Besuch von Staatssekretär Syz in Israel und den palästinensischen Gebieten

BERN. Vom 3. bis zum 5. September 2003 reist Staatssekretär David Syz nach Israel und in die palästinensischen Gebiete. In Israel wird der Staatssekretär den Handels- und Industrieminister Ehud Olmert und den Wissenschaftsminister Eliezer Sandberg sowie Wirtschaftsvertreter treffen. In Ramallah stehen Treffen mit dem palästinensischen Wirtschafts- und Handelsminister Maher el Masri, dem FinanzministerSalam Fayyad sowie Mitgliedern des palästinensischen Unternehmertums auf dem Programm.

Die Solidarität der Schweiz mit Südosteuropa

BERN. Bundesrätin Micheline Calmy-Rey reist vom 4. bis 8. September 2003 nach Österreich, Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro sowie nach talien. In Wien und in Rom stehen die Bilateralen II im Zentrum der Gespräche. Die Solidarität der Schweiz mit Südosteuropa ist Leitgedanke bei den vielfältigen Gesprächen und Projektbesuchen in Bosnien und Herzegowina sowie in Serbien und Montenegro. Beide Länder benötigen auf ihrem Weg nach Europa weiterhin Unterstützung von aussen.

Sterilisation soll gesetzlich geregelt werden

BERN.  Der Bundesrat unterstützt das Anliegen,die Sterilisation gesetzlich zu regeln. Hingegen spricht er sich gegen eine Entschädigung der Opfer von Zwangssterilisationen durch den Bund aus. Dies hält er in seiner Stellungnahme zu einem Bericht und Gesetzesentwurf der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates fest.

Reorganisationen

im EJPD

BERN. Das vom Bundesrat verabschiedete Entlastungsprogamm für den Bundeshaushalt (EP03) führt im EJPD zu strukturellen Veränderungen. Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold hat departementsintern über ihre entsprechenden Entscheide orientiert.

Automatisierte Registrierung von Fahrzeugen

BERN. Der Bundesrat hat die Rechtsgrundlagen für das automatisierte Motorfahrzeug-Informations-

System (MOFIS) in Kraft gesetzt und die ausführenden Bestimmungen in einer neuen Verordnung erlassen. MOFIS reduziert den Verwaltungsaufwand der Behörden. Das bisherige Register wird von der Eidgenössischen Fahrzeugkontrolle VBS (EFKO) betrieben.

Keine Verschärfung des Steuerstrafrechts notwendig

BERN. Zwar erachtet der Bundesrat die gesetzlichen Sanktionen zur Bekämpfung von vollendeter und versuchter Steuerhinterziehung als ausreichend, um erfolgreich gegen die Steuerdelinquenz vorzugehen. Wegen der neueren Rechtsprechung des Strassburger Gerichtshofs für Menschenrechte soll aber eine Expertenkommission das Steuerstrafvergehen einer kritischen Prüfung unterziehen.  Kontrollinstrumente im Bereich der Mehrwertsteuer gefordert.

BERN. Nationalrätin Fetz hatte in einer Motion vom 20. Juni 2003 gefordert, den fiskalischen Vollzug zu sichern und damit die Einnahmeseite des Staates zu verbessern. Namentlich sei im Bereich der Mehrwertsteuer die Zahl der Inspektoren zu erhöhen, die elektronische Infrastruktur zeitgemäss aufzurüsten und die Verjährungsfrist von fünf auf zehn Jahre zu erhöhen.

Bundesrat gegen Vorschlag für neuen Medienartikel

BERN. Der Bundesrat lehnt den von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) vorgeschlagenen Medienartikel in der Bundesverfassung (BV) ab. Er ist aber bereit, die heute über die Verbilligung der Posttaxen praktizierte Presseförderung zu überprüfen und zu verbessern.

Entlastungsprogramm wirkt sich auch auf Personalbereich aus

BERN. Weil die Personalausgaben mit fast fünf Milliarden Franken über acht Prozent der Gesamtausgaben des Bundes ausmachen, kann der Personalbereich bei den Einsparungen nicht ausgenommen werden. Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage von Nationalrat Andreas Gross (SP/ZH) fest.

