Lage in Afghanistan von der SFH beurteilt

BERN. Anfang des Jahres 2003 hat die Schweizerische Flüchtlingshilfe (FSH), die Lage in Afghanistan neu beurteilt. 

Identifizierung von Prepaid-Karten-Nutzern

BERN. Die Benutzung von Prepaidkarten werden auch für kriminellen Handlungen genutzt.

Ermordung des serbischen Ministerpräsidenten Zoran Djindjic

BERN. Das EDA hat mit Bestürzung von der Ermordung des serbischen Ministerpräsidenten Zoran Dijndjic Kenntnis genommen.

FAO-Komitee zur Verwendung von GVO im Bereich der Nahrungsmittelhilfe

BERN. Das schweizerische FAO-Komitee (CNS-FAO) hat heute sein Positionspapier zum Einsatz gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Nahrungsmittelhilfe dem Exekutivdirektor des UNO-Welternährungs- programms (WFP), James T. Morris, präsentiert.

Eidgenössisches Zeughaus und Waffenplätze Ostschweiz

BERN. Die Zusammenlegung der Betriebe St.Gallen/Herisau und Frauenfeld erfolgt im Rahmen des Restrukturierungsprojekts "Regionalisierung" per 1. Januar 2004; St. Gallen wird Sitz der Betriebsleitung und eidgenössischer Betrieb.

Das Geschenk der Schweiz an die UNO: Wettbewerb entschieden

BERN. Als Geschenk an die UNO renoviert die Schweiz - aus Anlass ihres Beitritts - im Herzen des UNO-Hauptsitzes in New York einen zentralen Raumkomplex.

Wahl des ständigen Vertreters der Schweiz bei der FAO sowie beim WFP in Rom

BERN. Lothar Caviezel, gegenwärtig Senior Programmbeauftragter bei der Sektion Multilaterale Angelegenheiten der Sparte Entwicklungspolitik und Multilaterale Zusammenarbeit der DEZA.

Freisetzungsversuch: UVEK zum Verfahrensentscheid des Bundesgerichts

BERN. UVEK nimmt Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis, das sich zu reinen Verfahrensfragen geäussert hat.

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

12. März 2003

Lage in Afghanistan von der SFH beurteilt

Anfang des Jahres 2003 hat die Schweizerische Flüchtlingshilfe (FSH), die Lage in Afghanistan neu beurteilt. Die humanitäre und menschenrechtliche Lage ist weiterhin katastrophal.

BERN. In einer Mediencommunique der FSH wird berichtet, dass sich die Situation in Afghanistan nicht verändert hat. Trotz Amtsantritt der Übergangsregierung im Dezember 2001, erscheint der Wegweisungsvollzug von abgewiesenen Asylsuchenden aus Afghanistan zum jetzigen Zeitpunkt angesichts der landesweit katastrophalen humanitären Lage generell unzumutbar.

Die FSH hat eine Liste mit Personengruppen erstellt, die weiterhin einer asylrelevanten Verfolgung unterliegen können. Für diese Menschen gibt es, wegen der instabilen Sicherheitssituation und der sozio-ökonomischen Unterentwicklung landesintern, keine sicheren oder zumutbaren Fluchtalternativen. Die Gruppe stellt sicht zusammen aus Frauen, die sich der muslimischen Gesellschaftsordnung widersetzen, regimekritische Medienschaffende und Intellektuelle, Angehörige bestimmter ethischer oder religiöser Minderheiten, Angehörige oder Mitarbeitende des kommunistischen Regimes, Jugendliche und Männer im wehrdienstfähigen Alter, Homosexuelle, Zeugen und Zeuginnen von Menschenrechtsverbrechen und schwer traumatisierte Menschen. Die SFH fordert die Schweizer Asylbehörden auf, diesen Menschen in der Schweiz weiterhin Asyl zu gewähren.

Die Ausschaffung von Menschen, die generell unzumutbar ist, denen Blutrache oder auf Grund der islamischen Rechtsprechung unmenschliche Bestrafung droht, ist zudem gemäss Menschenrechtskonvention (EMRK) unzulässig.

Die SFH hat verschiene Bedingungen, unter deren Einhaltung sie die freiwillige und unterstütze Rückkehr an den Herkunftsort in Zusammenarbeit mit dem UNHCR begrüsst. Diese Bedingungen sind, dass die Sicherheit der Rückkehrenden laufend beobachtet wird, Jugendlichen der Abschluss einer Berufsbildung in der Schweiz garantiert wird, die Hilfe an Rückkehrende mit Strukturhilfen vor Ort verbunden wird und die Auszahlung der Sicherheitsrückstellung und Sozialleistungen gewährleistet ist.

