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«Europäischer
Tag des Denkmals»
ZÜRICH.
47 Länder beteiligen sich am 1991 vom Europarat ins Leben
gerufenen «Europäischen Tag des Denkmals». Rund 30'000 Baudenkmäler
und andere Kulturgüter werden am zweiten Septemberwochenende
europaweit zu besichtigen sein. In der Schweiz, die den Anlass
dieses Jahr zum zehnten Mal durchführt, werden über zweihundert
Denkmäler, Werkstätten und Ausstellungen zu sehen sein und auch
der Kanton Zürich ist mit verschiedenen Veranstaltungen
beteiligt. Thematisiert wird Glas, seine Geschichte, seine
Herstellung und Verwendung im Alltag, in der Architektur und im
Kunstwerk.
Gezielte
Steuersenkungen
LUZERN.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern legt dem Grossen Rat ein
finanzpolitisches Gesamtpaket vor mit dem Voranschlag 2004, dem
Integrierten Finanz- und Aufgabenplan (IFAP) 2004 bis 2008 und den
Grundzügen für die Steuerpolitik der nächsten Jahre. Das Budget
2004 ist ausgeglichen. Der Steuerfuss wird bei 1,7 Einheiten
belassen. In den nächsten Jahren öffnet sich aber die Schere
zwischen Einnahmen und Ausgaben. Gleichzeitig meldet der Grosse
Rat viele Steuersenkungswünsche an. Finanzdirektor Kurt Meyer
fordert Zurückhaltung bei den Ausgaben und Masshalten bei der
Steuerpolitik.
Freiwilligenarbeit
LUZERN.
Die Kommission Gesundheit, Arbeit und Soziale Sicherheit GASK
(Vorsitz Ruth Fuchs-Scheuber, Schwarzenberg, FDP) nimmt zustimmend
Kenntnis von drei Punkten der Petition der Kontaktstelle für
Freiwilligenarbeit und Selbsthilfe, Benevol, Luzern. Diese hat die
bessere immaterielle und zusätzlich neu materielle Anerkennung
der Freiwilligenarbeit zum Ziel. Zu zwei weiteren Punkten der
Petition nimmt die GASK materiell keine Stellung.
Die
GASK behandelte die Petition an ihrer letzten Sitzung. Von drei
der fünf Punkte nimmt die Kommission mit deutlichem Mehr
zustimmend Kenntnis, nämlich, dass sich erstens der Kanton Luzern
für die Anerkennung der Freiwilligenarbeit vermehrt einsetze und
hier vor allem seinen Einfluss auf die Wirtschaft geltend mache,
dass der Kanton Luzern zweitens den Sozialzeitausweis anerkenne
und sich für dessen Verbreitung einsetze und schliesslich
drittens, dass der Kanton Luzern bei Personalentscheiden die in
freiwilliger Arbeit erworbenen Qualifikationen berücksichtige und
dafür sorge, dass die Freiwilligenarbeit vermehrt thematisiert
werde. Ebenso deutlich lehnte es die Kommission aber ab, dem
Regierungsrat zu empfehlen, diese Forderungen mit zusätzlichen
Massnahmen aktiv umzusetzen.
Zu
den beiden andern Punkten der Petition, nämlich zur Gewährung
eines Steuerabzugs ab nächster Steuerperiode für freiwillig
geleistete Arbeit und zur Einreichung einer Standesinitiative für
AHV-Gutschriften aufgrund freiwillig geleisteter Arbeit, nimmt die
GASK einstimmig bei einer Enthaltung nicht Stellung. Sie
empfiehlt, die beiden Punkte zusammen mit zwei parlamentarischen
Vorstössen zum Thema Freiwilligenarbeit zu behandeln.
Grundsätzlich
hält die GASK die Förderung der Freiwilligenarbeit insgesamt für
sinnvoll, weil damit dem Staat Aufgaben und Ausgaben abgenommen würden.
Freiwilligenarbeit sei deshalb vermehrt zu anerkennen. Hingegen
gehöre es wesensmässig zur Freiwilligenarbeit, dass sie
unentgeltlich geleistet werde. Dies müsste bei einer allfälligen
finanziellen Abgeltung entsprechend berücksichtigt werden.
