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Ausschluss
vom Schulunterricht bleibt die Ausnahme
BERN.
Der im Kanton Bern seit dem 1. August 2002 mögliche
Ausschluss vom Schulunterricht wird von den Schulen sehr zurückhaltend
angewendet. Er erlaubt gemäss Volksschulgesetz den Ausschluss bis
maximal zwölf Wochen. Im Schuljahr 2002/03 wurden 26 Schülerinnen
und Schüler vorübergehend vom Unterricht an der Volksschule
ausgeschlossen. Sie stammen sowohl aus ländlichen als auch aus städtischen
Gebieten
Schülerinnen
und Schüler, die durch ihr Verhalten den ordentlichen
Schulbetrieb massiv beeinträchtigen, können seit dem 1. August
2002 von der Schulkommission während höchstens zwölf
Schulwochen pro Schuljahr teilweise oder vollständig vom
Unterricht ausgeschlossen werden. Die im Volksschulgesetz neu
eingeführte Sanktionsmöglichkeit wird von den Schulbehörden
sehr zurückhaltend angewendet, wie Abklärungen der
Erziehungsdirektion ergeben haben. Im Schuljahr 2002/03 wurden 26
Schülerinnen und Schüler vom Unterricht ausgeschlossen, drei Mädchen
und 23 Knaben. Das sind 0,25 Promille aller Schülerinnen und Schüler
der Volksschulstufe. Drei der Ausgeschlossenen waren neun- bis zwölfjährig,
die restlichen 23 Schülerinnen und Schüler zwischen 13 und 16
Jahre alt. Sieben Schülerinnen und Schüler befanden sich in
einer Abschlussklasse und standen somit vor dem Schulaustritt. Je
zur Hälfte stammen die Schülerinnen und Schüler aus Städten
oder deren Agglomeration und aus ländlichen Gebieten des ganzen
Kantons.
Alle
26 Schülerinnen und Schüler wurden vollständig, jedoch
unterschiedlich lang vom Unterricht ausgeschlossen: Die eine Hälfte
war während einer bis sechs Wochen, die andere Hälfte während
sieben bis zwölf Wochen suspendiert. Als hauptsächliche Gründe
für den Ausschluss vom Schulunterricht wurden genannt: «Massive
Störung des Unterrichts», «Leistungsverweigerung», «nicht
Einhalten abgemachter Regeln», «Ausfälligkeiten» sowie
allgemein «disziplinarische Schwierigkeiten». «Gewaltanwendung
gegen andere Kinder und Jugendliche» wurden nur zweimal genannt.
Der
Ausschluss vom Unterricht darf nur im Ausnahmefall als unumgängliche
Sofortmassnahme gelten und muss in der Regel pädagogisch begründet
werden. Vor dem Schulausschluss sollen alle Alternativen geprüft
werden. Diese Haltung ist auch in den Leitfaden eingeflossen, den
die Erziehungsdirektion zur Unterstützung von Schulen und
Schulbehörden ausgearbeitet hat (www.erz.be.ch/vsg/ausschluss).
Als Alternativen zum Unterrichtsausschluss
können Schülerinnen und Schüler für einige Tage in
allen oder in einzelnen Fächern vom Unterricht suspendiert
werden. Zudem besteht die Möglichkeit einen Schüler oder eine
Schülerin ausserhalb der Stammklasse, zum Beispiel in einer
anderen Klasse, auf einer anderen Stufe, in einem anderen
Schulhaus zu unterrichten. Bei diesen Alternativen bleibt die
Verantwortung für die Schülerin oder den Schüler bei der
Schule.
Schrittweise
Inbetriebnahme
ZÜRICH.
