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Gesuch
für einen Lernfahrausweis
ZÜRICH.
Wer einen Lernfahrausweis beantragen möchte, muss ab dem 1.
April 2003 nicht mehr zu einem der drei kantonalen
Strassenverkehrsämter fahren, sondern kann das Gesuch auch bei
der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde persönlich einreichen.
Der Regierungsrat hat die entsprechende Anpassung der
Verkehrsabgabenverordnung und der Verordnung über die Gebühren
der Gemeindebehörden genehmigt. Die Einwohnerkontrolle prüft
die Angaben der gesuchstellenden Person und leitet das Formular
an das Strassenverkehrsamt weiter.
Stimm-
und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer
BERN.
Die Gemeinden des Kantons Bern sollen ermächtigt werden, das
Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer einzuführen.
Dies schlägt der Regierungsrat des Kantons Bern in einem
Bericht zuhanden des Grossen Rates vor. Das Stimm- und Wahlrecht
soll jedoch nur Ausländerinnen und Ausländern gewährt werden
können, die sich seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz
aufhalten, davon die letzten fünf Jahre im Kanton.
Kanton
St.Gallen – ideal für Business und Freizeit
ST.
GALLEN. Mit der Veranstaltungsreihe „Vorhang auf –
St.Gallen kommt“ präsentieren Vertreter aus Wirtschaft,
Tourismus und Bildung den Kanton St.Gallen als ideales Gebiet für
Business und Freizeit. Vom 24. März bis 8. April 2003 wird die
Wirtschafts- und Tourismusregion Kanton St.Gallen in Zürich,
Aarau, Bern/Belp, Basel, Lugano und Luzern in einer 45-minütigen
Infotainment-Show vorgestellt. Als Moderator wirkt TV-Moderator
Beat Antenen.
Mehr
Raum für den Wildbach bei der Eishalle Wetzikon
ZÜRICH.
Der Kanton Zürich nutzt den Bau des Mehrzweckplatzes
Mattacher in Wetzikon, um dem begradigten und mit Steinen
kanalisierten Wildbach wieder ein natürliches Bachbett zurückzugeben.
Mit der Ausweitung des Wildbaches will das Amt für Abfall,
Wasser, Energie und Luft (AWEL) die Hochwassersicherheit erhöhen
sowie den Lebensraum für Pflanzen und Tiere vergrössern.
Erholungssuchende finden bereits ab anfangs Sommer 2003 entlang
des Wildbachs eine attraktive abwechslungsreiche Landschaft.
Neues
bernische Arbeitsmarktgesetz
BERN.
Das neue bernische Arbeitsmarktgesetz schafft die Grundlagen
für den Vollzug der flankierenden Massnahmen im freien
Personenverkehr und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Es überträgt
den Sozialpartnern eine Mitverantwortung beim Vollzug der neuen
Bestimmungen, beschränkt die administrative Belastung der
Betriebe auf ein Minimum und ist auch auf die interkantonale
Zusammenarbeit ausgerichtet. Der Regierungsrat hat den Entwurf
zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.
Regierungsrat
beantragt Änderung des Gastgewerbegesetzes
ZÜRICH.
Die Gemeinden sollen neu die Möglichkeit erhalten, Gebiete
zu bezeichnen, in denen sie Gastwirtschaften generell keine
Bewilligungen für dauernd verlängerte Öffnungszeiten
erteilen. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, das
Gastgewerbegesetz entsprechend zu ändern. Die neue Regelung ermöglicht
zum Beispiel, Wohngebiete der Stadt Zürich zu schützen, in
denen wegen der sich ausbreitenden «Vergnügungsindustrie» die
Nachtruhe und öffentliche Ordnung erheblich beeinträchtigt
sind. Damit Gemeinden entsprechende Gebiete bezeichnen können,
müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Nach
heutigem Recht müssen Gastwirtschaften von 24.00 Uhr bis 5.00
Uhr geschlossen sein. Dauernde Ausnahmen von der
Schliessungszeit werden bewilligt, wenn die Nachtruhe und die öffentliche
Ordnung nicht beeinträchtigt werden.
Vortritt
am Fussgängerstreifen
TROGEN.
Anlässlich der Präsentation der Verkehrsunfall-Statistik
2002 am 6. März 2003 in Trogen, zeigte sich Polizeikommandant
Hansjörg Ritter besorgt über die derzeitige Regelung beim
Fussgängerstreifen.
Auch
im Jahr 2002 mussten wiederum 24 Unfälle mit Fussgängern
verzeichnet werden, einer mehr als 2001. Wie schon 2001 musste
auch im Jahr 2002 ein Fussgänger sein Leben lassen. Schon
alleine die Tatsache, dass 9 Unfälle auf einem Fussgängerstreifen
passierten, zeigt, dass die heutige Fussgängerstreifenregelung
überdacht werden muss.
Grosskontrolle
im Messeturm:
30
Stockwerke nach Schwarzarbeitern durchkämmt
BASEL.
Ein Grossaufgebot von Kantonspolizei, Einwohnerdiensten und
Kiga kontrollierte am Donnerstagmorgen im Basler Messeturm die
Arbeitsbewilligungen der dort Beschäftigten. Rund 100 Leute
mussten detailliert kontrolliert werden, bei rund einem Drittel
davon drängten sich nähere Abklärungen auf, 13 Personen
wurden von der Baustelle verwiesen.
