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Erhöhung
der Streitwertgrenze in Konsumentschutzverfahren
BERN.
Der Bundesrat hat die geänderte Verordnung über die
Streitwertgrenze in Verfahren des Konsumentenschutzes und des
unlauteren Wettbewerbs per 1.April 2003 in Kraft gesetzt. Seit
1982 müssen die Kantone für verbraucherrechtliche
Streitigkeiten ein Schlichtungsverfahren oder ein einfaches und
rasches Prozessverfahren zur Verfügung stellen. Das gleiche
Verfahren ist auch auf Streitigkeiten wegen unlauteren
Wettbewerbs anwendbar. Bis jetzt war die Anwendbarkeit des
Verfahrens auf einen Streitwert von 8000 Franken beschränkt.
Sommet
d'Evian
BERN.
Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der
Französischen Republik über die Zusammenarbeit zwischen den
beiden Staaten während des Sommet d'Evian.
Der
Bundesrat hat heute den Staatsvertrag zwischen Frankreich und
der Schweiz über die Zusammenarbeit der beiden Staaten anlässlich
des G8-Gipfels genehmigt, der vom 1. bis 3. Juni 2003 in
Evian-les-Bains stattfindet, und die dazu gehörige Botschaft an
das Parlament verabschiedet. Er hat zudem die Vorsteherin des
Eidgenössischen Departe-ments für auswärtige Angelegenheiten
damit beauftragt, den Vertrag zu unterzeichnen.
Lohnkorrekturen
bei Gebäudebetriebs-mitarbeitenden des Bundes gerechtfertigt
BERN.
Der Bundesrat erachtet die Lohnkorrekturen, die das
Bundesamt für Bauten und Logistik BBL im Bereich Gebäudebetrieb
vorgenommen hat, als gerechtfertigt. Löhne von Hausmeistern,
die lange und fälschlicherweise zu hoch waren, sind zu recht
nach unten korrigiert worden, schreibt der Bundesrat in seiner
heutigen Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Peter
Vollmer (SP/BE).
Gute
Erfolgsaussichten des Projektes NOVE-IT
BERN.
Die Ziele des IT-Reorganisationsprogramms NOVE-IT können
bis Ende 2003 grundsätzlich erreicht werden, insbesondere die
Effizienzsteigerung um rund 130 Millionen Franken jährlich.
Dies schreibt der Bundesrat in seiner Antwort von heute auf eine
Einfache Anfrage von Nationalrat Hans Widmer (SP/LU). Auch die
Summe der Verpflichtungskredite von 230 Millionen Franken könne
eingehalten werden. Schwieriger als erwartet erweise sich der
Kulturwandel, wie die Herstellung von Transparenz auf allen
Ebenen und die Forderung, dass die Leistungsbezüger den Einsatz
der Informations- und Kommunikationstechniken (IKT) bestimmen
sollten.
Überschüssige
Goldreserven der SNB: Zahlreiche Vorstösse behandelt
BERN.
Verwendung des überschüssigen Goldvermögens der
Schweizerischen Nationalbank SNB gefällt hat, befasste er sich
heute Freitag und auch schon am Mittwoch der vergangenen Woche
mit zahlreichen parlamentarischen Vorstössen zum gleichen
Thema. Nach Ansicht des Bundesrates soll das Goldvermögen
(1'300 Tonnen Gold, welche die SNB für die Geldpolitik nicht
mehr benötigt) real in seinem Wert erhalten werden, die Erträge
daraus sollen zu 2/3 den Kantonen und zu 1/3 dem Bund zu Gute
kommen. Bereits vor dem Inkrafttreten der definitiven Lösung,
die einer Verfassungsänderung bedarf, sollen die Erträge aus
dem verkauften Goldvermögen mittels einer Zusatzvereinbarung
mit der SNB an Bund (1/3) und Kantone (2/3) ausgeschüttet
werden.
Offene
Berichterstattung über Arbeitsplatzkosten und deren Entwicklung
BERN.
Aufgabenkritik und Verzichtsplanung gehören zu den notwendigen
Überprüfungsmassnahmen bei möglichen Wiederbesetzungen von
vakanten Stellen in der Bundesverwaltung. Dies hält der
Bundesrat heute in Beantwortung einer Interpellation von
Nationalrat Robert Keller (SVP/ZH) fest. Weiter führt der
Bundesrat aus, dass er im Rahmen seiner Berichterstattung an das
Parlament die Arbeitsplatzkosten sowie die Ergebnisse der Überprüfung
der Arbeitsplatzentwicklung in der Bundesverwaltung integrieren
werde.