Keine zusätzlichen Anlagevorschriften für die Nationalbank und die Pensionskassen

BERN. Nach Ansicht des Bundesrates besteht kein Anlass, die Vorschriften für Kapitalanlagen in US-Dollars der Nationalbank und der Pensionskassen zu verschärfen. Um mögliche Währungsverluste zu begrenzen, hatte Nationalrat Rudolf Strahm (SP/BE) in einer Interpellation strengere Vorschriften für Anlagen in US-Dollar angeregt. Der Bundesrat spricht sich gegen solche zusätzlichen Vorschriften aus und weist auf die Vorteile der internationalen Währungsdiversifikation hin.

Zolltarifarische Massnahmen im 1. Halbjahr 2003

BERN. Der Bericht enthält die im 1. Semester 2003 in Kraft gesetzte Massnahme betreffend die Einfuhrbelastung für Zucker. Die am 1. Oktober 2002 erfolgte Reduktion der Pflichtlagerbeiträge auf Zucker bedingte eine entsprechende Erhöhung der Zollansätze. Irrtümlich wurde dabei die Grenzbelastung gewisser Zuckerarten, die nicht der Lagerhaltungspflicht unterstehen, bei der Einfuhr erhöht.

Geschlechtsspezifischen Diskriminierung

BERN. Im Rahmen von Personalbeurteilungs-

gesprächen sind Diskriminierungen nicht auszuschliessen, beispielsweise aufgrund des Geschlechts. Angesichts bestehender Anstrengungen sieht der Bundesrat zur Zeit aber keine Notwendigkeit für die Einführung zusätzlicher Steuerungsmassnahmen in der Bundesverwaltung. Dies schreibt er in seiner Antwort auf eine Motion von Nationalrätin Franziska Teuscher (GB/BE).

Bundesrat legt Kantonsanteile bei der Abgeltung im Regionalverkehr neu fest

BERN. Neben dem Bund leisten auch die Kantone Beiträge an die ungedeckten Betriebskosten und an die notwendigen Investitionen im Regionalverkehr. Die Kantonsbeiträge richten sich dabei nach einem vom Bund festgelegten Schlüssel, der unter anderem auch die Finanzkraft der Kantone berücksichtigt. Dieser Schlüssel wird alle vier Jahre neu festgelegt.

Übergabe des Beglaubigungsschreibens

BERN. Die ausserordentlichen und bevollmächtigten Botschafter der Bundesrepublik Deutschland, Frank Elbe, der Republik Kolumbien, Frau Elena Echavarria Olana, des Staates Israel Aviv Shiron, des Fürstentums Monaco, Gilles Noghes, von Irland, Joseph Lynch, der Italienischen Republik, Pier Benedetto Francese der Volksrepublik Bangladesch, Syed Maudud Ali (mit Residenz in Brüssel), der Republik Mosambik, Alexandre da Conceição Zandamela (mit Residenz in Genf), wurden am 2. September 2003 im Bundeshaus zur Überreichung ihres Beglaubigungsschreibens von Bundespräsident Pascal Couchepin und Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz empfangen.

 

 

3. September 2003

Besuch von Staatssekretär Syz in Israel und den palästinensischen Gebieten

BERN. Vom 3. bis zum 5. September 2003 reist Staatssekretär David Syz nach Israel und in die palästinensischen Gebiete. In Israel wird der Staatssekretär den Handels- und Industrieminister Ehud Olmert und den Wissenschaftsminister Eliezer Sandberg sowie Wirtschaftsvertretertreffen. In Ramallah stehen Treffen mit dem palästinensischen Wirtschafts- und Handelsminister Maher el Masri, dem FinanzministerSalam Fayyad sowie Mitgliedern des palästinensischen Unternehmertums auf dem Programm.

Anlässlich der Wirtschaftsmission werden die Auswirkungen der Intifada auf die wirtschaftliche Lage Israels und die palästinensischen Gebiete mit den lokalen Partnern besprochen. Die Schweiz wird einen Beitrag zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Integration der Region prüfen sowie die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und Israel bzw. zwischen der Schweiz und den palästinensischen Gebieten ausbauen. Zudem werden Möglichkeiten der wissenschaftlichen Zusammenarbeit erörtert.

