Einführung einer Abfallgrundgebühr in Basel

BASEL. In Basel wird per 1. Juli 2003 eine Abfallgrundgebühr eingeführt.

Zunahme der Arbeitslosigkeit in Basel

BASEL. Innerhalb eines Monats stieg die Arbeitslosenquote im Kanton Basel-Stadt von 3,6 % Ende Februar auf 4,0 % Ende März 2003.

Attraktiver Hochschulplatz Zürich

ZÜRICH. Die Stadt Zürich entwickelt sich zu einem der attraktivsten Hochschulplätze Europas.

Ski-WM 2003 wird nachbearbeitet

CHUR. Die Gemeinde St. Moritz will eine Studie zu den wirtschaftlichen Folgen der Ski-WM 2003 erarbeiten lassen.

Investitionshilfe- vereinbarung mit Matterhorn Gotthard Bahn genehmigt

CHUR. Der Bund und die Kantone Wallis, Uri und Graubünden unterstützen die Totalsanierung eines Abschnitts der Strecke zwischen Hospental und Realp der Matterhorn Gotthard Bahn, ehemals Furka-Oberalp Bahn, mit einem Gesamtbetrag von fünf Millionen Franken.

Katastrophenhilfe- abkommen mit Lichtenstein

CHUR. Die Bündner Regierung ist einverstanden, dass der Bund mit dem Fürstentum Lichtenstein ein Katastrophenhilfeabkommen unterzeichnet.

Weitere Beiträge für die Unwetterschäden 2002

CHUR. Für drei Instandstellungsprojekte nach den Unwettern vom Herbst 2002 hat die Regierung Kantonsbeiträge von insgesamt rund 390'000 Franken genehmigt.

Drogendelegation des Stadtrates von Zürich unterstützt BetmG-Revision

ZÜRICH.  Die Drogendelegation des Stadtrates von Zürich unterstützt die geplante Revision des Betäubungsmittelgesetzes.

Sanierungsmassnahmen 04 betreffen alle grossen Ausgabenpositionen

ZÜRICH. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat im Rahmen des Sanierungsprogramms 04 die Massnahmen festgelegt.

Lastenverschiebung im Bereich der Spitalfinanzierung zu den Gemeinden

ZÜRICH. Der Zürcher Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Änderung der Verordnung über die Staatsbeiträge an die Krankenpflege ab dem 1. Januar 2004, die eine Lastenverschiebung im Bereich der Spitalfinanzierung zu den Gemeinden von rund 90 Mio. Franken zur Folge hat.

Kantone übernehmen das Linthwerk

ZÜRICH. Im September 2002 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons St.Gallen dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das Linthwerk (Linthkonkordat) mit klarem Mehr zugestimmt.

Hochwasserschutz Marthalen

ZÜRICH. Mit einem feierlichen Spatenstich wurden heute die Bauarbeiten für das Hochwasserrück- haltebecken Fohloch in Marthalen aufgenommen.

Einrichtung eines Psychiatriestützpunktes am Bezirksspital Affoltern

ZÜRICH. Für die Errichtung eines Psychiatriestützpunktes im Bezirksspital Affoltern hat der Regierungsrat einen Betrag von 5,7 Millionen Franken zugesichert.

3‘000 Franken Busse für Untersuchungsrichter

SOLOTHURN. Der Regierungsrat nahm vom Bericht und Antrag der von ihm im November 2002 eingesetzten Disziplinaruntersuchungs- kommission zum Disziplinarverfahren gegen Untersuchungsrichter Markus Henzi Kenntnis.

Wirtschaftsforum Graubünden mit neuem Arbeitsprogramm

CHUR. Das Wirtschaftsforum Graubünden erhält für sein Arbeitsprogramm 2003 einen kantonalen Beitrag von 120'000 Franken.

Nachtragskredite I. Serie 2003

ZÜRICH. Der Regierungsrat beantragt dem Zürcher Kantonsrat mit der I. Serie 2003 einen Nachtragskredit von 10.7 Millionen Franken in der Laufenden Rechnung  und zwei Nachtragskredite von insgesamt 15.4 Millionen Franken in der Investitionsrechnung.

