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Sieben
solarbeleuchtete Abfallkübel in Basel
BASEL.
Die Stadtreinigung des Basler Tiefbauamtes installiert in
Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt und Energie (AUE), Radio X,
dem Basler Wirtschaftsgymnasium und dem Jugend Solar-Projekt von
Greenpeace Schweiz sieben solarbeleuchtete Abfallkübel in der
Stadt. Vom 16. Juni 2003 bis Ende dieses Sommers machen diese
beleuchteten Kübel abends und in der Nacht darauf aufmerksam,
dass der Abfall in den Kübel gehört. Schülerinnen und Schüler
aus zwei Schulklassen informieren vor Ort jugendliche Passantinnen
und Passanten über Sinn und Zweck der solarbeleuchteten Abfallkübel.
Ein Schüler-Reporterteam realisiert ausserdem zwei Sendungen über
das Projekt sowie Abfallspots auf dem regionalen Jugendradiosender
Radio X.
Tramwaschanlage
für BVB
BASEL.
Der Basler Regierungsrat hat dem Grossen Rat für die Einrichtung
einer Tramwaschanlage im Depot Allschwilerstrasse (Morgarten)
einen Kredit in der Höhe von 1,7 Millionen Franken beantragt. Mit
der neuen Waschanlage kann die BVB jährliche Betriebskosten von
170'000 Franken einsparen. Ein Teil dieser Einsparungen soll in
Zukunft für eine verbesserte Innenreinigung der Fahrzeuge
eingesetzt werden. Trotz des kürzlich eingeführten Ess- und
Trinkverbotes besteht in diesem Bereich nach wie vor
Handlungsbedarf.
Zur
Zeit werden die Trams noch von Hand mit Schrubber und Schlauch
gewaschen. Dies ist einerseits unwirtschaftlich, andererseits aber
auch ökologisch problematisch, weil das Waschwasser nicht
rezykliert werden kann. Bei Verkehrsbetrieben gehört es heute zum
Standard, dass für die Aussenreinigung mechanische Anlagen
verwendet werden. Die BVB hat eine solche Anlage für ihre Busse
in der Garage Rankstrasse, die BLT hat in jedem Depot eine, und
auch bei der SBB stehen für die Aussenreinigung derartige Anlagen
zur Verfügung. Mit dem Bau einer Tram-Waschanlage in den Räumlichkeiten
des Depots Allschwilerstrasse (Morgarten) soll nun der BVB ermöglicht
werden, die Aussenreinigung an ihren Trams wirtschaftlicher und ökologischer
als bisher auszuführen. Vorgängig geprüft wurde auch eine
Mitbenützung der BLT-Anlagen; eine solche erwies sich aber wegen
der Überführungskosten als nicht wirtschaftlich.
Willkommen
in unserer Stadt - zur Art 34 Basel
Nach
dem erfolgreichen Start der Art Basel Miami Beach im letzten
Dezember ist die Reihe jetzt wieder an Basel: die 34. Ausgabe der
Art Basel steht vor der Tür. Bei hochsommerlichen Temperaturen
putzt sich die Stadt heraus – und zeigt sich von ihrer schönsten
Seite. Viele Einzelpersonen, Dienstleistende und Organisationen
helfen mit, die internationalen Gäste freundlich zu empfangen und
ihnen den Aufenthalt in Basel so angenehm wie möglich zu machen.
Auch das Stadtmarketing, Basel Tourismus und die wichtigsten
Kunstinstitutionen sind mit aufeinander abgestimmten Aktivitäten
mit von der Partie.
BASEL.
