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Besuch
von Staatssekretär Syz in Israel und den palästinensischen
Gebieten
BERN.
Vom 3. bis zum 5. September 2003 reist Staatssekretär David
Syz nach Israel und in die palästinensischen Gebiete. In Israel
wird der Staatssekretär den Handels- und Industrieminister Ehud
Olmert und den Wissenschaftsminister Eliezer Sandberg sowie
Wirtschaftsvertretertreffen. In Ramallah stehen Treffen mit dem palästinensischen
Wirtschafts- und Handelsminister Maher el Masri, dem
FinanzministerSalam Fayyad sowie Mitgliedern des palästinensischen
Unternehmertums auf dem Programm.
Anlässlich
der Wirtschaftsmission werden die Auswirkungen der Intifada auf
die wirtschaftliche Lage Israels und die palästinensischen
Gebiete mit den lokalen Partnern besprochen. Die Schweiz wird
einen Beitrag zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Integration
der Region prüfen sowie die
Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und Israel bzw. zwischen
der Schweiz und den palästinensischen Gebieten ausbauen. Zudem
werden Möglichkeiten der wissenschaftlichen Zusammenarbeit erörtert.
Im
Jahr 2002 betrugen die Schweizer Exporte nach Israel ca. 644
Millionen Schweizer Franken gegenüber Importen aus Israel von ca.
462 Millionen Schweizer Franken. Hauptexportgut waren
pharmazeutische Erzeugnisse und Maschinen, während der grösste
Teil der Importe aus Israel
Edelmetalle und Bijouterie waren. Im selben Jahr beliefen sich die
Schweizer Exporte in die palästinensischen Gebiete (vor allem
pharmazeutische Produkte) auf ca. 3.3 Millionen Schweizer
Frankengegenüber Importen aus den palästinensischen Gebieten
(meistens landwirtschaftliche Produkte) von ca. 0.3 Millionen
Schweizer Franken.
Die
Solidarität der Schweiz mit Südosteuropa
Bundesrätin
Micheline Calmy-Rey reist vom 4. bis 8. September 2003 nach Österreich,
Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro sowie nach talien.
In Wien und in Rom stehen die Bilateralen II im Zentrum der Gespräche.
Die Solidarität der Schweiz mit Südosteuropa ist Leitgedanke beiden vielfältigen Gesprächen und Projektbesuchen in Bosnien und
Herzegowina sowie in Serbien und Montenegro. Beide Länder benötigen
auf ihrem Weg nach Europa weiterhin Unterstützung von aussen.
BERN.
In Wien wird Bundesrätin Calmy-Rey am 4. September mit ihrer
Amtskollegin Benita Ferrero-Waldner für einen offiziellen
Arbeitsbesuch zusammentreffen. Im Mittelpunkt der Gespräche
stehen neben den Bilateralen II und den bilateralen Beziehungen
zwischen der Schweiz und Österreich auch die Zusammenarbeit der
beiden Länder in multilateralen Gremien wie der UNO, der OSZE
oder des Human Security Network. Internationale Themen wie der
Irak, der Nahe Osten und der Balkan werden ebenfalls besprochen.
Sowohl
in Sarajewo wie in Belgrad gehören zu den Gesprächsthemen
insbesondere die bilateralen Beziehungen, die Schweizer
Programme für Zusammenarbeit und die Situation im Balkan. Bundesrätin
Calmy-Rey wird zudem zahlreiche Projekte der technischen
Zusammenarbeit und der zivilen Friedensförderung besuchen, die
von der Schweiz unterstützt werden. Dank
diesen
Gesprächen und Besuchen sollte es möglich sein abzuschätzen,
welche Fortschritte schon erzielt worden sind und welche
Anstrengungen die Staaten noch unternehmen müssen. Daneben wird
Bundesrätin Calmy-Rey Gespräche mit Vertretern der
Zivilgesellschaft führen, die sich für die Förderung der
Menschenrechte und des Rechtsstaats einsetzen. Südosteuropa ist
eine der Schwerpunktregionen der Schweiz. Ihr Engagement in dieser
Region beläuft sich dieses Jahr auf etwa 200 Mio. Franken (inkl.
