|
Lage
in Afghanistan von der SFH beurteilt
Anfang
des Jahres 2003 hat die Schweizerische Flüchtlingshilfe (FSH),
die Lage in Afghanistan neu beurteilt. Die humanitäre und
menschenrechtliche Lage ist weiterhin katastrophal.
BERN.
In einer Mediencommunique der FSH wird berichtet, dass sich die
Situation in Afghanistan nicht verändert hat. Trotz Amtsantritt
der Übergangsregierung im Dezember 2001, erscheint der
Wegweisungsvollzug von abgewiesenen Asylsuchenden aus
Afghanistan zum jetzigen Zeitpunkt angesichts der landesweit
katastrophalen humanitären Lage generell unzumutbar.
Die
FSH hat eine Liste mit Personengruppen erstellt, die weiterhin
einer asylrelevanten Verfolgung unterliegen können. Für diese
Menschen gibt es, wegen der instabilen Sicherheitssituation und
der sozio-ökonomischen Unterentwicklung landesintern, keine
sicheren oder zumutbaren Fluchtalternativen. Die Gruppe stellt
sicht zusammen aus Frauen, die sich der muslimischen
Gesellschaftsordnung widersetzen, regimekritische
Medienschaffende und Intellektuelle, Angehörige bestimmter
ethischer oder religiöser Minderheiten, Angehörige oder
Mitarbeitende des kommunistischen Regimes, Jugendliche und Männer
im wehrdienstfähigen Alter, Homosexuelle, Zeugen und Zeuginnen
von Menschenrechtsverbrechen und schwer traumatisierte Menschen.
Die SFH fordert die Schweizer Asylbehörden auf, diesen Menschen
in der Schweiz weiterhin Asyl zu gewähren.
Die
Ausschaffung von Menschen, die generell unzumutbar ist, denen
Blutrache oder auf Grund der islamischen Rechtsprechung
unmenschliche Bestrafung droht, ist zudem gemäss
Menschenrechtskonvention (EMRK) unzulässig.
Die
SFH hat verschiene Bedingungen, unter deren Einhaltung sie die
freiwillige und unterstütze Rückkehr an den Herkunftsort in
Zusammenarbeit mit dem UNHCR begrüsst. Diese Bedingungen sind,
dass die Sicherheit der Rückkehrenden laufend beobachtet wird,
Jugendlichen der Abschluss einer Berufsbildung in der Schweiz
garantiert wird, die Hilfe an Rückkehrende mit Strukturhilfen
vor Ort verbunden wird und die Auszahlung der Sicherheitsrückstellung
und Sozialleistungen gewährleistet ist.
Jährlich
stellen mehrere Hundert Personen aus Afghanistan ein Asylgesuch
in der Schweiz. Während Jahren wurden mehr als 50 Prozent als
Flüchtlinge anerkannt, die übrigen wurden in der Regel vorläufig
aufgenommen. Das Bundesamt für Flüchtlinge hat am 5. September
2002 ein aufgrund der unsicheren Entwicklung verhängtes
Entscheidmoratorium aufgehoben, die Wegweisung gilt nicht mehr
als allgemein unzumutbar. Erste Ausreisefristen, so die FSH,
sollen frühestens auf Ende März 2003 angesetzt werden.
Die
Schweizerische Flüchtlingshilfe
Tagtäglich
ist die SFH im Einsatz für die Menschenwürde. Die FSH unterstützt
und begleitet die Menschen, die wegen Verfolgung in die Schweiz
geflohen sind. Es sind Millionen von Menschen, die weltweit auf
der Flucht sind, weil Kriege, Terror und Folter ihr Leben
bedrohen.
Die
Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH ist eine eigenständige,
parteipolitisch und konfessionell unabhängige Organisation. Sie
ist der Dachverband der ihr angeschlossenen Mitglieder Caritas,
Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS),
Schweizerisches Arbeiterhilfswerk (SAH), Schweizerisches Rotes
Kreuz (SRK) und Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen
(VSJF). Im Namen ihrer Mitglieder amtet die SFH als Anwältin
der Flüchtlinge gegenüber dem Bund und der Öffentlichkeit.