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

8. Mai 2003

Einführung einer Abfallgrundgebühr in Basel

BASEL. In Basel wird per 1. Juli 2003 eine Abfallgrundgebühr eingeführt. Sie beträgt für Haushalte 60 Franken pro Jahr. Betriebe bezahlen entsprechend der Anzahl Vollzeitstellen eine jährliche Abfallgrundgebühr zwischen 125 und 500 Franken.

Seit Einführung der Sackgebühr 1993 stiegen die Kosten für die Kehrichtverbrennung um rund 30 Prozent. Trotzdem wurde die Sackgebühr nie erhöht. Das dadurch entstandene Defizit in der Basler Abfallrechnung wurde bisher mittels Steuermittel gedeckt, was aber gemäss eidgenössischem Umweltschutzgesetz nur in speziellen Fällen zulässig ist.

Auf der Ausgabenseite ist kein finanzieller Spielraum vorhanden, da eine Reduktion der Kosten nur mit einem massiven Abbau des Dienstleistungsangebotes zu bewerkstelligen wäre. Da auf eine Erhöhung der Sackgebühr verzichtet und eine ausgeglichene Rechnung angestrebt wird, führt der Regierungsrat auf den 1. Juli 2003 eine Abfallgrundgebühr ein. Mit dieser werden inskünftig die Grunddienstleistungen abgegolten. Zu diesen Grunddienstleistungen zählen unter anderem die Anschaffung und der Betrieb der Fahrzeugflotte, das mehrmals wöchentliche Abfahren der Sammelrouten sowie der Unterhalt und die Pflege des Wertstoffsammelstellen-Netzes.

Die Abfallgrundgebühr beträgt für Haushalte jährlich 60 Franken. Betriebe bezahlen - in Abhängigkeit zur Anzahl Vollzeitstellen – zwischen 125 und 500 Franken. Mit diesen Einnahmen wird sichergestellt, dass die Basler Abfälle auch weiterhin gemäss dem modernsten Stand der Technik entsorgt und nachfolgenden Generationen keine Altlasten aufgebürdet werden.

Zunahme der Arbeitslosigkeit in Basel

BASEL. Innerhalb eines Monats stieg die Arbeitslosenquote im Kanton Basel-Stadt von 3,6 % Ende Februar auf 4,0 % Ende März 2003. Die Zahl der arbeitslosen Personen nahm um 370 auf 4 071 zu (+10 %).

Diese ausserordentlich hohe Zunahme der Arbeitslosigkeit hat nach Angaben des KIGA vor allem mit der Aufarbeitung der Arbeitsrückstände im Regionalen Arbeitszentrum während des Monats März zu tun. Durch die Eröffnung eines Schnellschalters konnten pro Tag etwa 20 Stellensuchende zusätzlich angemeldet werden. Dies führte dazu, dass die Versicherten schneller zu ihrem Geld kamen und gleichzeitig statistisch erfasst wurden.

Nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit differenziert, lag die Arbeitslosenquote der Schweizerinnen im März bei 2,5 % und diejenige der Schweizer bei 3,0 %; für Ausländerinnen betrug sie 7,3 % und für Ausländer 6,7 %.

Attraktiver Hochschulplatz Zürich

ZÜRICH. Die Stadt Zürich entwickelt sich zu einem der attraktivsten Hochschulplätze Europas.

Die ETH Zürich präsentierte an ihrem Jahresmediengespräch Entwicklungspläne, die sie gemeinsam mit der Universität, der Stadt und dem Kanton Zürich realisieren will. Eckpfeiler sind der Ausbau des Standorts Hönggerberg zu einer eigentlichen Science City mit einem neuen Zentrum für bildgebende Verfahren (Imaging Center) sowie die Verbindung von Wohnen, Forschen, Lehren und Kultur im Hochschulgebiet rund um ETH und Universität. Überdies verstärkt die ETH ihren Technologietransfer.

