Wirtschaftsmission von Staatssekretär David Syz nach Japan

BERN. Staatssekretär David Syz reist vom 18. bis 20. Mai 2003 nach Japan im Rahmen einer Mission zur Förderung des Wirtschaftsstandorts Schweiz.

Schweizer bleiben Alu-Weltweister

BERN. Dank der sammelfreudigen Schweizer Bevölkerung klettern die Sammelquoten von leeren Aluverpackungen (Dosen, Schalen, Tuben) weiter in die Höhe.

Swiss Food Net: bessere Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln

BERN. Bundesrat Joseph Deiss, Chef des Eidg. Volkswirtschafts- departements, anerkennt am 17. Mai anlässlich eines Besuchs der Hochschule Wallis in Siders das Swiss Food Net als Nationales Kompetenznetz der Fachhochschulen.

Ein Baustoff schreibt Architekturgeschichte

ZÜRICH. Der Baustoff Eternit wird 100 Jahre alt. Eternit begeisterte Schweizer Architekten und wurde rasch zum "nationalen Baustoff".

Schweizer Wirtschaft verharrt vorerst in Schwächephase 

BERN. Im Winterhalbjahr 2002/03 hatte sich in den Industrie- und Schwellenländern die Zunahme des realen Bruttoinlandprodukts abgeschwächt.

Konferenz über Wetter und Klima im Alpenraum

ZÜRICH. Vom 19. bis 23. Mai 2003 findet in Brig eine Konferenz statt, an der rund 200 Wissenschafter aus aller Welt teilnehmen.

G8: Verstärkung der Polizeikräfte

BERN. Der Sicherheitsausschuss des Bundesrates hat am 15. Mai 2003 unter Leitung von Bundesrätin Calmy-Rey getagt, um die von der Genfer Regierung angeforderte Verstärkung der Polizeikräfte zu erörtern.

Die Weko prüft Zusammenschluss- vorhaben

BERN. Die Wettbewerbskommission (Weko) prüft ein Zusammenschlussvorhaben zwischen der Neuen Luzerner Zeitung AG (NLZ AG) und der Anzeiger Luzern AG.

Messe Schweiz reicht Beschwerde gegen BAG ein

BASEL. Die MCH Messe Schweiz AG (Messe Schweiz) ist der Auffassung, dass der SARS-Entscheid des Bundesamtes für Gesundheit im Zusammenhang mit der BASELWORLD rechtswidrig war.

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 
 
 

16. Mai 2003

Wirtschaftsmission von Staatssekretär David Syz nach Japan

BERN. Staatssekretär David Syz reist vom 18. bis 20. Mai 2003 nach Japan im Rahmen einer Mission zur Förderung des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Staatssekretär Syz wird zwei Seminare für japanische Investoren in Tokio und Osaka eröffnen, an denen über die Vorteile des Wirtschaftsstandorts Schweiz informiert wird. Die vom seco in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Stellen der Wirtschaftsförderung organisierten Anlässe sind die Ersten dieser Art in Japan. Ähnliche Anlässe sollen im Verlauf der nächsten Jahre auch in anderen japanischen Städten und Präfekturen durchgeführt werden.

Schweizer bleiben Alu-Weltweister

BERN. Dank der sammelfreudigen Schweizer Bevölkerung klettern die Sammelquoten von leeren Aluverpackungen (Dosen, Schalen, Tuben) weiter in die Höhe. Bei den Alugetränkedosen sind es weiterhin weltmeisterliche 91 Prozent; bei den Schalen für Tierfutter 75 Prozent (Vorjahr 70 Prozent) und bei den Tuben für Senf, Mayonnaise usw. 40 Prozent (Vorjahr 35 Prozent). Für das laufende Jahr ist mit einem weiteren Anstieg der Sammelquoten zu rechnen.

