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Weiter
geht’s im Brugger Wildischachen
AARAU.
Nachdem in den letzten Jahren im Umiker Schachen neue Wasserflächen
geschaffen worden sind, geht die Realisierung des Auenschutzparks
jetzt auf der rechten Aareseite weiter: Im Wildischachen Brugg
wird der Badkanal um den 1300 Meter langen Wildibach verlängert.
Startschuss
für die Glattalbahn
ZÜRICH.
Der Zürcher Regierungsrat hat dem Vertrag über die Erstellung
und Finanzierung der ersten Etappe der Glattalbahn zwischen
Messe/Hallenstadion und Auzelg zugestimmt. Damit ist der
Startschuss für eine nachhaltige Verbesserung der Infrastruktur
und Wettbewerbsfähigkeit einer der grössten und dynamischsten
Arbeitsplatzgebiete des Kantons Zürich gefallen.
Aidsprävention
im Sexgewerbe
ZÜRICH.
Isla Victoria ist ein Angebot der Zürcher Stadtmission und Teil
der gesamtschweizerischen Aidsprävention im Sexgewerbe. Frauen
mit demselben sprachlichen und kulturellen Hintergrund wie die
Migrantinnen im Sexgewerbe suchen diese an ihrem Arbeitsort auf
und informieren über Risikoverhalten in Bezug auf HIV/Aids sowie
andere sexuell übertragbaren Krankheiten. Isla Victoria betreibt
daneben eine niederschwellige Anlauf- und Beratungsstelle.
Die
Aidsprävention ist angesichts des stetig wachsenden Sexgewerbes
bei dieser Risikogruppe aus volkswirtschaftlicher Sicht relevant.
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, für 2004 das Angebot Isla
Victoria wie bisher mit 145'000 Franken weiter zu
unterstützen.
Aufhebung
des allgemeinen Feuerverbots
SITTEN.
Aufgrund der meteorologischen Bedingungen der letzten Tage hat das
Departement für Volkswirtschaft, Institutionen und Sicherheit
(DVIS) den Walliser Gemeinden mitgeteilt, dass das allgemeine
Verbot vom 23. Juli 2003, Feuer im Freien zu entfachen und Knallkörper
und Raketen zu zünden, mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurde.
Die Präventivmassnahmen gemäss den kantonalen gesetzlichen
Grundlagen sind aber einzuhalten.
Änderung
der Verfassung des Kantons Uri
ALTDORF.
Die Urner Stimmberechtigten haben am 2. Dezember 2001 das
Gesetz über die Urner Kantonalbank sowie die Änderung der
Verfassung des Kantons Uri gutgeheissen. Die Bundesversammlung gewährleistete
die Änderung der Kantonsverfassung am 12. März 2003. Am 25.
September 2002 hat der Landrat die entsprechende Verordnung über
die Urner Kantonalbank beschlossen. Die Referendumsfrist ist
ungenutzt abgelaufen. Durch die Rechtsänderungen wurden diverse
organisatorische Anpassungen bei der Urner Kantonalbank nötig,
welche unterdessen abgeschlossen sind. Der Regierungsrat hat die
Änderung der Verfassung des Kantons Uri, das Gesetz über die
Urner Kantonalbank sowie die Verordnung über die Urner
Kantonalbank auf den 1. September 2003 in Kraft gesetzt.
Vorbehalte
FRAUENFELD.
Mit den vorgeschlagenen Ausführungsbestimmungen zum
Landwirtschaftsgesetz und zum Tierseuchengesetz will der Bund den
eingeschlagenen Weg konsequent weiter verfolgen. In seiner
Vernehmlassung bemängelt der ThurgauerRegierungsrat, dass der
Abbau von unnötigen Regelungen und die Stärkung der
unternehmerischen Verantwortung in der Landwirtschaft nicht
weitergehend verfolgt werden.
