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Zusatzkredite
II. Serie 2003
ZÜRICH.
Der Zürcher
Stadtrat beantragt dem Gemeinderat mit der II. Serie 2003 Zusatzkredite von 17,8 Mio. Franken netto. Davon belasten 12,9 Mio.
Franken die Laufende Rechnung und 4,9 Mio. Franken die
Investitionsrechnung.
In
der Laufenden Rechnung belastet insbesondere die Sozialhilfe. Die
in den letzten Monaten stark gestiegene Fallzahl löst einen zusätzlichen
Bedarf von 22,6 Mio. Franken aus. Werden die mit der Sozialhilfe
verbundenen Mehrerträge berücksichtigt, verbleibt
eine Netto-Belastung von 11,6 Mio. Franken.
In
der Investitionsrechnung schlägt die unumgängliche
Instandsetzung des EDV- und Apparateraumes der Stadtpolizei mit
4,0 Mio. Franken zu Buche, die zudem die Erstellung eines
Fluchtweges und den Ersatz der Gaslöschanlagen umfasst.
Das
Total der Zusatzkredite I. und II. Serie beträgt 49,6 Mio.Franken
netto. Die Laufende Rechnung 2003 wird mit insgesamt 43,5 Mio.,
die Investitionsrechnung mit 6,1 Mio. Franken belastet. Die
Sozialhilfe allein führt zu einer Netto-Belastung der Laufenden
Rechnung von 23,9 Mio. Franken.
Stadtmarketing
weiterführen
WINTERHUR.
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat, das Stadtmarketing
Winterthur weiter zu führen und für die Jahre 2004 bis 2006 je
einen Beitrag von 400'000 Franken zu gewähren, insgesamt also 1,2
Millionen Franken. Damit bleibt der Aufwand der Stadt in der
bisherigen Grösse.
Die
gemischtwirtschaftlich finanzierte Vereinigung Stadtmarketing
besteht seit 1994 und bildete damals ein Novum in der Schweiz.
Nach anfänglichen Turbulenzen hat sich seither eine klare
Strategie durchgesetzt, die drei Ziele anvisiert: die Wirtschaftsförderung,
das Wohnstadtmarketing und die Bildung. Die Stadt hat mit dem
Stadtmarketing gute Erfahrungen gesammelt und möchte auf dessen
Dienste nicht mehr verzichten. Die paritätische Finanzierung
zwischen Stadt und Wirtschaft wurde bisher jeweils für eine
Periode von fünf Jahren geregelt. Angesichts des wirtschaftlichen
Umfeldes ist in Absprache mit den Partnern in der Wirtschaft
beschlossen worden, die Budgetperiode auf drei Jahre zu verkürzen.
Die
Verhandlungen mit den Wirtschaftsvertretern sind noch nicht endgültig
abgeschlossen. Im Gespräch ist zudem auch eine Beteiligung der
umliegenden Gemeinden, weil diese von der Tätigkeit des
Stadtmarketings ebenfalls profitieren.
(Stadt
Winterthur)
Schulversuch
mit der Grundstufe ab dem Schuljahr 2004/2005 bewilligt
ZÜRICH.
Der Zürcher Regierungsrat hat auf Schuljahrbeginn 2004/05 für fünf
Jahre einen Schulversuch mit der Grundstufe an der Volksschule
bewilligt. Maximal 40 Versuchseinheiten mit je drei
Grundstufenklassen können am Versuch teilnehmen. Die Kosten des
Versuchs betragen für den Kanton rund 9,4 Millionen Franken.
Neue
Verordnung über die Jägerprüfung
ZÜRICH.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich regelt die Bestimmungen über
die Jägerprüfung neu. Es wird eine Anwärterprüfung eingeführt,
um den Anfängern den Einstieg in die Jagd zu erleichtern. Wer die
Anwärterprüfung besteht, darf während der folgenden sechs Jahre
als Jagdgast im Kanton Zürich in Begleitung von einem Jagdpächter
oder Jagdaufseher jagen. Erst nach Erwerb der jagdpraktischen
Grundkenntnisse kann die eigentliche Jäger- oder die
Jagdaufseherprüfung absolviert werden.
