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Wirtschaftsmassnahmen
gegenüber der Republik Irak
BERN.
Die vom Bundesrat am 28. Mai 2003 beschlossene Änderung der
Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik
Irak wurde mittels Präsidialentscheid
per 25. Juni 2003 in Kraft gesetzt.
Der
Bundesrat hatte am 28. Mai 2003 in Übereinstimmung mit Resolution
1483 (2003) des UNO-Sicherheitsrates vom 22. Mai 2003 beschlossen,
die meisten im Jahre 1990 eingeführten Embargomassnahmen gegenüber
der Republik Irak aufzuheben. Aufgehoben wurden das
Handelsverbot, die Beschränkungen im Flugverkehr sowie das
Verbot, Gelder in den Irak zu transferieren.
Neu
eingeführt wurden Massnahmen im Bereich der Kulturgüter. Um die
Rückerstattung von gestohlenen irakischen Kulturgütern zu
erleichtern, wurde der Handel mit solchen Gütern und deren Erwerb
verboten und der Besitz einer Meldepflicht an das Bundesamt für
Kultur unterstellt. In Kraft bleiben das Verbot der Lieferung von
Rüstungsgütern sowie die Blockierung von Konten, die zudem noch
ausgeweitet wurde. Zusätzlich zu der bereits am 9. April 2003
beschlossenen Sperre von Geldern der früheren irakischen
Regierung und Unternehmen, die von der Regierung kontrolliert
werden, hat der Bundesrat auch eine Sperre von Geldern von hohen
Amtsträgern der früheren Regierung und deren nächsten
Familienmitgliedern erlassen, einschliesslich
von Unternehmen, die durch diese kontrolliert werden. Für
diese Gelder wurde eine Meldepflicht an das Staatssekretariat für
Wirtschaft (seco) eingeführt.
Da
die Liste von natürlichen und juristischen Personen, auf welche
die Sperre der Gelder anwendbar ist, von der UNO noch nicht veröffentlicht
wurde, richtet sich die Sperre und Meldepflicht nach Art. 2 Abs. 1
der Verordnung. Art. 2 Abs. 2 sowie der Anhang der Verordnung
werden in Kraft gesetzt, sobald die Namensliste der UNO vorliegt.
SRG
erhält Konzession für digitales Fernsehen
BERN.
Der Bundesrat hat der SRG SSR idée suisse die Erlaubnis für
die Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens in der
Schweiz erteilt. Bis 2009 sollen auf einem ersten Sendernetz
landesweit 4 SRG-Programme digital ausgestrahlt werden. Zusätzlich
können unter gewissen Voraussetzungen auch ein oder zwei private
TV-Programme auf diesem Netz verbreitet werden.
Übergabe
des Beglaubigungsschreibens
BERN.
Die ausserordentlichen und bevollmächtigten Botschafter der Föderativen
Republik Brasilien, Frau Celina Maria Assumpcão do Valle Pereira,
der Bolivarischen Republik Venezuela, Jorge Miguel Sierraalta
Zavarce, der Republik Moldau, Dumitru Croitor (mit Residenz in
Genf), der Arabischen Republik Syrien, Frau Siba Nasser (mit
Residenz in Paris), der Republik
Trinidad und Tobago, Learie Edgar Rousseau (mit Residenz in Brüssel),
von Grenada, Frau Joan-marie Coutain (mit Residenz in Brüssel),
der Republik Zimbabwe, Frau Lucia Muvingi (mit Residenz in Berlin)
und der Republik Niger, Adamou Seydou (mit Residenz in Paris)
wurden am 24. Juni 2003 im Bundeshaus zur Überreichung ihres
Beglaubigungsschreibens von Bundespräsident Pascal Couchepin und
Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz empfangen.
Strategie
einer Risiko- und Versicherungspolitik in Vorbereitung
BERN.
Der Bundesrat hat von einem Bericht über die Risiken der
Schweizerischen Eidgenossenschaft Kenntnis genommen. Im Bericht
werden verschiedene Risikobereiche unterschieden: Schäden an Vermögenswerten
des Bundes, Haftpflichtrisiken des Bundes und finanzielle
Leistungen ohne haftpflichtrechtliche Anknüpfung. Die Risiken
wurden departementsweise erhoben und wurden nach
Eintretenswahrscheinlichkeiten sowie nach möglicher Schadenhöhe
bewertet. Das Eidg. Finanzdepartement EFD wurde vom Bundesrat
beauftragt, gestützt auf die Risikoanalyse eine Strategie der
Risiko- und Versicherungspolitik zu formulieren und sie bis Ende
dieses Jahres dem Bundesrat zum Entscheid zu unterbreiten.