Im Jahr 2002 betrugen die Schweizer Exporte nach Israel ca. 644 Millionen Schweizer Franken gegenüber Importen aus Israel von ca. 462 Millionen Schweizer Franken. Hauptexportgut waren pharmazeutische Erzeugnisse und Maschinen, während der grösste Teil der Importe aus Israel Edelmetalle und Bijouterie waren. Im selben Jahr beliefen sich die Schweizer Exporte in die palästinensischen Gebiete (vor allem pharmazeutische Produkte) auf ca. 3.3 Millionen Schweizer Frankengegenüber Importen aus den palästinensischen Gebieten (meistens landwirtschaftliche Produkte) von ca. 0.3 Millionen Schweizer Franken.

Die Solidarität der Schweiz mit Südosteuropa

Bundesrätin Micheline Calmy-Rey reist vom 4. bis 8. September 2003 nach Österreich, Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro sowie nach talien. In Wien und in Rom stehen die Bilateralen II im Zentrum der Gespräche. Die Solidarität der Schweiz mit Südosteuropa ist Leitgedanke beiden vielfältigen Gesprächen und Projektbesuchen in Bosnien und Herzegowina sowie in Serbien und Montenegro. Beide Länder benötigen auf ihrem Weg nach Europa weiterhin Unterstützung von aussen.

BERN. In Wien wird Bundesrätin Calmy-Rey am 4. September mit ihrer Amtskollegin Benita Ferrero-Waldner für einen offiziellen Arbeitsbesuch zusammentreffen. Im Mittelpunkt der Gespräche stehen neben den Bilateralen II und den bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Österreich auch die Zusammenarbeit der beiden Länder in multilateralen Gremien wie der UNO, der OSZE oder des Human Security Network. Internationale Themen wie der Irak, der Nahe Osten und der Balkan werden ebenfalls besprochen.

Sowohl in Sarajewo wie in Belgrad gehören zu den Gesprächsthemen insbesondere die bilateralen Beziehungen, die Schweizer Programme für Zusammenarbeit und die Situation im Balkan. Bundesrätin Calmy-Rey wird zudem zahlreiche Projekte der technischen Zusammenarbeit und der zivilen Friedensförderung besuchen, die von der Schweiz unterstützt werden. Dank

diesen Gesprächen und Besuchen sollte es möglich sein abzuschätzen, welche Fortschritte schon erzielt worden sind und welche Anstrengungen die Staaten noch unternehmen müssen. Daneben wird Bundesrätin Calmy-Rey Gespräche mit Vertretern der Zivilgesellschaft führen, die sich für die Förderung der Menschenrechte und des Rechtsstaats einsetzen. Südost­europa ist eine der Schwerpunktregionen der Schweiz. Ihr Engagement in dieser Region beläuft sich dieses Jahr auf etwa 200 Mio. Franken (inkl. Swisscoy-Einsatz).

Am 8. September in Rom schliesslich wird Bundesrätin Calmy-Rey der amtierenden EU-Ratspräsidentschaft einen offiziellen Arbeitsbesuch abstatten. Sie wird mit Aussenminister Franco Frattini den Stand der Bilateralen II erörtern und über die Prioritäten der italienischen Präsidentschaft sprechen. Weiter stehen aktuelle Themen der internationalen Politik auf der Agenda, wie der Nahe Osten, Irak, der südliche Mittelmeerraum und der Balkan, sowie die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien.

Sterilisation soll gesetzlich geregelt werden

BERN.  Der Bundesrat unterstützt das Anliegen, die Sterilisation gesetzlich zu regeln. Hingegen spricht er sich gegen eine Entschädigung der Opfer von Zwangssterilisationen durch den Bund aus. Dies hält er in seiner Stellungnahme zu einem Bericht und Gesetzesentwurf der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates fest.

Während die Kommissionsmehrheit die Grenze für Sterilisationen auf 16 Jahre senken will, schlägt der Bundesrat vor, grundsätzlich an der im Vernehmlassungsentwurf vorgesehenen Altersgrenze von 18 Jahren festzuhalten. Selbst jungen Volljährigen wird vielfach die Reife fehlen, um den Eingriff in seiner vollen Tragweite zu erfassen. Dagegen rechtfertigt die spezifische Situation einer Person mit einer schweren geistigen Behinderung, die keine Aussicht hat, jemals die Urteilsfähigkeit zu erlangen, das mögliche Sterilisationsalter im Sinne des Kommissionsantrags bei 16 Jahren festzulegen.

