Sieben solarbeleuchtete Abfallkübel in Basel

BASEL. Die Stadtreinigung des Basler Tiefbauamtes installiert in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt und Energie (AUE), Radio X, dem Basler Wirtschaftsgymnasium und dem Jugend Solar-Projekt von Greenpeace Schweiz sieben solarbeleuchtete Abfallkübel in der Stadt.

Tramwaschanlage für BVB

BASEL. Der Basler Regierungsrat hat dem Grossen Rat für die Einrichtung einer Tramwaschanlage im Depot Allschwilerstrasse (Morgarten) einen Kredit in der Höhe von 1,7 Millionen Franken beantragt.

Willkommen in unserer Stadt - zur Art 34 Basel

BASEL. Nach dem erfolgreichen Start der Art Basel Miami Beach im letzten Dezember ist die Reihe jetzt wieder an Basel: die 34. Ausgabe der Art Basel steht vor der Tür.

Neuerungen im Bereich Messen und Märkte

BASEL. Der Regierungsrat hat eine Gebührenverordnung für Standplätze im Bereich Messen und Märkte in der Stadt Basel erlassen und gleichzeitig die Verordnung betreffend die Märkte in Basel geändert.

Lehrstelle in letzter Minute

BASEL. Das Projekt "last minute" unterstützt motivierte Jugendliche und junge Erwachsene aus Basel-Stadt, die noch in letzter Minute vor Lehrbeginn eine Lehrstelle oder eine Anschlusslösung suchen.

Integrationsklassen- Modell soll ausgebaut werden

BASEL. Das Modell des Integrationskindergartens hat sich bewährt.

780'000 Franken für Entwicklungs- zusammenarbeit

BASEL. Der Regierungsrat hat im Rahmen der baselstädtischen Entwicklungs- zusammenarbeit mit dem In- und Ausland den ersten Teil jener Projekte bewilligt, die im Jahr 2003 unterstützt werden.

Ablehnung der neuen Wohneigentums- besteuerung des Bundes

BERN. Die vorgesehenen Beschlüsse der Eidgenössischen Räte im Bereich der Wohneigentumsbesteuerung lehnt der Regierungsrat des Kantons Bern ab, da sie zu markanten Ungerechtigkeiten führen.

Teilrevision der kantonalen Jagd- und Wildschutzverordnung

SCHWYZ. Der Schwyzer Regierungsrat hat den Entwurf zu einer Teilrevision der Jagd- und Wildschutzverordnung zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

Zentralisierung und Professionalisierung der Veterinärdienste in der Urschweiz

SCHWYZ. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat den Beitritt des Kantons Schwyz zum geänderten Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone, um mit Uri, Nidwalden und Obwalden einen gemeinsamen Veterinärdienst zu schaffen und diesen in das Laboratorium in Brunnen einzugliedern.

Neue Leiterin der Kulturförderung des französischsprachigen Kantonsteils

BERN. Der Erziehungsdirektor des Kantons Bern, Regierungsrat Mario Annoni, hat die 35-jährige Anne-Catherine Sutermeister zur neuen Leiterin der Abteilung Kulturförderung für den französischsprachigen Kantonsteil ernannt.

Gemeinsame Weiterentwicklung der Volksschule

ZÜRICH. Im Sommer 2003 wird mit ersten Schulversuchen zur Erprobung der Basisstufe gestartet.

Wahlbeschwerden zum Landgerichtspräsidium Uri

ALTDORF. Der Regierungsrat hat am 16. Juni 2003 die beiden Beschwerden abgewiesen, die nach der Nachwahl für das Landgericht Uri vom 18. Mai 2003 eingereicht worden waren.

