Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak

BERN. Die vom Bundesrat am 28. Mai 2003 beschlossene Änderung der Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak wurde mittels Präsidialentscheid per 25. Juni 2003 in Kraft gesetzt.

Besuch von Karzai

BERN. Auf Einladung des Bundespräsidenten wird Hamid Karzai, Präsident des Islamischen Staats Afghanistan, der Schweiz am 27. Juni 2003 einen offiziellen Arbeitsbesuch abstatten.

Bund verstärkt Integration der Ausländer und Ausländerinnen

BERN. Der Bundesrat will die Integration der Zugewanderten gezielt fördern.

SRG erhält Konzession für digitales Fernsehen

BERN. Der Bundesrat hat der SRG SSR idée suisse die Erlaubnis für die Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens in der Schweiz erteilt. Bis 2009 sollen auf einem ersten Sendernetz landesweit 4 SRG-Programme digital ausgestrahlt werden. Zusätzlich können unter gewissen Voraussetzungen auch ein oder zwei private TV-Programme auf diesem Netz verbreitet werden.

Übergabe des Beglaubigungsschreibens

BERN. Die ausserordentlichen und bevollmächtigten Botschafter wurden am 24. Juni 2003 im Bundeshaus zur Überreichung ihres Beglaubigungsschreibens von Bundespräsident Pascal Couchepin und Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz empfangen.

Strategie einer Risiko- und Versicherungspolitik in Vorbereitung

BERN. Der Bundesrat hat von einem Bericht über die Risiken der Schweizerischen Eidgenossenschaft Kenntnis genommen.

Weniger Hürden für Behinderte

BERN. Der Bundesrat hat das Behindertengleichstellungs- gesetz auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt. Das neue Gesetz bringt für die rund 700 000 Behinderten in der Schweiz unter anderem einen erleichterten Zugang zum öffentlichen Verkehr und zu öffentlichen Bauten.

Bezeichnung neuer Safe Countries im Asylbereich

BERN. Der Bundesrat hat die Liste der verfolgungssicheren Staaten ergänzt. Ab 1. August 2003 gelten auch Bosnien und Herzegowina sowie Mazedonien als Safe Countries.

Bund verstärkt Integration der Ausländer und Ausländerinnen

BERN. Der Bundesrat will die Integration der Zugewanderten gezielt fördern. Diesem Ziel dient die überarbeitete Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern, die dem IMES neu umfassende Koordinationsaufgaben überträgt.

Keine Abschaffung des Schweizer Bankgeheimnisses

BERN. Es kann nicht im Interesse der Schweiz liegen, Geschäfte anzuziehen, welche die Bestrebungen der Europäischen Union (EU) zur Harmonisierung der Zinsenbesteuerung unterlaufen.

Der Austausch von Daten zwischen Personenregistern soll sicherer und billiger werden

BERN. Der Bundesrat will den Datenaustausch zwischen der Bevölkerung und den Behörden sowie zwischen den Einwohnerregistern der Gemeinden und Kantone und anderen Personenregistern (z.B. Zivilstandsregister, Ausländerregister, machen.

Begleitmassnahmen des Bundes für Swiss-Restrukturierung

BERN. Die Swiss muss entschlossen alles vorkehren, um auf dem hart umkämpften globalen Flugmarkt zu bestehen.

Andreas Koellreuter Präsident des Ausschusses Telematik

BERN. Auf den ersten Juli wird der Ausschuss Telematik geschaffen.

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

25. Juni 2003

Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak

BERN. Die vom Bundesrat am 28. Mai 2003 beschlossene Änderung der Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak wurde mittels Präsidialentscheid  per 25. Juni 2003 in Kraft gesetzt.