Keine
städtischen Vorlagen
ZÜRICH.
Am Sonntag, 30. November 2003, kommen in Zürich keine städtische
Vorlagen zur Abstimmung. Hingegen werden die Stimmberechtigten über
neun kantonale Vorlagen zu befinden haben. Ebenfalls am 30.
November finden die Ersatzwahl eines Mitglieds des Bezirksgerichts
Zürich für den Rest der Amtsdauer 2002-2008 sowie ein allfälliger
2. Wahlgang für die Erneuerungswahl der zwei zürcherischen
Mitglieder des Ständerates für die Amtsdauer 2003-2007 statt.
Mehr
Beschäftigungsplätze für Arbeitslose
WINTERHUR.
Wegen der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit erhöht die
Koordinationsstelle für Arbeitsprojekte des Arbeitsamts
Winterthur (KAP) ihr Angebot an Beschäftigungsprogrammen und
Praktikas für Stellensuchende um 67 auf 303 Jahresplätze.
Nebst
30 neuen Einsatzplätzen in den Beschäftigungsprogrammen sollen
weitere 15 Praktikumsstellen geschaffen werden. Zudem wird das
Angebot in den Jugendprojekten „transit“ um zusätzliche 12
auf 81 Plätze erhöht; für Sozialhilfebeziehende werden zu den
bisherigen 60 Plätzen 10 weitere zur Verfügung gestellt.
Der
Stadtrat hat der Angebotserweiterung zugestimmt. Die Kosten werden
über die Arbeitslosenversicherung vom Bund übernommen; für die
Stadt fallen keine Mehraufwendungen an.
Die
Koordinationsstelle für Arbeitsprojekte (KAP) bietet bei länger
dauernder Erwerbslosigkeit eine breite Palette überbrückender
Beschäftigungs- und Trainingsprogramme an. In Werkstätten,
Papiermanufaktur, Velostation und Elektrorecycling sowie in
Praktikas in Wirtschaft und Verwaltung wird Stellensuchenden ermöglicht,
die Zeit bis sie eine neue Anstellung finden durch praxisnahe
Beschäftigung zu nutzen.
(Stadt
Winterthur)
Der
Kanton Thurgau zu Gast im Bundeshaus Bern- Entdeckung der Neuzeit
FRAUENFELD.
Der Kanton Thurgau präsentierte sich der übrigen Schweiz im
Bundeshaus in Bern als moderner und selbstbewusster Kanton. Aus
Anlass des Jubiläums zu seinem 200-jährigen Bestehen lud der
Kanton Thurgau am Mittwoch, 17. September, den Bundesrat und die
Bundesparlamentarierinnen und -parlamentarier zu einem Empfang im
Bundeshaus ein.
Aus
den Verhandlungen des Regierungsrates
Familien
und untere Einkommen entlasten
FRAUENFELD.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau schickt einen Entwurf über
die Änderung des Steuergesetzes in eine externe Vernehmlassung.
Dabei geht es in erster Linie um die Reform der
Familienbesteuerung und um notwendige Anpassungen im Bereich des
interkantonalen Steuerrechts.
Aus
den Verhandlungen des Regierungsrates
Familien
und untere Einkommen entlasten
FRAUENFELD.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau schickt einen Entwurf über
die Änderung des Steuergesetzes in eine externe Vernehmlassung.
Dabei geht es in erster Linie um die Reform der
Familienbesteuerung und um notwendige Anpassungen im Bereich des
interkantonalen Steuerrechts.
Entscheid
über die Vergabe des Ingenieurauftrages für die Westumfahrung
in Solothurn verschoben
SOLOTHURN.
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens Ende August 2003 ist
am 15. September 2003 beim Regierungsrat unaufgefordert eine
Eingabe des Projektteams "Key West" eingegangen, die aus
rechtlichen Gründen von der Vergabebehörde geprüft werden muss.
Es ist vorgesehen, das Beurteilungsgremium zur Stellungnahme
einzuladen. Entgegen der ursprünglichen Absicht kann der
Vergabeentscheid deshalb nicht mehr vor den Herbstferien erfolgen.
