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Wirtschaftsmission
von Staatssekretär David Syz nach Japan
BERN.
Staatssekretär David Syz reist vom 18. bis 20. Mai 2003 nach
Japan im Rahmen einer Mission zur Förderung des
Wirtschaftsstandorts Schweiz. Staatssekretär Syz wird zwei
Seminare für japanische Investoren in Tokio und Osaka eröffnen,
an denen über die Vorteile des Wirtschaftsstandorts Schweiz
informiert wird. Die vom seco in enger Zusammenarbeit mit den
kantonalen Stellen der Wirtschaftsförderung organisierten Anlässe
sind die Ersten dieser Art in Japan. Ähnliche Anlässe sollen im
Verlauf der nächsten Jahre auch in anderen japanischen Städten
und Präfekturen durchgeführt werden.
Schweizer
bleiben Alu-Weltweister
BERN.
Dank der sammelfreudigen Schweizer Bevölkerung klettern die
Sammelquoten von leeren Aluverpackungen (Dosen, Schalen, Tuben)
weiter in die Höhe. Bei den Alugetränkedosen sind es weiterhin
weltmeisterliche 91 Prozent; bei den Schalen für Tierfutter 75
Prozent (Vorjahr 70 Prozent) und bei den Tuben für Senf,
Mayonnaise usw. 40 Prozent (Vorjahr 35 Prozent). Für das laufende
Jahr ist mit einem weiteren Anstieg der Sammelquoten zu rechnen.
Swiss
Food Net: bessere Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln
BERN.
Bundesrat Joseph Deiss, Chef des Eidg.
Volkswirtschaftsdepartements, anerkennt am 17. Mai anlässlich
eines Besuchs der Hochschule Wallis in Siders das Swiss Food Net
als Nationales Kompetenznetz der Fachhochschulen. Swiss Food Net
will die Qualität und Sicherheit von
Nahrungsmitteln verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der
Lebensmittelbranche stärken. Das Netz deckt das ganze Gebiet der
Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte zu Lebensmitteln ab und
bündelt ein einzigartiges Spektrum von Fachkompetenzen.
Angeschlossen sind sämtliche für den Schweizer
Lebensmittelsektor relevanten Akteure in Bildung, Forschung,
Gesetzgebung und Kontrolle. Die Produktion ist durch die Föderation
der schweizerischen Nahrungsmittelindustrien (FIAL) vertreten.
Ein
Baustoff schreibt Architekturgeschichte
Der
Baustoff Eternit wird 100 Jahre alt. Eternit begeisterte Schweizer
Architekten und wurde rasch zum "nationalen Baustoff".
Eine Ausstellung des ETH-Instituts für Geschichte und Theorie der
Architektur (gta) zeigt die wechselvolle Geschichte dieses
modernen Baumaterials.
ZÜRICH.
Wohl kaum ein moderner Baustoff hat soviel Begeisterung aber
auch Kontroversen ausgelöst wie Eternit. Das Institut für
Geschichte und Theorie der Architektur (gta) der ETH Zürich hat
die 100 jährige Geschichte von Eternit zum Anlass genommen, die
Hochs und Tiefs dieses Baustoffes nachzuzeichnen und seiner
Bedeutung für modernes Design und Architektur nachzugehen. Die
Resultate dieses Forschungsprojekts werden der Öffentlichkeit nun
in einer Ausstellung "Eternit Schweiz. Architektur und
Firmenkultur seit 1903" zugänglich gemacht.
Hochs
und Tiefs eines modernen Baustoffs
Die
Ausstellung zeigt, welch bedeutende Rolle Eternit in der
Geschichte der modernen Architektur spielt. Nach anfänglichen
Zweifeln an seiner "Ästhetik" wurde Eternit rasch zum
"nationalen Baustoff". Zwischen 1950 und 1970 erlebte er
einen eigentlichen Boom. Viele wichtige Bauten in dieser Zeit.
darunter auch Kirchen. waren Eternitbauten. Zur Erfolgsgeschichte
des Baustoffs gehört nicht zuletzt seine heraus ragenden Präsenz
in der Schweizer Ausstellungsarchitektur. Seit 1914 war Eternit
bei allen Landesaustellungen zu sehen. Die Architekten waren
begeistert von den Möglichkeiten dieses Materials. Seine
"Karriere" verdankt Eternit aber auch einer geschickten
Marketingstrategie der Firma Eternit AG Schweiz. Sie entwickelte
den Baustoff im Dialog mit den Anwendern ständig weiter und
popularisierte ihn auf diese Weise. Eine grosse Krise erlebte der
Baustoff, als sich in den siebziger Jahren herausstellte, dass die
im Eternit enthaltenen Asbestfasern Brust- und Bauchfellkrebs auslösen
können. Mitte der siebziger Jahre wurden neue
Herstellungsverfahren ohne Verwendung von Asbestfasern entwickelt.
