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Umstellung
von der Trinkwasser- zur Salzfluoridierung in Basel
BASEL.
Ende dieses Monats erfolgt in Basel-Stadt der Übergang von der
Trinkwasser- zur Salzfluoridierung. Auf diesen Zeitpunkt hin
stellen die Industriellen Werke Basel (IWB) die Zusetzung von
Fluorid zum Trinkwasser ein. Dies, nachdem der Grosse Rat im April
2003 die Aufhebung der Trinkwasserfluoridierung beschlossen hat.
Neu wird nun auch im Kanton Basel-Stadt fluoridiertes Kochsalz als
freiwillige Basisvorbeugung gegen Karies eingesetzt. Nebst dem
Gebrauch von fluoridiertem und iodiertem Kochsalz wird unter
anderem eine regelmässige Zahnpflege und eine ausgewogene Ernährung
empfohlen.
Punktuelle
Änderung in den Funktionsbereichen Gesundheits- und Bildungswesen
LIESTAL.
Nach der
Umsetzung der Lohnrevision im Jahre 2001 hatten alle Mitarbeitende
die Möglichkeit, eine Beschwerde gegen ihre Lohneinreihung
einzureichen. Einige dieser Beschwerden. überwiegend aus den
Funktionsbereichen Gesundheits- und Bildungswesen. richteten sich
jedoch nicht gegen die Lohneinreihung alleine, sondern gegen die
Lohnsystematik an und für sich. Die formelle Behandlung dieser
speziellen Beschwerden wurde mit Einverständnis der
Arbeitsgemeinschaft der Baselbieter Personalverbände (ABP)
einstweilen aufgeschoben und die Problemstellung einer paritätisch
zusammengesetzten "Fachkommission Systembeschwerden"
(FKS) zur Bearbeitung zugewiesen. Diese verfasste nach Abschluss
der Arbeiten einen Bericht über die Ergebnisse. Der Regierungsrat
hat an seiner heutigen Sitzung von den Ergebnissen Kenntnis
genommen und die daraus resultierenden Änderungsvorschläge für
den Einreihungsplan bis Ende August in die Vernehmlassunggegeben.
Bis zum definitiven Entscheid durch den Landrat über eine allfällige
Aenderung des Personaldekretes wird die formelle weitere
Behandlung der erwähnten Beschwerden weiterhin aufgeschoben
(sistiert).
Generalplaner
für die Fortführung des Bauvorhabens bestimmt
BERN.
Die Arbeiten am neuen Intensiv-, Notfall- und Operationszentrums
(INO) des Inselspitals können fortgeführt werden. Die bernische
Bau-, Verkehrs und Energiedirektion (BVE) hat die Firma Itten und
Brechbühl AG als Generalplaner bestimmt.
Nachdem
das Verwaltungsgericht im Dezember letzten Jahres die Beschwerde
gegen die freihändige Vergabe gutgeheissen hatte, hat das
Hochbauamt des Kantons Bern mit einer öffentlichen Submission
einen Generalplaner oder eine Plangergemeinschaft gesucht. Das
Interesse am Auftrag war gross. Sieben Arbeitsgemeinschaften haben
ein Angebot eingereicht. Hinter diesen Gemeinschaften stehen
insgesamt rund 40 Unternehmen.
Die
Kriterien für die Bewertung der Angebote waren in der
Ausschreibung abschliessend deklariert worden. Das Auswahlgremium
bestand aus Vertretern des Hochbauamtes, der Gesundheits- und Fürsorgedirektion,
des Inselspitals und den beiden Grossratsmitgliedern aus der
Planungs- und Baukommission für das INO. Die vom Auswahlgremium
durchgeführte Gesamtevaluation aller Kriterien ergab den ersten
Rang für die Firma Itten und Brechbühl AG. Diese erhielt den
Zuschlag. Der neue Generalplaner wird als erstes die Ausschreibung
für das Sekundärsystem überarbeiten. Die Submission wird für
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgeschrieben. Ende 2005
soll der erste Teil des Gebäudes (INO West) in Betrieb genommen
werden.
Massnahmen
zur Sicherung der beruflichen Vorsorge
LIESTAL.
In seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement
des Innern (EDI) befürwortet der Regierungsrat des Kantons
Basel-Land grundsätzlich die Massnahmen zur Sicherung der
beruflichen Vorsorge. Die Vorschläge des EDI sehen eine Palette
von Massnahmen vor, welche die Unterdeckung der Pensionskassen
beheben sollen. Der Regierungsrat unterstützt die Absicht, dass
auf allen Ebenen ein Beitrag zur Sanierung geleistet wird.
Gleichzeitig betont er jedoch, dass eine Beitragsleistung von
Rentnerinnen und Rentnern nur äusserst restriktiv angewandt
werden darf. Sie darf beispielsweise nur dann zum Tragen kommen,
falls Rentnerinnen und Rentner bei der Auszahlung von Überschüssen
zusätzlich profitiert haben. Ausserdem unterstützt der
Regierungsrat eine Abweichung vom gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestzinssatz nur in aussergewöhnlichen Sonderfällen und falls
eine enge und klare zeitliche Begrenzung eindeutig festgehalten
wird.
Lotteriefondsbeitrag
für die Umstrukturierung der fünf Tagesheime
LIESTAL.
Der Baselbieter Regierungsrat stellt den fünf Tagesheimen der
Missione Cattolica (Asili) im Kanton Basel-Landschaft für die
Sanierung und Umstrukturierung aus Mitteln des Lotteriefonds einen
Beitrag von 750'000 Franken zur Verfügung. Die Ausrichtung der
Beiträge erfolgt auf konkrete Gesuche der Trägerschaft der Asili
hin und verteilt sich auf die Jahre 2003 bis 2005.
Der
Zwischenbericht der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion über
das "Impulsprogramm Familie und Beruf" machte darauf
aufmerksam, dass der Fortbestand der 245 Betreuungsplätze an den
bestehenden fünf Asili im Kanton Basel-Landschaft gefährdet ist.
Die Begleitgruppe "Impulsprogramm Familie und Beruf"
erarbeitete in der Folge einen Vorgehensvorschlag für die
Sanierung bzw. Umstrukturierung der bestehenden
Tagesbetreuungseinrichtungen.
Die
bislang von der Missione Cattolica Italiana als Teil der römisch-katholischen
Landeskirche geführten fünf Asili in Aesch, Allschwil,
Arlesheim, Birsfelden und Pratteln sind im Zuge von
Umstrukturierungen in die Verantwortung von Vereinen und
Stiftungen gegeben worden. Die Leitung der Einrichtungen und die
Betreuung der Kinder liegt, ausgenommen Pratteln, in den Händen
von italienischen Ordensschwestern. Die Kinder werden vorwiegend
in italienischer Sprache betreut. Es geht nun darum, den Betrieb
und die Betreuungsform der Asili den übrigen Tagesheimen und
Kinderkrippen anzupassen. Dazu gehört auch die Betreuung in
deutscher Sprache.
Der
Regierungsrat hat sich deshalb dazu bereit erklärt, den Asili über
den Zeitraum von 2003 bis 2005 Mittel aus dem Lotteriefonds von
insgesamt 750'000 Franken für die Umstrukturierung und Überbrückungsfinanzierung
zur Verfügung zu stellen.
BirsVital:
Teilstück oberhalb Redingbrücke abgeschlossen
LIESTAL.
Die BirsVital-Arbeiten schreiten zügig voran: Der Bau des
Ableitungskanals der Birs von der ARA Birs 2 (Birsfelden) bis rund
200 Meter unterhalb der Redingbrücke ist abgeschlossen. Trotz
Schwierigkeiten im untersten Abschnitt der Birs kann mit der
Fertigstellung des Ableitungskanals bis Ende 2003 gerechnet
werden. Abschluss der Revitalisierung wird im Frühjahr 2004 sein.
Seit
dem Pflanztag vom 29. März 2003, an welchem sich zahlreiche
interessierte Organisationen und Birsfelder Schulklassen
beteiligten, ist die Revitalisierung der Birs von der ARA Birs 2
(Birsfelden) bis Redingbrücke. auf beiden Uferseiten.
abgeschlossen. Und der Pflanztag zeigt Wirkung: Der
fertiggestellte Abschnitt präsentiert sich örtlich bereits in
einem zarten grünen "Kleid". Es ist davon auszugehen,
dass dieses wieder begrünte Gebiet oberhalb der Redingbrücke. je
nach Witterung. in ein bis zwei Monaten voll nutzbar ist. Die
Bepflanzung des Vorlandes unterhalb der Redingbrücke kann
allerdings erst nach Abschluss der Bauarbeiten im unteren
Birsbereich vorgenommen werden, denn dieser Abschnitt dient bis
dahin als Baustellenzufahrt.
