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Das
Kindertreffen der RegioTriRhena fand erstmals in Basel statt
BASEL.
Am Samstag, dem 21. Juni 2003,
haben sich über 500 Kinder aus der Dreiländerregion auf dem
Kasernenareal zum RegioTriRhena Kindertreffen 2003 eingefunden.
Mit viel Engagement und Spass erlebten sie gemeinsam einen
unvergesslichen Sommertag.
Die
Idee des RegioTriRhena-Rats, regelmässig ein trinationales
Kindertreffen zu veranstalten, ist im Anschluss an das
Weltkinderfestival im Jahr 2000 entstanden, an dem
UNO-Generalsekretär Kofi Annan und alt Bundesrat Adolf Ogi zu den
prominenten Gästen zählten. Ein Jahr später fand das erste
RegioTriRhena Kindertreffen mit grossem Erfolg in Freiburg i.Br.
statt. Das diesjährige Kindertreffen wurde vom Kanton Basel-Stadt
in Zusammenarbeit mit den Partnerstädten Mulhouse, Freiburg
i.Br., Lörrach und mit der Gemeinde Reinach erstmals in Basel
durchgeführt.
Zahlreiche
Einrichtungen der offenen Kinderarbeit des Dreilands haben während
Monaten auf das grosse Spektakel hingearbeitet. Im Zeichen der
Gemeinschaft über die Landesgrenzen hinaus konnten sie den Anlass
zur Zusammenarbeit und Bekanntmachung ihrer Aktivitäten nutzen.
Nach
der Begrüssung durch den Vizepräsidenten des RegioTriRhena-Rats,
Regierungsrat Hans Martin Tschudi, wurde das Kindertreffen mit
einer grossen Ballonaktion feierlich eröffnet.
Die
Kinder erwarteten auf der grossen Bühne vielfältige Attraktionen
wie Tanz, Theater, Zirkus und Musik. Weitere gute Gelegenheiten für
Begegnungen und neue Freundschaften bot das spannende Spiel- und
Aktionsprogramm auf dem ganzen Kasernenareal und dem Rhein.
Leichter
Anstieg der Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe
BERN.
Im Jahr 2002 hat die Anzahl der
Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger (Sozialhilfe und Zuschüsse)
im Kanton Bern um 3.4 Prozent zugenommen. Insgesamt ist die Zahl
der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger mehr als doppelt so
hoch als vor der Rezession (1990).
Die
Verschlechterung der Wirtschaftslage ab September 2001 hat sich
negativ auf die Anzahl Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger und
die entsprechenden Kosten ausgewirkt. Die Anzahl der Personen, die
finanzielle Sozialhilfe benötigten, stieg im Verlauf des Jahres
2002 von 40'319 auf 41‘681 Personen (+3.4 Prozent). Dieser
Anstieg folgte auf eine kurze Entspannungsphase während den
Jahren 1999 bis 2001, in welcher die Anzahl Sozialhilfeempfängerinnen
und –empfänger leicht gesunken war.
Die
Qualität der bernischen Gewässer muss besser werden
BERN.
Die Qualität zahlreicher
bernischer Flüsse, Bäche und Seen entspricht trotz der grossen
Anstrengungen im Gewässerschutz noch nicht den gesetzlichen
Zielvorgaben. Die Wasserqualität der meisten Mittellandgewässer
ist ungenügend, viele Bäche und Flüsse sind in einem
naturfremden Zustand. Zu Sorge Anlass gibt der vor allem in
Mittellandgewässern festgestellte schlechte Gesundheitszustand
der Bachforellen. Der Bielersee und viele Kleinseen erhalten nach
wie vor zu viel Phosphat.
Neues
kantonales Zivilschutzgesetz verabschiedet
STANS.
Der Regierungsrat des Kantons
Nidwalden hat das neue, total revidierte Zivilschutzgesetz zur
Verabschiedung an den Landrat überwiesen. Mit dem neuen Einführungsgesetz
zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz (Zivilschutzgesetz),
welches auf den 1. Januar 2004 in Kraft treten soll, wird eine
gute Grundlage für die Umsetzung des neuen Konzeptes
"Zivilschutz XXI Nidwalden" geschaffen. Kern der
landesweiten Zivilschutzreform ist die weitgehende Übertragung
der Zuständigkeiten bezüglich Katastrophen und Notlagen an die
Kantone.
Wahl
des Bildungsrates
ZÜRICH.