Während der Art Basel gibt es vielfältige Aktivitäten, die dazu
beitragen, Basel von seiner schönsten Seite zu zeigen und die Gäste
freundlichst zu empfangen. Das Stadtmarketing sorgt dafür, dass
die vielen am Centralbahnplatz eintreffenden Bahngäste die Möglichkeit
haben, ihren Wissensdurst über die Stadt zu stillen und alle nützlichen
Informationen zu erhalten. Hierfür wird ein grosses Begrüssungszelt
in-stalliert, in dem neben Informationen auch Tickets der Art 34
Basel, der Liste 03 und der BVB bezogen werden können. Und wenn
die Zeit für einen verlängerten Zwischenstopp reicht, erhalten
Ratsuchende auch eine kleine Erfrischung. Aufgrund der sehr guten
Erfahrungen anlässlich der Baselworld, wird dieses Jahr zudem
auch eine "Staffel" Info-Smart während der Art Basel in
der Innenstadt unterwegs sein. Die beliebten Info-Mobile touren
entlang festgelegter Strecken zwischen Hauptbahnhof, Innerstadt
und Badischem Bahnhof und machen regelmässige Info-Stopps an
verschiedenen Knotenpunkten. Auch die Beflaggungen an
verschiedenen Orten der Stadt tragen zum festlichen Kleid der
Stadt mit bei.
Bereits
als fester Bestandteil der Welcome-Aktionen des Stadtmarketing
stellt der Begrüssungsbrief der Regierung dar, mit dem alle
Ausstellenden der Art Basel. und neu auch der Liste 03. in Basel
herzlich willkommen geheissen werden. Diesem Schreiben liegen
verschiedene Informationen über unsere Stadt bei. Zudem emp-fängt
der Regierungsrat eine kleine VIP-Delegation aus Miami Beach sowie
Vertrete-rinnen und Vertreter der Art Basel / MCH Messe Schweiz zu
einem Empfang im Rat-haus mit anschliessendem Mittagessen.
Zusammen mit dem Patronatskomitee der Basler Kunstmuseen empfängt
die Regierung im Weiteren alle Galerien zu einem Empfang im
Kunstmuseum Basel.
Mit
der traditionellen Aktion "Art City Basel" machen die
genannten Organisationen auf die verschiedenen aktuellen
Ausstellungen der Kunsthäuser in Basel aufmerk-sam. Besucherinnen
und Besucher der Art 34 Basel und der Liste 03 erhalten in den
beteiligten Häusern eine Reduktion auf den Eintrittspreis.
Mittels einem kleinen Lepo-rello, der bei Basel Tourismus und an
vielen Orten in der Stadt ausliegt, bekommen Interessierte einen
Überblick über die verschiedenen speziellen Events. Die
"Art City Basel" wird zudem auch auf Infolitfasssäulen
beworben, die an wichtigen Orten der Stadt aufgestellt sind. Auf
dem Messegelände selber werden die Ratsuchenden am
Informationsstand "Art City Basel" von Basel Tourismus
ausführlich und kompetent beraten.
Neuerungen
im Bereich Messen und Märkte
BASEL.
Der Regierungsrat hat eine Gebührenverordnung für Standplätze
im Bereich Messen und Märkte in der Stadt Basel erlassen und
gleichzeitig die Verordnung betreffend die Märkte in Basel geändert.
Die
Gebühren für Standplätze im Bereich Messen und Märkte werden
in einer Verordnung des Regierungsrates neu normiert. Bisher waren
diese Gebühren in verschiedenen Ausführungsvorschriften des
Polizei- und Militärdepartements geregelt. Die Marktteilnehmer können
sich künftig in der Gebührenverordnung über die jeweils
anfallenden Standplatzgebühren orientieren. Ziel der neuen Gebührenverordnung
ist es auch, die Herbstwarenmesse auf dem Petersplatz
kostenneutral zu gestalten.
Zur
Attraktivitätssteigerung und Befriedigung der zahlreichen Wünsche
seitens der Messeteilnehmerinnen und –teilnehmer beabsichtigt
die Abteilung Messen und Märkte sogenannte Messeaufbauten zu
erwerben. Diese sollen für die Herbstwarenmesse 2003 auf dem
Petersplatz erstmals zur Verfügung stehen. Die Amortisation
erfolgt über die Gebühren. Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit,
einen Standplatz mit einem eigenen Stand zu belegen.
Gleichzeitig
mit dem Erlass der neuen Verordnung hat der Regierungsrat auch die
Verordnung betreffend die Märkte in Basel geändert, dies im
Sinne einer Aktualisierung bezüglich der in Basel gegenwärtig
stattfindenden Märkte. Bestimmungen, die sich auf veraltete und
heute nicht mehr stattfindende Aktivitäten beziehen, wurden
aufgehoben. Damit wird letztlich eine Attraktivitätssteigerung
der Märkte in Basel eingeleitet.