Der Bundesrat hatte am 28. Mai 2003 in Übereinstimmung mit Resolution 1483 (2003) des UNO-Sicherheitsrates vom 22. Mai 2003 beschlossen, die meisten im Jahre 1990 eingeführten Embargomassnahmen gegenüber  der Republik Irak aufzuheben. Aufgehoben wurden das Handelsverbot, die Beschränkungen im Flugverkehr sowie das Verbot, Gelder in den Irak zu transferieren.

Neu eingeführt wurden Massnahmen im Bereich der Kulturgüter. Um die Rückerstattung von gestohlenen irakischen Kulturgütern zu erleichtern, wurde der Handel mit solchen Gütern und deren Erwerb verboten und der Besitz einer Meldepflicht an das Bundesamt für Kultur unterstellt. In Kraft bleiben das Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern sowie die Blockierung von Konten, die zudem noch ausgeweitet wurde. Zusätzlich zu der bereits am 9. April 2003 beschlossenen Sperre von Geldern der früheren irakischen Regierung und Unternehmen, die von der Regierung kontrolliert werden, hat der Bundesrat auch eine Sperre von Geldern von hohen Amtsträgern der früheren Regierung und deren nächsten Familienmitgliedern erlassen, einschliesslich  von Unternehmen, die durch diese kontrolliert werden. Für diese Gelder wurde eine Meldepflicht an das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) eingeführt.

Da die Liste von natürlichen und juristischen Personen, auf welche die Sperre der Gelder anwendbar ist, von der UNO noch nicht veröffentlicht wurde, richtet sich die Sperre und Meldepflicht nach Art. 2 Abs. 1 der Verordnung. Art. 2 Abs. 2 sowie der Anhang der Verordnung werden in Kraft gesetzt, sobald die Namensliste der UNO vorliegt.

SRG erhält Konzession für digitales Fernsehen

BERN. Der Bundesrat hat der SRG SSR idée suisse die Erlaubnis für die Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens in der Schweiz erteilt. Bis 2009 sollen auf einem ersten Sendernetz landesweit 4 SRG-Programme digital ausgestrahlt werden. Zusätzlich können unter gewissen Voraussetzungen auch ein oder zwei private TV-Programme auf diesem Netz verbreitet werden.

Übergabe des Beglaubigungsschreibens

BERN. Die ausserordentlichen und bevollmächtigten Botschafter der Föderativen Republik Brasilien, Frau Celina Maria Assumpcão do Valle Pereira, der Bolivarischen Republik Venezuela, Jorge Miguel Sierraalta Zavarce, der Republik Moldau, Dumitru Croitor (mit Residenz in Genf), der Arabischen Republik Syrien, Frau Siba Nasser (mit Residenz in Paris), der Republik Trinidad und Tobago, Learie Edgar Rousseau (mit Residenz in Brüssel), von Grenada, Frau Joan-marie Coutain (mit Residenz in Brüssel), der Republik Zimbabwe, Frau Lucia Muvingi (mit Residenz in Berlin) und der Republik Niger, Adamou Seydou (mit Residenz in Paris) wurden am 24. Juni 2003 im Bundeshaus zur Überreichung ihres Beglaubigungsschreibens von Bundespräsident Pascal Couchepin und Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz empfangen.

Strategie einer Risiko- und Versicherungspolitik in Vorbereitung

BERN. Der Bundesrat hat von einem Bericht über die Risiken der Schweizerischen Eidgenossenschaft Kenntnis genommen. Im Bericht werden verschiedene Risikobereiche unterschieden: Schäden an Vermögenswerten des Bundes, Haftpflichtrisiken des Bundes und finanzielle Leistungen ohne haftpflichtrechtliche Anknüpfung. Die Risiken wurden departementsweise erhoben und wurden nach Eintretenswahrscheinlichkeiten sowie nach möglicher Schadenhöhe bewertet. Das Eidg. Finanzdepartement EFD wurde vom Bundesrat beauftragt, gestützt auf die Risikoanalyse eine Strategie der Risiko- und Versicherungspolitik zu formulieren und sie bis Ende dieses Jahres dem Bundesrat zum Entscheid zu unterbreiten.

