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A1
westlich von Bern wird erneuert
BERN.
Der rund 15 Kilometer lange Abschnitt der Autobahn A1 zwischen
den Anschlüssen Bern/Weyermannshaus und Kerzers wird bis 2005
umfassend erneuert. Die Strasse erhält einen neuen, leiseren
Belag, breitere Standstreifen und neue Mittelstreifen. Die
Bauarbeiten beginnen am Montag, 19. Mai 2003. Während der
gesamten Bauzeit stehen dem Verkehr vier Fahrspuren zur Verfügung.
Bernische
Behördendelegation besucht Bulgariens Parlament in Sofia
BERN.
Eine Delegation des Grossen Rates und des Regierungsrats des
Kantons Bern weilt vom 14. bis 18. Mai 2003 in Bulgariens
Hauptstadt Sofia. Die Behördevertretung unter Leitung von
Grossratspräsident Dieter Widmer wird mit bulgarischen
Parlamentsmitgliedern Erfahrungen im Bereich direkte Demokratie
und Volksrechte austauschen. Parallel dazu weilt eine
bulgarische Delegation im Kanton Bern und beobachtet in der
Stadt Biel und in der Staatskanzlei die
Volksabstimmung vom 18. Mai 2003.
Beschwerde
der Stadt Bern zur gutgeheissen
BERN.
Die Justiz-, Gemeinde und Kirchendirektion des Kantons Bern
heisst eine Beschwerde der Stadt Bern zur Überbauungsordnung
Weissenstein gut und hält fest, dass die in der Überbauungsordnung
festgelegte Beschränkung der Anzahl Parkplätze im Einklang
steht mit der kantonalen Baugesetzgebung.
Neue
Wegleitung für Mitglieder von Sozialbehörden
Das
neue Sozialhilfegesetz mit der Sozialhilfeverordnung hat viele
Neuerungen gebracht. Um den Mitgliedern der Sozialbehörden die
Umsetzung der Änderungen in ihrer alltäglichen Arbeit zu
erleichtern, hat das Sozialamt der Gesundheits- und Fürsorgedirektion
des Kantons Bern eine Wegleitung erarbeitet. Diese soll
praxisnahe Hilfe sowie Ideen und Anregungen bieten.
BERN.
Am 1. Januar 2002 sind das neue
Sozialhilfegesetz und die Sozialhilfeverordnung in Kraft gesetzt
worden. Die neuen Erlasse beinhalten zahlreiche Neuerungen. Von
der konsequenten Trennung der operativen und der strategischen
Ebene sind die Sozialdienste und die Sozialbehörden stark
betroffen. Die Sozialbehörden haben neu strategische Aufgaben
wahrzunehmen. Als Hilfestellung dazu hat das Sozialamt der
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern die
„Wegleitung für Sozialbehörden“ erarbeitet. Die Sozialbehörden,
die Sozialdienste, die Regierungsstatthalterämter und weitere
ausgewählte Stellen erhalten diesen neuen Ordner in diesen
Tagen zugestellt. Die Wegleitung ist als Arbeitsinstrument
konzipiert, das die Umsetzung der neuen gesetzlichen
Bestimmungen erleichtern soll.
Neben
den Ausführungen zu den neuen Aufgaben und Kompetenzen gibt die
Wegleitung weiter einen kurzen Überblick über die öffentliche
Sozialhilfe im Kanton Bern, das neue Steuerungsmodell, die
Aufgaben der Sozialdienste, die Ausgestaltung der Zusammenarbeit
von Gemeindebehörden und Verwaltungsstellen auf kommunaler und
regionaler Ebene, den Vormundschaftsbereich und über die
wichtigsten Fristen zur Einführung der neuen
Gesetzesbestimmungen. Die Wegleitung enthält im zweiten und
umfangreicheren Teil Hilfsmittel und Checklisten, die im Alltag
direkt angewendet werden können. So sind unter anderem
Checklisten über die Planungsschritte zur Umsetzung des
Sozialhilfegesetzes, zur Dossierkontrolle, zur Zielvereinbarung
oder zur Sozialhilfeverfügung enthalten. Diese Checklisten sind
als Orientierungshilfen und Leitfäden gedacht.