Juristische
Kurse für Milizpolitiker und Verwaltungsangestellte
SOLOTHURN.
Das Amt für Justiz bietet ab Ende Oktober 2003 wiederum
juristische Kurse für Personen an, die an Rechtsfragen
interessiert sind, im Beruf oder Nebenamt damit zu tun haben, z.B.
Beamte und Angestellte des Staates und der Gemeinden, Mitglieder
von Kommissionen, Friedensrichter, Amtsrichter usw. Das ganze
Kursprogramm umfasst zehn Semester. Der Einstieg ist jeweils auf
Semesterbeginn möglich.
Viele
Milizpolitiker oder Verwaltungsangestellte auf Stufe Kanton oder
Gemeinden, werden bei ihrer Arbeit immer mehr mit juristischen
Fragen konfrontiert. Um ihnen das für die Bewältigung dieser
Aufgaben nötige juristische Rüstzeug zu vermitteln, bietet das
Amt für Justiz Kurse mit den Themen "Personen- und
Familienrecht" sowie "Strafrecht" an.
Als
Referenten stehen juristische Fachleute zur Verfügung. Die Kurse
erstrecken sich über zehn Semester und sind als Abendkurse
konzipiert. Durchgeführt werden sie in Solothurn und Olten.
Teilnahmebedingungen,
Anmeldeformulare sowie das vollständige Kursprogramm können beim
Amt für Justiz, Amthaus 2, Postfach 157, 4502 Solothurn (Tel. 032
627 27 03) angefordert werden. Anmeldefrist ist der 30. September
2003.
Das
Basler Modell "Kontakt- und Anlaufstellen" ist umgesetzt
Mit
der Inbetriebnahme der Kontakt- und Anlaufstelle Wiesenkreisel und
weiteren Angebotsanpassungen wie Räumlichkeiten für den
nicht-intravenösen Konsum ist das "Basler K+A-Modell"
flächendeckend umgesetzt. Dank der dezentralen Lage der drei
Kontakt- und Anlaufstellen (K+A, vormals Gassenzimmer)
Wiesenkreisel, Heuwaage und Spitalstrasse, und alternierenden Öffnungszeiten
werden die betroffenen Quartiere von den negativen Auswirkungen
der Drogenkonsums entlastet. Zudem wird der Betreuung der Vorplätze
und der Kontrolle des Umfeldes spezielle Beachtung geschenkt und
mithin den Anliegen der betroffenen Quartierbevölkerung Rechnung
getragen.
BASEL.
Ab 4. September wird die neue Kontakt- und Anlaufstelle
Wiesenkreisel am Riehenring 200 den Betrieb aufnehmen. Damit ist
das Basler K+A-Modell, das auf einem Konzept von drei Kontakt- und
Anlaufstellen mit alternierenden, täglichen Öffnungszeiten
basiert, flächendeckend umgesetzt. An den drei Standorten
Wiesenkreisel, Heuwaage und Spitalstrasse stehen den
Drogenkonsumierenden nun genügend Konsumationsplätze für den
intravenösen Konsum sowie auch spezielle Räumlichkeiten zur Verfügung,
in denen Drogen inhaliert werden können. Dieses bedarfsgerechte
Angebot, sowie eine intensive Betreuung der Vorplätze und
Kontrolle des Umfeldes sorgt für eine Entlastung der betroffenen
Quartierbevölkerungen vor den negativen Auswirkungen des
exzessiven Teils der Drogenszene.
So
ist auf den Vorplätzen der Konsum illegaler Drogen verboten und
es wird auf die Sauberkeit geachtet. Zudem sorgen die
Kantonspolizei und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projektes
AVI (Aufsuchen, Vertrauensbildung, Information) dafür, dass der
Drogenkonsum und Szenenbildungen im Umfeld der K+A möglichst
verhindert werden. Drogenkonsumierende, die sich nicht an diese
Vorgaben halten, werden von der Kantonspolizei den AV-Diensten
(Abklärung und Vermittlung) zugeführt. Die Basler Drogenpolitik
nimmt sich demnach nicht nur den Drogenkonsumierenden an, sondern
steht auch im Einklang mit den Anliegen der betroffenen
Quartierbevölkerung.
