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Ein
Informationssystem für alle Ausländer
Am
Dienstag hat der Nationalrat eine Gesetzesgrundlage
verabschiedet, nach dem die Informationssysteme für den Ausländer-
und Asylbereich zusammengelegt werden.
BERN.
Das neue Informationssystem heisst „Ausländer 2000“.
Durch ihn sollen spezifische Zugriffsprofile möglich werden. In
„Ausländer 2000“ werden besonders schützenswerte
Personendaten im Sinne des Bundsgesetzes über den Datenschutz
bearbeitet. Es wird der Beachtung von Datenschutz- und
Informatiksicherheitsbestimmungen ein grosser Stellenwert
beigemessen.
Das
Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) und das Bundesamt für Flüchtlinge
(BFF) haben zur Unterstützung ihrer Kernprozesse
Informatiksysteme im Einsatz gehabt, die in den vergangenen
Jahren laufend um- und ausgebaut wurden. Das zentrale Ausländerregister
(ZAR) besteht seit 1982, das automatisierte
Personenregistratursystem (AUPER) wurde 1985 eingeführt. Weil
beide Systeme veraltet sind und den heutigen Anforderungen weder
in technischer, noch in datenschutzrechtlicher Hinsicht genügen,
tritt an ihre Stelle das flexible System „Ausländer 2000“.
Trotz
klarer Trennung von ZAR und AUPER musste in den letzten Jahren
eine gemeinsame Nutzung der Daten für die Realisierung neuer
Bedürfnisse sichergestellt werden. Diese Bedürfnisse waren die
Erstellung von Ausweisen, Realisierung der Sicherheitsleistungs-
und Rückerstattungspflicht (SiRück) und die Erstellung von
Statistiken. Dies führte zu einer Verwischung der Systemgrenzen
und damit zunehmend zu Problemen technischer und rechtlicher
Natur. Im Auftrag des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartements wurde am 9. November 1998 die Schaffung des
neuen Systems gestartet.
„Ausländer
2000“ ist ein amtübergreifendes EDV-Projekt. Es wird die
bestehenden Systeme ZAR und AUPER durch ein neues, gemeinsames
System ablösen. Das neue System wird flexibel und modular
aufgebaut sein. Gewisse Module sind für das BFA, andere für
das BFF bestimmt; weiter wird das „Ausländer 2000“ die
Erstellung von spezifischen Zugriffsprofilen ermöglichen. Durch
das neue System dient als EDV-Unterstützung bei den wichtigsten
Funktionen und Tätigkeiten der am System beteiligten Behörden
von der Einreise der ausländischen Person über den Aufenthalt
bis zum Verlassen der Schweiz. Es werden auch statistische
Auswertungen ermöglicht, die vielfältigen Anforderungen genügen.
In
der neuen Gesetzesgrundlage ist der Betrieb, der Zweck und die
Nutzung des Systems geregelt. Die rechtliche, notwendige Basis für
„Ausländer 2000“ wird geschaffen und ab 2005 soll es in
Betrieb sein. Die Kosten für das neue System betragen zwischen
13,5 und 15,5 Millionen Franken.
In
der Botschaft des Bundesrates wird mitgeteilt, dass die Arbeit
der Behörden von der Einreise der ausländischen Person über
den Aufenthalt bis zum Verlassen der Schweiz erleichtert wird.
Weiter wird angeführt, dass durch die einmalige Erfassung der
Daten, das die Ämter auf kantonaler und kommunaler Ebene
benutzen werden, Doppelspurigkeiten vermieden werden.
Insbesondere soll es eine einmalige und einheitliche
Datenerfassung zur Identität der registrierten Personen ermöglichen.
Bei dem neuen System stehen zentrale Persönlichkeitsgüter und
der Schutz der Privatsphäre im Vordergrund. Weil im Asylbereich
die Angaben der Religion und Ethnie nötig sind, ist der
Bundesrat auf die Erfassung, nach Einverständnis der
Betroffenen, nicht eingegangen.
Metzler
besucht Ratsvorsitzende der EU-Präsidentschaft
BERN.