Rentenanstalt:
Untersuchungsergebnisse werden vor der GV veröffentlicht
BERN.
Noch vor der Generalversammlung der Rentenanstalt/Swiss Life
soll die Öffentlichkeit über die Ergebnisse einer aufsichts-
und zivilrechtlichen Untersuchung des Bundesamtes für
Privatversischerungen BPV orientiert werden. Das schreibt der
Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von
Nationalratin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL). Weiter
gibt die Landesregierung bekannt, Aktien der Rentenanstalt AG in
ihrem Portefeuille hätten die Pensionskassen des Bundes, der
SBB, der Post und der Swisscom sowie der Ausgleichsfonds der
AHV.
Strafverfahren
Käseunion: Bundesrat ficht Einstellung nicht an
BERN.
Der Bundesrat wird die Einstellung des Strafverfahrens durch die
Bundesanwaltschaft nicht anfechten. Er beauftragt aber die
Schweizerische Käseunion AG in Liq. allfällige zivilrechtliche
Ansprüche geltend zu machen.
Verbesserungen
für Hörbehinderte im Bundeshaus werden geprüft
BERN.
Der Bundesrat ist bereit, im Parlamentsgebäude bauliche und
technische Verbesserungen für Hörbehinderte abklären zu
lassen. Eine entsprechende Motion von Nationalrat Rudolf Joder
(SVP/BE) will er allerdings nur in der unverbindlicheren Form
des Postulats entgegennehmen. Grundsätzlich hält der Bundesrat
in seiner heute Freitag verabschiedeten Stellungnahme fest, das
Parlamentsgebäude sei schon jetzt gut mit Ton- und Bildübertragungssystemen
ausgerüstet - und zwar sowohl in den beiden Ratssälen als auch
auf den Tribünen.
Aus
BFA wird IMES
BERN.
Das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) bekommt einen neuen
Namen. Ab dem 1. Mai 2003 heisst es Bundesamt für Zuwanderung,
Integration und Auswanderung. Die Kurzform lautet in allen vier
Landessprachen sowie in Englisch IMES (Immigration, Intégration,
Emigration Suisse). Dies hat der Bundesrat beschlossen. IMES
soll die in den vergangenen Jahren erweiterten Aufgabenbereiche
des Amtes besser zum Ausdruck bringen.
Neue
Organisationsverordnung VBS bildet die Reform VBS XXI ab
BERN.
Der Bundesrat hat die revidierte Organisationsverordnung für
das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
(VBS) gutgeheissen. Diese soll am 1. Januar 2004 in Kraft
treten. Der Bundesratsbeschluss gilt nur unter der
Voraussetzung, dass die Änderung des Militärgesetzes vom 4.
Oktober 2002 und das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz
und Zivilschutz in der Volksabstimmung vom 18. Mai 2003
angenommen werden.
Weko
befürwortet internationale Erschöpfung im Patentrecht zur
BERN.
Nach Auffassung der Wettbewerbskommission (Weko) legen die
vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Studien einen Systemwechsel
von der nationalen zur internationalen Erschöpfung im
Patentrecht nahe. Die Einführung der internationalen Erschöpfung
im Patentrecht würde Parallelimporte erleichtern und damit die
Abschottung der Hochpreisinsel Schweiz vom Ausland erschweren.
Der Bundesrat hatte im November 2002 im Wesentlichen die
Beibehaltung des Status Quo befürwortet. Die Weko hat ihre
abweichende Meinung dem Bundesrat in einer Stellungnahme zu
Kenntnis gebracht.
Bundesrat
Joseph Deiss übernimmt das Amt eines „Protektors“ im Rahmen
der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste
BERN.
Bundesrat Joseph Deiss wird am 8. März anlässlich des jährlichen
Festaktes der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste
in Salzburg in das Amt eines „Protektors“ eingeführt. Die
Einführungsrede wird der Staatspräsident der Republik Ungarn,
Dr. Ferenc Mádl, halten.
Verordnung
über die Amtliche Vermessung angepasst
BERN.