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

17. Juni 2003

Sieben solarbeleuchtete Abfallkübel in Basel

BASEL. Die Stadtreinigung des Basler Tiefbauamtes installiert in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt und Energie (AUE), Radio X, dem Basler Wirtschaftsgymnasium und dem Jugend Solar-Projekt von Greenpeace Schweiz sieben solarbeleuchtete Abfallkübel in der Stadt. Vom 16. Juni 2003 bis Ende dieses Sommers machen diese beleuchteten Kübel abends und in der Nacht darauf aufmerksam, dass der Abfall in den Kübel gehört. Schülerinnen und Schüler aus zwei Schulklassen informieren vor Ort jugendliche Passantinnen und Passanten über Sinn und Zweck der solarbeleuchteten Abfallkübel. Ein Schüler-Reporterteam realisiert ausserdem zwei Sendungen über das Projekt sowie Abfallspots auf dem regionalen Jugendradiosender Radio X.

Tramwaschanlage für BVB

BASEL. Der Basler Regierungsrat hat dem Grossen Rat für die Einrichtung einer Tramwaschanlage im Depot Allschwilerstrasse (Morgarten) einen Kredit in der Höhe von 1,7 Millionen Franken beantragt. Mit der neuen Waschanlage kann die BVB jährliche Betriebskosten von 170'000 Franken einsparen. Ein Teil dieser Einsparungen soll in Zukunft für eine verbesserte Innenreinigung der Fahrzeuge eingesetzt werden. Trotz des kürzlich eingeführten Ess- und Trinkverbotes besteht in diesem Bereich nach wie vor Handlungsbedarf.

Zur Zeit werden die Trams noch von Hand mit Schrubber und Schlauch gewaschen. Dies ist einerseits unwirtschaftlich, andererseits aber auch ökologisch problematisch, weil das Waschwasser nicht rezykliert werden kann. Bei Verkehrsbetrieben gehört es heute zum Standard, dass für die Aussenreinigung mechanische Anlagen verwendet werden. Die BVB hat eine solche Anlage für ihre Busse in der Garage Rankstrasse, die BLT hat in jedem Depot eine, und auch bei der SBB stehen für die Aussenreinigung derartige Anlagen zur Verfügung. Mit dem Bau einer Tram-Waschanlage in den Räumlichkeiten des Depots Allschwilerstrasse (Morgarten) soll nun der BVB ermöglicht werden, die Aussenreinigung an ihren Trams wirtschaftlicher und ökologischer als bisher auszuführen. Vorgängig geprüft wurde auch eine Mitbenützung der BLT-Anlagen; eine solche erwies sich aber wegen der Überführungskosten als nicht wirtschaftlich.

Willkommen in unserer Stadt - zur Art 34 Basel

Nach dem erfolgreichen Start der Art Basel Miami Beach im letzten Dezember ist die Reihe jetzt wieder an Basel: die 34. Ausgabe der Art Basel steht vor der Tür. Bei hochsommerlichen Temperaturen putzt sich die Stadt heraus – und zeigt sich von ihrer schönsten Seite. Viele Einzelpersonen, Dienstleistende und Organisationen helfen mit, die internationalen Gäste freundlich zu empfangen und ihnen den Aufenthalt in Basel so angenehm wie möglich zu machen. Auch das Stadtmarketing, Basel Tourismus und die wichtigsten Kunstinstitutionen sind mit aufeinander abgestimmten Aktivitäten mit von der Partie.

BASEL. Während der Art Basel gibt es vielfältige Aktivitäten, die dazu beitragen, Basel von seiner schönsten Seite zu zeigen und die Gäste freundlichst zu empfangen. Das Stadtmarketing sorgt dafür, dass die vielen am Centralbahnplatz eintreffenden Bahngäste die Möglichkeit haben, ihren Wissensdurst über die Stadt zu stillen und alle nützlichen Informationen zu erhalten. Hierfür wird ein grosses Begrüssungszelt in-stalliert, in dem neben Informationen auch Tickets der Art 34 Basel, der Liste 03 und der BVB bezogen werden können. Und wenn die Zeit für einen verlängerten Zwischenstopp reicht, erhalten Ratsuchende auch eine kleine Erfrischung. Aufgrund der sehr guten Erfahrungen anlässlich der Baselworld, wird dieses Jahr zudem auch eine "Staffel" Info-Smart während der Art Basel in der Innenstadt unterwegs sein. Die beliebten Info-Mobile touren entlang festgelegter Strecken zwischen Hauptbahnhof, Innerstadt und Badischem Bahnhof und machen regelmässige Info-Stopps an verschiedenen Knotenpunkten. Auch die Beflaggungen an verschiedenen Orten der Stadt tragen zum festlichen Kleid der Stadt mit bei.