Zwar
war der Entscheid des Bundesgerichts noch hängig (die Beschwerde
der Einsprecherinnen und Einsprecher wurde mittlerweile mit Urteil
vom 18. August 2003 – zugestellt am 1. September -
letztinstanzlich abgewiesen), doch konnte aus Sicht der Behörden
nicht bis zur Eröffnung des Urteils mit dem Bau der dritten K+A
Wiesenkreisel gewartet werden. Die Regierung des Kantons
Basel-Stadt steht nämlich weiterhin hinter der Vier-Säulen-Politik
(Prävention, Therapie, Schadensminderung, Repression), die in
Volksabstimmungen mehrfach bestätigt worden ist. Zu dieser
Politik gehört demnach auch die Überlebenshilfe und als deren
Bestandteil die Einrichtung von Gassenzimmern. Diese Haltung wurde
auch von der grossrätlichen Gesundheits-Kommission sowie im
Grossen Rat selbst immer wieder bekräftigt. Es besteht somit ein
politischer Auftrag, dieses niederschwellige Angebot anzubieten.
Mit
der neuen K+A Wiesenkreisel wird die "Suchthilfe Region Basel
SRB" mit insgesamt 32 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während
jeweils 91 Stunden pro Woche und an den drei Standorten in Basel täglich
zwei Kontakt- und Anlaufstellen betreiben. Die Öffnungszeiten
sind so gestaltet, dass durchgehend von 12.30 bis 22.00 Uhr
jeweils mindestens eines der K+A geöffnet ist. Mit Hilfe dieser
Angebotserweiterungen kann die SRB nun auch im Bereich der
Schadensminderung wieder einen wesentlichen Beitrag an eine
zeitgemässe Drogenpolitik leisten. Mit den zusätzlichen 14 Plätzen
in erstmals zwei Injektionsräumen wurde in der K+A Wiesenkreisel
überdies genügend Kapazität geschaffen, um auch in stark
frequentierten Zeiten dem Ansturm gerecht zu werden. Mit dem nach
der K+A Spitalstrasse zweiten Konsumraum für Heroin- und
Kokainraucher, eingerichtet mit sechs Plätzen, erfolgte eine
Optimierung des Angebotes.
Belagssanierung
auf der Kantonsstrasse
Ab
Montag, 08. September starten die Belagsarbeiten auf der
Kantonsstrasse zwischen Kloster Schönthal und dem
Kilchzimmersattel in der Gemeinde Langenbruck. Sie dauern ca. 2
Wochen.
LIESTAL.
Infolge des schlechten Zustandes der Kantonsstrasse lässt das
Tiefbauamt schadhafte Stellen verstärken und eine neue
Deckschicht (Oberflächenbehandlung) wird zum Schluss über die
ganze Strassenfläche eingebaut. Der Einbaubereich erstreckt sich
etwa vom Hof Kloster Schönthal bis auf die Passhöhe
Kilchzimmersattel.
Die
Bauarbeiten beginnen am 08. September und dauern ca. 2 Wochen. In
dieser Zeit ist mit örtlichen Behinderungen auf diesem Strassenstück
zu rechnen. Am 17. September wird die Oberflächenbehandlung
aufgebracht. In dieser Zeit wird die Strasse im Abschnitt
Kilchzimmerstattel bis Kloster Schönthal gesperrt, dh. die
Hofzufahrten werden erschwert sein, sind jedoch in Absprache
Bauleitung möglich.
Bei
unsicherer oder schlechter Witterung kann die Oberfllächenbehandlung
aus Qualitätsgründen nicht ausgeführt werden. Der Einbautermin
würde sich dann auf den nächstmöglichen Tag verschieben.
Aufhebung
Feuerverbot
HERISAU.
Der Regierungsrat hat an der Sitzung vom 2. September 2003
entschieden, die am 17. Juli 2003 beschlossenen Massnahmen zur
Eindämmung der Brandgefahr per sofort aufzuheben.