Der Bundesrat hat am Freitag die Verordnung über die
Amtliche Vermessung (VAV) den gebräuchlichen und tatsächlichen
Gegebenheiten angepasst. Mit der 1993 in Kraft getretenen VAV
wurde der digitale Standard in der Amtlichen Vermessung (AV)
eingeführt, was damals eine Pionierarbeit war. Jetzt war eine
Veränderung erforderlich, weil sich im Umfeld der AV, bei den
geographischen Informationssystemen und in der Form der
Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen einiges weiter
entwickelt hat.
Niklaus
Blattner zum Vizepräsidenten des Nationalbankdirektoriums
ernannt - Philipp Hildebrand wird neues Mitglied
BERN.
Der Bundesrat hat Professor Niklaus Blattner aus Basel zum neuen
Vizepräsidenten des Direktoriums der Schweizerischen
Nationalbank SNB ernannt. Blattner (1946), der dem Direktorium
seit dem 1. Januar 2001 angehört, folgt in dieser Funktion auf
Professor Bruno Gehrig (1946), der die Nationalbank auf den 30.
Juni verlässt. Zum neuen Mitglied des Direktoriums wählte der
Bundesrat Philipp Hildebrand (1963) aus Horw (LU), derzeit
Generaldirektor und Mitglied des Exekutivkomitees der Union
Bancaire Privée (UBP) in Genf.
Die
gesetzliche Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und
Steuerbetrug ist zu respektieren
BERN.
Dass Steuerhinterziehung und Steuerbetrug unterschiedlichen
Strafandrohungen unterliegen, ist auf die vom Bundesgesetzge-ber
beschlossene Rechtslage zurückzuführen. Dies hält der
Bundesrat in seiner heutigen Antwort auf eine Interpellation von
Nationalrat Jean-Nils de Dardel (SP/GE) fest.
Eidg.
Alkoholverwaltung: 331 Millionen Franken für die AHV/IV
BERN.
Der Reinertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung EAV für
das Langjahr Juli 2001 bis Dezember 2002 beträgt 368 Millionen
Franken. Davon fliessen 90 Prozent (331 Millionen Franken) in
die AHV/IV und 10 Prozent (37 Millionen) erhalten die Kantone
zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Suchtproblemen.
Der Bundesrat hat heute die Rechnung und den Geschäftsbericht
der EAV genehmigt. Die EAV rechnete einmalig für 18 Monate ab,
da sie vom Brennjahr auf das Geschäftsjahr umgestellt hat.
Übernahme
von Kernobstbrand
BERN.
Die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) wird in nächster
Zeit Kernobstbrand aufkaufen und somit den Spirituosenmarkt
entlasten. Dies hat der Bundesrat heute beschlossen.
Die
“drey scheenschte Dääg“ mit der Königin Fasnacht
Die
Basler Fasnacht findet in diesem Jahr vom 10. bis 12. März
statt. Wie jedes Jahr wird es am Montag um vier Uhr dunkel,
damit die Königin Fasnacht übernehmen kann.
Dann
geht es ab...
BASEL.
In diesem Jahr findet die Basler Fasnacht vom 10. bis 12. März
statt. Die Baslerinnen und Basler bezeichnen ihre Fasnacht als
die „drey scheenschte Dääg“ im Jahr. Bis der Winter
ausgetrieben ist dauert es gewöhnlich über die Fasnacht
hinaus. Jeweils am Montagmorgen um vier Uhr wird es dunkel in
der Stadt und die Königin Fasnacht übernimmt die Herrschaft.
Was
für ein Ereignis! Die Fasnacht bringt die ganze Region zum
Beben auf die Strasse. Zuerst ist jedoch die benachbarte
Kantonshauptstadt Liestal an der Reihe. Am Sonntag vor der
Basler Fasnacht scheint beim Feuerspektakel „Chienbäse“ das
Städtlein in Flammen aufzugehen. Dies ist die ideale
Einstimmung für den Morgestraich. Am Montag früh, punkt vier
Uhr, gehen in der Stadt die Lichter aus.
Die
Basler Fasnacht dauert 72 Stunden, von 4.00 Uhr am Montag bis um
4.00 Uhr am Donnerstag. Jedes Jahr verspricht sie ein
unvergessliches Erlebnis für Gross und Klein.
