Reduktion der Aufgaben und Leistungen: Regierungsrat verabschiedet erste Vorlagen an den Grossen Rat

BASEL. Der Basler Regierungsrat legt dem Grossen Rat im Rahmen des Massnahmenpakets zur Reduktion der Aufgaben und Leistungen die ersten vier Anträge vor. Weitere Vorlagen werden später folgen.

Rund eine Million Franken für Investitionsvorhaben des Schauspielhauses

ZÜRICH. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, aus dem Fonds für gemeinnützige Zwecke dem Schauspielhaus Zürich für dringende Investitionen in technische Einrichtungen einen Betrag von rund einer Million Franken zu bewilligen.

Züspa 2003 eröffnet

ZÜRICH. In Zürich ist heute morgen die 54. Züspa eröffnet worden. Bis zum 5. Oktober zeigen mehr als 500 Aussteller ihre Angebote. Ehrengast ist das Freiburgerland. Erwartet werden rund 150 000 Besucher.

Neuer Chef der kantonalen Kriminalpolizei

ZÜRICH. Der bisherige Chef der kantonalen Kriminalpolizei und erste Stellvertreter des Kommandanten, Oberstleutnant Georges Dulex, tritt auf den 31. März 2004 in den Ruhestand. 

Neue Taxordnung für das Kantonsspital Winterthur

ZÜRICH. Der Zürcher Regierungsrat hat eine neue Taxordnung für das Kantonsspital Winterthur (KSW) erlassen. Die neue Regelung kommt hauptsächlich für Spitalbehandlungen auf der halbprivaten oder privaten Abteilung des KSW zum Tragen.

Lehrstellenabbau in gefragten Dienstleistungsberufen

ZÜRICH. Im Kanton Zürich herrscht Lehrstellenmangel. Durchschnittlich bewerben sich zwölf Jugendliche für jeden ausgeschriebenen Ausbildungsplatz. Besonders gefragt sind Dienstleistungsberufe.

Drei Millionen Franken für die Zürcher Festspiele

ZÜRICH. Der Regierungsrat des Kantons Zürich beantragt dem Kantonsrat, aus dem Fonds für gemeinnützige Zwecke der Stiftung Zürcher Festspiele für die Jahre 2004 bis 2006 einen Beitrag von jährlich einer Million Franken zu bewilligen.

Neue Verordnung regelt die Nutzung von

Internet und E-Mail für die Angestellten des Kantons

ZÜRICH. Der Regierungsrat hat eine Verordnung erlassen, die für die Mitarbeitenden des Kantons Zürich und seiner unselbstständigen Anstalten die Nutzung von Internet und E-Mail regelt.

65 Prozent sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs

ZÜRICH. Von  der Volkszählung 2000 wurden rund 125'000 in der Stadt Zürich wohnhafte Erwerbstätige erfasst, welche als Binnenpendelnde an ihren Arbeitsplatz in der Limmatstadt gelangen.

Zusätzliche Lehrstellen

WINTERTHUR. Wegen der angespannten Situation auf dem Lehrstellenmarkt sind bei der Stadtverwaltung auf August 2003 zusätzliche 27 Ausbildungplätze geschaffen worden. Der Stadtrat hat nun davon Kenntnis genommen, dass 23 dieser neuen Lehrstellen besetzt werden konnten.

Strassenverkehr: "Vortritt"  

BERN. Auf die Verkehrssicherheitsaktion "Achtung Abstand" vom vergangenen Frühling folgt nächsten Dienstag die jüngste Kampagne der Stadtpolizei Bern und des Stadtplanungsamtes: "Vorsicht Vortritt".

Gebäude und Wohnungen

BERN. Zwischen 1990 und 2000 nahmen die bewohnten und bewohnbaren Gebäude in der Stadt Bern um 0,5 % auf 14 034 zu. Die Anzahl Wohnungen stieg um 1,9 % auf 72 334 Einheiten. 88,5 % der Wohnungen werden in Miete oder von Genossenschafterinnen oder Genossenschaftern und 10,9 % im Wohneigentum bewohnt.

Pro Person über 44 Quadratmeter Wohnfläche.

SOLOTHURN. Die neu aufgelegte Steuerstatistik des Kantons Solothurn über die Steuerjahre 1995 bis 2000 zeigt ein deutliches Wachstum der steuerbaren Bemessungsfaktoren im Kanton Solothurn auf.

Integration der Tarifverbünde Olten und Aargau zur A-Welle

SOLOTHURN. Der Regierungsrat hat der Integration des Tarifverbundes Olten in den Tarifverbund A-Welle auf den Fahrplanwechsel vom Dezember 2004 zugestimmt und das Amt für Verkehr und Tiefbau (AVT) mit der Mitwirkung am neuen Gesellschaftsvertrag und am Organisationsreglement beauftragt.