Strenge Voraussetzungen, aber kein faktisches Verbot

Vor dem Hintergrund missbräuchlicher Sterilisationen in der Vergangenheit erscheint es auch dem Bundesrat richtig, dass die Sterilisation einer dauernd urteilsunfähigen Person nur in Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen zulässig sein soll und in deren Interesse liegen muss. Unbestritten ist insbesondere der Vorrang anderer Verhütungsmittel. Nicht zu überzeugen vermag aber das Konzept der Kommission, wonach eine Sterilisation bereits unzulässig sein soll, wenn die betroffene Person aus Angst vor dem medizinischen Eingriff Ablehnung äussert, können doch eine Schwangerschaft und die Geburt noch belastender für sie sein.

Reorganisationen im EJPD

BERN. Das vom Bundesrat verabschiedete Entlastungsprogamm für den Bundeshaushalt (EP03) führt im EJPD zu strukturellen Veränderungen. Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold hat departementsintern über ihre entsprechenden Entscheide orientiert. Um die Auswirkungen der Kürzungen der Personalkredite auf die Kernbereiche des EJPD so weit wie möglich zu begrenzen, werden die Supportaufgaben (Personal-, Finanz-, Informatik- und Informationsdienste) zusammengefasst und entsprechende Fachzentren gebildet. Die Umstrukturierung soll bis Anfang 2005 abgeschlossen sein und sozialverträglich durchgeführt werden.

Automatisierte Registrierung von Fahrzeugen

BERN. Der Bundesrat hat die Rechtsgrundlagen für das automatisierte Motorfahrzeug-Informations-System (MOFIS) in Kraft gesetzt und die ausführenden Bestimmungen in einer neuen Verordnung erlassen. MOFIS reduziert den Verwaltungsaufwand der Behörden. Das bisherige Register wird von der Eidgenössischen Fahrzeugkontrolle VBS (EFKO) betrieben. Da die militärische Bedeutung dieses Registers im Vergleich zur zivilen Nutzung nur noch von untergeordneter Bedeutung ist, hat der Bundesrat die zentrale Führung des Registers neu dem Bundesamt für Strassen übertragen.

Die neuen Rechtsgrundlagen ermöglichen eine weitgehend papierlose interkantonale Verwaltung der in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein aktuell und früher zugelassenen Fahrzeuge. Künftig können die Fahrzeugdaten bereits vom Hersteller oder Importeur erfasst werden. Das Strassenverkehrsamt ergänzt den Datensatz bei der Zulassung mit den Angaben über den Halter oder die Halterin, Kontrollschilder und Versicherung. Bei Halter-, Fahrzeug- oder Versichererwechseln sowie die Verschiebung des Standortes in einen andern Kanton müssen die Daten nicht mehr neu erfasst, sondern lediglich im Register mutiert werden. Überflüssiger Verwaltungsaufwand entfällt.

Die Neuerungen werden schrittweise eingeführt. In einem ersten Schritt wurde bereits die neue Datenbank konzipiert. In Kürze beginnt ein Pilotversuch für den vollautomatisierten Anschluss der Kantone, die anschliessend sukzessiv aufgeschaltet we den. Das Register enthält Daten für die Zulassung der Fahrzeuge zum Verkehr, für die Überprüfung des technischen Zustandes, die Kontrollführung über die Verzollung und Versteuerung, die Erhebung der LSVA, die Belegung und Einmietun der Fahrzeuge für Armee, Zivilschutz und die wirtschaftliche Landesversorgung sowie die Fahrzeug- und Kontrollschilderfahndung. Die mit diesen Aufgaben betrauten Bundes- und Kantonsbehörden werden online angeschlossen.

Die EFKO wird mit dem gesamten Personalbestand von 13 Mitarbeitenden per Ende 2003 ins Bundesamt für Strassen integriert. Damit erfolgt ein weiterer Schritt zur Konzentration aller verkehrsbezogenen Aufgaben der Bundesverwaltung im Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Über die sich ergebenden Änderungen werden die betroffenen Kreise zu einem späteren Zeitpunkt informiert.

