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Werbeaufwand
im August erstmals gestiegen
ZÜRICH.
Im August sind die Bruttowerbeausgaben in der Schweiz gegenüber
dem Vorjahr um 1,3 % gestiegen. Es ist das erste Mal im laufenden
Jahr, dass der Werbeforscher Media Focus eine positive Entwicklung
präsentieren kann. Einen überraschend hohen Zuwachs (20,3 %)
melden vor allem die Publikumszeitschriften. Auch die
Fachzeitschriften legten zu (5,4 %), während die Tageszeitungen
als dritter Printsektor mit minus 9,1 % einen weiteren schlechten
Monat verzeichneten. Das Fernsehen erzielte 18,4 % mehr Werbeumsätze
und gelangt damit übers ganze bisherige Jahr in die Pluszone (1,4
%). Wachstum gabs auch beim Radio (4,5 %) und beim Kino (6,4 %).
Das Plakat verlor 5,6 %. Für Internetwerbung wurden im August
brutto 1,07 Millionen Franken aufgewendet. Diese Zahl liegt 50,5 %
unter jener vom Vorjahresmonat. Allerdings sind die beiden Jahre
nicht direkt vergleichbar, da die Erhebungsmethode geändert wurde
und die neuen Zahlen nicht vollständig sind. Dies zeigt deutlich
ein Vergleich mit dem Media-Focus-Trendbericht vom Juli: Im August
wurden die Ergebnisse aller Monate nachgebessert. Für den Juli z.
B. weist Media Focus jetzt 963'000 statt 634'000 Franken aus, 15,5
% mehr statt 24 % weniger als im Vorjahr.
Bundesanwaltschaft
ermittelt in Zusammenhang mit mutmasslich illegalen Methoden bei
Drogenermittlungen in den Neunziger Jahren
BERN.
Die Bundesanwaltschaft führt in Zusammenhang mit mutmasslich
illegalen Vorgehensmethoden bei internationalen
Polizeiermittlungen im Drogenbereich Mitte der Neunziger Jahre
seit mehreren Monaten ein gerichtspolizeiliches
Ermittlungsverfahren. Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene
Personen im In- und Ausland einvernommen. Eine Person wurde in
Untersuchungshaft genommen.
Die
Bundesanwaltschaft führt dieses anfangs April dieses Jahres eröffnete
gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen
des Verdachts der Geldwäscherei, Korruption und Verstössen gegen
das Betäubungsmittelgesetz. Während der Neunziger Jahre
arbeiteten brasilianische, französische, italienische und
schweizerische Drogenermittler eng mit einem Netz von Informanten
zusammen, die als Kontaktpersonen zwischen Drogenlieferanten und
–abnehmern selbst im Drogenhandel tätig waren. Diese
Informanten genossen auf polizeilicher Seite gewisse Privilegien
und ermöglichten im Gegenzug die Durchführung polizeilicher
Operationen im Rahmen verdeckter Ermittlungen im internationalen
Kontext, an welcher auch Schweizer Polizeikräfte beteiligt waren.
Es besteht der Verdacht, dass es im Rahmen solcher Operationen auf
Seiten der Polizeikräfte zu illegalen Handlungen kam.
Entsprechende Informationen, basierend auf den Aussagen mehrerer
Zeugen, liegen der Bundesanwaltschaft seit Frühjahr 2003 vor und
führten zur Eröffnung dieses Verfahrens. Es sollen anfangs und
Mitte der Neunziger Jahre namentlich von der Polizei
sichergestellte Drogen erneut verkauft worden und entsprechende
Drogengelder unter anderem in die Taschen Dritter, d.h. der an den
verdeckten Ermittlungen beteiligten Informanten geflossen sein.
Beim Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft geht es nun
darum, die Hinweise auf ungesetzliche Vorgehensmethoden im Rahmen
der internationalen Drogenermittlungen auf strafrechtliche
Relevanz zu prüfen und die Rolle der daran Beteiligten in der
Schweiz bzw. von der Schweiz aus zu klären.
Im
Rahmen der Ermittlungen sind im In- und Ausland mehrere Personen
zur Sache befragt worden. Eine Person wurde im Anschluss an eine
Einvernahme am Donnerstag letzter Woche in Untersuchungshaft
genommen. Es handelt sich dabei um einen Mitarbeiter des
Bundesamts für Polizei, welcher am gleichen Tag vom Dienst
suspendiert wurde. Das Verfahren der Bundesanwaltschaft bezieht
sich allerdings nicht auf die heutige Arbeitstätigkeit des
Betroffenen innerhalb der Bundeskriminalpolizei, bei welcher
dieser vor knapp zwei Jahren als Ermittler angestellt worden war,
sondern auf seine frühere Tätigkeit. Es gilt für ihn die
Unschuldsvermutung.
Schweiz
im Davis-Cup ausgeschieden
MELBOURNE.
Nachdem der Schweizer Wimbledon-Sieger Roger Federer seine
Partie gegen Lleyton Hewitt in der Davis-Cup-Halbfinalbegegnung
gegen Australien in fünf dramatischen Sätzen verloren hatte,
stand Australien mit 3 : 1 Siegen vorzeitig als
Finalteilnehmer fest.
