Ausschluss vom Schulunterricht bleibt die Ausnahme

BERN. Der im Kanton Bern seit dem 1. August 2002 mögliche Ausschluss vom Schulunterricht wird von den Schulen sehr zurückhaltend angewendet. Er erlaubt gemäss Volksschulgesetz den Ausschluss bis maximal zwölf Wochen.

Schrittweise Inbetriebnahme

ZÜRICH. Auf dem Flughafen Kloten hat die offizielle Inbetriebnahme des neuen Dock E (vormals «Midfield») stattgefunden. Zuerst wird nur der östliche Teil in Betrieb genommen. Mitte September folgt dann auch der westliche Teil.

Kultur führt Menschen zusammen

FRAUENFELD. Im Beisein von Regierungspräsident Bernhard Koch und Nationalrat Peter Spuhler wurde am Montag, 1. September, der Kulturmonat im Rahmen des Jubiläums „200 Jahre Kanton Thurgau“ in Steckborn feierlich eröffnet. Unter dem Titel „Kultursee“ kommen im Laufe des Septembers acht Kulturprojekte am Bodensee zur Aufführung.

Verbesserung des öffentlichen Regionalverkehrs in der March

SCHWYZ. Der Schwyzer Regierungsrat hat Bericht und Vorlage für eine bessere Erschliessung der March durch den regionalen öffentlichen Verkehr zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Gleichzeitig beantragt er dem Parlament für die nächsten drei Jahre einen jährlichen Pauschalbeitrag von 50 000 Franken an die bahnmässige Erschliessung des „Stoos“.

Enteignungsgesetz soll revidiert werden

SCHWYZ. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat das Baudepartement beauftragt, die Enteignungsgesetzgebung umfassend zu revidieren. Nebst wichtigen materiellen Neuregelungen sind auch formelle und gesetzestechnische Anpassungen vorzunehmen.

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ist aufgehoben

ST. GALLEN. Die Regenfälle der vergangenen Tage und die markante Abkühlung haben die Waldbrandgefahr im Kanton St. Gallen stark vermindert. Das Verbot von Feuern im Wald oder in Waldesnähe, das der Kanton am 8. August 2003 erlassen hat, ist per sofort aufgehoben.

In Stiller Wahl gewählt

LUZERN. Das neue hauptamtliche Mitglied des Amtsgerichts Sursee heisst Franziska Windlin Bommer. Franziska Bommer wurde im stillen Wahlververfahren für gewählt erklärt, nachdem binnen Frist beim Justiz- und Sicherheitsdepartement keine weitere Kandidatur eingegangen war.

Ende des Feuerverbots in Waldgebieten des Kantons Luzern

LUZERN. Nach den teilweise ergiebigen Niederschlägen der letzten Tage hat sich die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern entschärft. Das Feuerverbot im Wald und am Waldrand wird im gesamten Kantonsgebiet per sofort aufgehoben. Im Umgang mit offenem Feuer im Freien ist jedoch weiterhin die entsprechende Vorsicht geboten.

SVP-Plakat wird nicht verboten

BASEL. Das umstrittene Wahlplakat der SVP (Schweizer Volkspartei) Basel-Stadt mit dem Konterfei von Top-Terrorist Bin Laden wird nicht verboten. Regierungsrat Jörg Schild hat als Vorsteher des Polizei- und Militärdepartementes einen entsprechenden Entscheid der Administrativen Dienste korrigiert.

Wie kam die Rosskastanien- Miniermotte nach Basel?

BASEL. Die Rosskastanien-Miniermotte lässt in Basel seit einigen Jahren die Blätter der Kastanien vorzeitig braun werden. Ein praktikables Gegenmittel ist bisher noch nicht gefunden worden. Experimente mit dem Einsatz von Schlupfwespen als natürliche Fressfeinde stehen kurz vor der Auswertung. Neue Erkenntnisse betreffen die Verbreitungswege der Miniermotten.