Swiss Food Net: bessere Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln

BERN. Bundesrat Joseph Deiss, Chef des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements, anerkennt am 17. Mai anlässlich eines Besuchs der Hochschule Wallis in Siders das Swiss Food Net als Nationales Kompetenznetz der Fachhochschulen. Swiss Food Net will die Qualität und Sicherheit von Nahrungsmitteln verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelbranche stärken. Das Netz deckt das ganze Gebiet der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte zu Lebensmitteln ab und bündelt ein einzigartiges Spektrum von Fachkompetenzen. Angeschlossen sind sämtliche für den Schweizer Lebensmittelsektor relevanten Akteure in Bildung, Forschung, Gesetzgebung und Kontrolle. Die Produktion ist durch die Föderation der schweizerischen Nahrungsmittelindustrien (FIAL) vertreten.

Ein Baustoff schreibt Architekturgeschichte

Der Baustoff Eternit wird 100 Jahre alt. Eternit begeisterte Schweizer Architekten und wurde rasch zum "nationalen Baustoff". Eine Ausstellung des ETH-Instituts für Geschichte und Theorie der Architektur (gta) zeigt die wechselvolle Geschichte dieses modernen Baumaterials.

ZÜRICH. Wohl kaum ein moderner Baustoff hat soviel Begeisterung aber auch Kontroversen ausgelöst wie Eternit. Das Institut für Geschichte und Theorie der Architektur (gta) der ETH Zürich hat die 100 jährige Geschichte von Eternit zum Anlass genommen, die Hochs und Tiefs dieses Baustoffes nachzuzeichnen und seiner Bedeutung für modernes Design und Architektur nachzugehen. Die Resultate dieses Forschungsprojekts werden der Öffentlichkeit nun in einer Ausstellung "Eternit Schweiz. Architektur und Firmenkultur seit 1903" zugänglich gemacht.

Hochs und Tiefs eines modernen Baustoffs

Die Ausstellung zeigt, welch bedeutende Rolle Eternit in der Geschichte der modernen Architektur spielt. Nach anfänglichen Zweifeln an seiner "Ästhetik" wurde Eternit rasch zum "nationalen Baustoff". Zwischen 1950 und 1970 erlebte er einen eigentlichen Boom. Viele wichtige Bauten in dieser Zeit. darunter auch Kirchen. waren Eternitbauten. Zur Erfolgsgeschichte des Baustoffs gehört nicht zuletzt seine heraus ragenden Präsenz in der Schweizer Ausstellungsarchitektur. Seit 1914 war Eternit bei allen Landesaustellungen zu sehen. Die Architekten waren begeistert von den Möglichkeiten dieses Materials. Seine "Karriere" verdankt Eternit aber auch einer geschickten Marketingstrategie der Firma Eternit AG Schweiz. Sie entwickelte den Baustoff im Dialog mit den Anwendern ständig weiter und popularisierte ihn auf diese Weise. Eine grosse Krise erlebte der Baustoff, als sich in den siebziger Jahren herausstellte, dass die im Eternit enthaltenen Asbestfasern Brust- und Bauchfellkrebs auslösen können. Mitte der siebziger Jahre wurden neue Herstellungsverfahren ohne Verwendung von Asbestfasern entwickelt. Die Asbestfasern wurden schrittweise ersetzt. Asbestfreier Eternit findet heute im Hochbau wieder grossen Anklang.

Schweizer Wirtschaft verharrt vorerst in Schwächephase 

BERN. Im Winterhalbjahr 2002/03 hatte sich in den Industrie- und Schwellenländern die Zunahme des realen Bruttoinlandprodukts abgeschwächt. Vor allem im Euroraum kam es zu einer äusserst verhaltenen Konjunkturentwicklung, in Deutschland sogar zu Stagnationstendenzen.  