Jährlich stellen mehrere Hundert Personen aus Afghanistan ein Asylgesuch in der Schweiz. Während Jahren wurden mehr als 50 Prozent als Flüchtlinge anerkannt, die übrigen wurden in der Regel vorläufig aufgenommen. Das Bundesamt für Flüchtlinge hat am 5. September 2002 ein aufgrund der unsicheren Entwicklung verhängtes Entscheidmoratorium aufgehoben, die Wegweisung gilt nicht mehr als allgemein unzumutbar. Erste Ausreisefristen, so die FSH, sollen frühestens auf Ende März 2003 angesetzt werden.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe

Tagtäglich ist die SFH im Einsatz für die Menschenwürde. Die FSH unterstützt und begleitet die Menschen, die wegen Verfolgung in die Schweiz geflohen sind. Es sind Millionen von Menschen, die weltweit auf der Flucht sind, weil Kriege, Terror und Folter ihr Leben bedrohen.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH ist eine eigenständige, parteipolitisch und konfessionell unabhängige Organisation. Sie ist der Dachverband der ihr angeschlossenen Mitglieder Caritas, Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS), Schweizerisches Arbeiterhilfswerk (SAH), Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK) und Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen (VSJF). Im Namen ihrer Mitglieder amtet die SFH als Anwältin der Flüchtlinge gegenüber dem Bund und der Öffentlichkeit.

Die SFH setzt sich ein für eine Flüchtlingspolitik, welche die Menschenwürde ins Zentrum stellt und Menschen eine Zukunft gibt. Die Ziele der SFH sind: der Einsatz für ein faires Asylverfahren, das bedrohten und verfolgten Menschen eine Chance gibt, als Flüchtlinge anerkannt zu werden, eine angemessene Begleitung und Unterstützung von Flüchtlingen, die in der Schweiz bleiben dürfen, eine ausreichende und korrekte Beratung jener, die unser Land wieder verlassen müssen, weil sie kein Asyl erhalten haben, das Bemühen um eine offene und tolerante Schweiz, in der sich Flüchtlinge mit der Zeit heimisch fühlen. Das schliesst den Kampf gegen jede Art von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit mit ein.  

Identifizierung von Prepaid-Karten-Nutzern

Die Benutzung von Prepaidkarten werden auch für kriminellen Handlungen genutzt. Der Bundesrat wird ersucht, die Überwachung des Fernmeldeverkehrs sicherzustellen.

BERN. Wenn dringender Verdacht auf strafbare Handlungen besteht, sollte es, so die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, sollte die Überwachung des Fernemeldeverkehrs sichergestellt werden können. Die Kommission holte sich Informationen zu diesem Thema ein, die aussagten, dass den vorausbezahlten Karten bei kriminellen Handlungen grosse Bedeutung zukommt. Dies gilt besonders für das Drogengeschäft, wo die Telefongespräche grösstenteils unter Benutzung von Prepaidkarten geführt werden. Damit der Missbrauch von Prepaidkarten zu kriminellen Zwecken unterbunden werden kann, ersuchte die Kommission den Bundesrat, insbesondere die Registrierung der Käufer solcher Karten.

Der Nationalrat hat mit 124 zu 27 Stimmen beschlossen, dass die Benutzer von Handy-Prepaidkarten identifizierbar sein müssen. Die Strafnormen gegen den Terrorismus wurden damit eingeführt. Das Gesetz ist nun unter Dach und Fach.

Die Anbieter von Mobiltelefonie müssen während mindestens zwei Jahren Auskünfte über Personen erteilen können, die Prepaidkarten für ihr Handy benutzen. Jüngste Erkenntnisse ergaben, dass anonyme Schweizer Prepaidkarten im Ausland von Terroristen genutzt werden. Die Identifikationspflicht wurde nicht von der Mehrheit der Rechtskommission unterstütz. Diese sind der Meinung, dass es mehr als unsicher sei, ob die mit viel Aufwand verbundene Registrierung tatsächlich zielführend sei. Die Ausweichung auf ausländische Prepaidkarten sei wahrscheinlicher.

In den USA und in verschiedenen anderen europäischen Ländern, wie zum Beispiel Grossbritannien, gibt es keine Registrierungen dieser Art. Nur Deutschland, Italien und Ungarn kennen eine solche Registrierung. Die Mehrheit der Grünen gab dem Schutz des Individuums in Privatsphäre und Persönlichkeit Vorrang.