Die Asbestfasern wurden schrittweise ersetzt. Asbestfreier Eternit
findet
heute im Hochbau wieder grossen Anklang.
Schweizer
Wirtschaft verharrt vorerst in Schwächephase
BERN.
Im Winterhalbjahr 2002/03 hatte sich in den Industrie- und
Schwellenländern die Zunahme des realen Bruttoinlandprodukts
abgeschwächt. Vor allem im Euroraum kam es zu einer äusserst
verhaltenen Konjunkturentwicklung, in Deutschland sogar zu
Stagnationstendenzen.
Mit
der Beendigung des Irakkriegs haben die geopolitischen
Unsicherheiten und davon ausgehende lähmende Wirkungen auf die
Weltwirtschaft etwas nachgelassen. Namentlich gab der Erdölpreis
deutlich nach. Nach wie vor gibt es aber verschiedene Faktoren,
die einem raschen Aufschwung entgegenstehen. Hingewiesen sei auf
Altlasten aus dem vorangegangenen Boom. So scheinen die Überinvestitionen
vielfach noch nicht abgebaut, der Rückgang der Aktienkurse wirkt
vorerst noch bremsend oder im öffentlichen und privaten Sektor
steht ein merklicher Konsolidierungsbedarf an. In diesem Umfeld
ist davon auszugehen, dass die anhaltend günstigen monetären
Bedingungen und die expansive US-Budgetpolitik. im Euroraum dürfte
die Budgetpolitik ungefähr neutral wirken. zunehmend positive
Effekte entfalten und sich der Aufschwung, ausgehend von den USA,
im späteren Verlauf dieses und im nächsten Jahr in den
Industrie- und Schwellenländern kräftigt.
Der
ausbleibende Schwung der Weltwirtschaft, namentlich im Euroraum,
und der sich nochmals etwas festigende Franken, der allerdings jüngst
gegenüber dem Euro leicht an Stärke verloren hat, bremsten die
Konjunktur in der Schweiz. Geschäftsgang und Auftragslage haben
sich in den ersten Monaten 2003 weiter verschlechtert.
Für
das Jahr 2003 insgesamt ist von einer Stagnation auszugehen,
sofern sich vor allem die Konjunktur im Euroraum im
prognostizierten Ausmass entwickelt (BIP 2003 +1,1 %) und der
reale Frankenkurs keine substanzielle Festigung erfährt. Eine Rückkehr
zu einem höheren Wachstum ist für das Jahr 2004 zu erwarten.
Konferenz
über Wetter und Klima im Alpenraum
ZÜRICH.
Vom 19. bis 23. Mai 2003 findet in Brig eine Konferenz statt,
an der rund 200 Wissenschafter aus aller Welt teilnehmen. Ihr
gemeinsames Interesse gilt den speziellen meteorologischen und
klimatologischen Verhältnissen im Alpenraum. Die Konferenz
verbindet zwei wichtige Tagungen: die mehr praxisorientierte ICAM
(International Conference on Alpine Meteorology) und das
wissenschaftliche Forschungsprogramm
MAP (Mesoscale Alpine Programme). Ganz oben auf der Themenliste
der Konferenz stehen extreme Wetterereignisse im gebirgigen Gebiet
und die Auswirkungen der Klimaänderung auf den Alpenraum. In über
200 Referaten und Präsentationen werden die Fachleute neueste
Erkenntnisse austauschen, Forschungsresultate präsentieren und
die aufgeworfenen Fragen diskutieren. Die Konferenz schafft ein
Forum für den länderübergreifenden Austausch, aber auch für
die wichtigen Kontakte zwischen Fachleuten in der
Grundlagenforschung, Entwicklung und
Anwendung, beispielsweise, wenn es darum geht, die
Instrumente und Techniken für die Wettervorhersage zu verfeinern.
Letztlich geht es darum, einen Beitrag zu leisten, damit der
Alpenraum in Zukunft besser vor Unwetterfolgen geschützt werden
kann.
G8:
Verstärkung der Polizeikräfte
BERN.
Der Sicherheitsausschuss des Bundesrates hat am 15. Mai 2003 unter
Leitung von Bundesrätin Calmy-Rey getagt, um die von der Genfer
Regierung angeforderte Verstärkung der Polizeikräfte zu erörtern.