Swisscoy-Einsatz).
Am
8. September in Rom schliesslich wird Bundesrätin Calmy-Rey der
amtierenden EU-Ratspräsidentschaft einen offiziellen
Arbeitsbesuch abstatten. Sie wird mit Aussenminister Franco
Frattini den Stand der Bilateralen II erörtern und über die
Prioritäten der italienischen Präsidentschaft
sprechen. Weiter stehen aktuelle Themen der internationalen
Politik auf der Agenda, wie der Nahe Osten, Irak, der südliche
Mittelmeerraum und der Balkan, sowie die bilateralen Beziehungen
zwischen der Schweiz und Italien.
Sterilisation
soll gesetzlich geregelt werden
BERN.
Der Bundesrat unterstützt das Anliegen, die Sterilisation
gesetzlich zu regeln. Hingegen spricht er sich gegen eine Entschädigung
der Opfer von Zwangssterilisationen durch den Bund aus. Dies hält
er in seiner Stellungnahme zu einem Bericht und Gesetzesentwurf
der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates fest.
Während
die Kommissionsmehrheit die Grenze für Sterilisationen auf 16
Jahre senken will, schlägt der Bundesrat vor, grundsätzlich an
der im Vernehmlassungsentwurf vorgesehenen Altersgrenze von 18
Jahren festzuhalten. Selbst jungen Volljährigen wird vielfach die
Reife fehlen, um den Eingriff in seiner vollen Tragweite zu
erfassen. Dagegen rechtfertigt die spezifische Situation einer
Person mit einer schweren geistigen Behinderung, die keine
Aussicht hat, jemals die Urteilsfähigkeit zu erlangen, das mögliche
Sterilisationsalter im Sinne des Kommissionsantrags bei 16 Jahren
festzulegen.
Strenge
Voraussetzungen, aber kein faktisches Verbot
Vor
dem Hintergrund missbräuchlicher Sterilisationen in der
Vergangenheit erscheint es auch dem Bundesrat richtig, dass die
Sterilisation einer dauernd urteilsunfähigen Person nur in
Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen zulässig sein
soll und in deren Interesse liegen muss. Unbestritten ist
insbesondere der Vorrang anderer Verhütungsmittel. Nicht zu überzeugen
vermag aber das Konzept der Kommission, wonach eine Sterilisation
bereits unzulässig sein soll, wenn die betroffene Person aus
Angst vor dem medizinischen Eingriff Ablehnung äussert, können
doch eine Schwangerschaft und die Geburt noch belastender für sie
sein.
Reorganisationen
im EJPD
BERN.
Das vom Bundesrat verabschiedete Entlastungsprogamm für den
Bundeshaushalt (EP03) führt im EJPD zu strukturellen Veränderungen.
Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold hat departementsintern über ihre
entsprechenden Entscheide orientiert. Um die Auswirkungen der Kürzungen
der Personalkredite auf die Kernbereiche des EJPD so weit wie möglich
zu begrenzen, werden die Supportaufgaben (Personal-, Finanz-,
Informatik- und Informationsdienste) zusammengefasst und
entsprechende Fachzentren gebildet. Die Umstrukturierung soll bis
Anfang 2005 abgeschlossen sein und sozialverträglich durchgeführt
werden.
Automatisierte
Registrierung von Fahrzeugen
BERN.
Der Bundesrat hat die Rechtsgrundlagen für das automatisierte
Motorfahrzeug-Informations-System (MOFIS) in Kraft gesetzt und die
ausführenden Bestimmungen in einer neuen Verordnung erlassen.
MOFIS reduziert den Verwaltungsaufwand der Behörden. Das
bisherige Register wird von der Eidgenössischen Fahrzeugkontrolle
VBS (EFKO) betrieben. Da die militärische Bedeutung dieses
Registers im Vergleich zur zivilen Nutzung nur noch von
untergeordneter Bedeutung ist, hat der Bundesrat die zentrale Führung
des Registers neu dem Bundesamt für Strassen übertragen.
