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Mysteriöse
Lungenentzündung: Bedrohung für die Welt
Warnung:
Eine neuartige, hochansteckende Lungenentzündung ist
ausgebrochen.
Mehrere
Todesfälle und 150 Infektionen sind derzeit bekannt. Ein
Gegenmittel besteht
noch nicht.
GENF.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Reisende vor einer
neuartigen, hochansteckenden Lungenentzündung gewarnt. In Asien
erkrankten Hunderte von Menschen. Einige davon starben. Derzeit
gibt es keine Behandlungsmöglichkeiten. Die neue Erkrankung
wird „Severe Acute Respiratory Syndrome“ genannt. Die WHO
bezeichnet sie als weltweite Gesundheitsgefahr. Am Samstag
beging sie einen seltenen Schritt und gab einen dringenden
Reisehinweis heraus. Er richtet sich auch an alle
Fluggesellschaften.
In
den vergangenen Tagen waren im Zusammenhang mit der Lungenentzündung
mehrere Todesfälle und 150 Infektionen gemeldet worden. Hauptsächlich
aus China, Hongkong, Singapur und Vietnam.
Der
Tod von zwei Mitgliedern einer kanadisch-chinesischen Familie,
die von Hongkong nach Kanada geflogen waren, wird mit der
Viruserkrankung in Zusammenhang gebracht. Ausserdem ist ein
infizierter US-Amerikaner, der von Hanoi in die chinesische
Sonderregion gebracht wurde, in den vergangenen Tagen im Spital
gestorben. Insgesamt zählen die Gesundheitsbehörden in Vietnam
mehrere Dutzend Krankheitsfälle. Im französischen Spital von
Hanoi wurden am Montag noch 31 Patienten behandelt. Am Samstag
war dort eine Krankenschwester an der Lungenkrankheit gestorben.
Auch
in Europa ist die mysteriöse Lungenentzündung eingetroffen.
Der hochansteckende Typ hat erstmals Deutschland erreicht. Ein
Arzt aus Singapur mit verdächtigen Krankheitssymptomen wurde am
Samstag in die Isolierstation des Uniklinikums Frankfurt am Main
gebracht. Der Mann befand sich auf dem Rückflug von New York über
Frankfurt am Main in seine Heimat. Auch seine Ehefrau und eine
mitreisende Ärztin wurden zur Beobachtung in die Isolierstation
gebracht. 155 Transitreisende des Flugzeugs der Singapur Airline
wurden auf Empfehlung des Robert-Koch-Instituts vorläufig auf
dem Frankfurter Flughafen in Quarantäne genommen oder in häusliche
Quarantäne geschickt.
Der
Arzt hatte bereits in New York Krankheitssymptome gezeigt. Während
des Fluges hatte sich sein Zustand verschlechtert, so dass sich
die Gesundheitsbehörden in Singapur mit der hessischen
Landesregierung in Verbindung setzten. Der Arzt hatte einen
infizierten Patienten behandelt, bevor er nach New York gereist
war.
Die
hessischen Behörden trafen bereits vor der Landung des
Flugzeugs in Frankfurt am Main Vorbereitungen, um eine mögliche
Ansteckungs- und Verarbeitungsgefahr zu unterbinden. Die
Transitreisenden sollen solange in Quarantäne bleiben, bis geklärt
ist, ob es sich bei Erkrankung des Arztes um die gefährliche
atypische Lungenentzündung handelt. Sollte sich der Verdacht
bestätigen, müssen sie sieben Tage in Quarantäne in
Beobachtung bleiben, damit eine mögliche Ansteckung
diagnostiziert und eine weitere Verbreitung unterbunden werden
kann. Die übrigen Fluggäste, deren Ziel Singapur ist, sollten
weiter nach Singapur reisen und dort vor Ort entsprechend
medizinisch versorgt werden.
Auch
in Genf traten Verdachtsfälle der neuen hochansteckenden
Lungenentzündung auf. Zwei Menschen meldeten nach der Rückkehr
aus Südostasien bei den Gesundheitsbehörden des Kantons Genf
mit Fieber und Atembeschwerden. Weiter Erkenntnisse lagen zunächst
nicht vor. Zu den Symptomen des Schweren Akuten Atemwegs-Syndrom
(SARS) gehören sehr hohes Fieber, Muskelschmerzen, Husten und
Atemnot.
„SARS
ist jetzt eine weltweite Bedrohung“, erklärte WHO
Generaldirektorin Gro Harlem Brundtland, „die Welt muss
zusammen arbeiten, um ihre Ursache zu finden und die Kranken zu
heilen.“
Das
Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat auf den Schweizer Flughäfen
vorsorgliche Massnahmen gegen die Ausbreitung der neuen,
hochansteckenden Lungenentzündung getroffen. Die Massnahmen in
Kloten werden durch den Grenzarzt umgesetzt. Die Besatzungen der
Fluggesellschaften seien über das Krankheitsbild der Lungenentzündung
informiert und sensibilisiert worden.