Lehrstelle
in letzter Minute
BASEL.
Das Projekt "last minute" unterstützt motivierte
Jugendliche und junge Erwachsene aus Basel-Stadt, die noch in
letzter Minute vor Lehrbeginn eine Lehrstelle oder eine Anschlusslösung
suchen.
Heute
sind es nur noch wenige Tage bis zu den Sommerferien. Viele Schülerinnen
und Schüler schliessen in diesen Tagen ihre Schulzeit ab. Einige
Jugendliche haben aber bis heute noch keine Lehrstelle gefunden
oder suchen noch eine Anschlusslösung für die Zeit nach der
Schule. Die Lehrstellensituation ist angespannt, denn die Zahl der
gemeldeten offenen Lehrstellen hat, verglichen mit dem Vorjahr,
abgenommen. Wer motiviert ist, in der verbleibenden Zeit vor
Lehrbeginn seine Chance noch zu nutzen, der kann sich bei
"last minute” Unterstützung holen:
Jugendliche
und junge Erwachsene aus Basel-Stadt können vom 18. Juni bis zum
4. Juli 2003, jeweils von Montag bis Freitag zwischen 14 und 17
Uhr ohne Anmeldung bei der Berufsberatung an der Rebgasse 14 fachmännische
Unterstützung in Anspruch nehmen. In einem ersten Gespräch wird
die aktuelle Situation besprochen und der nächste Schritt
geplant. Die Berufsberaterinnen Christine Gisin, Yvonne
Rombaldoni, Nina Denzler und der Berufsberater Peter Jaumann sind
die persönlichen Ansprechpersonen. Sie begleiten und unterstützen
jede und jeden während der Projektzeit und vereinbaren auch
weitere Gesprächstermine.
Mit
den Jugendlichen werden die einzelnen Schritte erarbeitet oder
Alternativen gesucht, die zum gewünschten Ziel führen können
oder darauf vorbereiten: z.B. Lebenslauf schreiben, schulische
Leistung und Anforderungen in der Lehre vergleichen,
Vorstellungsgespräch vorbereiten, Sprachaufenthalt organisieren,
Adressen für Praktikumsstellen zusammentragen, die persönliche
Motivation besprechen etc. In den Räumlichkeiten der
Berufsberatung stehen Computer mit Internetzugang,
Informationsmaterialien usw. unentgeltlich zur Verfügung.
Integrationsklassen-Modell
soll ausgebaut werden
BASEL.
Das Modell des Integrationskindergartens hat sich bewährt.
Kinder mit und ohne Behinderung werden dabei mit regulärem Pensum
und Lehrplan zusammen betreut. Das Integrationsklassen-Modell soll
weiter ausgebaut werden.
Der
Basler Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, einen
parlamentarischen Vorstoss (Anzug Jan Goepfert, SP) betreffend
"Integration von behinderten Kindern in Regelkindergärten
der Stadt Basel" als erledigt abzuschreiben. Der gemeinsame
Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung ist in den Kindergärten
des Kantons Basel-Stadt weitgehend verwirklicht. Seh- und hörbehinderte
Kinder werden überwiegend in den Regelkindergärten geschult und
dabei von heilpädagogisch ausgebildeten Lehrpersonen unterstützt.
Auch für Kinder mit einer motorischen Behinderung ist diese
Schulungsform möglich. Darüber hinaus haben die Kindergärten
Basel-Stadt in Zusammenarbeit mit der Heilpädagogischen Schule
Basel-Stadt in den vergangenen Jahren grosse Anstrengungen zur
integrativen Schulung von Kindern mit einer geistigen Behinderung
unternommen.