Die
neuen Rechtsgrundlagen ermöglichen eine weitgehend papierlose
interkantonale Verwaltung der in der Schweiz und im Fürstentum
Liechtenstein aktuell und früher zugelassenen Fahrzeuge. Künftig
können die Fahrzeugdaten bereits vom Hersteller oder Importeur
erfasst werden. Das Strassenverkehrsamt ergänzt den Datensatz bei
der Zulassung mit den Angaben über den Halter oder die Halterin,
Kontrollschilder und Versicherung. Bei Halter-, Fahrzeug- oder
Versichererwechseln sowie die Verschiebung des Standortes in einen
andern Kanton müssen die Daten nicht mehr neu erfasst, sondern
lediglich im Register mutiert werden. Überflüssiger
Verwaltungsaufwand entfällt.
Die
Neuerungen werden schrittweise eingeführt. In einem ersten
Schritt wurde bereits die neue Datenbank konzipiert. In Kürze
beginnt ein Pilotversuch für den vollautomatisierten Anschluss
der Kantone, die anschliessend sukzessiv aufgeschaltet we den. Das
Register enthält Daten für die Zulassung der Fahrzeuge zum
Verkehr, für die Überprüfung des technischen Zustandes, die
Kontrollführung über die Verzollung und Versteuerung, die
Erhebung der LSVA, die Belegung und Einmietun der Fahrzeuge für
Armee, Zivilschutz und die wirtschaftliche Landesversorgung sowie
die Fahrzeug- und Kontrollschilderfahndung. Die mit diesen
Aufgaben betrauten Bundes- und Kantonsbehörden werden online
angeschlossen.
Die
EFKO wird mit dem gesamten Personalbestand von 13 Mitarbeitenden
per Ende 2003 ins Bundesamt für Strassen integriert. Damit
erfolgt ein weiterer Schritt zur Konzentration aller
verkehrsbezogenen Aufgaben der Bundesverwaltung im Eidgenössischen
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Über
die sich ergebenden Änderungen werden die betroffenen Kreise zu
einem späteren Zeitpunkt informiert.
Keine
Verschärfung des Steuerstrafrechts notwendig
BERN.
Zwar erachtet der Bundesrat die gesetzlichen Sanktionen zur
Bekämpfung von vollendeter und versuchter Steuerhinterziehung als
ausreichend, um erfolgreich gegen die Steuerdelinquenz vorzugehen.
Wegen der neueren Rechtsprechung des Strassburger Gerichtshofs für
Menschenrechte soll aber eine Expertenkommission das
Steuerstrafvergehen einer kritischen Prüfung unterziehen. Zudem
ist von dieser der sich aufgrund weiterer neuerer Entwicklungen
ergebende Handlungsbedarf im Bereich des Steuerstrafrechts und der
Amtshilfe aufzuzeigen. Mit diesem Beschluss tritt der Bundesrat
auf eine Forderung von Nationalrätin Franziska Teuscher (BE/Grüne)
ein; er ist bereit, ihre Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Vollzug
der Steuererhebung wird laufend verbessert
Mit
den laufenden und bereits abgeschlossenen Projekten kann ein
besserer Vollzug der Steuererhebung sichergestellt werden. Gemäss
Bundesrat müssen die verschiedenen Konzepte zur
Effizienzsteigerung jedoch immer wieder neu geprüft und
entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. Der Bundesrat hat
sich deshalb an seiner heutigen Sitzung bereit erklärt, eine
Motion von Nationalrätin Anita Fetz (SP/BS) in ein Postulat
umzuwandeln. Darin wird eine effizientere Ausgestaltung der
Kontrollinstrumente im Bereich der Mehrwertsteuer gefordert.
BERN.
Nationalrätin Fetz hatte in einer Motion vom 20. Juni 2003
gefordert, den fiskalischen Vollzug zu sichern und damit die
Einnahmeseite des Staates zu verbessern. Namentlich sei im Bereich
der Mehrwertsteuer die Zahl der Inspektoren zu erhöhen, die
elektronische Infrastruktur zeitgemäss aufzurüsten und die Verjährungsfrist
von fünf auf zehn Jahre zu erhöhen.