Ski-WM 2003 wird nachbearbeitet

CHUR. Die Gemeinde St. Moritz will eine Studie zu den wirtschaftlichen Folgen der Ski-WM 2003 erarbeiten lassen. Untersucht werden unter anderem die Entwicklung neuer Stammgäste, der Logiernächte, der Umsätze und Frequenzen der Bergbahnen sowie die touristische Wertschöpfung. Die Regierung unterstützt dieses Projekt mit einem Kantonsbeitrag von 30'000 Franken.

Investitionshilfevereinbarung mit Matterhorn Gotthard Bahn genehmigt

CHUR. Der Bund und die Kantone Wallis, Uri und Graubünden unterstützen die Totalsanierung eines Abschnitts der Strecke zwischen Hospental und Realp der Matterhorn Gotthard Bahn, ehemals Furka-Oberalp Bahn, mit einem Gesamtbetrag von fünf Millionen Franken. Die Bündner Regierung hat den Kantonsanteil Graubündens der Investitionshilfevereinbarung von rund 220'000 Franken genehmigt.

Katastrophenhilfeabkommen mit Lichtenstein

CHUR. Die Bündner Regierung ist einverstanden, dass der Bund mit dem Fürstentum Lichtenstein ein Katastrophenhilfeabkommen unterzeichnet. Das Abkommen umfasst die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen. Der Bund hat auch bereits mit Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich ein Katastrophenhilfeabkommen unterzeichnet.

Weitere Beiträge für die Unwetterschäden 2002

CHUR. Für drei Instandstellungsprojekte nach den Unwettern vom Herbst 2002 hat die Regierung Kantonsbeiträge von insgesamt rund 390'000 Franken genehmigt. In den Gemeinden Roveredo, Splügen und Versam werden Wege saniert, Schuttfänge errichtet, Bachläufe freigelegt und kanalisiert sowie Böschungen und Wohngebiete gesichert. Die Gesamtsumme der Arbeiten beläuft sich auf rund 1,9 Millionen Franken.

Drogendelegation des Stadtrates von Zürich unterstützt BetmG-Revision

Die Drogendelegation des Stadtrates von Zürich unterstützt die geplante Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Sie kritisiert aber die geplante hohe Lenkungsabgabe auf Hanfprodukten.

ZÜRICH. Die Drogendelegation des Stadtrates von Zürich unterstützt die grösst mögliche

Liberalisierung des Betäubungsmittelgesetzes: Sie befürwortet im Gegensatz zum Ständerat die vom Bundesrat vorgeschlagene Einschränkung der Strafverfolgungspflicht für den Konsum und Besitz harter Drogen - allerdings mit dem Vorbehalt, dass der Konsum im öffentlichen Raum weiterhin nicht toleriert werden darf. Ebenso unterstützt die Drogendelegation des Stadtrates von Zürich die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums, hält jedoch - wie der Ständerat – am Mindestalter von 18 Jahren für den Kauf von Cannabis fest. Sie spricht sich ausserdem für die Verstärkung der Jugendschutzbestimmungen aus.

Eine zu hohe Besteuerung fördert den Schwarzmarkt Grundsätzlich unterstützt die Drogendelegation der Stadt Zürich das Prinzip einer Lenkungsabgabe auf Hanfprodukten. Sie befürchtet jedoch, dass eine derart hohe Lenkungsabgabe, wie sie die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vorgeschlagen hat, kontraproduktive Auswirkungen haben könnte: Zu hohe Preise auf Hanfprodukten werden genau jenen Schwarzmarkt fördern, den die Cannabisliberalisierung aus präventiver Sicht eindämmen will. Zudem ist es fragwürdig, ob eine Verteuerung der Hanfprodukte, Jugendliche tatsächlich vom Konsum abhalten wird. Die Erfahrung hat gezeigt, dass in der Regel prohibitive Massnahmen kein geeignetes Steuerungsinstrument für den Konsum von Suchtmitteln sind.

