A1 westlich von Bern wird erneuert

BERN. Der rund 15 Kilometer lange Abschnitt der Autobahn A1 zwischen den Anschlüssen Bern/Weyermannshaus und Kerzers wird bis 2005 umfassend erneuert.

Bernische Behördendelegation besucht Bulgariens Parlament in Sofia

BERN. Eine Delegation des Grossen Rates und des Regierungsrats des Kantons Bern weilt vom 14. bis 18. Mai 2003 in Bulgariens Hauptstadt Sofia.

Beschwerde der Stadt Bern zur gutgeheissen

BERN. Die Justiz-, Gemeinde und Kirchendirektion des Kantons Bern heisst eine Beschwerde der Stadt Bern zur Überbauungsordnung Weissenstein gut.

Neue Wegleitung für Mitglieder von Sozialbehörden

BERN. Das neue Sozialhilfegesetz mit der Sozialhilfeverordnung hat viele Neuerungen gebracht.

Befristete Verkehrssteuer- befreiung für Elektro- und Hybridfahrzeuge

LIESTAL. Der Regierungsrat schlägt dem Landrat vor, durch den Erlass eines neuen Dekrets

zum Gesetz über die Verkehrsabgaben die Elektro- und Hybridfahrzeuge während fünf Jahren (2004 - 2008) von der Verkehrssteuer zu befreien.

Wechsel im Präsidium des Fachhochschulrates (FHBB)

LIESTAL. Der Präsident des Fachhochschulrates der Fachhochschule beider Basel FHBB, Gianfranco Balestra, hat seinen Rücktritt nach sechsjähriger Amtsdauer per Ende August 2003 bekannt gegeben.

Vernehmlassung zu einer Verordnungsänderung über die Krankenversicherung

BASEL/LIESTAL. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat in einer Vernehmlassung den Änderungsentwurf der Verordnung über die Krankenversicherung grundsätzlich begrüsst.

"In die Stadt – ohne mein Auto!"

BASEL. Unter dem diesjährigen Titel «Basel bewegt – fit und gesund unterwegs» beteiligt sich Basel bereits zum vierten Mal am europäischen Aktionstag "In die Stadt – ohne mein Auto!".

Unterstützung durch den Lotteriefonds

BASEL. Der Basler Regierungsrat hat für verschiedene Anlässe Lotteriefonds-Mittel in der Höhe von 303’000 Franken bewilligt.

Neukonzeption der Spitalversorgung und der Spitalfinanzierung

CHUR. Angesichts der schlechten Finanzperspektiven des kantonalen Finanzhaushaltes hat die Regierung des Kantons graubünden dem Grossen Rat im Rahmen der am 11. März 2003 verabschiedeten Botschaft zur Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des

Kantonshaushaltes ein umfassendes Massnahmenpaket unterbreitet.

Südrussische Ärztedelegation im Kanton St.Gallen

ST. GALLEN. Eine Ärztedelegation aus drei südrussischen Republiken weilte zu Besuch im Kanton St.Gallen.

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

13. Mai 2003

A1 westlich von Bern wird erneuert

BERN. Der rund 15 Kilometer lange Abschnitt der Autobahn A1 zwischen den Anschlüssen Bern/Weyermannshaus und Kerzers wird bis 2005 umfassend erneuert. Die Strasse erhält einen neuen, leiseren Belag, breitere Standstreifen und neue Mittelstreifen. Die Bauarbeiten beginnen am Montag, 19. Mai 2003. Während der gesamten Bauzeit stehen dem Verkehr vier Fahrspuren zur Verfügung.

Bernische Behördendelegation besucht Bulgariens Parlament in Sofia

BERN. Eine Delegation des Grossen Rates und des Regierungsrats des Kantons Bern weilt vom 14. bis 18. Mai 2003 in Bulgariens Hauptstadt Sofia. Die Behördevertretung unter Leitung von Grossratspräsident Dieter Widmer wird mit bulgarischen Parlamentsmitgliedern Erfahrungen im Bereich direkte Demokratie und Volksrechte austauschen. Parallel dazu weilt eine bulgarische Delegation im Kanton Bern und beobachtet in der Stadt Biel und in der Staatskanzlei die Volksabstimmung vom 18. Mai 2003.