Keine Verschärfung des Steuerstrafrechts notwendig

BERN. Zwar erachtet der Bundesrat die gesetzlichen Sanktionen zur Bekämpfung von vollendeter und versuchter Steuerhinterziehung als ausreichend, um erfolgreich gegen die Steuerdelinquenz vorzugehen. Wegen der neueren Rechtsprechung des Strassburger Gerichtshofs für Menschenrechte soll aber eine Expertenkommission das Steuerstrafvergehen einer kritischen Prüfung unterziehen. Zudem ist von dieser der sich aufgrund weiterer neuerer Entwicklungen ergebende Handlungsbedarf im Bereich des Steuerstrafrechts und der Amtshilfe aufzuzeigen. Mit diesem Beschluss tritt der Bundesrat auf eine Forderung von Nationalrätin Franziska Teuscher (BE/Grüne) ein; er ist bereit, ihre Motion als Postulat entgegenzunehmen.

Vollzug der Steuererhebung wird laufend verbessert

Mit den laufenden und bereits abgeschlossenen Projekten kann ein besserer Vollzug der Steuererhebung sichergestellt werden. Gemäss Bundesrat müssen die verschiedenen Konzepte zur Effizienzsteigerung jedoch immer wieder neu geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. Der Bundesrat hat sich deshalb an seiner heutigen Sitzung bereit erklärt, eine Motion von Nationalrätin Anita Fetz (SP/BS) in ein Postulat umzuwandeln. Darin wird eine effizientere Ausgestaltung der Kontrollinstrumente im Bereich der Mehrwertsteuer gefordert.

BERN. Nationalrätin Fetz hatte in einer Motion vom 20. Juni 2003 gefordert, den fiskalischen Vollzug zu sichern und damit die Einnahmeseite des Staates zu verbessern. Namentlich sei im Bereich der Mehrwertsteuer die Zahl der Inspektoren zu erhöhen, die elektronische Infrastruktur zeitgemäss aufzurüsten und die Verjährungsfrist von fünf auf zehn Jahre zu erhöhen.

Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) im Februar 2003 eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat. Gemeinsam mit den Kantonen sei diese daran, Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten, die im Einklang mit einem bundesrätlichen Prüfauftrag zur Verbesserung des Vollzugs der Steuererhebung stünden. Deren Ergebnisse seien abzuwarten, erst danach allenfalls neues Personal zu rekrutieren. Darüber hinaus existierten bei der ESTV bereits verschiedene Konzepte zur Effizienzsteigerung. So decke ein im vergangenen Jahr entwickeltes Kontrollkonzept das Steuerausfall- und Betrugsrisiko besser ab. Auch im Bereich der Kontrolltätigkeiten für Kreditorenabrechnungen sei bei der Mehrwertsteuer ein Konzept in der Realisierungsphase.

Was die elektronische Infrastruktur der ESTV betrifft, ist diese laut Bundesrat auf dem höchsten Standard eingerichtet. Probleme bereiteten hingegen die aktuellen Kernapplikationen. Daher entwickle die ESTV mit dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation eine Kernapplikation neu, die genau auf die Bedürfnisse der gesamten Steuerverwaltung ausgerichtet werde. Bezüglich der Steuerjustizfälle werde alles daran gesetzt, diese rasch zu erledigen. Sollte der Gesetzgeber die ordentliche Verjährungsfrist bei der Mehrwertsteuer von fünf auf zehn Jahre verlängern, würde sich der Bundesrat nicht dagegen stellen.

Gemäss Landesregierung sind mit den laufenden und bereits abgeschlossenen Projekten wirkungsvolle Schritte eingeleitet worden zur Verbesserung des Vollzugs der Steuererhebung, um die Steuergerechtigkeit zu erhöhen. Die verschiedenen Konzepte zur Effizienzsteigerung müssten jedoch immer wieder neu geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. Der Bundesrat ist deshalb bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Bundesrat gegen Vorschlag für neuen Medienartikel

Der Bundesrat lehnt den von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) vorgeschlagenen Medienartikel in der Bundesverfassung (BV) ab. Er ist aber bereit, die heute über die Verbilligung der Posttaxen praktizierte Presseförderung zu überprüfen und zu verbessern.

BERN. In seiner Stellungnahme zum Entwurf und zum erläuternden Bericht für eine Verfassungsbestimmung zur Medienpolitik vertritt der Bundesrat die Ansicht, dass das von der SPK-N vorgeschlagene Presseförderungskonzept zu stark auf strukturerhaltende Massnahmen ausgerichtet ist, die wenig Chancen auf Erfolg haben. Dazu wären Mittel erforderlich, welche durch die öffentliche Hand nicht bereitgestellt werden können. Eine derart ausgebaute Unterstützung könnte zudem zu einer Abhängigkeit des journalistischen Schaffens vom Staat führen, was aus demokratischer Sicht problematisch werden könnte.