Dieser ist nun für den Oktober 2003 vorgesehen.
"Rotlicht
anno 1878" und "Warum schoss der Aepli?"
ST.
GALLEN. Aufgrund der überaus grossen Nachfrage am Jubiläumstag
des Kantons St.Gallen im vergangenen April veranstaltet das Amt für
Kultur in Zusammenarbeit mit dem Theater St.Gallen nochmals die
Theateraufführungen der historischen Verhörprozesse
"Rotlicht anno 1878" und "Warum schoss der
Aepli?" im Kantonsgerichtssaal im Regierungsgebäude. Die
Gerichtsszenarien werden am Donnerstag, 25. September, und am
Samstag, 27. September 2003, jeweils um 20 Uhr gespielt.
Architekturwettbewerbe
für die Universität St.Gallen sind entschieden
ST.
GALLEN. Die Gebäude der Universität St.Gallen müssen
saniert und erweitert werden. Zwei Architekturwettbewerbe für ein
neues Seminargebäude und eine Dreifachsporthalle sind jetzt
entschieden worden. Aus über 170 eingereichten Projekten machten
das Vaduzer Büro Hartmann Architektur + Design AG und das
Frauenfelder Büro Lauener + Baer + Architekten GmbH das Rennen.
Mitglieder der St.Galler Regierung und der HSG haben über die
Projekte und die Notwendigkeit einer erweiterten und sanierten HSG
orientiert.
Zwar
liege die Hauptaufgabe der Universität St.Gallen in Lehre und
Forschung, sagte Regierungspräsident Hans Ulrich Stöckling an
der Medienkonferenz vom Donnerstag, 18. September 2003. Doch darüber
hinaus bringe die HSG der Bevölkerung und Wirtschaft des Kantons
viele Vorteile. Mit nahezu 1000 Angestellten zähle sie zu den
zehn grössten Arbeitgebern im Kanton. "Menschen, die meist
im Kanton wohnen, Steuern zahlen, konsumieren", sagte der
Vorsteher des Erziehungsdepartements. Durch die HSG werde zusätzliches
Volkseinkommen generiert. Eine Studie habe diese Zahlungsströme
schon vor einigen Jahren auf 185 Mio. Fr. beziffert. "Im
Vergleich dazu sind die direkten Kosten von 21 Mio. Fr., die der
Kanton für die HSG zu tragen hat, bescheiden." Zudem
profitiere der Kanton vom internationalen Renommee der HSG. Auch
trage sie als eine der wichtigsten Ausbildungstätten im Kanton
zur Konkurrenzfähigkeit des Bildungs- und Wirtschaftsstandortes
St.Gallen bei. Aus diesen Gründen habe der Kanton alles Interesse
an einer zukunftsfähigen, starken Universität. Deshalb müsse
nun in die bauliche Infrastruktur investiert werden.
Weiterführung
der wirkungsorientierten Verwaltungsführung
SARNEN.
Der Obwaldner Regierungsrat setzt zur Weiterführung des
Projekts wirkungsorientierte Verwaltungsführung und
Parlamentsreform die restliche Projektorganisation ein, nachdem
die Projektgruppe Generelle Aufgabenüberprüfung aus Gründen der
Dringlichkeit bereits seit dem 20. August 2003 im Einsatz ist.
Bündner
Kulturpreise 2003 für Sylvia Caduff und Oscar Peer
CHUR.
Sylvia Caduff und Oscar Peer heissen die beiden Bündner Kulturpreisträger 2003. Die Preise sind mit je 20'000
Franken dotiert und werden an Sylvia
Caduff und Oscar Peer am 14. November im Rahmen einer
kleinen Feier im Grossratsgebäude in Chur
überreicht.
Bündner
Vorlagen
CHUR.