Behindertengleich- stellungsgesetz

CHUR. Das Behindertengleichs- tellungsgesetz tritt im Januar 2004 in Kraft.  Zwei Verordnungen regeln die Details: eine davon die Anforderungen an  einen behindertengerechten öffentlichen Verkehr. Die andere liegt im  Entwurf vor und regelt unter anderem die Aufgaben des  Behindertengleich- stellungsbüros, des Natur und des Heimatschutzes gewichtet  werden müssen.

Integrationsbemühungen dort, wo sie Sinn machen

CHUR. Der Bund will die gesellschaftliche Akzeptanz und die finanzielle  Unabhängigkeit von Ausländerinnen und Ausländern, die nur vorläufig in  der Schweiz aufgenommen worden sind, verbessern. Sie sollen so genannte  "Integrationsleistungen" beziehen können.

Tarifverbunde Olten und Aargau schliessen sich zusammen

AARAU. Der Tarifverbund Olten wird auf Dezember 2004 in den Tarifverbund Aargau integriert. Dies haben die Regierungen der Kantone Aargau und Solothurn beschlossen. Damit fällt die Tarifgrenze zwischen den beiden Kantonen, und das Sortiment an Fahrausweisen wird gestrafft.

25. September 2003

Reduktion der Aufgaben und Leistungen: Regierungsrat verabschiedet erste Vorlagen an den Grossen Rat

Der Basler Regierungsrat legt dem Grossen Rat im Rahmen des Massnahmenpakets zur Reduktion der Aufgaben und Leistungen die ersten vier Anträge vor. Weitere Vorlagen werden später folgen. Damit soll der Ordentliche Nettoaufwand (ONA) bis zum Jahr 2006 um insgesamt 100 Millionen Franken pro Jahr gesenkt werden

BASEL. Der Regierungsrat hat Anfang dieses Jahres entschieden, Massnahmen zur Reduktion der Aufgaben und Leistungen in die Wege zu leiten.

Die Zielsetzung des Massnahmenpakets, das der Öffentlichkeit im Juni 2003 vorgestellt wurde, besteht vorerst in einer nachhaltigen Reduktion des Ordentlichen Nettoaufwands (ONA) um 100 Millionen Franken für die Jahre 2003 - 2006.

Das vom Regierungsrat erarbeitete Massnahmenpaket enthält knapp 200 Einzelmassnahmen aus 32 der 47 Aufgaben- und Ressourcenfelder des Politikplans. Es wird ergänzt durch weitere Reduktionsvorgaben an die Departemente. Die grosse Mehrheit der Einzelmassnahmen fällt in die Kompetenz des Regierungsrates. 19 Einzelmassnahmen des Massnahmenpakets fallen aber in die Kompetenz des Grossen Rates. Von diesen werden zehn Einzelmassnahmen in vier Vorlagen jetzt dem Grossen Rat zusammen vorgelegt. Weitere Einzelmassnahmen aus den Bereichen Kultur, Jugend/Familie, Standortförderung, Straf- und Massnahmenvollzug und Rheinhäfen werden dem Grossen Rat später vorgelegt.

Die ersten vier Parlamentsvorlagen (Ratschläge) des Massnahmenpakets, die dem Grossen Rat jetzt unterbreitet werden, betreffen die Bereiche:

unentgeltliche Bestattung (1 Vorlage mit 3 Einzelmassnahmen),

Sozialwesen (2 Vorlagen mit 5 Einzelmassnahmen).

öffentlicher Verkehr (1 Vorlage mit 2 Einzelmassnahmen)

Formell wird dem Grossen Rat für jede Vorlage dieses ersten Pakets ein separater Grossratsbeschluss beantragt, der je für sich referendumsfähig ist. Der Regierungsrat hält aber fest, dass alle vier Vorlagen als Teil eines Massnahmenpakets betrachtet werden müssen. Bei dessen Erarbeitung hat der Regierungsrat nämlich grossen Wert auf die politische Ausgewogenheit gelegt. Alle jetzt vorgelegten Massnahmen sollen auf 2004 wirksam werden.

Der Regierungsrat hatte die Parteien zur Vernehmlassung zum Massnahmenpaket eingeladen. Alle neun im Grossen Rat vertretenen Parteien haben die Gelegenheit wahrgenommen und eine Stellungnahme eingereicht. Sechs Parteien unterstützen das Massnahmenpaket, wobei es ihnen teilweise zu wenig weit geht. Zwei Parteien unterstützen das Massnahmenpaket mit Vorbehalt. Eine Partei lehnt es ab.