Bestellung:
Exemplare der „Wegleitung für Sozialbehörden“ können Sie
bestellen unter den Adressen: Sozialamt des Kantons Bern,
Dokumentationsstelle, Rathausgasse 1, 3011 Bern Tel: 031 633 78
90 / Fax: 031 633 78 92 / E-Mail:
beatrice.grossenbacher@gef.be.ch
Befristete
Verkehrssteuerbefreiung für Elektro- und Hybridfahrzeuge
LIESTAL.
Der Regierungsrat schlägt dem Landrat
vor, durch den Erlass eines neuen Dekrets
zum
Gesetz über die Verkehrsabgaben die Elektro- und
Hybridfahrzeuge während fünf Jahren (2004 - 2008) von der
Verkehrssteuer zu befreien. Damit erhofft sich der Regierungsrat
einen Impuls zur vermehrten Anschaffung dieser Fahrzeuge, was
unserer Umwelt und damit der gesamten Bevölkerung zu Gute
kommt.
Per
Ende April 2003 waren im Baselland lediglich 81 reine
Elektrofahrzeuge, 29 Elektro-Hybridfahreuge sowie 8
Erdgas-Hybridfahrzeuge immatrikuliert. Um die Attraktivität
dieser Motorfahrzeuge im Interesse des Umweltschutzes zu fördern,
schlägt der Regierungsrat dem Landrat vor, die Elektro- und
Hybridfahrzeuge während 5 Jahren gänzlich von der
Verkehrssteuer zu befreien. Voraussetzung für die
Steuerbefreiung bei den Hybridfahrzeugen ist, dass sie mehr als
die Hälfte ihrer Gesamtreichweite mit dem alternativen Antrieb
zurücklegen können.
Wechsel
im Präsidium des Fachhochschulrates (FHBB)
LIESTAL.
Der Präsident des Fachhochschulrates der Fachhochschule
beider Basel FHBB,
Gianfranco Balestra, hat seinen Rücktritt nach sechsjähriger
Amtsdauer per Ende August 2003 bekannt gegeben. Der
Regierungsrat hat heute, im Einvernehmen mit der Regierung des
Kantons Basel-Stadt, Regierungsrat Peter Schmid zum Nachfolger
im Präsidium der FHBB per 1. September 2003 gewählt.
Vernehmlassung
zu einer Verordnungsänderung über die Krankenversicherung
Der
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat in einer
Vernehmlassung den Änderungsentwurf der Verordnung über die
Krankenversicherung grundsätzlich begrüsst. Per 1. 1. 2004
sollen die Franchisen und die maximale Kostenbeteiligung erhöht
werden.
BASEL/LIESTAL.
Der Entwurf zur geänderten Verordnung über die
Krankenversicherung beinhaltet im Wesentlichen die folgenden
Punkte:
Erhöhung
der ordentlichen Franchise und der maximalen Selbstbehalte,
Beschränkung
der Prämienrabatte für erhöhte Franchisen,
Bestimmungen
zu den Mindestreserven der Versicherer,
Abrechnung
von Laborleistungen und Qualitätssicherung in medizinischen
Laboratorien.
Der
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt stimmt der vom Bundesrat
vorgeschlagenen Erhöhung der ordentlichen Franchise für
Erwachsene auf neu 300 Franken pro Jahr sowie des maximalen
Selbstbehaltes auf neu 800 Franken pro Jahr für Erwachsene und
400 Franken pro Kind und Jahr zu. Das Ausmass der Erhöhungen
entspricht dem Ausmass des seit der letzten Anpassung (1.1.1998)
eingetretenen
Kostenwachstums im Bereich der Krankenpflegeversicherung (KVG).