Sehr
gute Erfahrungen wurden dabei mit dem Modell des
Integrationskindergartens gemacht. In einem
Integrationskindergarten werden zusammen mit 12 – 16 Kindern aus
dem Quartier auch drei bis vier Kinder mit einer Behinderung
unterrichtet. Es handelt sich um einen regulären Kindergarten mit
ordentlichem Pensum und Lehrplan, der von einer Kindergärtnerin
bzw. einem Kindergärtner und einer Heilpädagogin bzw. einem
Heilpädagogen gemeinsam geführt wird. Zur Zeit gibt es im Kanton
Basel-Stadt drei Integrationskindergärten an verschiedenen
Standorten. Das Modell findet breite Zustimmung.
Das
Integrationsklassen-Modell bietet für alle Beteiligten so viele
Vorteile, dass es im Schuljahr 2001/2002 erstmals auch auf
Primarschulstufe umgesetzt wurde. Gegenwärtig werden eine erste
und eine zweite Primarklasse als Integrationsklassen geführt. Auf
das kommende Schuljahr sind zwei weitere erste Klassen geplant.
Zudem hat kürzlich eine Arbeitsgruppe zur Planung von
Integrationsklassen für die Orientierungsschule ihre Arbeit
aufgenommen.
Die
integrative Schulung von unterschiedlich behinderten Kindern in
verschiedenen Schulungsmodellen kann kostenneutral realisiert
werden.
780'000
Franken für Entwicklungszusammenarbeit
BASEL.
Der Regierungsrat hat im Rahmen der baselstädtischen
Entwicklungszusammenarbeit mit dem In- und Ausland den ersten Teil
jener Projekte bewilligt, die im Jahr 2003 unterstützt werden.
Die Gesamtsumme für die insgesamt 31 Projekte beläuft sich auf
780’000 Franken. Gleichzeitig hat der Regierungsrat dem Grossen
Rat beantragt, den jährlichen Kredit in der Höhe von 1,5
Millionen Franken für die Entwicklungszusammenarbeit für die
Jahre 2004 – 2008 zu verlängern.
Der
Kanton Basel-Stadt stellt jährlich 1,5 Millionen Franken für die
Entwicklungszusammenarbeit im In- und Ausland zur Verfügung. Auf
der Basis von Vorschlägen der Kommission für
Entwicklungszusammenarbeit hat der Regierungsrat die erste Hälfte
jener Projekte im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit
bewilligt, die im Jahr 2003 unterstützt werden. Die 31
bewilligten Projekte erhalten vom Kanton Basel-Stadt
finanzielle Mittel in der Höhe von insgesamt 780’000 Franken.
Unterstützt
werden Projekte mit Beiträgen zwischen 10'000 und 50'000 Franken.
So beispielsweise ein Wassergewinnungsprojekt in einem jüdisch-palästinensischen
Friedensdorf (50'000 Franken), ein integrales
Landwirtschaftsprojekt in Afghanistan (50'000 Franken), der Bau
von Unterkünften für Slumbewohnerinnen und-bewohner in Manila
(40'000 Franken) oder der Aufbau einer spitexähnlichen
Organisation in Sofia (40'000 Franken).
Im
weiteren hat der Regierungsrat dem Grossen Rat beantragt, den jährlichen
Kredit in der Höhe von 1,5 Millionen Franken für die
Entwicklungszusammenarbeit für die Jahre 2004 – 2008 zu verlängern.
Die Ausgangslage für diese Zustimmung hat sich in den vergangenen
5 Jahren nicht verändert. Die Situation in den Entwicklungsländern
sowie in Osteuropa und in einigen Gebieten der GUS-Staaten hat
sich kaum verbessert, immer noch leben Hunderte von Millionen
Menschen in extremer Armut.
Ablehnung
der neuen Wohneigentumsbesteuerung des Bundes
BERN.
Die vorgesehenen Beschlüsse der Eidgenössischen Räte im Bereich
der Wohneigentumsbesteuerung lehnt der Regierungsrat des Kantons
Bern ab, da sie zu markanten Ungerechtigkeiten führen. Die
dadurch entstehenden Steuerausfälle stellen für den Kanton Bern
eine untragbare Zusatzbelastung des kantonalen Haushalts dar.
Daher lädt der Regierungsrat die bernischen Bundesparlamentarier
und Bundesparlamentarierinnen ein, das Steuerpaket in der
Schlussabstimmung abzulehnen.