In Athen haben sich heute Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold
und der Ratsvorsitzende der griechischen EU- Präsidentschaft,
Michalis Chrysochoidis, zu einem Arbeitsgespräch getroffen. Auf
der Traktandenliste standen
insbesondere
die weit fortgeschrittenen Verhandlungen zu Schengen/Dublin und
Migrationsfragen. Die Minister waren sich einig, dass bei den
Bilateralen II ein ausgewogenes Verhandlungsergebnis erzielt
werden müsse.
Absage
der Lateinamerikareise von Calmy-Rey
BERN.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung in der Golfregion muss
Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin des Eidgenössischen
Departements für auswärtige Angelegenheiten, EDA, ihre für
den 20. bis 30.3.2003 geplante Reise nach Lateinamerika
(Brasilien, Peru, Kolumbien) annulieren.
Entscheid-
und Vollzugsstopp für Irak-Flüchtlinge
BERN.
Angesichts der unsicheren Lageentwicklung setzt das Bundesamt für
Flüchtlinge (BFF) die Entscheidtätigkeit für Asylsuchende aus
dem Irak vorläufig aus. Im weiteren ersucht das BFF die
Kantone, von einem Vollzug der Wegweisung für Personen aus dem
Irak abzusehen. Laufende und bereits abgelaufene
Ausreisefristen, die für Personen aus dem Irak angesetzt worden
sind, werden hinfällig.
Produzenten-
und Importpreisindex im Februar 2003
BERN.
Der vom Bundesamt für Statistik (BFS) berechnete Gesamtindex
der Produzenten- und Importpreise ging im Februar 2003 gegenüber
dem Vormonat um 0,1 Prozent zurück. Sein Stand beträgt 95,5
Punkte (Basis Mai 1993 = 100). Gegenüber dem Vorjahr
verzeichneten die Inlandprodukte einen Preisrückgang um 0,2
Prozent, die Importprodukte einen leichten Anstieg um 0,2
Prozent. Insgesamt blieb damit das Preisniveau des
Gesamtangebots gegenüber dem Vorjahr stabil. Leichter Rückgang
der Inlandpreise im Vergleich zum Vormonat. Der vom Bundesamt für
Statistik berechnete Produzentenpreisindex ging im Februar 2003
gegenüber dem Vormonat um 0,1 Prozent zurück. Sein Stand liegt
bei 95,3 Punkten (Basis Mai 1993 = 100). Im Jahresvergleich
stellte man einen Rückgang um 0,2 Prozent fest. Der Index zeigt
die Entwicklung der Ab-Werk-Preise für die im Inland
hergestellten Produkte. Dienstleistungen sind darin nicht berücksichtigt.
Schweizer
Verbindungsbüro geschlossen
BERN/BAGDAD.
Das schweizerische Personal des Verbindungsbüros der Schweiz in
Bagdad hat heute (18. März) die Stadt verlassen. Der Betrieb
des Verbindungsbüros ist somit bis auf weiteres eingestellt.
Dieser wird wieder aufgenommen, sobald es die Sicherheitslage
erlaubt. Die zwei bisher noch im Verbindungsbüro der Schweiz in
Bagdad für das Eidgenössische Departement für auswärtige
Angelegenheiten (EDA) tätigen Schweizer, darunter der Chef des
Verbindungsbüros, haben heute Bagdad verlassen. Die Abreise
folgt dem Beispiel des Personals der anderen westeuropäischen Länder.
Die beiden Schweizer reisten nach Amman und bleiben dort auf
Abruf bereit. Aus Sicherheitsgründen hält sich auch kein
schweizerisches Personal der Humanitären Hilfe des EDA in
Bagdad auf. Je nach Entwicklung der Lage ist ein späterer
humanitärer Einsatz von Schweizer EDA-Personal nicht
ausgeschlossen. Das EDA rät nachdrücklich von Reisen nach Irak
ab. Es ist nicht in der Lage, Personen, die sich freiwillig und
auf eigenes Risiko in den Irak begeben, um beispielsweise an
einer Aktion im Rahmen der "Human shields "
teilzunehmen, im Ernstfall zu Hilfe zu eilen.
In
jedem Falle fordert das EDA Personen, die sich dennoch in den
Irak begeben, dazu auf, sich mit der Sektion Konsularischer
Schutz (Tel. 031 322 44 52 und 031 324 98 08) in Verbindung zu
setzen. Ausserdem empfiehlt das EDA ihnen, sich bei den
Konsulaten der Schweiz an ihren Versammlungspunkten in den
Nachbarländern des Iraks zu melden.