Der
Bundesrat hat 2001 die Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
beauftragt, in Zusammenarbeit mit einem externen Spezialisten
sowie den Departementen
und der Bundeskanzlei eine Risikoanalyse durchzuführen. Im Rahmen
einer WTO-Ausschreibung wurde als externer Auftragnehmer die
Kessler Consulting AG ausgewählt.
Der
Bericht ist das Ergebnis einer Erhebung in den Departementen und
der Bundeskanzlei. In einem Risikoinventar werden die Risiken nach
verschiedenen Ursachen und Auswirkungen gegliedert. Der gewählte
Ansatz erlaubt es, Kernrisiken zu identifizieren und graphisch in
einer sogenannten Risikolandschaft abzubilden. Kernrisiken sind
Risiken mit einer
überdurchschnittlichen Eintretenswahrscheinlichkeit und/oder
einem überdurchschnittlichen Schadenspotenzial.
Die
vorliegende Risikoanalyse stellt eine Momentaufnahme der
Risikolandschaft des Bundes dar. Sie versucht, auf systematische
Art un Weise die Risikosituation des Bundes als Ganzes zu
erfassen.
Risiken
sind dynamisch und deren Wahrnehmung kann sich rasch ändern. Der
Bund will sich seiner wesentlichen Risiken bewusst sein und mit
diesen in einem kontinuierlichen Prozess umgehen. Mit dem Projekt
"Risikoanalyse" wurde die Bundesverwaltung für
Risikoaspekte sensibilisiert und die Grundlage für eine
Implementierung eines Risk-Management-Systems geschaffen. Der
erste Schritt dazu besteht in der schriftlichen Formulierung einer
Risiko- und Versicherungspolitik, welche die Basis für eine
erfolgreiche Risikobewältigung und eine risikobewusste
Verwaltungsführung schaffen wird.
Weniger
Hürden für Behinderte
Der
Bundesrat hat das Behindertengleichstellungsgesetz auf den 1.
Januar 2004 in Kraft gesetzt. Das neue Gesetz bringt für die rund
700 000 Behinderten in der Schweiz unter anderem einen
erleichterten Zugang zum öffentlichen Verkehr und zu öffentlichen
Bauten.
BERN.
Den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen tragen ferner
verschiedene Gesetzesrevisionen (Fernmeldewesen, Bundesstatistik,
Berufsbildung, Strassenverkehrsrecht) Rechnung, die ebenfalls am
1. Januar 2004 in Kraft treten. Die Anpassung des Steuerrechts
wird auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt. Schliesslich hat der
Bundesrat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), das
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
(UVEK) und das Eidg. Departement des Innern (EDI) beauftragt, die
notwendigen Ausführungsverordnungen auszuarbeiten.
Im
öffentlichen Verkehr wird das Behindertengleichstellungsgesetz
eine möglichst lückenlose Transportkette auch für Menschen mit
Behinderungen herbeiführen. Die Transportunternehmen des öffentlichen
Verkehrs sind verpflichtet, ihre Dienstleistungen kontinuierlich
anzupassen und die Kommunikationsanlagen und den Billettbezug spätestens
in zehn Jahren, Bauten, Anlagen und Fahrzeuge spätestens in
zwanzig Jahren vollständig auf die Bedürfnisse der Behinderten
auszurichten. Bund und Kantone werden
Finanzhilfen ausrichten. Allein der Bund wird dafür 300 Millionen
Franken zur Verfügung stellen.
Erleichterter
Zugang zu öffentlichen Gebäuden
Der
Zugang zu Bauten und Anlagen, die für die Öffentlichkeit
bestimmt sind, muss für behinderte Personen erleichtert werden.
Dies gilt für Neubauten und für Anlagen, die erneuert werden;
diese müssen auf die Bedürfnisse der Behinderten ausgerichtet
werden. Wird diese Pflicht von der Grundeigentümerin oder vom
Grundeigentümer nicht eingehalten, kann eine behinderte Person
oder eine anerkannte Behindertenorganisation mittels Beschwerde
oder Klage entsprechende Massnahmen durchsetzen.