Am 30. November 2003 wird das Bündner Stimmvolk über elf
kantonale Sachvorlagen
abstimmen können. Neben der "Initiative zur Wahrung der
Chancengleichheit für Bündner Jugend" gelangt auch
ein Paket von zehn Vorlagen
zur Abstimmung, die im Zusammenhang mit der Sanierung des
Kantonshaushalts stehen:
-
Teilrevision des Gastwirtschaftsgesetztes für den Kanton
Graubünden
-
Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege
und der Betreuung von
Betagten und pflegebedürftigen Personen
(Krankenpflegegesetz)
-
Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die
Prämienverbilligung
-
Teilrevision des Gesetzes über Erwerb und Verlust des Kantons-
und Gemeindebürgerrechtes
(Bürgerrechtsgesetz)
-
Revision des Gesetztes für die Volksschulen des Kantons Graubünden
(Schulgesetz)
-
Revision des Gesetzes über die Kindergärten im Kanton Graubünden
(Kindergartengesetz)
-
Revision des Gesetzes über die Berufsbildung im Kanton Graubünden
(Kantonales Berufsbildungsgesetz)
-
Teilrevision des Gesetzes über die Erhebung einer Kultussteuer für
juristische Personen (Kultussteuergesetz)
-
Teilrevision des kantonalen Fischereigesetzes
-
Teilrevision des Strassengesetzes des Kantons Graubünden
Regierung
treibt Projekt für die "Porta Alpina" voran
CHUR.
Die Bündner Regierung hat beim Eidgenössischen Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK ein Gesuch
für die Finanzierung
der "Porta Alpina Sedrun" eingereicht.
Drei
Expertisen kommen im Wesentlichen zum Schluss, dass die
"Porta Alpina
Sedrun" wirtschaftlich interessant und baulich sowie
betrieblich machbar
ist. Die Bündner Regierung schlägt deshalb dem Bundesrat vor,
die "Porta Alpina Sedrun" und den
Gotthardbasistunnel 2013 gleichzeitig
in Betrieb zu nehmen. Zudem soll das UVEK eine
Finanzierungsvorlage zu Handen
der Eidgenössischen Räte ausarbeiten.
Die
Bündner Regierung misst dem Projekt aus volkswirtschaftlicher
Sicht eine hohe Bedeutung zu und erwartet in dieser Frage
ein starkes Engagement
vom Bund. Denn Graubünden musste als grösster Schweizer Kanton sowohl bei der Ostalpenbahn als auch bei der
Untertaglegung der Chur-Arosa-Bahn
und neuerdings auch mit der zeitlichen Zurückstellung des Hirzeltunnels immer wieder erfahren, dass seine
Verkehrs-Anliegen unberücksichtigt
blieben.
Der
Gotthard-Basistunnel Erstfeld-Biasca ist als Hauptbestandteil
der NEAT voll im Bau. In Sedrun erfolgt der Bau eines
Abschnitts über einen
800 Meter tiefen Schacht. Am Fusse des Schachtes wird eine
Multifunktionsstelle mit integrierter Nothaltestelle
errichtet. Aus der Region
Surselva stammt die Idee, diese Nothaltestelle zu einer
regulären, öffentlichen Haltestelle auszubauen. Zur
Unterstützung des Vorschlags
wurden im März 2000 auf nationaler Ebene und im März 2001 auf
kantonaler Ebene parlamentarische Vorstösse eingereicht,
die vom Bundesrat
respektive von der Bündner Regierung zur Prüfung
entgegengenommen wurden.
Nicht
verkehrssichere "Brummis"
BASEL.
Regelmässige Schwerverkehrskontrollen sind für die
Sicherheit im Strassenverkehr absolut notwendig. Dies zeigte sich
auch an der jüngsten derartigen Kontrolle, welche der Verkehrszug
der Kantonspolizei Basel-Stadt am Dienstag zusammen mit dem
Grenzwachtkorps an der Gemeinschaftszollanlage
Basel/St-Louis-Autobahn durchführte. Von den elf genau unter die
Lupe genommenen Fahrzeugen und deren Lenker mussten neun
beanstandet werden, was einer Beanstandungsquote von über 80
Prozent entspricht. So war ein ausländischer Chauffeur bereits
seit fast 19 Stunden pausenlos unterwegs. Ihm wurde die
Weiterfahrt untersagt. Ein Schweizer Chauffeur musste seine nicht
gesetzeskonforme Scheinwerfer- und Nebellichter-Batterie an Ort
und Stelle demontieren. Sechs Lastzüge wiesen Überhöhe auf, und
ein Lastwagen hatte abgefahrene Pneus.