Beim
Verdacht, dass ein erkrankter Passagier an Bord ist, könne sich
die Einreise in die Schweiz verzögern. Ein Verdacht besteht,
wenn folgende drei Bedingungen zusammen erfüllt werden:
-Fieber
über 38 Grad Celsius,
-Atemnot
oder Husten,
-Kontakt
mit einem Erkrankten und
-Aufenthalt
in China, Hongkong und Vietnam in den vergangenen Wochen.
Alte
Schweizer Bevölkerung
Die
Schweizer Bevölkerung ist älter geworden. Insgesamt über 787
Menschen waren landesweit mehr als 100 Jahre alt.
NEUENBURG.
Im vergangenen Jahrzehnt war die Entwicklung der Schweizer
Bevölkerung von zunehmender Alterung, mehr Scheidungen und
weniger Hochzeiten geprägt. Die Zahl der über 80-jährigen
Menschen nahm stark zu, jene der jungen Erwachsenen in gleichem
Masse ab.
Das
Bevölkerungswachstum war über die verschiedenen Altersgruppen
sehr ungleich verteilt. Am stärksten zugenommen hat dabei die
Gruppe der Menschen über 80 Jahre mit einem plus von 17,4
Prozent. Insgesamt 787 Menschen waren landesweit mehr als 100
Jahre alt.
Diese
Zahl hat sich gegenüber der letzten Volkszählung mehr als
verdoppelt.
Zwei
Altersgruppen nahmen zwischen 1990 und 2000 ab. Die Zahl der
Kinder unter sechs Jahren ging um 1,1 Prozent zurück. Jene der
jungen Erwachsenen zwischen 18 und 29 Jahren sogar um 17,6
Prozent. Der starke Rückgang bei den jungen Erwachsenen liegt
einerseits bei den geringen Kinderzahlen der 68er-Generation und
andererseits beim Rekrutierungsstopp für ausländische
Arbeitskräfte in den 90er Jahren. Der Altersquotient, die Zahl
der über 64 Jährigen im Verhältnis zu den 20- bis 64- Jährigen,
nahm von 23 Prozent auf 24,8 Prozent zu.
Zugenommen
hat auch die Zahl der Ledigen und der Geschiedenen. Im Alter von
30 Jahren waren 2000 46,1 Prozent der Bevölkerung noch
unverheiratet. 1990 waren es nur 33,5 Prozent. Die Zahl der
Geschiedenen stieg im vergangenen Jahrzehnt um 38 Prozent. Im
Alter zwischen 48 und 58 Jahren war fast jeder Achte geschieden.
Einen
starken Einfluss auf Heirat und Scheidung haben laut BFS
Geschlecht und Nationalität. Die Männer heiraten im
Durchschnitt drei Jahre später als die Frauen und bleiben auch
häufiger ledig. Mit 50 Jahren sind elf Prozent der Männer
ledig, aber nur 9,1 Prozent der Frauen. Frauen werden in der
Regel früher im Lebenslauf von Scheidungen betroffen und
bleiben auch häufiger als Männer dauerhaft geschieden.
Auffällig
ist laut BFS, dass sich bei den ausländischen Staatsangehörigen
wesentlich traditionellere Familien- und Partnerschaftsformen
finden.
Swissair:
Sicherstellung der Untersuchungskosten
Wegen
der Sicherstellung der Untersuchungskosten hat die Zürcher
Justiz Bankkonten mehrerer ehemaliger Swissair-Chefs vorsorglich
sperren lassen.
ZÜRICH.
Vor einigen Wochen erliess die Bezirksanwaltschaft III des
Kantons Zürich Verfügungen gegen den früheren
Verwaltungsratspräsidenten und ehemaligen Konzernchef der
Swissair-Gruppe, Eric Honegger, gegen dessen Vorgänger an der
Konzernspitze, Philippe Bruggisser, sowie gegen den ehemaligen
Finanzchef Georges Schorderet. Einfrierungen von Summen im
sechsstelligen Bereich wurden vom Bezirksanwalt angeordnet. Im
Falle des letzten Swissair-Chefs Mario Corti ist eine
einvernehmliche Lösung getroffen worden und 150'000 Fr. wurden
auf ein Sperrkonto überwiesen.
Der
Bezirksanwalt Hanspeter Hirt führte aus, dass es bei dieser
Handlung um Sicherstellung der Kosten des umfangreichen
Strafverfahrens im Fall SAirGroup gehe. Der Ausgang des
Strafverfahrens und eines allfälligen Prozesses werden zeigen,
ob die beschlagnahmten Gelder dereinst wirklich vom Staat
eingezogen werden können. Bei einer etwaigen Einstellung, wird
auch die Frage der Verfahrenskosten zu regeln sein. Einzelne
Betroffene haben bereits gegen die Verfügung rekurriert. Mit
den Rekursen muss sich nun die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich
befassen.
