Tierversuche 2002: erneute Zunahme der Tierzahlen

BERN. Zum zweiten Mal nach 2001 wurden 2002 mehr Versuchstiere eingesetzt als im Vorjahr, jedoch nach wie vor weit weniger als 1983.

Schweizer Piloten zur Ausbildung in den USA

BERN. Sechs Schweizer Militärpiloten weilen für die Ausbildung zum F/A-18-Piloten in den USA.

Schlankere Organisation für die Information in Krisenlagen

BERN. Der Bundesrat hat den Bericht "Überprüfung der Information des Bundes in Krisenlagen" gutgeheissen.

Rechtsgrundlagen für das Bundesstrafgericht in Kraft gesetzt

BERN. Der Aufbau des neuen Bundesstrafgerichts in Bellinzona schreitet planmässig voran.

Förderung des Selbstbestimmungsrechts

BERN. Das Vormundschaftsrecht soll grundlegend erneuert und unseren heutigen Verhältnissen und Anschauungen angepasst werden.

Eidgenössischer Staatskalender 2003 liegt vor

BERN. In einer Auflage von 20'000 Exemplaren ist der Eidgenössische Staatskalender 2003 soeben erschienen.

Bundesrat Villiger trifft in Washington Vertreter von IWF und Weltbank

BERN. Bundesrat Kaspar Villiger ist für diverse Treffen mit Vertretern des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank nach Washington gereist.

Bund begrüsst und unterstützt Pool-Lösung

BERN. Unter der Führung der skyguide entsteht ein Pool, der die Ansprüche der Angehörigen und der anderen Geschädigten des tragischen Flugunfalls vom 1. Juli 2002 über dem süddeutschen Überlingen aussergerichtlich erfüllen soll. 

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

27. Juni 2003

Tierversuche 2002: erneute Zunahme der Tierzahlen

Zum zweiten Mal nach 2001 wurden 2002 mehr Versuchstiere eingesetzt als im Vorjahr (+ 8,8 %), jedoch nach wie vor weit weniger als 1983 (- 75 %). Verglichen mit dem Vorjahr abgenommen hat die Anzahl schwer belasteter Versuchstiere. Für Kosmetika wurden auch 2002 keine Tiere eingesetzt.

BERN. Gemäss der Tierversuchsstatistik 2002 wurden im vergangenen Jahr 485'969 Tiere verwendet. das sind 39'315 Tiere oder 8,8 % mehr als im Vorjahr. Diese Zunahmen in zwei Jahren nacheinander ist mit der Entwicklung anderer europäischer Staaten vergleichbar. Gesunken ist dagegen erneut die Belastung der Versuchstiere: Schweren Belastungen ausgesetzt waren 3,6 % (2001: 4,6 %) der Tiere. Die schwerbelastenden Versuche dienten grösstenteils der Qualitätssicherung biologischer Produkte (v.a. Impfstoffe) sowie der Entwicklung und Prüfung neuer Medikamente.

Für Kosmetika wurden 2002 wiederum keine Tiere gebraucht. Über zwei Drittel der Versuchstiere wurden in der Industrie eingesetzt, ein Viertel an Hochschulen und Spitälern. Bei über 93 % der in bewilligungspflichtigen Tierversuchen eingesetzten Tieren handelte es sich um Labornagetiere wie Mäuse, Ratten, Hamster oder Meerschweinchen Weiter wurden Fische, Kaninchen, verschiedene Haustierarten, Affen,Geflügel und Amphibien verwendet. Im Berichtsjahr waren 2210 kantonale Tierversuchsbewilligungen gültig (gleich wie 2001). 734 Bewilligungen wurden neu erteilt, wovon fast die Hälfte mit Auflagen; 7 Gesuche wurden abgelehnt. Das Bundesamt für Veterinärwesen BVET als Oberaufsichtsbehörde hat bei 73 Bewilligungen (10 %) weitere Präzisierungen angefordert oder Teile der Versuche beanstandet.

In nichtbewilligunspflichtigen (nicht belastenden) Tierversuchen wurden insgesamt 149'914 Tiere eingesetzt (2001: 128'500). Diese Gruppe von Versuchen umfasst grösstenteils das Töten von Tieren zur Organ- oder Gewebeentnahme sowie Fütterungsuntersuchungen bei grossen Geflügelherden.

Schweizer Piloten zur Ausbildung in den USA

BERN. Sechs Schweizer Militärpiloten weilen für die Ausbildung zum F/A-18-Piloten in den USA. Dies wurde nötig, weil das F/A-18-Ausbildungskader der Schweizer Luftwaffe bereits mit der Weiterausbildung von F/A-18-Piloten hierzulandevoll ausgelastet ist.

Die Weiterausbildung setzt sich aus einem Sprachkurs im Defense Language Institut in Texas und dem eigentlichen Umschulungskurs auf der US Navy Air Base Lemoore zusammen. Die Rückkehr der sechs Piloten ist im März 2004 vorgesehen.