Teilrevision
der kantonalen Jagd- und Wildschutzverordnung
SCHWYZ.
Der Schwyzer Regierungsrat hat den Entwurf zu einer
Teilrevision der Jagd- und Wildschutzverordnung zuhanden des
Kantonsrates verabschiedet. Mit der Vorlage werden die
Bestimmungen über den Jagdbetrieb den heutigen Anforderungen
angepasst und die Belange der Umwelt stärker berücksichtigt.
Die
geltende kantonale Jagd- und Wildschutzverordnung stammt aus dem
Jahre 1989. Sie regelt die den Kantonen obliegenden Aufgaben des
Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere
und Vögel. Zwischenzeitlich hat sich insbesondere der Jagdbetrieb
in wesentlichen Punkten weiterentwickelt. Verschiedene allgemeine
Anliegen sowie auch solche der Jägerschaft haben sich angehäuft.
Eine Teilrevision der kantonalen Jagd- und Wildschutzverordnung
ist deshalb angezeigt.
Neuregelung
der Jagdberechtigung
Die
Voraussetzungen zur Jagdberechtigung werden neu gefasst.
Insbesondere sollen Patentbewerber jährlich den Nachweis
erbringen müssen, dass sie mit den auf der Jagd verwendeten
Waffen vorgängig der Patenteingabe geschossen haben. Dafür wird
die bisherige Kontrolle der Jagdwaffen aufgehoben und der
Eigenverantwortung der Jäger überlassen. Einem Anliegen der Jägerschaft
entsprechend wird wie in anderen Kantonen die Möglichkeit zum
Erwerb einer Tageskarte für Jagdgäste eingeführt.
Anpassung
des Jagdfinanzhaushaltes
Der
Höchstansatz für die Patentgebühren wird um 200 Franken auf 650
Franken angehoben. Wie bisher setzt jedoch der Regierungsrat die
eigentliche Patentabgabe in den jährlichen Jagdvorschriften fest.
Beibehalten wird die Pflicht zur Deckung des Aufwandes für das
Jagdregal durch die Patentgebühren gemäss dem Prinzip der
Verursacherfinanzierung. Bei der Berechnung sollen jedoch neu alle
Erträge des Jagdbudgets berücksichtigt werden. Weiter soll eine
Bestimmung in die Verordnung aufgenommen werden, wonach der
Regierungsrat zum Schutze gefährdeter Tier- und Vogelbestände
(z.B. Rauhfusshühner) sowie zur Bekämpfung von Seuchen und stark
aufkommenden, Schaden verursachenden Vögeln (z.B. Krähen) Prämien
für den Abschuss von bestimmten Tieren ausrichten kann.
Motorfahrzeugverkehr
und Wildschutz
Die
geltende Regelung, wonach ein Transportmittel auf der Jagd
gleichentags nicht mehr zum Aufsuchen weiterer Jagdgebiete
verwendet werden darf, wird fallengelassen. Neu ist vorgesehen,
dass (unter Vorbehalt der Erlaubnis zum Bergen von erlegtem Wild
sowie der Jagd auf das Wasserwild und der Baujagd) das
Motorfahrzeug nach Aufnahme der Jagd am gleichen Tag generell
nicht mehr zu Jagdzwecken benutzt werden darf. Da Zerstörungen
und Zerschneidungen des Lebensraumes der Wildtiere durch Strassen
und Schienen für viele Tiere problematisch sind, wird mit einer
neuen Bestimmung eine Grundlage für die Erhaltung beziehungsweise
Wiederherstellung von Wildtierkorridoren geschaffen. Diese sollen
bei der Sanierung und dem Ausbau von Verkehrsträgern in die
Planung einbezogen werden.
Zentralisierung
und Professionalisierung der Veterinärdienste in der Urschweiz
SCHWYZ.
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat den Beitritt des
Kantons Schwyz zum geänderten Konkordat betreffend das
Laboratorium der Urkantone, um mit Uri, Nidwalden und Obwalden
einen gemeinsamen Veterinärdienst zu schaffen und diesen in das
Laboratorium in Brunnen einzugliedern.