Bereits als fester Bestandteil der Welcome-Aktionen des Stadtmarketing stellt der Begrüssungsbrief der Regierung dar, mit dem alle Ausstellenden der Art Basel. und neu auch der Liste 03. in Basel herzlich willkommen geheissen werden. Diesem Schreiben liegen verschiedene Informationen über unsere Stadt bei. Zudem emp-fängt der Regierungsrat eine kleine VIP-Delegation aus Miami Beach sowie Vertrete-rinnen und Vertreter der Art Basel / MCH Messe Schweiz zu einem Empfang im Rat-haus mit anschliessendem Mittagessen. Zusammen mit dem Patronatskomitee der Basler Kunstmuseen empfängt die Regierung im Weiteren alle Galerien zu einem Empfang im Kunstmuseum Basel.

Mit der traditionellen Aktion "Art City Basel" machen die genannten Organisationen auf die verschiedenen aktuellen Ausstellungen der Kunsthäuser in Basel aufmerk-sam. Besucherinnen und Besucher der Art 34 Basel und der Liste 03 erhalten in den beteiligten Häusern eine Reduktion auf den Eintrittspreis. Mittels einem kleinen Lepo-rello, der bei Basel Tourismus und an vielen Orten in der Stadt ausliegt, bekommen Interessierte einen Überblick über die verschiedenen speziellen Events. Die "Art City Basel" wird zudem auch auf Infolitfasssäulen beworben, die an wichtigen Orten der Stadt aufgestellt sind. Auf dem Messegelände selber werden die Ratsuchenden am Informationsstand "Art City Basel" von Basel Tourismus ausführlich und kompetent beraten.

Neuerungen im Bereich Messen und Märkte

BASEL. Der Regierungsrat hat eine Gebührenverordnung für Standplätze im Bereich Messen und Märkte in der Stadt Basel erlassen und gleichzeitig die Verordnung betreffend die Märkte in Basel geändert.

Die Gebühren für Standplätze im Bereich Messen und Märkte werden in einer Verordnung des Regierungsrates neu normiert. Bisher waren diese Gebühren in verschiedenen Ausführungsvorschriften des Polizei- und Militärdepartements geregelt. Die Marktteilnehmer können sich künftig in der Gebührenverordnung über die jeweils anfallenden Standplatzgebühren orientieren. Ziel der neuen Gebührenverordnung ist es auch, die Herbstwarenmesse auf dem Petersplatz kostenneutral zu gestalten.

Zur Attraktivitätssteigerung und Befriedigung der zahlreichen Wünsche seitens der Messeteilnehmerinnen und –teilnehmer beabsichtigt die Abteilung Messen und Märkte sogenannte Messeaufbauten zu erwerben. Diese sollen für die Herbstwarenmesse 2003 auf dem Petersplatz erstmals zur Verfügung stehen. Die Amortisation erfolgt über die Gebühren. Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit, einen Standplatz mit einem eigenen Stand zu belegen.

Gleichzeitig mit dem Erlass der neuen Verordnung hat der Regierungsrat auch die Verordnung betreffend die Märkte in Basel geändert, dies im Sinne einer Aktualisierung bezüglich der in Basel gegenwärtig stattfindenden Märkte. Bestimmungen, die sich auf veraltete und heute nicht mehr stattfindende Aktivitäten beziehen, wurden aufgehoben. Damit wird letztlich eine Attraktivitätssteigerung der Märkte in Basel eingeleitet.