SRK
intensiviert Hilfsvorbereitungen für Irak-Krise
BERN.
Angesichts des drohenden Kriegsausbruches intensiviert das
Schweizerische Rote Kreuz (SRK) seine Vorbereitungen für die
Hilfe an die irakische Zivilbevölkerung. In enger
Zusammenarbeit mit dem Jordanischen und dem Türkischen Roten
Halbmond werden Flüchtlingslager an der Grenze zu Irak
vorbereitet. In Jordanien beteiligt sich das SRK an der
Erstellung der Wasserversorgung und hygienischen Anlagen eines
Camps für 5'000 Flüchtlinge. In die Türkei werden diese Tage
Wolldecken, Matratzen und Küchensortimente verschickt. An der
Finanzierung dieser Hilfe im Wert vom 550'000 Franken ist die
Humanitäre Hilfe des Bundes namhaft beteiligt. Das SRK hat
ausserdem entschieden, 1 Million Franken für humanitäre
Soforthilfe in den kommenden Wochen freizusetzen.
Haltung
der Schweizer in Kyoto
Das
3. internationale Weltwasserforum findet vom 16. bis 23. März
in Kyoto statt. Eine weltweite Süsswasser-Strategie soll
festgelegt und von den teilnehmenden Ländern verabschiedet
werden.
BERN/KYOTO.
In Kyoto findet vom 16. bis 23. März 2003 das internationale
Weltwasserforum statt. Vertreter von Staaten, internationalen
Organisationen, NGOs und Wirtschaftskreise treffen sich, um eine
weltweite Süsswasser-Strategie festzulegen.
Die
Generalversammlung der UNO hat auf Vorschlag Tadjikistans hin
das Jahr 2003 zum Internationalen Jahr des Wassers erklärt. Als
Task Manager wurden die UNESCO und die UN-Abteilung Wirtschaft
und Soziales (UNDESA) ernannt. Im Internationalen Jahr des
Wassers ist die Zivilgesellschaft, die Politik, Wirtschaft und
Wissenschaft weltweit aufgefordert, auf einen nachhaltigen
Umgang mit den begrenzten Süsswasserressourcen aufmerksam zu
machen. Organisationen und Menschen sind aufgerufen, mit
speziellen Aktionen und Aktivitäten zum Verständnis für das
Thema Wasser in den verschiedensten Lebensbereichen einen
Beitrag zu leisten.
Im
Jahr 2010 wird die Hälfte der Weltbevölkerung in Regionen
leben, wo Mangel an Wasser und Ernährung, Hygiene und
Landwirtschaft ein Problem sein wird. Eine weltweite Süsswasser-Strategie
ist daher mehr als nötig. Das Weltwasserforum ist der einzige
Rahmen, um die Wasserproblematik auf internationaler Ebene und
in umfassender Weise anzugehen.
Am
3. Weltwasserforum stehen fünf Themen im Vordergrund:
Trinkwasser und Siedlungshygiene; Wasser zur
Nahrungsmittelproduktion und ländliche Entwicklung; Schutz vor
Verunreinigungen und Schutz der Ökosysteme; Katastrophenschutz
und Risikomanagement; Ressourcenbewirtschaftung und Teilen von
Nutzen.
Die
wichtigsten Entscheidungen und Beschlüsse werden in einer Erklärung
festgehalten, die von den Ministern der teilnehmenden Länder
verabschiedet werden soll.
Die
Schweizer Delegation steht unter der Leitung der Staatssekretäre
Philippe Roch, Direktor des Bundesamtes für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL), und Walter Fust, Direktor für Entwicklung
und Zusammenarbeit (DEZA). Die Delegation, der auch das
Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG) angehört, wird
folgende Standpunkte vertreten:
Ökosystem-Ansatz:
Ökosysteme, insbesondere Wälder, Böden und Feuchtgebiete,
fangen Wasser auf, filtern es, halten es zurück und geben es
wieder ab. Ihr Schutz und ihre nachhaltige Nutzung sind
unabdingbar, um qualitativ gute und genügende Wasserressourcen
sicherzustellen. Künftig müssen Wassernutzungspläne und
wasserbezogene Projekte Schutz und nachhaltige Nutzung der Ökosysteme
mit berücksichtigen.