Lotteriefondsbeitrag
für «Kultur-Monat Thurgau»
FRAUENFELD.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat beschlossen, das
Projekt «Kultur-Monat Thurgau» in den Jahren 2004 und 2005 mit
einem Lotteriefondsbeitrag von jeweils 120 000 Franken zu unterstützen.
Nach
dem diesjährigen «Kultursee» soll der September ab nächstem
Jahr zum «Kultur-Monat Thurgau» werden. Initiant René Schmid
aus Häuslenen plant, in Zusammenarbeit mit verschiedenen
Veranstaltern, ein kulturell hochstehendes Programm mit rund 25
Veranstaltungen in zwölf Gemeinden des Kantons anzubieten.
Beteiligt sind möglichst viele Kulturveranstalter, unter anderem
die Konzertgemeinde Frauenfeld, der Theaterverein Frauenfeld, die
Theater- und Konzertgesellschaft Mittelthurgau, die
Landenberggesellschaft Arbon, das See-Burgtheater Kreuzlingen, die
Jeunesse Musicales und andere.
160
000 Franken für die Erstellung eines
AltlastenkatastersMittelthurgau
FRAUENFELD.
Für die Erstellung eines Katasters abfallbelasteter Standorte in
der Region Mittelthurgau hat der Regierungsrat Arbeiten in der Höhe
von 160 000 Franken vergeben.
Die
Kantone sind gemäss Umweltschutzgesetz verpflichtet, einen öffentlichen
Kataster der abfallbelasteten Standorte zu führen. Als Grundlage
dazu dient im Thurgau der sogenannte Altlastenverdachtsflächenplan,
der bereits 1994 erstellt wurde. Insgesamt sind im Kanton Thurgau
4400 Verdachtsflächen registriert. Sie werden nun schrittweise
neu bewertet. Die Aufnahme in den Altlastenkataster ist gemäss
kantonalem Abfallgesetz zwingend mit einer Anmerkung im Grundbuch
verbunden; die betreffende Parzelle wird mit einem vorläufigen
Eingriffsverbot belegt.
Als
erstes Teilprojekt wird nun ein Viertel der rund 1400
Ablagerungsstandorte in der Region Mittelthurgau überprüft und
in den Altlastenkataster überführt. Es wird mit Kosten von
durchschnittlich 500 Franken pro Standort gerechnet.
Feuerverbot
bleibt bestehen
SOLOTHURN.
Trotz teils heftiger Gewitter der letzten Tage kann das
Feuerverbot im Kanton Solothurn noch nicht aufgehoben werden.
Ebenfalls bleiben die verschärften Bestimmungen betr.
Wasserentnahme aus Oberflächengewässern bestehen. Dies ist heute
an einer Lagebeurteilung durch die involvierten kantonalen
Amtsstellen entschieden worden.
Agrarpolitik
2007: Zustimmung mit Vorbehalten
SARNEN.
Der Regierungsrat des Kantons Obwalden stimmt in seiner
Vernehmlassung an das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement
den Verordnungen zum Landwirtschaftsgesetz und Tierseuchengesetz
zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (AP 2007) grundsätzlich
zu. Mit der vorgeschlagenen Stossrichtung würden die Ziele einer
nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft
weiterverfolgt.
Gleichzeitig
stellt der Regierungsrat jedoch fest, dass durch die schnellen
Liberalisierungsschritte und tiefgreifenden Reformen der neuen
Agrarpolitik erhebliche Auswirkungen auf die eher klein
strukturierte, auf Rindviehhaltung und Milchproduktion
ausgerichtete Berglandwirtschaft im Kanton Kanton Obwalden zu
erwarten seien. Mit der AP 2007 werde bei der bereits jetzt
angespannten Einkommenslage der finanzielle, soziale und
psychische Druck für die Bauernfamilien nochmals erhöht. Vor
diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der einschneidenden
Konsequenzen des vorgesehenen Entlastungsprogrammes sowie der
bevorstehenden Aufhebung der Milchkontingentierung verlangt daher
der Regierungsrat, bei der Ausgestaltung der agrarpolitischen
Massnahmen seien die regionalwirtschaftlichen
Aspekte des Berggebiets stärker zu gewichten.