Die
Ansprüche bezogen auf Nahrungsmittel tierischer Herkunft sind in
den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die Veterinärdienste
werden in den Kantonen der Urschweiz von nebenamtlichen
Kantonstierärzten geleitet, die hauptberuflich auch in
Tierarztpraxen tätig sind. Angesichts der starken Zunahme ihrer
amtlichen Tätigkeiten, der möglichen Interessenkonflikte gegenüber
eigenen Kunden sowie der gestiegenen qualitativen und zeitlichen
Beanspruchung sind die Veterinärdienste künftig nur noch mit
unabhängigen Fachleuten in der Lage, ihre Aufgaben im Interesse
der Öffentlichkeit wahrzunehmen.
Neue
Leiterin der Kulturförderung des französischsprachigen
Kantonsteils
BERN.
Der Erziehungsdirektor des Kantons Bern, Regierungsrat Mario
Annoni, hat die 35-jährige Anne-Catherine Sutermeister zur neuen
Leiterin der Abteilung Kulturförderung für den französischsprachigen
Kantonsteil ernannt. Anne-Catherine Sutermeister wird das Amt am
1. November 2003 antreten.
Gemeinsame
Weiterentwicklung der Volksschule
Im
Sommer 2003 wird mit ersten Schulversuchen zur Erprobung der
Basisstufe gestartet. Am Schulversuch wird sich auch der Kanton
Aargau betätigen. Ihr Interesse angemeldet haben ferner die
Bildungsregion Zentralschweiz und der Kanton Bern.
ZÜRICH.
Die Erziehungsdirektoren-Konferenz der Ostschweizer Kantone
und des Fürstentums Liechtenstein (EDK-Ost), welcher die Kantone
Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Innerrhoden, Appenzell
Ausserrhoden, St.Gallen, Graubünden, Thurgau und Schwyz sowie das
Fürstentum Liechtenstein angehören, hat sich bereits im Jahr
2001 entschlossen, Schulversuche zur Erprobung der Grundstufe
(umfassend zwei Jahre Kindergarten und die 1. Klasse der
Primarschule) und der Basisstufe (umfassend zwei Jahre
Kindergarten und die 1. und 2. Klasse der Primarschule) im Rahmen
eines gemeinsamen Entwicklungsprojektes der EDK-Ost vorzubereiten.
Der Kanton Aargau beteiligt sich am Projekt der EDK-Ost. Die
Bildungsregion Zentralschweiz (BKZ) hat beschlossen, beim
Entwicklungsprojekt mitzumachen. Mit dem Kanton Bern laufen Gespräche
über eine Mitbeteiligung.
Nach
den Sommerferien 2003 beginnen in über 20 Klassen der Kantone
Aargau, St.Gallen, Thurgau und Glarus Schulversuche für die
Grund- und die Basisstufe. Ab dem Schuljahr 2004/05 werden
voraussichtlich weitere Klassen in zusätzlichen Kantonen mit
entsprechenden Versuchen starten. Mit den Schulversuchen wird im
Alltag erprobt, was wissenschaftliche Untersuchungen belegen: Mit
dem herkömmlichen Schuleintritt vom Kindergarten in die
Unterstufe kann dem unterschiedlichen Entwicklungsstand von vier-
bis achtjährigen Kindern nicht mehr entsprochen werden. Das
EDK-Ost-Entwicklungsprojekt wird von einer Projektleitung
begleitet. Eine Evaluation, welche die mit unterschiedlichen
Rahmenbedingungen durchgeführten Versuchsklassen untereinander
sowie mit herkömmlichen Klassen vergleicht, ist ausgeschrieben
worden.
Die
EDK-Ost hat die Projektleitung Esther Zumbrunn, Winterthur, übertragen.