Mit der Beendigung des Irakkriegs haben die geopolitischen Unsicherheiten und davon ausgehende lähmende Wirkungen auf die Weltwirtschaft etwas nachgelassen. Namentlich gab der Erdölpreis deutlich nach. Nach wie vor gibt es aber verschiedene Faktoren, die einem raschen Aufschwung entgegenstehen. Hingewiesen sei auf Altlasten aus dem vorangegangenen Boom. So scheinen die Überinvestitionen vielfach noch nicht abgebaut, der Rückgang der Aktienkurse wirkt vorerst noch bremsend oder im öffentlichen und privaten Sektor steht ein merklicher Konsolidierungsbedarf an. In diesem Umfeld ist davon auszugehen, dass die anhaltend günstigen monetären Bedingungen und die expansive US-Budgetpolitik. im Euroraum dürfte die Budgetpolitik ungefähr neutral wirken. zunehmend positive Effekte entfalten und sich der Aufschwung, ausgehend von den USA, im späteren Verlauf dieses und im nächsten Jahr in den Industrie- und Schwellenländern kräftigt.  

Der ausbleibende Schwung der Weltwirtschaft, namentlich im Euroraum, und der sich nochmals etwas festigende Franken, der allerdings jüngst gegenüber dem Euro leicht an Stärke verloren hat, bremsten die Konjunktur in der Schweiz. Geschäftsgang und Auftragslage haben sich in den ersten Monaten 2003 weiter verschlechtert.  

Für das Jahr 2003 insgesamt ist von einer Stagnation auszugehen, sofern sich vor allem die Konjunktur im Euroraum im prognostizierten Ausmass entwickelt (BIP 2003 +1,1 %) und der reale Frankenkurs keine substanzielle Festigung erfährt. Eine Rückkehr zu einem höheren Wachstum ist für das Jahr 2004 zu erwarten.

Konferenz über Wetter und Klima im Alpenraum

ZÜRICH. Vom 19. bis 23. Mai 2003 findet in Brig eine Konferenz statt, an der rund 200 Wissenschafter aus aller Welt teilnehmen. Ihr gemeinsames Interesse gilt den speziellen meteorologischen und klimatologischen Verhältnissen im Alpenraum. Die Konferenz verbindet zwei wichtige Tagungen: die mehr praxisorientierte ICAM (International Conference on Alpine Meteorology) und das wissenschaftliche Forschungsprogramm MAP (Mesoscale Alpine Programme). Ganz oben auf der Themenliste der Konferenz stehen extreme Wetterereignisse im gebirgigen Gebiet und die Auswirkungen der Klimaänderung auf den Alpenraum. In über 200 Referaten und Präsentationen werden die Fachleute neueste Erkenntnisse austauschen, Forschungsresultate präsentieren und die aufgeworfenen Fragen diskutieren. Die Konferenz schafft ein Forum für den länderübergreifenden Austausch, aber auch für die wichtigen Kontakte zwischen Fachleuten in der Grundlagenforschung, Entwicklung und  Anwendung, beispielsweise, wenn es darum geht, die Instrumente und Techniken für die Wettervorhersage zu verfeinern. Letztlich geht es darum, einen Beitrag zu leisten, damit der Alpenraum in Zukunft besser vor Unwetterfolgen geschützt werden kann.

G8: Verstärkung der Polizeikräfte

BERN. Der Sicherheitsausschuss des Bundesrates hat am 15. Mai 2003 unter Leitung von Bundesrätin Calmy-Rey getagt, um die von der Genfer Regierung angeforderte Verstärkung der Polizeikräfte zu erörtern. Er hat dabei Kenntnis genommen von den Beschlüssen des Genfer Staatsrates vom Vortag. Der Sicherheitsausschuss stellt fest, dass die Genfer Regierung die Rahmenbedingungen für Demonstrationen anlässlich des G8-Treffens teilweise angepasst hat. Er hat auch zur Kenntnis genommen, dass die Gespräche mit den globalisierungskritischen Kreisen über einen geordneten Ablauf der Demonstrationen weitergehen. Die für die Sicherheit verantwortliche Genfer Regierung erachtet trotzdem eine Verstärkung der Polizeikräfte um 750 deutsche Polizisten für zwingend. Der Sicherheitsausschuss hat deshalb beschlossen, dem Genfer Gesuch zu entsprechen. Er wird seinen Beschluss dem Bundesrat anlässlich der Sitzung vom 21. Mai zum formellen Entscheid unterbreiten.