Lehrstelle in letzter Minute

BASEL. Das Projekt "last minute" unterstützt motivierte Jugendliche und junge Erwachsene aus Basel-Stadt, die noch in letzter Minute vor Lehrbeginn eine Lehrstelle oder eine Anschlusslösung suchen.

Heute sind es nur noch wenige Tage bis zu den Sommerferien. Viele Schülerinnen und Schüler schliessen in diesen Tagen ihre Schulzeit ab. Einige Jugendliche haben aber bis heute noch keine Lehrstelle gefunden oder suchen noch eine Anschlusslösung für die Zeit nach der Schule. Die Lehrstellensituation ist angespannt, denn die Zahl der gemeldeten offenen Lehrstellen hat, verglichen mit dem Vorjahr, abgenommen. Wer motiviert ist, in der verbleibenden Zeit vor Lehrbeginn seine Chance noch zu nutzen, der kann sich bei "last minute” Unterstützung holen:

Jugendliche und junge Erwachsene aus Basel-Stadt können vom 18. Juni bis zum 4. Juli 2003, jeweils von Montag bis Freitag zwischen 14 und 17 Uhr ohne Anmeldung bei der Berufsberatung an der Rebgasse 14 fachmännische Unterstützung in Anspruch nehmen. In einem ersten Gespräch wird die aktuelle Situation besprochen und der nächste Schritt geplant. Die Berufsberaterinnen Christine Gisin, Yvonne Rombaldoni, Nina Denzler und der Berufsberater Peter Jaumann sind die persönlichen Ansprechpersonen. Sie begleiten und unterstützen jede und jeden während der Projektzeit und vereinbaren auch weitere Gesprächstermine.

Mit den Jugendlichen werden die einzelnen Schritte erarbeitet oder Alternativen gesucht, die zum gewünschten Ziel führen können oder darauf vorbereiten: z.B. Lebenslauf schreiben, schulische Leistung und Anforderungen in der Lehre vergleichen, Vorstellungsgespräch vorbereiten, Sprachaufenthalt organisieren, Adressen für Praktikumsstellen zusammentragen, die persönliche Motivation besprechen etc. In den Räumlichkeiten der Berufsberatung stehen Computer mit Internetzugang, Informationsmaterialien usw. unentgeltlich zur Verfügung.

Integrationsklassen-Modell soll ausgebaut werden

BASEL. Das Modell des Integrationskindergartens hat sich bewährt. Kinder mit und ohne Behinderung werden dabei mit regulärem Pensum und Lehrplan zusammen betreut. Das Integrationsklassen-Modell soll weiter ausgebaut werden.

Der Basler Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Jan Goepfert, SP) betreffend "Integration von behinderten Kindern in Regelkindergärten der Stadt Basel" als erledigt abzuschreiben. Der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung ist in den Kindergärten des Kantons Basel-Stadt weitgehend verwirklicht. Seh- und hörbehinderte Kinder werden überwiegend in den Regelkindergärten geschult und dabei von heilpädagogisch ausgebildeten Lehrpersonen unterstützt. Auch für Kinder mit einer motorischen Behinderung ist diese Schulungsform möglich. Darüber hinaus haben die Kindergärten Basel-Stadt in Zusammenarbeit mit der Heilpädagogischen Schule Basel-Stadt in den vergangenen Jahren grosse Anstrengungen zur integrativen Schulung von Kindern mit einer geistigen Behinderung unternommen.

