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Keine
Kriegsmaterialexporte
Der
Beginn einer Intervention gegen den Irak ohne ausdrückliche
Genehmigung des UNO-Sicherheitsrats erfordert die Anwendung des
Neutralitätsrechts, das direkte
Auswirkungen auf die Benützung des schweizerischen Luftraums
hat.
BERN.
Heute Nacht hat Bush den Feldzug gegen den Irak begonnen.
Nach Beginn der militärischen Intervention im Irak hat der
Bundesrat entschieden, die Bedingungen für den Export von
Kriegsmaterial zu verschärfen, beziehungsweise zu verbieten.
Der
Bundesrat erachtet die Intervention als einen bewaffneten
Konflikt zwischen Staaten. Eine Genehmigung des
Uno-Sicherheitsrats besteht nämlich nicht. Dies stellt einen
Anwendungsfall des Neutralitätsrechts dar, das direkte
Auswirkungen auf die Benützung des schweizerischen Luftraums
hat. Die Neutralitätsrechts-Anwendung entspricht der Praxis der
Schweiz, wie der Bundesrat heute morgen bestätigte. Die Schweiz
wird also darauf achten, dass sie in keiner Weise zu den militärischen
Operationen oder zu den Kriegsanstrengungen beiträgt.
Gemäss
des Neutralitätsrechts ist es Flugzeugen von Staaten, die sich
an der militärischen Intervention gegen den Irak beteiligen,
untersagt, die Schweiz im Zusammenhang mit dem Konflikt zu überfliegen.
Dieses Verbot umfasst auch Überwachungs- und Aufklärungsflüge
zu militärischen Zwecken. Überflüge zu humanitären Zwecken,
einschliesslich des Transports von Verwundeten, sind jedoch
gestattet. Ausserhalb der militärischen Intervention gegen den
Irak werden militärische Überflüge, die über den „Courant
normal“ hinausgehen, nicht erlaubt.
Konkrete
Beschlüsse des Bundesrats sind, Exporte von Kriegsmaterial
durch die Eidgenossenschaft zu verbieten, Exporte von
Kriegsmaterial durch RUAG und Unternehmen mit einer Beteiligung
der RUAG von mehr als 50 Prozent zu verbieten, insofern sie
entweder einen Beitrag an die militärischen Operationen leisten
oder den „Courant normal“ übersteigen–das heisst wegen
der militärischen Operation zunehmen. Zu diesem Zweck werden
solche Exporte strikte überwacht. Der Angestellte muss
ausserdem bescheinigen, dass das zu exportierende Material nicht
für die laufenden militärischen Opreationen eingesetzt wird.
Weitere
Beschlüsse sind, Exporte von Kriegsmaterial durch andere
private Unternehmen gemäss der einschlägigen Gesetzgebung zu
überwachen. Solche Exporte werden dann nicht bewilligt, wenn
sie entweder einen Beitrag an die militärischen Operationen
leisten oder den „Courant normal“ übersteigen-das heisst
wegen der militärischen Option zunehmen. Weiter sollen die
Exporte durch einen Kontrollmechanismus überwacht werden,
welcher gemeinsam von EDA und EDV betrieben wird.
Calmy-Rey
vor der UN-Menschenrechtskommission
GENF.
Angesichts der imminenten Kriegsgefahr im Irak drückte Bundesrätin
Micheline Calmy-Rey ihre tiefe Besorgnis über das sich
abzeichnende Scheitern einer friedlichen Beilegung des Konflikts
aus. Vor der Menschenrechtskommission lancierte sie den Aufruf:
Die Genfer Konventionen zum humanitären Völkerrecht müssen
respektiert und die internationale Gerichtsbarkeit verstärkt
werden. Die Aussenministerin
unterstrich zudem die Notwendigkeit, die Menschenrechte
auch im Kampf gegen den Terrorismus zu respektieren. Den
Aufenthalt in Genf nutzte Calmy-Rey auch für bilaterale Gespräche
sowie ein Treffen mit Sergio Vieira de Mello, dem
UN-Hochkommissar für Menschenrechte.
Der
Bundesrat bedauert den Kriegsausbruch im Irak
BERN.
In seiner Rede vor der Bundesver-sammlung drückte Bundes-präsident
Couchepin im Namen des Gesamtbundesrats seine Betroffenheit über
den Kriegsausbruch im Irak aus. Der Bundesrat bedauere, dass die
USA und die anderen beteiligten Länder sich über die
UNO-Charta hinweggesetzt haben, für deren Werte und Grundsätze
sie bisher eingetreten waren. Damit ein Waffeneinsatz
gerechtfertigt sei, müsse er vom Sicherheits-rat bewilligt
sein. Pascal Couchepin versicherte, die Schweiz werde sich weder
direkt noch indirekt an den militärischen Operationen
beteiligen. Die Gedanken der Schweiz seien heute bei der direkt
betroffenen Zivilbevölkerung. Der Bundespräsident rief denn
auch die Konfliktparteien dazu auf, die Genfer Konventionen und
das humanitäre Völkerrecht einzuhalten. >>>
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