Die anhaltende Tendenz zur Medienkonzentration birgt zwar die Gefahr der Akkumulation von Medienmacht in sich. Diese Entwicklung ist aber auch Ausdruck eines strukturellen Wandels, der letztlich das wirtschaftliche Überleben der Medien in einem stets härter werdenden Konkurrenzkampf ermöglicht und sicherstellt, dass die einzelnen Unternehmen über die nötige kritische Grösse und Wirtschaftskraft verfügen, welche für einen qualitativ hoch stehenden Journalismus notwendig sind.

Vertiefte Prüfung notwendig

Der Bundesrat hat mehrmals die Bereitschaft signalisiert, das heutige auf der Verbilligung der Posttaxen basierende Förderungs­konzept zu überprüfen und zu optimieren. Er denkt dabei aber nicht in erster Linie an Strukturerhaltung, sondern an Fördermassnahmen, welche den Kostendruck mildern und journalistische Leistungen ermöglichen, die bei einer reinen Marktfinanzierung nicht erbracht werden könnten. Inwiefern für eine solche moderate Presseförderung neue verfassungsrechtliche Grundlagen nötig sind, bedarf einer vertieften Prüfung; diese muss nach Ansicht des Bundesrates aus einer gesamtheitlichen medienpolitischen Optik erfolgen und darf sich nicht an iner strukturerhaltenden Presseförderung orientieren.

Sollte sich erweisen, dass wirksame Massnahmen nur mit einer verfassungsrechtlichen Bundeskompetenz realisiert werden können, ist auch für den Bundesrat die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in die Verfassung denkbar.

Der Kommissionsvorschlag

Die SPK-N hat am 3. Juli 2003 einen Entwurf und einen erläuternden Bericht für eine Verfassungsbestimmung zur Medienpolitik vorgelegt; das Ziel ist die direkte Förderung der Vielfalt und der Unabhängigkeit jener Medien, die in den letzten Jahren namentlich auf kantonaler, regionaler und lokaler Ebene von Konzentrationsprozessen betroffen waren. Die Kommission will insbesondere eine Verfassungsgrundlage, welche eine zielgerichtetere und effizientere Presseförderung erlaubt als die heutige Verbilligung der Posttaxen für den Zeitungs- und Zeitschriftenversand.

Die SPK-N stellt in ihrem Bericht mögliche Grundzüge für ein zukünftiges Förderungskonzept zur Diskussion. Sie befürwortet einen Systemwechsel hin zu einer direkten Subventionierung von Presseerzeugnissen, welche bestimmte Kriterien erfüllen. Es handelt sich um unverbindliche Vorschläge der Kommission, welche in einem späteren Gesetzgebungsprozess (Medienvielfaltsgesetz) definitiv ausgehandelt werden müssten.

In der Vernehmlassung zum vorgeschlagenen Verfassungsartikel wurde die Stossrichtung von der Mehrheit der Kantone und der politischen Parteien eher positiv, von der Medienbranche tendenziell eher negativ aufgenommen.

Entlastungsprogramm wirkt sich auch auf Personalbereich aus

BERN. Weil die Personalausgaben mit fast fünf Milliarden Franken über acht Prozent der Gesamtausgaben des Bundes ausmachen, kann der Personalbereich bei den Einsparungen nicht ausgenommen werden. Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage von Nationalrat Andreas Gross (SP/ZH) fest.

Gross hatte in seiner Einfachen Anfrage vom 7. Mai 2003 vom Bundesrat Auskunft darüber verlangt, wie die Einsparung von 600 Stellen ohne gleichzeitigen Abbau von Aufgaben zu realisieren sei. Anlass zur Sorge war für ihn, dass die Erhöhung der Arbeitsbelastung des Bundespersonals negative Auswirkungen auf das Betriebsklima zeitigen könnte.