Angepasste
Dienstleistungen im Gemeinwesen
Bund,
Kantone und Gemeinden werden verpflichtet, sämtliche
Dienstleistungen so anzubieten, dass sie auch von Menschen mit
Behinderungen ohne Benachteiligung in Anspruch genommen werden können.
So müssen beispielsweise Schriftstücke oder Internetangebote in
einer für Sehbehinderte zugänglichen Form vorliegen. Wie beim
Zugangsrecht bei Bauten besteht auch hier die Möglichkeit zur
Beschwerde oder Klage.
Grundsatz
der Verhältnismässigkeit
Das
Recht auf Zugang zu Bauten und Anlagen sowie das Recht,
Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, kann nur so weit
durchgesetzt werden, als dies mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit
vereinbar ist. Im Konfliktfall muss eine Interessenabwägung
vorgenommen werden. Das Gesetz hält fest, dass Grundeigentümer
bei der Erneuerung von Bauten nur zu Anpassungen bis zu 20
Prozent der Erneuerungskosten oder 5 Prozent des Gebäudeversicherungswertesverpflichtet
sind.
Büro
für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Mit
dem Inkrafttreten des Gesetzes wird im Generalsekretariat des EDI
ein Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
geschaffen. Das Büro fördert insbesondere die Information über
die Belange der Menschen mit Behinderungen, initiiert oder unterstützt
Programme und
Informationskampagnen, koordiniert die Tätigkeiten der
verschiedenen auf diesem Gebiete tätigen privaten und öffentlichen
Einrichtungen und analysiert regelmässig die getroffenen
Massnahmen auf ihre Wirksamkeit.
Bezeichnung
neuer Safe Countries im Asylbereich
Der
Bundesrat hat die Liste der verfolgungssicheren Staaten ergänzt.
Ab 1. August 2003 gelten auch Bosnien und Herzegowina sowie
Mazedonien als Safe Countries. Im weiteren wurden alle EU-Staaten,
die EU-Beitrittskandidaten und die EFTA-Staaten als Safe
Countries erklärt.
BERN.
Der Bundesrat kann auf Vorschlag des Bundesamtes für Flüchtlinge
(BFF) Herkunftsländer von Asylsuchenden, die als hinreichend
verfolgungssicher gelten, als Safe Countries bezeichnen.
Massgebliche Kriterien dafür sind insbesondere die Einhaltung der
Menschenrechte, die Anwendung internationaler Konventionen im
Menschenrechts- und Flüchtlingsbereich sowie eine signifikante
Anzahl von offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen aus dem
betreffenden Land. Entsprechend diesen Kriterien hat der Bundesrat
nach eingehender Prüfung entschieden, neu auch Bosnien und
Herzegowina sowie Mazedonien zu Safe Countries zu erklären.
Die
EU-Staaten, die EU-Beitrittskandidaten Estland, Lettland, Malta,
Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische
Republik, Ungarn und die Republik Zypern sowie die EFTA-Staaten
bilden eine enge Wertegemeinschaft. Sie gelten als
verfolgungssicher und sind etablierte, gefestigte europäische
Demokratien. Aus diesem Grund wurden sie als Gruppe in die Safe
Country-Liste aufgenommen.
Schnelle
und effiziente Behandlung
Gemäss
Asylgesetz muss auf Asylgesuche oder Beschwerden von Personen, die
aus einem Safe Country stammen, nicht eingetreten werden, es sei
denn, es lägen Hinweise auf eine Verfolgung vor. Das im Jahre
1990 eingeführte Safe
Country-Prinzip erlaubt somit dem BFF, Gesuche aus solchen
Herkunftsländern schnell und effizient zu behandeln. Gleichzeitig
bleibt für tatsächlich
verfolgte Personen weiterhin die Möglichkeit offen, in der
Schweiz Asyl zu erhalten. Zurzeit gelten folgende Länder als Safe
Countries: Albanien, Bulgarien, Gambia, Ghana, Indien, Litauen,
Mongolei, Rumänien und Senegal.