Schweizerische
Strategie beim Hochwasserschutz: Ein wirksamer Hochwasserschutz
muss bei den Flusseinzugsgebieten ansetzen. Die in der Schweiz
angewandte Strategie könnte anderen Ländern mit ähnlichen
naturräumlichen Bedingungen als Grundlage dienen.
Schutz
vor Hochwasser und Dürre: In der Entwicklungszusammenarbeit
muss der Schutz vor derartigen Naturkatastrophen prioritär
behandelt werden, denn sie können langjährige Entwicklungsbemühungen
innert kürzester Zeit zunichte machen.
Klimaänderung
mit Wasser: Die Auswirkungen der Klimaerwärmung auf die Gewässersysteme
müssen berücksichtigt werden. Berücksichtigt in der
langfristigen Bewirtschaftung der Flusseinzugsgebiete ebenso in
der Raumplanungs-, Umwelt- und Landschaftspolitik.
Haftpflicht:
Die Einführung einer Haftpflichtregelung für Unternehmen,
welche die Umwelt über die Grenzen ihres Landes hinaus
verschmutzen könnten, sollte auch auf globaler Ebene erfolgen.
Vorbild ist das Haftpflichtprotokoll, das unlängst im Rahmen
der UNO-Wirtschaftskommission für Europa gut geheissen worden
ist. Die Einführung einer Haftpflicht hätte präventive
Wirkung auf Unternehmen: Sie schafft Anreize, zusätzliche
Massnahmen zum Schutz der Umwelt zu ergreifen. Sollte dennoch
ein Schaden eintreten, ermöglicht die Haftpflichtregelung, vom
Schaden Betroffene auch in Nachbarländern zu entschädigen.
Diese Idee war von der Schweiz auf europäischer Ebene und im
Bereich Wasser mit Erfolg lanciert worden.
Zugang
zu Wasser für alle: Wasser ist ein allgemeines Gut mit
wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem und ökologischem Wert.
Jedem einzelnen dieser Werte muss gesondert Rechnung getragen
werden. Diese Tatsache ist bei den gegenwärtig auf sämtlichen
Kontinenten stattfindenden Privatisierungsvorhaben zu berücksichtigen.
Insbesondere müssen die Regierungen der armen Bevölkerung den
Zugang zu Wasser auch dann garantieren, wenn die
Versorgungsnetze privatisiert werden.
Betriebsergebnisse
von AHV, IV und EO (EFV)
BERN.
Die
AHV verzeichnet im Jahr 2002 einen Aufwand von 29'095 Millionen
Franken. Der Ertrag aus Beiträgen und den Regresseinnahmen beträgt
29'685 Millionen. Der Aufwand der IV beläuft sich auf 9'964
Millionen Franken, die Beiträge auf 8'775 Millionen. Der
Verlustvortrag der IV beträgt 4'503 Millionen. Das für die
Deckung von Jahresverlusten verfügbare Vermögen von AHV und EO
bilanziert mit 18'831 Millionen Franken. >>>
Die
Teilrevision des ETH-Gesetzes ist heute abgeschlossen worden.
BERN.
Die letzte Differenz zwischen National- und Ständerat betraf
die Frage, ob im ETH-Gesetz eine Bestimmung über die Förderung
von Lehrstellen zu normieren ist. Dies wurde nun abgelehnt. >>>
Bundesrätin
Micheline Calmy-Rey vor der UN-Menschenrechtskommission in Genf
BERN.
Angesichts der imminenten Kriegsgefahr im Irak drückte Bundesrätin
Micheline Calmy-Rey ihre tiefe Besorgnis über das sich
abzeichnende Scheitern einer friedlichen Beilegung des Konflikts
aus. Vor der Menschenrechtskommission lancierte sie den Aufruf:
Die Genfer Konventionen zum humanitären Völkerrecht müssen
respektiert und die internationale Gerichtsbarkeit verstärkt
werden. Die Aussenministerin unterstrich zudem die
Notwendigkeit, die Menschenrechte auch im Kampf gegen den
Terrorismus zu respektieren. Den Aufenthalt in Genf nutzte
Calmy-Rey auch für bilaterale Gespräche sowie ein Treffen mit
Sergio Vieira de Mello, dem UN-Hochkommissar für
Menschenrechte. >>>
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