Handlungsbedarf aus Stadtzürcher Sicht

Die Drogendelegation der Stadt Zürich hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe beauftragt, die Revision des Betäubungsmittelgesetzes zu verfolgen und ihre Umsetzung in der Stadt Zürich vorzubereiten. Ziel ist es, bereits vor Inkrafttreten des revidierten Betäubungsmittelgesetzes, interdisziplinär und departementsübergreifend Vorschläge für die Vollzugspraxis zu erarbeiten.

Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe zeigen, dass vor allem in präventionsspezifischer Hinsicht und in bezug auf einen stadtverträglichen Umgang mit den Hanfläden Handlungsbedarf besteht.

Prävention: Die Präventionsmassnahmen bei Jugendlichen sollen bereits vor Inkrafttreten des revidierten BetmG verstärkt werden. Ausgebaut werden müssen vor allem die Instrumente zur Früherfassung und zur Sekundärprävention. Am dringendsten ist, dass eine Stelle bestimmt wird, die für die Früherfassung von Suchtgefährdeten wie sie der Artikel 3c der Revision des Betäubungsmittelgesetzes vorsieht, verantwortlich sein wird. Gemäss Betäubungsmittelgesetz sind dafür die Kantone zuständig. Die Drogendelegation des Stadtrates wird dem Regierungsrat entsprechende Vorschläge unterbreiten. Bei der Sekundärprävention stehen Kampagnen zur Verminderung besonderer Risiken im Vordergrund, so z.B. gegen den chronischen Konsum von in Ausbildung stehenden Personen oder für die Fahrtauglichkeit.

Stadtverträglicher Umgang mit den Hanfläden: Die Hanfläden sollen in Zürich in die Präventionsarbeit mit eingebunden werden: Z.B. durch die Schulung des Verkaufspersonals, Bereitlegen von Informationsmaterial, Einrichten von Präventionssprechstunden in den Hanfläden etc. Die Drogendelegation des Stadtrates wird zudem Qualitätsstandards für die in der Stadt Zürich tätigen Hanfläden festlegen. Dazu gehört beispielsweise, dass Hanfläden auch für

die Ordnung in ihrer unmittelbaren Umgebung verantwortlich gemacht werden und dass kein Handel in der Öffentlichkeit toleriert wird. Da für die Bewilligung solcher Hanfläden gemäss Betäubungsmittelgesetz ebenfalls die Kantone zuständig sein werden, wird die Drogendelegation dem Regierungsrat dazu ebenfalls einen Vorschlag unterbreiten.

Sanierungsmassnahmen 04 betreffen alle grossen Ausgabenpositionen

ZÜRICH. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat im Rahmen des Sanierungsprogramms 04 die Massnahmen festgelegt. Das kumulierte Defizit von rund 2,6 Milliarden Franken für die Periode von 2000 bis 2007 wird durch Einzelmassnahmen und Querschnittmassnahmen im Umfang von 2,034 Milliarden Franken reduziert, die verbleibende Differenz wird auf der Einnahmenseite, unter anderem durch den Verzicht auf die Wiedereinführung des Seniorenabzugs bei den Steuern, die Verschiebung der Steuergesetzänderung für natürliche Personen und die Anhebung des Steuerfusses von 100 Prozent auf 103 Prozent ab dem

Jahr 2006 ausgeglichen. In einem grossen Effort haben der Regierungsrat und die Verwaltung ein ausgewogenes Gesamtpaket erarbeitet, das einschneidende Konsequenzen hat. Es betrifft auf der einen Seite alle grossen Ausgabenpositionen und macht auf der anderen Seite die Steuerfusssenkung teilweise rückgängig. Es gab keine Tabubereiche.

Lastenverschiebung im Bereich der Spitalfinanzierung zu den Gemeinden

ZÜRICH. Der Zürcher Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Änderung der Verordnung über die Staatsbeiträge an die Krankenpflege ab dem 1. Januar 2004, die eine Lastenverschiebung im Bereich der Spitalfinanzierung zu den Gemeinden von rund 90 Mio. Franken zur Folge hat. Diese Massnahme ist nicht Bestandteil des Sanierungsprogrammes 04, sondern wurde bereits im Rahmen der Erarbeitung des KEF im Juli 2002 beschlossen, um den mittelfristigen Ausgleich der Laufenden Rechnung 2000-2007 zu erreichen.