Die Weko prüft Zusammenschlussvorhaben

BERN. Die Wettbewerbskommission (Weko) prüft ein Zusammenschlussvorhaben zwischen der Neuen Luzerner Zeitung AG (NLZ AG) und der Anzeiger Luzern AG. Die Vorprüfung ergab, dass der von der NLZ beabsichtige Beteiligungserwerb an der Anzeiger Luzern AG Anhaltspunkte für die Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung im regionalen und lokalen Werbemarkt im Raum Luzern liefert.

Die NLZ beabsichtigt, sich neu mit 30% am Aktienkapital der Anzeiger Luzern AG zu beteiligen. Die UD Print AG Luzern hält die übrigen 70% der Anteile der Anzeiger Luzern AG. Die Anzeiger Luzern AG ist Herausgeberin des „Anzeiger Luzern“ und der „Luzerner Woche“, den beiden grössten Gratisanzeigern im Raum Luzern und in der Zentralschweiz. Die NLZ AG gibt mit der „Neuen Luzerner Zeitung“ die grösste regionale Tageszeitung in der Zentralschweiz heraus.

Diese Presseerzeugnisse sind u.a. wichtige Werbeträger im Raum Luzern. Nach der Vorprüfung durch das Sekretariat der Wettbewerbs kommission bestehen Anhaltspunkte, wonach der Zusammenschluss zu einer Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung im Markt für regionale und lokale Werbung in diesem Gebiet führt.

Die NLZ AG und die Anzeiger Luzern AG sind ausser im Printmedienbereich auch mit Internetportalen für Rubrik-anzeigen präsent, die NLZ AG bzw. die LZ Medien Holding AG halten zudem Beteiligungen an den Regionalsendern „Radio Sunshine“ und „Radio Pilatus“.

Messe Schweiz reicht Beschwerde gegen BAG ein

Die MCH Messe Schweiz AG (Messe Schweiz) ist der Auffassung, dass der SARS-Entscheid des Bundesamtes für Gesundheit im Zusammenhang mit der BASELWORLD rechtswidrig war. Sie hat beim Eidgenössischen Departement des Innern Beschwerde gegen die entsprechende Verfügung des BAG vom 1. April 2003 erhoben. Die Verfügung verletze Bundesrecht und sei unangemessen und unverhältnismässig, argumentiert die Messe Schweiz.

BASEL. Aufgrund der sich verbreitenden SARS-Krankheit hatte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gestützt auf eine entsprechende Verordnung des Bundesrats am 1. April verfügt, die Messe Schweiz müsse sicherstellen, "dass die Aussteller der Messe für Uhren und Schmuck in Basel und Zürich (BASELWORLD) keine Personen an der Messe beschäftigen, die sich nach dem 1. März 2003 in den Ländern China, Hongkong, Singapur oder Vietnam aufgehalten haben und von dort direkt oder indirekt in die Schweiz eingereist sind."

Direkt von dieser Verfügung betroffen waren 394 von insgesamt 2'163 ausstellenden Firmen (11 von 1'377 am Standort Basel und 383 von 786 am Standort Zürich). Diese mussten auf eine Beteiligung als Aussteller an der BASELWORLD vom 3. bis 10. April 2003 verzichten, da es für sie unmöglich war, in der kurzen Zeit Standpersonal aus anderen Ländern zu rekrutieren. Die schätzungsweise rund 3'000 Angestellten dieser Firmen – sowie alle weiteren Personen, die sich nach dem 1. März 2003 in den vom BAG bezeichneten SARS-Ländern aufgehalten hatten – durften sich allerdings weiterhin in der Schweiz aufhalten und auch die BASELWORLD besuchen.

Beschwerde gegen Verfügung

Die Messe Schweiz macht vom Recht Gebrauch, gegen die Verfügung des BAG beim Eidgenössischen Departement des Innern Beschwerde zu erheben. Sie stellt damit keineswegs in Frage, dass die Verbreitung der SARS-Krankheit bereits zum Zeitpunkt der Verfügung ernst genommen werden musste, und dass der Schutz der Menschen vor der Gefahr einer sich verbreitenden Krankheit grundsätzlich höher als jedes wirtschaftliche Interesse zu bewerten ist.

