Bundesrat geht auf zweitägigen Ausflug

BERN. Einen Tag nach der letzten Sitzung vor der Sommerpause unternimmt der  Bundesrat am Donnerstag und Freitag, 3. / 4. Juli 2003, seinen Jahresausflug. 

Gedenkfeier in Überlingen: Teilnahme von Bundesrätin Micheline Calmy- Rey

BERN. Am 2. Juli 2003 wird Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, am Gedenkanlass zum Jahrestag der Flugzeugkatastrophe von Überlingen/Bachenreuthe teilnehmen.

Entwicklung der Mehrwertsteuer

BERN. Die Netto-Steuerforderungen stiegen hingegen um 7.1%, weil die anrechenbaren Vorsteuern stärker zurück gingen als die Steuern auf dem Umsatz. 

Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung

BERN. Das revidierte Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) tritt auf den 1. Juli 2003 mit Ausnahme von Art. 3 Abs. 2 AVIG in Kraft.

Ausländische Kinder und Jugendliche sind der Schweiz nur wenig wert

BERN. Die Schweizer und Schweizerinnen haben ein falsches Bild von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. 

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

30. Juni 2003

Bundesrat geht auf zweitägigen Ausflug

BERN. Einen Tag nach der letzten Sitzung vor der Sommerpause unternimmt der  Bundesrat am Donnerstag und Freitag, 3. / 4. Juli 2003, seinen Jahresausflug.  Die gemeinsame Reise führt traditionellerweise in die engere Heimat des  jeweiligen Bundespräsidenten. Auf Einladung von Bundespräsident Pascal Couchepin  geht es in diesem Jahr ins Wallis. Der Gastgeber hat für seine Ratskolleginnen  und -kollegen sowie für die Bundeskanzlerin und die beiden Vizekanzler ein  interessantes und abwechslungsreiches Programm  zusammengestellt.

Gedenkfeier in Überlingen: Teilnahme von Bundesrätin Micheline Calmy- Rey

BERN. Am 2. Juli 2003 wird Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, am Gedenkanlass zum Jahrestag der Flugzeugkatastrophe von Überlingen/Bachenreuthe teilnehmen.

Anlässlich der Gedenkfeier wird Bundesrätin Calmy-Rey eine Ansprache halten. Anschliessend wird sie im Namen des Schweizerischen Bundesrats einen Kranz niederlegen.

Bei der Kollision eines Flugzeuges der russischen Bashkirian Airlines mit einem Frachtflugzeug über dem süddeutschen Überlingen nahe der Schweizer Grenze kamen vor einem Jahr alle 71 Insassen der beiden Flugzeuge ums Leben.

Entwicklung der Mehrwertsteuer

BERN. Die Netto-Steuerforderungen stiegen hingegen um 7.1%, weil die anrechenbaren Vorsteuern stärker zurück gingen als die Steuern auf dem Umsatz.  Im 4. Quartal 2002 sank der steuerbare Umsatz gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal um -0.7%. Im Sekundärsektor, der seit dem 4. Quartal 2001 stets rückläufige steuerbare Umsätze verzeichnet hatte, war sogar ein besonders kräftiger Einbruch von -3.3% zu verkraften. Demgegenüber erreichten der Primärsektor und der Tertiärsektor Zuwachsraten von +1.1% bzw. +0.6%.

Arbeitslosen-versicherung und die Insolvenzentschädigung

BERN. Das revidierte Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) tritt auf den 1. Juli 2003 mit Ausnahme von Art. 3 Abs. 2 AVIG in Kraft. Dadurch wird die Reduktion des ALV-Beitragssatzes auf 2% und die Streichung des Solidaritätsprozents erst per 1.1.2004 vorgenommen, was bedeutet, dass bis Ende 2003 der ALV-Beitragssatz für Löhne bis Fr. 106'800 weiterhin 2.5% und für Löhne zwischen Fr. 106'801.- und Fr. 267'000.- weiterhin 1% beträgt. 

Die wichtigsten Änderungen sind:

Beteiligung des Bundes und der Kantone von 300 respektive 100 Millionen Franken unabhängig von allfälligen Konjunkturzyklen;Beitragszeit von mindestens zwölf Monaten;Verlängerung der Rahmenfrist für den Leistungsbezug und für die Beitragszeit nach einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder einer Erziehungsperiode;Anrechnung von Abgangsentschädigungen;Übernahme eines Drittels der Prämie für die obligatorische Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) durch die Arbeitslosenversicherung;Kürzung des maximalen Taggeldbezugs von 520 auf 400 Taggelder mit

Ausnahme der über 55-Jährigen oder IV-Rentenbeziehende mit einer Beitragszeit von mindestens 18 Monaten;Möglichkeit der Kantone oder von Arbeitslosigkeit stark betroffenen Regionen im Falle von andauernd erhöhter Arbeitslosigkeit den maximalen Taggeldbezug um 120 Taggelder zu erhöhen. Die Kantone beteiligen sich mit 20% an den Kosten;Erhöhung der Krankentaggelder von 34 auf 44 (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft). Davon unabhängige Leistungen im Falle von

Arbeitsunfähigkeit nach der Niederkunft;Erhöhung der besonderen Taggelder zur Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit von 60 auf 90;Förderung der interinstitutionellen Zusammenarbeit;

Das Gesetz (AVIG) sieht keine Übergangsbestimmungen vor, weshalb die neuen Bestimmungen ab heute für sämtliche versicherten Personen gelten.

