|
Wirtschaftswachstum
wird längerfristig durch Entlastungsprogramm unterstützt
BERN.
Der
Bundesrat ist davon überzeugt, dass auf Dauer das wirtschaftliche
Wachstum nur dann gefördert werden kann, wenn die
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessert werden. In diesem
Sinne – so schreibt er in seiner Antwort auf eine Empfehlung von
Ständerat FilippoLombardi (CVP/TI) - unterstützt das
Entlastungsprogramm 2003 längerfristig ein nachhaltiges
Wirtschaftswachstum und sichert damit auch in Zukunft die Erfüllung
staatlicher Aufgaben.
Aufschub
der Besteuerung bis zur Veräusserung
BERN.
Im
Rahmen der Unternehmenssteuerreform II soll ins Privatvermögen überführten
Geschäftsliegenschaften ein Besteuerungsaufschub bis zur Veräusserung
gewährt werden. Hingegen lehnt es der Bundesrat ab, in der
Landwirtschaft übliche Abrechnungsmethoden tel quel auch auf die
übrige Wirtschaft zu übertragen. Deshalb will er eine hierauf
abzielende Motion von Nationalrat Jean Fattebert (SVP/VD) nur als
Postulat entgegen nehmen.
Botschaft
zur Änderung des Luftfahrtgesetzes
BERN.
Der Bundesrat hat die Botschaft zu einer Änderung des
Luftfahrtgesetzes verabschiedet. Mit einer Ergänzung des
Luftfahrtgesetzes wird die Prüfung der Vereinbarkeit von
staatlichen Beihilfen mit dem Luftverkehrsabkommen zwischen der
Schweiz und der EG geregelt.
Das
Luftverkehrsabkommen sieht vor, dass staatliche Beihilfen, falls
überhaupt, nur unter bestimmten Bedingungen gewährt werden können.
Die Überwachung der Einhaltung dieser Regeln durch die Schweiz
liegt gemäss dem Abkommen in der Zuständigkeit der
schweizerischen Behörden. Mit einer neuen Bestimmung im
Luftfahrtgesetz wird der Wettbewerbskommission als von Bundesrat
und Verwaltungsbehörden unabhängiger Kommission die Aufgabe übertragen,
in der Schweiz die Einhaltung der Regeln des Abkommens über
staatliche Beihilfen zu überwachen. Der Prüfung unterliegen Entwürfe
zu Beschlüssen des Bundesrats über Leistungen und Beteiligungen
des Bundes an die schweizerische Luftfahrt. Dasselbe gilt für
gleichartige Massnahmen der Kantone und Gemeinden sowie solche der
EG und ihrer Mitgliedstaaten. Die Ergänzung des Luftfahrtgesetzes
ändert die Kompetenzen nicht. Die Budgethoheit des Parlamentes
bleibt ebenso unberührt wie die Entscheidungszuständigkeit des
Bundesrates. Treffen Bundesrat oder Bundesversammlung allerdings
Beschlüsse, die im Widerspruch zur Stellungnahme der
Wettbewerbskommission stehen, setzen sie sich dem Einwand eines
abkommenswidrigen Verhaltens aus. Das könnte die im Abkommen
vorgesehenen Konsequenzen nach sich ziehen (Anrufung des
Gemischten Ausschusses; allfällig zeitweilige Schutzmassnahmen).
Botschaft
zur Änderung des Luftfahrtgesetzes
BERN.
Der Bundesrat hat die Botschaft zu einer Änderung des
Luftfahrtgesetzes verabschiedet. Mit einer Ergänzung des
Luftfahrtgesetzes wird die Prüfung der Vereinbarkeit von
staatlichen Beihilfen mit dem Luftverkehrsabkommen zwischen der
Schweiz und der EG geregelt.
Das
Luftverkehrsabkommen sieht vor, dass staatliche Beihilfen, falls
überhaupt, nur unter bestimmten Bedingungen gewährt werden können.