Die Messe Schweiz ist jedoch der Überzeugung, dass die verfügten Massnahmen in keiner Art und Weise zum Schutz der Bevölkerung beigetragen haben. Gleichzeitig kritisiert sie die Form, wie der Entscheid herbeigeführt beziehungsweise zustande gekommen ist.

Vor allem im Hinblick auf die Durchführung zukünftiger Messen und Veranstaltungen hat die Messe Schweiz ein Interesse daran, dass eine übergeordnete Instanz prüft, ob die Verfügung des BAG rechtmässig ist. Sie ist überzeugt, dass die Verfügung des BAG auf ungenügenden Sachverhaltsabklärungen beruht und die verfügten Massnahmen unter anderem unangemessen und unverhältnismässig waren.

Falsche Annahmen – unverhältnismässige Massnahme

Die Verfügung basiert auf einem unrichtig und unvollständig festgestellten Sachverhalt. Die Annahme, die Situation der Verkaufsgespräche in den Messeständen gleiche derjenigen eines Krankenpfleger/Patienten-Verhältnisses, ist falsch. Ebenso wenig verständlich ist die Unterscheidung zwischen Ausstellern und Besuchern, das heisst die Tatsache, dass die betroffenen Menschen nicht als Aussteller in einem Messestand arbeiten, sich aber als Besucherinnen und Besucher uneingeschränkt an der Messe aufhalten durften. Dass sich das BAG bei seinem Entscheid auf unzutreffende und nicht nachvollziehbare Annahmen stützte, wiegt umso schwerer als das BAG vorher nie vor Ort war, um den tatsächlichen Sachverhalt abzuklären.

Die verfügten Massnahmen waren weder geeignet noch erforderlich, um das Ziel – eine Minimalisierung der Ansteckungsgefahr –  zu erreichen. Mehrere Tausend Personen aus den betroffenen Ländern waren bereits vor Ort. Durch das Beschäftigungs-Verbot wurden sie als Aussteller aus der Messe "vertrieben" – ohne jegliche medizinische Kontrolle und ohne Wissen über ihren weiteren Aufenthalt in der Schweiz. Zahlreiche betroffene Firmen machten denn auch ihre Geschäfte irgendwo ausserhalb der Messe.

Aufgrund der wiederholten und auch öffentlich gemachten Aussagen von BAG-Mitarbeitern, es bestünden keine Gründe für besondere Massnahmen, verstiess das BAG mit seinem Entscheid auch gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Obwohl die Forderung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, die Messe abzusagen, bereits beim BAG auf dem Tisch lag, bestätigte ein BAG-Sprecher noch am Montag Mittag, 31. März 2003, in einer Sendung des Schweizer Radio  DRS 1, dass keine Sofortmassnahmen nötig seien. Gestützt auf diese behördlichen Zusicherungen durfte die Messeleitung darauf vertrauen, dass die Weltmesse wie geplant ohne grundsätzliche Einschränkungen stattfinden wird.

Im Weiteren schuf das BAG mit seiner Verfügung eine Situation, welche die Messe Schweiz in ihrer wirtschaftlichen Freiheit stark einschränkte: Den betroffenen Firmen wurde zwar faktisch verboten, an der BASELWORLD ausstellen, es war ihnen jedoch nicht verboten, irgendwo sonst in der Schweiz ihr Geschäft auszuüben. Theoretisch wäre es ihnen gar erlaubt gewesen, an einem anderen Ort in der Schweiz in Eigenregie eine Ausstellung durchzuführen.

Schliesslich verpasste es das BAG auch, die Messeleitung ordnungsgemäss anzuhören und den Entscheid gegenüber der Messe Schweiz auch ordnungsgemäss zu begründen. Bis zur Einreichung der Beschwerde konnten das BAG der Messe Schweiz keine Protokolle der Sitzungen, welche der Verfügung vorausgingen, vorlegen.