Die
SFH setzt sich ein für eine Flüchtlingspolitik, welche die
Menschenwürde ins Zentrum stellt und Menschen eine Zukunft
gibt. Die Ziele der SFH sind: der Einsatz für ein faires
Asylverfahren, das bedrohten und verfolgten Menschen eine Chance
gibt, als Flüchtlinge anerkannt zu werden, eine angemessene
Begleitung und Unterstützung von Flüchtlingen, die in der
Schweiz bleiben dürfen, eine ausreichende und korrekte Beratung
jener, die unser Land wieder verlassen müssen, weil sie kein
Asyl erhalten haben, das Bemühen um eine offene und tolerante
Schweiz, in der sich Flüchtlinge mit der Zeit heimisch fühlen.
Das schliesst den Kampf gegen jede Art von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit mit ein.
Identifizierung
von Prepaid-Karten-Nutzern
Die
Benutzung von Prepaidkarten werden auch für kriminellen
Handlungen genutzt. Der Bundesrat wird ersucht, die Überwachung
des Fernmeldeverkehrs sicherzustellen.
BERN.
Wenn dringender Verdacht auf strafbare Handlungen besteht,
sollte es, so die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates,
sollte die Überwachung des Fernemeldeverkehrs sichergestellt
werden können. Die Kommission holte sich Informationen zu
diesem Thema ein, die aussagten, dass den vorausbezahlten Karten
bei kriminellen Handlungen grosse Bedeutung zukommt. Dies gilt
besonders für das Drogengeschäft, wo die Telefongespräche grösstenteils
unter Benutzung von Prepaidkarten geführt werden. Damit der
Missbrauch von Prepaidkarten zu kriminellen Zwecken unterbunden
werden kann, ersuchte die Kommission den Bundesrat, insbesondere
die Registrierung der Käufer solcher Karten.
Der
Nationalrat hat mit 124 zu 27 Stimmen beschlossen, dass die
Benutzer von Handy-Prepaidkarten identifizierbar sein müssen.
Die Strafnormen gegen den Terrorismus wurden damit eingeführt.
Das Gesetz ist nun unter Dach und Fach.
Die
Anbieter von Mobiltelefonie müssen während mindestens zwei
Jahren Auskünfte über Personen erteilen können, die
Prepaidkarten für ihr Handy benutzen. Jüngste Erkenntnisse
ergaben, dass anonyme Schweizer Prepaidkarten im Ausland von
Terroristen genutzt werden. Die Identifikationspflicht wurde
nicht von der Mehrheit der Rechtskommission unterstütz. Diese
sind der Meinung, dass es mehr als unsicher sei, ob die mit viel
Aufwand verbundene Registrierung tatsächlich zielführend sei.
Die Ausweichung auf ausländische Prepaidkarten sei
wahrscheinlicher.
In
den USA und in verschiedenen anderen europäischen Ländern, wie
zum Beispiel Grossbritannien, gibt es keine Registrierungen
dieser Art. Nur Deutschland, Italien und Ungarn kennen eine
solche Registrierung. Die Mehrheit der Grünen gab dem Schutz
des Individuums in Privatsphäre und Persönlichkeit Vorrang.
Bundesrätin
Ruth Metzler sagte, dass Kriminelle solche Karten während
einiger Tage benutzten und sie dann wegwerfen könnten. Ohne
eine Spur zu hinterlassen.
Fast
100 Prozent beträgt die Verwendung von Prepaidkarten im
Drogenhandel. 528 Drogenfälle aus dem Jahr 2002 zeigten bei
ihrer Untersuchung, dass die Täter nachweislich diese Art von
Karten verwendeten. Auch die Benutzung von Schweizer
Prepaidkarten im Ausland, von Terroristen, ist von der
Bundesanwaltschaft bestätigt worden.
Bei
der Registrierung handle es sich um die gleiche Identifikation
wie bei den Hausanschlüssen oder bei Handys mit Abonnement. Von
einem Angriff auf die Privatsphäre, so der Nationalrat, könne
also mit Sicherheit nicht gesprochen werden.