Auf dem Flughafen Kloten hat die offizielle Inbetriebnahme des
neuen Dock E (vormals «Midfield») stattgefunden. Zuerst wird nur
der östliche Teil in Betrieb genommen. Mitte September folgt dann
auch der westliche Teil. Seit dem 4. August 2003 wurde in
verschiedenen Testphasen ein sukzessives Hochfahren des Betriebes
ermöglicht. Mit der schrittweisen Inbetriebnahme des Herzstücks
der 5. Bauetappe werden die Gates im Fingerdock B ebenfalls
schrittweise geschlossen. In gut einem Jahr, wenn im September
auch das Airside Center, der neue Dreh- und Angelpunkt für alle
abfliegenden Passagiere, eröffnet wird, ist die aktuellste
Bauetappe am Flughafen Zürich abgeschlossen. Bis es soweit ist,
sind an verschiedenen Orten noch Bautätigkeiten im Gange. Die
Zeit der Provisorien für Passagiere und Besucher ist also noch
nicht ganz vorbei.
Kultur
führt Menschen zusammen
FRAUENFELD.
Im Beisein von Regierungspräsident Bernhard Koch und Nationalrat
Peter Spuhler wurde am Montag, 1. September, der Kulturmonat im
Rahmen des Jubiläums „200 Jahre Kanton Thurgau“ in Steckborn
feierlich eröffnet. Unter dem Titel „Kultursee“ kommen im
Laufe des Septembers acht Kulturprojekte am Bodensee zur Aufführung.
Aus
der Vielfalt des Thurgauer Kulturschaffens zeigt „Kultursee“
einen breiten Ausschnitt. Die Angebote orientieren sich an den
beiden den Thurgau prägenden Begriffen „See“ und
„Grenze“. Einerseits
findet dieses Leitmotiv seinen Ausdruck in verschiedenen Inhalten,
anderseits beeinflusste es die Wahl der Aufführungsorte und die
Öffnung über die Landesgrenzen hinweg.
An
der ausserordentlich gut besuchten Eröffnung beim Pumpenhaus im
Feldbachareal Steckborn wies
der Thurgauer Regierungspräsident Bernhard Koch auf die grosse
Bedeutung der Kultur im allgemeinen und für den Thurgau im
speziellen hin. „Wir alle brauchen Kultur“, sagte Koch und
„Kultur führt Menschen zusammen.“ Letzteres zeigte die Eröffnung
gleich selber, fand sich doch eine illustre Gesellschaft in
Steckborn ein.
Nationalrat
Peter Spuhler, einer der Sponsoren des „Kultursee“, sprach von
der Verantwortung der Wirtschaft gegenüber der Kultur. Auch wenn
er kein eigentlicher Kulturkenner sei, so wolle er doch mit seinem
Engagement ein Zeichen für den Thurgau setzen und er stellte in
Aussicht, künftig einen Wettbewerb für Thurgauer Künstlerinnen
und Künstler in Leben zu rufen.
Verbesserung
des öffentlichen Regionalverkehrs in der March
SCHWYZ.
Der Schwyzer Regierungsrat hat Bericht und Vorlage für
eine bessere Erschliessung der March durch den regionalen öffentlichen
Verkehr zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Gleichzeitig
beantragt er dem Parlament für die nächsten drei Jahre einen jährlichen
Pauschalbeitrag von 50 000 Franken an die bahnmässige
Erschliessung des „Stoos“.
Mit
einem neuen Konzept zur Erschliessung der March sollen das Angebot
des öffentlichen Verkehr in der Region gestrafft und die Anschlüsse
der Busse an die Züge generell verbessert werden.
Ausbau
der S-Bahn
Gemäss
Konzept wird die S2 der Zürcher S-Bahn zu den Hauptverkehrszeiten
am Morgen und Abend zwischen Zürich und Ziegelbrücke im
Halbstundentakt geführt. Die heutigen "March-Pendel"
zwischen Pfäffikon und Siebnen-Wangen können durch die S2
ersetzt werden. Dadurch entsteht eine halbstündliche,
umsteigefreie Verbindung von den Gemeinden der March entlang der
Eisenbahnlinien von und nach Zürich. Da der Marchbus in Pfäffikon
zu den Hauptverkehrszeiten immer öfter im Stau steht, soll der
Bus bereits beim Bahnhof Siebnen-Wangen an die S2 angebunden
werden. Die Züge Ziegelbrücke – Zürich-Altstetten (-Dietikon)
können wegen des Fahrplanes ab Dezember 2004 nicht mehr geführt
werden. Die S2 bietet für diese Züge jedoch einen entsprechenden
Ersatz. Da die zusätzlichen Züge der S2 im Takt verkehren, können
die Busse besser an die Bahn angeschlossen werden. Durch den Halt
des „Glarner-Sprinters“, der zweistündlich den Kanton Glarus
mit der Stadt Zürich verbindet, erhalten die March und Pfäffikon
eine zusätzliche, schnelle, attraktive und kostengünstige
Verbindung.