Am
Morgestraich, dem Auftakt der Basler Fasnacht, begleiten
trommelnde und piccolospielende Cliquen die rund zweihundert
Laternen durch die verdunkelte Innenstadt. Auf den Laternen
werden alles aus dem vergangenen Jahr persifliert, worüber man
sich lustig macht; „Sujets“ genannt. In den Restaurants
geniesst man vor allem die traditionelle Mehlsuppe, Zwiebel- und
Käsewähen.
Während
dreier Tage steht die Stadt auf dem Kopf. Sie wird getragen vom
Klang von zehntausenden von Piccolospielern und Trommlern. Diese
haben sich zu Cliquen zusammengetan und formieren jedes Jahr mit
einem neuen Auftragssujet zum Cortège durch die Stadt. Seit
einer Generation werden diese auch durch sogenannte Gugge-Musik
ergänzt. Gugge-Musik wird durch Blas- und Perkussionsensembles
erzeugt und steht irgendwo zwischen Big Band und Lärmmaschinen.
Basel platzt fast vor Menschen während der Fasnacht.
Am
Montag- und Mittwochnachmittag, ab 13.30 Uhr, präsentieren weit
über 10'000 maskierte Fasnächtlerinnen und Fasnächtler auf
einer vorgegebenen Umzugsroute ihre Sujets, also die von ihnen
aufgegriffenen Themen, mit Trommeln, Piccolos, schräger
Gugge-Musik, zu Fuss, auf Wagen und Kutschen mit den Laternen
und unzähligen Accessoires. Es werden „Zedel“ (Zettel)
verteilt, auf denen in witziger Versform und Basker Mundart die
Sujets abgehandelt werden. Von den Wagen werden Konfettis
geworfen, aber auch Orangen, Mimosen und manch anderes.
Am
Dienstagabend gehört die Innenstadt vor allem den
Gugge-Musiken. Ihre ohrenbetäubenden, schrägen aber auch
rassigen Platzkonzerte ab 20.00 Uhr auf dem Marktplatz, Barfüsserplatz
und Claraplatz begeistern Tausende von Karnevalsfreunden.
Etwas
vom Schönsten für eingefleischte Fans der Basler Fasnacht ist
das „Gässle“. Dies bedeutet ganz einfach, in den Gassen und
Gässlein der Altstadt im langsamen Gleichschritt die grossen
und die kleinen Piccolo- und Trommel-Formationen zu begleiten.
Auch den altvertrauten, aber auch immer wieder neuen
Marschkompositionen zu lauschen und sich für ein paar Stunden
in eine eigentliche Fasnachts-Seligkeit entrücken zu lassen gehört
hierzu.
An
den Abenden des Montags und Mittwochs singen über 60
Schnitzelbank-Gruppen in rund 30 Restaurants. Sie behandeln in
Baseldeutsch Aktuelles aus Politik, Gesellschaft und Sport- in
verschiedenen Melodien und in Versen, die sich jeweils mit den
letzten Worten zur witzigen oder skurillen Überraschungspointen
wenden.
Die
Basler Fasnacht lässt sich von der Fastenzeit herleiten.
Fixiert wird der wichtigste Event im Basler Leben auch durch
christliche Festtage. Die Fasnacht findet jeweils sechs Wochen
vor Ostern, eine Woche später als bei den weiterverbreiteten
Fas(t)nachten im ganzen katholischen deutschsprachigen Raum
statt. Dies ist das Ergebnis einer päpstlichen Kalenderrevision
im 16. Jahrhundert, von welcher man sich im schon reformierten
Basel nicht Kenntnis nehmen wollte. Aber sonst folgen die
Festtage dem christlichen Kalender protestantischer Prägung.
Ausnahmen sind die Arbeitsfreientage am 1. Mai und am 1. August.
Am
besten kommt man mit der Bahn nach Basel an die Basler Fasnacht.
Wenn man auf das Auto angewiesen ist, lässt man diese am besten
am Rand der Stadt, eventuell in einem Parkhaus, stehen. Die
Basler Verkehrsbetriebe bieten mit ihren Tram- und
Busverbindungen während der Fasnacht einen ausgeklügelten
Sonderfahrplan an und bringen Sie bequem und sicher an den Rand
der Innenstadt. Dies auch mit zusätzlichen Nachtfahrten.
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