Gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda

BERN. Seit der Bundesratsbeschluss von 1948 betreffend staatsgefährliches Propagandamaterial  1998 aufgehoben wurde, hat in der Schweiz rechtsextremistisches und zu Gewalt aufrufendes Material deutlich zugenommen.

Wiederauffüllung der Finanzmittel der IDA

BERN. Der Bundesrat bewilligte heute die Beteiligung der Schweiz an der 13. Wiederauffüllung der Finanzmittel der Internationalen Entwicklungsagentur (IDA). der für die Vergabe von verbilligten Krediten zuständigen Tochter der Weltbank mit einem Beitrag von 530,7 Millionen Franken.

Suchmaschine der Kontrollstelle wieder online (EFV)

BERN. Ab heute ist auf der Website der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kontrollstelle) wieder eine Suchmaschine aufgeschaltet, mit deren Hilfe abgefragt werden kann, ob ein Finanzintermediär einer Selbstregulierungs- organisation (SRO) angeschlossen ist oder über eine Bewilligung der Kontrollstelle verfügt.

Pendlermobilität und Verstädterung sind anhaltend gewachsen

NEUENBURG. Gemäss den Resultaten der Volkszählung haben 6 von 10 Erwerbstätigen im Jahr 2000 ausserhalb ihrer Wohngemeinde gearbeitet, gegenüber 5 von 10 Personen im Jahre 1990.

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

15. Mai 2003

Gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda

BERN. Seit der Bundesratsbeschluss von 1948 betreffend staatsgefährliches Propagandamaterial (sog. Propagandabeschluss) 1998 aufgehoben wurde, hat in der Schweiz rechtsextremistisches und zu Gewalt aufrufendes Material deutlich zugenommen. Mit einem Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda will der Bund die gesetzlichen Grundlagen im Kampf gegen Rassismus und Gewalt verstärken. Der Regierungsrat des Kantons Bern begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort die Stossrichtung des Gesetzesentwurfs, weist jedoch darauf hin, dass rassistische und gewaltverherrlichende Ideologien mit dem Strafrecht nur unzulänglich bekämpft werden können. Er begrüsst deshalb die ebenfalls im Gesetz verankerten Präventionsmassnahmen in den Bereichen Sensibilisierung, Bildung und Schule sowie Opfer- und Konfliktberatung.

Wiederauffüllung der Finanzmittel der IDA

530,7 Millionen Franken für die Bekämpfung der Armut  BERN.Der Bundesrat bewilligte heute die Beteiligung der Schweiz an der 13. Wiederauffüllung der Finanzmittel der Internationalen Entwicklungsagentur (IDA) der für die Vergabe von verbilligten Krediten zuständigen Tochter der Weltbank mit einem Beitrag von 530,7 Millionen Franken. Damit behält die Schweiz ihren Lastenanteil von 2.43 Prozent bei, welcher sich aufgrund ihrer Wirtschaftkraft und ihres Kapitalanteils an der Weltbank berechnet.

Suchmaschine der Kontrollstelle wieder online (EFV)

BERN. Ab heute ist auf der Website der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kontrollstelle) wieder eine Suchmaschine aufgeschaltet, mit deren Hilfe abgefragt werden kann, ob ein Finanzintermediär einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) angeschlossen ist oder über eine Bewilligung der Kontrollstelle verfügt. Diese von Banken oder Kunden von Finanzintermediären gern in Anspruch genommene Abfragemöglichkeit führt zu einer grösseren Transparenz auf dem Finanzmarkt und stärkt so den Ruf und das Vertrauen in den schweizerischen Finanzplatz.

Die Suchmaschine war kurzzeitig vom Netz genommen worden, nachdem festgestellt worden war, dass eine Sicherheitsschranke mit Hilfe einer bestimmten Tastenkombination umgangen werden konnte. Diese Lücke wurde nun geschlossen, und gleichzeitig wurde die Suchmaschine noch bedienerfreundlicher gestaltet. Die erneute Aufschaltung nimmt die Kontrollstelle zum Anlass klarzustellen, dass es zu keinem Zeitpunkt möglich war, die Daten derjenigen Finanzintermediäre abzurufen, die bei der Kontrollstelle ein Gesuch um Sperrung ihrer Daten gestellt hatten. Es war auch zu keinem Zeitpunkt möglich, in die Datenbank der Kontrollstelle einzudringen. Es war allein für kurze Zeit möglich, Namen und Domizile der Finanzintermediäre, die mit der Publikation ihrer Angaben einverstanden sind, in Listenform zu erhalten statt sie einzeln abfragen zu müssen.

