|
Lösungen
für «du» und «Spick»
ZÜRICH.
Der
Niggli Verlag mit Sitz in Sulgen und Zürich übernimmt per 1.
Januar 2004 die Kulturzeitschrift «du». Der Verlag für
Architektur, Kunst, Design und visuelle Kommunikation verlegt
vielbeachtete und prämierte Bücher und Publikationen und gibt
seit 1971 in Zusammenarbeit mit dem Verband freierwerbender
Architekten die Architekturzeitschrift «archithese» heraus.
Für
die Kinderzeitschrift «Spick» konnte trotz intensiven
Verkaufsbemühungen seit März 2003 kein Käufer gefunden werden.
Zur Sicherung der Zukunft des Titels ist Tamedia mit dem führenden
Kinderzeitschriftenverleger Sailer in Nürnberg eine Kooperation
eingegangen. Die Tochter der Verlagsgruppe Weltbild ist ab 2004 für
die gesamte Redaktionsarbeit zuständig. Als Folge dieses
Outsourcings werden in der «Spick»-Redaktion 6,4 Stellen
abgebaut. Diese Stellen sind in dem im Rahmen der Neuausrichtung
des Bereichs Zeitschriften bekanntgegebenen Abbau bereits
enthalten.
Aus
31 Zivilschutzorganisationen werden zwölf Zivilschutzregionen
FRAUENFELD.
Im Kanton Thurgau werden aus den bisher 31
Zivilschutzorganisationen neu zwölf Zivilschutzregionen gebildet.
Das hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau beschlossen. Auslöser
für diese Konzentration im Bereich Zivilschutz ist das Projekt «Bevölkerungsschutz»
des Bundes.
Voranschlag
2004: Keine wesentlichen Änderungen gegenüber 2003
SOLOTHURN.
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat das Budget für das
Jahr 2004 vorgestellt. Das operative Defizit beträgt 13,1 Mio.
Franken, der Selbstfinanzierungrad 86%. Die Nettoverschuldung
steigt um 11,8 Mio. Franken an und erreicht per Ende 2004
voraussichtlich den Wert von 1'085 Mio. oder 4‘360 Franken pro
Einwohner. Der sich seit 1999 abzeichnende Trend zu kleineren
Defiziten und zu einer geringeren Mehrverschuldung hält damit an.
Ein Abbau der bestehenden Schulden ist aber nicht in Sicht.
Wahlen
2003
SCHAFFHAUSEN.
Für
die am 19. Oktober 2003 stattfindenden Erneuerungswahlen des
Nationalrates für die 47. Amtsdauer 2004-2007 sind sind im Kanton
Schaffhausen innerhalb der gesetzlichen Frist eine Kandidatin und
acht Kandidaten (verteilt auf fünf Listen) zur Wahl vorgeschlagen
worden.
Strafverbüssende
helfen einer Bergbauernfamilie im Entlebuch
LUZERN
.
Unter dem speziellen Aspekt der Wiedergutmachung im Strafvollzug
helfen Strafverbüssende im Sörenberg einer Bergbauernfamilie
beim Bau einer Schnitzelscheune und eines Stöcklis. Der
Arbeitseinsatz erfolgt jeweils tagsüber vom 1. September bis
voraussichtlich am 10. Oktober 2003. Die Ruhe- und Freizeit
verbringen die Strafgefangenen während dieser Zeit im Grosshof in
Kriens in einer Kleingruppe. Letztes Jahr noch als Pilotprojekt
durchgeführt, wird jetzt diese Form der Strafverbüssung fester
Bestandteil in der Vollzugsplanung der Haftanstalt Grosshof.
Lehrmittelverlag
Graubünden stärkt seine Kernkompetenzen
CHUR.
Der
Lehrmittelverlag Graubünden LMV wird sich noch stärker auf seine
Kernaufgaben, die Erarbeitung, Produktion und Herausgabe
eigener Lehrmittel,
konzentrieren. Dafür wird der Bereich Vertrieb und Verkauf
komplett ausgelagert: Neben den bisher schon extern
betreuten Bereichen Lagerhaltung,
Bestellwesen/Administration, Auslieferung der Lehrmittel
und Online-Shop werden neu unter anderem auch Verkauf,
Marketing, Ausstellung
der Lehrmittel und Redaktion des Lehrmittelverzeichnisses extern vergeben. Dieses Konzept wird bis Ende 2004 vom Amt für
Volksschule und Sport umgesetzt. Parallel dazu hat die
Regierung bis Frühjahr
2004 auch die Reorganisation der kantonalen
Lehrmittelkommissionen beschlossen.
