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Lagebericht
2002 über den Suchtmittelbereich
Zehn
Jahre nach dem Erscheinen des letzten Lageberichtes legt die
Kommission für Drogenfragen des Kantons Zürich einen neuen
Bericht vor. Eine hohe Zahl der damaligen Empfehlungen ist
mittlerweile umgesetzt. Viele Grundlagen sind unverändert gültig.
Geändert haben sich die Gewohnheiten und Probleme der Betroffenen
und das politische, soziale und wirtschaftliche Umfeld.
ZÜRICH.
Mit der Erarbeitung des vorliegenden Lageberichtes schliesst die
kantonale Kommission für Drogenfragen ihre Arbeit ab. Sie wird
durch die kantonale Kommission für Suchtmittel-fragen fortgesetzt
und neu ausgerichtet. Mit der Namensänderung soll zum Ausdruck
gebracht werden, dass die Aufgaben der Kommission über den
Bereich der so genannten «Drogen» hinausgeht und den ganzen
Suchtmittelbereich einschliesst. Die Kommission gewährleistet
durch eine veränderte Zusammensetzung eine zielgerichtete
Zusammenar-beit der involvierten Direktionen und eine direktionsübergreifende
Vernetzung.
Der
Lagebericht 2002 über den Suchtmittelbereich umfasst rund 160
Seiten unter anderem mit den Themen, Prävention, Therapie und
Rehabilitation, Überlebenshilfe und Schadensminderung sowie Recht
und Rechtsdurchsetzung.
Prävention
Die
wesentlichen Anliegen des Massnahmenkatalogs 1992 sind in der
Berichtsperiode realisiert worden. Seit 2001 regelt ein von der
Gesundheitsdirektion mit der Universität Zürich abgeschlossener
Vertrag die Leistungen des Instituts für Sozial- und Präventivmedizin
der Universität Zürich. Zur Sicherstellung der vereinbarten
Leistungen wurde am Institut eine Dienstleistungsabteilung «Prävention
und Gesundheitsförderung» geschaffen; diese wird
weiterentwickelt.
Therapie
und Rehabilitation
Im
Bereich der legalen Suchtmittel bilden der Alkoholmissbrauch und
die damit verbunde-nen Aufgaben in den Bereichen Therapie und
Rehabilitation das grösste Problemfeld. Die interdisziplinäre
Arbeitsgruppe, welche zur Beantwortung eines kantonsrätlichen
Postulates gebildet wurde, führt die Arbeit weiter.
In
der Versorgungsstruktur zur Behandlung der Abhängigen von
illegalen Substanzen kam es seit dem letzten Lagebericht 1992 zu
deutlichen Verschiebungen. Die medizinisch-therapeutischen
Behandlungsangebote erhielten ein zunehmendes Gewicht, dazu gehört
insbesondere der Ausbau der Substitutionsbehandlungen (Methadon,
Heroin, Buprenorphin). Ebenfalls ist mit der Entwicklung
neuartiger Medikamente und der zunehmenden Bedeutung von
psychiatrischen Fragestellungen ein Trend zu ambulanten und
teilstationären Behandlungen sichtbar.
Die
stationären, ausstiegsorientierten Behandlungsangebote sind in
der Vergangenheit differenziert und ausreichend ausgebaut worden.
Seit Jahren ist aber die Finanzierung von stationären,
sozialtherapeutisch tätigen Einrichtungen unbefriedigend. Dies führt
zu teilweise existentieller Bedrohung verschiedener kompetent
arbeitender Institutionen. Ein neues Finanzierungsmodell wird
derzeit unter der Führung der Konferenz der kantonalen
Sozialdirektorinnen und -direktoren zwischen den Kantonen sowie
kantonsintern diskutiert.
Überlebenshilfe
und Schadensverminderung
Im
Kanton Zürich wurden die Überlebenshilfe und
Schadensverminderungsmassnahmen in der Berichtsperiode 1992-2002
aufgebaut. Bei der Bedarfssituation wird festgestellt, dass in ländlichen
Gebieten primär die Grundversorgung gedeckt sein sollte. Je
urbaner das Umfeld, desto wichtiger ist indes ein differenziertes
Versorgungsangebot. Die Grund-ersorgung schliesst auch die
HIV/Aids- und Hepatitisprävention mitein. Die Spritzenve-sorgung,
auch durch Spritzenautomaten, ist weiterhin notwendig. Eine
weitere Empfehlung bildet die Anpassung der Überlebenshilfe an
sich verändernde Konsumformen wie zum Beispiel der Konsum von
Partydrogen oder das Rauchen und Sniffen von Heroin und Kokain.
