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Verbesserte
Bedingungen für die IVG
Das
Parlament hat mit der Differenzbereinigung im Nationalrat die
vierte Revision des Gesetzes über die Invalidenversicherung
(IVG) abgeschlossen. Ab dem 1. Januar 2004 gibt es neue
Leistungen und auch neue Abläufe.
BERN.
Wichtigstes Ziel der Revision sind die Finanzen der IV, die
wieder ins Lot gebracht werden müssen. Dies soll über die Erhöhung
der Mehrwertsteuer und über die Abschaffung der Zusatzrente an
die Ehepartner von IV-Rentnern erfolgen. Wie hoch der
Mehrwertsteuerzuschlag und der Bundesanteil sein soll, ist noch
unklar und soll erst in der Sondersession im Mai bereinigt
werden.
Neben
den Sparmassnahmen gibt es aber auch explizite Verbesserungen für
Menschen mit einer Behinderung. Die Hilflosenentschädigung wird
neu konzipiert und der Betrag verdoppelt. Ebenfalls geändert
wird das Rentensystem. Neu gibt es eine Dreiviertelrente, die
bei einem Invaliditätsgrad zwischen 60 und 70 Prozent
ausgerichtet wird. Erst über einem Invaliditätsgrad von 70
Prozent und höher besteht ein Anspruch auf die ganze Rente.
Ausserdem wird das Taggeldsystem der IV jenem der
Unfallversicherung angeglichen.
Die
IV-Stellen bereiten sich nun auf die Umsetzung der Reform vor.
Spätestens auf den 1. Januar 2005 errichten die IV-Stellen
regionale ärztliche Dienste, die mit der Abklärung der
medizinischen Leitungsvoraussetzung beauftragt sind. Das
bisherige Untersuchungsverbot wird abgeschafft.
Neu
sind die IV-Stellen auch zu einer aktiven Arbeitsvermittlung
verpflichtet. Erfahrungen zeigen, dass damit die Versicherten
schneller und persönlicher zurück zur Arbeit finden. Gerade
hier ist auch wertvoll, dass die interinstitutionelle
Zusammenarbeit der IV-Stellen mit anderen Durchführungsorganen
im Bereich der Sozialversicherung verbessert wird.
Angesichts
der Gesamtschulden der IV von fünf Milliarden Franken begrüssen
die IV-Stellen, dass ihre Arbeit nun jedes Jahr geprüft wird.
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