Neubau
der Steilrampe verursacht Mehrkosten
STANS.
Der Bau des Tunnels
Engelberg für die Luzern-Stans-Engelberg-Bahn (LSE) wird
mehr kosten als geplant. Der Mehraufwand von insgesamt 37
Mio. Franken ist eine Folge der schwierigen geologischen Verhältnisse und der
Teuerung. Die Mehrkosten sollen
zu 85 % vom Bund und zu je 7.5 % von den Kantonen Ob- und
Nidwalden übernommen werden.
Das Bundesamt für Verkehr und die Kantonsregierungen haben davon
Kenntnis genommen.
Neuer
Standort für die Kantonsschule Chur
CHUR.
2004 feiert die Kantonsschule Chur ihr 100-jähriges Bestehen.
Gleichzeitig soll der Spatenstich für den Neubau
stattfinden. Das Gesamtkonzept sieht vor, die "neue" Kantonsschule
im Raum Plessur zu konzentrieren.
Verschiedene heute teilweise anders genutzte Gebäude werden auf den Arealen Constantineum und Münzweg neu oder
umgebaut. Dabei wird
die Sportanlage Sand komplett in die Gesamtplanung
integriert. Der heutige Standort der Kantonsschule wird
definitiv aufgegeben.
Im Bereich St. Luzi und Sand sind Reserven vorgesehen, die
zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden können. Die
Badi Sand bleibt erhalten.
Die Regierung beantragt in ihrer Botschaft "Neubau und
Sanierung der Kantonsschule Chur" dem Grossen Rat, das
Gesamtkonzept zu genehmigen
und dafür einen Verpflichtungskredit von rund 98 Millionen
Franken zu sprechen. Das Volk wird anschliessend über den
Kredit für das Bauvorhaben
abstimmen.
Diese
Lösung bietet unter anderem die Möglichkeit, die Investitionen
in einem überschaubaren Rahmen und für die Zukunft allfällige Erweiterungs-Optionen offen zu halten. Gleichzeitig sind die
Betriebs-und Unterhaltskosten günstiger als bei anderen
Standort-Varianten. Die Konzentration
aller Gebäude im Raume Plessur wird zudem nicht teurer als
die Variante, bei der das alte Kantonsschulhaus saniert und
weiter genutzt
worden wäre. Und schliesslich kann der normale Unterricht auch
während der Bauzeit ohne grössere Sondermassnahmen und
Bauprovisorien im alten
Schulgebäude weitergeführt werden.
Die
erste Bauetappe umfasst einen Neubau auf dem Areal
Constantineum. In weiteren Etappen werden das ehemalige Bündner
Lehrerseminar, das Haus Cleric sowie die Sportanlagen
saniert, bevor das Areal
Münzweg überbaut und der Rückbau der heutigen Kantonsschule
beginnt. In das Gesamtkonzept integriert ist auch die
Verlegung der St. Luzistrasse.
Die
Regierung hat im neuen Konzept Plessur sowohl die rückläufigen
Geburtenraten der letzten Jahre als auch die Vorgaben des
Grossen Rats nach der
Spardebatte der Juni- und Augustsession berücksichtigt. Das
Projekt kostet in seiner heutigen Ausführung 15 Millionen
Franken weniger.
Das
absolute Feuerverbot ist aufgehoben
CHUR.
Die Niederschläge der letzten Tage und der markante
Temperaturrückgang haben zu einer Entspannung bei der
Waldbrandgefahr geführt.
Das absolute Feuerverbot im Kanton Graubünden kann daher
aufgehoben werden.
Aufgrund
der aussergewöhnlichen Hitzeperiode der vergangenen Monate
ist der Waldboden durch die Regenfälle der letzten Tage
noch nicht durchgehend durchfeuchtet worden. Bei Feuer ist daher grösste
Vorsicht geboten.