Der
Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass die Eidgenössische
Steuerverwaltung (ESTV) im Februar 2003 eine Arbeitsgruppe
eingesetzt hat. Gemeinsam mit den Kantonen sei diese daran,
Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten, die im Einklang mit einem
bundesrätlichen Prüfauftrag zur Verbesserung des Vollzugs der
Steuererhebung stünden. Deren Ergebnisse seien abzuwarten, erst
danach allenfalls neues Personal zu rekrutieren. Darüber hinaus
existierten bei der ESTV bereits verschiedene Konzepte zur
Effizienzsteigerung. So decke ein im vergangenen Jahr entwickeltes
Kontrollkonzept das Steuerausfall- und Betrugsrisiko besser ab.
Auch im Bereich der Kontrolltätigkeiten für
Kreditorenabrechnungen sei bei der Mehrwertsteuer ein Konzept in
der Realisierungsphase.
Was
die elektronische Infrastruktur der ESTV betrifft, ist diese laut
Bundesrat auf dem höchsten Standard eingerichtet. Probleme
bereiteten hingegen die aktuellen Kernapplikationen. Daher
entwickle die ESTV mit dem Bundesamt für Informatik und
Telekommunikation eine Kernapplikation neu, die genau auf die Bedürfnisse
der gesamten Steuerverwaltung ausgerichtet werde. Bezüglich der
Steuerjustizfälle werde alles daran gesetzt, diese rasch zu
erledigen. Sollte der Gesetzgeber die ordentliche Verjährungsfrist
bei der Mehrwertsteuer von fünf auf zehn Jahre verlängern, würde
sich der Bundesrat nicht dagegen stellen.
Gemäss
Landesregierung sind mit den laufenden und bereits abgeschlossenen
Projekten wirkungsvolle Schritte eingeleitet worden zur
Verbesserung des Vollzugs der Steuererhebung, um die
Steuergerechtigkeit zu erhöhen. Die verschiedenen Konzepte zur
Effizienzsteigerung müssten jedoch immer wieder neu geprüft und
entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. Der Bundesrat ist
deshalb bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Bundesrat
gegen Vorschlag für neuen Medienartikel
Der
Bundesrat lehnt den von der Staatspolitischen Kommission des
Nationalrates (SPK-N) vorgeschlagenen Medienartikel in der
Bundesverfassung (BV) ab. Er ist aber bereit, die heute über die
Verbilligung der Posttaxen praktizierte Presseförderung zu überprüfen
und zu verbessern.
BERN.
In seiner Stellungnahme zum Entwurf und zum erläuternden
Bericht für eine Verfassungsbestimmung zur Medienpolitik vertritt
der Bundesrat die Ansicht, dass das von der SPK-N vorgeschlagene
Presseförderungskonzept zu stark auf strukturerhaltende
Massnahmen ausgerichtet ist, die wenig Chancen auf Erfolg haben.
Dazu wären Mittel erforderlich, welche durch die öffentliche
Hand nicht bereitgestellt werden können. Eine derart ausgebaute
Unterstützung könnte zudem zu einer Abhängigkeit des
journalistischen Schaffens vom Staat führen, was aus
demokratischer Sicht problematisch werden könnte.
Die
anhaltende Tendenz zur Medienkonzentration birgt zwar die Gefahr
der Akkumulation von Medienmacht in sich. Diese Entwicklung ist
aber auch Ausdruck eines strukturellen Wandels, der letztlich das
wirtschaftliche Überleben der Medien in einem stets härter
werdenden Konkurrenzkampf ermöglicht und sicherstellt, dass die
einzelnen Unternehmen über die nötige kritische Grösse und
Wirtschaftskraft verfügen, welche für einen qualitativ hoch
stehenden Journalismus notwendig sind.
Vertiefte
Prüfung notwendig
Der
Bundesrat hat mehrmals die Bereitschaft signalisiert, das heutige
auf der Verbilligung der Posttaxen basierende Förderungskonzept
zu überprüfen und zu optimieren. Er denkt dabei aber nicht in
erster Linie an Strukturerhaltung, sondern an Fördermassnahmen,
welche den Kostendruck mildern und journalistische Leistungen ermöglichen,
die bei einer reinen Marktfinanzierung nicht erbracht werden könnten.