Verkehrsprävention wird verstärkt

BASEL. Die Verkehrssicherheit erhält einen noch höheren Stellenwert. Dazu wird bei der Basler Kantonspolizei ein Dienst für Prävention geschaffen.

Unterstützung durch den Lotteriefonds

BASEL. Der Basler Regierungsrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 2. September 2003 für sechs weitere Anlässe Mittel in der Höhe von insgesamt 280'000 Franken aus dem Lotteriefonds bewilligt.

Krisenfondsgesetz soll geändert werden

BASEL. Der Basler Regierungsrat hat beschlossen, dem Grossen Rat die Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Krisenfondsgesetz) zu unterbreiten. Die Fondsidee – auch in schwierigen Zeiten Mittel zur Finanzierung kantonaler, arbeitsmarktlich wirksamer Massnahmen zur Verfügung zu haben – soll jedoch beibehalten werden.

Erpresserbriefe aufgetaucht

BASEL. Heute tauchten in Basel mehrere Briefe auf, in denen eine Organisation, die vorgibt für mehr Gerechtigkeit auf der Welt zu kämpfen, die Briefempfänger ultimativ auffordert, einen grösseren Geldbetrag bereitzustellen. Das Geld sollte gemäss Schreiben sofort abholbereit zu Hause zur Verfügung stehen, wobei in Aussicht gestellt wird, dass der Geldbetrag persönlich abgeholt werde.

 

2. September 2003

Ausschluss vom Schulunterricht bleibt die Ausnahme

BERN. Der im Kanton Bern seit dem 1. August 2002 mögliche Ausschluss vom Schulunterricht wird von den Schulen sehr zurückhaltend angewendet. Er erlaubt gemäss Volksschulgesetz den Ausschluss bis maximal zwölf Wochen. Im Schuljahr 2002/03 wurden 26 Schülerinnen und Schüler vorübergehend vom Unterricht an der Volksschule ausgeschlossen. Sie stammen sowohl aus ländlichen als auch aus städtischen Gebieten

Schülerinnen und Schüler, die durch ihr Verhalten den ordentlichen Schulbetrieb massiv beeinträchtigen, können seit dem 1. August 2002 von der Schulkommission während höchstens zwölf Schulwochen pro Schuljahr teilweise oder vollständig vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die im Volksschulgesetz neu eingeführte Sanktionsmöglichkeit wird von den Schulbehörden sehr zurückhaltend angewendet, wie Abklärungen der Erziehungsdirektion ergeben haben. Im Schuljahr 2002/03 wurden 26 Schülerinnen und Schüler vom Unterricht ausgeschlossen, drei Mädchen und 23 Knaben. Das sind 0,25 Promille aller Schülerinnen und Schüler der Volksschulstufe. Drei der Ausgeschlossenen waren neun- bis zwölfjährig, die restlichen 23 Schülerinnen und Schüler zwischen 13 und 16 Jahre alt. Sieben Schülerinnen und Schüler befanden sich in einer Abschlussklasse und standen somit vor dem Schulaustritt. Je zur Hälfte stammen die Schülerinnen und Schüler aus Städten oder deren Agglomeration und aus ländlichen Gebieten des ganzen Kantons.

Alle 26 Schülerinnen und Schüler wurden vollständig, jedoch unterschiedlich lang vom Unterricht ausgeschlossen: Die eine Hälfte war während einer bis sechs Wochen, die andere Hälfte während sieben bis zwölf Wochen suspendiert. Als hauptsächliche Gründe für den Ausschluss vom Schulunterricht wurden genannt: «Massive Störung des Unterrichts», «Leistungsverweigerung», «nicht Einhalten abgemachter Regeln», «Ausfälligkeiten» sowie allgemein «disziplinarische Schwierigkeiten». «Gewaltanwendung gegen andere Kinder und Jugendliche» wurden nur zweimal genannt.