Nach
wie vor gelten jedoch die gesetzlichen Bestimmungen in der
kantonalen Waldverordnung, nach welcher Feuern im Wald und Waldesnähe
nur an bewilligten Feuerstellen oder dafür geeigneten Orten mit
einem Mindestabstand von vier Metern zum nächsten Baum gestattet
ist. In jedem Fall sind die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen
zu treffen.
Der
Regierungsrat dankt der Bevölkerung für das mehrheitliche Verständnis
für die angeordneten Massnahmen.
Totalrevidiertes
Bürgerrechtsgesetz zuhanden des Kantonsrates verabschiedet
Die
Regierung hat das totalrevidierte Bürgerrechtsgesetz zuhanden des
Kantonsrates verabschiedet. Die Revision bringt Anpassungen an die
neue Kantonsverfassung, berücksichtigt Erfordernisse des
Datenschutzes und Vorgaben des Bundes.
CHUR.
Die
neue Kantonsverfassung verlangt, dass bestehende Gesetze, die
nicht mit dem neuen Verfassungsrecht übereinstimmen, innert drei
Jahren anzupassen sind. Der Entwurf zum Bürgerrechtsgesetz kommt
dieser Notwendigkeit nach. Gleichzeitig werden Erfordernisse des
Datenschutzes berücksichtigt, ebenso Vorgaben, die in der bundesrätlichen
Botschaft zur Revision des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes
formuliert sind. Der Entwurf zu einem neuen kantonalen Bürgerrechtsgestz
ist eine Totalrevision. Fünf wesentliche Merkmale zeichnen die
Vorlage aus.
Einbürgerungsarten
und Einbürgerungsorganisation
Das
Gesetz regelt die Besondere Einbürgerung für Schweizerinnen und
Schweizer mit einer Wohnsitzdauer in der Gemeinde von wenigstens fünf
Jahren sowie für ausländische und staatenlose Jugendliche bis
zum 20. Altersjahr. Einbürgerungsrat und Regierung sind
verpflichtet, das Bürgerrecht zu erteilen, wenn die
gesuchstellende Person die Voraussetzungen erfüllt. Bei der Einbürgerung
im Allgemeinen, die für alle anderen Personenkategorien gilt,
beschliessen die Stimmberechtigten der Gemeinde bzw. das
Gemeindeparlament über die Einbürgerung. Auf kantonaler Ebene
ist ebenfalls die Regierung zuständig.
Datenschutz
Bei
Einbürgerungsverfahren müssen teils sensible Personendaten
bearbeitet werden. Das Gesetz legt fest, welche besonders geschützten
Personendaten von den zuständigen Dienststellen erhoben und im
Rahmen der Aufgabenerfüllung bearbeitet werden dürfen.
Eignung
und Integration
Das
Gesetz verankert für die Einbürgerung von Ausländerinnen und
Ausländern Eignungsvoraussetzungen. Eine Person ist zur Einbürgerung
geeignet, wenn sie in die schweizerischen Verhältnisse integriert
und mit den schweizerischen und örtlichen Lebensgewohnheiten
vertraut ist. Integriert ist, wer am öffentlichen Geschehen
interessiert ist und darüber Bescheid weiss. Zudem pflegt eine
integrierte Person soziale Beziehungen am Arbeitsplatz, in
Nachbarschaft, Gemeinde, Ortsteil, Quartier, Kirche oder anderen
Institutionen. Vertraut mit dem schweizerischen und örtlichen
Umfeld ist, wer über genügend Sprachkenntnisse verfügt sowie
die Grundsätze der schweizerischen Rechtsordnung kennt und
bejaht. Diese Bestimmungen stellen eine zulässige Verschärfung
gegenüber dem Bundesrecht dar.
Abschaffung
der Einbürgerungstaxen
Das
Erheben von Einbürgerungstaxen (mitunter auch als
"Einkaufstaxen" bezeichnet) entfällt. Künftig sollen
Abgaben nur noch in Form von Gebühren als Entgelt für die Durchführung
des Einbürgerungsvefahrens erhoben werden können.
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