Recht
und Rechtsdurchsetzung
Die
Repression gehört nach wie vor zu den tragenden Grundsätzen
einer effizienten Drogenpolitik. Eine effiziente Repression ist
aber mit erheblichen Kosten verbunden, die Bekämpfung der «internationalen
Drogenmafia» und der Vollzug langjähriger Freiheitsstrafen für
organisierte Drogendealer belasten das Budget massiv. Die Revision
des Eidgenössischen Betäubungsmittelgesetzes könnte auch auf
der kantonalen Ebene bis hin zu den Konsumierenden einiges klären
(Entkriminalisierung des Konsums). Die Beratung im Eidgenössischen
Parlament ist pendent.
Noch
freie Plätze für Sportlager
ZÜRICH.
Die Koordinationsstelle Sport des Kantons Zürich organisiert
in Zusammenarbeit mit PLUSPORT Behindertensport Schweiz zum
zehnten Mal das integrative Sportlager «mitenand - fürenand».
In diesem Lager lernen sich Jugendliche mit und ohne Behinderung
bei Sport, Spiel und Spass näher kennen und schätzen. Für das
Lager, das vom 12. bis 18. Oktober 2003 im Sportzentrum Fiesch
stattfindet, hat es noch freie Plätze für Jugendliche im Alter
von 15 bis 20 Jahren.
Konzeptwettbewerb
für Gesamtsanierung ist entschieden
ZÜRICH.
Die Baudirektion Kanton Zürich, vertreten durch das Hochbauamt,
veranstaltete im Auftrag der Bildungsdirektion und der Universität
Zürich zum ersten Mal einen Konzeptwettbewerb für die Vergabe
der Architekturleistungen bei der Gesamtsanierung des Institutsgebäudes
Freiestrasse 36 der Universität Zürich. Das Beurteilungsgremium
empfahl das Projekt «respect» der Zürcher Architekten Zach und
Zünd zur Weiterbearbeitung.
Wahl
der Fachkommission
ALTDORF.
Im Jahr 1995 haben die Kantone der Zentralschweiz beschlossen,
gemeinsam eine Fachkommission zur Beratung und Unterstützung der
kantonalen Strafvollzugsbehörden einzusetzen. Der Urner
Regierungsrat hat die vom Regierungsrat des Kantons Zug mit
Beschluss vom 12. April 2003 gewählte Frau lic. iur. Vroni
Schwitter, Luzern, als Mitglied der Kommission bestimmt. Sie
ersetzt die zurückgetretene Vreni Jäggi, Zug.
Unzufrieden
mit dem Vorschlag
SOLOTHURN.
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat in seiner
Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Zuwanderung,
Integration und Auswanderung (IMES) zur geplanten Revision der
Integrationsverordnung seine Unzufriedenheit mit dem Vorschlag
ausgedrückt. Was als organisatorische Änderung bezeichnet wird,
ist nach Einschätzung des Regierungsrates eine Aufgaben- und
damit Kostenverschiebung zu Lasten der Kantone.
Staatsvoranschlag
2004
SCHAFFHAUSEN.
Die Laufende Rechnung des Voranschlages 2004 des Kantons
Schaffhausen schliesst mit einem Ausgabenüberschuss von rund 3,9
Mio. Franken ab. Dieses Ergebnis gilt noch knapp als praktisch
ausgeglichenes Budget. Das primäre Ziel des Rechnungsausgleichs
ist weiterhin eingehalten. Der finanzielle Spielraum wird indessen
ab 2004 erheblich enger.
Fluglärm-Petition
SCHAFFHAUSEN.
Der Regierungsrat hat die Ende Juni 2003 vom Quartierverein
Hohlenbaum - Breite und Umgebung Schaffhausen" eingereichte
Petition "Einschränkung des Fluglärms im Kanton
Schaffhausen" beantwortet. Die Regierung zeigt in ihrer
Antwort Verständnis für die Anliegen der Petenten.
Stromspar-Fonds
Basel ist ein Erfolg
BASEL.
Vor vier Jahren wurden im Kanton Basel-Stadt erstmals in der
Schweiz Elemente einer ökologischen Steuerreform eingeführt. Das
Bundesamt für Energie und das Basler Baudepartement haben eine
Studie in Auftrag gegeben, welche die Wirkungen des Systems überprüfen
soll. Die Lenkungsabgabe auf Strom, verbunden mit der vollumfänglichen
Rückerstattung an Haushalte und Firmen, wird als Erfolg gewertet.