Regelmässige
Überprüfung
Das
BFF überprüft mindestens einmal jährlich den Safe
Country-Status eines jeden Landes. Verschlechtert sich die Lage in
einem Safe Country nachhaltig, so beantragt das BFF dem Bundesrat
unverzüglich den Widerruf des Status.
Im
Jahre 2002 haben insgesamt 26'125 Personen ein Asylgesuch in der
Schweiz gestellt. Davon entfielen 2'953 Gesuche (= 11,3%) auf
Personen, die aus Ländern stammten, welche der Bundesrat nun als
Safe Countries bezeichnet hat.
Bund
verstärkt Integration der Ausländer und Ausländerinnen
Der
Bundesrat will die Integration der Zugewanderten gezielt fördern.
Diesem Ziel dient die überarbeitete Verordnung über die
Integration von Ausländerinnen und Ausländern, die dem IMES neu
umfassende Koordinationsaufgaben überträgt. Der Integrationsförderung
dient auch die vorgeschlagene Fünfjahresfrist für den
Familiennachzug in der Verordnung über die Begrenzung der Zahl
der Ausländer. Der Bundesrat hat am Mittwoch beide Revisionsentwürfe
in die Vernehmlassung geschickt.
BERN.
Der Bundesrat betrachtet Integrationspolitik als typische
Querschnittaufgabe, die schulische, berufliche, soziale und
rechtliche Integration umfasst. Staatliche Strukturen sollen den
Integrationsaspekt in Zukunft stärker berücksichtigen und dabei
vernetzt zusammenarbeiten. Dies bedarf der verbindlichen und
transparenten Koordination. Die Koordination
der integrationsrelevanten Aufgaben durch das Bundesamt für
Zuwanderung, Auswanderung und Integration (IMES) ist deshalb eine
wichtige geplante Neuerung der überarbeiteten
Integrationsverordnung.
Die
Koordination umfasst sowohl diejenige zwischen den einzelnen
Departementen und Bundesämtern als auch zwischen Bund, Kantonen
und grösseren Gemeinden. Hier werden die Kantone aufgefordert,
Ansprechstellen für Integrationsfragen zu bezeichnen.
Erfolgreiche
Integrationsbemühungen berücksichtigen
Die
Auffassung, wonach Integration ein gegenseitiger Prozess ist und
staatliche Integrationsleistungen mit der Integrationsbereitschaft
der Ausländerinnen und Ausländer einhergehen, setzt sich
zunehmend durch und prägt die Praxis. Der Entwurf sieht deshalb
vor, dass erfolgreiche Integrationsbemühungen bei Entscheiden,
die einen behördlichen Ermessensspielraum erlauben, zu berücksichtigen
sind. So kann etwa der Erwerb von Kenntnissen einer Landessprache
oder die Teilnahme an Bildungsangeboten als erfolgreiche
Eigenleistung honoriert werden.
Neu
sollen auch Personen aus dem Asylbereich, die längere Zeit in der
Schweiz bleiben, an Integrationsleistungen teilhaben. Bei der Gewährung
von
Finanzhilfen wird die Rolle der Kantone gestärkt, indem sie mehr
Mitsprache bei der Prüfung von Projektgesuchen erhalten können.
Familiennachzug
innert fünf Jahren
Dem
Integrationsgedanken folgt auch die vorgesehene Revision der
Begrenzungsverordnung. Sie konkretisiert einen entsprechenden
Beschluss des Parlaments im Gesetz über Aufenthalt und
Niederlassung der Ausländer (ANAG). Neu ist für den
Familiennachzug von Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung eine
Frist vorgesehen. Sie dürfen ihre Familienangehörigen nur in den
ersten fünf Jahren nach der Einreise nachziehen; in Härtefällen
sind Ausnahmen möglich. Ein möglichst rascher Nachzug der Kinder
und Jugendlichen im Vorschul- und Schulalter trägt zu guten
Startchancen in die Arbeitswelt bei und verbessert die Integration
in Ausbildung und Beruf.
Keine
Abschaffung des Schweizer Bankgeheimnisses
BERN.
Es kann nicht im Interesse der Schweiz liegen, Geschäfte
anzuziehen, welche die Bestrebungen der Europäischen Union (EU)
zur Harmonisierung der Zinsenbesteuerung unterlaufen. Dies hält
der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Motion von Nationalrat
Pierre Tillmanns (SP/VD) fest. Hierzu stünden andere Mittel zur
Verfügung als die Aufhebung des schweizerischen Bankgeheimnisses.
