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Tierversuche
2002: erneute Zunahme der Tierzahlen
Zum
zweiten Mal nach 2001 wurden 2002 mehr Versuchstiere eingesetzt
als im Vorjahr (+ 8,8 %), jedoch nach wie vor weit weniger als
1983 (- 75 %). Verglichen mit dem Vorjahr abgenommen hat die
Anzahl schwer belasteter Versuchstiere. Für Kosmetika wurden auch
2002 keine Tiere eingesetzt.
BERN.
Gemäss der Tierversuchsstatistik 2002 wurden im vergangenen
Jahr 485'969 Tiere verwendet. das sind 39'315 Tiere oder 8,8 %
mehr als im Vorjahr. Diese Zunahmen in zwei Jahren nacheinander
ist mit der Entwicklung anderer europäischer Staaten
vergleichbar. Gesunken ist dagegen erneut die Belastung der
Versuchstiere: Schweren Belastungen ausgesetzt waren 3,6 % (2001:
4,6 %) der Tiere. Die
schwerbelastenden Versuche dienten grösstenteils der Qualitätssicherung
biologischer Produkte (v.a. Impfstoffe) sowie der Entwicklung und
Prüfung neuer Medikamente.
Für
Kosmetika wurden 2002 wiederum keine Tiere gebraucht. Über zwei
Drittel der Versuchstiere wurden in der Industrie eingesetzt, ein
Viertel an Hochschulen und Spitälern. Bei über 93 % der in
bewilligungspflichtigen Tierversuchen eingesetzten Tieren handelte
es sich um Labornagetiere wie Mäuse, Ratten, Hamster oder
Meerschweinchen Weiter wurden Fische, Kaninchen, verschiedene
Haustierarten, Affen,Geflügel und Amphibien verwendet. Im
Berichtsjahr waren 2210 kantonale Tierversuchsbewilligungen gültig
(gleich wie 2001). 734 Bewilligungen wurden neu erteilt, wovon
fast die Hälfte mit Auflagen; 7 Gesuche wurden abgelehnt. Das
Bundesamt für
Veterinärwesen
BVET als Oberaufsichtsbehörde hat bei 73 Bewilligungen (10 %)
weitere Präzisierungen angefordert oder Teile der Versuche
beanstandet.
In
nichtbewilligunspflichtigen (nicht belastenden) Tierversuchen
wurden insgesamt 149'914 Tiere eingesetzt (2001: 128'500). Diese
Gruppe von Versuchen umfasst grösstenteils das Töten von Tieren
zur Organ- oder Gewebeentnahme sowie Fütterungsuntersuchungen bei
grossen Geflügelherden.
Schweizer
Piloten zur Ausbildung in den USA
BERN.
Sechs Schweizer Militärpiloten weilen für die Ausbildung zum
F/A-18-Piloten in den USA. Dies wurde nötig, weil das
F/A-18-Ausbildungskader der Schweizer
Luftwaffe bereits mit der Weiterausbildung von F/A-18-Piloten
hierzulandevoll ausgelastet ist.
Die
Weiterausbildung setzt sich aus einem Sprachkurs im Defense
Language Institut in Texas und dem eigentlichen Umschulungskurs
auf der US Navy Air
Base Lemoore zusammen. Die Rückkehr der sechs Piloten ist im März
2004 vorgesehen.
Schlankere
Organisation für die Information in Krisenlagen
BERN.
Der Bundesrat hat den Bericht "Überprüfung der
Information des Bundes in Krisenlagen" gutgeheissen. Der
Bericht stellt fest, dass die heutigen rechtlichen und
konzeptionellen Grundlagen gut geeignet sind, um die Anforderungen
für die Kommunikation in ausserordentlichen Lagen zu bewältigen.
Zudem kann davon ausgegangen werden, dass die zivilen Medien
zumindest teilweise noch funktionieren. Deshalb kann in
Krisenlagen auf die Unterstützung durch militärische Stäbe
verzichtet werden. Der Bundesrat sieht deshalb die Auflösung des
Stabs Bundesrat APF und des Stabs
Bundesrat Informations Zentrale vor.
Rechtsgrundlagen
für das Bundesstrafgericht in Kraft gesetzt
BERN.
Der Aufbau des neuen Bundesstrafgerichts in Bellinzona
schreitet planmässig voran. Der Bundesrat hat das
Strafgerichtsgesetz und die weiteren Rechtsgrundlagen auf den 1.
August 2003 bzw. auf den 1. April 2004 in Kraft gesetzt.