Mobilität
im Einklang mit Ökologie - geht das?
LIESTAL.
Unter dem Motto "XunderwäX" feiert Liestal am Samstag,
20. September den europaweiten Aktionstag "in die Stadt ohne
mein Auto" mit einem Stadtfest. Das Lufthygieneamt beider
Basel und das Amt für Raumplanung werden mit einem Stand zum
Thema "Mobilität und Ökologie" ihren Teil beitragen.
Jedes
Jahr am 22. September wird in ganz Europa der autofreie Tag
gefeiert. Die Stadt Liestal feiert unter dem Motto "XunderwäX"
bereits am 20. September. In der Altstadt von Liestal findet ein
grosses Fest mit verschiedensten Attraktionen für gross und klein
statt. Der obere Teil der Altstadt ist zu diesem Zweck für den
Verkehr gesperrt. An vielen Ständen kann sich die interessierte
Bevölkerung zu den Themen umweltfreundliche Mobilität und
Gesundheit informieren. Überdies findet ein Wettbewerb statt.
Am
gemeinsamen Stand des Lufthygieneamtes beider Basel und des Amtes
für Raumplanung wird die Bevölkerung über die
Umweltauswirkungen der heutigen Mobilität informiert. Speziell
wird die Vision "Langsamverkehr" präsentiert, welche
zum Ziel hat, die Mobilität in den Städten und Agglomerationen
optimaler und sicherer zu gestalten.
Wer
Eco-Drive schnuppern möchte, für den steht ein Fahrsimulator zum
Test bereit. Begleitet von einem versierten Fahrlehrer können
auch Sie sich dort hinter das Lenkrad setzen und den neuen
Fahrstil ausprobieren.
Zuschüsse
an Gemeinden mit hohen Zentrumslasten
BERN.
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat gestützt auf das
Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) die Zuschüsse
an folgende Gemeinden mit überdurchschnittlich hohen Zentrumslast
für das Jahr 2003 wie folgt festgelegt: Bern erhält 32,120
Millionen Franken, Biel 8,730 Millionen Franken und Thun 1,250
Millionen Franken. Die Abgeltungen erfolgen zu drei Vierteln durch
den Kanton und zu einem Viertel durch die Gemeinden der jeweiligen
Agglomeration. Weiter werden für das Jahr 2003 an 154 Gemeinden mit hoher Gesamtsteueranlage Zuschüsse von insgesamt 11,5
Millionen Franken entrichtet. Acht Gemeinden erhalten zudem im
Rahmen der Sonderfallregelung Zuschüsse von insgesamt 1,188
Millionen Franken.
Grossveranstaltung
in Bern - Innenstadt gesperrt
BERN.
Am kommenden Samstag, 20. September, findet in der Berner
Innenstadt zwischen 13.30 und ca. 16 Uhr eine Grossveranstaltung
zum Thema „Hände weg von unserer AHV“ statt. Die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Grossanlasses besammeln sich um
13.30 Uhr auf der Schützenmatte. Sie begeben sich auf der
folgenden Route zum Aargauerstalden, wo um 15.30 Uhr die
eigentliche Veranstaltung stattfindet.
Umzugsroute:
Schützenmatte – Bollwerk – Speichergasse – Waisenhausplatz
– Bärenplatz – Amthausgasse – Theaterplatz – Kramgasse
– Gerechtigkeitsgasse – Nydegggasse – Nydeggbrücke –
Aargauerstalden.