Inwiefern für eine solche moderate Presseförderung neue
verfassungsrechtliche Grundlagen nötig sind, bedarf einer
vertieften Prüfung; diese muss nach Ansicht des Bundesrates aus
einer gesamtheitlichen medienpolitischen Optik erfolgen und darf
sich nicht an iner strukturerhaltenden Presseförderung
orientieren.
Sollte
sich erweisen, dass wirksame Massnahmen nur mit einer
verfassungsrechtlichen Bundeskompetenz realisiert werden können,
ist auch für den Bundesrat die Aufnahme einer entsprechenden
Bestimmung in die Verfassung
denkbar.
Der
Kommissionsvorschlag
Die
SPK-N hat am 3. Juli 2003 einen Entwurf und einen erläuternden
Bericht für eine Verfassungsbestimmung zur Medienpolitik
vorgelegt; das Ziel ist die direkte Förderung der Vielfalt und
der Unabhängigkeit jener Medien, die in den letzten Jahren
namentlich auf kantonaler, regionaler und lokaler Ebene von
Konzentrationsprozessen betroffen waren. Die Kommission will
insbesondere eine Verfassungsgrundlage, welche eine
zielgerichtetere und effizientere Presseförderung erlaubt als die
heutige Verbilligung der Posttaxen für den Zeitungs- und
Zeitschriftenversand.
Die
SPK-N stellt in ihrem Bericht mögliche Grundzüge für ein zukünftiges
Förderungskonzept zur Diskussion. Sie befürwortet einen
Systemwechsel hin zu einer direkten Subventionierung von
Presseerzeugnissen, welche bestimmte Kriterien erfüllen. Es
handelt sich um unverbindliche Vorschläge der Kommission, welche
in einem späteren Gesetzgebungsprozess (Medienvielfaltsgesetz)
definitiv ausgehandelt werden müssten.
In
der Vernehmlassung zum vorgeschlagenen Verfassungsartikel wurde
die Stossrichtung von der Mehrheit der Kantone und der politischen
Parteien eher positiv, von der Medienbranche tendenziell eher
negativ aufgenommen.
Entlastungsprogramm
wirkt sich auch
auf Personalbereich aus
BERN.
Weil die Personalausgaben mit fast fünf Milliarden Franken über
acht Prozent der Gesamtausgaben des Bundes ausmachen, kann der
Personalbereich bei den Einsparungen nicht ausgenommen werden.
Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Einfache
Anfrage von Nationalrat Andreas Gross (SP/ZH) fest.
Gross
hatte in seiner Einfachen Anfrage vom 7. Mai 2003 vom Bundesrat
Auskunft darüber verlangt, wie die Einsparung von 600 Stellen
ohne gleichzeitigen Abbau von Aufgaben zu realisieren sei. Anlass
zur Sorge war für ihn, dass die Erhöhung der Arbeitsbelastung
des Bundespersonals negative Auswirkungen auf das Betriebsklima
zeitigen könnte.
Angesichts
des Aufgabenwachstums in der Bundesverwaltung geht mit einem
Stellenabbau zwangsläufig die Notwendigkeit gesteigerter
Arbeitseffizienz einher, hält der Bundesrat in seiner Antwort
fest. Diese werde durch den Einsatz moderner Kommunikations- und
Informationstechnik begünstig. Die periodisch durchgeführten
Personalumfragen hätten bisher keine negativen Auswirkungen auf
das Arbeitsklima ausgewiesen, sondern eine hohe Konstanz der
Arbeitszufriedenheit in der allgemeinen Bundesverwaltung
festgestellt.
Die
Verfassung verpflichtet Bundesrat und Parlament zur Sanierung des
Haushalts. Mit fast fünf Milliarden machen die Personalausgaben
über acht Prozent der Gesamtausgaben des Bundes aus. Laut
Bundesrat kann deshalb der Personalbereich bei den Einsparungen
zur Entlastung des Bundeshaushalts nicht ausgenommen werden. Den
vorgeschlagenen Mix von stellen- und lohnbezogenen
Sparmassassnahmen bezeichnet die Landesregierung als angemessen
und personalpolitisch vertretbar.
