«Europäischer Tag des Denkmals»

ZÜRICH. 47 Länder beteiligen sich am 1991 vom Europarat ins Leben gerufenen «Europäischen Tag des Denkmals». Rund 30'000 Baudenkmäler und andere Kulturgüter werden am zweiten Septemberwochenende europaweit zu besichtigen sein.

Gezielte Steuersenkungen

LUZERN. Der Regierungsrat des Kantons Luzern legt dem Grossen Rat ein finanzpolitisches Gesamtpaket vor mit dem Voranschlag 2004, dem Integrierten Finanz- und Aufgabenplan (IFAP) 2004 bis 2008 und den Grundzügen für die Steuerpolitik der nächsten Jahre.

Freiwilligenarbeit

LUZERN. Die Kommission Gesundheit, Arbeit und Soziale Sicherheit GASK nimmt zustimmend Kenntnis von drei Punkten der Petition der Kontaktstelle für Freiwilligenarbeit und Selbsthilfe, Benevol, Luzern. Diese hat die bessere immaterielle und zusätzlich neu materielle Anerkennung der Freiwilligenarbeit zum Ziel. Zu zwei weiteren Punkten der Petition nimmt die GASK materiell keine Stellung.

Juristische Kurse für Milizpolitiker und Verwaltungsangestellte

SOLOTHURN. Das Amt für Justiz bietet ab Ende Oktober 2003 wiederum juristische Kurse für Personen an, die an Rechtsfragen interessiert sind, im Beruf oder Nebenamt damit zu tun haben, z.B. Beamte und Angestellte des Staates und der Gemeinden, Mitglieder von Kommissionen, Friedensrichter, Amtsrichter usw. Das ganze Kursprogramm umfasst zehn Semester. Der Einstieg ist jeweils auf Semesterbeginn möglich.

Das Basler Modell "Kontakt- und Anlaufstellen" ist umgesetzt

BASEL. Mit der Inbetriebnahme der Kontakt- und Anlaufstelle Wiesenkreisel und weiteren Angebotsanpassungen wie Räumlichkeiten für den nicht-intravenösen Konsum ist das "Basler K+A-Modell" flächendeckend umgesetzt. Dank der dezentralen Lage der drei Kontakt- und Anlaufstellen (K+A, vormals Gassenzimmer) Wiesenkreisel, Heuwaage und Spitalstrasse, und alternierenden Öffnungszeiten werden die betroffenen Quartiere von den negativen Auswirkungen der Drogenkonsums entlastet.

Belagssanierung auf

der Kantonsstrasse

LIESTAL. Infolge des schlechten Zustandes der Kantonsstrasse lässt das Tiefbauamt schadhafte Stellen verstärken und eine neue Deckschicht (Oberflächenbehandlung) wird zum Schluss über die ganze Strassenfläche eingebaut. Der Einbaubereich erstreckt sich etwa vom Hof Kloster Schönthal bis auf die Passhöhe Kilchzimmersattel.

Aufhebung Feuerverbot

HERISAU. Der Regierungsrat hat an der Sitzung vom 2. September 2003 entschieden, die am 17. Juli 2003 beschlossenen Massnahmen zur Eindämmung der Brandgefahr per sofort aufzuheben.

Totalrevidiertes Bürgerrechtsgesetz

zuhanden des Kantonsrates verabschiedet

CHUR. Die neue Kantonsverfassung verlangt, dass bestehende Gesetze, die nicht mit dem neuen Verfassungsrecht übereinstimmen, innert

drei Jahren anzupassen sind. Der Entwurf zum

Bürgerrechtsgesetz kommt dieser Notwendigkeit nach. Der Entwurf zu einem neuen kantonalen Bürgerrechtsgestz ist

eine Totalrevision. Fünf

wesentliche Merkmale zeichnen die Vorlage aus...