Der Ausschluss vom Unterricht darf nur im Ausnahmefall als unumgängliche Sofortmassnahme gelten und muss in der Regel pädagogisch begründet werden. Vor dem Schulausschluss sollen alle Alternativen geprüft werden. Diese Haltung ist auch in den Leitfaden eingeflossen, den die Erziehungsdirektion zur Unterstützung von Schulen und Schulbehörden ausgearbeitet hat (www.erz.be.ch/vsg/ausschluss). Als Alternativen zum Unterrichtsausschluss  können Schülerinnen und Schüler für einige Tage in allen oder in einzelnen Fächern vom Unterricht suspendiert werden. Zudem besteht die Möglichkeit einen Schüler oder eine Schülerin ausserhalb der Stammklasse, zum Beispiel in einer anderen Klasse, auf einer anderen Stufe, in einem anderen Schulhaus zu unterrichten. Bei diesen Alternativen bleibt die Verantwortung für die Schülerin oder den Schüler bei der Schule.

Schrittweise Inbetriebnahme

ZÜRICH. Auf dem Flughafen Kloten hat die offizielle Inbetriebnahme des neuen Dock E (vormals «Midfield») stattgefunden. Zuerst wird nur der östliche Teil in Betrieb genommen. Mitte September folgt dann auch der westliche Teil. Seit dem 4. August 2003 wurde in verschiedenen Testphasen ein sukzessives Hochfahren des Betriebes ermöglicht. Mit der schrittweisen Inbetriebnahme des Herzstücks der 5. Bauetappe werden die Gates im Fingerdock B ebenfalls schrittweise geschlossen. In gut einem Jahr, wenn im September auch das Airside Center, der neue Dreh- und Angelpunkt für alle abfliegenden Passagiere, eröffnet wird, ist die aktuellste Bauetappe am Flughafen Zürich abgeschlossen. Bis es soweit ist, sind an verschiedenen Orten noch Bautätigkeiten im Gange. Die Zeit der Provisorien für Passagiere und Besucher ist also noch nicht ganz vorbei.

Kultur führt Menschen zusammen

FRAUENFELD. Im Beisein von Regierungspräsident Bernhard Koch und Nationalrat Peter Spuhler wurde am Montag, 1. September, der Kulturmonat im Rahmen des Jubiläums „200 Jahre Kanton Thurgau“ in Steckborn feierlich eröffnet. Unter dem Titel „Kultursee“ kommen im Laufe des Septembers acht Kulturprojekte am Bodensee zur Aufführung.

Aus der Vielfalt des Thurgauer Kulturschaffens zeigt „Kultursee“ einen breiten Ausschnitt. Die Angebote orientieren sich an den beiden den Thurgau prägenden Begriffen „See“ und „Grenze“.  Einerseits findet dieses Leitmotiv seinen Ausdruck in verschiedenen Inhalten, anderseits beeinflusste es die Wahl der Aufführungsorte und die Öffnung über die Landesgrenzen hinweg.

An der ausserordentlich gut besuchten Eröffnung beim Pumpenhaus im Feldbachareal Steckborn  wies der Thurgauer Regierungspräsident Bernhard Koch auf die grosse Bedeutung der Kultur im allgemeinen und für den Thurgau im speziellen hin. „Wir alle brauchen Kultur“, sagte Koch und „Kultur führt Menschen zusammen.“ Letzteres zeigte die Eröffnung gleich selber, fand sich doch eine illustre Gesellschaft in Steckborn ein.

Nationalrat Peter Spuhler, einer der Sponsoren des „Kultursee“, sprach von der Verantwortung der Wirtschaft gegenüber der Kultur. Auch wenn er kein eigentlicher Kulturkenner sei, so wolle er doch mit seinem Engagement ein Zeichen für den Thurgau setzen und er stellte in Aussicht, künftig einen Wettbewerb für Thurgauer Künstlerinnen und Künstler in Leben zu rufen.

Verbesserung des öffentlichen Regionalverkehrs in der March

SCHWYZ. Der Schwyzer Regierungsrat hat Bericht und Vorlage für eine bessere Erschliessung der March durch den regionalen öffentlichen Verkehr zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Gleichzeitig beantragt er dem Parlament für die nächsten drei Jahre einen jährlichen Pauschalbeitrag von 50 000 Franken an die bahnmässige Erschliessung des „Stoos“.