Energieabgaben
standen in der Vergangenheit auf eidgenössischer Ebene immer
wieder im Zentrum von kontroversen politischen Diskussionen.
Walter Steinmann, Direktor des Bundesamtes für Energie, meinte an
einer Medienorientierung sogar, sie seien eigentliche
"Sisyphus-Vorlagen". Kurz vor dem Ziel scheiterten sie
jeweils und man könne wieder von neuem beginnen. Vor diesem
Hintergrund erscheine der Stromspar-Fonds Basel geradezu als
Erfolgsgeschichte. Basel habe mit der Einführung der
Lenkungsabgabe auf Strom und der staatsquotenneutralen Auszahlung
der Haushalts- und Arbeitsplatz-Boni einmal mehr eine
Vorreiterrolle eingenommen.
Rolf
Iten und Stephan Vaterlaus der Büros Infras und Plaut stellten an
der Medienkonferenz als Vertreter des Autorenteams die
detaillierten Ergebnisse der Evaluation vor. Ziel der Studie sei
gewesen, die direkten und indirekten Wirkungen des Systems
"Lenkungsabgabe - Bonus" aufzuzeigen. Die Wirkungen auf
Energieverbrauch, Wirtschaft und Gesellschaft zielten in die gewünschte
Richtung, unerwünschte Nebenwirkungen (z. B. Substitution der
Elektrizität durch fossile Energieträger) seien aus Sicht der
Autoren keine zu beobachten.
Die
Untersuchung des Vollzugs zeige, dass dieser gut funktioniere und
effizient organisiert sei. Einzig die Kommunikation könne
verbessert werden. Hier solle das Augenmerk vermehrt auf die
Wirkungsweise des Modells gelegt werden. So wüssten zum Beispiel
viele Firmen nicht, dass der Arbeitsplatz-Bonus buchhalterisch als
Senkung der Lohnnebenkosten behandelt werden sollte. Die Übertragbarkeit
des Modells ist nach Ansicht der Experten sowohl für andere Städte
und Kantone, als auch auf eidgenössischer Ebene gegeben.
Die
Basler Baudirektorin Barbara Schneider legte zum Schluss Wert
darauf, dass die Lenkungsabgabe nicht die einzige
energiepolitische Massnahme in Basel sei, dass sie aber ein
wichtiges Zahnrad im Getriebe der Basler Energiepolitik darstelle.
Wichtig sei auch, dass man die Vorbehalte und Ängste der Gegner
des Stromspar-Fonds widerlegen konnte. Die Evaluation zeige
deutlich, dass das Modell bei der Bevölkerung und den Unternehmen
eine hohe Akzeptanz geniesse, dass das langfristige Potenzial zur
Minderung des Stromverbrauchs beträchtlich sei und dass man ein
optimales Kosten-Nutzen Verhältnis erreiche. Man wisse nun aber
auch, dass es nötig sei, die Mechanismen des Systems noch besser
zu kommunizieren.
Das
"Basler-Modell" müsse aber kein Unikat bleiben, meinte
Schneider weiter. Die Studie zeige, dass es durchaus denkbar sei
die Mechanismen in anderen Kantonen und Städten oder auch auf
eidgenössischer Ebene einzuführen. Aus diesem Blickwinkel
betrachtet, könnte man auch bei der Einführung einer allfälligen
CO2-Abgabe von den Basler Erfahrungen profitieren.
Einwohnerdienste
mit neuem Internet-Auftritt
BASEL.
Die Einwohnerdienste Basel-Stadt haben ihren Internet-Auftritt
neu gestaltet und ins Netz gestellt. Verschiedene Dienstleistungen
können nun unter der Adresse www.ewd-bs.ch per Mausklick
abgerufen und erledigt werden, was viel Lauferei und Aufwand
erspart. So kann etwa das Wohnungswechsel- Formular gleich auf dem
Bildschirm ausgefüllt und abgeschickt werden, und auch das
ebenfalls viel verlangte Mutationsformular für Grenzgängerinnen
und Grenzgänger wird online bearbeitet und in den Spiegelhof zur
Verarbeitung gemailt, was den meisten Unternehmen im Kanton
Basel-Stadt inskünftig einigen Aufwand ersparen dürfte. Zudem
ist das Angebot an Dienstleistungen, das wegen der notwendigen
Unterschrift per Post erledigt werden kann, durch Formularsets in
verschiedenen Sprachen erweitert worden. Mit diesem Service können
die Antragsformulare für die verschiedenen Niederlassungs- und
Aufenthaltsbewilligungen in Ruhe zu Hause ausgefüllt werden. Auch
die Sammlung nützlicher Links wurde ausgebaut und unter der
Rubrik FAQ findet man allerlei nützliche Tipps, Hilfestellungen
und Antworten auf die meistgestellten Fragen.