"Nicht nachvollziehbar und willkürlich"

In einem fachhygienischen Gutachten kommt Professor F. Daschner vom Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene der Universitätsklinik Freiburg i.B. zum Schluss: Die vom BAG empfohlenen Massnahmen seien masslos übertrieben und weder epidemiologisch noch infektiologisch noch seuchenhygienisch notwendig. "Diese Verfügung ist aufgrund der am 1. April 2003 in der Schweiz herrschenden epidemiologischen Situation nicht nur medizinisch nicht nachvollziehbar, sondern willkürlich", schreibt Professor Daschner.

Er widerlegt auch die Begründung des BAG, dass zwischen Ausstellern und Besuchern enge Kontakte stattfinden, bei denen die Voraussetzungen für eine Übertragung von SARS erfüllt sind. "Die Begründung ist falsch und aufgrund der vom BAG selbst beschriebenen Übertragungsmechanismen in keiner Weise gerechtfertigt", schreibt Professor Daschner. "Die Verfügung des BAG war sogar epidemiologisch kontraproduktiv und gefährlich, weil aufgrund der Verfügung zahlreiche Aussteller ihre Geschäfte anschliessend in diversen Hotels und Restaurants ausserhalb des Messegeländes abwickelten. Somit hätte sich SARS ausserhalb des Messegeländes unkontrolliert verbreiten können."

Schliesslich weist Professor Daschner in seinem Gutachten auch darauf hin, dass es ausreichend gewesen wäre, einige vergleichsweise einfach durchzuführende Infektions-Kontrollmassnahmen zu verordnen. Und: Keine andere Gesundheitsorganisation weltweit – weder die Centers for Disease Control and Prevention in Atlanta, noch das Robert Koch-Institut in Berlin oder die Weltgesundheitsorganisation in Genf – habe jemals die Empfehlung ausgesprochen, Ausstellern aus SARS-Risikoländern ein Arbeitsverbot aufzuerlegen oder Messen abzusagen.

Prüfung einer Schadensersatzklage

Die Verfügung des BAG hatte einschneidende Konsequenzen für die Durchführung der BASELWORLD, insbesondere am Standort Zürich, wo die Zahl der ausstellenden Firmen auf rund die Hälfte und die Grösse der Ausstellungsfläche der Messe auf zirka einen Drittel reduziert wurde. Das Beschäftigungs-Verbot für die fast 400 Firmen war mit ein Grund dafür, dass die BASELWORLD gegenüber ihrer Durchführung 2002 einen Besucherrückgang von 22 Prozent zu verzeichnen hatte. Zudem ist der künftige Einbezug des Standorts Zürich in das Konzept der BASELWORLD grundsätzlich in Frage gestellt.

Die betroffenen Firmen kündigten denn auch hohe Schadensersatzforderungen an, die zurzeit noch nicht überblickbar sind. Nicht beziffern lassen sich die Schäden, die in den wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz mit den betroffenen Ländern und durch den Imageverlust für den Messestandort Schweiz entstanden sind.

Die Messe Schweiz hat die Firma KPMG Legal mit dem Handling der Anspruchsforderungen seitens der betroffenen Kunden und Dienstleister beauftragt. Die KPMG Legal nimmt als zentrale Anlaufstelle alle Ansprüche von Ausstellern und Dritten entgegen, evaluiert sie in Bezug auf Dringlichkeit und Substantiierung und leitet entsprechende Massnahmen in die Wege.

Neben der eingereichten Beschwerde gegen die BAG-Verfügung prüft die Messe Schweiz zurzeit, ob und in welchem Umfang sie beim Bund eine Schadensersatzforderung inklusive der Kosten für die Umsetzung der verfügten Massnahmen stellen wird.

Im Weiteren ist die Messeleitung daran, den künftigen Einbezug des Standorts Zürich in das Konzept der BASELWORLD abzuklären. Das heisst festzustellen, unter welchen Bedingungen der Standort Zürich aufrecht erhalten werden kann und mögliche Alternativen dazu zu prüfen.    

 

 

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