Zudem geniesse hierzulande der Schutz der Privatsphäre einen
hohen Stellenwert. Auch das Bankgeheimnis trage zu diesem Schutz
bei, bekräftigt die Regierung. Daher lehnt sie den entsprechenden
Vorstoss ab, in dem die Aufhebung des Bankgeheimnisses gefordert
wird.
Der
Austausch von Daten zwischen Personenregistern soll sicherer und
billiger werden
BERN.
Der Bundesrat will den Datenaustausch zwischen der Bevölkerung
und den Behörden sowie zwischen den Einwohnerregistern der
Gemeinden und Kantone und anderen Personenregistern (z.B.
Zivilstandsregister, Ausländerregister, machen. Er strebt eine Lösung
an, die einerseits den Persönlichkeitsschutz gewährleistet und
andererseits mehr Verwaltungseffizienz und finanzielle
Einsparungen ermöglicht. Das Eidgenössische Departement des
Innern (EDI) soll zusammen mit einer interdepartementalen
Koordinationsgruppe ein Detailkonzept erarbeiten.
Besuch
von Karzai
BERN.
Auf Einladung des Bundespräsidenten wird Hamid Karzai, Präsident
des Islamischen Staats Afghanistan, der Schweiz am 27. Juni 2003
einen offiziellen Arbeitsbesuch abstatten. Dieser bietet
Gelegenheit, die
Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu vertiefen.
Präsident
Karzai wird von Aussenminister Abdullah Abdullah, dem Minister für
den Wiederaufbau, Mir Mohammad Amin Farhang, und anderen
hochrangigen Persönlichkeiten begleitet. Auf Schweizer Seite
nehmen Bundespräsident Pascal Couchepin und Aussenministerin
Micheline Calmy-Rey an den Gesprächen
teil.
Die
offiziellen Gespräche zwischen den beiden Delegationen sollen die
bilateralen Beziehungen weiter festigen und vertiefen. Weitere
Themen sind die bilaterale Zusammenarbeit, die allgemeine
Situation und der Stand des Wiederaufbaus in Afghanistan sowie der
Weltgipfel über die Informationsgesellschaft.
Begleitmassnahmen
des Bundes für Swiss-Restrukturierung
BERN.
Die Swiss muss entschlossen alles vorkehren, um auf dem hart
umkämpften globalen Flugmarkt zu bestehen. Die konsequente
Restrukturierung und engere Zusammenarbeit mit anderen
Gesellschaften sind für den Bundesrat zwingende Voraussetzungen für
das Überleben der Gesellschaft. Dies nachdem die gesamte
Luftfahrtindustrie wegen unvorhersehbaren wirtschaftlichen Rückschlägen,
Sicherheits- und Gesundheitsrisiken weltweit in eine schwere Krise
geraten war. Der von Swiss eingeschlagene Kurs ist trotz den
schweren Folgen für die betroffenen Menschen und Regionen nötig,
weil sonst die Existenz des Unternehmens direkt gefährdet gewesen
wäre. Entsprechend der Rollenteilung zwischen Staat und
Wirtschaft hat der Bundesrat Begleitmassnahmen eingeleitet: Auf
dem Arbeitsmarkt, bei den Verkehrsrechten, der Mineralölsteuer
und den Rahmenbedingungen für den Flughafen Zürich.
Andreas
Koellreuter Präsident des Ausschusses Telematik
BERN.
Auf den ersten Juli wird der Ausschuss Telematik geschaffen. Er
dient den Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit
von Bund, Kantonen und Gemeinden (BORS) als Koordinationsplattform
für die Telekommunikation. Zum Präsidenten des Ausschusses hat
der Bundesrat Andreas Koellreuter ernannt, der auf Ende Juni aus
der Regierung des Kantons Basel-Landschaft scheidet.
Die
sicherheitspolitischen Reformen in Armee und Bevölkerungsschutz
wirken sich auch in den sogenannten Koordinierten Bereichen aus.
Auf den 1. Juli
2003 wird aus der bisherigen "Koordination der Übermittlung
im Rahmen der Gesamtverteidigung" neu die "Koordination
Telematik" mit der Geschäftsstelle im Bundesamt für Bevölkerungsschutz
(BABS).
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