Angesichts des Aufgabenwachstums in der Bundesverwaltung geht mit einem Stellenabbau zwangsläufig die Notwendigkeit gesteigerter Arbeitseffizienz einher, hält der Bundesrat in seiner Antwort fest. Diese werde durch den Einsatz moderner Kommunikations- und Informationstechnik begünstig. Die periodisch durchgeführten Personalumfragen hätten bisher keine negativen Auswirkungen auf das Arbeitsklima ausgewiesen, sondern eine hohe Konstanz der Arbeitszufriedenheit in der allgemeinen Bundesverwaltung festgestellt.

Die Verfassung verpflichtet Bundesrat und Parlament zur Sanierung des Haushalts. Mit fast fünf Milliarden machen die Personalausgaben über acht Prozent der Gesamtausgaben des Bundes aus. Laut Bundesrat kann deshalb der Personalbereich bei den Einsparungen zur Entlastung des Bundeshaushalts nicht ausgenommen werden. Den vorgeschlagenen Mix von stellen- und lohnbezogenen Sparmassassnahmen bezeichnet die Landesregierung als angemessen und personalpolitisch vertretbar.

Keine zusätzlichen Anlagevorschriften für die Nationalbank und die Pensionskassen

BERN. Nach Ansicht des Bundesrates besteht kein Anlass, die Vorschriften für Kapitalanlagen in US-Dollars der Nationalbank und der Pensionskassen zu verschärfen. Um mögliche Währungsverluste zu begrenzen, hatte Nationalrat Rudolf Strahm (SP/BE) in einer Interpellation strengere Vorschriften für Anlagen in US-Dollar angeregt. Der Bundesrat spricht sich gegen solche zusätzlichen Vorschriften aus und weist auf die Vorteile der internationalen Währungsdiversifikation hin. Zudem unterstreicht er die zentrale Verantwortung der einzelnen Pensionskassen, Investitionsentscheide risikobewusst und vorsichtig zu fällen.

Zolltarifarische Massnahmen im 1. Halbjahr 2003

Der Bundesrat hat am 3. September 2003 den Bericht über zolltarifarische Massnahmen zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet.

BERN. Der Bericht enthält die im 1. Semester 2003 in Kraft gesetzte Massnahme betreffend die Einfuhrbelastung für Zucker. Die am 1. Oktober 2002 erfolgte Reduktion der Pflichtlagerbeiträge auf Zucker bedingte eine entsprechende Erhöhung der Zollansätze. Irrtümlich wurde dabei die Grenzbelastung gewisser Zuckerarten, die nicht der Lagerhaltungspflicht unterstehen, bei der Einfuhr erhöht. Mit der Änderung ist die Zollbelastung für diese Produkte auf das vorher gültige Niveau zurückgeführt worden. In einer separaten Botschaft wird die Vereinbarung in Form eines Notenaustauschs mit dem Fürstentum Liechtenstein zur Regelung der Beteiligung Liechtensteins an Markt- und Preisstützungsmassnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Im Zuge der Neuausrichtung der schweizerischen Landwirtschaftspolitik, durch Lockerung staatlicher Markteingriffe vermehrt eine Trennung von Preisen und Einkommen anzustreben, erwies es sich als sinnvoll, mit einem Notenaustausch Massnahmen im Preissektor abzugleichen, welche die Wettbewerbsbedingungen - insbesondere im Milchsektor - zwischen den beiden Ländern verzerren können. Zudem werden mit dem Notenaustausch Bestimmungen technischer Art harmonisiert. Direktzahlungen und Strukturverbesserungsmassnahmen sind nicht Gegenstand des Notenaustauschs.

Geschlechtsspezifischen Diskriminierung

BERN. Im Rahmen von Personalbeurteilungsgesprächen sind Diskriminierungen nicht auszuschliessen, beispielsweise aufgrund des Geschlechts. Angesichts bestehender Anstrengungen sieht der Bundesrat zur Zeit aber keine Notwendigkeit für die Einführung zusätzlicher Steuerungsmassnahmen in der Bundesverwaltung. Dies schreibt er in seiner Antwort auf eine Motion von Nationalrätin Franziska Teuscher (GB/BE).

Teuscher hatte in ihrer Motion vom 20. Juni 2003 Massnahmen verlangt, damit weibliche Bundesangestellte bei den lohnwirksamen Personalbeurteilungsgesprächen diskriminierungsfrei beurteilt würden.