Der Zürcher Regierungsrat hat für die am 1. Juli beginnende
Amtsdauer 2003 – 2007 Oskar Bachmann, Markus Bürgi, Peter
Fuchs, Dr. Ueli Mägli, Sylvia Meyer, Prof. Dr. Jürgen Oelkers,
Charlotte Peter und Ernst Weibel als Mitglieder des Bildungsrats
gewählt. Die Wahl des Bildungsrats erfolgte letztmals durch den
Regierungsrat. Nach der vollständigen Inkraftsetzung des
Bildungsgesetzes wird der Bildungsrat durch den Kantonsrat auf
Antrag des Regierungsrates gewählt.
Öffentliche
Nutzung der Pausenplätze
ZÜRICH.
In manchen Quartieren der Stadt Zürich
sind Schulhaus- oder Pausenplätze die einzigen grösseren freien
Plätze. Entsprechend wird das Schulhaus als wichtiger Bestandteil
des Quartiers betrachtet. Hier trifft man sich, hier spielt man
miteinander, hier unterhält man sich. Da diese Treffpunkte auch
soziokulturelle Aufgaben erfüllen, wird die Benützung der
Schulhausplätze in der schulfreien Zeit ausdrücklich begrüsst.
Abends
und an den Wochenenden finden sich hier vor allem in der wärmeren
Jahreszeit Gruppen von Jugendlichen, junge Erwachsene und Familien
ein. Meist geht es friedlich zu und her, doch leider kommt es auch
zu Vorfällen, die für Abwartsleute und Nachbarschaft unerträglich
sind: Lärmbelästigung bis spät in die Nacht, Abfalldeponien,
Vandalismus, aber auch Drohungen und Gewalt.
Das
Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich und die zum
Sozialdepartement gehörende sip züri (Sicherheit / Intervention
/ Prävention), die aufsuchende Sozialarbeit und Ordnungsdienst
kombiniert, haben sich deshalb zu einer engen Zusammenarbeit
entschlossen. Zuerst geht es darum, den Besucherinnen und
Besuchern die Regeln bekanntzugeben, die auf dem Schulhausplatz
eingehalten werden müssen. Um z. B. dem Abfallproblem zu
begegnen, werden grosse Behälter aufgestellt. Zusätzlich zu den
Anschlagtafeln auf dem Areal des Schulhauses nimmt sip züri auf
dem Pausenplatz mit den Jugendlichen Kontakt auf, erklärt ihnen
die Regeln und schliesst mit ihnen Vereinbarungen ab. Thematisiert
wird das Problem aber auch in den Institutionen der offenen
Jugendarbeit, die sich als weitere Ansprechstation zur Verfügung
stellt. Die sip züri besucht in regelmässigen Abständen die
Schulhausplätze und unterhält einen engen Kontakt zum
Jugenddienst der Stadtpolizei.
Erste
Erfahrungen im Schulhaus Feldstrasse zeigen ein erfreuliches Bild:
Die Jugendlichen konnten für die Zusammenarbeit gewonnen werden.
Sie fühlen sich heute mitverantwortlich, dass der Schulhausplatz
von allen im Rahmen der vorgegebenen Spielregeln genutzt werden
kann.
Nein
zu einem teuren Finanzierungsmodell für stationäre
Suchttherapien
ZÜRICH.
Der Kanton Zürich lehnt einen Beitritt zum Finanzierungsmodell für
stationäre Suchttherapien «FiSu» ab. «FiSu» sollte ein
einheitliches Finanzierungsmodell für die ganze Schweiz schaffen,
stösst bei den Kantonen wegen den damit verbundenen Nachteilen
auf breiten Widerstand. Der Bund entlastet sich damit finanziell
und den Kantonen werden
administrative
und finanzielle Aufgaben übertragen wie das Inkasso und die
Bevorschussung der Beiträge an die Institutionen. Nicht
auszuschliessen ist ein Kostenanstieg der stationären
Suchthilfen, da durch «FiSu» die Tarife für Suchttherapien in
der ganzen Schweiz vereinheitlicht werden. Im Kanton Zürich
liegen diese «FiSu»-Tarife weit über den heutigen Vollkosten
der Suchttherapien.
«Ich
bin ein Fairbiker»
ZÜRICH.
Eine gemeinsam von der TCS-Gruppe Zürich Stadt und der Abteilung
Prävention der Stadtpolizei Zürich realisierte
Verkehrssicherheitskampagne ruft Velofahrerinnen und -fahrer zu
mehr Respekt auf. Sie sollen sich den andern Verkehrsteilnehmenden
gegenüber fair verhalten und die geltenden Verkehrsregeln
beachten.
Mit
Bohrungen der Geologie auf den Grund
SOLOTHURN.