Revision
des Betäubungsmittelgesetzes
BERN.
Am 24. September 2003 befasst sich der Nationalrat mit der
Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Die Eidgenössiche
Kommission für Jugendfragen (EKJ) spricht sich für die
vorgeschlagenen Änderungen im Betäubungsmittelgesetz aus. Diese
Revision ebnet den Weg zu einer glaubwürdigen und realitätsnahen
Drogenpolitik. Das Gesetz schafft, unter der Voraussetzung der
Einführung eines starken Jugendschutzes und einer verstärkten Prävention,
klare Regulierungen für Jugendliche, für Strafverfolgungsorgane
und pädagogische Fachleute.
Die
Eidgenössische Kommission für Jugendfragen (EKJ) hat sich im
Vorfeld der anstehenden Debatte im Nationalrat erneut mit der
Revision des Betäubungsmittelgesetzes auseinandergesetzt. Aus
Sicht von Fachleuten aus dem Jugendbereich weist sie auf folgende
wichtige Punkte hin: Die Diskussion um Strafbefreiung des
Cannabiskonsums hat gezeigt, dass einer Verharmlosung des
Cannabisrauchens entschieden entgegengetreten werden muss. Nichts
desto trotz sprechen aus Sicht der EKJ und auf dem Hintergrund der
Erfahrung aus vielfältigen Lebenszusammenhängen von Jugendlichen
mehrere Gründe für eine Entkriminalisierung des Konsums von
Cannabis.
Oxy
jetzt im Wilden Westen: Smoke Attack 2
BERN.
Das Bundesamt für Gesundheit setzt seine
Sensibilisierungskampagne und Präventionstätigkeit diesen Herbst
mit einer neuen Version des Computerspiels Smoke Attack fort. Das
Spiel kann ab dem 22. September gratis von der Homepage
www.rauchenschadet.ch heruntergeladen werden.
Daniel
Schneider neuer Leiter des Jugendradios Virus
BASEL.
Der neue Leiter des Jugendsenders Virus von Schweizer Radio
DRS steht laut Informationen des Senders fest: Daniel
Schneider (41) wird Nachfolger von François
Mürner, der seit diesem Monat bei DRS'3 für die Leitung
von Moderation und
Layout verantwortlich ist.
Sparprogramm:
Ständerat will die Direktzahlungen nicht kürzen
BERN.
Das Entlastungsprogramm 2003 hat den Ständerat fast
unbeschadet überstanden. Das Programm soll über die Jahre 2004
bis 2007 den Bundeshaushalt insgesamt um 6,5 Milliarden Franken
entlasten.
Bei
der Landwirtschaft schlug die Kommission vor, die vom Bund
geplante Abstufung der Direktzahlungen nach Fläche und Tierzahl
statt ab nächstem Jahr erst ab 2008 abzuschaffen. Damit müssten
bei den Direktzahlungen pro Jahr 30 Millionen Franken weniger
gespart werden. Das Plenum nahm aber den Vorschlag des
CVP-Politikers Peter Bieri aus Zug an, bei den Direktzahlungen gar
nicht zu sparen. Die konkreten Auswirkungen dieses Entscheids
bleiben unklar.
Bieri
schlug vor, in den Jahren 2005 und 2006 sogar je 35 Millionen
Franken weniger zu sparen als vom Bundesrat geplant. Die
Direktzahlungen würden die landwirtschaftlichen Leistungen für
die Allgemeinheit - wie Landschaftspflege - begleichen und sollten
deshalb nicht vom Bundeshaushalt abhängig sein. Auch handle es
sich bei den Direktzahlungen um ein WTO-taugliches Mittel.
Ergänzende
Vernehmlassung zur Waffenregistrierung
BERN.
Das EJPD hat am Montag eine ergänzende Vernehmlassung zur
Erfassung von Feuerwaffen in der Schweiz lanciert. Damit sollen präzisere
Aufschlüsse über die Realisierung einer allgemeinen
Waffenregistrierung erhalten werden.
Die
Forderung nach einer Erfassung und Registrierung von Feuerwaffen
wurde im Rahmen der im Dezember 2002 abgeschlossenen
Vernehmlassung zur Waffengesetzrevision von mehreren
Vernehmlassern gestellt; andere verlangten, auf jegliche Regelung
des Waffenbesitzes zu verzichten.
Um
zu dieser Thematik klarere Aussagen zu erhalten, hat Bundesrätin
Ruth Metzler-Arnold beschlossen, eine ergänzende Vernehmlassung
zu lancieren. Darin wird ein konkreter Vorschlag zur Diskussion
gestellt, der aufzeigt, welche Ziele und Zwecke damit verfolgt
werden und wie die Registrierung von Feuerwaffen organisiert und
durchgeführt werden könnte.
Mit
dem Erfassen des Waffenbesitzes könnte jede Waffe von den
Polizei- und Zollbehörden dem aktuellen bzw. legalen Besitzer
zugeordnet werden, was bei Verlust der Waffe oder deren
Verwicklung in einen Delikt erforderlich ist. Zudem können sich künftige
Käufer vergewissern, dass sie die Waffe vom rechtmässigen Eigentümer
erwerben.
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