Sehr gute Erfahrungen wurden dabei mit dem Modell des Integrationskindergartens gemacht. In einem Integrationskindergarten werden zusammen mit 12 – 16 Kindern aus dem Quartier auch drei bis vier Kinder mit einer Behinderung unterrichtet. Es handelt sich um einen regulären Kindergarten mit ordentlichem Pensum und Lehrplan, der von einer Kindergärtnerin bzw. einem Kindergärtner und einer Heilpädagogin bzw. einem Heilpädagogen gemeinsam geführt wird. Zur Zeit gibt es im Kanton Basel-Stadt drei Integrationskindergärten an verschiedenen Standorten. Das Modell findet breite Zustimmung.

Das Integrationsklassen-Modell bietet für alle Beteiligten so viele Vorteile, dass es im Schuljahr 2001/2002 erstmals auch auf Primarschulstufe umgesetzt wurde. Gegenwärtig werden eine erste und eine zweite Primarklasse als Integrationsklassen geführt. Auf das kommende Schuljahr sind zwei weitere erste Klassen geplant. Zudem hat kürzlich eine Arbeitsgruppe zur Planung von Integrationsklassen für die Orientierungsschule ihre Arbeit aufgenommen.

Die integrative Schulung von unterschiedlich behinderten Kindern in verschiedenen Schulungsmodellen kann kostenneutral realisiert werden.

780'000 Franken für Entwicklungszusammenarbeit

BASEL. Der Regierungsrat hat im Rahmen der baselstädtischen Entwicklungszusammenarbeit mit dem In- und Ausland den ersten Teil jener Projekte bewilligt, die im Jahr 2003 unterstützt werden. Die Gesamtsumme für die insgesamt 31 Projekte beläuft sich auf 780’000 Franken. Gleichzeitig hat der Regierungsrat dem Grossen Rat beantragt, den jährlichen Kredit in der Höhe von 1,5 Millionen Franken für die Entwicklungszusammenarbeit für die Jahre 2004 – 2008 zu verlängern.

Der Kanton Basel-Stadt stellt jährlich 1,5 Millionen Franken für die Entwicklungszusammenarbeit im In- und Ausland zur Verfügung. Auf der Basis von Vorschlägen der Kommission für Entwicklungszusammenarbeit hat der Regierungsrat die erste Hälfte jener Projekte im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit bewilligt, die im Jahr 2003 unterstützt werden. Die 31 bewilligten Projekte erhalten vom Kanton Basel-Stadt finanzielle Mittel in der Höhe von insgesamt 780’000 Franken.

Unterstützt werden Projekte mit Beiträgen zwischen 10'000 und 50'000 Franken. So beispielsweise ein Wassergewinnungsprojekt in einem jüdisch-palästinensischen Friedensdorf (50'000 Franken), ein integrales Landwirtschaftsprojekt in Afghanistan (50'000 Franken), der Bau von Unterkünften für Slumbewohnerinnen und-bewohner in Manila (40'000 Franken) oder der Aufbau einer spitexähnlichen Organisation in Sofia (40'000 Franken).

Im weiteren hat der Regierungsrat dem Grossen Rat beantragt, den jährlichen Kredit in der Höhe von 1,5 Millionen Franken für die Entwicklungszusammenarbeit für die Jahre 2004 – 2008 zu verlängern. Die Ausgangslage für diese Zustimmung hat sich in den vergangenen 5 Jahren nicht verändert. Die Situation in den Entwicklungsländern sowie in Osteuropa und in einigen Gebieten der GUS-Staaten hat sich kaum verbessert, immer noch leben Hunderte von Millionen Menschen in extremer Armut.

Ablehnung der neuen Wohneigentumsbesteuerung des Bundes

BERN. Die vorgesehenen Beschlüsse der Eidgenössischen Räte im Bereich der Wohneigentumsbesteuerung lehnt der Regierungsrat des Kantons Bern ab, da sie zu markanten Ungerechtigkeiten führen. Die dadurch entstehenden Steuerausfälle stellen für den Kanton Bern eine untragbare Zusatzbelastung des kantonalen Haushalts dar. Daher lädt der Regierungsrat die bernischen Bundesparlamentarier und Bundesparlamentarierinnen ein, das Steuerpaket in der Schlussabstimmung abzulehnen.

