Keine Kriegsmaterialexporte

BERN. Der Beginn einer Intervention gegen den Irak ohne ausdrückliche Genehmigung des UNO-Sicherheitsrats erfordert die Anwendung des Neutralitätsrechts, das direkte Auswirkungen auf die Benützung des schweizerischen Luftraums hat.

Calmy-Rey vor der UN-Menschenrechts- kommission

GENF. Angesichts der imminenten Kriegsgefahr im Irak drückte Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ihre tiefe Besorgnis über das sich abzeichnende Scheitern einer friedlichen Beilegung des Konflikts aus.

Der Bundesrat bedauert den Kriegsausbruch im Irak

BERN. In seiner Rede vor der Bundesversammlung drückte Bundespräsident Couchepin im Namen des Gesamtbundesrats seine Betroffenheit über den Kriegsausbruch im Irak aus.

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

20. März 2003

Keine Kriegsmaterialexporte

Der Beginn einer Intervention gegen den Irak ohne ausdrückliche Genehmigung des UNO-Sicherheitsrats erfordert die Anwendung des Neutralitätsrechts, das direkte Auswirkungen auf die Benützung des schweizerischen Luftraums hat.

BERN. Heute Nacht hat Bush den Feldzug gegen den Irak begonnen. Nach Beginn der militärischen Intervention im Irak hat der Bundesrat entschieden, die Bedingungen für den Export von Kriegsmaterial zu verschärfen, beziehungsweise zu verbieten.

Der Bundesrat erachtet die Intervention als einen bewaffneten Konflikt zwischen Staaten. Eine Genehmigung des Uno-Sicherheitsrats besteht nämlich nicht. Dies stellt einen Anwendungsfall des Neutralitätsrechts dar, das direkte Auswirkungen auf die Benützung des schweizerischen Luftraums hat. Die Neutralitätsrechts-Anwendung entspricht der Praxis der Schweiz, wie der Bundesrat heute morgen bestätigte. Die Schweiz wird also darauf achten, dass sie in keiner Weise zu den militärischen Operationen oder zu den Kriegsanstrengungen beiträgt.

Gemäss des Neutralitätsrechts ist es Flugzeugen von Staaten, die sich an der militärischen Intervention gegen den Irak beteiligen, untersagt, die Schweiz im Zusammenhang mit dem Konflikt zu überfliegen. Dieses Verbot umfasst auch Überwachungs- und Aufklärungsflüge zu militärischen Zwecken. Überflüge zu humanitären Zwecken, einschliesslich des Transports von Verwundeten, sind jedoch gestattet. Ausserhalb der militärischen Intervention gegen den Irak werden militärische Überflüge, die über den „Courant normal“ hinausgehen, nicht erlaubt.

Konkrete Beschlüsse des Bundesrats sind, Exporte von Kriegsmaterial durch die Eidgenossenschaft zu verbieten, Exporte von Kriegsmaterial durch RUAG und Unternehmen mit einer Beteiligung der RUAG von mehr als 50 Prozent zu verbieten, insofern sie entweder einen Beitrag an die militärischen Operationen leisten oder den „Courant normal“ übersteigen–das heisst wegen der militärischen Operation zunehmen. Zu diesem Zweck werden solche Exporte strikte überwacht. Der Angestellte muss ausserdem bescheinigen, dass das zu exportierende Material nicht für die laufenden militärischen Opreationen eingesetzt wird.

Weitere Beschlüsse sind, Exporte von Kriegsmaterial durch andere private Unternehmen gemäss der einschlägigen Gesetzgebung zu überwachen. Solche Exporte werden dann nicht bewilligt, wenn sie entweder einen Beitrag an die militärischen Operationen leisten oder den „Courant normal“ übersteigen-das heisst wegen der militärischen Option zunehmen. Weiter sollen die Exporte durch einen Kontrollmechanismus überwacht werden, welcher gemeinsam von EDA und EDV betrieben wird.

Calmy-Rey vor der UN-Menschenrechtskommission

GENF. Angesichts der imminenten Kriegsgefahr im Irak drückte Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ihre tiefe Besorgnis über das sich abzeichnende Scheitern einer friedlichen Beilegung des Konflikts aus. Vor der Menschenrechtskommission lancierte sie den Aufruf: Die Genfer Konventionen zum humanitären Völkerrecht müssen respektiert und die internationale Gerichtsbarkeit verstärkt werden. Die Aussenministerin  unterstrich zudem die Notwendigkeit, die Menschenrechte auch im Kampf gegen den Terrorismus zu respektieren. Den Aufenthalt in Genf nutzte Calmy-Rey auch für bilaterale Gespräche sowie ein Treffen mit Sergio Vieira de Mello, dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte.

Der Bundesrat bedauert den Kriegsausbruch im Irak

BERN. In seiner Rede vor der Bundesver-sammlung drückte Bundes-präsident Couchepin im Namen des Gesamtbundesrats seine Betroffenheit über den Kriegsausbruch im Irak aus. Der Bundesrat bedauere, dass die USA und die anderen beteiligten Länder sich über die UNO-Charta hinweggesetzt haben, für deren Werte und Grundsätze sie bisher eingetreten waren. Damit ein Waffeneinsatz gerechtfertigt sei, müsse er vom Sicherheits-rat bewilligt sein. Pascal Couchepin versicherte, die Schweiz werde sich weder direkt noch indirekt an den militärischen Operationen beteiligen. Die Gedanken der Schweiz seien heute bei der direkt betroffenen Zivilbevölkerung. Der Bundespräsident rief denn auch die Konfliktparteien dazu auf, die Genfer Konventionen und das humanitäre Völkerrecht einzuhalten. >>>

 

 

 

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