Die Überwachung der Einhaltung dieser Regeln durch die Schweiz
liegt gemäss dem Abkommen in der Zuständigkeit der
schweizerischen Behörden. Mit einer neuen Bestimmung im
Luftfahrtgesetz wird der Wettbewerbskommission als von Bundesrat
und Verwaltungsbehörden unabhängiger Kommission die Aufgabe übertragen,
in der Schweiz die Einhaltung der Regeln des Abkommens über
staatliche Beihilfen zu überwachen. Der Prüfung unterliegen Entwürfe
zu Beschlüssen des Bundesrats über Leistungen und Beteiligungen
des Bundes an die schweizerische Luftfahrt. Dasselbe gilt für
gleichartige Massnahmen der Kantone und Gemeinden sowie solche der
EG und ihrer Mitgliedstaaten. Die Ergänzung des Luftfahrtgesetzes
ändert die Kompetenzen nicht. Die Budgethoheit des Parlamentes
bleibt ebenso unberührt wie die Entscheidungszuständigkeit des
Bundesrates. Treffen Bundesrat oder Bundesversammlung allerdings
Beschlüsse, die im Widerspruch zur Stellungnahme der
Wettbewerbskommission stehen, setzen sie sich dem Einwand eines
abkommenswidrigen Verhaltens aus. Das könnte die im Abkommen
vorgesehenen Konsequenzen nach sich ziehen (Anrufung des
Gemischten Ausschusses; allfällig zeitweilige Schutzmassnahmen).
Eingeschränkte
Einsicht in Bundesarchiv-Akten zu Südafrika
BERN.
Der
Bundesrat hat im April 2003 die Einsicht in Akten zu Südafrika im
Bundesarchiv teilweise eingeschränkt. Dies geschah, um Schweizer
Unternehmen in laufenden Prozessverfahren in den USA gegenüber
ausländischen Firmen nicht zu benachteiligen. Vor der Neuregelung
der Akteneinsicht, die sich auf das Archivgesetz abstützt, gingen
rechtliche Abklärungen sowie eine Umfrage über die Situation im
Ausland voraus. Dies erläutert der Bundesrat in seiner Antwort
auf eine Interpellation von Nationalrätin Pia Hollenstein (Grüne/SG)
vom 19. Juni 2003.
Expansivere
Wirtschaftspolitik als die Europäische Union
BERN.
Die
Budgetanpassungen im Entlastungsprogramm des Bundes sind weniger
einschneidend und konjunkturverträglicher als die, welche gewisse
Mitglieder der Europäischen Währungsunion gegenwärtig vornehmen
müssen.
Der Bundesrat betont in seiner heutigen Antwort auf die
Interpellation von Nationalrätin Chiara Simoneschi-Cortesi
(CVP/TI), dass die zeitlich gestaffelte Umsetzung des
Entlastungsprogramms des Bundes dem derzeit schleppenden Gang der
Wirtschaft Rechnung trage. Mit diesem Programm könne der Bund
seinem antizyklischen, derzeit expansiven finanzpolitischen Kurs
weiterhin treu bleiben und mit restriktiven Impulsen zuwarten, bis
die Wirtschaft wieder im Aufschwung sei.
Gegen
eine stärkere Besteuerung von hohen Einkommen und Vermögen
BERN.
Der Bundesrat widersetzt sich Ideen, die auf eine Aufhebung des
Bankgeheimnisses oder auf die Einführung einer nationalen
Reichtumssteuer abzielen. Ebenso wenig befürwortet er eine
Neulancierung bereits früher geprüfter und abgelehnter
Massnahmen wie die Besteuerung von Treuhandvermögen oder die
Wiedereinführung einer Vermögenssteuer durch den Bund. Dies
schreibt er in seiner Stellungnahme zu einer Motion von
Nationalrat Jean Spielmann (PdA/GE) ab, die er zur Ablehnung
empfiehlt.