Besseres
Busangebot
Der
Marchbus (Reichenburg – Pfäffikon) wird bereits beim Bahnhof
Siebnen-Wangen an die S2 angebunden. Gewisse Buskurse werden
deshalb neu via Siebnen – Bahnhof Siebnen-Wangen – Wangen geführt.
Die bisherige Buslinie Uznach – Tuggen – Wangen – Lachen
wird mit der Linie Siebnen-Wangen – Innerthal zusammengelegt.
Die Buslinie kann auch bereits am Bahnhof Siebnen-Wangen an die S2
angeschlossen werden. Dadurch verkürzt sich die Reisezeit von den
Gemeinden Wangen und Tuggen von und nach Zürich. Derzeit besteht
in Uznach keine Anbindung an die Züge. Mit der neuen Buslinie
werden Anschlüsse an die Züge in Uznach gewährleistet. Die
March erhält dadurch attraktive Verbindungen Richtung Ostschweiz.
Die Ortschaft Galgenen wird allerdings zu den Hauptverkehrszeiten
mit dem Marchbus nur noch halbstündlich bedient. Damit ein
gleichwertiges Angebot wie heute für die Gemeinden Galgenen,
Wangen und Tuggen aufrecht erhalten werden kann, wird geprüft, ob
der Einsatz des Rufbussystems PubliCar für diese drei Gemeinden
beibehalten werden soll oder ein entsprechender Linienbetrieb mit
einem Kleinbus zur Verfügung gestellt werden soll.
Enteignungsgesetz
soll revidiert werden
SCHWYZ.
Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat das Baudepartement
beauftragt, die Enteignungsgesetzgebung umfassend zu revidieren.
Nebst wichtigen materiellen Neuregelungen sind auch formelle und
gesetzestechnische Anpassungen vorzunehmen.
Das
geltende Enteignungsgesetz stammt aus dem Jahre 1870. Aufgrund des
Alters dieses Gesetzes kann jedoch nicht auf bedeutende Probleme
in der Praxis geschlossen werden. Vordringliche Anpassungen sind
seither mittels Teilrevisionen des Enteignungsgesetzes und durch
eine Totalrevision der Vollzugsverordnung vorgenommen worden.
Bestehende Lücken sind zudem durch Entscheide des
Verwaltungsgerichtes gefüllt worden. Auch wenn sich die Grundzüge
der Enteignungsgesetzgebung bewährt haben, rufen verschiedene Mängel
doch nach einer neuen gesetzlichen Regelung. Der Regierungsrat hat
deshalb das Baudepartement beauftragt, eine Totalrevision
vorzubereiten.
Schwerpunkte
der Revision
Die
heute in mehreren Erlassen verteilten enteignungsrechtlichen
Bestimmungen sollen in einem übersichtlichen neuen Gesetz
zusammengefasst werden. Dabei sind auch die lückenhaften Aufzählungen
der Enteignungsbefugten und der Enteignungstatbestände zu
bereinigen. Weiter zur Diskussion stehen neue Bestimmungen über
die materielle Enteignung, die vorzeitige Besitzeseinweisung und
die Enteignungsentschädigung. Zudem sind die Vorschriften über
das Enteignungs- und Entschädigungsverfahren anzupassen.