Politische
Rechte: Ueberarbeitete Vorlage geht in die Vernehmlassung
BERN.
Der Berner Gemeinderat trägt der im Abstimmungskampf und
nachstehend im Gespräch mit Parteien, Fraktionen, Quartier- und
Gassenleisten geäusserten Kritik Rechnung. Er schickt eine
entsprechend geänderte Vorlage in die Vernehmlassung bei den
Parteien, den Quartierkommissionen, den Quartier- und
Gassenleisten sowie den Verwaltungsdirektionen.
Vernehmlassungsfrist: Ende Juli 2003.
Anlässlich
der Februarabstimmung haben die Stimmberechtigten das Reglement über
die politischen Rechte verworfen. Stein des Anstosses waren
offensichtlich die darin vorgeschlagene Parteienfinanzierung und
die Quartierpartizipation. Der Stadtpräsident hat in der Folge
die Partei- und Fraktionspräsidien zu einer Standortbestimmung
und Diskussion über das weitere Vorgehen eingeladen. Im Gespräch
erklärte eine überwiegende Mehrheit der Parteivertreterinnen und
-vertreter, dass die Artikel 1 bis 86 nicht umstritten seien und
den Stimmberechtigten unverändert wieder vorgelegt werden könnten.
Anders sei es bei der Regelung der Parteienfinanzierung. Diese
werde, obwohl als Grundsatz in der Gemeindeordnung
festgeschrieben, weiterhin keine Akzeptanz finden. Ein Verzicht wäre
deshalb die logische Konsequenz.
In
Bezug auf die Mitwirkung der Bevölkerung (Quartierpartizipation)
war festzustellen, dass mehrheitlich eine Regelung gewünscht
wird, dass hingegen die Repräsentativität und die Finanzierung
einer Ueberprüfung bedürften. Anlässlich eines Treffens des
Gemeinderats mit den Quartier- und Gassenleisten äusserten sich
auch die Leistvertreterinnen und -vertreter mehrheitlich positiv
zur Quartierpartizipation, mit verschiedenen ähnlich lautenden
Vorbehalten.
In
der Folge überarbeitete die Stadtkanzlei die Vorlage unter bestmöglichem
Einbezug der Anliegen der Parteien und der Leiste. Die
Parteienfinanzierung wurde gestrichen, die Regelung der
Quartierpartizipation modifiziert. Der Gemeinderat hat die überarbeitete
Vorlage nun in die Vernehmlassung gegeben.
Regierungsrat
beschliesst Ausführungsbestimmungen zum Finanzausgleich
LIESTAL.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Land hat die Ausführungsbestimmungen
zum kantonalen Finanzausgleich beschlossen. Die Verordnung regelt
die Berechnung und die jährliche Durchführung des
Finanzausgleichs. Sie konnte verabschiedet werden nachdem der
Landrat anfangs Juni dem neuen Finanzausgleichsgesetz ohne
Gegenstimme zugestimmt hat. Gleichzeitig bezifferte der
Regierungsrat den Finanzausgleich für das Jahr 2003 (ungebundener
Finanzausgleich, Beiträge an gemeinsame Aufgaben sowie
Subventionssätze). Den Gemeinden stehen für den ungebundenen
Finanzausgleich dieses Jahr 69,6 Mio. Fr. zur Verfügung, genau 10
Mio. Fr. mehr als im Vorjahr. Die Beiträge an gemeinsame
Aufgaben, welche die Gemeinden an den Kanton zu bezahlen haben,
betragen 90 Mio. Franken. Da das neue Finanzausgleichsgesetz am 1.
August 2003 in Kraft tritt, wird der Finanzausgleich für sieben
Monate nach altem Recht und für fünf Monate nach neuem Recht
berechnet. Die Subventionssätze an die Besoldungen der
Lehrpersonen der Gemeinden gelten für die Periode vom 1. August
2003 bis 31. Dezember 2004.