Ab
8 Uhr wird die Schützenmatte, ab 11 Uhr das Bollwerk und die
Zufahrtsstrassen dazu (Tiefenaustrasse, Neubrückstrasse und
Lorrainebrücke) gesperrt. Sämtliche übrigen Zufahrtsachsen in
die Innenstadt werden ab ca. 12 Uhr bis ca. 16 Uhr gesperrt. Während
des Umzuges wird auch der öffentliche Verkehr teilweise für
kurze Zeit zum Stillstand kommen. Der Aargauerstalden bleibt von 8
Uhr bis ca. 18 Uhr und der Muristalden von 12 Uhr bis ca. 18 Uhr
gesperrt. Ebenfalls ab 8 Uhr wird am Samstag der Aargauerstalden
mit einem Halteverbot belegt. Anwohner mit Parkkarte werden
dringend gebeten, ihre Autos frühzeitig wegzustellen. Die Papiermühlestrasse
bleibt am Samstag, ab ca. 12 Uhr bis ca. 18 Uhr, als Parkraum für
die Reisecars der Teilnehmenden reserviert.
Die
Innenstadt wird am Samstag praktisch komplett für den privaten
Verkehr gesperrt. Die Stadtpolizei Bern empfiehlt deshalb der Bevölkerung
dringend, am Samstag mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in die
Stadt zu gelangen. Allerdings wird auch der öffentliche Verkehr
eingeschränkt sein – welche Haltestellen Bern Mobil bedient,
entnehmen Sie bitte den Anzeigetafeln vor Ort und den Durchsagen
in den Fahrzeugen.
Regierungsrat
genehmigt Subventionsverträge mit fünf Kulturinstitutionen
in der Stadt Bern
BERN.
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat für die Jahre 2004 bis
2007 die Subventionsverträge der regionalen Kulturkonferenz Bern
(RRK) mit folgenden bedeutenden Kulturinstitutionen in der Stadt
Bern genehmigt: Stadttheater Bern, Stiftung Berner
Symphonie-Orchester, Kunstmuseum Bern, Bernisches Historisches
Museum und Stiftung Paul Klee-Zentrum. Mit der Genehmigung der
Verträge ergeben sich für den Kanton Bern folgende jährliche
Beitragsleistungen:
Für
die Theatergenossenschaft Bern 11,820 Millionen Franken
Für
die Stiftung Berner Symphonie-Orchester 5,970 Millionen Franken
Für
die Stiftung Kunstmuseum Bern 2,960 Millionen Franken
Für
die Stiftung Bernisches Historisches Museum 2,020 Millionen
Franken
Für
die Stiftung Paul Klee-Zentrum 1,6 Millionen Franken
Mit
der Revision des Kulturförderungsgesetzes von 1995 wurde die
Finanzierung bedeutender Kulturinstitutionen zur gemeinsamen
Aufgabe der Zentrumsgemeinden, des Kantons und der umliegenden
Gemeinden erklärt. Die Leistungsaufträge und die damit
verbundenen Abgeltungen der Finanzierungsträger sind in
Subventionsverträgen geregelt, die von der regionalen
Kulturkonferenz ausgearbeitet werden. Der Regierungsrat kann die
Subventionsverträge genehmigen und für verbindlich erklären,
wenn die Zentrumsgemeinde, die betroffenen Kulturinstitutionen und
mindestens zwei Drittel der umliegenden Gemeinden den Verträgen
zugestimmt haben. In der Region Bern trifft dies für 58 von 84
beitragspflichtigen Gemeinden zu.
Vier
neue Naturschutzgebiete
BERN.
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat in folgenden Gemeinden
vier Hochmoorgebiete von nationaler Bedeutung unter Naturschutz
gestellt:
Guggisberg/Rüschegg:
Neu unter Schutz stehen die beiden Hochmoore „Sortel“ und
„Grossfischbächen“ im Gurnigelgebiet mit einer Gesamtfläche
von 18 Hektaren. Ihre Kernzonen werden durch Abzäunung besser
geschützt. Die Langlaufloipe in diesem Gebiet wird verlegt. Auf
einer Teilfläche mit reinem Fichtenbestand werden die Bäume
gerodet.
Oberlangenegg:
Neu unter Schutz steht das 74 Aren grosse Hochmoor „Fischbachmösli“.