Er hat dabei Kenntnis genommen von den Beschlüssen des Genfer
Staatsrates vom Vortag. Der Sicherheitsausschuss stellt fest, dass
die Genfer Regierung die Rahmenbedingungen für Demonstrationen
anlässlich des G8-Treffens teilweise angepasst hat. Er hat auch
zur Kenntnis genommen, dass die Gespräche mit den
globalisierungskritischen Kreisen über einen geordneten Ablauf
der Demonstrationen weitergehen. Die für die Sicherheit
verantwortliche Genfer Regierung erachtet trotzdem eine Verstärkung
der Polizeikräfte um 750 deutsche Polizisten für zwingend. Der
Sicherheitsausschuss hat deshalb beschlossen, dem Genfer Gesuch zu
entsprechen. Er wird seinen Beschluss dem Bundesrat anlässlich
der Sitzung vom 21. Mai zum formellen Entscheid unterbreiten.
Die
Weko prüft Zusammenschlussvorhaben
BERN.
Die Wettbewerbskommission (Weko) prüft ein
Zusammenschlussvorhaben zwischen der Neuen Luzerner Zeitung AG
(NLZ AG) und der Anzeiger Luzern AG. Die Vorprüfung ergab, dass
der von der NLZ beabsichtige Beteiligungserwerb an der Anzeiger
Luzern AG Anhaltspunkte für die Begründung oder Verstärkung
einer marktbeherrschenden Stellung im regionalen und lokalen
Werbemarkt im Raum Luzern liefert.
Die
NLZ beabsichtigt, sich neu mit 30% am Aktienkapital der Anzeiger
Luzern AG zu beteiligen. Die UD Print AG Luzern hält die übrigen
70% der Anteile der Anzeiger Luzern AG. Die Anzeiger Luzern AG ist
Herausgeberin des „Anzeiger Luzern“ und der „Luzerner
Woche“, den beiden grössten Gratisanzeigern im Raum Luzern und
in der Zentralschweiz. Die NLZ AG gibt mit der „Neuen Luzerner
Zeitung“ die grösste regionale Tageszeitung in der
Zentralschweiz heraus.
Diese
Presseerzeugnisse sind u.a. wichtige Werbeträger im Raum Luzern.
Nach der Vorprüfung durch das Sekretariat der Wettbewerbs
kommission bestehen Anhaltspunkte, wonach der Zusammenschluss zu
einer Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden
Stellung im Markt für regionale und lokale Werbung in diesem
Gebiet führt.
Die
NLZ AG und die Anzeiger Luzern AG sind ausser im
Printmedienbereich auch mit Internetportalen für Rubrik-anzeigen
präsent, die NLZ AG bzw. die LZ Medien Holding AG halten zudem
Beteiligungen an den Regionalsendern „Radio Sunshine“ und
„Radio Pilatus“.
Messe
Schweiz reicht Beschwerde gegen BAG ein
Die
MCH Messe Schweiz AG (Messe Schweiz) ist der Auffassung, dass der
SARS-Entscheid des Bundesamtes für Gesundheit im Zusammenhang mit
der BASELWORLD rechtswidrig war. Sie hat beim Eidgenössischen
Departement des Innern Beschwerde gegen die entsprechende Verfügung
des BAG vom 1. April 2003 erhoben. Die Verfügung verletze
Bundesrecht und sei unangemessen und unverhältnismässig,
argumentiert die Messe Schweiz.
BASEL.
Aufgrund der sich verbreitenden SARS-Krankheit hatte das
Bundesamt für Gesundheit (BAG) gestützt auf eine entsprechende
Verordnung des Bundesrats am 1. April verfügt, die Messe Schweiz
müsse sicherstellen, "dass die Aussteller der Messe für
Uhren und Schmuck in Basel und Zürich (BASELWORLD) keine Personen
an der Messe beschäftigen, die sich nach dem 1. März 2003 in den
Ländern China, Hongkong, Singapur oder Vietnam aufgehalten haben
und von dort direkt oder indirekt in die Schweiz eingereist
sind."
Direkt
von dieser Verfügung betroffen waren 394 von insgesamt 2'163
ausstellenden Firmen (11 von 1'377 am Standort Basel und 383 von
786 am Standort Zürich). Diese mussten auf eine Beteiligung als
Aussteller an der BASELWORLD vom 3. bis 10. April 2003 verzichten,
da es für sie unmöglich war, in der kurzen Zeit Standpersonal
aus anderen Ländern zu rekrutieren. Die schätzungsweise rund
3'000 Angestellten dieser Firmen – sowie alle weiteren Personen,
die sich nach dem 1. März 2003 in den vom BAG bezeichneten SARS-Ländern
aufgehalten hatten – durften sich allerdings weiterhin in der
Schweiz aufhalten und auch die BASELWORLD besuchen.