Mit einem neuen Konzept zur Erschliessung der March sollen das Angebot des öffentlichen Verkehr in der Region gestrafft und die Anschlüsse der Busse an die Züge generell verbessert werden.

Ausbau der S-Bahn

Gemäss Konzept wird die S2 der Zürcher S-Bahn zu den Hauptverkehrszeiten am Morgen und Abend zwischen Zürich und Ziegelbrücke im Halbstundentakt geführt. Die heutigen "March-Pendel" zwischen Pfäffikon und Siebnen-Wangen können durch die S2 ersetzt werden. Dadurch entsteht eine halbstündliche, umsteigefreie Verbindung von den Gemeinden der March entlang der Eisenbahnlinien von und nach Zürich. Da der Marchbus in Pfäffikon zu den Hauptverkehrszeiten immer öfter im Stau steht, soll der Bus bereits beim Bahnhof Siebnen-Wangen an die S2 angebunden werden. Die Züge Ziegelbrücke – Zürich-Altstetten (-Dietikon) können wegen des Fahrplanes ab Dezember 2004 nicht mehr geführt werden. Die S2 bietet für diese Züge jedoch einen entsprechenden Ersatz. Da die zusätzlichen Züge der S2 im Takt verkehren, können die Busse besser an die Bahn angeschlossen werden. Durch den Halt des „Glarner-Sprinters“, der zweistündlich den Kanton Glarus mit der Stadt Zürich verbindet, erhalten die March und Pfäffikon eine zusätzliche, schnelle, attraktive und kostengünstige Verbindung.

Besseres Busangebot

Der Marchbus (Reichenburg – Pfäffikon) wird bereits beim Bahnhof Siebnen-Wangen an die S2 angebunden. Gewisse Buskurse werden deshalb neu via Siebnen – Bahnhof Siebnen-Wangen – Wangen geführt. Die bisherige Buslinie Uznach – Tuggen – Wangen – Lachen wird mit der Linie Siebnen-Wangen – Innerthal zusammengelegt. Die Buslinie kann auch bereits am Bahnhof Siebnen-Wangen an die S2 angeschlossen werden. Dadurch verkürzt sich die Reisezeit von den Gemeinden Wangen und Tuggen von und nach Zürich. Derzeit besteht in Uznach keine Anbindung an die Züge. Mit der neuen Buslinie werden Anschlüsse an die Züge in Uznach gewährleistet. Die March erhält dadurch attraktive Verbindungen Richtung Ostschweiz. Die Ortschaft Galgenen wird allerdings zu den Hauptverkehrszeiten mit dem Marchbus nur noch halbstündlich bedient. Damit ein gleichwertiges Angebot wie heute für die Gemeinden Galgenen, Wangen und Tuggen aufrecht erhalten werden kann, wird geprüft, ob der Einsatz des Rufbussystems PubliCar für diese drei Gemeinden beibehalten werden soll oder ein entsprechender Linienbetrieb mit einem Kleinbus zur Verfügung gestellt werden soll.

Enteignungsgesetz soll revidiert werden

SCHWYZ. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat das Baudepartement beauftragt, die Enteignungsgesetzgebung umfassend zu revidieren. Nebst wichtigen materiellen Neuregelungen sind auch formelle und gesetzestechnische Anpassungen vorzunehmen.

Das geltende Enteignungsgesetz stammt aus dem Jahre 1870. Aufgrund des Alters dieses Gesetzes kann jedoch nicht auf bedeutende Probleme in der Praxis geschlossen werden. Vordringliche Anpassungen sind seither mittels Teilrevisionen des Enteignungsgesetzes und durch eine Totalrevision der Vollzugsverordnung vorgenommen worden. Bestehende Lücken sind zudem durch Entscheide des Verwaltungsgerichtes gefüllt worden. Auch wenn sich die Grundzüge der Enteignungsgesetzgebung bewährt haben, rufen verschiedene Mängel doch nach einer neuen gesetzlichen Regelung. Der Regierungsrat hat deshalb das Baudepartement beauftragt, eine Totalrevision vorzubereiten.