Keine
zusätzlichen Anlagevorschriften für die Nationalbank und die Pensionskassen
BERN.
Nach Ansicht des Bundesrates besteht kein Anlass, die Vorschriften
für Kapitalanlagen in US-Dollars der Nationalbank und der
Pensionskassen zu verschärfen. Um mögliche Währungsverluste zu
begrenzen, hatte Nationalrat Rudolf Strahm (SP/BE) in einer
Interpellation strengere Vorschriften für Anlagen in US-Dollar
angeregt. Der Bundesrat spricht sich gegen solche zusätzlichen
Vorschriften aus und weist auf die Vorteile der internationalen Währungsdiversifikation
hin. Zudem unterstreicht er die zentrale Verantwortung der
einzelnen Pensionskassen, Investitionsentscheide risikobewusst und
vorsichtig zu fällen.
Zolltarifarische
Massnahmen im 1. Halbjahr 2003
Der
Bundesrat hat am 3. September 2003 den Bericht über
zolltarifarische Massnahmen zuhanden der eidgenössischen Räte
verabschiedet.
BERN.
Der Bericht enthält die im 1. Semester 2003 in Kraft gesetzte
Massnahme betreffend die Einfuhrbelastung für Zucker. Die am 1.
Oktober 2002 erfolgte Reduktion der Pflichtlagerbeiträge auf
Zucker bedingte eine entsprechende Erhöhung der Zollansätze.
Irrtümlich wurde dabei die Grenzbelastung gewisser Zuckerarten,
die nicht der Lagerhaltungspflicht unterstehen, bei der Einfuhr
erhöht. Mit der Änderung ist die Zollbelastung für diese
Produkte auf das vorher gültige Niveau zurückgeführt worden. In
einer separaten Botschaft wird die Vereinbarung in Form eines
Notenaustauschs mit dem Fürstentum Liechtenstein zur Regelung der
Beteiligung Liechtensteins an Markt- und Preisstützungsmassnahmen
der schweizerischen Landwirtschaftspolitik dem Parlament zur
Genehmigung vorgelegt. Im Zuge der Neuausrichtung der
schweizerischen Landwirtschaftspolitik, durch Lockerung
staatlicher Markteingriffe vermehrt eine Trennung von Preisen und
Einkommen anzustreben, erwies es sich als sinnvoll, mit einem
Notenaustausch Massnahmen im Preissektor abzugleichen, welche die
Wettbewerbsbedingungen - insbesondere im Milchsektor - zwischen
den beiden Ländern verzerren können. Zudem werden mit dem
Notenaustausch Bestimmungen technischer Art harmonisiert.
Direktzahlungen und Strukturverbesserungsmassnahmen sind nicht
Gegenstand des Notenaustauschs.
Geschlechtsspezifischen
Diskriminierung
BERN.
Im Rahmen von Personalbeurteilungsgesprächen sind
Diskriminierungen nicht auszuschliessen, beispielsweise aufgrund
des Geschlechts. Angesichts bestehender Anstrengungen sieht der
Bundesrat zur Zeit aber keine Notwendigkeit für die Einführung
zusätzlicher Steuerungsmassnahmen in der Bundesverwaltung. Dies
schreibt er in seiner Antwort auf eine Motion von Nationalrätin
Franziska Teuscher (GB/BE).
Teuscher
hatte in ihrer Motion vom 20. Juni 2003 Massnahmen verlangt, damit
weibliche Bundesangestellte bei den lohnwirksamen
Personalbeurteilungsgesprächen diskriminierungsfrei beurteilt würden.
Der
Bundesrat ist sich der Problematik der geschlechtsspezifischen
Diskriminierung im Rahmen der Personalbeurteilungsgespräche
bewusst. Der Zwischenbericht über die erste Runde der
Personalbeurteilung zeigt auf, dass bei den überdurchschnittlichen
Beurteilungsstufen ("übertrifft die Anforderungen
deutlich" und "übertrifft die Anforderungen in hohem
Masse") der Anteil der Frauen gegenüber jenem der Männer
leicht geringer ist. Bei den unterdurchschnittlichen Beurteilungen
("entspricht den Anforderungen teilweise") sind die Männer
ebenfalls leicht übervertreten.