Schliesslich ist auch die Organisation der Schätzungskommissionen
zu überdenken und neu zu regeln. Der Regierungsrat nimmt in
Aussicht, die Vernehmlassung zum Entwurf für das neue
Enteignungsgesetz Mitte 2004 durchführen zu lassen.
Feuerverbot
im Wald und in Waldesnähe ist aufgehoben
ST.
GALLEN. Die Regenfälle der vergangenen Tage und die markante
Abkühlung haben die Waldbrandgefahr im Kanton St. Gallen stark
vermindert. Das Verbot von Feuern im Wald oder in Waldesnähe, das
der Kanton am 8. August 2003 erlassen hat, ist per sofort
aufgehoben.
In
Stiller Wahl gewählt
LUZERN.
Das neue hauptamtliche Mitglied des Amtsgerichts Sursee heisst
Franziska Windlin Bommer. Franziska Bommer wurde im stillen
Wahlververfahren für gewählt erklärt, nachdem binnen Frist beim
Justiz- und Sicherheitsdepartement keine weitere Kandidatur
eingegangen war. Die Ersatzwahl war notwendig gewoen, weil die
bisherige Amtsinhaberin Renata Wüest-Schwegler demissioniert
hatte.
Die
von der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP) vorgeschlagene
Franziska Windlin Bommer ist lic. iur., Rechtsanwältin, 39-jährig
und wohnt in Luzern.
Ende
des Feuerverbots in Waldgebieten des Kantons Luzern
LUZERN.
Nach den teilweise ergiebigen Niederschlägen der letzten Tage hat
sich die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern entschärft. Das
Feuerverbot im Wald und am Waldrand wird im gesamten Kantonsgebiet
per sofort aufgehoben. Im Umgang mit offenem Feuer im Freien ist
jedoch weiterhin die entsprechende Vorsicht geboten.
Am
11. August 2003 erliess das Kantonsforstamt nach einer lang
andauernden Trockenperiode für das gesamte Kantonsgebiet ein
Feuerverbot im Wald und in waldnahen Gebieten gestützt auf § 19
Absatz 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 24. August 1999.
Das Kantonsforstamt, die Gebäudeversicherung und die
Kantonspolizei dürfen mit Befriedigung mitteilen, dass die Bevölkerung
viel Verständnis für diese Einschränkung gezeigt hat. Die
Gemeinden haben mit verschiedenen Aktivitäten dazu beigetragen,
dass dieses Verbot eingehalten wurde. Die drohende Gefahr von
Waldbränden wurde allgemein ernst genommen.
Im
Kanton Luzern ereigneten sich keine Waldbrände. In einem Fall
entdeckte ein Passant an einer Tanne einen Glimmbrand, der durch
einen Blitzschlag verursacht worden war. Die Feuerwehr konnte
diesen Brand rechtzeitig löschen. Im Übrigen beschränkten sich
Feuerwehreinsätze auf Gebiete ausserhalb des Waldes. In wenigen Fällen
mussten Verstösse gegen das Feuerverbot mit einer Strafanzeige
geahndet werden.
SVP-Plakat
wird nicht verboten
BASEL.
Das umstrittene Wahlplakat der SVP (Schweizer Volkspartei)
Basel-Stadt mit dem Konterfei von Top-Terrorist Bin Laden wird
nicht verboten. Regierungsrat Jörg Schild hat als Vorsteher des
Polizei- und Militärdepartementes einen entsprechenden Entscheid
der Administrativen Dienste korrigiert. Die Stimmbürgerinnen und
Stimmbürger des Kantons Basel-Stadt seien mündig genug um selbst
entscheiden zu können, was geschmacklos sei. Der Rekurs der SVP
gegen den Entscheid der Gewerbepolizei ist zudem hinfällig, da er
nicht mit einer rekursfähigen schriftlichen Verfügung mit
Rechtsmittelbelehrung der Partei mitgeteilt worden war, sondern
nur - wie in den wenigen bisherigen Fällen Usus - als Information
gegenüber der für den Aushang zuständigen Allgemeinen
Plakatgesellschaft. Der Wirbel um das Plakat ist zudem Anlass,
entsprechende negative Entscheide den involvierten Parteien ab
sofort mittels rekursfähiger schriftlicher Verfügung mit
Rechtsmittelbelehrung zuzustellen.