 

3. September 2003

«Europäischer Tag des Denkmals»

ZÜRICH. 47 Länder beteiligen sich am 1991 vom Europarat ins Leben gerufenen «Europäischen Tag des Denkmals». Rund 30'000 Baudenkmäler und andere Kulturgüter werden am zweiten Septemberwochenende europaweit zu besichtigen sein. In der Schweiz, die den Anlass dieses Jahr zum zehnten Mal durchführt, werden über zweihundert Denkmäler, Werkstätten und Ausstellungen zu sehen sein und auch der Kanton Zürich ist mit verschiedenen Veranstaltungen beteiligt. Thematisiert wird Glas, seine Geschichte, seine Herstellung und Verwendung im Alltag, in der Architektur und im Kunstwerk.

Gezielte Steuersenkungen

LUZERN. Der Regierungsrat des Kantons Luzern legt dem Grossen Rat ein finanzpolitisches Gesamtpaket vor mit dem Voranschlag 2004, dem Integrierten Finanz- und Aufgabenplan (IFAP) 2004 bis 2008 und den Grundzügen für die Steuerpolitik der nächsten Jahre. Das Budget 2004 ist ausgeglichen. Der Steuerfuss wird bei 1,7 Einheiten belassen. In den nächsten Jahren öffnet sich aber die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben. Gleichzeitig meldet der Grosse Rat viele Steuersenkungswünsche an. Finanzdirektor Kurt Meyer fordert Zurückhaltung bei den Ausgaben und Masshalten bei der Steuerpolitik.

Freiwilligenarbeit

LUZERN. Die Kommission Gesundheit, Arbeit und Soziale Sicherheit GASK (Vorsitz Ruth Fuchs-Scheuber, Schwarzenberg, FDP) nimmt zustimmend Kenntnis von drei Punkten der Petition der Kontaktstelle für Freiwilligenarbeit und Selbsthilfe, Benevol, Luzern. Diese hat die bessere immaterielle und zusätzlich neu materielle Anerkennung der Freiwilligenarbeit zum Ziel. Zu zwei weiteren Punkten der Petition nimmt die GASK materiell keine Stellung.

Die GASK behandelte die Petition an ihrer letzten Sitzung. Von drei der fünf Punkte nimmt die Kommission mit deutlichem Mehr zustimmend Kenntnis, nämlich, dass sich erstens der Kanton Luzern für die Anerkennung der Freiwilligenarbeit vermehrt einsetze und hier vor allem seinen Einfluss auf die Wirtschaft geltend mache, dass der Kanton Luzern zweitens den Sozialzeitausweis anerkenne und sich für dessen Verbreitung einsetze und schliesslich drittens, dass der Kanton Luzern bei Personalentscheiden die in freiwilliger Arbeit erworbenen Qualifikationen berücksichtige und dafür sorge, dass die Freiwilligenarbeit vermehrt thematisiert werde. Ebenso deutlich lehnte es die Kommission aber ab, dem Regierungsrat zu empfehlen, diese Forderungen mit zusätzlichen Massnahmen aktiv umzusetzen.

Zu den beiden andern Punkten der Petition, nämlich zur Gewährung eines Steuerabzugs ab nächster Steuerperiode für freiwillig geleistete Arbeit und zur Einreichung einer Standesinitiative für AHV-Gutschriften aufgrund freiwillig geleisteter Arbeit, nimmt die GASK einstimmig bei einer Enthaltung nicht Stellung. Sie empfiehlt, die beiden Punkte zusammen mit zwei parlamentarischen Vorstössen zum Thema Freiwilligenarbeit zu behandeln.

Grundsätzlich hält die GASK die Förderung der Freiwilligenarbeit insgesamt für sinnvoll, weil damit dem Staat Aufgaben und Ausgaben abgenommen würden. Freiwilligenarbeit sei deshalb vermehrt zu anerkennen. Hingegen gehöre es wesensmässig zur Freiwilligenarbeit, dass sie unentgeltlich geleistet werde. Dies müsste bei einer allfälligen finanziellen Abgeltung entsprechend berücksichtigt werden.