Der Bundesrat hat 2001 die Eidgenössische Finanzverwaltung EFV beauftragt, in Zusammenarbeit mit einem externen Spezialisten sowie den Departementen und der Bundeskanzlei eine Risikoanalyse durchzuführen. Im Rahmen einer WTO-Ausschreibung wurde als externer Auftragnehmer die Kessler Consulting AG ausgewählt.

Der Bericht ist das Ergebnis einer Erhebung in den Departementen und der Bundeskanzlei. In einem Risikoinventar werden die Risiken nach verschiedenen Ursachen und Auswirkungen gegliedert. Der gewählte Ansatz erlaubt es, Kernrisiken zu identifizieren und graphisch in einer sogenannten Risikolandschaft abzubilden. Kernrisiken sind Risiken mit einer überdurchschnittlichen Eintretenswahrscheinlichkeit und/oder einem überdurchschnittlichen Schadenspotenzial.

Die vorliegende Risikoanalyse stellt eine Momentaufnahme der Risikolandschaft des Bundes dar. Sie versucht, auf systematische Art un Weise die Risikosituation des Bundes als Ganzes zu erfassen.

Risiken sind dynamisch und deren Wahrnehmung kann sich rasch ändern. Der Bund will sich seiner wesentlichen Risiken bewusst sein und mit diesen in einem kontinuierlichen Prozess umgehen. Mit dem Projekt "Risikoanalyse" wurde die Bundesverwaltung für Risikoaspekte sensibilisiert und die Grundlage für eine Implementierung eines Risk-Management-Systems geschaffen. Der erste Schritt dazu besteht in der schriftlichen Formulierung einer Risiko- und Versicherungspolitik, welche die Basis für eine erfolgreiche Risikobewältigung und eine risikobewusste Verwaltungsführung schaffen wird.

Weniger Hürden für Behinderte

Der Bundesrat hat das Behindertengleichstellungsgesetz auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt. Das neue Gesetz bringt für die rund 700 000 Behinderten in der Schweiz unter anderem einen erleichterten Zugang zum öffentlichen Verkehr und zu öffentlichen Bauten.

BERN. Den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen tragen ferner verschiedene Gesetzesrevisionen (Fernmeldewesen, Bundesstatistik, Berufsbildung, Strassenverkehrsrecht) Rechnung, die ebenfalls am 1. Januar 2004 in Kraft treten. Die Anpassung des Steuerrechts wird auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt. Schliesslich hat der Bundesrat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Eidg. Departement des Innern (EDI) beauftragt, die notwendigen Ausführungsverordnungen auszuarbeiten.

Im öffentlichen Verkehr wird das Behindertengleichstellungsgesetz eine möglichst lückenlose Transportkette auch für Menschen mit Behinderungen herbeiführen. Die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs sind verpflichtet, ihre Dienstleistungen kontinuierlich anzupassen und die Kommunikationsanlagen und den Billettbezug spätestens in zehn Jahren, Bauten, Anlagen und Fahrzeuge spätestens in zwanzig Jahren vollständig auf die Bedürfnisse der Behinderten auszurichten. Bund und Kantone werden Finanzhilfen ausrichten. Allein der Bund wird dafür 300 Millionen Franken zur Verfügung stellen.

Erleichterter Zugang zu öffentlichen Gebäuden

Der Zugang zu Bauten und Anlagen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, muss für behinderte Personen erleichtert werden. Dies gilt für Neubauten und für Anlagen, die erneuert werden; diese müssen auf die Bedürfnisse der Behinderten ausgerichtet werden. Wird diese Pflicht von der Grundeigentümerin oder vom Grundeigentümer nicht eingehalten, kann eine behinderte Person oder eine anerkannte Behindertenorganisation mittels Beschwerde oder Klage entsprechende Massnahmen durchsetzen.