Im Rahmen der angelaufenen
Vorarbeiten für die Entlastung Region Olten sollen mit
Kernbohrungen genauere Aufschlüsse über die Geologie im Bereich
der zukünftigen Entlastungsstrasse von Olten bis Wangen erhoben
werden.
Für
die geplante Entlastungstrasse verfügen die Planer bislang noch
nicht über ausreichend zuverlässige Angaben zum geologischen
Aufbau des Untergrunds. Diese Informationen sind jedoch wichtige
Voraussetzungen, um die Projektierung der Kunstbauten angehen zu können.
Dabei handelt es sich insbesondere um den 390 m langen, bergmännisch
zu erstellenden Hausmatttunnel in Olten und den 330 m langen
Tunnel unter der SBB in Wangen bei Olten.
Mit
den in dieser Woche beginnenden Kernbohrungen verschaffen sich die
Geologen und Planer weitere Kenntnisse über den Baugrund.
Derartige Informationen sind aber nicht nur für die
Tunnelbauwerke, sondern auch für die Streckenabschnitte in denen
Brücken oder Strassen im Dammbereich vorgesehen sind, wichtige
Planungsvoraussetzung. Die Bohrarbeiten sind leider nicht ohne Lärmbelästigungen
für die Anwohner durchführbar.
Ausschreibung
für ein neues Label der Solothurner Kulturförderung
SOLOTHURN.
Die kantonale Kulturpolitik und Förderung Solothurns soll mit
einem neuen Label ein einprägsames zeitgenössisches Bild
erhalten. Die Qualität und das Engagement der offiziellen
Kulturpolitik und Förderung sollen damit zum Ausdruck gebracht
werden. Um diesen einheitlichen Auftritt für die Solothurner
Kulturförderung zu erreichen, lanciert das Kantonale Kuratorium für
Kulturförderung einen Gestaltungswettbewerb für ein neues
Label/Logo. Teilnahmeberechtigt sind sämtliche visuell
Gestaltenden, die im Kanton Solothurn arbeiten oder die sonst in
einer Beziehung zum Kanton stehen (gebürtig, aufgewachsen).
Eingabetermin ist der 1. September 2003.
In
den letzten Jahren kommunizierte das Amt für Kultur und Sport
sowie das Kantonale Kuratorium für Kulturförderung kulturelle
Aktivitäten unter dem Label "SOKultur". Gleichzeitig
wird die Unterstützung von Kulturprojekten jeweils mit dem
Vermerk "Ein Kulturengagement des Lotteriefonds des Kantons
Solothurn" kundgetan. Um einen einheitlichen Auftritt für
die Solothurner Kulturförderung zu erreichen, wird ein
Gestaltungswettbewerb für ein neues Label/Logo durchgeführt.
Dabei kann vom jetzigen Namen "SOKultur" ausgegangen
oder ein neuer Begriff geschaffen und gestaltet werden. Ein
Hinweis auf den Lotteriefonds muss in jedem Fall berücksichtigt
werden; das bestehende CI (Corporate Identity) der kantonalen
Verwaltung soll im künftigen "Kulturlogo"
wiederzuerkennen sein.
Die
kantonale Kulturpolitik und Förderung soll mit dem neuen Label
ein einprägsames
zeitgenössisches Bild erhalten, das die Qualität und das
Engagement der offiziellen Kulturpolitik und Förderung zum
Ausdruck bringt.
Teilnahmeberechtigt
sind sämtliche visuell Gestaltenden, die im Kanton Solothurn
arbeiten oder die sonst in einer Beziehung zum Kanton stehen (gebürtig,
aufgewachsen). Die Beurteilung der eingereichten Arbeiten erfolgt
durch eine Fachjury. Die Preissumme beträgt insgesamt 15'000
Franken.
Die
detaillierten Teilnahmeunterlagen können bis zum 31. Juli beim
Amt für Kultur und Sport, Rathaus, 4509 Solothurn, bezogen oder
von der Internetseite www.sokultur.ch heruntergeladen werden.
Letzter Abgabetermin beim Amt für Kultur und Sport ist der 1.
September 2003.
Neues
Personalgesetz für Staatspersonal findet überwiegende Zustimmung
SCHAFFHAUSEN.
Der Regierungsrat des Kantons
Schaffhausen unterbreitet dem Kantonsrat die Vorlage betreffend
Revision des Personal- und Besoldungsrechtes
für das Staatspersonal. Die Totalrevision der geltenden
Personalgesetzgebung wurde unter anderem durch eine Motion des
Kantonsrates ausgelöst. Kernpunkte der Revision sind der Verzicht
auf den Beamtenstatus, die Abschaffung von Automatismen im
Lohnbereich sowie die Erneuerung der Strukturen. Der im Februar
2003 in eine breite Vernehmlassung geschickte Entwurf fand überwiegend
Zustimmung.