"Heimat
ist da, wo man verstanden wird"
Der
Ausländerdienst Baselland
Seit
1964 ist der Ausländerdienst in Baselland tätig. Als
konfessionell und politisch unabhängiger Verein bezweckt er die
Integration der Migrantinnen und Migranten. Dazu werden
verschiedene Dienstleistungen angeboten.
LIESTAL.
Der Ausländerdienst Baselland ist seit 1964 im Kanton Baselland
tätig. Er ist konfessionell und politisch unabhängig und hat
sich als kompetente Stelle im Ausländerbereich etabliert. Der
Verein bezweckt die Beratung, Förderung und Integration der im
Basel-Land wohnenden Migranten und Migrantinnen.
Um
diese Ziele zu erreichen, bietet die Stelle verschiedene
Dienstleistungen an.
Die
Schwerpunkte ihrer Aufgaben sind die Führung einer
10-sprachigen Sprechstunde; eines Übersetzungs- und
Dolmetscherdienstes, eines Angebots von Deutschkursen am
Arbeitsplatz und in eigenen Kurslokalen, Öffentlichkeitsarbeit
und Integrationsprojekte für Stellenlose.
Die
10-sprachige Sprechstunde wird vom Montag bis Freitag in den
Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Englisch,
Serbisch, Kroatisch, Türkisch, Tamilisch, Portugiesisch und
Albanisch betreut. Im Rahmen der Sprechstunde befassen sich die
Sozialassistenten und –assistentinnen mit allen Belangen, die
der Alltag mit sich bringt. Eine Anmeldung ist nicht
erforderlich. Die Beratungen sind kostenlos. Für das Ausfüllen
von Steuererklärungen wird eine Gebühr erhoben.
Im
Rahmen der 10-sprachigen Sprechstunde stehen jeweils die
entsprechenden Dolmetscher und Dolmetscherinnen kostenlos zur
Verfügung. Für auswärtige Dienste wird ein Dolmetscher
organisiert und nach Zeitaufwand verrechnet. Die häufigsten
Einsätze werden an Gemeinden, Ärzte, Gerichte, Schulen und für
Personalaussprachen vermittelt.
Der
Übersetzungsdienst erledigt schriftliche Übersetzungen
unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade prompt und kostengünstig,
hauptsächlich in den erwähnten 10 Sprachen. Amtliche
Dokumente, Mitteilungen an die Belegschaft, Reglemente,
Sicherheitsbestimmungen, Rundschreiben der Schulbehörden und
Gerichtsurteile sind unter anderem Beispiele von Übersetzungsaufträgen.
Die Übersetzungen sind mit einem Qualitätsstempel versehen und
werden von den Amtsstellen anerkannt. Auftraggeber sind Verbände,
Gemeinden, Behörden und Einzelpersonen.
Die
Deutschkurse sind in verschiedene Kategorien aufgeteilt. Ein
Intensiv–Deutschkurs für junge Erwachsene von 16 bis 21
Jahren wird zweimal jährlich, im Februar und August, gegeben.
Er dauert 16 Wochen mit 30 Lektionen pro Woche. Der Kurs
beinhaltet Deutsch lernen als Voraussetzung für eine
erfolgreiche Integration, Orientierung für das Leben in der
Schweiz, Vorbereitung auf bestehende Ausbildungsgänge oder den
Übertritt in die Berufswelt und das Konflikttraining
"Chili". Der Kurs richtet sich an neu eingewanderte
junge Erwachsene mit keinen oder geringen Deutschkenntnissen aus
Baselland und kostet inklusiv Kursmaterial 1´400 Franken.
Ein
anderer Kurs ist Connectica für Frauen. Connectica ist ein
Deutschkurs mit integrativen, themenbezogenen
Unterrichtseinheiten. Das Projekt richtet sich vor allem an Mütter
mit Kindern im Vor- und Primarschulalter. Er ist speziell auf
deren Bedürfnissen zugeschnitten. 20 Wochen je zwei Stunden
dauert der Deutschkurs und kostet 100 Franken.
Auch
am Samstag werden jeweils Kurse veranstaltet. Sie richten sich
an Anfänger mit keinen oder wenig Deutschkenntnissen. Die
Kursinhalte sind Einführung in die deutsche Sprache, sich im
Alltag mit einfachem Wortschatz und Redewendungen verständigen
können, Hören, Sprechen und Handeln, einfache Lese- und
Schreibübungen und Grundkenntnisse in Grammatik.
Nebst
den erwähnten gibt es noch andere Deutschkurse und Projekte.
Infos über die Projekte PoliTeam für Stellenlose, Frauen-Info
für Migrantinnen oder fifty-fifty und weitere sind unter
anderem bei www.auslaenderdienstbl.ch
einzuholen.
Der
Ausländerdienst Baselland wird von Wirtschaft, Verbänden,
Kirchen, Gemeinden und Fürsorgebehörden sowie dem Kanton
unterstützt und getragen. Er arbeitet als Non-Profit –
Organisation kostendeckend. Breite Akzeptanz und Anerkennung hat
der Dienst erworben und wird vom Staat immer wieder mit
Sonderaufgaben betraut.
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