Weitere
Ausbildungsplätze dringend gesucht
Wirtschaft
und öffentliche Hand haben in den letzten Monaten zahlreiche zusätzliche
Lehrstellen geschaffen. Damit hat sich die Lage auf dem
Lehrstellenmarkt zwar verbessert. Nach wie vor sind aber über
1000 schulaustretende Jugendliche am Suchen. Deshalb braucht es
noch weitere Lehrstellen und Praktikumsplätze.
ZÜRICH.
Im Frühjahr haben Kanton und Stadt Zürich gemeinsam die
Kampagne «Mehr Lehrstellen!» gestartet mit dem Ziel, dass möglichst
alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger im Sommer eine
Anschlusslösung finden. Die bisherigen Erfolge sind ermutigend:
Öffentliche und private Arbeitgeber haben über 300 neue
Lehrstellen geschaffen. Dabei gingen die Städte Winterthur (+ 27)
und Zürich (+ 81), der Apothekerverband (+ 20) sowie Jelmoli (+
15), um nur die grössten Erfolge zu nennen, mit gutem Beispiel
voran. Zahlreiche Unternehmen tragen jedoch ebenso zum guten
Zwischenergebnis bei.
Die
Anzahl der bisher registrierten neuen Lehrverträge erreichte Ende
Mai fast den Stand des Vorjahres. Dabei wurden Rückgänge bei den
kaufmännischen (- 300) und den Informatikberufen (- 38) durch
einen Zuwachs bei anderen Berufsgruppen ausgeglichen (zum Beispiel
Gartenbau, Baugewerbe, Metall- und Maschinenbau, Gesundheits- und
Sozialberufe).
Es
genügt jedoch nicht, die Anzahl neuer Lehrverträge zu halten;
sie muss steigen, da im Sommer rund 500 Jugendliche mehr als im
Vorjahr aus der Schule austreten werden.
Viele
sind noch am Suchen
In
der Stadt Zürich suchten Mitte Juni von 3000 Schulaustretenden
noch mindestens 500 oder 17 Prozent eine Lehrstelle oder einen
anderen Ausbildungsplatz. Im Lehrstellennachweis für die Stadt Zürich
sind jedoch nur noch rund 200 offene Lehrstellen gemeldet. In
mehreren Landbezirken ist die Lage ebenfalls kritischer als im
Vorjahr. Berufsberatungsstellen verzeichnen zum Teil einen starken
Zuwachs in den SOS-Beratungs-stunden gegenüber dem Vorjahr. Das
deutet darauf hin, dass viele Jugendliche noch am Suchen sind.
Massiv verschlechtert hat sich die Lage auch in der Stadt
Winterthur; betroffen sind vor allem Jugendliche der mittleren
Leistungsstufe.
Dass
möglichst alle schulaustretenden Jugendlichen eine Anschlusslösung
finden, muss das Ziel aller Bemühungen bleiben.
Die
Berufsberatungsstellen unterstützen die Jugendlichen bei der
Suche nach einer Lehrstelle oder einer anderen Anschlusslösung.
Das kantonale Amt für Jugend und Berufsberatung hat zusätzliche
Mittel bereit gestellt, damit die Unterstützung und Vermittlung
von Jugendlichen noch verstärkt werden kann.
Es
braucht noch weitere Lehrstellen und Anlehrstellen. Unternehmen,
die nur einen Teil einer Ausbildung sicherstellen können, können
sich zu Ausbildungsverbünden zusammenschliessen. Arbeitgeber.
private ebenso wie öffentliche. sind aufgerufen, zusätzliche
Ausbildungsplätze anzubieten.
Die
Kampagne «Mehr Lehrstellen!» wird vom kantonalen Mittelschul-
und Berufsbildungsamt und vom Laufbahnzentrum der Stadt Zürich
weiter geführt. Auf der Homepage http://www.mehrlehrstellen.ch
sind dazu Informationen und Unterstützungsangebote aufgeführt.
Praktikumsplätze
gesucht
Eine
grosse Anzahl an Brückenangeboten und anderen Zwischenlösungen
ist bereits vorhanden. Einjährige Übergangsprogramme
(Berufseinstiegsjahre, Berufsintegrationsjahre,
Motivationssemester, Job Plus) bieten den Jugendlichen die Möglichkeit,
sich während eines Jahres für den Arbeitsmarkt und die
Lehrstellensuche für 2004 fit zu machen, erste Arbeitserfahrungen
zu sammeln und schulische Defizite aufzuholen.