Teilrevision der kantonalen Jagd- und Wildschutzverordnung

SCHWYZ. Der Schwyzer Regierungsrat hat den Entwurf zu einer Teilrevision der Jagd- und Wildschutzverordnung zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Mit der Vorlage werden die Bestimmungen über den Jagdbetrieb den heutigen Anforderungen angepasst und die Belange der Umwelt stärker berücksichtigt.

Die geltende kantonale Jagd- und Wildschutzverordnung stammt aus dem Jahre 1989. Sie regelt die den Kantonen obliegenden Aufgaben des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel. Zwischenzeitlich hat sich insbesondere der Jagdbetrieb in wesentlichen Punkten weiterentwickelt. Verschiedene allgemeine Anliegen sowie auch solche der Jägerschaft haben sich angehäuft. Eine Teilrevision der kantonalen Jagd- und Wildschutzverordnung ist deshalb angezeigt.

Neuregelung der Jagdberechtigung

Die Voraussetzungen zur Jagdberechtigung werden neu gefasst. Insbesondere sollen Patentbewerber jährlich den Nachweis erbringen müssen, dass sie mit den auf der Jagd verwendeten Waffen vorgängig der Patenteingabe geschossen haben. Dafür wird die bisherige Kontrolle der Jagdwaffen aufgehoben und der Eigenverantwortung der Jäger überlassen. Einem Anliegen der Jägerschaft entsprechend wird wie in anderen Kantonen die Möglichkeit zum Erwerb einer Tageskarte für Jagdgäste eingeführt.

Anpassung des Jagdfinanzhaushaltes

Der Höchstansatz für die Patentgebühren wird um 200 Franken auf 650 Franken angehoben. Wie bisher setzt jedoch der Regierungsrat die eigentliche Patentabgabe in den jährlichen Jagdvorschriften fest. Beibehalten wird die Pflicht zur Deckung des Aufwandes für das Jagdregal durch die Patentgebühren gemäss dem Prinzip der Verursacherfinanzierung. Bei der Berechnung sollen jedoch neu alle Erträge des Jagdbudgets berücksichtigt werden. Weiter soll eine Bestimmung in die Verordnung aufgenommen werden, wonach der Regierungsrat zum Schutze gefährdeter Tier- und Vogelbestände (z.B. Rauhfusshühner) sowie zur Bekämpfung von Seuchen und stark aufkommenden, Schaden verursachenden Vögeln (z.B. Krähen) Prämien für den Abschuss von bestimmten Tieren ausrichten kann.

Motorfahrzeugverkehr und Wildschutz

Die geltende Regelung, wonach ein Transportmittel auf der Jagd gleichentags nicht mehr zum Aufsuchen weiterer Jagdgebiete verwendet werden darf, wird fallengelassen. Neu ist vorgesehen, dass (unter Vorbehalt der Erlaubnis zum Bergen von erlegtem Wild sowie der Jagd auf das Wasserwild und der Baujagd) das Motorfahrzeug nach Aufnahme der Jagd am gleichen Tag generell nicht mehr zu Jagdzwecken benutzt werden darf. Da Zerstörungen und Zerschneidungen des Lebensraumes der Wildtiere durch Strassen und Schienen für viele Tiere problematisch sind, wird mit einer neuen Bestimmung eine Grundlage für die Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung von Wildtierkorridoren geschaffen. Diese sollen bei der Sanierung und dem Ausbau von Verkehrsträgern in die Planung einbezogen werden.

Zentralisierung und Professionalisierung der Veterinärdienste in der Urschweiz

SCHWYZ. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat den Beitritt des Kantons Schwyz zum geänderten Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone, um mit Uri, Nidwalden und Obwalden einen gemeinsamen Veterinärdienst zu schaffen und diesen in das Laboratorium in Brunnen einzugliedern.