Keine
Abgabe auf nicht erneuerbaren Energien zugunsten der
Krankenversicherung
BERN.
Der Bund ist sich der zunehmenden Belastung der Bevölkerung durch
die steigenden Krankenkassenprämien bewusst. Mit der 2. KVG
Teilrevision soll deshalb eine gezielte Entlastung von Familien
mit Kindern erfolgen. In seiner gestern verabschiedeten
Stellungnahme zu einer Motion von Nationalrat Heiner Studer
(EVP/AG) lehnt der Bundesrat die Einführung einer Abgabe auf
nicht erneuerbaren Energien zur allgemeinen Verbilligung der
Krankenkassenprämien jedoch ab.
Bereits
2’836 Kandidierende
für 200 Sitze registriert
die Nationalratswahlen vom 19. Oktober 2003 rücken näher.
Am
Montag Abend des 8. September
sind in den letzten Proporzkantonen die Bereinigungsfristen für
die Wahlvorschläge
abgelaufen. Allein aus diesen Kantonen bewerben sich 993 (1999:
983, 1995: 990) Kandidatinnen und 1'843 (1999: 1'862, 1995:
1'844) Kandidaten um die
200 Sitze in der Grossen Kammer in Bern.
BERN.
In den 20 (1999: 21) Proporzkantonen bewerben sich 2'836 (1999: 2'845, 1995: 2'834) Frauen und Männer um einen
Nationalratssitz. Fest
steht für alle Kantone die Zahl der Listen (total 262; 1999: 268,
1995: 278), der
Listenverbindungen (67, 1999: 63) und der Unterlistenverbindungen
(39, 1999: 42). Auch
die Anzahl Kandidatinnen und Kandidaten ist für alle 20
Proporzkantone klar. Am 19. September läuft noch die Frist
für die Anmeldung von Kandidaturen im Majorzkanton Obwalden ab. In Nidwalden
(ebenfalls Majorzkanton) sind
bereits zwei Kandidaturen eingereicht worden. In den übrigen vier Majorzkantonen (Uri, Glarus, Appenzell Ausserrhoden und
Appenzell Innerrhoden) gibt
es kein Anmeldeverfahren; dort kann jeder stimmberechtigten Person
die Stimme gültig
gegeben werden.
Die
von der Bundeskanzlei festgestellten Tendenzen
sind sehr uneinheitlich: Bei den Kandidatenzahlen steht
einem teilweise deutlichen
Rückgang in den Kantonen Waadt (-53), Thurgau (-28) und Aargau
(-21) ein zuweilen markanter Zuwachs in den Kantonen Zürich (+
71), Bern (+19), Wallis (+19),
Basel-Landschaft (+17), Neuenburg (+14) und Luzern (+12) gegenüber.
Der Anteil der
Frauenkandidaturen hat gegenüber 1999 gesamtschweizerisch minim
zugenommen (2003: 35,0%, 1999: 34,5%, 1995: 34,9%). Die grössten
Zuwachsraten an Frauenkandidaturen
verzeichnen in absoluten Zahlen Zürich (+50) und Bern (+21),
die markantesten Rückgänge die Kantone Waadt (-37) und
Aargau (-17).
Die
Zahl der eingereichten Listen ist
gesamtschweizerisch (- 6), aber auch in der Mehrzahl der
Kantone zurückgegangen, am
stärksten in Thurgau (-5), Graubünden (-4), Tessin (-3), Waadt
(-3) und Genf (-3). Deutlich zugenommen hat sie in Zürich (+4),
Luzern (+3) und Zug (+3).
Bestätigt
hat sich das Bestreben zur grossen
Blockbildung in Form breiter Listenverbindungen. Die
Listenverbindungen haben gesamtschweizerisch
um 4 zugenommen; hingegen sind die Unterlistenverbindungen
um 3 zurückgegangen.