Es
braucht jedoch Praktikumsplätze in genügender Anzahl, damit
diese Übergangslösungen funktionieren können. Das sind in der
Regel sechs- bis zwölfmonatige Arbeitseinsätze während vier
Tagen pro Woche. Die übrige Zeit besuchen die Jugendlichen die
Schule.
Wenn
es mit vereinten Kräften gelingt, für 2003 den schulaustretenden
Jugendlichen eine Anschlusslösung zu ermöglichen, ist damit auch
eine bessere Ausgangslage für 2004 geschaffen. Die Weichen für
das Lehrstellenangebnot 2004 werden vielerorts bereits in diesem
Sommer gestellt. Der Appell, Ausbildungsplätze zur Verfügung zu
stellen, gilt unvermindert auch für das nächste Jahr!
Softair-Guns
sind gefährlich und verboten!
ZÜRICH.
Stadträtin Monika Weber, Vorsteherin Schul- und Sportdepartement
der Stadt Zürich, hat sich soeben in einem dringenden Appell an
alle Eltern gewandt, deren Kinder die Volksschule der Stadt Zürich
besuchen.
In ihrem Brief betont sie, dass es ihr ein grosses Anliegen
ist, dass die Schuljugend nicht nur einen
modernen, guten Unterricht geniessen kann,
sondern dass auch ihre Sicherheit gewährleistet ist.
Zur
Zeit bietet der Markt immer raffiniertere Spielzeug-Gewehre an,
sogenannte Softair-Guns. Softair-Guns sind Imitationswaffen, die
echten Waffen täuschend ähnlich sind. Diese Waffen können
selbst durch Fachleute nicht oder nur schlecht von echten Waffen
unterschieden werden. Beispiele aus dem Ausland zeigen, dass dies
zu tödlichen Verwechslungen führen kann. Wie soll beispielsweise
ein Polizist aus Distanz erkennen, ob die Waffe, die auf ihn
gerichtet wird, nun echt ist oder nicht? Erst kürzlich wurde die
Stadtpolizei zu einem Einsatz aufgeboten, da Passanten und
aufmerksame Hausbewohner verdächtige, Schusswaffen tragende
Personen beobachtet hatten. Dass die Polizisten beim
Aufeinanderstossen mit den mit Softair-Guns bewaffneten Personen
nicht geschossen haben, ist nur ihrer professionellen
Vorgehensweise und ihrer Besonnenheit sowie dem Umstand zu
verdanken, dass die vermeintlich in flagranti ertappten Täter den
Anweisungen der Polizei augenblicklich Folge leisteten, die Waffen
niederlegten und die Hände hoch streckten.
Stadträtin
Monika Weber ruft deshalb die Eltern im Interesse ihrer Kinder
auf, mit ihnen über die Softair-Guns zu sprechen und ihnen zu
ihrer eigenen Sicherheit den Umgang mit diesen gefährlichen
Waffen zu verbieten. Klar und unmissverständlich weist sie aber
auch darauf hin, dass an den Stadtzürcher Schulen nach wie vor
folgende Regel gilt: Waffen aller Art, also auch Imitationswaffen
(Softair-Guns), sind verboten und werden durch die Lehrkräfte
eingezogen!
Wasserentnahme
aus Flüssen und Seen
ZÜRICH.
Die langanhaltende Trockenwetterperiode führt zu einer steigenden
Zahl von Gesuchen für Bewässerungen von landwirtschaftlichen
Kulturen. Im Interesse einer umgehenden Behandlung hat die
Baudirektion des Kantons Zürich die Kompetenz der Bewilligung
solcher Wasserentnahmen für ganz bestimmte, leistungsfähige Gewässer
auf die Gemeinden übertragen:
Zürich-,
Greifen- und Pfäffikersee
Rhein,
Thur, Limmat, Sihl, Reuss und Glatt
Töss
unterhalb Winterthur
Die
Gemeindeverwaltungen geben Auskunft über die einzuhaltenden
Bedingungen und führen ein Verzeichnis der von ihnen erteilten,
auf die Dauer der gegenwärtigen Trockenheit beschränkten
Bewilligungen.
Für
alle anderen, oben nicht erwähnten Gewässer ist die Baudirektion
zuständig. Da die Restwasserführung in den Bächen gewährleistet
werden muss, sind in der Regel keine provisorischen Bewilligungen
mehr möglich.
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