Der
Rat schloss sich auch im übrigen dem Ständerat an. Auf die
Einführung einer Terrorismus-Strafnorm wird verzichtet. Es wird
eine neue Strafbestimmung zur Terrorismusfinanzierung
aufgenommen. Die Ratifizierung der UNO-Übereinkommen gegen
Terrorismusfinanzierung und Bombenterrorismus wurde mit 142 zu 0
und 127 zu 1 Stimmen genehmigt. Die Schweiz hat bislang zehn von
zwölf UNO-Übereinkommen und Zusatzprotokollen im Bereich der
Terrorismusbekämpfung ratifiziert und umgesetzt.
Ermordung
des serbischen Ministerpräsidenten Zoran Djindjic
BERN.
Das EDA hat mit Bestürzung von der Ermordung des serbischen
Ministerpräsidenten Zoran Dijndjic Kenntnis genommen. Es
verurteilt diesen unbeschreiblichen Akt gegen einen der führenden
Baumeister der demokratischen Reformen in Serbien. Die Schweiz
drückt der Familie und den Angehörigen von Ministerpräsident
Djindjjic ihr Mitgefühl aus. >>>
FAO-Komitee
zur Verwendung von GVO im Bereich der Nahrungsmittelhilfe
BERN.
Das schweizerische FAO-Komitee (CNS-FAO) hat heute sein
Positionspapier zum Einsatz gentechnisch veränderter Organismen
(GVO) in der Nahrungsmittelhilfe dem Exekutivdirektor des
UNO-Welternährungsprogramms (WFP), James T. Morris, präsentiert.
Danach soll jedes Land berechtigt sein, seine eigene Regelung für
die Einfuhr von GVO zu definieren. Nach Meinung des CNS-FAO
sollen Länder, die die Risiken der GVO nicht abschätzen können,
nur GVO-freie Ernährungshilfe erhalten. Dieser Grundsatz soll
in den operationellen Richtlinien des WFP festgehalten werden. >>>
Eidgenössisches
Zeughaus und Waffenplätze Ostschweiz
BERN.
Die Zusammenlegung der Betriebe St.Gallen/Herisau und Frauenfeld
erfolgt im Rahmen des Restrukturierungsprojekts
"Regionalisierung" per 1. Januar 2004; St. Gallen wird
Sitz der Betriebsleitung und eidgenössischer Betrieb. Der Chef
Heer, Korpskommandant Jacques Dousse, hat diesen Entscheid im
Einvernehmen mit den Militärdirektoren der Kantone Appenzell
Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen und Thurgau gefällt.
>>>
Das
Geschenk der Schweiz an die UNO: Wettbewerb entschieden
BERN.
Als Geschenk an die UNO renoviert die Schweiz - aus Anlass ihres
Beitritts - im Herzen des UNO-Hauptsitzes in New York einen
zentralen Raumkomplex. In einem zweistufigen Wettbewerb wurde
entschieden, welches Team mit Fachleuten aus den Bereichen
Architektur, Innenarchitektur, Design und Kunst diese prestige-
und symbolträchtige Aufgabe lösen darf. Jetzt stehen die
Sieger fest. >>>
Wahl
des ständigen Vertreters der Schweiz bei der FAO sowie beim WFP
in Rom
BERN.
Lothar Caviezel, gegenwärtig Senior Programmbeauftragter bei
der Sektion Multilaterale Angelegenheiten der Sparte
Entwicklungspolitik und Multilaterale Zusammenarbeit der DEZA. >>>
Freisetzungsversuch:
UVEK zum Verfahrensentscheid des Bundesgerichts
BERN.
UVEK nimmt Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis, das
sich zu reinen Verfahrensfragen geäussert hat. Über den
eigentlichen Streitpunkt, nämlich die Bewertung des
Freisetzungsversuchs, ging es nicht.
Der
Entscheid zeigt wie hoch die verfahrensrechtlichen Hürden für
die Bewilligung von Freisetzungsversuchen sind und wie strikt
diese Bestimmungen vom Bundesgericht überwacht werden. >>>
|