserung der ökologischen Vielfalt schaffen die
erforderlichen Voraussetzungen zur Anwendung der Öko-Qualitätsverordnung
des Bundes. Es werden aber auch die nötigen Rahmenbedingungen zur
Ausscheidung von "Intensivlandwirtschaftszonen" im Sinne
des Raumplanungsgesetzes gesetzt.
Die
Regionen und Gemeinden wurden in die Erarbeitung des
Landschaftsentwicklungskonzeptes beigezogen. Die Bevölkerung
sowie Gemeinden, Regionen, Nachbarkantone und Organisationen
konnten sich im Rahmen des Mitwirkungs- und
Vernehmlassungsverfahrens zu den Inhalten des
Richtplans äussern.
Anpassung
von technischen Fahrzeugsvorschriften
Der
Bundesrat hat Anpassungen von technischen Fahrzeugvorschriften an
strengere Umwelt- und
Verkehrssicherheitstandards vorgenommen und damit die
schweizerischen Bestimmungen
mit den EU-Vorschriften harmonisiert.
BERN.
Strengere Abgasvorschriften für Motorräder reduzieren den
Schadstoffausstoss weiter
und tragen zur Verbesserung
der Luftqualität bei. Geschwindigkeitsbegrenzer werden neu bei
allen Motorwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen
und bei Personentransportwagen mit mehr als 9 Plätzen
vorgeschrieben; ein weiterer Beitrag zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit. Ebenfalls aus Verkehrssicherheitsgründen
werden Lastwagen neu mit einem vorderen Unterfahrschutz ausgerüstet.
Strengere
Abgasvorschriften für Motorräder
Mit
der Richtlinie Nr. 2002/51/EG werden in der EU die
Abgasvorschriften für Motorräder in zwei Stufen (EURO 2 ab 2004
bzw. EURO 3 ab 2007) verschärft und die Übergangsfristen für
die Anwendung der zweiten Stufe für Kleinmotorräder neu
festgelegt. Mit der zeitgleichen Einführung soll auch in der
Schweiz der Schadstoffausstoss dieser Fahrzeuge weiter vermindert
werden.
Geschwindigkeitsbegrenzer
für alle Last- und Gesellschaftswagen
Nach
den derzeit geltenden Bestimmungen müssen schwere Motorwagen zum
Sachentransport mit einem Gesamtgewicht von mehr als 12'000kg und
Gesellschaftswagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 10'000kg
mit Geschwindigkeitsbegrenzern ausgerüstet sein. Mit der
Erweiterung der Ausrüstungspflicht sind in Übereinstimmung mit
der Richtlinie Nr. 2002/85/EG
alle schweren Motorwagen zum
Sachentransport mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3'500kg
(Lastwagen, Sattelschlepper, usw.) und alle Fahrzeuge zum
Personentransport mit mehr als 9 Plätzen (Gesellschaftswagen und
Kleinbusse) mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer auszurüsten. Die
Anforderung gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1.Januar 2005
importiert oder in der Schweiz
hergestellt werden.
Fahrzeuge
mit Dieselmotoren nach EURO 3, welche nach dem 1. Oktober 2001
erstmals zugelassen wurden, sind entsprechend nachzurüsten. Der
Einbau wird bei diesen Fahrzeugen ab dem 1. Januar 2006 anlässlich
der periodischen Nachprüfung kontrolliert.
Vorderer
Unterfahrschutz für Lastwagen
Zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit wird die Ausrüstung mit einem
vorderen Unterfahrschutz (Richtlinie Nr. 2000/40/EG) bei Lastwagen
und schweren Sattelschleppern vorgeschrieben. Bisher waren nur
Seiten- und Hinter-Unterfahrschutz pflichtig. Die Anwendung dieser
Bestimmungen erfolgt zeitgleich mit der EU. Sie gilt für
Fahrzeuge, die ab dem 10. August 2003 importiert oder in der
Schweiz hergestellt werden.
Schutz
gegen den terroristischen Einsatz biologischer Waffen
BERN.
Der Bundesrat hat beschlossen, den Kredit von rund zwei Millionen
Franken für die Prävention und den Schutz der Bevölkerung vor
terroristischen Einsätzen biologischer Waffen zu erneuern.
Im
letzten Jahr hatte der Bundesrat neben dem Erwerb von
Pockenimpfstoff u.a. auch organisatorische Massnahmen zur Prävention
und zum Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen möglicher
terroristischern Einsätze biologischer Waffen beschlossen. Diese
Massnahmen sollen nun weitergeführt und konsolidiert werden.
Dazu
gehören der Aufbau des nationalen B-Kompetenznetzwerks, der Kauf
undUnterhalt weiterer Nachweisgeräte, der Ausbau der nationalen
Referenzlaboratorien sowie verschiedene Ausbildungs- und
Informationsmassnahmen des Departementes für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und
Sport (VBS) und des Departementes des Innern (EDI).
Die
Massnahmen gegen die Bedrohung durch biologische Waffen werden im
nationalen B-Kompetenznetzwerk des VBS geführt und koordiniert.
Die Untergruppe Sanität, der Bevölkerungsschutz und das
Bundesamt für Gesundheit arbeiten dabei eng und vernetzt
zusammen. Die Bündelung des Know-Hows und der Kapazitäten über
die Departementsgrenzen hinweg erlaubt einen optimalen Einsatz der
Ressourcen.
Der
Bundesrat stuft die direkte oder indirekte Gefährdung der Schweiz
durch den terroristischen Einsatz von biologischen Waffen nach wie
vor als gering ein. Trotzdem soll die Bevölkerung soweit wie möglich
vor den Auswirkungen solcher Waffen geschützt werden. Dies
erlaubt es, im Eintretensfall Verunsicherung und Panik zu
vermeiden, Leben zu retten und die Handlungsfreiheit zu bewahren.
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