Der Bundesrat ist sich der Problematik der geschlechtsspezifischen Diskriminierung im Rahmen der Personalbeurteilungsgespräche bewusst. Der Zwischenbericht über die erste Runde der Personalbeurteilung zeigt auf, dass bei den überdurchschnittlichen Beurteilungsstufen ("übertrifft die Anforderungen deutlich" und "übertrifft die Anforderungen in hohem Masse") der Anteil der Frauen gegenüber jenem der Männer leicht geringer ist. Bei den unterdurchschnittlichen Beurteilungen ("entspricht den Anforderungen teilweise") sind die Männer ebenfalls leicht übervertreten.

Das Ziel einer Personalbeurteilung ohne Diskriminierung hinsichtlich Geschlecht, Lebensalter, Sprache, Position, Nationalität oder Religion ist unbestritten. Der Bundesrat hat die entsprechenden Grundsätze in der Bundespersonalverordnung (Artikel 16 Absatz 1) festgehalten und mit den Weisungen zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung vom 22. Januar 2003 bekräftigt.

Um die Anwendung des Lohnsystems und die Durchführung der Personalbeurteilung zu überprüfen, hat der Bundesrat im Dezember 2001 Qualitätssicherungsmassnahmen beschlossen. Sowohl zentral (durch das Eidg. Personalamt) als auch in den Departementen werden Mitarbeitende und Vorgesetzte für die Beurteilungsgespräche geschult. Dabei kommen unter anderem mögliche Diskriminierungen zur Sprache. Weiter sind auf dem Intranet der Bundesverwaltung verschiedene Dokumente abrufbar, die Mitarbeitende, Führungsräfte und Personalfachleute in bezug auf die Problematik der Diskriminierung bei Personalbeurteilungsgesprächen sensibilisieren sollen.

Aufgrund der bestehenden Massnahmen möchte der Bundesrat zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine zusätzlichen Vorschriften gegen Diskriminierung bei der Personalbeurteilung in der Bundesverwaltung erlassen. Er beantragt daher, die Motion Teuscher in ein Postulat umzuwandeln.

Bundesrat legt Kantonsanteile bei der Abgeltung im Regionalverkehr neu fest

BERN. Neben dem Bund leisten auch die Kantone Beiträge an die ungedeckten Betriebskosten und an die notwendigen Investitionen im Regionalverkehr. Die Kantonsbeiträge richten sich dabei nach einem vom Bund festgelegten Schlüssel, der unter anderem auch die Finanzkraft der Kantone berücksichtigt. Dieser Schlüssel wird alle vier Jahre neu festgelegt. Unter Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen hat der Bundesrat die Kantonsanteile für die Jahre 2004 bis 2007 neu festgelegt.

Die Verordnung über die Anteile der Kantone an die Abgeltungen und Finanzhilfen im Regionalverkehr (KAV) legt fest, welchen Anteil die Kantone an die Abgeltung der ungedeckten Betriebskosten und an die Investitionen im Regionalverkehr leisten müssen. Die Kantonsbeteiligung wird unter Berücksichtigung der Finanzkraft und der strukturellen Voraussetzungen der Kantone (Bevölkerungsdichte und der Länge des Privatbahnnetzes) alle 4 Jahre neu festgelegt.

Die auf den 1. Januar 2004 in Kraft tretenden Änderungen gelten bis Ende 2007. In diesem Zeitraum werden der Bund voraussichtlich jährlich 1.2 Mia. Franken und die Kantone voraussichtlich 0.5 Mia. Franken für Betriebsbeiträge und Investitionshilfen aufwenden. Der neue Verteilschlüssel verursacht beim Bund Mehrkosten in Höhe von ca. 1 Mio. Franken jährlich.

Übergabe des Beglaubigungsschreibens

BERN. Die ausserordentlichen und bevollmächtigten Botschafter der Bundesrepublik Deutschland, Frank Elbe, der Republik Kolumbien, Frau Elena Echavarria Olana, des Staates Israel Aviv Shiron, des Fürstentums Monaco, Gilles Noghes, von Irland, Joseph Lynch, der Italienischen Republik, Pier Benedetto Francese der Volksrepublik Bangladesch, Syed Maudud Ali (mit Residenz in Brüssel), der Republik Mosambik, Alexandre da Conceição Zandamela (mit Residenz in Genf), wurden am 2. September 2003 im Bundeshaus zur Überreichung ihres Beglaubigungsschreibens von Bundespräsident Pascal Couchepin und Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz empfangen.

 

 

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