Das
Strafverfahren war wegen Verdachts auf Urkundenfälschung,
ungetreue Geschäftsbesorgung sowie falsche Angaben über kaufmännische
Gewerbe eröffnet worden. Es richtet sich mittlerweile gegen fünf
Personen, so Hirt. Neben den früheren SAirGroup-Konzernchefs
Bruggisser, Honegger und Corti und dem langjährigen Finanzchef
Schorderet werde gegen eine Person auf Stufe der
Revisionsgesellschaften ermittelt, sagte der
Untersuchungsrichter. Hirt hat sich zur mutmasslichen Dauer des
aufwendigen Verfahrens nicht geäussert.
Im
Februar/März 2001 wurde zunächst ein Vorermittlungsverfahren
gegen unbekannt auf Grund der sich verdichtenden Anzeichen auf
strafrechtlich erhebliches Fehlverhalten im SAirGroup-Management
in den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001 eröffnet. Vor
Zusammenbruch des Konzerns führen die Abklärungen zu einem
formellen Strafverfahren. Auch Corti und ein Verantwortlicher
der Revisionsgesellschaften gerieten, neben Bruggisser,
Schorderet und Honegger, in das Visier der Justiz.
Auszüge
aus dem Untersuchungsbericht zur SAirGroup
Ab
Frühjahr 2001 schien die Liquidität der SAirGroup durch einen
Milliardenkredit von Citigroup, Credit Suisse First Boston und
Deutscher Bank gesichert. Dieser Kredit konnte aber nie
beansprucht werden. Auszüge aus dem Untersuchungsbericht:
„In
der Öffentlichkeit wurde die Kreditlimite über 1 Mrd. Fr.
erstmals an der Generalversammlung vom 25. April 2001 erwähnt.
Im Protokoll wird folgende Bemerkung aus der Ansprache von Mario
A. Corti festgehalten: Mit Citigroup, CSFB und Deutscher Bank
konnte eine Vereinbarung getroffen werden, welche eine zusätzliche
Kreditlimite von 1 Mrd. Fr. einräumt. Damit ist sichergestellt,
dass wir die Sanierung der Gruppe in Angriff nehmen können,
ohne dass die Liquidität gefährdet wäre. Die Kreditfazilität
hätte ausschliesslich und explizit der Vorfinanzierung von zu
veräussernden Aktiven, nicht jedoch der allgemeinen Liquiditätsbeschaffung,
dienen sollen.
Einzelne
Kreditgeber reklamierten, dass die Kreditbedingungen in Konflikt
mit bereits bestehenden Krediten stünden, da letztere mit einer
sogenannten Negativklausel ausgestattet seien. Demzufolge dürften
neue Kreditgeber nur dann mit Sicherheiten ausgestattet werden,
wenn den bisherigen Geldgebern eine gleichwertige Sicherheit
angeboten würde. In seinem Antwortschreiben an die
HypoVereinsbank hält Mario Corti am 13. Juli Folgendes fest: Da
sich die Banken verpflichtet haben, uns neues Geld zur Verfügung
zu stellen, sind unsererseits auch einige besondere
Voraussetzungen zu erfüllen. Im Übrigen stellt das
Vertragswerk aber sicher, dass die bisherigen Gläubiger in
ihrer Rechtsstellung nicht beeinträchtigt oder gar verletzt
werden. Die Swissair Group beabsichtigt gegenwärtig nicht,
diese neue Kreditfazilität in den nächsten Wochen oder Monaten
zu beanspruchen. Aus dieser Antwort geht der wahre Sachverhalt
bezüglich der Kreditfazilität nicht hervor.
Im
Auftrag der SAirGroup verfasste die Anwaltskanzlei Homburger am
17. Juli zwei Memos, in welchen sie zu wesentlichen Punkten des
Kreditvertrages vom 11. Juli Stellung nahm. Aufgelistet wurden
unter anderem die Dokumente, die den Banken innerhalb von 30 und
60 Tagen einzureichen waren. Es wurde auch auf potenzielle
Probleme bezogen auf andere syndizierte Kredite sowie auf
abweichende Begriffsdefinitionen hingewiesen. Ferner führten
sie die extrem harten Konditionen auf, die die SAirGroup zu erfüllen
hatte. Sie vertraten die Meinung, dass es diese Bedingungen für
die SAirGroup äusserst schwer machten, den Kredit überhaupt
beanspruchen zu können.
An
der Sitzung des Verwaltungsrates vom 20. August nahm der
Verwaltungsrat im Nachhinein zustimmende Kenntnis von der
Bridge-Loan-Fazilität über 1 Mrd. Fr. Dabei wurde
festgestellt, dass die Fazilität dazu diene, die Liquidität
der SAirGroup auch unter Stressszenarien sicherstellen zu können,
was den vertraglichen Bedingungen nicht entsprach.
In
einem Status Overview der Credit Suisse First Boston per 20. September
wurden die wesentlichen Details des Kreditvertrages und die
Pendenzen festgehalten. Darin führte die Credit Suisse First
Boston aus, dass die Kreditlimite derzeit noch nicht beansprucht
werden könne, weil noch nicht alle Bedingungen erfüllt seien.
Ferner hielt die Bank fest, dass es in den Monaten Juli und
August zu Kreditrückzahlungen und damit zu einer Verletzung der
Vertragsbestimmungen gekommen sei.“
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