Das Moor ist der letzte Rest eines viel grösseren Moorgebiets mit
typischer Vegetation. Damit das Moor erhalten werden kann, darf
die Kernzone künftig nicht mehr genutzt werden. Die Pufferzonen dürfen
nur ohne Dünger bewirtschaftet werden. Die Wasserverhältnisse
werden verbessert und eine verheidete Teilfläche gerodet.
Oberried:
Neu unter Schutz steht das rund 25 Hektaren grosse Hochmoor auf
der Mirrenegg. Die Kernzonen werden durch Abzäunung besser geschützt
und die Entwässerungsgräben zugeschüttet. Im zentralen
Hochmoorbereich werden die Bäume und Büsche gerodet.
Schangnau:
Neu unter Schutz stehen die Hochmoore westlich des Bütlerschwandgrabens.
Die Gesamtfläche umfasst 19 Hektaren. Zum Schutz der Moore sollen
das Vieh von der Kernzone fern gehalten und der
Bewirtschaftungsweg verlegt werden. Die früher angelegten Entwässerungsgräben
werden mit einfachen Mitteln aufgestaut.
Konzept
für die Übernahme der Spitäler erfolgreich ausgehandelt
BERN.
Erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen zwischen dem Kanton und
dem Verband Bernischer Gemeinden (VBG): Das Konzept für die Übernahme
der Regional- und Bezirksspitäler im Rahmen des neuen
Spitalversorgungsgesetzes steht. Darin konnten die Forderungen des
VBG und der relativ enge finanzielle Spielraum des Kantons
weitgehend berücksichtigt werden. Der Kanton bezahlt eine
massvolle Abgeltung für die Übernahme. Die Gemeinden werden
gleichzeitig von der Zwangsmitgliedschaft bei Spitalträgerschaften
entbunden.
Kantonsbeitrag
für Gefahrenkarten in diversen Gemeinden
BERN.
Für die Erstellung von Gefahrenkarten und die Entwicklung von
Empfehlungen für Schutzmassnahmen sowie allfällige
Nutzungsauflagen in den Bereichen Hochwasser, Murgang, Übersaarung
und Rutschung in den Gemeinden Arch, Biel, Büetigen, Büren an
der Aare, Busswil bei Büren, Dotzigen, Grossaffoltern, Leuzigen,
Lyss, Meienried, Moutier, Oberwil bei Büren, Rapperswil, Rüti
bei Büren, Schüpfen und Seedorf hat der Regierungsrat des
Kantons Bern einen Kantonsbeitrag von 125'000 Franken bewilligt.
Damit werden retrospektive Ereigniskataster und Gefahrenkarten für
diese Gemeinden erstellt. Diese Unterlagen sind zwingender
Bestandteil bei Beitragsgesuchen an den Bund für präventive
Schutzmassnahmen. An den Gesamtkosten von 598'000 Franken
beteiligen sich der Bund mit 418'000 Franken und die Gemeinden mit
53'000 Franke
Kanton
Bern begrüsst Präventionsbemühungen des Bundes in der
revidierten Tabakverordnung
BERN.
Die seit 1995 geltende Tabakverordnung des Bundes soll im
Rahmen einer Totalrevision überarbeitet und verschärft werden.
Dabei sollen in Anlehnung an die europäischen Richtlinien
namentlich die Deklarationsvorschriften detaillierter und die
Warnhinweise schärfer werden. Die bernische Kantonsregierung begrüsst
die konsequente Umsetzung des nationalen Programms zur Tabakprävention
in der revidierten Verordnung. Gleichzeitig bedauert er, dass
dabei dem Jugendschutz nicht mehr Gewicht beigemessen werden kann.
Er fordert deshalb vom Bund, die Revision des Lebensmittelgesetzes
an die Hand zu nehmen, um die Werbestimmungen zu verschärfen.
Initiative
5 statt 7 Gemeinderatsmitglieder
BERN.
Der Berner Gemeinderat will nach wie vor die Anzahl der
Gemeinderatsmitglieder von sieben auf fünf reduzieren. Er
beantragt deshalb dem Stadtrat die Zustimmung zur Initiative
"5 statt 7 Gemeinderatsmitglieder". Angesichts der zu
erwartenden ablehnenden Haltung des Stadtrats unterbreitet der
Gemeinderat jedoch dem Stadtrat neben einer Botschaft mit
zustimmendem auch eine mit ablehnendem Antrag.