Beschwerde der Stadt Bern zur gutgeheissen

BERN. Die Justiz-, Gemeinde und Kirchendirektion des Kantons Bern heisst eine Beschwerde der Stadt Bern zur Überbauungsordnung Weissenstein gut und hält fest, dass die in der Überbauungsordnung festgelegte Beschränkung der Anzahl Parkplätze im Einklang steht mit der kantonalen Baugesetzgebung.

Neue Wegleitung für Mitglieder von Sozialbehörden

Das neue Sozialhilfegesetz mit der Sozialhilfeverordnung hat viele Neuerungen gebracht. Um den Mitgliedern der Sozialbehörden die Umsetzung der Änderungen in ihrer alltäglichen Arbeit zu erleichtern, hat das Sozialamt der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern eine Wegleitung erarbeitet. Diese soll praxisnahe Hilfe sowie Ideen und Anregungen bieten.

BERN. Am 1. Januar 2002 sind das neue Sozialhilfegesetz und die Sozialhilfeverordnung in Kraft gesetzt worden. Die neuen Erlasse beinhalten zahlreiche Neuerungen. Von der konsequenten Trennung der operativen und der strategischen Ebene sind die Sozialdienste und die Sozialbehörden stark betroffen. Die Sozialbehörden haben neu strategische Aufgaben wahrzunehmen. Als Hilfestellung dazu hat das Sozialamt der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern die „Wegleitung für Sozialbehörden“ erarbeitet. Die Sozialbehörden, die Sozialdienste, die Regierungsstatthalterämter und weitere ausgewählte Stellen erhalten diesen neuen Ordner in diesen Tagen zugestellt. Die Wegleitung ist als Arbeitsinstrument konzipiert, das die Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen erleichtern soll.

Neben den Ausführungen zu den neuen Aufgaben und Kompetenzen gibt die Wegleitung weiter einen kurzen Überblick über die öffentliche Sozialhilfe im Kanton Bern, das neue Steuerungsmodell, die Aufgaben der Sozialdienste, die Ausgestaltung der Zusammenarbeit von Gemeindebehörden und Verwaltungsstellen auf kommunaler und regionaler Ebene, den Vormundschaftsbereich und über die wichtigsten Fristen zur Einführung der neuen Gesetzesbestimmungen. Die Wegleitung enthält im zweiten und umfangreicheren Teil Hilfsmittel und Checklisten, die im Alltag direkt angewendet werden können. So sind unter anderem Checklisten über die Planungsschritte zur Umsetzung des Sozialhilfegesetzes, zur Dossierkontrolle, zur Zielvereinbarung oder zur Sozialhilfeverfügung enthalten. Diese Checklisten sind als Orientierungshilfen und Leitfäden gedacht.

Bestellung: Exemplare der „Wegleitung für Sozialbehörden“ können Sie bestellen unter den Adressen: Sozialamt des Kantons Bern, Dokumentationsstelle, Rathausgasse 1, 3011 Bern Tel: 031 633 78 90 / Fax: 031 633 78 92 / E-Mail: beatrice.grossenbacher@gef.be.ch

Befristete Verkehrssteuerbefreiung für Elektro- und Hybridfahrzeuge

LIESTAL. Der Regierungsrat schlägt dem Landrat vor, durch den Erlass eines neuen Dekrets

zum Gesetz über die Verkehrsabgaben die Elektro- und Hybridfahrzeuge während fünf Jahren (2004 - 2008) von der Verkehrssteuer zu befreien. Damit erhofft sich der Regierungsrat einen Impuls zur vermehrten Anschaffung dieser Fahrzeuge, was unserer Umwelt und damit der gesamten Bevölkerung zu Gute kommt.

Per Ende April 2003 waren im Baselland lediglich 81 reine Elektrofahrzeuge, 29 Elektro-Hybridfahreuge sowie 8 Erdgas-Hybridfahrzeuge immatrikuliert. Um die Attraktivität dieser Motorfahrzeuge im Interesse des Umweltschutzes zu fördern, schlägt der Regierungsrat dem Landrat vor, die Elektro- und Hybridfahrzeuge während 5 Jahren gänzlich von der Verkehrssteuer zu befreien. Voraussetzung für die Steuerbefreiung bei den Hybridfahrzeugen ist, dass sie mehr als die Hälfte ihrer Gesamtreichweite mit dem alternativen Antrieb zurücklegen können.