Entfachte Feuer sind zu überwachen und vor dem Verlassen
sorgfältig zu löschen.
Eine
vollständige Entspannung der Lage ist erst nach einer
intensiven Regenperiode zu erwarten. In diesem Jahr wurden
im Kanton Graubünden
schon über 35 Waldbrände registriert. Einmal in Brand
geratene Wälder können bis zum nächsten Dauerregen über
Wochen nicht zur Ruhe
kommen.
Bei
steigenden Temperaturen und anhaltender Schönwetterlage ist mit
einem erneuten Anstieg der Waldbrandgefahr zu rechnen. Es
kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass das Feuerverbot dann wieder
eingeführt werden
muss.
Bündner
Interessen nach aussen noch besser wahrnehmen
CHUR.
Die Regierung des Kantons Graubünden unterbreitet dem Grossen Rat
auf die Dezembersession hin einen Bericht zu den Aussenbeziehungen des Kantons Graubünden.
Dieser Bericht zeigt die konkreten Aktivitäten auf,
formuliert eine Strategie
für die Zukunft und thematisiert die Mitwirkungsmöglichkeiten
des Grossen Rates auf internationaler und interkantonaler
Ebene.
Globalisierungs-
und Regionalisierungsprozesse haben zur Folge, dass
die interkantonale und internationale Zusammenarbeit stetig
an Bedeutung zunimmt. Um handlungsfähig zu bleiben, muss der Kanton Graubünden
seine Politik stärker
und konsequenter nach aussen richten.
Strategie
und Schlüsselinstitutionen der Zusammenarbeit
Wenn
der Kanton Graubünden wichtige Interessen nach aussen besser
wahrnehmen will, muss das Engagement in den
Aussenbeziehungen gleich stark sein wie dasjenige in den Innenbeziehungen. Inhaltlich
soll sich das
Engagement beispielsweise auf gemeinsame Interessen der
Alpenpolitik sowie
auf eine starke Bildung und Wirtschaft konzentrieren. Eine
Erhöhung der Wirksamkeit der interkantonalen und
internationalen Zusammenarbeit
lässt sich durch Ausbau der notwendigen internen Strukturen sowie durch die Pflege eines intakten
Beziehungsnetzes erreichen.
Um überhaupt in interkantonalen und internationalen Gremien
wahrgenommen zu werden, braucht es klare Positionierungen.
Ein ganz besonderer
Wert kommt dem Lobbying auf allen massgebenden Ebenen zu.
Stärkeres
regionales Denken im europäischen Kontext kann schliesslich
dazu führen, dass vermehrt grenzüberschreitende
Strukturen für Problemlösungen genutzt werden.
Auf
internationaler Ebene will die Regierung das Schwergewicht der
Zusammenarbeit weiterhin auf die Mitgliedschaft in der
Arbeitsgemeinschaft Alpenländer sowie auf die Mitwirkung
bei den Interreg-Programmen
setzen. In der nationalen und interkantonalen
Zusammenarbeit kommt der Pflege der Kontakte zu Bundesrat
und Bundesverwaltung
sowie zum Bundesparlament grosse Bedeutung zu. Eine
zentrale Rolle spielt sodann die Konferenz der
Kantonsregierungen. Diese fördert
seit ihrer Gründung im Jahre 1993 erfolgreich die Zusammenarbeit
unter den Kantonen. Ein hohes Engagement in dieser
Konferenz ist ebenso wichtig
wie die Mitwirkung in den regionalen Regierungskonferenzen
Ostschweiz und Gebirgskantone. Schliesslich lässt sich
auch über die verschiedenen Direktorenkonferenzen in unterschiedlichen
Fachbereichen Einfluss
nehmen.