Kantone übernehmen das Linthwerk

ZÜRICH. Im September 2002 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons St.Gallen dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das Linthwerk (Linthkonkordat) mit klarem Mehr zugestimmt. Nachdem die Kantone Glarus, Schwyz und Zürich bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugestimmt haben, ist der Weg frei für die konkrete Umsetzung des Linthkonkordats. Nebst der Reorganisation der Linthkommission steht das Projekt "Hochwasserschutz Linth 2000" im Zentrum der Tätigkeit der künftigen interkantonalen Linthkommission. Über das Hochwasserschutzkonzept Linth 2000 liegt nun eine Informationsbroschüre vor.

Hochwasserschutz Marthalen

ZÜRICH. Mit einem feierlichen Spatenstich wurden heute die Bauarbeiten für das Hochwasserrückhaltebecken Fohloch in Marthalen aufgenommen. Das Rückhaltebecken dient neben dem Hochwasserschutz auch der Naherholung und dem Sport; zwei Fussballplätze werden direkt hineingebaut. Die Kosten für das Hochwasserrückhaltebecken Fohloch belaufen sich auf 3,8 Mio. Franken. Die Bauarbeiten dauern bis Herbst 2004.

Einrichtung eines Psychiatriestützpunktes am Bezirksspital Affoltern

ZÜRICH. Für die Errichtung eines Psychiatriestützpunktes im Bezirksspital Affoltern hat der Regierungsrat einen Betrag von 5,7 Millionen Franken zugesichert. Das bereits bestehende Tagesheim wird neu mit einem stationären Angebot von insgesamt 14 Betten ergänzt.

3‘000 Franken Busse für Untersuchungsrichter

SOLOTHURN. Der Regierungsrat nahm vom Bericht und Antrag der von ihm im November 2002 eingesetzten Disziplinaruntersuchungskommission zum Disziplinarverfahren gegen Untersuchungsrichter Markus Henzi Kenntnis. Die Kommission kam zum Schluss, dass sich Henzi verschiedener Dienstpflichtverletzungen schuldig gemacht hat. Der Regierungsrat schloss sich dem Antrag der Kommission an und beschloss, dass Markus Henzi eine disziplinarische Busse von 3'000 Franken zu bezahlen habe. Dieser hat zudem 10'000 Franken an die Verfahrenskosten zu bezahlen. Den Antrag des Beschuldigten, der Regierungsrat habe als Disziplinarbehörde in den Ausstand zu treten, wies er ab.

Wirtschaftsforum Graubünden mit neuem Arbeitsprogramm

CHUR. Das Wirtschaftsforum Graubünden erhält für sein Arbeitsprogramm 2003 einen kantonalen Beitrag von 120'000 Franken. Für 2003 sind Projekte im Bereich Tourismus geplant: Einen Benchmark von Schweizer wintersportorientierten Orten mit Österreich, Italien und Frankreich sowie ein Projekt im Bereich der Ferienwohnungen. Zudem will das Wirtschaftforum die bündner Baubranche auf bestehende Problemfelder sensibilisieren. Die Stiftung Wirtschaftsforum Graubünden wurde 1995 gegründet.

Nachtragskredite I. Serie 2003

ZÜRICH. Der Regierungsrat beantragt dem Zürcher Kantonsrat mit der I. Serie 2003 einen Nachtragskredit von 10.7 Millionen Franken in der Laufenden Rechnung (keine Kompensationen) und zwei Nachtragskredite von insgesamt 15.4 Millionen Franken in der Investitionsrechnung (13.0 Mio. Franken kompensiert). In der Laufenden Rechnung ist das die drittkleinste und in der Investitionsrechnung die fünftkleinste I. Serie der letzten zehn Jahre. In der gleichen Periode des Vorjahres lag der zusätzliche Kreditbedarf in der Laufenden Rechnung bei 69.0 Millionen Franken und in der Investitionsrechnung bei 17.1 Millionen Franken.    

 

 

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