Bei
den Nationalratswahlen 2003 kandidieren auch 17
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (1999: 6). 44
Personen (1999: 26) treten
in einem anderen als dem Kanton ihres politischen Wohnsitzes zur
Wahl an. 36 Kandidierende (1999: 20) sind 18jährig; die älteste
kandidierende Person zählt
92 Jahre (1999: 90 Jahre).
Unveränderte
Abgangsentschädigungen für Führungskräfte
BERN.
Eine
Kürzung der Abgangsentschädigung für hohe Kader der
Bundesverwaltung und eine Einschränkung des Kreises der Entschädigungsberechtigten
im Rahmen des geplanten Entlastungsprogramms ermöglicht nach
Ansicht des Bundesrates keine substanziellen Einsparungen.
Keine
Bevorzugung von Bauvorhaben
BERN.
Mit
der Sanierung der Bundesfinanzen will der Bund nicht zuletzt auch
gute Rahmenbedingungen für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum
schaffen. In seiner Stellungnahme zu zwei parlamentarischen Vorstössen
lehnt
der
Bundesrat die Forderungen ab, Bauvorhaben im Rahmen des
Entlastungsprogramms 2003 bevorzugt zu behandeln.
Verkehrshaus
erhält 6,4 Mio.
BERN.
Der Bundesrat hat zuhanden der Eidgenössischen Räte eine
Botschaft über die Finanzierung der Tätigkeiten des
Schweizerischen Verkehrshauses in den Jahren 2004-2007
verabschiedet. Das Verkehrshaus soll für die kommenden vier Jahre
einen Zahlungsrahmen von insgesamt 6.4 Millionen Franken mit
Jahresbeiträgen von je 1.6 Millionen Franken erhalten. Dies
entspricht der Höhe der Bundesunterstützung in den Jahren 1999
bis 2003. Mit dem gleichzeitig unterbreiteten Gesetzesentwurf
regelt der Bundesrat zudem die rechtlichen Grundlagen für die
Ausrichtung der Finanzhilfen in den Jahren 2004-2007. Die Eidgenössischen
Räte werden in der Wintersession 2003 über den Antrag des
Bundesrates beschliessen.
Vom
Bund besoldete Ämter: Offenlegung der Bezüge von Parlamentariern
BERN.
Nicht der Bundesrat, sondern das Parlament ist zuständig für
eine Kontrolle der öffentlichen Ämter, die von Parlamentariern
ausgeübt werden. Dies schreibt der Bundesrat in seiner gestern
Mittwoch erteilten Antwort
auf ein Postulat von Nationalrat Christoph Mörgeli (SVP/ZH), der
von der Landesregierung eine Liste mit Parlamentarieren in öffentlichen
Ämtern und Auskunft über deren Besoldung verlangt hatte. Mörgeli
und die Mitunterzeichner des Postulats müssen sich deshalb mit
ihrer Forderung an die Parlamentsdienste wenden.
Mörgeli
hatte in seinem Postulat vom 20. Juni 2003 vom Bundesrat verlangt,
alle Namen und Gesamtbezüge derjenigen Parlamentarier
offenzulegen, die neben ihrer parlamentarischen Tätigkeit noch
ein Amt ausüben, das vom Bund besoldet ist, das als bundesnah
bezeichnet werden muss oder das ein Gremium betrifft, das vom Bund
subventioniert wird.
Der
Bundesrat sieht sich nicht in der Lage, die verlangte Liste zur
Verfügung zu stellen, da das Postulat einen sehr grossen Kreis
von öffentlichen Ämtern anvisiert. Er verweist aber auf Artikel
11 des neuen Parlamentsgesetzes, das am 1. Dezember 2003 in Kraft
treten wird, und das die Parlamentsdienste verpflichtet, ein öffentliches
Register mit Angaben zu den Ämtern und beruflichen Tätigkeiten
der Ratsmitglieder zu erstellen. Eine Liste mit den geforderten
Angaben müssen die Unterzeichnenden des Postulats deshalb von den
Parlamentsdiensten verlangen.