Juristische Kurse für Milizpolitiker und Verwaltungsangestellte

SOLOTHURN. Das Amt für Justiz bietet ab Ende Oktober 2003 wiederum juristische Kurse für Personen an, die an Rechtsfragen interessiert sind, im Beruf oder Nebenamt damit zu tun haben, z.B. Beamte und Angestellte des Staates und der Gemeinden, Mitglieder von Kommissionen, Friedensrichter, Amtsrichter usw. Das ganze Kursprogramm umfasst zehn Semester. Der Einstieg ist jeweils auf Semesterbeginn möglich.

Viele Milizpolitiker oder Verwaltungsangestellte auf Stufe Kanton oder Gemeinden, werden bei ihrer Arbeit immer mehr mit juristischen Fragen konfrontiert. Um ihnen das für die Bewältigung dieser Aufgaben nötige juristische Rüstzeug zu vermitteln, bietet das Amt für Justiz Kurse mit den Themen "Personen- und Familienrecht" sowie "Strafrecht" an.

Als Referenten stehen juristische Fachleute zur Verfügung. Die Kurse erstrecken sich über zehn Semester und sind als Abendkurse konzipiert. Durchgeführt werden sie in Solothurn und Olten.

Teilnahmebedingungen, Anmeldeformulare sowie das vollständige Kursprogramm können beim Amt für Justiz, Amthaus 2, Postfach 157, 4502 Solothurn (Tel. 032 627 27 03) angefordert werden. Anmeldefrist ist der 30. September 2003.

Das Basler Modell "Kontakt- und Anlaufstellen" ist umgesetzt

Mit der Inbetriebnahme der Kontakt- und Anlaufstelle Wiesenkreisel und weiteren Angebotsanpassungen wie Räumlichkeiten für den nicht-intravenösen Konsum ist das "Basler K+A-Modell" flächendeckend umgesetzt. Dank der dezentralen Lage der drei Kontakt- und Anlaufstellen (K+A, vormals Gassenzimmer) Wiesenkreisel, Heuwaage und Spitalstrasse, und alternierenden Öffnungszeiten werden die betroffenen Quartiere von den negativen Auswirkungen der Drogenkonsums entlastet. Zudem wird der Betreuung der Vorplätze und der Kontrolle des Umfeldes spezielle Beachtung geschenkt und mithin den Anliegen der betroffenen Quartierbevölkerung Rechnung getragen.

BASEL. Ab 4. September wird die neue Kontakt- und Anlaufstelle Wiesenkreisel am Riehenring 200 den Betrieb aufnehmen. Damit ist das Basler K+A-Modell, das auf einem Konzept von drei Kontakt- und Anlaufstellen mit alternierenden, täglichen Öffnungszeiten basiert, flächendeckend umgesetzt. An den drei Standorten Wiesenkreisel, Heuwaage und Spitalstrasse stehen den Drogenkonsumierenden nun genügend Konsumationsplätze für den intravenösen Konsum sowie auch spezielle Räumlichkeiten zur Verfügung, in denen Drogen inhaliert werden können. Dieses bedarfsgerechte Angebot, sowie eine intensive Betreuung der Vorplätze und Kontrolle des Umfeldes sorgt für eine Entlastung der betroffenen Quartierbevölkerungen vor den negativen Auswirkungen des exzessiven Teils der Drogenszene.

So ist auf den Vorplätzen der Konsum illegaler Drogen verboten und es wird auf die Sauberkeit geachtet. Zudem sorgen die Kantonspolizei und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projektes AVI (Aufsuchen, Vertrauensbildung, Information) dafür, dass der Drogenkonsum und Szenenbildungen im Umfeld der K+A möglichst verhindert werden. Drogenkonsumierende, die sich nicht an diese Vorgaben halten, werden von der Kantonspolizei den AV-Diensten (Abklärung und Vermittlung) zugeführt. Die Basler Drogenpolitik nimmt sich demnach nicht nur den Drogenkonsumierenden an, sondern steht auch im Einklang mit den Anliegen der betroffenen Quartierbevölkerung.

