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Einführung
einer Abfallgrundgebühr in Basel
BASEL.
In Basel wird per 1. Juli 2003 eine Abfallgrundgebühr eingeführt.
Sie beträgt für Haushalte 60 Franken pro Jahr. Betriebe
bezahlen entsprechend der Anzahl Vollzeitstellen eine jährliche
Abfallgrundgebühr zwischen 125 und 500 Franken.
Seit
Einführung der Sackgebühr 1993 stiegen die Kosten für die
Kehrichtverbrennung um rund 30 Prozent. Trotzdem wurde die
Sackgebühr nie erhöht. Das dadurch entstandene Defizit in der
Basler Abfallrechnung wurde bisher mittels Steuermittel gedeckt,
was aber gemäss eidgenössischem Umweltschutzgesetz nur in
speziellen Fällen zulässig ist.
Auf
der Ausgabenseite ist kein finanzieller Spielraum vorhanden, da
eine Reduktion der Kosten nur mit einem massiven Abbau des
Dienstleistungsangebotes zu bewerkstelligen wäre. Da auf eine
Erhöhung der Sackgebühr verzichtet und eine ausgeglichene
Rechnung angestrebt wird, führt der Regierungsrat auf den 1.
Juli 2003 eine Abfallgrundgebühr ein. Mit dieser werden inskünftig
die Grunddienstleistungen abgegolten. Zu diesen
Grunddienstleistungen zählen unter anderem die Anschaffung und
der Betrieb der Fahrzeugflotte, das mehrmals wöchentliche
Abfahren der Sammelrouten sowie der Unterhalt und die Pflege des
Wertstoffsammelstellen-Netzes.
Die
Abfallgrundgebühr beträgt für Haushalte jährlich 60 Franken.
Betriebe bezahlen - in Abhängigkeit zur Anzahl Vollzeitstellen
– zwischen 125 und 500 Franken. Mit diesen Einnahmen wird
sichergestellt, dass die Basler Abfälle auch weiterhin gemäss
dem modernsten Stand der Technik entsorgt und nachfolgenden
Generationen keine Altlasten aufgebürdet werden.
Zunahme
der Arbeitslosigkeit in Basel
BASEL.
Innerhalb eines Monats stieg die Arbeitslosenquote im Kanton
Basel-Stadt von 3,6 % Ende Februar auf 4,0 % Ende März 2003.
Die Zahl der arbeitslosen Personen nahm um 370 auf 4 071 zu (+10
%).
Diese
ausserordentlich hohe Zunahme der Arbeitslosigkeit hat nach
Angaben des KIGA vor allem mit der Aufarbeitung der Arbeitsrückstände
im Regionalen Arbeitszentrum während des Monats März zu tun.
Durch die Eröffnung eines Schnellschalters konnten pro Tag etwa
20 Stellensuchende zusätzlich angemeldet werden. Dies führte
dazu, dass die Versicherten schneller zu ihrem Geld kamen und
gleichzeitig statistisch erfasst wurden.
Nach
Geschlecht und Staatsangehörigkeit differenziert, lag die
Arbeitslosenquote der Schweizerinnen im März bei 2,5 % und
diejenige der Schweizer bei 3,0 %; für Ausländerinnen betrug
sie 7,3 % und für Ausländer 6,7 %.
Attraktiver
Hochschulplatz Zürich
ZÜRICH.
Die Stadt Zürich entwickelt sich zu einem der attraktivsten
Hochschulplätze Europas.
Die
ETH Zürich präsentierte an ihrem Jahresmediengespräch
Entwicklungspläne, die sie
gemeinsam mit der Universität, der Stadt und dem Kanton Zürich
realisieren will. Eckpfeiler sind der Ausbau des Standorts Hönggerberg
zu einer eigentlichen Science City mit einem neuen Zentrum für
bildgebende Verfahren (Imaging Center) sowie die Verbindung von
Wohnen, Forschen, Lehren und Kultur im Hochschulgebiet rund um
ETH und Universität. Überdies verstärkt die ETH ihren
Technologietransfer.
Ski-WM
2003 wird nachbearbeitet
CHUR.