Schwerpunkte der Revision

Die heute in mehreren Erlassen verteilten enteignungsrechtlichen Bestimmungen sollen in einem übersichtlichen neuen Gesetz zusammengefasst werden. Dabei sind auch die lückenhaften Aufzählungen der Enteignungsbefugten und der Enteignungstatbestände zu bereinigen. Weiter zur Diskussion stehen neue Bestimmungen über die materielle Enteignung, die vorzeitige Besitzeseinweisung und die Enteignungsentschädigung. Zudem sind die Vorschriften über das Enteignungs- und Entschädigungsverfahren anzupassen. Schliesslich ist auch die Organisation der Schätzungskommissionen zu überdenken und neu zu regeln. Der Regierungsrat nimmt in Aussicht, die Vernehmlassung zum Entwurf für das neue Enteignungsgesetz Mitte 2004 durchführen zu lassen.

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ist aufgehoben

ST. GALLEN. Die Regenfälle der vergangenen Tage und die markante Abkühlung haben die Waldbrandgefahr im Kanton St. Gallen stark vermindert. Das Verbot von Feuern im Wald oder in Waldesnähe, das der Kanton am 8. August 2003 erlassen hat, ist per sofort aufgehoben.

In Stiller Wahl gewählt

LUZERN. Das neue hauptamtliche Mitglied des Amtsgerichts Sursee heisst Franziska Windlin Bommer. Franziska Bommer wurde im stillen Wahlververfahren für gewählt erklärt, nachdem binnen Frist beim Justiz- und Sicherheitsdepartement keine weitere Kandidatur eingegangen war. Die Ersatzwahl war notwendig gewoen, weil die bisherige Amtsinhaberin Renata Wüest-Schwegler demissioniert hatte.

Die von der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP) vorgeschlagene Franziska Windlin Bommer ist lic. iur., Rechtsanwältin, 39-jährig und wohnt in Luzern.

Ende des Feuerverbots in Waldgebieten des Kantons Luzern

LUZERN. Nach den teilweise ergiebigen Niederschlägen der letzten Tage hat sich die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern entschärft. Das Feuerverbot im Wald und am Waldrand wird im gesamten Kantonsgebiet per sofort aufgehoben. Im Umgang mit offenem Feuer im Freien ist jedoch weiterhin die entsprechende Vorsicht geboten.

Am 11. August 2003 erliess das Kantonsforstamt nach einer lang andauernden Trockenperiode für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und in waldnahen Gebieten gestützt auf § 19 Absatz 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 24. August 1999. Das Kantonsforstamt, die Gebäudeversicherung und die Kantonspolizei dürfen mit Befriedigung mitteilen, dass die Bevölkerung viel Verständnis für diese Einschränkung gezeigt hat. Die Gemeinden haben mit verschiedenen Aktivitäten dazu beigetragen, dass dieses Verbot eingehalten wurde. Die drohende Gefahr von Waldbränden wurde allgemein ernst genommen.

Im Kanton Luzern ereigneten sich keine Waldbrände. In einem Fall entdeckte ein Passant an einer Tanne einen Glimmbrand, der durch einen Blitzschlag verursacht worden war. Die Feuerwehr konnte diesen Brand rechtzeitig löschen. Im Übrigen beschränkten sich Feuerwehreinsätze auf Gebiete ausserhalb des Waldes. In wenigen Fällen mussten Verstösse gegen das Feuerverbot mit einer Strafanzeige geahndet werden.