Pendlermobilität und Verstädterung sind anhaltend gewachsen

Gemäss den Resultaten der Volkszählung haben 6 von 10 Erwerbstätigen im Jahr 2000 ausserhalb ihrer Wohngemeinde gearbeitet, gegenüber 5 von 10 Personen im Jahre 1990.

NEUENBURG. Trotz dieser Zunahme ist die für den Arbeitsweg aufgewendete Zeit seit 1970 praktisch stabil geblieben, präzisiert das Bundesamt für Statistik (BFS). Das Auto bleibt das bevorzugte Transportmittel, selbst wenn die Bahn in den 90er Jahren Marktanteile hinzugewonnen hat. Diese neuen Pendlerdaten erlauben überdies, die Agglomerationen in der Schweiz neu zu definieren. Weiter ausgedehnt haben sich die städtischen Gebiete, wo heute drei von vier Personen leben.

Die Resultate zu den Pendlerdaten gehören zu den grossen Spezialgebieten der eidgenössischen Volkszählung. Die im Jahr 2000 durchgeführte Erhebung zeigt, dass die Erwerbstätigen, welche ausserhalb ihrer Wohngemeinde arbeiten, weiter zugenommen haben. Seit der ersten Auswertung der Pendlermobilität im Jahre 1910 ist die Zahl der so genannten Wegpendler laufend gestiegen. 1990 (51,7%) hat sie die 50%-Grenze überschritten, um im Jahr 2000 57,8% zu erreichen.

Trotz dieser fortlaufenden Zunahme blieb die für einen einfachen Arbeitsweg aufgewendete Zeit in den vergangenen 30 Jahren praktisch gleich. 1970 waren es 18,2 Minuten, 1990 19,1 Minuten und im Jahr 2000 20,1 Minuten. Diese in vielen Ländern beobachtete zeitliche Stabilität der Arbeitswege ist in den 80er Jahren vom Mobilitätsforscher Zahavi als „Gesetz des stabilen Zeitbudgets“ erklärt worden. Um das Zeitbudget unverändert zu belassen, muss bei wachsenden Arbeitswegen entweder von langsameren auf schnellere Verkehrsmittel umgestiegen oder mit demselben Verkehrsmittel eine höhere Geschwindigkeit erzielt werden. In den 90er Jahren konnte man insbesondere eine Zunahme des Wachstums in den städtischen Gebieten und eine Überlastung der grossen Verkehrsachsen beobachten. Für die 90er Jahre wäre darum zu erwarten gewesen, dass die bisherigen Substitutionsformen und die Erhöhung der Reisegeschwindigkeiten nicht mehr im selben Mass möglich sein würden. Gleichwohl ist die mittlere Reisezeit für einen Arbeitsweg nur geringfügig um eine Minute angewachsen.

Auto ist bevorzugtes Verkehrsmittel Das Auto bleibt das bevorzugte Verkehrsmittel, um zur Arbeit zu gelangen. Im Jahr 2000 fuhren 49,2% mit dem Auto zur Arbeit (gegenüber 42,4% im Jahre 1990). Wenn man die Personen, die zu Hause arbeiten, nicht mitzählt, sind es gar 54,3%. Mit Ausnahme der ganz jungen und der Personen kurz vor der Pensionierung benutzen alle Altersklassen das Auto gleichmässig. Allerdings gibt es regionale Unterschiede. Die Westschweizer und die Tessiner bevorzugen das Auto. An der Spitze liegt der Kanton Tessin, wo 65,3% der Erwerbstätigen ihren Arbeitsweg mit dem Auto zurücklegen.

Die Eisenbahn hat Marktanteile hinzugewonnen, vor allem bei den Jugendlichen. Im Jahre 1990 lag der Anteil bei 9,8% der Erwerbstätigen, um im Jahr 2000 11% zu erreichen (12,1% wenn man die Personen, die zu Hause arbeiten, nicht mitzählt). Diese Erhöhung ist umso bemerkenswerter als der Anteil der Pendler bei andern öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgegangen ist: von 12,3 auf 10,3% für die städtischen Verkehrsbetriebe und von 2,2 auf 2,0% für die regionalen Verkehrsbetriebe.