Die Ansprüche bezogen auf Nahrungsmittel tierischer Herkunft sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die Veterinärdienste werden in den Kantonen der Urschweiz von nebenamtlichen Kantonstierärzten geleitet, die hauptberuflich auch in Tierarztpraxen tätig sind. Angesichts der starken Zunahme ihrer amtlichen Tätigkeiten, der möglichen Interessenkonflikte gegenüber eigenen Kunden sowie der gestiegenen qualitativen und zeitlichen Beanspruchung sind die Veterinärdienste künftig nur noch mit unabhängigen Fachleuten in der Lage, ihre Aufgaben im Interesse der Öffentlichkeit wahrzunehmen.

Neue Leiterin der Kulturförderung des französischsprachigen Kantonsteils

BERN. Der Erziehungsdirektor des Kantons Bern, Regierungsrat Mario Annoni, hat die 35-jährige Anne-Catherine Sutermeister zur neuen Leiterin der Abteilung Kulturförderung für den französischsprachigen Kantonsteil ernannt. Anne-Catherine Sutermeister wird das Amt am 1. November 2003 antreten.

Gemeinsame Weiterentwicklung der Volksschule

Im Sommer 2003 wird mit ersten Schulversuchen zur Erprobung der Basisstufe gestartet. Am Schulversuch wird sich auch der Kanton Aargau betätigen. Ihr Interesse angemeldet haben ferner die Bildungsregion Zentralschweiz und der Kanton Bern.

ZÜRICH. Die Erziehungsdirektoren-Konferenz der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein (EDK-Ost), welcher die Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, St.Gallen, Graubünden, Thurgau und Schwyz sowie das Fürstentum Liechtenstein angehören, hat sich bereits im Jahr 2001 entschlossen, Schulversuche zur Erprobung der Grundstufe (umfassend zwei Jahre Kindergarten und die 1. Klasse der Primarschule) und der Basisstufe (umfassend zwei Jahre Kindergarten und die 1. und 2. Klasse der Primarschule) im Rahmen eines gemeinsamen Entwicklungsprojektes der EDK-Ost vorzubereiten. Der Kanton Aargau beteiligt sich am Projekt der EDK-Ost. Die Bildungsregion Zentralschweiz (BKZ) hat beschlossen, beim Entwicklungsprojekt mitzumachen. Mit dem Kanton Bern laufen Gespräche über eine Mitbeteiligung.

Nach den Sommerferien 2003 beginnen in über 20 Klassen der Kantone Aargau, St.Gallen, Thurgau und Glarus Schulversuche für die Grund- und die Basisstufe. Ab dem Schuljahr 2004/05 werden voraussichtlich weitere Klassen in zusätzlichen Kantonen mit entsprechenden Versuchen starten. Mit den Schulversuchen wird im Alltag erprobt, was wissenschaftliche Untersuchungen belegen: Mit dem herkömmlichen Schuleintritt vom Kindergarten in die Unterstufe kann dem unterschiedlichen Entwicklungsstand von vier- bis achtjährigen Kindern nicht mehr entsprochen werden. Das EDK-Ost-Entwicklungsprojekt wird von einer Projektleitung begleitet. Eine Evaluation, welche die mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen durchgeführten Versuchsklassen untereinander sowie mit herkömmlichen Klassen vergleicht, ist ausgeschrieben worden.

Die EDK-Ost hat die Projektleitung Esther Zumbrunn, Winterthur, übertragen. Sie bringt für diese Aufgabe neben grosser Erfahrung in Projektarbeit, Unterricht und Politik auch ausgewiesene kommunikative und vermittelnde Fähigkeiten mit. Nach langjähriger Tätigkeit als Primarlehrerin sowie als Lehrerin für musikalische Früherziehung und Grundschule studierte sie an der Universität Zürich Musikwissenschaft und Kunstgeschichte. Daneben begann ihre politische Arbeit als Schul-, Gemeinde- und Kantonsrätin. Vor sechs Jahren gründete sie ein eigenes Beratungsbüro mit den Schwerpunkten Bildung und Kultur. Esther Zumbrunn ist Leiterin verschiedener grosser Projekte wie z.B. der Schweizerischen Lehrerinnen- und Lehrerbildungskurse 2004 in Winterthur.