Mitwirkung
des Grossen Rates und finanzielle Bedeutung
Die
neue Kantonsverfassung schreibt im Bereich der Rechtssetzung
vor, den Grossen Rat in geeigneter Form an der Vorbereitung
wichtiger internationaler und interkantonaler Verträge zu beteiligen.
Weiter hat die
Regierung beim Verkehr mit dem Bund und den anderen Kantonen sowie
dem benachbarten Ausland allfällige Stellungnahmen des
Grossen Rates zu berücksichtigen.
Der
Bericht zeigt nun verschiedene Modelle auf, wie die
Mitwirkungsrechte des Grossen Rates gestaltet werden können.
Diese reichen von der
Information über mögliche Stellungnahmen bis hin zur
Mitbeteiligung an Verhandlungen und Entscheidungen.
Konkrete Umsetzungsschritte
sind im Rahmen der Anschlussgesetzgebung an die neue
Kantonsverfassung in die Wege zu leiten.
Verkehrszunahme
im Baselbiet um 2 Prozent
LIESTAL.
Die im Jahre 2002 durchgeführten Verkehrszählungen haben
ergeben, dass der Strassenverkehr im Baselbiet im Vergleich zum
Vorjahr um 2 Prozent zugenommen hat.
Das
Tiefbauamt hat die Detailauswertungen der Verkehrszählungen 2002
abgeschlossen und den interessierten Ingenieur- und Planungsbüros
zugestellt. Der Bericht umfasst die wichtigsten Ergebnisse der auf
den Hochleistungsstrassen A2, H2 und H18 sowie auf dem übrigen
Kantonsstrassennetz an insgesamt 33 permanenten Stationen durchgeführten
automatischen Verkehrszählungen. Die zusammenfassenden Angaben dürften
auch für einen weiteren Kreis interessant sein:
Autobahn
A2
Die
Autobahn A2 im Abschnitt Basel-Augst ist mit 112'600 Mfz/24h der
bei weitem höchstbelastete Strassenzug des Kantons und gehört
auch gesamtschweizerisch zu den am stärksten frequentierten
Autobahnen. Auf den übrigen beiden Abschnitten, d.h.
Augst-Sissach und Sissach-Belchentunnel, waren im
Tagesdurchschnitt 47'200 bzw. 39'600 Mfz zu verzeichnen. Die
Verkehrszunahme auf der A2 beträgt gegenüber dem Vorjahr im
"ungestörten" Bereich 5 %, im durch die Bauarbeiten am
Belchentunnel während 8 Berichtsmonaten kapazitätsmässig
eingeschränkten Bereich ergab sich auf das Jahr gerechnet keine
Veränderung zum Vorjahr (2001: 4 Monate eingeschränkter
Betrieb).
Hochleistungsstrasse
H2
Die
H2 war in der Umfahrung Liestal unverändert mit 18'200
Motorfahrzeugen im Tagesdurchschnitt belastet.
Hochleistungsstrasse
H18
Weit
höhere Verkehrsmengen verzeichnete die H18 mit 55'500 Mfz/24h
(Tunnel Schänzli) und 44'300 Mfz/24h (Tunnel Reinach). Im Tunnel
Grellingen sind 14'900 Mfz im Tagesdurchschnitt gemessen worden.
Im Vergleich zum Vorjahr errechnen sich für die Achse H18 damit
Zunahmen von 3 bis 5 %.
Kantonsstrassen
Die
Frequenzen auf den Kantonsstrassen sind naturgemäss zumeist
niedriger als jene der Hochleistungsstrassen. Hohe bzw. sehr hohe
Frequenzen verzeichneten die Hauptstrasse in Sissach (20'200
Mfz/24h) und die Rheinstrasse in Füllinsdorf (40'400 Mfz/24h),
mit Zunahmen von 2 % (Sissach) bzw. 1 % (Rheinstrasse) gegenüber
dem Vorjahr, was zum Teil die Folge von Ausweichverkehr
(Belchentunnel-Sanierung) war.