SVP-Plakat wird nicht verboten

BASEL. Das umstrittene Wahlplakat der SVP (Schweizer Volkspartei) Basel-Stadt mit dem Konterfei von Top-Terrorist Bin Laden wird nicht verboten. Regierungsrat Jörg Schild hat als Vorsteher des Polizei- und Militärdepartementes einen entsprechenden Entscheid der Administrativen Dienste korrigiert. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Basel-Stadt seien mündig genug um selbst entscheiden zu können, was geschmacklos sei. Der Rekurs der SVP gegen den Entscheid der Gewerbepolizei ist zudem hinfällig, da er nicht mit einer rekursfähigen schriftlichen Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung der Partei mitgeteilt worden war, sondern nur - wie in den wenigen bisherigen Fällen Usus - als Information gegenüber der für den Aushang zuständigen Allgemeinen Plakatgesellschaft. Der Wirbel um das Plakat ist zudem Anlass, entsprechende negative Entscheide den involvierten Parteien ab sofort mittels rekursfähiger schriftlicher Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung zuzustellen.

Wie kam die Rosskastanien-Miniermotte nach Basel?

BASEL. Die Rosskastanien-Miniermotte lässt in Basel seit einigen Jahren die Blätter der Kastanien vorzeitig braun werden. Ein praktikables Gegenmittel ist bisher noch nicht gefunden worden. Experimente mit dem Einsatz von Schlupfwespen als natürliche Fressfeinde stehen kurz vor der Auswertung. Neue Erkenntnisse betreffen die Verbreitungswege der Miniermotten.

Die Kastanienminiermotte wurde 1984 in Mazedonien am Ohridsee entdeckt, darum auch Ihr Name "Cameraria ohridella". Seit daher verbreitet sich die Motte unaufhaltsam in Europa. Zur Verbreitung bedient sich die Motte offensichtlich auch des öffentlichen und des privaten Reiseverkehrs. Es fällt, auf dass die Verbreitung oft an Autostrassen- und Eisenbahnachsen beginnt. Während dem Raupen- und Puppenstadium lebt die Motte gut geschützt in den Kastanienblättern. Fällt das Laub auf Fahrzeuge oder in Güterwagen, steht der Reise nichts mehr im Wege.

Über Biologie und Schäden der Kastanienminiermotte wurde schon umfangreich berichtet, unbekannter hingegen erscheinen die Informationen über die europaweiten Anstrengungen für die Bekämpfung der Motten. Die Wirkung chemischer Behandlungsmittel ist erwiesen. Eine grossflächige Anwendung ist aber wegen Ihrer Wirkung auf andere Organismen, möglicherweise auch des Menschen, schwierig. Bauminfusionen oder Kronenspritzungen verursachen immense Kosten und sind in einer Stadt kaum anwendbar. Aus diesen Gründen verzichten die Basler Stadtgärtnerei wie auch die meisten anderen von den Kastanienminiermotten heimgesuchten europäischen Städte auf deren Anwendung.

Andererseits hat sich gezeigt, dass das laufende Zusammenräumen des Fallaubes eine Minderung des Befalls der Bäume zur Folge hat. Wohnräume und Balkone lassen sich wirkungsvoll mit Insektennetzen gegen Motten wie auch andere Insekten schützen. Und vor allem: Die Kastanienbäume weisen bis jetzt keine markanten, gesundheitlichen Schäden durch den Befall auf.

Europaweit werden grosse Anstrengungen zur Bekämpfung der Kastanienminiermotten mit Versuchen und Forschungsprojekten unternommen. Ein im städtischen Umfeld anwendbares, grossflächig wirksames Mittel ist aber noch nicht gefunden. Zur Zeit laufen in Basel vier Projekte zur Erforschung möglicher Massnahmen gegen die Miniermotten: 1. Forschungsprojekt mit Schlupfwespen der Universität Bern mit Unterstützung der Stadtgärtnerei Basel. Bei diesem Versuch werden natürliche Feinde der Kastanienminiermotten, nämlich die Schlupfwespen, mit samt ihrem "Wohnraum", dem Kastanienlaub, in die Kastanienbäume gebracht. Aus dem im aufgehängten Kunststoffcontainer befindlichen Laub schlüpfen die Wespen und fressen die Miniermottenraupen. 2. Versuche mit Niemöl auf privater Basis. Mit dem aus dem asiatischen Niembaum gewonnenen Oel wird ein Giesswasser hergestellt, mit dem dann der Baum gegossen wird. Via Saftbahnen transportiert der Baum das Produkt in die Blätter. Das Oelprodukt behagt den Mottenraupen nicht. 3. Versuche mit Pheromonfalle im Auftrag des Botanischen Garten Brüglingen AG. Durch das Pheromon, einer Imitation des weiblichen Lockstoffes der Kastanienminiermotte, werden die männlichen Motten in die Falle gelockt. 4. Bonitierungsarbeit des Institutes für angewandte Pflanzenbiologie. Das herabfallende Laub bestimmter Kastanienbäume wird bis auf das letzte Blatt sauber weggeräumt und entsorgt. In der Folge wird der Befall des Baumes durch aus dem Fallaub schlüpfende Miniermotten deutlich verringert. Eine darauf folgende Auswertung wird zeigen, um wieviel sich der Befall reduziert.