Zwar war der Entscheid des Bundesgerichts noch hängig (die Beschwerde der Einsprecherinnen und Einsprecher wurde mittlerweile mit Urteil vom 18. August 2003 – zugestellt am 1. September - letztinstanzlich abgewiesen), doch konnte aus Sicht der Behörden nicht bis zur Eröffnung des Urteils mit dem Bau der dritten K+A Wiesenkreisel gewartet werden. Die Regierung des Kantons Basel-Stadt steht nämlich weiterhin hinter der Vier-Säulen-Politik (Prävention, Therapie, Schadensminderung, Repression), die in Volksabstimmungen mehrfach bestätigt worden ist. Zu dieser Politik gehört demnach auch die Überlebenshilfe und als deren Bestandteil die Einrichtung von Gassenzimmern. Diese Haltung wurde auch von der grossrätlichen Gesundheits-Kommission sowie im Grossen Rat selbst immer wieder bekräftigt. Es besteht somit ein politischer Auftrag, dieses niederschwellige Angebot anzubieten.

Mit der neuen K+A Wiesenkreisel wird die "Suchthilfe Region Basel SRB" mit insgesamt 32 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während jeweils 91 Stunden pro Woche und an den drei Standorten in Basel täglich zwei Kontakt- und Anlaufstellen betreiben. Die Öffnungszeiten sind so gestaltet, dass durchgehend von 12.30 bis 22.00 Uhr jeweils mindestens eines der K+A geöffnet ist. Mit Hilfe dieser Angebotserweiterungen kann die SRB nun auch im Bereich der Schadensminderung wieder einen wesentlichen Beitrag an eine zeitgemässe Drogenpolitik leisten. Mit den zusätzlichen 14 Plätzen in erstmals zwei Injektionsräumen wurde in der K+A Wiesenkreisel überdies genügend Kapazität geschaffen, um auch in stark frequentierten Zeiten dem Ansturm gerecht zu werden. Mit dem nach der K+A Spitalstrasse zweiten Konsumraum für Heroin- und Kokainraucher, eingerichtet mit sechs Plätzen, erfolgte eine Optimierung des Angebotes.

Belagssanierung auf der Kantonsstrasse

Ab Montag, 08. September starten die Belagsarbeiten auf der Kantonsstrasse zwischen Kloster Schönthal und dem Kilchzimmersattel in der Gemeinde Langenbruck. Sie dauern ca. 2 Wochen.

LIESTAL. Infolge des schlechten Zustandes der Kantonsstrasse lässt das Tiefbauamt schadhafte Stellen verstärken und eine neue Deckschicht (Oberflächenbehandlung) wird zum Schluss über die ganze Strassenfläche eingebaut. Der Einbaubereich erstreckt sich etwa vom Hof Kloster Schönthal bis auf die Passhöhe Kilchzimmersattel.

Die Bauarbeiten beginnen am 08. September und dauern ca. 2 Wochen. In dieser Zeit ist mit örtlichen Behinderungen auf diesem Strassenstück zu rechnen. Am 17. September wird die Oberflächenbehandlung aufgebracht. In dieser Zeit wird die Strasse im Abschnitt Kilchzimmerstattel bis Kloster Schönthal gesperrt, dh. die Hofzufahrten werden erschwert sein, sind jedoch in Absprache Bauleitung möglich.

Bei unsicherer oder schlechter Witterung kann die Oberfllächenbehandlung aus Qualitätsgründen nicht ausgeführt werden. Der Einbautermin würde sich dann auf den nächstmöglichen Tag verschieben.

Aufhebung Feuerverbot

HERISAU. Der Regierungsrat hat an der Sitzung vom 2. September 2003 entschieden, die am 17. Juli 2003 beschlossenen Massnahmen zur Eindämmung der Brandgefahr per sofort aufzuheben.