Die
Renovation des Kollegienhauses
vor der Vollendung
BASEL.
Die Universität Basel erhält auf das Wintersemester ein
"neues" Kollegienhaus: In den letzten
zwei Jahren ist "das Herz der Universität" innen
und aussen vollständig
renoviert worden. Eineinhalb Monate
vor Beginn des neuen Semesters sind die Bauarbeiten fast
beendet - jetzt werden die Details des Umbaus sichtbar. Bei der
Renovation wurde vor allem darauf geachtet, die
bestehende Bausubstanz zu erhalten. Dabei waren
veränderte Anforderungen an die Institution und das
aktuelle Selbstverständnis der Universität Basel massgebend. Die
Bevölkerung der Region hat am Tag der Offenen Tür am Samstag,
18. Oktober, Gelegenheit, den renovierten Bau zu besichtigen und
die Universität im Rahmen eines Non-Stop-Vorlesungsprogramms von
einer spannenden und attraktiven Seite kennen zu lernen.
"Bike-Looping":
Aktion der Umweltberatung
BASEL.
Unter dem Motto "Vom Wissen zum Handeln" informiert und
berät die Umweltberatung seit 1988 zu Fragen der Alltagsökologie.
Jetzt hat sich der Schwerpunkt ihrer Arbeit auf attraktive
Aktionen und Kampagnen, die sich an ausgesuchte Zielgruppen
wenden, verlagert. Um sich und die neuen Angebote einer breiten Öffentlichkeit
vorzustellen, veranstaltet die Umweltberatung den
"Bike-Looping-Event".
Am
Freitag, den 12. September, 10-18.30 Uhr, geht es bei der Helvetia
am Kleinbasler Brückenkopf der Mittleren Brücke rund: An diesem
Tag bewegt man sich nicht auf dem Rad, sondern mitten drin. Mutige
können ausprobieren, ob ihnen ein Looping gelingt. Die
Veranstaltung wird live moderiert durch Radio Basel 1.
Mit
dem "Bike-Looping" macht die Umweltberatung auch auf den
bevorstehenden europäischen Aktionstag vom 22. September
"Fit und gesund unterwegs - ohne Auto" aufmerksam und
informiert rund ums Thema Verkehr und Umwelt.
Steuerpaket
des Bundes: Regierungsrat gegen Ergreifung des Kantonsreferendums
LIESTAL.
Nach Abwägen aller Vor- und Nachteile des Steuerpakets 2001 des
Bundes kommt der Baselbieter Regierungsrat zum Schluss, dass auf
die Ergreifung des Kantonsreferendums zu verzichten sei. Der
Regierungsrat unterbreitet dem Landrat eine entsprechende Vorlage.
Im
Juni 2003 wurde im Landrat eine Motion betreffend das
Kantonsreferendum gegen das Steuerpaket 2001 des Bundes
eingereicht. Diesen politische Vorstoss überwies der Landrat auf
Antrag des Regierungsrats gleichentags als Postulat. Die nun
vorliegende Vorlage setzt sich eingehend mit den neuen,
bundesrechtlichen Bestimmungen auseinander. Der Regierungsrat
kommt dabei zum Schluss, dass die Vorteile des Steuerpakets überwiegen
und insbesondere die Reform der Ehegatten- und Familienbesteuerung
möglichst bald umgesetzt werden soll. Hinzu kommt, dass die
finanziellen Auswirkungen für den Kanton Basel-Landschaft tragbar
sind. Die Ergreifung des Kantonsreferendums wird daher nicht
unterstützt, und der Regierungsrat beantragt, das Postulat
abzuschreiben.
Feuerentfachungsverbot
SCHAFFHAUSEN.
Das Finanzdepartement des
Kantons Schaffhausen hat das Feuerentfachungsverbot im Kanton per
sofort aufgehoben. Infolge der veränderten Witterungsbedingungen
hat sich die Situation weitgehend entschärft, weshalb nicht mehr
von einer akuten Brandgefahr auszugehen ist.
Aufsichtsrechtliche
Weisung des Regierungsrates betreffend Einbürgerungsverfahren
GLARUS.