Teilrevidiertes
Lehreranstellungsgesetz geht in die Vernehmlassung
BERN.
Ab
1. August 2005 sollen die Lehrkräfte der Volksschule sowie der
Sekundarstufe II einer neuen Fassung des Gesetzes über die
Anstellung der Lehrkräfte unterstehen. Der Regierungsrat des
Kantons Bern hat die Erziehungsdirektion ermächtigt,
die Teilrevision des Lehreranstellungsgesetzes (LAG) in die
Vernehmlassung zu schicken. Mit der Vorlage erhält der
Regierungsrat bessere Steuerungs-möglichkeiten.
Wichtige Elemente der Revision sind die Vorsorge, die Entlöhnung
und die Anstellung.
Sichlete
und Bauernmarkt
BERN.
Die Landwirtschaftliche Organisation Bern und angrenzende Gebiete,
LOBAG, führt am kommenden Montag, 15. September 2003, auf dem
unteren Waisenhausplatz die traditionelle Sichlete mit Bauernmarkt
durch. Die Veranstaltung begleiten zwei Umzüge; die
"Itreichlete", in der oberen Altstadt, und der Alpabzug,
zwischen Allmend und Waisenhausplatz. Die "Itreichlete"
startet um 08.00 Uhr in der Neuengasse und führt über folgende
Route: Waisenhausplatz. Waaghausgasse - Käfiggässchen -
Amthausgasse - Bärenplatz - Waisenhausplatz. Der Alpabzug findet
zwischen 13.00 und ca. 13.45 Uhr statt und führt über folgende
Route: Kleine Allmend - Bolligenstrasse - alter Aargauerstalden - Nydeggbrücke - Nydegggasse -
Gerechtigkeitsgasse - Kramgasse - Kornhausplatz - Schmiedenplatz -
Zeughausgasse - Waisenhausplatz. Zwischen 18.00 und 18.45 Uhr
werden die Tiere auf die Kleine Allmend zurückgeführt, dies über
die folgende Route: Waisenhausplatz - Nägeligasse - Kornhausplatz
- Rathausgasse - Postgasse - Postgasshalde - Nydegggasse -
Nydeggbrücke - Bärengraben - alter Aargauerstalden -
Laubeggstrasse - Bolligenstrasse - Kleine Allmend.
Sicherheitssprengung
bei Grindelwald
GRINDELWALD.
Anfang
November 2003 wird im Gebiet „Haltisschwand“ bei Grindelwald
aus Sicherheitsgründen ein Felspfeiler gesprengt. Ab Montag, 22.
September 2003 beginnen die Vorbereitungsarbeiten für die
Sprengung. Die Kantonsstrasse wird mit einer Lichtsignalanlage
geschützt, die bei Gefahr den Verkehr stoppt.
Ein
Felspfeiler von rund 4'600 Kubikmetern bedroht im Gebiet
„Haltisschwand“ bei Grindelwald die Kantonsstrasse, die
BOB-Bahnlinie sowie die Strom- und Telefonleitungen. Der Pfeiler
wird, wie bereits angekündigt, am Montag, 3. November 2003
gesprengt.
Die
Vorbereitungsarbeiten für die Sprengung beginnen am Montag, 22.
September 2003 mit der Anbringung der Bohrlöcher. Aus
Sicherheitsgründen wird ab diesem Zeitpunkt eine
Lichtsignalanlage installiert, die mit der automatischen
Alarmanlage gekoppelt ist und bei Gefahr den Verkehr stoppt. Damit
die Kantonsstrasse und das Bahntrasse von herunterstürzenden
Felsmassen geschützt werden können, müssen beide mit einer
Schutzschicht abgedeckt werden. Die Kantonsstrasse wird deshalb ab
Mittwoch, 29. Oktober 2003 gesperrt. Die Zufahrt nach Grindelwald
wird im Einbahnverkehr über eine Notpiste gewährleistet. Die
BOB-Bahnlinie ist wegen Gleisunterhaltsarbeiten bereits ab Montag,
27. Oktober bis zum 15. November 2003 unterbrochen. Es besteht ein
Busersatzbetrieb.