Beschwerde
gegen Verfügung
Die
Messe Schweiz macht vom Recht Gebrauch, gegen die Verfügung des
BAG beim Eidgenössischen Departement des Innern Beschwerde zu
erheben. Sie stellt damit keineswegs in Frage, dass die
Verbreitung der SARS-Krankheit bereits zum Zeitpunkt der Verfügung
ernst genommen werden musste, und dass der Schutz der Menschen vor
der Gefahr einer sich verbreitenden Krankheit grundsätzlich höher
als jedes wirtschaftliche Interesse zu bewerten ist.
Die
Messe Schweiz ist jedoch der Überzeugung, dass die verfügten
Massnahmen in keiner Art und Weise zum Schutz der Bevölkerung
beigetragen haben. Gleichzeitig kritisiert sie die Form, wie der
Entscheid herbeigeführt beziehungsweise zustande gekommen ist.
Vor
allem im Hinblick auf die Durchführung zukünftiger Messen und
Veranstaltungen hat die Messe Schweiz ein Interesse daran, dass
eine übergeordnete Instanz prüft, ob die Verfügung des BAG
rechtmässig ist. Sie ist überzeugt, dass die Verfügung des BAG
auf ungenügenden Sachverhaltsabklärungen beruht und die verfügten
Massnahmen unter anderem unangemessen und unverhältnismässig
waren.
Falsche
Annahmen – unverhältnismässige Massnahme
Die
Verfügung basiert auf einem unrichtig und unvollständig
festgestellten Sachverhalt. Die Annahme, die Situation der
Verkaufsgespräche in den Messeständen gleiche derjenigen eines
Krankenpfleger/Patienten-Verhältnisses, ist falsch. Ebenso wenig
verständlich ist die Unterscheidung zwischen Ausstellern und
Besuchern, das heisst die Tatsache, dass die betroffenen Menschen
nicht als Aussteller in einem Messestand arbeiten, sich aber als
Besucherinnen und Besucher uneingeschränkt an der Messe aufhalten
durften. Dass sich das BAG bei seinem Entscheid auf unzutreffende
und nicht nachvollziehbare Annahmen stützte, wiegt umso schwerer
als das BAG vorher nie vor Ort war, um den tatsächlichen
Sachverhalt abzuklären.
Die
verfügten Massnahmen waren weder geeignet noch erforderlich, um
das Ziel – eine Minimalisierung der Ansteckungsgefahr –
zu erreichen. Mehrere Tausend Personen aus den betroffenen
Ländern waren bereits vor Ort. Durch das Beschäftigungs-Verbot
wurden sie als Aussteller aus der Messe "vertrieben" –
ohne jegliche medizinische Kontrolle und ohne Wissen über ihren
weiteren Aufenthalt in der Schweiz. Zahlreiche betroffene Firmen
machten denn auch ihre Geschäfte irgendwo ausserhalb der Messe.
Aufgrund
der wiederholten und auch öffentlich gemachten Aussagen von
BAG-Mitarbeitern, es bestünden keine Gründe für besondere
Massnahmen, verstiess das BAG mit seinem Entscheid auch gegen den
Grundsatz von Treu und Glauben. Obwohl die Forderung der
Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, die Messe abzusagen,
bereits beim BAG auf dem Tisch lag, bestätigte ein BAG-Sprecher
noch am Montag Mittag, 31. März 2003, in einer Sendung des
Schweizer Radio DRS
1, dass keine Sofortmassnahmen nötig seien. Gestützt auf diese
behördlichen Zusicherungen durfte die Messeleitung darauf
vertrauen, dass die Weltmesse wie geplant ohne grundsätzliche
Einschränkungen stattfinden wird.
Im
Weiteren schuf das BAG mit seiner Verfügung eine Situation,
welche die Messe Schweiz in ihrer wirtschaftlichen Freiheit stark
einschränkte: Den betroffenen Firmen wurde zwar faktisch
verboten, an der BASELWORLD ausstellen, es war ihnen jedoch nicht
verboten, irgendwo sonst in der Schweiz ihr Geschäft auszuüben.
Theoretisch wäre es ihnen gar erlaubt gewesen, an einem anderen
Ort in der Schweiz in Eigenregie eine Ausstellung durchzuführen.