Die
Forderung des Postulats geht ausserdem weiter als das Bundesgesetz
"über die Entlöhnung und weitere Vertragsbedingungen des
obersten Kaders und der Mitglieder leitender Organe von
Unternehmen und Anstalten des Bundes", welches am 20. Juni
2003 von den eidgenössigen Räten verabschiedet worden ist und
dessen Referendumfrist noch bis zum 9. Oktober 2003 läuft. Da
dieses Gesetz die Ämter aller vom Bund subventionierten Gremien
nicht abdeckt und da gleichzeitig die Parlamentsdienste zur Angabe
der Ämter und beruflichen Tätigkeiten der Ratsmitglieder befugt
sind, beantragt der Bundesrat, das Postulat Mörgeli abzulehnen.
Dies schreibt er in seiner Antwort auf eine Motion der
Finanzkommission des Nationalrates, die er gestern Mittwoch
erteilt hat.
Währungsreserven
der SNB sind gut diversifiziert
BERN.
Die
Nationalbank hat in den letzten Jahren ihre Währungsreserven stärker
diversifiziert und den Anteil an US-Dollar zu Gunsten des Anteils
an Euro gesenkt. Dies hält der Bundesrat in seiner Stellungnahme
zu einem Postulat von Nationalrat Bernhard Hess (SD/SO) fest.
Wirtschaftspolitik
trägt der konjukturellen Lage Rechnung
BERN.
Der
Bundesrat verfolgt eine Wirtschaftspolitik, die der
konjunkturellen Lage angepasst ist. In seiner Antwort auf die
Interpellation von Nationalrat Jean-Claude Rennwald (SPS/JU)
betont er, dass die derzeitige Haushaltspolitik des Bundes
konjukturfreundlich ist. Auch die Schweizerische Nationalbank
betreibe eine situationsgerechte Geldpolitik.
Keine
subventionierten Wechselkurse für die Exportindustrie
BERN.
Eine
zeitlich befristete Gewährung eines Sonderwechselkurses für
Schweizer Exporte in den Dollarraum wäre weder wirtschaftlich
sinnvoll noch verfassungskonform. Der Bundesrat lehnt deshalb ein
entsprechendes Postulat der SP-Fraktion ab.
Markanter
Anstieg des privaten Wohneigentums
NEUENBURG.
Im Jahr 2000 wurden in der Schweiz erstmals über eine Million
Erstwohnungen im Eigentum gezählt. Die Wohneigentumsquote hat
sich damit seit 1990 von 31,3 Prozent auf 34,6 Prozent erhöht.
Dies ist eines der auffallendsten Ergebnisse der Gebäude- und
Wohnungserhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS) im Rahmen
der Volkszählung 2000. Insgesamt sind im Jahr 2000 3,03 Mio.
Erstwohnungen gezählt worden. Gegenüber 1990 hat die Zahl der
Erstwohnungen um 8 Prozent zugenommen, während die Wohnbevölkerung
einen Zuwachs von 6 Prozent aufweist. Die Wohnungsbelegung sinkt
damit weiterhin.
Schwarzfahrer
zahlen höhere Zuschläge
Ab
dem 1. Dezember 2003 werden Schwarzfahrer stärker zur Kasse
gebeten. In den Regionalzügen bezahlen Reisende ohne gültigen
Fahrausweis künftig einen Zuschlag von 80 statt wie bisher 60
Franken.
BERN.