Kanton
will sich am Standesreferendum beteiligen
ST.
GALLEN. Die Regierungdes Kantons
St. Gallen hat beschlossen, die Steuervorlage, die in diesen Tagen
von den eidgenössischen Räten definitiv verabschiedet werden
soll, zu bekämpfen. Der Systemwechsel bei der
Wohneigentumsbesteuerung ist in der vorgeschlagenen Form
ungerecht, verfassungswidrig und finanzpolitisch untragbar. Die
Regierung will deshalb gegen die Vorlage das Standesreferendum
ergreifen.
BADEWASSERQUALITÄT
JUNI 2003
APPENZELL.
Die zuständigen Stellen in den
beiden Appenzell haben im Rahmen ihrer Routinekontrollen letzte
Woche Wasseruntersuchungen an den Badeplätzen durchgeführt. Die
Proben wurden nach den "Empfehlungen für die hygienische
Beurteilung von See- und Flussbädern", die im Januar 1990
von eidgenössischen und kantonalen Stellen herausgegeben worden
sind, beurteilt.
Die
entsprechenden aktuellen Messergebnisse lassen sich wie folgt
zusammenfassen:
FLUSS
PROBENAHMEORT MIKROBIOLOGISCHE QUALITÄT
Sitter
Gmündentobel: akzeptabel
Rotbach
Gmündentobel: akzeptabel
Wissbach
Glandenstein: gut
Sitter
Badeplatz Plättli: gut
Bei
den Resultaten handelt es sich um aktuelle Momentaufnahmen im Juni
2003. Sie liegen im Trend der üblichen Untersuchungen. Je nach
Wetterlage kann sich die Badewasserqualität relativ rasch ändern.
Besonders können kurzfristige Gewitter das Geschehen
beeinflussen. Dies weil nach grösseren Regenfällen ungereinigtes
Abwasser die Flüsse belastet. Die Untersuchungen werden Anfangs
Juli weitergeführt.
JA
zum Kinderbetreuungsabzug und zum Krankenversicherungsabzug bei
der direkten Bundessteuer
STANS.
In seiner Vernehmlassung zu den
bundesrätlichen Verordnungsentwürfen betreffend
Kinderbertreuungs- und Krankenversicherungsabzug bei der direkten
Bundessteuer begrüsst der Nidwaldner Regierungsrat diese neue
Regelung. Nidwalden kennt in seiner Steuergesetzgebung bereits den
Kinderbetreuungsabzug.
In
der Vernehmlassung wird ergänzend verlangt, dass beim
Kinderbetreuungsabzug die Nachweispflicht in der Verordnung
konkretisiert werden muss. Beim Krankenversicherungsabzug wird die
Beschränkung des Abzuges auf die Prämien für die obligatorische
Krankenpflegeversicherung sowie das Abstellen auf die vom Eidgenössischen
Departement des Innern in diesem Zusammenhang jeweils zu
ermittelnden Durchschnittsprämien begrüsst. Insgesamt entspricht
die bundesrätliche Vorlage den sozial- und fiskalpolitischen
Vorstellungen des Regierungsrates sowie den allgemeinen
Bestrebungen zur Verwirklichung ökonomischer Zielsetzungen auch
im Bereiche der Steuerveranlagung.
Bündner
Regierung gegen Lastenabwälzungen
CHUR.
Der Kanton Graubünden fordert
gezielte Anpassungen am Entlastungspaket 2003 vom Bund.
Keinesfalls hinnehmen will die Bündner Regierung insbesondere
direkte Abwälzungen finanzieller Lasten auf die Kantone. Dadurch
werden Rand- und Gebirgskantone übermässig stark getroffen. Im
Grundsatz aber trägt der Kanton Graubünden das
Entlastungsprogramm 2003 in weiten Teilen mit.
Graubünden
anerkennt, dass das strukturelle Bundesdefizit in der Grössenordnung
von 3,5 Milliarden Franken längerfristig nicht tragbar ist.
Insbesondere für Kantone mit einem relativ hohen Anteil an
Einnahmen aus Bundesquellen ist ein ausgeglichener Bundeshaushalt
von zentraler Bedeutung.
Bis
zur Einführung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der
Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) im Jahr 2007 muss das
strukturelle Defizit des Bundes unbedingt behoben sein. Die
Umsetzung der NFA darf nicht mit Sanierungsmassnahmen des Bundes
und der Kantone verbunden werden.
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