Angepasste Dienstleistungen im Gemeinwesen

Bund, Kantone und Gemeinden werden verpflichtet, sämtliche Dienstleistungen so anzubieten, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen ohne Benachteiligung in Anspruch genommen werden können. So müssen beispielsweise Schriftstücke oder Internetangebote in einer für Sehbehinderte zugänglichen Form vorliegen. Wie beim Zugangsrecht bei Bauten besteht auch hier die Möglichkeit zur Beschwerde oder Klage.

Grundsatz der Verhältnismässigkeit

Das Recht auf Zugang zu Bauten und Anlagen sowie das Recht, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, kann nur so weit durchgesetzt werden, als dies mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit vereinbar ist. Im Konfliktfall muss eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Das Gesetz hält fest, dass Grundeigentümer bei der Erneuerung von Bauten nur zu Anpassungen bis zu 20 Prozent der Erneuerungskosten oder 5 Prozent des Gebäudeversicherungswertesverpflichtet sind.

Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird im Generalsekretariat des EDI ein Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen geschaffen. Das Büro fördert insbesondere die Information über die Belange der Menschen mit Behinderungen, initiiert oder unterstützt Programme und Informationskampagnen, koordiniert die Tätigkeiten der verschiedenen auf diesem Gebiete tätigen privaten und öffentlichen Einrichtungen und analysiert regelmässig die getroffenen Massnahmen auf ihre Wirksamkeit.

Bezeichnung neuer Safe Countries im Asylbereich

Der Bundesrat hat die Liste der verfolgungssicheren Staaten ergänzt. Ab 1. August 2003 gelten auch Bosnien und Herzegowina sowie Mazedonien als Safe Countries. Im weiteren wurden alle EU-Staaten, die EU-Beitrittskandidaten und die EFTA-Staaten als Safe Countries erklärt.

BERN. Der Bundesrat kann auf Vorschlag des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) Herkunftsländer von Asylsuchenden, die als hinreichend verfolgungssicher gelten, als Safe Countries bezeichnen. Massgebliche Kriterien dafür sind insbesondere die Einhaltung der Menschenrechte, die Anwendung internationaler Konventionen im Menschenrechts- und Flüchtlingsbereich sowie eine signifikante Anzahl von offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen aus dem betreffenden Land. Entsprechend diesen Kriterien hat der Bundesrat nach eingehender Prüfung entschieden, neu auch Bosnien und Herzegowina sowie Mazedonien zu Safe Countries zu erklären.

Die EU-Staaten, die EU-Beitrittskandidaten Estland, Lettland, Malta, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und die Republik Zypern sowie die EFTA-Staaten bilden eine enge Wertegemeinschaft. Sie gelten als verfolgungssicher und sind etablierte, gefestigte europäische Demokratien. Aus diesem Grund wurden sie als Gruppe in die Safe Country-Liste aufgenommen.

Schnelle und effiziente Behandlung

Gemäss Asylgesetz muss auf Asylgesuche oder Beschwerden von Personen, die aus einem Safe Country stammen, nicht eingetreten werden, es sei denn, es lägen Hinweise auf eine Verfolgung vor. Das im Jahre 1990 eingeführte Safe Country-Prinzip erlaubt somit dem BFF, Gesuche aus solchen Herkunftsländern schnell und effizient zu behandeln. Gleichzeitig bleibt für tatsächlich verfolgte Personen weiterhin die Möglichkeit offen, in der Schweiz Asyl zu erhalten. Zurzeit gelten folgende Länder als Safe Countries: Albanien, Bulgarien, Gambia, Ghana, Indien, Litauen, Mongolei, Rumänien und Senegal.

Regelmässige Überprüfung

Das BFF überprüft mindestens einmal jährlich den Safe Country-Status eines jeden Landes. Verschlechtert sich die Lage in einem Safe Country nachhaltig, so beantragt das BFF dem Bundesrat unverzüglich den Widerruf des Status.