Ausländische Kinder und Jugendliche sind der Schweiz nur wenig wert

Die Schweizer und Schweizerinnen haben ein falsches Bild von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. In ihrem jüngsten Bericht "Stärken wahrnehmen, Stärken nutzen. Perspektiven für eine kinder- und jugendfreundlichen Integrationspolitik" fordert die Eidgenössische Kommission für Jugendfragen Gesellschaft und Politik auf, dieses Bild zu korrigieren. Die  Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund könnten nämlich mit ihren speziellen Begabungen und Stärken eine viel aktivere gesellschaftliche Rolle spielen. Wenn man sie denn liesse. Und wenn sie denn wollten.

BERN. "Kinder und Jugendliche können die Bedingungen ihres Aufwachsens nicht selber wählen", hielt der Präsident Leo Brücker-Moro bei der Vorstellung des neuesten Berichts der Eidgenössischen Kommission für Jugendfragen (EKJ) fest. "Ein unsicherer Aufenthaltsstatus, Wertekonflikte zwischen der Aufnahme- und der Herkunftsgesellschaft, eine schwierige wirtschaftliche Situation und ein ungünstiges politischen Klima behindern sehr oft den Sozialisationsprozess von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund."

Im Bericht "Stärken wahrnehmen. Stärken nutzen" wird die schweizerische Integrationspolitik einer eigentlichen Jugendverträglichkeitsprüfung unterzogen. Dabei stützt sich die Kommission auf Integrationserfahrungen von Jugendlichen, aber auch auf die Mitarbeit von zahlreichen Fachpersonen aus Kinder- und Jugendarbeit sowie der Integrationspolitik. "Es werden viele und wichtige Schritte unternommen, den Integrationsprozess von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Trotzdem sind wir auf eine Hilflosigkeit      im interkulturellen Dialog gestossen. Auch sind Ämter oder Behörden      häufig überfordert, mit den wachsenden Ansprüchen professionell umzugehen", stellt die Kommission fest.

Das Plädoyer für einen Integrationsvertrag bildet eine Klammer um die Forderungen der EKJ zur Umsetzung einer kinder- und jugendgerechten Integrationspolitik. In Anlehnung an die Idee des Generationenvertrags verpflichtet sich die schweizerische Gesellschaft, in offener Haltung ihre Integrationsaufgabe wahrzunehmen. Im Gegenzug verpflichten sich die zugewanderten Personen, sich mit der Kultur der Schweiz auseinander zu setzen und die hier geltende Rechtsordnung zu respektieren.

"Damit Integration von Kindern und Jugendlichen überhaupt möglich wird, müssen gewisse Rahmenbedingungen verbessert werden. Dazu gehören ein verbesserter Zugang zur Berufsausbildung, vermehrte Mitsprachemöglichkeiten und die erleichterte Einbürgerung", führte Marion Nolde, Sekretärin      der EKJ, aus. "Eine persönliche Verunsicherung, die zum Beispiel vom ungesicherten Aufenthaltsstatus ausgelöst wird und die Berufsausbildung gefährdet, ist wenig förderlich. Wir müssen diesen jungen Menschen erlauben, Zukunftsperspektiven zu entwickeln." Deshalb fordert die Kommission einen speziellen Status für Kinder und Jugendliche bei der Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Das Prinzip des Kindeswohls müsse dabei im Vordergrund stehen. "Wenn beispielsweise eine Jugendliche wegen einem abgelehnten Asylgesuch ausreisen muss, sollte man ihr wenigstens erlauben, hier die Berufsausbildung abzuschliessen. So wird auch die Wiedereingliederung in der Herkunftsgesellschaft leichter", sagte Nolde weiter.

Kinder und Jugendliche selber könnten zur Verbesserung der Integrationsbedingungen wertvolle Hinweise liefern. Die EKJ fordert denn auch Gesellschaft und Politik auf, vermehrt auf die Stärken dieser Menschen zu bauen. Behörden, aber auch Migrationsorganisationen könnten helfen, ihre Ressourcen beispielsweise durch "Patenschaften" oder durch Mentoring anderen Kindern zugänglich zu machen.

Nicht zuletzt hängt der Integrationsprozess der Kinder und Jugendlichen von der Situation ihrer Eltern ab. "Oft spielt es eine entscheidende Rolle, ob die Eltern die Sprache der Aufenthaltsregion beherrschen, damit sie ihre Kinder im Integrationsprozess unterstützen können", erklärte Brücker-Moro.

 

 

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