Die Gemeinde St. Moritz will eine Studie zu den wirtschaftlichen
Folgen der Ski-WM 2003 erarbeiten lassen. Untersucht werden
unter anderem die Entwicklung neuer Stammgäste, der Logiernächte,
der Umsätze und Frequenzen der Bergbahnen sowie die
touristische Wertschöpfung. Die Regierung unterstützt dieses
Projekt mit einem Kantonsbeitrag von 30'000 Franken.
Investitionshilfevereinbarung
mit Matterhorn Gotthard Bahn genehmigt
CHUR.
Der Bund und die Kantone Wallis, Uri und Graubünden unterstützen
die Totalsanierung eines Abschnitts der Strecke zwischen
Hospental und Realp der Matterhorn Gotthard Bahn, ehemals
Furka-Oberalp Bahn, mit einem Gesamtbetrag von fünf Millionen
Franken. Die Bündner Regierung hat den Kantonsanteil Graubündens
der Investitionshilfevereinbarung von rund 220'000 Franken
genehmigt.
Katastrophenhilfeabkommen
mit Lichtenstein
CHUR.
Die Bündner Regierung ist einverstanden, dass der Bund mit
dem Fürstentum Lichtenstein ein Katastrophenhilfeabkommen
unterzeichnet. Das Abkommen umfasst die gegenseitige
Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen.
Der Bund hat auch bereits mit Deutschland, Frankreich, Italien
und Österreich ein Katastrophenhilfeabkommen unterzeichnet.
Weitere
Beiträge für die Unwetterschäden 2002
CHUR.
Für drei Instandstellungsprojekte nach den Unwettern vom
Herbst 2002 hat die Regierung Kantonsbeiträge von insgesamt
rund 390'000 Franken genehmigt. In den Gemeinden Roveredo, Splügen
und Versam werden Wege saniert, Schuttfänge errichtet, Bachläufe
freigelegt und kanalisiert sowie Böschungen und Wohngebiete
gesichert. Die Gesamtsumme der Arbeiten beläuft sich auf rund
1,9 Millionen Franken.
Drogendelegation
des Stadtrates von Zürich unterstützt BetmG-Revision
Die
Drogendelegation des Stadtrates von Zürich unterstützt die
geplante Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Sie kritisiert
aber die geplante hohe Lenkungsabgabe auf Hanfprodukten.
ZÜRICH.
Die Drogendelegation des Stadtrates von Zürich unterstützt
die grösst mögliche
Liberalisierung
des Betäubungsmittelgesetzes: Sie befürwortet im Gegensatz zum
Ständerat die vom Bundesrat vorgeschlagene Einschränkung der
Strafverfolgungspflicht für den Konsum und Besitz harter Drogen
- allerdings mit dem Vorbehalt, dass der Konsum im öffentlichen
Raum weiterhin nicht toleriert werden darf. Ebenso unterstützt
die Drogendelegation des Stadtrates von Zürich die
Entkriminalisierung des Cannabiskonsums, hält jedoch - wie der
Ständerat – am Mindestalter von 18 Jahren für den Kauf von
Cannabis fest. Sie spricht sich ausserdem für die Verstärkung
der Jugendschutzbestimmungen aus.
Eine
zu hohe Besteuerung fördert den Schwarzmarkt Grundsätzlich
unterstützt die Drogendelegation der Stadt Zürich das Prinzip
einer Lenkungsabgabe auf Hanfprodukten. Sie befürchtet jedoch,
dass eine derart hohe Lenkungsabgabe, wie sie die Kommission für
Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates
vorgeschlagen hat, kontraproduktive Auswirkungen haben könnte:
Zu hohe Preise auf Hanfprodukten werden genau jenen Schwarzmarkt
fördern, den die Cannabisliberalisierung aus präventiver Sicht
eindämmen will. Zudem ist es fragwürdig, ob eine Verteuerung
der Hanfprodukte, Jugendliche tatsächlich vom Konsum abhalten
wird. Die Erfahrung hat gezeigt, dass in der Regel prohibitive
Massnahmen kein geeignetes Steuerungsinstrument für den Konsum
von Suchtmitteln sind.