Gemessen
an der Kantonsgrenze BS/BL (sogenannter Cordon) ergab sich im Jahr
2002 insgesamt ein Mehrverkehr von 2%, wobei die einzelnen Achsen
unterschiedliche Ver-änderungen zeigten (Allschwil -1%, Birsigtal
0%, Birstal +2%, Rheintal +2%).
Motorisierungsgrad
Der
Motorisierungsgrad im Kanton Basel-Landschft hat im Jahre 2002
deutlich abge-nommen: von 604 im Vorjahr reduzierte er sich im
Berichtsjahr auf 597 Mfz pro 1000 Einwohner.
Ausblick
In
den nächsten Jahren dürfte je nach Wirtschaftslage und je nach
Abdeckung der zu-nehmenden Mobilitätsbedürfnisse durch den öffentlichen
Verkehr noch mit einer jährlichen Verkehrszunahme auf den
Baselbieter Strassen von etwa 1 % zu rechnen sein.
Verordnung
zur Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen geändert
BERN.
Im Jahr 1998 führte der Kanton Bern ein Programm zur Vernetzung
ökologischer Ausgleichsflächen ein, das dem Bund als Vorbild zur
Einführung der Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) diente. Seit dem
1. Mai 2001 unterstützt der Bund über die Öko-Qualitätsverordnung
kantonale Vernetzungsprogramme mit Finanzhilfen. Der Regierungsrat
hat nun eine Änderung der Verordnung über die Erhaltung der
Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft verabschiedet, die auf
den 1. Oktober 2003 in Kraft treten wird. Damit besteht für
Landwirtinnen und Landwirte weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen
von Vernetzungsprojekten lokaler oder regionaler Trägerschaften
kantonale Beiträge zu erhalten.
Stellungnahme
des Regierungsrates zur Agrarpolitik des Bundes
BERN.
Der Berner Regierungsrat begrüsst im Grundsatz die Stossrichtung
der Agrarpolitik 2007 des Bundes. Vor dem Hintergrund der
kritischen Einkommenslage in der Landwirtschaft fordert er in
seiner Vernehmlassungsantwort aber Verbesserungen in den Bereichen
Ausbildungsanforderungen, Faktoren für die Berechung der
Standardarbeitskräfte und Direktzahlungen. Der Regierungsrat des
Kantons Bern unterstreicht, dass der Vollzug der Agrarpolitik die
Verwaltungen und die bäuerlichen Betriebe nicht zusätzlich
belasten darf.
Notbettenangebot
für kommenden Winter
BERN.
Der Wohnungsmarkt in der Stadt Bern ist nach wie vor
angespannt und die Obdachloseninstitutionen sind sogar im Sommer
stark ausgelastet. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat
beschlossen, auch dieses Jahr ein Notbettenangebot für
drogenkonsumierende Personen zur Verfügung zu stellen. Bereits im
vergangenen Winter führte die Stiftung Contact im Auftrag der
Direktion für Soziale Sicherheit in der Zivilschutzanlage
Fischermätteli ein temporäres Angebot durch. Basierend auf den
guten Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Stiftung Contact
soll für das Notbettenangebot Winter 2003/2004 wiederum eine
Zusammenarbeitsvereinbarung erstellt werden.
Gegenüber
dem letztjährigen Angebot wurde mit einem neuen Standort an der
Hodlerstrasse 22 ein sehr zentraler Ort für die Notbetten
gefunden. Bekanntlich wurde bereits beim Umbau des Gebäudes an
der Hodlerstrasse die Möglichkeit einer Nutzung als
Notschlafstelle eingeplant. Das diesjährige Angebot umfasst acht
Plätze, aufgeteilt in Frauen- und Männerschlafräume. Neu hat
jede Benützerin und jeder Benützer morgens einmal die Möglichkeit,
in einem überwachten Konsumationsraum Drogen zu konsumieren. Die
Notschlafstelle wird vom 1. November 2003 bis 30. April 2004 immer
von abends 23.00 Uhr bis morgens 10.00 Uhr geöffnet sein. Während
der Öffnungszeiten ist immer mindestens eine Betreuungsperson
anwesend. Der Eintritt in die Notschlafstelle ist während der
Nacht jederzeit möglich. Wer jedoch die Notschlafstelle verlässt,
hat in derselben Nacht keinen Zutritt mehr. Für das
Notbettenangebot hat der Gemeinderat einen Kredit von 90'000
Franken bewilligt.