Wechsel im Präsidium des Fachhochschulrates (FHBB)

LIESTAL. Der Präsident des Fachhochschulrates der Fachhochschule beider Basel FHBB, Gianfranco Balestra, hat seinen Rücktritt nach sechsjähriger Amtsdauer per Ende August 2003 bekannt gegeben. Der Regierungsrat hat heute, im Einvernehmen mit der Regierung des Kantons Basel-Stadt, Regierungsrat Peter Schmid zum Nachfolger im Präsidium der FHBB per 1. September 2003 gewählt.

Vernehmlassung zu einer Verordnungsänderung über die Krankenversicherung

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat in einer Vernehmlassung den Änderungsentwurf der Verordnung über die Krankenversicherung grundsätzlich begrüsst. Per 1. 1. 2004 sollen die Franchisen und die maximale Kostenbeteiligung erhöht werden.

BASEL/LIESTAL. Der Entwurf zur geänderten Verordnung über die Krankenversicherung beinhaltet im Wesentlichen die folgenden Punkte:

Erhöhung der ordentlichen Franchise und der maximalen Selbstbehalte,

Beschränkung der Prämienrabatte für erhöhte Franchisen,

Bestimmungen zu den Mindestreserven der Versicherer,

Abrechnung von Laborleistungen und Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt stimmt der vom Bundesrat vorgeschlagenen Erhöhung der ordentlichen Franchise für Erwachsene auf neu 300 Franken pro Jahr sowie des maximalen Selbstbehaltes auf neu 800 Franken pro Jahr für Erwachsene und 400 Franken pro Kind und Jahr zu. Das Ausmass der Erhöhungen entspricht dem Ausmass des seit der letzten Anpassung (1.1.1998) eingetretenen Kostenwachstums im Bereich der Krankenpflegeversicherung (KVG). Die ordentliche Franchise Wie auch der bisher für Erwachsene auf maximal 600 Franken beschränkte Selbstbehalt von 10% bilden für die Versicherten einen beschränkten Anreiz zum wirtschaftlichen Umgang mit der Nachfrage nach medizinischen und therapeutischen Leistungen. Damit die Wirksamkeit dieser Instrumente nicht weiter geschmälert wird, ist es nach Auffassung des Regierungsrates zwar unerfreulich, aber notwendig, diese von Zeit zu Zeit an das Kostenwachstum anzupassen.

Die von den Krankenversicherern gewährten Rabatte für erhöhte Franchisen (bis max. 1500 Franken) gehen gemäss neuen Untersuchungen nach wie vor über das versicherungstechnisch korrekte Mass hinaus. Um der Gefahr einer Entsolidarisierung der Versicherten (Gesunde/Kranke) entgegen zu wirken, sollen gemäss Verordnungsentwurf die maximalen Rabatte weiter beschränkt werden. Der Regierungsrat stimmt diesem Vorschlag ebenso zu wie der Vereinheitlichung der Reservevorschriften für Versicherer. Gleichfalls einverstanden ist er mit den vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich der medizinischen Laboratorien, welche die festgestellten Missbräuche (v.a. Nicht-Weitergabe von Rabatten an die Versicherten) unterbinden sollen.

In seiner Stellungnahme begrüsst der Regierungsrat des Kantons Basel-Land die grundsätzliche Stossrichtung der Reform. In einzelnen Punkten vertritt die Baselbieter Exekutive jedoch eine abweichende Haltung und stellt verschiedene Änderungsanträge. So wird die vorgesehene Anpassung der Kostenbeteiligung der Versicherten (Franchise und Selbstbehalt) an die Entwicklung der Versicherungsausgaben im Grundsatz begrüsst, weil diese Massnahme das Verursacherprinzip stärkt und mit einem kostendämpfenden Effekt verbunden sein dürfte. Die vorgesehene Erhöhung der obligatorischen Jahresfranchise von 230 auf 300 Franken übersteigt jedoch die seit der letzten Erhöhung (1998) effektiv eingetretene Kostenentwicklung und wird deshalb vom Regierungsrat jedoch als zu hoch erachtet. Die vorgesehene Erhöhung des maximalen Selbstbehaltes für Erwachsene von 600 auf 800 Franken und des Selbstbehaltes für Kinder von 300 auf 400 Franken wird als angemessen beurteilt. Der Regierungsrat stellt in diesem Zusammenhang jedoch fest, dass eine abschliessende Beurteilung der finanziellen Konsequenzen der erhöhten Kostenbeteilung für kranke Versicherte und der möglichen Prämienreduktionen wegen mangelnder Transparenz der Vernehmlassungsunterlagen nicht möglich ist. Er beantragt deshalb eine entsprechende Ergänzung der Unterlagen insbesondere eine transparente Gegenüberstellung der betragsmässigen Mehrbelastung der kranken Versicherten mit den Beträgen der möglichen Prämienreduktionen.