Schlankere Organisation für die Information in Krisenlagen

BERN. Der Bundesrat hat den Bericht "Überprüfung der Information des Bundes in Krisenlagen" gutgeheissen. Der Bericht stellt fest, dass die heutigen rechtlichen und konzeptionellen Grundlagen gut geeignet sind, um die Anforderungen für die Kommunikation in ausserordentlichen Lagen zu bewältigen. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass die zivilen Medien zumindest teilweise noch funktionieren. Deshalb kann in Krisenlagen auf die Unterstützung durch militärische Stäbe verzichtet werden. Der Bundesrat sieht deshalb die Auflösung des Stabs Bundesrat APF und des Stabs Bundesrat Informations Zentrale vor.

Rechtsgrundlagen für das Bundesstrafgericht in Kraft gesetzt

BERN. Der Aufbau des neuen Bundesstrafgerichts in Bellinzona schreitet planmässig voran. Der Bundesrat hat das Strafgerichtsgesetz und die weiteren Rechtsgrundlagen auf den 1. August 2003 bzw. auf den 1. April 2004 in Kraft gesetzt.

Das Parlament wird in der Herbstsession die Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichts wählen. Dies setzt eine vorzeitige Inkraftsetzung der Bestimmungen des Strafgerichtsgesetzes über die Stellung und Organisation des Bundesstrafgerichts auf den 1. August 2003 voraus. Auf den gleichen Zeitpunkt treten ferner Teile des Gerichtssitzgesetzes, die Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes (Festlegung der Zuständigkeiten der Gerichtskommission des Parlaments) sowie die Richterverordnung (Regelung des Arbeitsverhältnisses und der Besoldung der Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichts) in Kraft.

Die übrigen Bestimmungen des Strafgerichtsgesetzes, welche die Zuständigkeit des Bundesstrafgerichts und das gerichtliche Verfahren verankern, treten am 1. April 2004 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt wird das neue Bundesstrafgericht seine Tätigkeit aufnehmen. Es wird die Straffälle beurteilen, die der Gerichtsbarkeit des Bundes unterstehen (Strafkammer), und über Beschwerden gegen Amtshandlungen der Ermittlungs- und Untersuchungsbehörden des Bundes entscheiden (Beschwerdekammer). Diese Aufgaben obliegen heute noch dem Bundesgericht.

Förderung des Selbstbestimmungsrechts

BERN. Das Vormundschaftsrecht soll grundlegend erneuert und unseren heutigen Verhältnissen und Anschauungen angepasst werden. Insbesondere soll das Selbstbestimmungsrecht schwacher und hilfsbedürftiger Personen gefördert werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, den Bericht und den von einer Expertenkommission erarbeiteten Vorentwurf für eine Revision des Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung zu schicken. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Januar 2004.

Eidgenössischer Staatskalender 2003 liegt vor

BERN. In einer Auflage von 20'000 Exemplaren ist der Eidgenössische Staatskalender 2003 soeben erschienen. Herausgeberin dieses 790-seitigen Nachschlagewerks ist die Schweizerische Bundeskanzlei, für den Vertrieb ist das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) in Bern zuständig.

Der in deutscher, französischer, italienischer und teilweise romanischer Sprache abgefasste Staatskalender enthält die Namen der Mitglieder der Bundesversammlung und der Gerichte, die Organigramme der Bundesverwaltung und der einzelnen Departemente sowie die wichtigsten Namen, Adressen und Telefon-/Fax-/E-Mail-Nummern von Verwaltung, Parlamentsdiensten, Nationalbank, Suva, Post, SBB und verschiedenen Organisationseinheiten.

Ab sofort kann der Eidgenössische Staatskalender 2003  zum Verkaufspreis von 22 Franken bestellt werden.

Bundesrat Villiger trifft in Washington Vertreter von IWF und Weltbank

BERN. Bundesrat Kaspar Villiger ist für diverse Treffen mit Vertretern des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank nach Washington gereist. Als Vorsitzender der diesjährigen Jahresversammlung von IWF und Weltbank, die am 23. und 24. September 2003 in Dubai stattfinden wird, leitet Villiger am Freitag eine Sitzung zur Festsetzung der Gehälter der Exekutivdirektoren von IWF und Weltbank. Seinen Aufenthalt in Washington wird Villiger auch nutzen, um kurz mit seinem amerikanischen Amtskollegen, John Snow, zusammenzutreffen.

Bund begrüsst und unterstützt Pool-Lösung

BERN. Unter der Führung der skyguide entsteht ein Pool, der die Ansprüche der Angehörigen und der anderen Geschädigten des tragischen Flugunfalls vom 1. Juli 2002 über dem süddeutschen Überlingen aussergerichtlich erfüllen soll. Die Schweizerische Eidgenossenschaft und Deutschland beteiligen sich freiwillig an einer Pool-Lösung. Mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung wurde der Grundstein für eine rasche und faire Lösung gelegt. Die Beiträge der Schweiz und Deutschlands flankieren die Leistung von skyguide bzw. deren Versicherern und bilden die Grundlage für Beteiligungen weiterer Involvierter. Mit dieser Geste will der Bundesrat ohne Anerkennung von Rechtspflichten zu einer Lösung beitragen, welche den Anliegen der Angehörigen der Opfer sowie der anderen Geschädigten entgegen kommt und die auf einer bewährten Form basiert. Die Zustimmung der Finanzdelegation der eidg. Räte zum Nachtragskredit liegt vor.

 

 

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