Ab Ende August stehen erste Informationen zur Kastanienminiermotte und zur erst seit kurzem aufgetretenen Wolligen Napfschildlaus zur Verfügung sowie Links zu Merkblättern der Stadtgärtnerei Basel: www.stadtgruenbasel.ch/ dienstbetriebe.

Verkehrsprävention wird verstärkt

BASEL. Die Verkehrssicherheit erhält einen noch höheren Stellenwert. Dazu wird bei der Basler Kantonspolizei ein Dienst für Prävention geschaffen.

Das heute schon bestehende Ressort Prävention bei der Verkehrsabteilung der Kantonspolizei soll durch die Schaffung eines "Dienstes für Prävention" gestärkt und in seinen Aktivitäten verbreitert werden.

Der neu geschaffene Dienst beschäftigt sich primär mit den Themen Verkehrssicherheit, Verkehrserziehung und Unfallauswertung.

Das Ressort Verkehrserziehung bietet Primärprävention im Bereich Mobilität an. Dies beinhaltet den jährlichen Besuch des/r Verkehrsinstruktor/in vom Kindergarten bis zur 10. Schulstufe, Erwachsenenbildung und Schulwegtraining in heilpädagogischen Schulen. Im weiteren sind Öffentlichkeitsarbeit und spezielle Aktionen für den gesamten Zuständigkeitsbereich der Verkehrsabteilung bei diesem Ressort angesiedelt.

Das Ressort Unfallauswertung ist das Lagezentrum des Verkehrsunfallgeschehens. Es dient der Detektierung flächendeckender oder punktueller Häufungen von Unfällen sowie der Auslösung/Delegierung von geeigneten Massnahmen. Zudem werden Qualitätssicherung und -kontrolle von verkehrlichen Anordnungen in Bezug auf das Unfallgeschehen gewährleistet.

Durch die Schaffung des Dienstes für Prävention wird der Verkehrssicherheit ein höherer Stellenwert eingeräumt. Dies geschieht durch die Umgruppierung vorhandener Ressourcen; die Schaffung neuer Stellen ist zur Zeit nicht vorgesehen.

Unterstützung durch den Lotteriefonds

BASEL. Der Basler Regierungsrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 2. September 2003 für sechs weitere Anlässe Mittel in der Höhe von insgesamt 280'000 Franken aus dem Lotteriefonds bewilligt:

Die Theater- und MedienFalle Basel wird für die erste Testetappe des Projektes MedienFalle mit 100'000 Franken unterstützt. Dies unter der Bedingung, dass die Restfinanzierung gesichert ist.

Das Theater Fauteuil wird für die Produktionskosten der Komödie "Fremdi Fötzel" von Charles Lewinsky mit 80'000 Franken unterstützt.

Das Badminton Swiss Open 2004 wird mit 50'000 Franken unterstützt.

Das Fecht-Juniorenweltcup-Turnier 2004, Challenge Roger Nigon wird mit 20'000 Franken unterstützt.

Die Kuppel Basel wird für die Sanierung der Fassade und des Daches mit 20'000 Franken unterstützt (unter der Voraussetzung, dass auch der Kanton Basel-Landschaft einen Beitrag leistet).