Bundesrätin Ruth Metzler sagte, dass Kriminelle solche Karten während einiger Tage benutzten und sie dann wegwerfen könnten. Ohne eine Spur zu hinterlassen.

Fast 100 Prozent beträgt die Verwendung von Prepaidkarten im Drogenhandel. 528 Drogenfälle aus dem Jahr 2002 zeigten bei ihrer Untersuchung, dass die Täter nachweislich diese Art von Karten verwendeten. Auch die Benutzung von Schweizer Prepaidkarten im Ausland, von Terroristen, ist von der Bundesanwaltschaft bestätigt worden.

Bei der Registrierung handle es sich um die gleiche Identifikation wie bei den Hausanschlüssen oder bei Handys mit Abonnement. Von einem Angriff auf die Privatsphäre, so der Nationalrat, könne also mit Sicherheit nicht gesprochen werden.

Der Rat schloss sich auch im übrigen dem Ständerat an. Auf die Einführung einer Terrorismus-Strafnorm wird verzichtet. Es wird eine neue Strafbestimmung zur Terrorismusfinanzierung aufgenommen. Die Ratifizierung der UNO-Übereinkommen gegen Terrorismusfinanzierung und Bombenterrorismus wurde mit 142 zu 0 und 127 zu 1 Stimmen genehmigt. Die Schweiz hat bislang zehn von zwölf UNO-Übereinkommen und Zusatzprotokollen im Bereich der Terrorismusbekämpfung ratifiziert und umgesetzt.

Ermordung des serbischen Ministerpräsidenten Zoran Djindjic

BERN. Das EDA hat mit Bestürzung von der Ermordung des serbischen Ministerpräsidenten Zoran Dijndjic Kenntnis genommen. Es verurteilt diesen unbeschreiblichen Akt gegen einen der führenden Baumeister der demokratischen Reformen in Serbien. Die Schweiz drückt der Familie und den Angehörigen von Ministerpräsident Djindjjic ihr Mitgefühl aus. >>>

FAO-Komitee zur Verwendung von GVO im Bereich der Nahrungsmittelhilfe

BERN. Das schweizerische FAO-Komitee (CNS-FAO) hat heute sein Positionspapier zum Einsatz gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Nahrungsmittelhilfe dem Exekutivdirektor des UNO-Welternährungsprogramms (WFP), James T. Morris, präsentiert. Danach soll jedes Land berechtigt sein, seine eigene Regelung für die Einfuhr von GVO zu definieren. Nach Meinung des CNS-FAO sollen Länder, die die Risiken der GVO nicht abschätzen können, nur GVO-freie Ernährungshilfe erhalten. Dieser Grundsatz soll in den operationellen Richtlinien des WFP festgehalten werden. >>>

Eidgenössisches Zeughaus und Waffenplätze Ostschweiz

BERN. Die Zusammenlegung der Betriebe St.Gallen/Herisau und Frauenfeld erfolgt im Rahmen des Restrukturierungsprojekts "Regionalisierung" per 1. Januar 2004; St. Gallen wird Sitz der Betriebsleitung und eidgenössischer Betrieb. Der Chef Heer, Korpskommandant Jacques Dousse, hat diesen Entscheid im Einvernehmen mit den Militärdirektoren der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen und Thurgau gefällt. >>>

Das Geschenk der Schweiz an die UNO: Wettbewerb entschieden

BERN. Als Geschenk an die UNO renoviert die Schweiz - aus Anlass ihres Beitritts - im Herzen des UNO-Hauptsitzes in New York einen zentralen Raumkomplex. In einem zweistufigen Wettbewerb wurde entschieden, welches Team mit Fachleuten aus den Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Design und Kunst diese prestige- und symbolträchtige Aufgabe lösen darf. Jetzt stehen die Sieger fest. >>>

Wahl des ständigen Vertreters der Schweiz bei der FAO sowie beim WFP in Rom

BERN. Lothar Caviezel, gegenwärtig Senior Programmbeauftragter bei der Sektion Multilaterale Angelegenheiten der Sparte Entwicklungspolitik und Multilaterale Zusammenarbeit der DEZA. >>>

Freisetzungsversuch: UVEK zum Verfahrensentscheid des Bundesgerichts

BERN. UVEK nimmt Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis, das sich zu reinen Verfahrensfragen geäussert hat. Über den eigentlichen Streitpunkt, nämlich die Bewertung des Freisetzungsversuchs, ging es nicht.

Der Entscheid zeigt wie hoch die verfahrensrechtlichen Hürden für die Bewilligung von Freisetzungsversuchen sind und wie strikt diese Bestimmungen vom Bundesgericht überwacht werden. >>>

 

 

 

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