Handlungsbedarf
aus Stadtzürcher Sicht
Die
Drogendelegation der Stadt Zürich hat eine interdepartementale
Arbeitsgruppe beauftragt, die Revision des Betäubungsmittelgesetzes
zu verfolgen und ihre Umsetzung in der Stadt Zürich
vorzubereiten. Ziel ist es, bereits vor Inkrafttreten des
revidierten Betäubungsmittelgesetzes, interdisziplinär und
departementsübergreifend Vorschläge für die Vollzugspraxis zu
erarbeiten.
Die
Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe zeigen, dass vor allem in präventionsspezifischer
Hinsicht und in bezug auf einen stadtverträglichen Umgang mit
den Hanfläden Handlungsbedarf besteht.
Prävention:
Die Präventionsmassnahmen bei Jugendlichen sollen bereits vor
Inkrafttreten des revidierten BetmG verstärkt werden. Ausgebaut
werden müssen vor allem die Instrumente zur Früherfassung und
zur Sekundärprävention. Am dringendsten ist, dass eine Stelle
bestimmt wird, die für die Früherfassung von Suchtgefährdeten
wie sie der Artikel 3c der Revision des Betäubungsmittelgesetzes
vorsieht, verantwortlich sein wird. Gemäss Betäubungsmittelgesetz
sind dafür die Kantone zuständig. Die Drogendelegation des
Stadtrates wird dem Regierungsrat entsprechende Vorschläge
unterbreiten. Bei der Sekundärprävention stehen Kampagnen zur
Verminderung besonderer Risiken im Vordergrund, so z.B. gegen
den chronischen Konsum von in Ausbildung stehenden Personen oder
für die Fahrtauglichkeit.
Stadtverträglicher
Umgang mit den Hanfläden: Die Hanfläden sollen in Zürich in
die Präventionsarbeit mit eingebunden werden: Z.B. durch die
Schulung des Verkaufspersonals, Bereitlegen von
Informationsmaterial, Einrichten von Präventionssprechstunden
in den Hanfläden etc. Die Drogendelegation des Stadtrates wird
zudem Qualitätsstandards für die in der Stadt Zürich tätigen
Hanfläden festlegen. Dazu gehört beispielsweise, dass Hanfläden
auch für
die
Ordnung in ihrer unmittelbaren Umgebung verantwortlich gemacht
werden und dass kein Handel in der Öffentlichkeit toleriert
wird. Da für die Bewilligung solcher Hanfläden gemäss Betäubungsmittelgesetz
ebenfalls die Kantone zuständig sein werden, wird die
Drogendelegation dem Regierungsrat dazu ebenfalls einen
Vorschlag unterbreiten.
Sanierungsmassnahmen
04 betreffen alle grossen Ausgabenpositionen
ZÜRICH.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat im Rahmen des
Sanierungsprogramms 04 die Massnahmen festgelegt. Das kumulierte
Defizit von rund 2,6 Milliarden Franken für die Periode von
2000 bis 2007 wird durch Einzelmassnahmen und
Querschnittmassnahmen im Umfang von 2,034 Milliarden Franken
reduziert, die verbleibende Differenz wird auf der
Einnahmenseite, unter anderem durch den Verzicht auf die
Wiedereinführung des Seniorenabzugs bei den Steuern, die
Verschiebung der Steuergesetzänderung für natürliche Personen
und die Anhebung des Steuerfusses von 100 Prozent auf 103
Prozent ab dem
Jahr
2006 ausgeglichen. In einem grossen Effort haben der
Regierungsrat und die Verwaltung ein ausgewogenes Gesamtpaket
erarbeitet, das einschneidende Konsequenzen hat. Es betrifft auf
der einen Seite alle grossen Ausgabenpositionen und macht auf
der anderen Seite die Steuerfusssenkung teilweise rückgängig.
Es gab keine Tabubereiche.
Lastenverschiebung
im Bereich der Spitalfinanzierung zu den Gemeinden
ZÜRICH.
Der Zürcher Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Änderung
der Verordnung über die Staatsbeiträge an die Krankenpflege ab
dem 1. Januar 2004, die eine Lastenverschiebung im Bereich der
Spitalfinanzierung zu den Gemeinden von rund 90 Mio. Franken zur
Folge hat. Diese Massnahme ist nicht Bestandteil des
Sanierungsprogrammes 04, sondern wurde bereits im Rahmen der
Erarbeitung des KEF im Juli 2002 beschlossen, um den
mittelfristigen Ausgleich der Laufenden Rechnung 2000-2007 zu
erreichen.