Wie
kam die Rosskastanien-Miniermotte nach Basel?
BASEL.
Die Rosskastanien-Miniermotte lässt in Basel seit einigen Jahren
die Blätter der Kastanien vorzeitig braun werden. Ein
praktikables Gegenmittel ist bisher noch nicht gefunden worden.
Experimente mit dem Einsatz von Schlupfwespen als natürliche
Fressfeinde stehen kurz vor der Auswertung. Neue Erkenntnisse
betreffen die Verbreitungswege der Miniermotten.
Die
Kastanienminiermotte wurde 1984 in Mazedonien am Ohridsee
entdeckt, darum auch Ihr Name "Cameraria ohridella".
Seit daher verbreitet sich die Motte unaufhaltsam in Europa. Zur
Verbreitung bedient sich die Motte offensichtlich auch des öffentlichen
und des privaten Reiseverkehrs. Es fällt, auf dass die
Verbreitung oft an Autostrassen- und Eisenbahnachsen beginnt. Während
dem Raupen- und Puppenstadium lebt die Motte gut geschützt in den
Kastanienblättern. Fällt das Laub auf Fahrzeuge oder in Güterwagen,
steht der Reise nichts mehr im Wege.
Über
Biologie und Schäden der Kastanienminiermotte wurde schon
umfangreich berichtet, unbekannter hingegen erscheinen die
Informationen über die europaweiten Anstrengungen für die Bekämpfung
der Motten. Die Wirkung chemischer Behandlungsmittel ist erwiesen.
Eine grossflächige Anwendung ist aber wegen Ihrer Wirkung auf
andere Organismen, möglicherweise auch des Menschen, schwierig.
Bauminfusionen oder Kronenspritzungen verursachen immense Kosten
und sind in einer Stadt kaum anwendbar. Aus diesen Gründen
verzichten die Basler Stadtgärtnerei wie auch die meisten anderen
von den Kastanienminiermotten heimgesuchten europäischen Städte
auf deren Anwendung.
Andererseits
hat sich gezeigt, dass das laufende Zusammenräumen des Fallaubes
eine Minderung des Befalls der Bäume zur Folge hat. Wohnräume
und Balkone lassen sich wirkungsvoll mit Insektennetzen gegen
Motten wie auch andere Insekten schützen. Und vor allem: Die
Kastanienbäume weisen bis jetzt keine markanten, gesundheitlichen
Schäden durch den Befall auf.
Europaweit
werden grosse Anstrengungen zur Bekämpfung der
Kastanienminiermotten mit Versuchen und Forschungsprojekten
unternommen. Ein im städtischen Umfeld anwendbares, grossflächig
wirksames Mittel ist aber noch nicht gefunden. Zur Zeit laufen in
Basel vier Projekte zur Erforschung möglicher Massnahmen gegen
die Miniermotten: 1. Forschungsprojekt mit Schlupfwespen der
Universität Bern mit Unterstützung der Stadtgärtnerei Basel.
Bei diesem Versuch werden natürliche Feinde der
Kastanienminiermotten, nämlich die Schlupfwespen, mit samt ihrem
"Wohnraum", dem Kastanienlaub, in die Kastanienbäume
gebracht. Aus dem im aufgehängten Kunststoffcontainer
befindlichen Laub schlüpfen die Wespen und fressen die
Miniermottenraupen. 2. Versuche mit Niemöl auf privater Basis.
Mit dem aus dem asiatischen Niembaum gewonnenen Oel wird ein
Giesswasser hergestellt, mit dem dann der Baum gegossen wird. Via
Saftbahnen transportiert der Baum das Produkt in die Blätter. Das
Oelprodukt behagt den Mottenraupen nicht. 3. Versuche mit
Pheromonfalle im Auftrag des Botanischen Garten Brüglingen AG.