Bei
der SBB fahren rund vier Prozent der kontrollierten Reisenden im
Regionalverkehr ohne gültiges Billett. Insbesondere um gegen die
absichtlichen Schwarzfahrer konsequenter vorzugehen, haben die
Transportunternehmungen beschlossen, den Zuschlag für Reisende
ohne gültigen Fahrausweis ab 1. Dezember 2003 generell auf
80 Franken zu erhöhen. Dies gilt sowohl bei sofortiger Bezahlung
im Zug wie auch bei Rechnungsstellung. Bisher galt ein Zuschlag
von 60 Franken bei Sofortzahlung sowie 20 Franken Gebühr für die
Rechnungsstellung. Diese Regelung gilt bei allen
Transportunternehmungen.
Gleichzeitig
ersetzt die SBB in ihren Regionalzügen bis Anfang Dezember die
bestehenden gelben Hinweise durch neue Kleber. Um die Information
zu verbessern, weisen die neuen Kleber nicht nur auf die Zuschläge
bei Stichkontrollen hin, sondern ebenso auf
zusätzliche Sanktionen im Falle wiederholten
Schwarzfahrens. In den Abteilen der 1. Klasse wird neu klar darauf
hingewiesen, dass auch Besitzer eines Billetts 2. Klasse, die in
der 1. Klasse Platz nehmen, den vollen Zuschlag von 80 Franken zu
entrichten haben. In den Fernverkehrszügen wird die bisher
geltende Regelung beibehalten: Der Aufpreis für ein Billett im
Zug beträgt 10% oder mindestens 3 Franken.
Schweiz
verliert gegen Russland
MOSKAU.
Die Schweizer Fussballnationalmannschaft verliert in Moskau das
Qualifikationsspiel für die EM-Endrunde 2004 mit 1 zu 4. Nach dem
1 zu 0 durch Patrick Frey setzten sich die spielerisch überlegenen
Russen mit vier Toren durch. Die Schweiz muss nun gegen Irland
gewinnen, um sich direkt für die EM in Portuga zu qualifizieren.
SMUV
protestiert gegen Senkung des Mindestzinssatzes
ZÜRICH.
Die
Gewerkschaft SMUV protestiert dagegen, dass der Bundesrat den
Mindestzinssatz der beruflichen Vorsorge erneut und massiv gesenkt
hat. Einmal mehr hat der Bundesrat damit einzig und allein auf den
Gewinn der Aktionäre und Manager der Lebensversicherer Rücksicht
genommen, während die ArbeitnehmerInnen dafür mit kleineren
Renten abgespiesen werden. Dies ist umso empörender, als viele
Versicherer in guten Zeiten die ihnen anvertrauten Gelder der
ArbeitnehmerInnen verspekuliert und in die eigene Tasche gesteckt
haben, während sie nun in schwierigeren Zeiten mit einem tieferen
Mindestzinssatz belohnt werden. Wie bereits bei der Genehmigung
des sogenannten "Winterthurer Modells" mit Rentenkürzungen
und Tariferhöhungen im überobligatorischen Bereich, haben die
Behörden hier jede Sensibilität und Rücksichtnahme gegenüber
den berechtigten Interessen der ArbeitnehmerInnen vermissen
lassen.
Keine
generelle Pflicht zur Verwendung von Recyclingpapier
BERN.
Der Bundesrat lehnt eine generelle Pflicht zur Verwendung von
Recyclingpapier in der Bundesverwaltung ab. Ein durchgängiger
Einsatz solchen Papiers sei weder ökonomisch noch ökologisch
sinnvoll, schreibt er in seiner gestern erteilten Antwort auf eine
Motion von Nationalrätin Maya Graf (Grüne/BL).
Neue
Adresse für Studentenleben
ZÜRICH.
Die
Stiftung für Studentisches Wohnen eröffnete am 10. September
2003 den Bülachhof, eine Siedlung für Studierende im Kreis 6.
Der Bülachhof vergrössert das Wohnangebot für Studierende in Zürich
um 222 Zimmer. Zusammen mit der bereits bestehenden Siedlung
Netzwerk an der Bülachstrasse wird die Siedlung damit zu einem
Zentrum studentischen Wohnens in der Stadt mit total 488 Zimmern.
|