Sie bringt für diese Aufgabe neben grosser Erfahrung in
Projektarbeit, Unterricht und Politik auch ausgewiesene
kommunikative und vermittelnde Fähigkeiten mit. Nach langjähriger
Tätigkeit als Primarlehrerin sowie als Lehrerin für musikalische
Früherziehung und Grundschule studierte sie an der Universität Zürich
Musikwissenschaft und Kunstgeschichte. Daneben begann ihre
politische Arbeit als Schul-, Gemeinde- und Kantonsrätin. Vor
sechs Jahren gründete sie ein eigenes Beratungsbüro mit den
Schwerpunkten Bildung und Kultur. Esther Zumbrunn ist Leiterin
verschiedener grosser Projekte wie z.B. der Schweizerischen
Lehrerinnen- und Lehrerbildungskurse 2004 in Winterthur.
Wahlbeschwerden
zum Landgerichtspräsidium Uri
ALTDORF.
Der Regierungsrat hat am 16. Juni 2003 die beiden Beschwerden
abgewiesen, die nach der Nachwahl für das Landgericht Uri vom 18.
Mai 2003 eingereicht worden waren.
Agnes
Planzer Stüssi wurde am 9. Februar 2003 als Vizepräsidentin des
Landgerichts Uri gewählt, Dr. Bruno Aschwanden jedoch als Präsident
nicht wiedergewählt. Auf Grund dieses Wahlergebnisses entschied
sich Agnes Planzer Stüssi mit Blick auf den notwendig gewordenen
zweiten Wahlgang, auch für das Gerichtspräsidium zu kandidieren.
Im zweiten Wahlgang zur Wahl ins Gerichtspräsidium Uri vom 18.
Mai 2003 erhielt Agnes Planzer Stüssi 3`862 Stimmen, Dr. Bruno
Aschwanden erreichte 2`738 Stimmen. Dagegen wurden zwei
Wahlbeschwerden beim Regierungsrat eingereicht. Nach deren Eingang
beschloss der Regierungsrat am 4. Juni 2003, den Beschwerden
aufschiebende Wirkung zu erteilen.
Nach
umfassenden Abklärungen und dem Einholen von Stellungnahmen durch
unabhängige externe Fachleute des Staats-, Verfassungs- und
Verwaltungsrechts hat der Regierungsrat die beiden Wahlbeschwerden
abgewiesen. Der Regierungsrat sieht keine Verletzung des
kantonalen Wahlrechts oder des übergeordneten eidgenössischen
Verfassungsrechts durch die Kandidatur der zu diesem Zeitpunkt
bereits als Vizepräsidentin gewählten Agnes Planzer Stüssi für
den zweiten Wahlgang für das Landgerichtspräsidium Uri. Die von
den Beschwerdeführern vorgebrachten Argumente wie Verletzung der
Verfahrensregeln und die Rüge, die als Vizepräsidentin gewählte
Agnes Planzer Stüssi sei auf Grund des Amtszwangs nicht wählbar
gewesen, seien nicht stichhaltig. Die Wahl von Agnes Planzer Stüssi
zur Präsidentin des Landgerichtes Uri ist damit rechtsgültig.
Damit fällt auch die vor zwei Wochen gewährte aufschiebende
Wirkung dahin.
Die
beiden Beschwerdeführer rügten zudem das Verhalten des
Justizdirektors vor dem zweiten Wahlgang, weil dieser anlässlich
einer Parteiversammlung gegen eine neuerliche Kandidatur von Dr.
Bruno Aschwanden Stellung genommen hatte. Der Regierungsrat
erachtet zwar behördliche Einflussnahme bei Wahlen grundsätzlich
als rechtlich heikel. In Ausnahmefällen, insbesondere bei Wahlen
in Fachbehörden wie bei Richtern oder Lehrern, sind allerdings
behördliche Stellungnahmen zur Meinungsbildung unter Umständen
sogar angebracht. Im vorliegenden Fall war eine Stellungnahme des
Justizdirektors weit herum erwartet worden. Eine möglicherweise
unzulässige Wahlbeeinflussung durch ein Mitglied der Regierung
kann auf Grund des klaren Stimmenverhältnisses nicht angenommen
werden.
Gleichzeitig
hat der Regierungsrat am 16. Juni 2003 die Ergebnisse der Wahl ins
Landgerichtspräsidium Uri vom 18. Mai 2003 erwahrt. Damit tritt
Frau Agnes Planzer Stüssi unverzüglich das Amt als Präsidentin
des Landgerichtes Uri an.
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