Wahlbeschwerden zum Landgerichtspräsidium Uri

ALTDORF. Der Regierungsrat hat am 16. Juni 2003 die beiden Beschwerden abgewiesen, die nach der Nachwahl für das Landgericht Uri vom 18. Mai 2003 eingereicht worden waren.

Agnes Planzer Stüssi wurde am 9. Februar 2003 als Vizepräsidentin des Landgerichts Uri gewählt, Dr. Bruno Aschwanden jedoch als Präsident nicht wiedergewählt. Auf Grund dieses Wahlergebnisses entschied sich Agnes Planzer Stüssi mit Blick auf den notwendig gewordenen zweiten Wahlgang, auch für das Gerichtspräsidium zu kandidieren. Im zweiten Wahlgang zur Wahl ins Gerichtspräsidium Uri vom 18. Mai 2003 erhielt Agnes Planzer Stüssi 3`862 Stimmen, Dr. Bruno Aschwanden erreichte 2`738 Stimmen. Dagegen wurden zwei Wahlbeschwerden beim Regierungsrat eingereicht. Nach deren Eingang beschloss der Regierungsrat am 4. Juni 2003, den Beschwerden aufschiebende Wirkung zu erteilen.

Nach umfassenden Abklärungen und dem Einholen von Stellungnahmen durch unabhängige externe Fachleute des Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrechts hat der Regierungsrat die beiden Wahlbeschwerden abgewiesen. Der Regierungsrat sieht keine Verletzung des kantonalen Wahlrechts oder des übergeordneten eidgenössischen Verfassungsrechts durch die Kandidatur der zu diesem Zeitpunkt bereits als Vizepräsidentin gewählten Agnes Planzer Stüssi für den zweiten Wahlgang für das Landgerichtspräsidium Uri. Die von den Beschwerdeführern vorgebrachten Argumente wie Verletzung der Verfahrensregeln und die Rüge, die als Vizepräsidentin gewählte Agnes Planzer Stüssi sei auf Grund des Amtszwangs nicht wählbar gewesen, seien nicht stichhaltig. Die Wahl von Agnes Planzer Stüssi zur Präsidentin des Landgerichtes Uri ist damit rechtsgültig. Damit fällt auch die vor zwei Wochen gewährte aufschiebende Wirkung dahin.

Die beiden Beschwerdeführer rügten zudem das Verhalten des Justizdirektors vor dem zweiten Wahlgang, weil dieser anlässlich einer Parteiversammlung gegen eine neuerliche Kandidatur von Dr. Bruno Aschwanden Stellung genommen hatte. Der Regierungsrat erachtet zwar behördliche Einflussnahme bei Wahlen grundsätzlich als rechtlich heikel. In Ausnahmefällen, insbesondere bei Wahlen in Fachbehörden wie bei Richtern oder Lehrern, sind allerdings behördliche Stellungnahmen zur Meinungsbildung unter Umständen sogar angebracht. Im vorliegenden Fall war eine Stellungnahme des Justizdirektors weit herum erwartet worden. Eine möglicherweise unzulässige Wahlbeeinflussung durch ein Mitglied der Regierung kann auf Grund des klaren Stimmenverhältnisses nicht angenommen werden.

Gleichzeitig hat der Regierungsrat am 16. Juni 2003 die Ergebnisse der Wahl ins Landgerichtspräsidium Uri vom 18. Mai 2003 erwahrt. Damit tritt Frau Agnes Planzer Stüssi unverzüglich das Amt als Präsidentin des Landgerichtes Uri an.

 

 

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