Veranlasst durch einen Entscheid des Bundesgerichtes hat die
Direktion des Innern den Ortsgemeinden im Juli empfohlen,
vorderhand keine Einbürgerungsgesuche mehr an der Urne zu
traktandieren, da das Bundesgericht in einem Grundsatzurteil Einbürgerungen
an der Urne für verfassungswidrig erklärt habe. Der
Regierungsrat werde nach der Sommerpause weitere Schritte prüfen,
wobei gemäss kantonalem Recht - nebst Notrecht - nur die Möglichkeit
bestehe, in den Gemeindeordnungen vorzusehen dass über
Aufnahmegesuche an der Gemeindeversammlung zu entscheiden sei. Auf
kantonaler Ebene bestehe vorläufig kein Anpassungsbedarf. Die gemäss
bundesgerichtlicher Rechtsprechung nötig werdenden Änderungen können
auf Ebene Gemeindeordnung erfolgen.
Der
Gemeinderat Schwanden beabsichtigt nun trotz der Empfehlung über
(mindestens) ein Einbürgerungsgesuch am 19. Oktober 2003 an der
Urne abstimmen zu lassen. Da damit offensichtlich Entscheide
unseres obersten Gerichtes missachtet werden, sieht sich der
Regierungsrat gezwungen, präventiv aufsichtsrechtlich
einzuschreiten. Das begründete Urteil des Bundesgerichtes lässt
definitiv keinen andern Schluss zu, als dass eine allfällige
Beschwerde gegen einen abweisenden Urnenentscheid in Ermangelung
einer rechtsgenüglichen Begründung desselben gutgeheissen werden
müsste.
Der
Regierungsrat erlässt als Aufsichtsbehörde bezüglich Einbürgerungsverfahren
folgende Weisung: Über Aufnahmegesuche darf nicht an der Urne
abgestimmt werden. Widersprechende Gemeindeordnungen sind
anzupassen, so dass Aufnahmegesuche spätestens an der kommenden
Rechnungsgemeinde (Frühjahr 2004) durch die zuständige
Versammlung behandelt werden können.
Zwischenbericht
zur Neuorganisation des Sozialdepartementes
ZÜRICH.
Der Zürcher Stadtrat erstattet auf ausdrücklichen Wunsch des
Gemeinderates dem Parlament Bericht über den Stand der Umsetzung
der Neuorganisation im
Sozialdepartment. Es handelt sich dabei um eine
Zwischenbilanz, welche den Stand des Aufbaus der fünf
Sozialzentren und der Umsetzung des Chancenmodells
beschreibt.
Xaver
Stirnimann neuer Amtsvorsteher
STANS.
Der Regierungsrat
hat Xaver Stirnimann mit Amtsantritt ab 1. Januar 2004 zum neuen
Vorsteher des Amtes für Bevölkerungsschutz Nidwalden gewählt.
Er wird Nachfolger
von Bernhard Odermatt, der nach 40 Dienstjahren vorzeitig in
Pension gegangen ist.
Der
54-jährige Xaver Stirnimann wird ab 1. September
2003 das Amt für Bevölkerungsschutz ad interim führen
und ab 1. Januar 2004
definitiv übernehmen. Er war Stellvertreter des Amtsvorstehers
und langjähriger Ausbildungsschef. Als Projektleiter
"Zivilschutz XXI" hat
er massgeblich die neu strukturierte Zivilschutzorganisation
Nidwalden aufgebaut. Stirnimann
ist seit 1. Juli 2002 auch Stabschef des kantonalen Führungsstabes
Nidwalden.
Berichterstattung
über die Nebenbeschäftigung der Regierungsräte
GLARUS.
Der Glarner Regierungsrat hat dem Landrat alljährlich
Rechenschaft über die von seinen Mitgliedern ausgeübten
Nebenbeschäftigungen und die damit verbundene zeitliche
Beanspruchung abzulegen. Die Unvereinbarkeiten sind in Artikel 75
der Kantonsverfassung (KV) und im Detail in Artikel 8 des Gesetzes
über die Behörden des Kantons Glarus (BehG) geregelt. Nicht
aufgeführt werden Tätigkeiten und Mandate, die von Amtes wegen
durch die Mitglieder des Regierungsrates ausgeübt werden, wie z.
B. Mandate im VR der AXPO, der KLL, der Autobetriebe Sernftal, der
Braunwaldbahn und ähnliches. Gegenüber dem letzten Jahr sind nur
geringe Änderungen des zeitlichen Umfanges der Nebenbeschäftigungen
zu vermelden. Unvereinbarkeiten liegen keine vor.
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