Gemeinderat
verabschiedet Reglement über die politischen Rechte
BERN.
Nach Abschluss der Vernehmlassung hat der Gemeinderat der
Stadt Bern das Reglement über die politischen Rechte überarbeitet.
Er hat nun die definitve Vorlage zuhanden Stadtrat und
Stimmberechtigte verabschiedet. Es ist vorgesehen, die
Volksabstimmung am 8. Februar 2004 durchzuführen.
Gemeinderat
kommt auf seinen Entscheid zurück
BERN.
Am 13. August 2003 hat der Gemeinderat beschlossen, das Gesuch
für die Einrichtung der Kindertagesstätte "MiMundo" am
Waffenweg 21 abzulehnen. Bei diesem Entscheid gab die Erhaltung
des bestehenden Wohnraums den Ausschlag. In der Zwischenzeit
wurden im Stadtrat Vorstösse in diesem Zusammenhang behandelt und
eingereicht. Dies hat den Gemeinderat dazu bewogen, eine neue
Lagebeurteilung vorzunehmen.
Der
Entscheid über die Bewilligung einer Kinderbetreuungsstätte in
einer zuvor zu Wohnzwecken genutzten Wohnung bedarf immer einer
Interessenabwägung. Gemäss Gesetz über die Erhaltung von
Wohnraum (WerG) kann die Bewilligung erteilt werden, wenn das
Interesse des Grundeigentümers oder der Öffentlichkeit gegenüber
dem allgemeinen Interesse am Weiterbestand des Wohnraums eindeutig
überwiegt. Die Bewilligung von Umnutzungen von Wohnraum gehört
in die Zuständigkeit der Baubewilligungsbehörde. Daran ändern
auch überwiesene Motionen oder Richtlinienmotionen nichts. Fest
steht aber auch, dass der Stadtrat, der die Stimmberechtigten repräsentiert,
in der Frage Kindertagesstätten oder Erhaltung von Wohnraum die
Kinderbetreuung höher gewichtet. Er vertritt damit mehrheitlich
die Meinung, dass im Falle von Kinderbetreuungsstätten das öffentliche
Interesse über dem Interesse nach Erhaltung von Wohnraum steht.
Bei
seiner neuen Lagebeurteilung ist der Gemeinderat zum Schluss
gekommen, dass nach wie vor jeder Fall einzeln geprüft werden
muss. Für die Beurteilung künftiger Gesuche wurde bekanntlich am
13. August eine Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung von klaren
Kriterien (baulich, planerisch usw.) beauftragt. Beim Waffenweg 21
hat der Gemeinderat beschlossen, die Einrichtung der Kindertagesstätte
"MiMundo" zu bewilligen.
Umbau
und Renovation des Amtshauses Muri
MURI.
Nach eineinhalbjähriger Bauzeit bezogen die Amtsstellen von
Kanton und Gemeinde im Juli 2003 die renovierten Räumlichkeiten
des Amtshauses Muri. Am Samstag, 20. September 2003, zwischen
10.00 und 15.00 Uhr, kann das restaurierte Amtshaus mit seinem
neuen Dienstleistungsangebot im Rahmen eines “Tages der offenen
Tür“ besichtigt werden.
Gemeinderat
erteilt Gemeindebürgerrecht
HERISAU.
Der Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat eine
vorläufige Verordnung über die Zuständigkeit für die Erteilung
des Gemeindebürgerrechts erlassen. Danach wird ausländischen
Staatsangehörigen das Gemeindebürgerrecht vom Gemeinderat
verliehen. In Gemeinden mit einem Gemeindeparlament kann diese
Befugnis in der Gemeindeordnung dem Gemeindeparlament übertragen
werden. Der Regierungsrat reagiert damit auf zwei
Bundesgerichtsentscheide, in denen Einbürgerungen an der Urne als
verfassungswidrig erklärt wurden.
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