Matthyas Jenny wird für die Herausgabe des Buches "Literaturführer Basel – Personen und Schauplätze" mit 10'000 Franken unterstützt.

Krisenfondsgesetz soll geändert werden

BASEL. Der Basler Regierungsrat hat beschlossen, dem Grossen Rat die Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Krisenfondsgesetz) zu unterbreiten. Die Fondsidee – auch in schwierigen Zeiten Mittel zur Finanzierung kantonaler, arbeitsmarktlich wirksamer Massnahmen zur Verfügung zu haben – soll jedoch beibehalten werden.

Das Krisenfondsgesetz soll geändert werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zu Handen des Grossen Rates verabschiedet.

Der Krisenfonds soll künftig nicht mehr bis zu einer Höhe von 150 Millionen Franken geäufnet werden. Viel mehr soll ein jährlich festgelegter Betrag für den Krisenfondszweck zur Verfügung gestellt werden. Der Betrag ist auf 8 Millionen Franken fixiert, damit eine verlässliche Planung möglich bleibt. Dies entspricht einem Durchschnittsbedarf, wenn man einen ganzen Konjunkturzyklus berücksichtigt. Der Bedarf wird in rezessiven Zeiten jedoch höher sein. Deshalb wird für die Massnahmen ein Anfangskapital von 40 Millionen Franken vorgesehen, das nicht mehr verzinst wird.

In Zukunft sollen zudem auch Massnahmen der Arbeitslosenhilfe, welche durch die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes neue Bedeutung erlangt haben, aus dem Krisenfonds refinanziert werden. In Absprache mit der Finanzkommission legt nun der Regierungsrat ein Modell vor, welches vorsieht, dass die Gelder direkt für die geeigneten kantonalen Massnahmen eingesetzt werden können. Damit entfällt das Risiko von Anlage-Verlusten, der Grundgedanke des Krisenfonds – Mittel zur Vermeidung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zur Verfügung zu stellen – bleibt erhalten.

Auf Grund der negativen Börsenentwicklung war in den vergangenen Jahren das Fondskapital geschrumpft. Gemäss geltendem Gesetz muss der Kanton aus ordentlichen Mitteln jährlich 10 Millionen Franken in den Fonds einschiessen, wenn das Kapital unter 150 Millionen Franken fällt. Die Finanzkommission des Grossen Rates wandte sich gegen dieses Finanzierungsmodell. Sie hatte jedoch nichts gegen die bis anhin durch den Krisenfonds refinanzierten Massnahmen einzuwenden. Es handelt sich dabei vor allem um Projekte zur Qualifizierung und Wiederintegration von Personen, die bei der Arbeitslosenversicherung keine Ansprüche geltend machen können und von Bedürftigkeit bedroht sind oder um Projekte, die letztlich Arbeitslosigkeit verhindern helfen.

Erpresserbriefe aufgetaucht

BASEL. Heute tauchten in Basel mehrere Briefe auf, in denen eine Organisation, die vorgibt für mehr Gerechtigkeit auf der Welt zu kämpfen, die Briefempfänger ultimativ auffordert, einen grösseren Geldbetrag bereitzustellen. Das Geld sollte gemäss Schreiben sofort abholbereit zu Hause zur Verfügung stehen, wobei in Aussicht gestellt wird, dass der Geldbetrag persönlich abgeholt werde. Sollten die Adressaten die Forderung nicht erfüllen, so wird diesen mit drastischen Konsequenzen gedroht.

Die Staatsanwaltschaft ersucht nun sämtliche Briefempfänger, diese Schreiben inkl. Couvert unverzüglich zur Polizei zu bringen und eine Strafanzeige zu erstatten. Sollte irgend eine Person aus dem Kreis der Briefversender persönlich an der Haus- oder Wohnungstüre auftreten oder sich für einen Besuch anmelden, sollte unverzüglich über die Notrufnummer Tel. 117 die Polizei verständigt werden.

 

 

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