Ab
Montag, 3. November bis und mit Dienstag, 4. November 2003 sind
die Kantonsstrasse und die Notpiste aus Sicherheitsgründen für
jeglichen Verkehr gesperrt. Der Bahnreisenden benützen in dieser
Zeit die Wengenernalpbahn (Kleine Scheidegg - Wengen –
Lauterbrunnen). Der lokale Personenwagenverkehr wird in
Zusammenarbeit mit der Bergschaft Scheidegg und dem Verkehrsdienst
der Polizei über die Grosse Scheidegg umgeleitet. Sollten
Nachsprengungen erforderlich sein, wird die Sperrung bis Mittwoch,
5. November 2003 verlängert.
Gesellschaft
zur Förderung der bernischen Wirtschaft: Geschäftsbericht 2002
genehmigt
BERN.
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den Geschäftsbericht mit
Jahresrechnung 2002 der Gesellschaft zur Förderung der bernischen
Wirtschaft genehmigt. Die Jahresrechnung 2002 schliesst mit einem
Gewinn von 343'000 Franken. Der Gewinn ist hauptsächlich durch
die Auflösung der pauschalen Rückstellungen von 300'000 Franken
entstanden. Der Bürgschaftsbestand per 31. 12. 2002 beträgt 1,3
Millionen Franken. Gemäss Statuten der Gesellschaft beträgt die
Haftung des Kantons mit 130'000 Franken 50 Prozent, diejenige der
Mitgliedbanken und der Gesellschaft 20 bzw. 30 Prozent. Die Geschäftsstelle
der Gesellschaft, die mit der Auszahlung der Förderbeiträge des
Kantons an Unternehmen betraut ist, ist bei der Wirtschaftsförderung
des Kantons Bern angesiedelt. Die Förderbeiträge des Kantons
sind jedoch nicht Bestandteil der Erfolgsrechnung der
Gesellschaft, sondern werden durch ein separates treuhänderisches
Konto abgewickelt.
Gesundheitsdirektion
gewährt Darlehen zur Überbrückungsfinanzierung der Kinderspitex
ZÜRICH.
Dem auf die Erbringung von spitalexternen Pflegeleistungen an
schwerkranken Kindern spezialisierten Verein Kinderspitex des
Kantons Zürich (kispex) drohte der Konkurs, da die Kosten der
Leistungserbringung durch die bisherigen Einkünfte nicht mehr
gedeckt sind. Neu soll der Verein deshalb auch Mittel der
Gemeinden und des Kantons beanspruchen können. Zur Überbrückungsfinanzierung
der Leistungen bis zur Etablierung des neuen Finanzierungsmodus
gewährt die Gesundheitsdirektion dem Verein ein zinsloses, rückzahlbares
Darlehen.
Erneut
leichte Zunahme der Arbeitslosigkeit
ZÜRICH.
Im
August erhöhte sich die Zahl der Stellensuchenden im Kanton Zürich
erneut leicht und liegt nun bei knapp unter 43?000. Damit ist der
bisherige Höchststand von Anfang 1998 wieder erreicht. Die
Arbeitslosenquote erhöhte sich von 4,5 auf 4,6 Prozent. Für die
kommenden Monate ist mit keiner Besserung zu rechnen.
Neun
kantonale Vorlagen an der Volksabstimmung
ZÜRICH.
Der Zürcher Regierungsrat hat beschlossen, den Stimmberechtigten
an der kantonalen Volksabstimmung vom 30. November 2003 folgende
neun Vorlagen zu unterbreiten:
Kantonsverfassung
(Änderung; Aufgabenteilung Kanton/Gemeinden)
Kantonsverfassung:
Neuregelung des Verhältnisses zwischen Kirchen und Staat (Änderung) Kirchengesetz Gesetz
über die Anerkennung von Religionsgemeinschaften
(Anerkennungsgesetz)
Gesetz für ein Polizei- und Justizzentrum Zürich
Gesundheitsgesetz
(Änderung; Abgabe von Medikamenten)
Gesetz
über die Teilrevision der Strafprozessgesetzgebung
Volksinitiative
«Mitspracherecht des Volkes in Steuerangelegenheiten»
(Maximalsteuerfuss 98 Prozent in der Verfassung)
Volksinitiative
«Schluss mit amtlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und
Eigentümer» (Abschaffung Handänderungssteuer)
Interventionsprojekt
gegen häusliche Gewalt wird weitergeführt
BERN.