Die Benützung des Velos ist ebenfalls von 6,3 auf 6,1% leicht zurückgegangen. Auch haben weniger Personen den Arbeitsweg zu Fuss zurückgelegt (Rückgang von 9,1 auf 7,9%). Siedlungsstruktur und Angebot des öffentlichen Verkehrs beeinflusst die Wahl des Verkehrmittels Die Verkehrsmittelwahl der berufstätigen Einwohner der Schweiz hängt mit der Siedlungsstruktur zusammen. In städtischen Kantonen wird weniger zu Fuss gegangen, weniger das Privatauto benutzt und die öffentlichen Verkehrsmittel werden stärker bevorzugt als in ländlichen Kantonen. So verwenden nur 20% der Stadt-Basler das Auto, hingegen 55% der Solothurner; 17% der Bündner gehen zu Fuss, aber nur 6% der Aargauer, während 37% der Zürcher ein öffentliches Verkehrsmittel verwenden, aber nur 5% der Innerrhoder.

Einen grossen Einfluss auf die Verkehrsmittelwahl haben auch das Angebot der Bahn sowie die Netzdichte und der Fahrplan der städtischen Verkehrsbetriebe. Weist der Kanton Zürich mit seinem guten S-Bahn-Netz 20% Bahnbenutzer auf, so sind dies im Kanton Genf nur gerade 2% auf zwei Bahnlinien ohne guten Erschliessungswert. Drei von vier Personen leben in Agglomerationen Die Resultate der Volkszählung erlauben auch, alle 10 Jahre die Anzahl der Agglomerationen und deren Grenzen neu zu definieren. Diese Definition berücksichtigt die ökonomische und soziale Struktur der Gemeinden, die Pendlerbewegungen sowie die Siedlungsdichte und den baulichen Zusammenhang. In den 90er Jahren ist der Verstädterungsprozess weiter fortgeschritten und heute gehören knapp 1000 Gemeinden mit über 5,4 Millionen Einwohnern oder 73,3% der Schweizer Bevölkerung zum städtischen Gebiet. Im Jahre 1990 waren es erst 68,8% und 1980 deren 61,6% gewesen. Das städtische Gebiet der Schweiz weist eine Fläche von 9'000 km2 auf und umfasst 50 Agglomerationen und 5 Einzelstädten. Zürich als Millionenagglomeration In der Rangfolge der Agglomerationen liegt Zürich mit einer Bevölkerung von 1,08 Mio. weiterhin deutlich vor Basel (480'000 Einwohner) und Genf (470’000 Einwohner) im Schweizer Teil. Zusammen mit dem ausländischen Teil der Agglomeration erreicht Basel 690'000 Einwohner, und Genf 640'000. Bern und Lausanne weisen rund 350'000 resp. 310'000 Einwohner auf, gefolgt von Luzern (197'000), St. Gallen (146'000), Winterthur (123'000), Lugano (122'000), Baden- Brugg (107'000) sowie Olten-Zofingen (102’000). Freiburg und Zug mit über 90'000 Einwohnern liegen auf den nächsten Rängen, gefolgt von Thun, Biel, Vevey-Montreux und Aarau.

Die Agglomerationen Zürich und Basel haben sich stark ausgedehnt, letztere (unter Einbezug von Liestal) bis ins Oberbaselbiet und Laufental, sowie ins Elsass und nach Südbaden. Eine starke Vergrösserung erfuhren auch die Agglomerationen von Freiburg, Vevey- Montreux, Aarau, Wil (SG) und Heerbrugg-Altstätten. Das Wachstum der grossen Agglomeration Genf ist fast ausschliesslich auf die französischen Nachbargebiete in Hochsavoyen konzentriert. Funktional verbundene Agglomerationen bilden Metropolitanregionen Die fünf Grossagglomerationen Zürich, Genf-Lausanne, Basel und Bern sowie die Tessiner Agglomerationen um Lugano bilden mit ihren funktional eng verflochtenen Nachbaragglomerationen sogenannte Metropolitanräume.

Die Metropolitanregion Zürich umfasst neben der Agglomeration Zürich noch elf weitere Agglomerationen, darunter neu auch Schaffhausen. Die Agglomerationen Thun, Freiburg, Biel und Lyss sind zu Bern hinzugekommen. Die „Métropole lémanique“ umfasst neben den Agglomerationen Genf und Lausanne auch Vevey-Montreux sowie Yverdon-les-Bains und die französische Agglomeration Thonon-Evian. Die Abgrenzung der Agglomerationen hat heute grössere Bedeutung als in der Vergangenheit, da Fragen der Stadtentwicklung und der Agglomerationspolitik vermehrtes wissenschaftliches und politisches Interesse finden. Das statistische Instrument kommt dieser Nachfrage entgegen, auch wenn ihm keine juristische Verbindlichkeit zukommt.