Das
Parlament wird in der Herbstsession die Richterinnen und Richter
des Bundesstrafgerichts wählen. Dies setzt eine vorzeitige
Inkraftsetzung der Bestimmungen des Strafgerichtsgesetzes über
die Stellung und Organisation des Bundesstrafgerichts auf den 1.
August 2003 voraus. Auf den gleichen Zeitpunkt treten ferner Teile
des Gerichtssitzgesetzes, die Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes
(Festlegung der Zuständigkeiten der Gerichtskommission des
Parlaments) sowie die Richterverordnung (Regelung des Arbeitsverhältnisses
und der Besoldung der Richterinnen und Richter des
Bundesstrafgerichts) in Kraft.
Die
übrigen Bestimmungen des Strafgerichtsgesetzes, welche die Zuständigkeit
des Bundesstrafgerichts und das gerichtliche Verfahren verankern,
treten am 1. April 2004 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt wird das
neue Bundesstrafgericht seine Tätigkeit aufnehmen. Es wird die
Straffälle beurteilen, die der Gerichtsbarkeit des Bundes
unterstehen (Strafkammer), und über Beschwerden gegen
Amtshandlungen der Ermittlungs- und Untersuchungsbehörden des
Bundes entscheiden (Beschwerdekammer). Diese Aufgaben obliegen
heute noch dem Bundesgericht.
Förderung
des Selbstbestimmungsrechts
BERN.
Das Vormundschaftsrecht soll grundlegend erneuert und unseren
heutigen Verhältnissen und Anschauungen angepasst werden.
Insbesondere soll das Selbstbestimmungsrecht schwacher und
hilfsbedürftiger
Personen gefördert werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Eidg.
Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, den Bericht und
den von einer
Expertenkommission erarbeiteten Vorentwurf für eine Revision des
Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung zu schicken. Die
Vernehmlassung dauert bis zum 15. Januar 2004.
Eidgenössischer
Staatskalender 2003 liegt vor
BERN.
In einer Auflage von 20'000 Exemplaren ist der Eidgenössische
Staatskalender 2003 soeben erschienen. Herausgeberin dieses
790-seitigen Nachschlagewerks ist die Schweizerische
Bundeskanzlei, für den Vertrieb ist das Bundesamt für Bauten und
Logistik (BBL) in Bern zuständig.
Der
in deutscher, französischer, italienischer und teilweise
romanischer Sprache abgefasste Staatskalender enthält die Namen
der Mitglieder der Bundesversammlung und der Gerichte, die
Organigramme der Bundesverwaltung und der einzelnen Departemente
sowie die wichtigsten Namen, Adressen und
Telefon-/Fax-/E-Mail-Nummern von Verwaltung, Parlamentsdiensten,
Nationalbank, Suva, Post, SBB und verschiedenen
Organisationseinheiten.
Ab
sofort kann der Eidgenössische Staatskalender 2003 zum
Verkaufspreis von 22 Franken bestellt werden.
Bundesrat
Villiger trifft in Washington Vertreter von IWF und Weltbank
BERN.
Bundesrat Kaspar Villiger ist für
diverse Treffen mit Vertretern des Internationalen Währungsfonds
(IWF) und der Weltbank nach Washington gereist. Als Vorsitzender
der diesjährigen
Jahresversammlung von IWF und Weltbank, die am 23. und 24.
September 2003 in Dubai stattfinden wird, leitet Villiger am
Freitag eine Sitzung zur
Festsetzung der Gehälter der Exekutivdirektoren von IWF und
Weltbank. Seinen Aufenthalt in Washington wird Villiger auch
nutzen, um kurz mit seinem
amerikanischen Amtskollegen, John Snow, zusammenzutreffen.
Bund
begrüsst und unterstützt Pool-Lösung
BERN.
Unter der Führung der skyguide entsteht ein Pool, der die Ansprüche
der Angehörigen und der anderen Geschädigten des tragischen
Flugunfalls vom 1. Juli 2002 über dem süddeutschen Überlingen
aussergerichtlich erfüllen soll. Die Schweizerische
Eidgenossenschaft und Deutschland beteiligen sich freiwillig an
einer Pool-Lösung. Mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung
wurde der Grundstein für eine rasche und faire Lösung gelegt.
Die Beiträge der Schweiz und Deutschlands flankieren die Leistung
von skyguide bzw. deren Versicherern und bilden die Grundlage für
Beteiligungen weiterer Involvierter. Mit dieser Geste will der
Bundesrat ohne Anerkennung von Rechtspflichten zu einer Lösung
beitragen, welche den Anliegen der Angehörigen der Opfer sowie
der anderen Geschädigten entgegen kommt und die auf einer bewährten
Form basiert. Die Zustimmung der Finanzdelegation der eidg. Räte
zum Nachtragskredit liegt vor.
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