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat beschlossen, das
Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt in den Jahren 2004
bis 2007 durch den Kanton weiterzuführen. Nach Kenntnisnahme des
zweiten Zwischenberichts der kantonalen Projektorganisation hat er
die Polizei- und Militärdirektion (POM) beauftragt, die
Zielsetzungen sowie die Besetzung der Gremien für die Weiterführung
bis Ende 2003 zu skizzieren. Die Leitung des Projekts wird
ebenfalls bei der POM liegen, die dafür eine 80 Prozent-Stelle
zur Verfügung stellt. Gestützt auf die Erfahrungen der Stadt
Bern sollen nun für den ganzen Kanton geeignete Interventionsabläufe
festgelegt und der Wissenstransfer in die Amtsbezirke und
Gemeinden gewährleistet werden. Das Berner Interventionsprojekt,
das im Jahr 2000 als Runder Tisch mit Expertinnen und Vertretern
von Stadt und Kanton initiiert wurde, hat zum Ziel, einen Veränderungsprozess
um Umgang mit häuslicher Gewalt in Gang zu setzen. Die Massnahmen
sollen nicht mehr ausschliesslich auf der Opferseite liegen,
sondern gezielt auch auf die Täterseite ausgerichtet sein.
Nutzung
des alten Frauenspitals durch die Uni: Regierungsrat beantragt
abgeänderten Kredit
BERN.
1998 hatte der Bernische Grosse Rat einen Kredit von 56,4
Millionen Franken für den Umbau des ehemaligen Frauenspitals für
die Bedürfnisse der Steuerverwaltung genehmigt. Geplant war die
Unterbringung der gesamten Steuerverwaltung in der Liegenschaft an
der Schanzeneckstrasse 1. Nun soll der Umbau helfen, die akuten
Raumprobleme der Universität zu beheben. Diese Lösung fügt sich
lückenlos in die räumliche Entwicklungsplanung für die
Universität Bern ein, die langfristig eine Konzentration auf vier
Standorte in der Länggasse ("Strategie 3012") anstrebt.
Die Kantonsregierung beantragt deshalb dem Grossen Rat einen neuen
Kredit von 38 Millionen Franken für den Umbau und die
anschliessende Nutzung der Schanzeneckstrasse 1 durch die
Universität. Der Beschluss des Grossen Rats ersetzt den
entsprechenden Grossratsbeschluss von 1998 und unterliegt dem
fakultativen Referendum. Der Bund beteiligt sich zu einem
erheblichen Mass an den Baukosten.
Landwirt
wird für BSE Verwechslung entschädigt
AARAU.
Nach eingehenden Verhandlungen, bei denen der Kanton Aargau
erfolgreich eine Vermittlerfunktion wahrnahm, einigten sich der
Landwirt Urs Probst, Laufenburg und der Schlachthof in einem
aussergerichtlichen Vergleich auf eine einmalige Entschädigungszahlung.
Ende
Mai 2001 kam es in einem Schlachthof bei der routinemässigen
Untersuchung zu einer Verwechslung der BSE Proben. Eine Kuh der
Familie Probst aus Laufenburg wurde dabei fälschlicherweise als
BSE-positiv bezeichnet. Nach Eingang dieser Meldung war das
Aargauische Veterinäramt aufgrund der tierseuchenpolizeilichen
Vorschriften verpflichtet, die Tötung von 7 weiteren Kühen zu
veranlassen. In der Folge stellte sich heraus, dass die
ausserkantonalen Behörden das Tier der Familie Probst zu Unrecht
als BSE-positiv bezeichnet haben. Die Familie Probst musste auf
Grund dieses Vorfalls während längerer Zeit den Verkauf von
Fleisch ab Hof einstellen, obwohl das Fleisch der Tiere aus dem
Betrieb Probst jederzeit hätte konsumiert werden dürfen. Die
ganze Familie wurde durch diesen Vorfall sowohl finanziell wie
auch menschlich hohen Belastungen ausgesetzt. Mit dem nun
abgeschlossenen Vergleich übernimmt der Schlachthof die
Verantwortung für den Fehler auch in finanzieller Hinsicht. Er
erstattet dem Landwirt eine einmalige Entschädigung für dessen
Umtriebe und beteiligt sich an den Anwaltskosten.
Das
Bundesamt für Veterinärwesen hat als Folge des
Verwechslungsfalles neue Massnahmen in Kraft gesetzt, die gewährleisten
sollen, dass eine Verwechslung der Proben im Schlachtbetrieb und
im Labor ausgeschlossen wird. Bis heute ist dieser Fall die einzig
bekannt gewordene Verwechslung von BSE - Proben in der Schweiz.
Strenge staatliche Bekämpfungsmassnahmen und ein intensives Überwachungsprogramm
stellen auf allen Stufen die Rindfleischproduktion sicher, so dass
der Genuss von Rindfleisch als unbedenklich empfohlen werden kann.
|