Die ordentliche Franchise Wie auch der bisher für Erwachsene
auf maximal 600 Franken beschränkte Selbstbehalt von 10% bilden
für die Versicherten einen beschränkten Anreiz zum
wirtschaftlichen Umgang mit der Nachfrage nach medizinischen und
therapeutischen Leistungen. Damit die Wirksamkeit dieser
Instrumente nicht weiter geschmälert wird, ist es nach
Auffassung des Regierungsrates zwar unerfreulich, aber
notwendig, diese von Zeit zu Zeit an das Kostenwachstum
anzupassen.
Die
von den Krankenversicherern gewährten Rabatte für erhöhte
Franchisen (bis max. 1500 Franken) gehen gemäss neuen
Untersuchungen nach wie vor über das versicherungstechnisch
korrekte Mass hinaus. Um der Gefahr einer Entsolidarisierung der
Versicherten (Gesunde/Kranke) entgegen zu wirken, sollen gemäss
Verordnungsentwurf die maximalen Rabatte weiter beschränkt
werden. Der Regierungsrat stimmt diesem Vorschlag ebenso zu wie
der Vereinheitlichung der Reservevorschriften für Versicherer.
Gleichfalls einverstanden ist er mit den vorgeschlagenen
Massnahmen im Bereich der medizinischen Laboratorien, welche die
festgestellten Missbräuche (v.a. Nicht-Weitergabe von Rabatten
an die Versicherten) unterbinden sollen.
In
seiner Stellungnahme begrüsst der Regierungsrat des Kantons
Basel-Land die grundsätzliche Stossrichtung der Reform. In
einzelnen Punkten vertritt die Baselbieter Exekutive jedoch eine
abweichende Haltung und stellt verschiedene Änderungsanträge.
So wird die vorgesehene Anpassung der Kostenbeteiligung der
Versicherten (Franchise und Selbstbehalt) an die Entwicklung der
Versicherungsausgaben im Grundsatz begrüsst, weil diese
Massnahme das Verursacherprinzip stärkt und mit einem kostendämpfenden
Effekt verbunden sein dürfte. Die vorgesehene Erhöhung der
obligatorischen Jahresfranchise von 230 auf 300 Franken übersteigt
jedoch die seit der letzten Erhöhung (1998) effektiv
eingetretene Kostenentwicklung und wird deshalb vom
Regierungsrat jedoch als zu hoch erachtet. Die vorgesehene Erhöhung
des maximalen Selbstbehaltes für Erwachsene von 600 auf 800
Franken und des Selbstbehaltes für Kinder von 300 auf 400
Franken wird als angemessen beurteilt. Der Regierungsrat stellt
in diesem Zusammenhang jedoch fest, dass eine abschliessende
Beurteilung der finanziellen Konsequenzen der erhöhten
Kostenbeteilung für kranke Versicherte und der möglichen Prämienreduktionen
wegen mangelnder Transparenz der Vernehmlassungsunterlagen nicht
möglich ist. Er beantragt deshalb eine entsprechende Ergänzung
der Unterlagen insbesondere eine transparente Gegenüberstellung
der betragsmässigen Mehrbelastung der kranken Versicherten mit
den Beträgen der möglichen Prämienreduktionen.
"In
die Stadt – ohne mein Auto!"
BASEL.
Unter dem diesjährigen Titel «Basel
bewegt – fit und gesund unterwegs» beteiligt sich Basel
bereits zum vierten Mal am europäischen Aktionstag "In die
Stadt – ohne mein Auto!". Der Aktionstag findet am
Montag, den 22. September 2003 statt.