Die Abfallmenge ist stabil

Die Verbrennungskapazität der Kehrichtverbrennungsanlagen KVA lag letztes Jahr bei 3,1 Millionen Tonnen und reichte knapp noch nicht aus, um in der Schweiz auf die Deponierung von brennbaren Abfällen verzichten zu können

BERN. Im Jahre 2002 fielen insgesamt 3,12 Millionen Tonnen Abfälle zur Verbrennung in KVA an, was einer Menge von 430 Kilogramm pro Einwohnerin und Einwohner entspricht. Dies ist das Ergebnis der neuesten Abfallerhebung des BUWAL. Die Abfallmenge hat sich damit nach relativ starken Schwankungen während der neunziger Jahren in den letzten vier Jahren stabilisiert. Da die mengenmässig bedeutsamen Separatsammlungen wie Altpapier und Altglas bereits recht hohe Recyclingquoten erreicht haben, darf in der nächsten Zeit kaum auf stark sinkende Abfallmengen in KVA gehofft werden. Ein leichter Rückgang durch verbessertes Recycling wird wahrscheinlich durch die Bevölkerungszunahme sowie durch das Wirtschaftswachstum kompensiert, so dass eher mit stabilen Abfallmengen zu rechnen ist.

Von den 3,12 Millionen Tonnen Abfällen wurden 2002 in den KVA 3,01 Millionen Tonnen verbrannt. Die auf Deponien abgelagerte Menge brennbarer Abfälle betrug noch 100'000 Tonnen. Weitere rund 10'000 Tonnen wurden zwischengelagert. Diese Abfälle werden verbrannt, sobald in den KVA saisonal bedingt Kapazitäten zur Verfügung stehen bzw. wenn neue Ofenlinien den Betrieb aufnehmen. Um die Deponierung brennbarer Abfälle auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, müssen die Behörden und Abfallverbände weiterhin alles daran setzen, Abfälle in KVA umzulenken, sobald diese kurzfristig Kapazität aufweisen.

Regionen, welche heute noch erhebliche Anteile des brennbaren Kehrichts deponieren, sind Ob- und Nidwalden, das Tessin sowie das Berner Oberland. Die aktuell bestehenden Verbrennungsengpässe dürften spätestens Ende 2004 behoben sein. Mit der Inbetriebnahme der KVA Thun Mitte 2004 wird das Berner Oberland seine brennbaren Abfälle autonom entsorgen können. Die bisherigen oberländischen Abfalltransporte in KVA der Mittelland- und Ostschweizer Kantone entfallen damit. Ob- und Nidwalden sowie das Tessin werden die frei werdenden Kapazitäten für ihre heute noch deponierten Abfälle nutzen können.

Im Jahre 2002 betrug die in KVA zur Verfügung stehende Verbrennungskapazität 3,1 Millionen Tonnen. Um die letzten regionalen Entsorgungslücken zu schliessen, werden in den nächsten Jahren noch verschiedene Erweiterungen (z.B. KVA Monthey, KVA Lausanne) und Neubauten realisiert. Die Abfall-Transportdistanzen und damit die Umweltemissionen verringern sich dank den neuen KVA in Thun und im Tessin erheblich. Die beiden Anlagen sind deshalb ökologisch und aus regionalpolitischer Sicht sinnvoll. Die gesamte Verbrennungskapazität in der Schweiz wird sich im Jahre 2007 auf 3,5 Millionen Tonnen belaufen.

Die anhaltend starke Auslastung der KVA hat verschiedene Betreiber veranlasst, beim Ersatz alter Ofenlinien die vorhandene Kapazität nicht nur zu erhalten, sondern deutlich zu vergrössern. Ohne koordinierte Planung könnte diese Entwicklung zu Überkapazitäten führen. Allerdings sind derzeit in Betrieb stehende Ofenlinien mit einer Kapazität von über 500'000 Jahrestonnen älter als 20 Jahre. Diese Linien müssen in den nächsten fünf bis zehn Jahren ersetzt oder zumindest total revidiert werden. Je nachdem wie sich die Konjunktur und damit die Abfallmenge entwickelt, kann durch den Ersatz oder allenfalls die Stillegung alter Ofenlinien die KVA-Kapazität den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden.    

 

 

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