Das
Ziel einer Personalbeurteilung ohne Diskriminierung hinsichtlich
Geschlecht, Lebensalter, Sprache, Position, Nationalität oder
Religion ist unbestritten. Der Bundesrat hat die entsprechenden
Grundsätze in der Bundespersonalverordnung (Artikel 16 Absatz 1)
festgehalten und mit den Weisungen zur Verwirklichung der
Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung vom
22. Januar 2003 bekräftigt.
Um
die Anwendung des Lohnsystems und die Durchführung der
Personalbeurteilung zu überprüfen, hat der Bundesrat im Dezember
2001 Qualitätssicherungsmassnahmen beschlossen. Sowohl zentral
(durch das Eidg. Personalamt) als auch in den Departementen werden
Mitarbeitende und Vorgesetzte für die Beurteilungsgespräche
geschult. Dabei kommen unter anderem mögliche Diskriminierungen
zur Sprache. Weiter sind auf dem Intranet der Bundesverwaltung
verschiedene Dokumente abrufbar, die Mitarbeitende, Führungsräfte
und Personalfachleute in bezug auf die Problematik der
Diskriminierung bei Personalbeurteilungsgesprächen
sensibilisieren sollen.
Aufgrund
der bestehenden Massnahmen möchte der Bundesrat zum gegenwärtigen
Zeitpunkt keine zusätzlichen Vorschriften gegen Diskriminierung
bei der Personalbeurteilung in der Bundesverwaltung erlassen. Er
beantragt daher, die Motion Teuscher in ein Postulat umzuwandeln.
Bundesrat
legt Kantonsanteile bei der Abgeltung im Regionalverkehr neu fest
BERN.
Neben dem Bund leisten auch die Kantone Beiträge an die
ungedeckten Betriebskosten und an die notwendigen Investitionen im
Regionalverkehr. Die Kantonsbeiträge richten sich dabei nach
einem vom Bund festgelegten Schlüssel, der unter anderem auch die
Finanzkraft der Kantone berücksichtigt. Dieser Schlüssel wird
alle vier Jahre neu festgelegt. Unter Berücksichtigung der geänderten
Rahmenbedingungen hat der Bundesrat die Kantonsanteile für die
Jahre 2004 bis 2007 neu festgelegt.
Die
Verordnung über die Anteile der Kantone an die Abgeltungen und
Finanzhilfen im Regionalverkehr (KAV) legt fest, welchen Anteil
die Kantone an die Abgeltung der ungedeckten Betriebskosten und an
die Investitionen im Regionalverkehr leisten müssen. Die
Kantonsbeteiligung wird unter Berücksichtigung der Finanzkraft
und der strukturellen Voraussetzungen der Kantone (Bevölkerungsdichte
und der Länge des Privatbahnnetzes) alle 4 Jahre neu festgelegt.
Die
auf den 1. Januar 2004 in Kraft tretenden Änderungen gelten bis
Ende 2007. In diesem Zeitraum werden der Bund voraussichtlich jährlich
1.2 Mia. Franken und die Kantone voraussichtlich 0.5 Mia. Franken
für Betriebsbeiträge und Investitionshilfen aufwenden. Der neue
Verteilschlüssel verursacht beim Bund Mehrkosten in Höhe von ca.
1 Mio. Franken jährlich.
Übergabe
des Beglaubigungsschreibens
BERN.
Die ausserordentlichen und bevollmächtigten Botschafter der
Bundesrepublik Deutschland, Frank Elbe, der Republik Kolumbien,
Frau Elena Echavarria Olana, des Staates Israel Aviv Shiron, des Fürstentums
Monaco, Gilles Noghes, von Irland, Joseph Lynch, der Italienischen
Republik, Pier Benedetto Francese der Volksrepublik Bangladesch,
Syed Maudud Ali (mit Residenz in Brüssel), der Republik Mosambik,
Alexandre da Conceição Zandamela (mit Residenz in Genf), wurden
am 2. September 2003 im Bundeshaus zur Überreichung ihres
Beglaubigungsschreibens von Bundespräsident Pascal Couchepin und
Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz empfangen.
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