Durch das Pheromon, einer Imitation des weiblichen Lockstoffes der
Kastanienminiermotte, werden die männlichen Motten in die Falle
gelockt. 4. Bonitierungsarbeit des Institutes für angewandte
Pflanzenbiologie. Das herabfallende Laub bestimmter Kastanienbäume
wird bis auf das letzte Blatt sauber weggeräumt und entsorgt. In
der Folge wird der Befall des Baumes durch aus dem Fallaub schlüpfende
Miniermotten deutlich verringert. Eine darauf folgende Auswertung
wird zeigen, um wieviel sich der Befall reduziert.
Ab
Ende August stehen erste Informationen zur Kastanienminiermotte
und zur erst seit kurzem aufgetretenen Wolligen Napfschildlaus zur
Verfügung sowie Links zu Merkblättern der Stadtgärtnerei Basel:
www.stadtgruenbasel.ch/ dienstbetriebe.
Verkehrsprävention
wird verstärkt
BASEL.
Die Verkehrssicherheit erhält einen noch höheren
Stellenwert. Dazu wird bei der Basler Kantonspolizei ein Dienst für
Prävention geschaffen.
Das
heute schon bestehende Ressort Prävention bei der
Verkehrsabteilung der Kantonspolizei soll durch die Schaffung
eines "Dienstes für Prävention" gestärkt und in
seinen Aktivitäten verbreitert werden.
Der
neu geschaffene Dienst beschäftigt sich primär mit den Themen
Verkehrssicherheit, Verkehrserziehung und Unfallauswertung.
Das
Ressort Verkehrserziehung bietet Primärprävention im Bereich
Mobilität an. Dies beinhaltet den jährlichen Besuch des/r
Verkehrsinstruktor/in vom Kindergarten bis zur 10. Schulstufe,
Erwachsenenbildung und Schulwegtraining in heilpädagogischen
Schulen. Im weiteren sind Öffentlichkeitsarbeit und spezielle
Aktionen für den gesamten Zuständigkeitsbereich der
Verkehrsabteilung bei diesem Ressort angesiedelt.
Das
Ressort Unfallauswertung ist das Lagezentrum des
Verkehrsunfallgeschehens. Es dient der Detektierung flächendeckender
oder punktueller Häufungen von Unfällen sowie der Auslösung/Delegierung
von geeigneten Massnahmen. Zudem werden Qualitätssicherung und
-kontrolle von verkehrlichen Anordnungen in Bezug auf das
Unfallgeschehen gewährleistet.
Durch
die Schaffung des Dienstes für Prävention wird der
Verkehrssicherheit ein höherer Stellenwert eingeräumt. Dies
geschieht durch die Umgruppierung vorhandener Ressourcen; die
Schaffung neuer Stellen ist zur Zeit nicht vorgesehen.
Unterstützung
durch den Lotteriefonds
BASEL.
Der Basler Regierungsrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 2.
September 2003 für sechs weitere Anlässe Mittel in der Höhe von
insgesamt 280'000 Franken aus dem Lotteriefonds bewilligt:
Die
Theater- und MedienFalle Basel wird für die erste Testetappe des
Projektes MedienFalle mit 100'000 Franken unterstützt. Dies unter
der Bedingung, dass die Restfinanzierung gesichert ist.
Das
Theater Fauteuil wird für die Produktionskosten der Komödie
"Fremdi Fötzel" von Charles Lewinsky mit 80'000 Franken
unterstützt.
Das
Badminton Swiss Open 2004 wird mit 50'000 Franken unterstützt.
Das
Fecht-Juniorenweltcup-Turnier 2004, Challenge Roger Nigon wird mit
20'000 Franken unterstützt.
Die
Kuppel Basel wird für die Sanierung der Fassade und des Daches
mit 20'000 Franken unterstützt (unter der Voraussetzung, dass
auch der Kanton Basel-Landschaft einen Beitrag leistet).
Matthyas
Jenny wird für die Herausgabe des Buches "Literaturführer
Basel – Personen und Schauplätze" mit 10'000 Franken
unterstützt.