Nach wie vor gelten jedoch die gesetzlichen Bestimmungen in der kantonalen Waldverordnung, nach welcher Feuern im Wald und Waldesnähe nur an bewilligten Feuerstellen oder dafür geeigneten Orten mit einem Mindestabstand von vier Metern zum nächsten Baum gestattet ist. In jedem Fall sind die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen zu treffen.

Der Regierungsrat dankt der Bevölkerung für das mehrheitliche Verständnis für die angeordneten Massnahmen.

Totalrevidiertes Bürgerrechtsgesetz zuhanden des Kantonsrates verabschiedet

Die Regierung hat das totalrevidierte Bürgerrechtsgesetz zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Die Revision bringt Anpassungen an die neue Kantonsverfassung, berücksichtigt Erfordernisse des Datenschutzes und Vorgaben des Bundes.

CHUR. Die neue Kantonsverfassung verlangt, dass bestehende Gesetze, die nicht mit dem neuen Verfassungsrecht übereinstimmen, innert drei Jahren anzupassen sind. Der Entwurf zum Bürgerrechtsgesetz kommt dieser Notwendigkeit nach. Gleichzeitig werden Erfordernisse des Datenschutzes berücksichtigt, ebenso Vorgaben, die in der bundesrätlichen Botschaft zur Revision des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes formuliert sind. Der Entwurf zu einem neuen kantonalen Bürgerrechtsgestz ist eine Totalrevision. Fünf wesentliche Merkmale zeichnen die Vorlage aus.

Einbürgerungsarten und Einbürgerungsorganisation

Das Gesetz regelt die Besondere Einbürgerung für Schweizerinnen und Schweizer mit einer Wohnsitzdauer in der Gemeinde von wenigstens fünf Jahren sowie für ausländische und staatenlose Jugendliche bis zum 20. Altersjahr. Einbürgerungsrat und Regierung sind verpflichtet, das Bürgerrecht zu erteilen, wenn die gesuchstellende Person die Voraussetzungen erfüllt. Bei der Einbürgerung im Allgemeinen, die für alle anderen Personenkategorien gilt, beschliessen die Stimmberechtigten der Gemeinde bzw. das Gemeindeparlament über die Einbürgerung. Auf kantonaler Ebene ist ebenfalls die Regierung zuständig.

Datenschutz

Bei Einbürgerungsverfahren müssen teils sensible Personendaten bearbeitet werden. Das Gesetz legt fest, welche besonders geschützten Personendaten von den zuständigen Dienststellen erhoben und im Rahmen der Aufgabenerfüllung bearbeitet werden dürfen.

Eignung und Integration

Das Gesetz verankert für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern Eignungsvoraussetzungen. Eine Person ist zur Einbürgerung geeignet, wenn sie in die schweizerischen Verhältnisse integriert und mit den schweizerischen und örtlichen Lebensgewohnheiten vertraut ist. Integriert ist, wer am öffentlichen Geschehen interessiert ist und darüber Bescheid weiss. Zudem pflegt eine integrierte Person soziale Beziehungen am Arbeitsplatz, in Nachbarschaft, Gemeinde, Ortsteil, Quartier, Kirche oder anderen Institutionen. Vertraut mit dem schweizerischen und örtlichen Umfeld ist, wer über genügend Sprachkenntnisse verfügt sowie die Grundsätze der schweizerischen Rechtsordnung kennt und bejaht. Diese Bestimmungen stellen eine zulässige Verschärfung gegenüber dem Bundesrecht dar.

Abschaffung der Einbürgerungstaxen

Das Erheben von Einbürgerungstaxen (mitunter auch als "Einkaufstaxen" bezeichnet) entfällt. Künftig sollen Abgaben nur noch in Form von Gebühren als Entgelt für die Durchführung des Einbürgerungsvefahrens erhoben werden können.

 

 

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