Im Jahre 2002 haben insgesamt 26'125 Personen ein Asylgesuch in der Schweiz gestellt. Davon entfielen 2'953 Gesuche (= 11,3%) auf Personen, die aus Ländern stammten, welche der Bundesrat nun als Safe Countries bezeichnet hat.

Bund verstärkt Integration der Ausländer und Ausländerinnen

Der Bundesrat will die Integration der Zugewanderten gezielt fördern. Diesem Ziel dient die überarbeitete Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern, die dem IMES neu umfassende Koordinationsaufgaben überträgt. Der Integrationsförderung dient auch die vorgeschlagene Fünfjahresfrist für den Familiennachzug in der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer. Der Bundesrat hat am Mittwoch beide Revisionsentwürfe in die Vernehmlassung geschickt.

BERN. Der Bundesrat betrachtet Integrationspolitik als typische Querschnittaufgabe, die schulische, berufliche, soziale und rechtliche Integration umfasst. Staatliche Strukturen sollen den Integrationsaspekt in Zukunft stärker berücksichtigen und dabei vernetzt zusammenarbeiten. Dies bedarf der verbindlichen und transparenten Koordination. Die Koordination der integrationsrelevanten Aufgaben durch das Bundesamt für Zuwanderung, Auswanderung und Integration (IMES) ist deshalb eine wichtige geplante Neuerung der überarbeiteten Integrationsverordnung.

Die Koordination umfasst sowohl diejenige zwischen den einzelnen Departementen und Bundesämtern als auch zwischen Bund, Kantonen und grösseren Gemeinden. Hier werden die Kantone aufgefordert, Ansprechstellen für Integrationsfragen zu bezeichnen.

Erfolgreiche Integrationsbemühungen berücksichtigen

Die Auffassung, wonach Integration ein gegenseitiger Prozess ist und staatliche Integrationsleistungen mit der Integrationsbereitschaft der Ausländerinnen und Ausländer einhergehen, setzt sich zunehmend durch und prägt die Praxis. Der Entwurf sieht deshalb vor, dass erfolgreiche Integrationsbemühungen bei Entscheiden, die einen behördlichen Ermessensspielraum erlauben, zu berücksichtigen sind. So kann etwa der Erwerb von Kenntnissen einer Landessprache oder die Teilnahme an Bildungsangeboten als erfolgreiche Eigenleistung honoriert werden.

Neu sollen auch Personen aus dem Asylbereich, die längere Zeit in der Schweiz bleiben, an Integrationsleistungen teilhaben. Bei der Gewährung von Finanzhilfen wird die Rolle der Kantone gestärkt, indem sie mehr Mitsprache bei der Prüfung von Projektgesuchen erhalten können.

Familiennachzug innert fünf Jahren

Dem Integrationsgedanken folgt auch die vorgesehene Revision der Begrenzungsverordnung. Sie konkretisiert einen entsprechenden Beschluss des Parlaments im Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG). Neu ist für den Familiennachzug von Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung eine Frist vorgesehen. Sie dürfen ihre Familienangehörigen nur in den ersten fünf Jahren nach der Einreise nachziehen; in Härtefällen sind Ausnahmen möglich. Ein möglichst rascher Nachzug der Kinder und Jugendlichen im Vorschul- und Schulalter trägt zu guten Startchancen in die Arbeitswelt bei und verbessert die Integration in Ausbildung und Beruf.

Keine Abschaffung des Schweizer Bankgeheimnisses

BERN. Es kann nicht im Interesse der Schweiz liegen, Geschäfte anzuziehen, welche die Bestrebungen der Europäischen Union (EU) zur Harmonisierung der Zinsenbesteuerung unterlaufen. Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Motion von Nationalrat Pierre Tillmanns (SP/VD) fest. Hierzu stünden andere Mittel zur Verfügung als die Aufhebung des schweizerischen Bankgeheimnisses. Zudem geniesse hierzulande der Schutz der Privatsphäre einen hohen Stellenwert. Auch das Bankgeheimnis trage zu diesem Schutz bei, bekräftigt die Regierung. Daher lehnt sie den entsprechenden Vorstoss ab, in dem die Aufhebung des Bankgeheimnisses gefordert wird.