Schliesslich
verpasste es das BAG auch, die Messeleitung ordnungsgemäss anzuhören
und den Entscheid gegenüber der Messe Schweiz auch ordnungsgemäss
zu begründen. Bis zur Einreichung der Beschwerde konnten das BAG
der Messe Schweiz keine Protokolle der Sitzungen, welche der Verfügung
vorausgingen, vorlegen.
"Nicht
nachvollziehbar und willkürlich"
In
einem fachhygienischen Gutachten kommt Professor F. Daschner vom
Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene der Universitätsklinik
Freiburg i.B. zum Schluss: Die vom BAG empfohlenen Massnahmen
seien masslos übertrieben und weder epidemiologisch noch
infektiologisch noch seuchenhygienisch notwendig. "Diese Verfügung
ist aufgrund der am 1. April 2003 in der Schweiz herrschenden
epidemiologischen Situation nicht nur medizinisch nicht
nachvollziehbar, sondern willkürlich", schreibt Professor
Daschner.
Er
widerlegt auch die Begründung des BAG, dass zwischen Ausstellern
und Besuchern enge Kontakte stattfinden, bei denen die
Voraussetzungen für eine Übertragung von SARS erfüllt sind.
"Die Begründung ist falsch und aufgrund der vom BAG selbst
beschriebenen Übertragungsmechanismen in keiner Weise
gerechtfertigt", schreibt Professor Daschner. "Die Verfügung
des BAG war sogar epidemiologisch kontraproduktiv und gefährlich,
weil aufgrund der Verfügung zahlreiche Aussteller ihre Geschäfte
anschliessend in diversen Hotels und Restaurants ausserhalb des
Messegeländes abwickelten. Somit hätte sich SARS ausserhalb des
Messegeländes unkontrolliert verbreiten können."
Schliesslich
weist Professor Daschner in seinem Gutachten auch darauf hin, dass
es ausreichend gewesen wäre, einige vergleichsweise einfach
durchzuführende Infektions-Kontrollmassnahmen zu verordnen. Und:
Keine andere Gesundheitsorganisation weltweit – weder die
Centers for Disease Control and Prevention in Atlanta, noch das
Robert Koch-Institut in Berlin oder die
Weltgesundheitsorganisation in Genf – habe jemals die Empfehlung
ausgesprochen, Ausstellern aus SARS-Risikoländern ein
Arbeitsverbot aufzuerlegen oder Messen abzusagen.
Prüfung
einer Schadensersatzklage
Die
Verfügung des BAG hatte einschneidende Konsequenzen für die
Durchführung der BASELWORLD, insbesondere am Standort Zürich, wo
die Zahl der ausstellenden Firmen auf rund die Hälfte und die Grösse
der Ausstellungsfläche der Messe auf zirka einen Drittel
reduziert wurde. Das Beschäftigungs-Verbot für die fast 400
Firmen war mit ein Grund dafür, dass die BASELWORLD gegenüber
ihrer Durchführung 2002 einen Besucherrückgang von 22 Prozent zu
verzeichnen hatte. Zudem ist der künftige Einbezug des Standorts
Zürich in das Konzept der BASELWORLD grundsätzlich in Frage
gestellt.
Die
betroffenen Firmen kündigten denn auch hohe
Schadensersatzforderungen an, die zurzeit noch nicht überblickbar
sind. Nicht beziffern lassen sich die Schäden, die in den
wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz mit den betroffenen Ländern
und durch den Imageverlust für den Messestandort Schweiz
entstanden sind.
Die
Messe Schweiz hat die Firma KPMG Legal mit dem Handling der
Anspruchsforderungen seitens der betroffenen Kunden und
Dienstleister beauftragt. Die KPMG Legal nimmt als zentrale
Anlaufstelle alle Ansprüche von Ausstellern und Dritten entgegen,
evaluiert sie in Bezug auf Dringlichkeit und Substantiierung und
leitet entsprechende Massnahmen in die Wege.
Neben
der eingereichten Beschwerde gegen die BAG-Verfügung prüft die
Messe Schweiz zurzeit, ob und in welchem Umfang sie beim Bund eine
Schadensersatzforderung inklusive der Kosten für die Umsetzung
der verfügten Massnahmen stellen wird.
Im
Weiteren ist die Messeleitung daran, den künftigen Einbezug des
Standorts Zürich in das Konzept der BASELWORLD abzuklären. Das
heisst festzustellen, unter welchen Bedingungen der Standort Zürich
aufrecht erhalten werden kann und mögliche Alternativen dazu zu
prüfen.
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