Krisenfondsgesetz
soll geändert werden
BASEL.
Der Basler Regierungsrat hat beschlossen, dem Grossen Rat die
Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
(Krisenfondsgesetz) zu unterbreiten. Die Fondsidee – auch in
schwierigen Zeiten Mittel zur Finanzierung kantonaler,
arbeitsmarktlich wirksamer Massnahmen zur Verfügung zu haben –
soll jedoch beibehalten werden.
Das
Krisenfondsgesetz soll geändert werden. Der Regierungsrat hat
eine entsprechende Vorlage zu Handen des Grossen Rates
verabschiedet.
Der
Krisenfonds soll künftig nicht mehr bis zu einer Höhe von 150
Millionen Franken geäufnet werden. Viel mehr soll ein jährlich
festgelegter Betrag für den Krisenfondszweck zur Verfügung
gestellt werden. Der Betrag ist auf 8 Millionen Franken fixiert,
damit eine verlässliche Planung möglich bleibt. Dies entspricht
einem Durchschnittsbedarf, wenn man einen ganzen Konjunkturzyklus
berücksichtigt. Der Bedarf wird in rezessiven Zeiten jedoch höher
sein. Deshalb wird für die Massnahmen ein Anfangskapital von 40
Millionen Franken vorgesehen, das nicht mehr verzinst wird.
In
Zukunft sollen zudem auch Massnahmen der Arbeitslosenhilfe, welche
durch die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes neue
Bedeutung erlangt haben, aus dem Krisenfonds refinanziert werden.
In Absprache mit der Finanzkommission legt nun der Regierungsrat
ein Modell vor, welches vorsieht, dass die Gelder direkt für die
geeigneten kantonalen Massnahmen eingesetzt werden können. Damit
entfällt das Risiko von Anlage-Verlusten, der Grundgedanke des
Krisenfonds – Mittel zur Vermeidung und Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit zur Verfügung zu stellen – bleibt erhalten.
Auf
Grund der negativen Börsenentwicklung war in den vergangenen
Jahren das Fondskapital geschrumpft. Gemäss geltendem Gesetz muss
der Kanton aus ordentlichen Mitteln jährlich 10 Millionen Franken
in den Fonds einschiessen, wenn das Kapital unter 150 Millionen
Franken fällt. Die Finanzkommission des Grossen Rates wandte sich
gegen dieses Finanzierungsmodell. Sie hatte jedoch nichts gegen
die bis anhin durch den Krisenfonds refinanzierten Massnahmen
einzuwenden. Es handelt sich dabei vor allem um Projekte zur
Qualifizierung und Wiederintegration von Personen, die bei der
Arbeitslosenversicherung keine Ansprüche geltend machen können
und von Bedürftigkeit bedroht sind oder um Projekte, die
letztlich Arbeitslosigkeit verhindern helfen.
Erpresserbriefe
aufgetaucht
BASEL.
Heute tauchten in Basel mehrere Briefe auf, in denen eine
Organisation, die vorgibt für mehr Gerechtigkeit auf der Welt zu
kämpfen, die Briefempfänger ultimativ auffordert, einen grösseren
Geldbetrag bereitzustellen. Das Geld sollte gemäss Schreiben
sofort abholbereit zu Hause zur Verfügung stehen, wobei in
Aussicht gestellt wird, dass der Geldbetrag persönlich abgeholt
werde. Sollten die Adressaten die Forderung nicht erfüllen, so
wird diesen mit drastischen Konsequenzen gedroht.
Die
Staatsanwaltschaft ersucht nun sämtliche Briefempfänger, diese
Schreiben inkl. Couvert unverzüglich zur Polizei zu bringen und
eine Strafanzeige zu erstatten. Sollte irgend eine Person aus dem
Kreis der Briefversender persönlich an der Haus- oder Wohnungstüre
auftreten oder sich für einen Besuch anmelden, sollte unverzüglich
über die Notrufnummer Tel. 117 die Polizei verständigt werden.
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