Der Austausch von Daten zwischen Personenregistern soll sicherer und billiger werden

BERN. Der Bundesrat will den Datenaustausch zwischen der Bevölkerung und den Behörden sowie zwischen den Einwohnerregistern der Gemeinden und Kantone und anderen Personenregistern (z.B. Zivilstandsregister, Ausländerregister, machen. Er strebt eine Lösung an, die einerseits den Persönlichkeitsschutz gewährleistet und andererseits mehr Verwaltungseffizienz und finanzielle Einsparungen ermöglicht. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) soll zusammen mit einer interdepartementalen Koordinationsgruppe ein Detailkonzept erarbeiten.

Besuch von Karzai

BERN. Auf Einladung des Bundespräsidenten wird Hamid Karzai, Präsident des Islamischen Staats Afghanistan, der Schweiz am 27. Juni 2003 einen offiziellen Arbeitsbesuch abstatten. Dieser bietet Gelegenheit, die Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu vertiefen.

Präsident Karzai wird von Aussenminister Abdullah Abdullah, dem Minister für den Wiederaufbau, Mir Mohammad Amin Farhang, und anderen hochrangigen Persönlichkeiten begleitet. Auf Schweizer Seite nehmen Bundespräsident Pascal Couchepin und Aussenministerin Micheline Calmy-Rey an den Gesprächen teil.

Die offiziellen Gespräche zwischen den beiden Delegationen sollen die bilateralen Bezie­hungen weiter festigen und vertiefen. Weitere Themen sind die bilaterale Zusammenarbeit, die allgemeine Situation und der Stand des Wiederaufbaus in Afghanistan sowie der Weltgipfel über die Informationsgesellschaft.

Begleitmassnahmen des Bundes für Swiss-Restrukturierung

BERN. Die Swiss muss entschlossen alles vorkehren, um auf dem hart umkämpften globalen Flugmarkt zu bestehen. Die konsequente Restrukturierung und engere Zusammenarbeit mit anderen Gesellschaften sind für den Bundesrat zwingende Voraussetzungen für das Überleben der Gesellschaft. Dies nachdem die gesamte Luftfahrtindustrie wegen unvorhersehbaren wirtschaftlichen Rückschlägen, Sicherheits- und Gesundheitsrisiken weltweit in eine schwere Krise geraten war. Der von Swiss eingeschlagene Kurs ist trotz den schweren Folgen für die betroffenen Menschen und Regionen nötig, weil sonst die Existenz des Unternehmens direkt gefährdet gewesen wäre. Entsprechend der Rollenteilung zwischen Staat und Wirtschaft hat der Bundesrat Begleitmassnahmen eingeleitet: Auf dem Arbeitsmarkt, bei den Verkehrsrechten, der Mineralölsteuer und den Rahmenbedingungen für den Flughafen Zürich.

Andreas Koellreuter Präsident des Ausschusses Telematik

BERN. Auf den ersten Juli wird der Ausschuss Telematik geschaffen. Er dient den Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit von Bund, Kantonen und Gemeinden (BORS) als Koordinationsplattform für die Telekommunikation. Zum Präsidenten des Ausschusses hat der Bundesrat Andreas Koellreuter ernannt, der auf Ende Juni aus der Regierung des Kantons Basel-Landschaft scheidet.

Die sicherheitspolitischen Reformen in Armee und Bevölkerungsschutz wirken sich auch in den sogenannten Koordinierten Bereichen aus. Auf den 1. Juli 2003 wird aus der bisherigen "Koordination der Übermittlung im Rahmen der Gesamtverteidigung" neu die "Koordination Telematik" mit der Geschäftsstelle im Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS).

 

 

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