Kantone
übernehmen das Linthwerk
ZÜRICH.
Im September 2002 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
des Kantons St.Gallen dem Beitritt zur Interkantonalen
Vereinbarung über das Linthwerk (Linthkonkordat) mit klarem
Mehr zugestimmt. Nachdem die Kantone Glarus, Schwyz und Zürich
bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugestimmt haben, ist der
Weg frei für die konkrete Umsetzung des Linthkonkordats. Nebst
der Reorganisation der Linthkommission steht das Projekt
"Hochwasserschutz Linth 2000" im Zentrum der Tätigkeit
der künftigen interkantonalen Linthkommission. Über das
Hochwasserschutzkonzept Linth 2000 liegt nun eine
Informationsbroschüre vor.
Hochwasserschutz
Marthalen
ZÜRICH.
Mit einem feierlichen Spatenstich wurden heute die Bauarbeiten für
das Hochwasserrückhaltebecken Fohloch in Marthalen aufgenommen.
Das Rückhaltebecken dient neben dem Hochwasserschutz auch der
Naherholung und dem Sport; zwei Fussballplätze werden direkt
hineingebaut. Die Kosten für das Hochwasserrückhaltebecken
Fohloch belaufen sich auf 3,8 Mio. Franken. Die Bauarbeiten
dauern bis Herbst 2004.
Einrichtung
eines Psychiatriestützpunktes am Bezirksspital Affoltern
ZÜRICH.
Für die Errichtung eines Psychiatriestützpunktes im
Bezirksspital Affoltern hat der Regierungsrat einen Betrag von
5,7 Millionen Franken zugesichert. Das bereits bestehende
Tagesheim wird neu mit einem stationären Angebot von insgesamt
14 Betten ergänzt.
3‘000
Franken Busse für Untersuchungsrichter
SOLOTHURN.
Der Regierungsrat nahm vom Bericht und Antrag der von ihm im
November 2002 eingesetzten Disziplinaruntersuchungskommission
zum Disziplinarverfahren gegen Untersuchungsrichter Markus Henzi
Kenntnis. Die Kommission kam zum Schluss, dass sich Henzi
verschiedener Dienstpflichtverletzungen schuldig gemacht hat.
Der Regierungsrat schloss sich dem Antrag der Kommission an und
beschloss, dass Markus Henzi eine disziplinarische Busse von
3'000 Franken zu bezahlen habe. Dieser hat zudem 10'000 Franken
an die Verfahrenskosten zu bezahlen. Den Antrag des
Beschuldigten, der Regierungsrat habe als Disziplinarbehörde in
den Ausstand zu treten, wies er ab.
Wirtschaftsforum
Graubünden mit neuem Arbeitsprogramm
CHUR.
Das Wirtschaftsforum Graubünden erhält für sein
Arbeitsprogramm 2003 einen kantonalen Beitrag von 120'000
Franken. Für 2003 sind Projekte im Bereich Tourismus geplant:
Einen Benchmark von Schweizer wintersportorientierten Orten mit
Österreich, Italien und Frankreich sowie ein Projekt im Bereich
der Ferienwohnungen. Zudem will das Wirtschaftforum die bündner
Baubranche auf bestehende Problemfelder sensibilisieren. Die
Stiftung Wirtschaftsforum Graubünden wurde 1995 gegründet.
Nachtragskredite
I. Serie 2003
ZÜRICH.
Der Regierungsrat beantragt dem Zürcher Kantonsrat mit der I.
Serie 2003 einen Nachtragskredit von 10.7 Millionen Franken in
der Laufenden Rechnung (keine Kompensationen) und zwei
Nachtragskredite von insgesamt 15.4 Millionen Franken in der
Investitionsrechnung (13.0 Mio. Franken kompensiert). In der
Laufenden Rechnung ist das die drittkleinste und in der
Investitionsrechnung die fünftkleinste I. Serie der letzten
zehn Jahre. In der gleichen Periode des Vorjahres lag der zusätzliche
Kreditbedarf in der Laufenden Rechnung bei 69.0 Millionen
Franken und in der Investitionsrechnung bei 17.1 Millionen
Franken.
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