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Bundesrat
geht auf zweitägigen Ausflug
BERN.
Einen Tag nach der letzten Sitzung vor der Sommerpause unternimmt
der Bundesrat am
Donnerstag und Freitag, 3. / 4. Juli 2003, seinen Jahresausflug.
Die gemeinsame Reise führt traditionellerweise in die
engere Heimat des jeweiligen
Bundespräsidenten. Auf Einladung von Bundespräsident Pascal
Couchepin geht es in
diesem Jahr ins Wallis. Der Gastgeber hat für seine
Ratskolleginnen und
-kollegen sowie für die Bundeskanzlerin und die beiden
Vizekanzler ein interessantes und abwechslungsreiches Programm
zusammengestellt.
Gedenkfeier
in Überlingen: Teilnahme von Bundesrätin Micheline Calmy- Rey
BERN.
Am 2. Juli 2003 wird Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin
des Eidgenössischen Departements für auswärtige
Angelegenheiten, am Gedenkanlass zum Jahrestag der
Flugzeugkatastrophe von Überlingen/Bachenreuthe teilnehmen.
Anlässlich
der Gedenkfeier wird Bundesrätin Calmy-Rey eine Ansprache halten.
Anschliessend wird sie im Namen des Schweizerischen Bundesrats
einen Kranz niederlegen.
Bei
der Kollision eines Flugzeuges der russischen Bashkirian Airlines
mit einem Frachtflugzeug über dem süddeutschen Überlingen nahe
der Schweizer Grenze kamen vor einem Jahr alle 71 Insassen der
beiden Flugzeuge ums Leben.
Entwicklung
der Mehrwertsteuer
BERN.
Die Netto-Steuerforderungen stiegen hingegen um 7.1%, weil die
anrechenbaren Vorsteuern stärker zurück gingen als die Steuern
auf dem Umsatz. Im 4.
Quartal 2002 sank der steuerbare Umsatz gegenüber dem
entsprechenden Vorjahresquartal um -0.7%. Im Sekundärsektor, der
seit dem 4. Quartal 2001
stets
rückläufige steuerbare Umsätze verzeichnet hatte, war sogar ein
besonders kräftiger Einbruch von -3.3% zu verkraften. Demgegenüber
erreichten der Primärsektor und der Tertiärsektor Zuwachsraten
von +1.1% bzw. +0.6%.
Arbeitslosen-versicherung
und die Insolvenzentschädigung
BERN.
Das revidierte Bundesgesetz über die obligatorische
Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG)
tritt auf den 1. Juli 2003 mit Ausnahme von Art. 3 Abs. 2 AVIG in
Kraft. Dadurch wird die Reduktion des ALV-Beitragssatzes auf 2%
und die Streichung des Solidaritätsprozents erst per 1.1.2004
vorgenommen, was bedeutet, dass bis Ende 2003 der ALV-Beitragssatz
für Löhne bis Fr. 106'800 weiterhin 2.5% und für Löhne
zwischen Fr. 106'801.- und
Fr. 267'000.- weiterhin 1% beträgt.
Die
wichtigsten Änderungen sind:
Beteiligung
des Bundes und der Kantone von 300 respektive 100 Millionen
Franken unabhängig von allfälligen Konjunkturzyklen;Beitragszeit
von mindestens zwölf Monaten;Verlängerung der Rahmenfrist für
den Leistungsbezug und für die Beitragszeit nach einer selbstständigen
Erwerbstätigkeit oder einer Erziehungsperiode;Anrechnung von
Abgangsentschädigungen;Übernahme eines Drittels der Prämie für
die obligatorische Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) durch die
Arbeitslosenversicherung;Kürzung des maximalen Taggeldbezugs von
520 auf 400 Taggelder mit
Ausnahme
der über 55-Jährigen oder IV-Rentenbeziehende mit einer
Beitragszeit von mindestens 18 Monaten;Möglichkeit der Kantone
oder von Arbeitslosigkeit stark betroffenen Regionen im Falle von
andauernd erhöhter Arbeitslosigkeit den maximalen Taggeldbezug um
120 Taggelder zu erhöhen. Die Kantone beteiligen sich mit 20% an
den Kosten;Erhöhung der Krankentaggelder von 34 auf 44
(Krankheit, Unfall, Schwangerschaft). Davon unabhängige
Leistungen im Falle von
Arbeitsunfähigkeit
nach der Niederkunft;Erhöhung der besonderen Taggelder zur Förderung
der selbstständigen Erwerbstätigkeit von 60 auf 90;Förderung
der interinstitutionellen Zusammenarbeit;
Das
Gesetz (AVIG) sieht keine Übergangsbestimmungen vor, weshalb die
neuen Bestimmungen ab heute für sämtliche versicherten Personen
gelten.