Die
Stadt Basel möchte in diesem Jahr möglichst viele Betriebe und
natürlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
BASEL-STADT dazu bewegen, am 22. September 2003 auf das Auto zu
verzichten. Stattdessen sollen verstärkt die öffentlichen
Verkehrsmittel, das Velo oder "die Füsse" benutzt
werden. Dank begleitenden Informationsveranstaltungen soll das
veränderte Mobilitätsverhalten über den Aktionstag hinaus
Wirkung zeigen. In ähnlicher Form wie die Betriebe und die
Verwaltung werden auch die Betreiberinnen und Betreiber von
Freizeitanlagen und Kulturinstitutionen eingeladen, aktive
Informations- und Anreizkampagnen durchzuführen und längerfristige
Massnahmen zu initiieren. Ähnliche Aktionen sind an den Schulen
vorgesehen.
Der
Tarifverbund Nordwestschweiz TNW, der täglich mehr als eine
halbe Million Menschen befördert, verteilt 10'000
Doppelfahrkarten für beliebige Strecken auf dem Netz des TNW am
22. September 2003. Diese Karten werden vor dem 22. September an
Autofahrerinnen und Autofahrer verteilt werden.
Unterstützung
durch den Lotteriefonds
BASEL.
Der Basler Regierungsrat hat für
verschiedene Anlässe Lotteriefonds-Mittel in der Höhe von
303’000 Franken bewilligt.
Die
Produktion 2003/2004 "Wie es Euch gefällt" von
William Shakespeare der Helmut Förnbacher Theater Company wird
mit einem Beitrag von 120'000 Franken unterstützt.
Das
Jugend Symphonie Orchester der Regio wird für die Jahre
2003-2005 mit einem Beitrag von
insgesamt 60'000 Franken unterstützt.
Die
Möblierung des Pavillon Schützenmattpark wird mit einem
Beitrag von 43'000 Franken unterstützt.
Die
Ausstellung "Engel, Menschen, Tiere – verborgene Schätze
am Basler Münster" der Stiftung pro Klingentalmuseum wird
mit einem Beitrag von 40'000 Franken unterstützt.
Die
Projekte ‚frontflipping’, ‚Performancereihe’ und die
Publikation über das junge Basler
Kunstschaffen des Kaskadenkondensators im Werkraum Warteck
werden mit einem Beitrag von
25'000 Franken unterstützt.
Die
Basler Trabrenntage 2003 werden mit einem Beitrag von 15'000
Franken unterstützt.
Neukonzeption
der Spitalversorgung und der Spitalfinanzierung
CHUR.
Angesichts der schlechten Finanzperspektiven des kantonalen
Finanzhaushaltes hat die Regierung des Kantons graubünden dem
Grossen Rat im Rahmen der am 11. März 2003 verabschiedeten
Botschaft zur Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung
des
Kantonshaushaltes
ein umfassendes Massnahmenpaket unterbreitet. Im
Gesundheitsbereich hat die Regierung dem Grossen Rat
insbesondere eine Neukonzeption der Spitalversorgung und die
Abgeltung der Spitalleistungen nach betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen vorgeschlagen.
Die
vorgeschlagenen Massnahmen basieren auf dem Umstand, dass die
Ausgaben des Kantons für Gesundheit in jüngster Zeit besonders
stark gewachsen sind. So nahm die Nettobelastung des Kantons im
Bereich Gesundheit von 1995 bis und mit dem laufenden Jahr
(Voranschlagszahlen) um 63,5 Mio. Franken oder um 65.96 Prozent
beziehungsweise um mehr als 8 Prozent pro Jahr zu.
Südrussische
Ärztedelegation im Kanton St.Gallen
ST.
GALLEN. Eine Ärztedelegation aus drei
südrussischen Republiken weilte zu Besuch im Kanton St.Gallen.
Ihr Ziel war es, Einblick zu erhalten in hiesige Präventionsbestrebungen
und Behandlungsmöglichkeiten bei Aids. Im weiteren
interessierte der schweizerische Umgang mit der
Drogenproblematik.
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