"In die Stadt – ohne mein Auto!"

BASEL. Unter dem diesjährigen Titel «Basel bewegt – fit und gesund unterwegs» beteiligt sich Basel bereits zum vierten Mal am europäischen Aktionstag "In die Stadt – ohne mein Auto!". Der Aktionstag findet am Montag, den 22. September 2003 statt.

Die Stadt Basel möchte in diesem Jahr möglichst viele Betriebe und natürlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von BASEL-STADT dazu bewegen, am 22. September 2003 auf das Auto zu verzichten. Stattdessen sollen verstärkt die öffentlichen Verkehrsmittel, das Velo oder "die Füsse" benutzt werden. Dank begleitenden Informationsveranstaltungen soll das veränderte Mobilitätsverhalten über den Aktionstag hinaus Wirkung zeigen. In ähnlicher Form wie die Betriebe und die Verwaltung werden auch die Betreiberinnen und Betreiber von Freizeitanlagen und Kulturinstitutionen eingeladen, aktive Informations- und Anreizkampagnen durchzuführen und längerfristige Massnahmen zu initiieren. Ähnliche Aktionen sind an den Schulen vorgesehen.

Der Tarifverbund Nordwestschweiz TNW, der täglich mehr als eine halbe Million Menschen befördert, verteilt 10'000 Doppelfahrkarten für beliebige Strecken auf dem Netz des TNW am 22. September 2003. Diese Karten werden vor dem 22. September an Autofahrerinnen und Autofahrer verteilt werden.

Unterstützung durch den Lotteriefonds

BASEL. Der Basler Regierungsrat hat für verschiedene Anlässe Lotteriefonds-Mittel in der Höhe von 303’000 Franken bewilligt.

Die Produktion 2003/2004 "Wie es Euch gefällt" von William Shakespeare der Helmut Förnbacher Theater Company wird mit einem Beitrag von 120'000 Franken unterstützt.

Das Jugend Symphonie Orchester der Regio wird für die Jahre 2003-2005 mit einem Beitrag von insgesamt 60'000 Franken unterstützt.

Die Möblierung des Pavillon Schützenmattpark wird mit einem Beitrag von 43'000 Franken unterstützt.

Die Ausstellung "Engel, Menschen, Tiere – verborgene Schätze am Basler Münster" der Stiftung pro Klingentalmuseum wird mit einem Beitrag von 40'000 Franken unterstützt.

Die Projekte ‚frontflipping’, ‚Performancereihe’ und die Publikation über das junge Basler Kunstschaffen des Kaskadenkondensators im Werkraum Warteck werden mit einem Beitrag von 25'000 Franken unterstützt.

Die Basler Trabrenntage 2003 werden mit einem Beitrag von 15'000 Franken unterstützt.

Neukonzeption der Spitalversorgung und der Spitalfinanzierung

CHUR. Angesichts der schlechten Finanzperspektiven des kantonalen Finanzhaushaltes hat die Regierung des Kantons graubünden dem Grossen Rat im Rahmen der am 11. März 2003 verabschiedeten Botschaft zur Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des

Kantonshaushaltes ein umfassendes Massnahmenpaket unterbreitet. Im Gesundheitsbereich hat die Regierung dem Grossen Rat insbesondere eine Neukonzeption der Spitalversorgung und die Abgeltung der Spitalleistungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen vorgeschlagen.

Die vorgeschlagenen Massnahmen basieren auf dem Umstand, dass die Ausgaben des Kantons für Gesundheit in jüngster Zeit besonders stark gewachsen sind. So nahm die Nettobelastung des Kantons im Bereich Gesundheit von 1995 bis und mit dem laufenden Jahr (Voranschlagszahlen) um 63,5 Mio. Franken oder um 65.96 Prozent beziehungsweise um mehr als 8 Prozent pro Jahr zu.

Südrussische Ärztedelegation im Kanton St.Gallen

ST. GALLEN. Eine Ärztedelegation aus drei südrussischen Republiken weilte zu Besuch im Kanton St.Gallen. Ihr Ziel war es, Einblick zu erhalten in hiesige Präventionsbestrebungen und Behandlungsmöglichkeiten bei Aids. Im weiteren interessierte der schweizerische Umgang mit der Drogenproblematik.    

 

 

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