Neue
Software für Bearbeitung von Baugesuchen
BERN.
Der Berner Gemeinderat hat der Anschaffung einer neuen
Software für die Bearbeitung von Baugesuchen zugestimmt und
beantragt dem Stadtrat einen Investitionskredit in der Höhe von
409‘000 Franken.
Das
Bauinspektorat der Stadt Bern benötigt für die Verwaltung von
Baugesuchen eine neue Software, weil der Support der bestehenden
ab Frühling 2004 nicht mehr gesichert ist. Nach Prüfung
verschiedener Möglichkeiten (inkl. Anpassen der bestehenden
Anwendung) erwies sich eine Neuanschaffung als wirtschaftlichste
Variante. Vorgesehen ist die Einführung einer ausbaufähigen Lösung,
wie sie bereits in anderen Städten und Kantonen erfolgreich
eingesetzt wird. Die Beschaffungskosten belaufen sich auf
409‘000 Franken.
Das
bisherige, überholte System für die Abwicklung von Bau- und
Reklamegesuchen sowie der Baukontrolle ist seit neun Jahren im
Einsatz und wurde eigens für das Bauinspektorat entwickelt. In
dieser Zeit sind die Anforderungen und die Anzahl Geschäftsfälle
jedoch rapid angestiegen. Zudem läuft die aktuelle Software unter
einer alten Serverversion, die von Microsoft ab Frühling 2004
nicht mehr unterstützt wird. Weiter ist die Software nur beschränkt
kompatibel mit dem Betriebssystem Windows XP, das die
Stadtverwaltung nächstes Jahr einführen wird.
14.
Ostschweizer Gleichstellungskonferenz
HERISAU.
Die 14. Gleichstellungskonferenz der Ostschweizer Kantone und
des Fürstentums Liechtenstein nahm ihre Strukturen zum Thema und
kam zum Schluss: Die Konferenz mit dem Austausch an Erfahrungen
und Projekten wird weiterhin durchgeführt.
Die
jährliche Ostschweizer Gleichstellungskonferenz mit
Vertreterinnen staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen
(NGO) der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein
befasste sich mit einer Vielzahl von gleichstellungsrelevanten
Projekten und Vorhaben in der Region: Der Austausch von
Projektideen und der Erfahrungen sowie die Ermittlung von
Zusammenarbeitsmöglichkeiten standen im Zentrum der Konferenz.
Gleichzeitig wurde aber auch die Konferenz selbst zum Thema: Die
Teilnehmerinnen erachten den regelmässigen, strukturierten
Kontakt unter den Gleichstellungsbeauftragten für ihre Arbeit als
unabdingbar. Nur so können Erfahrungen und Projektideen
ausgetauscht, Projekte vertieft und über Kantonsgrenzen oder
Betreuungsgebiete hinaus die Zusammenarbeit untereinander vertieft
werden.
Regierung
setzt Zeichen in Vindonissa
AARAU.
Die wertvollsten römischen Funde auf der Spillmannwiese und beim
Römerblick in Windisch sollen der Nachwelt vor Ort erhalten
bleiben. Die Kantonsarchäologie Aargau hat in enger
Zusammenarbeit mit der Gemeinde Windisch und den Bauherren Lösungen
entwickelt, für die nun der Regierungsrat ausserhalb der
ordentlichen Mittel zu Lasten des Lotteriefonds ein Kostendach von
5,18 Mio. Franken bewilligt hat.
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