Ausländische
Kinder und Jugendliche sind der Schweiz nur wenig wert
Die
Schweizer und Schweizerinnen haben ein falsches Bild von Kindern
und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. In ihrem jüngsten
Bericht "Stärken wahrnehmen, Stärken nutzen. Perspektiven für
eine kinder- und jugendfreundlichen Integrationspolitik"
fordert die Eidgenössische Kommission für
Jugendfragen Gesellschaft und Politik auf, dieses Bild zu
korrigieren. Die Kinder
und Jugendlichen mit Migrationshintergrund könnten nämlich
mit ihren speziellen Begabungen und Stärken eine viel
aktivere gesellschaftliche Rolle spielen. Wenn man sie denn liesse.
Und wenn sie denn wollten.
BERN.
"Kinder und Jugendliche können die Bedingungen ihres
Aufwachsens nicht selber wählen", hielt der Präsident Leo Brücker-Moro
bei der Vorstellung des neuesten Berichts der Eidgenössischen
Kommission für Jugendfragen (EKJ) fest. "Ein unsicherer
Aufenthaltsstatus, Wertekonflikte zwischen der Aufnahme- und der
Herkunftsgesellschaft, eine schwierige wirtschaftliche Situation und ein ungünstiges
politischen Klima behindern sehr oft den Sozialisationsprozess von
Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund."
Im
Bericht "Stärken wahrnehmen. Stärken nutzen" wird die
schweizerische Integrationspolitik einer eigentlichen Jugendverträglichkeitsprüfung
unterzogen. Dabei stützt sich die Kommission auf
Integrationserfahrungen von Jugendlichen, aber auch auf die
Mitarbeit von zahlreichen Fachpersonen aus Kinder- und
Jugendarbeit sowie der Integrationspolitik. "Es werden viele
und wichtige Schritte unternommen, den Integrationsprozess von
Kindern und Jugendlichen zu fördern. Trotzdem sind wir auf eine
Hilflosigkeit
im interkulturellen Dialog gestossen. Auch sind Ämter oder
Behörden
häufig überfordert, mit den wachsenden Ansprüchen
professionell umzugehen", stellt die Kommission fest.
Das
Plädoyer für einen Integrationsvertrag bildet eine Klammer um
die Forderungen der EKJ zur Umsetzung einer kinder- und
jugendgerechten Integrationspolitik. In Anlehnung an die Idee des
Generationenvertrags verpflichtet sich die schweizerische
Gesellschaft, in offener Haltung ihre Integrationsaufgabe
wahrzunehmen. Im Gegenzug verpflichten sich die zugewanderten
Personen, sich mit der Kultur der Schweiz auseinander zu setzen
und die hier geltende Rechtsordnung zu respektieren.
"Damit
Integration von Kindern und Jugendlichen überhaupt möglich wird,
müssen gewisse Rahmenbedingungen verbessert werden. Dazu gehören
ein verbesserter Zugang zur Berufsausbildung, vermehrte
Mitsprachemöglichkeiten und die erleichterte Einbürgerung",
führte Marion Nolde, Sekretärin der EKJ, aus. "Eine persönliche
Verunsicherung, die zum Beispiel vom
ungesicherten Aufenthaltsstatus ausgelöst wird und die
Berufsausbildung gefährdet, ist wenig förderlich. Wir müssen
diesen jungen Menschen erlauben, Zukunftsperspektiven zu
entwickeln." Deshalb fordert die Kommission einen speziellen
Status für Kinder und Jugendliche bei der Erteilung und Verlängerung
der Aufenthaltsbewilligung. Das Prinzip des Kindeswohls müsse
dabei im Vordergrund stehen. "Wenn beispielsweise eine
Jugendliche wegen einem abgelehnten Asylgesuch ausreisen muss,
sollte man ihr wenigstens erlauben, hier die Berufsausbildung
abzuschliessen. So wird auch die Wiedereingliederung in der
Herkunftsgesellschaft leichter", sagte Nolde weiter.
Kinder
und Jugendliche selber könnten zur Verbesserung der
Integrationsbedingungen wertvolle
Hinweise liefern. Die EKJ fordert denn auch Gesellschaft und
Politik auf, vermehrt auf die Stärken dieser Menschen zu bauen.
Behörden, aber auch Migrationsorganisationen könnten helfen,
ihre Ressourcen beispielsweise durch "Patenschaften"
oder durch Mentoring anderen Kindern zugänglich zu machen.
Nicht
zuletzt hängt der Integrationsprozess der Kinder und Jugendlichen
von der Situation ihrer Eltern ab. "Oft spielt es eine
entscheidende Rolle, ob die Eltern die Sprache der
Aufenthaltsregion beherrschen, damit sie ihre Kinder im
Integrationsprozess unterstützen können", erklärte Brücker-Moro.
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