Unumgängliche Sparmassnahmen

Die Sparmassnahmen sind unumgänglich, da der Kanton Basel-Stadt mit einem strukturellen Defizit zu kämpfen hat, das bisher trotz restriktiver Finanzpolitik nicht vollständig abgebaut werden konnte. Aufgrund des ausgabenseitig überlasteten Staatshaushalts und der schlechten Konjunkturlage müssen ohne Gegenmassnahmen für die nächsten Jahre wiederum Defizite in höherer dreistelliger Millionenhöhe erwartet werden. Dies ist finanziell nicht verkraftbar.

Da unser Kanton gesamtschweizerisch nach wie vor eine überdurchschnittliche Steuerbelastung und gesamtschweizerisch das höchste Volkseinkommen pro Kopf aufweist und die Stimmberechtigten zudem Steuerreduktionen gutgeheissen haben, sind Massnahmen auf der Einnahmenseite ausgeschlossen.

Die Vorlagen im Einzelnen:

Abschaffung der unentgeltlichen Bestattung

Der politische Wille zur unentgeltlichen Bestattung basiert auf einem Gesetz aus dem Jahre 1885. Aufgrund grosser sozialer Gegensätze in der damaligen Bevölkerung bestanden auch bei den Trauerfeierlichkeiten grosse Diskrepanzen. Daraus entstand der politische Wunsch, allen im Kanton Verstorbenen eine schickliche Bestattung zu gewährleisten sowie die Klassenunterschiede zu eliminieren ("vor dem Tode sind alle gleich").

Heute ist es nicht mehr notwendig, dass der Kanton Bestattungen grundsätzlich unentgeltlich anbietet, um für alle Einwohnerinnen und Einwohner eine pietätvolle und schickliche Bestattung sicherzustellen. Die unentgeltliche Bestattung für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Stadt soll deshalb zugunsten einer differenzierteren Regelung aufgehoben werden. Weiterhin unentgeltlich sollen nämlich noch diejenigen Personen bestattet werden, die einen Ehepartner oder eine Ehepartnerin zurücklassen und deren Nachlass weniger als Fr. 20'000.- beträgt. Das Gleiche gilt für Personen, die im Kantonsgebiet mittellos verstorben sind, wenn niemand sonst für ihre Bestattung sorgen oder für die Bestattungskosten aufkommen muss.

Die Ausgaben können durch die Abschaffung der unentgeltlichen Bestattung um jährlich 4,1 Millionen Franken reduziert werden.

Aus psychologischen Gründen und wegen des Zeitdrucks sind die Angehörigen bei einem Todesfall meist nicht in der Lage, verschiedene Offerten einzuholen, sodass der Wettbewerb in diesem Bereich schlecht funktioniert. Das Amt Stadtgärtnerei und Friedhöfe wird deshalb die ausserhalb des Friedhofes stattfindenden Dienstleistungen submittieren, um für die Einwohnerinnen und Einwohner einen im Wettbewerb berechneten Preis zu gewährleisten.

Erhöhung des Vermögensverzehrs

Der Vermögensverzehr bei den Ergänzungsleistungen und kantonalen Beihilfen für Altersrentnerinnen und -rentner in Heimen soll von 10% auf 20% erhöht werden. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat eine entsprechende Vorlage zu einer Anpassung des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie über die Ausrichtung von kantonalen Beihilfen (EG/ELG) weitergeleitet.

Die Erhöhung des Vermögensverzehrs bedeutet, dass bei der Berechnung der anrechenbaren Einnahmen anstatt wie bisher 10%, neu 20% des Vermögens angerechnet wird, soweit es bei Alleinstehenden 25'000 Franken und bei Ehepaaren 40'000 Franken übersteigt. Von dieser Massnahme wären rund 900 Personen betroffen. Die meisten Kantone haben diese Regelung bereits eingeführt.

Nicht betroffen sind Ehepaare, bei denen ein Ehepartner zu Hause und der andere in einem Heim wohnt. In diesen Fällen bleibt der Vermögensverzehr weiterhin bei 10%.

Für die einzelnen Bezügerinnen und Bezüger haben diese Massnahmen zur Folge, dass die Eigenleistung an den Heimaufenthalt höher wird. Die Verdoppelung des Vermögensverzehrs führt aber nicht automatisch zu einer doppelt so grossen Vermögensabnahme. Da der Vermögensverzehr jeweils aus dem verbleibenden Vermögen berechnet wird, fällt die Vermögensabnahme etwas geringer aus.

Die Anhebung des Vermögensverzehrs hat im ersten Jahr Minderausgaben bei den Ergänzungsleistungen von rund 3,9 Millionen Franken und bei den Pflegebeihilfen von rund 2 Millionen Franken zur Folge. Das Gesamttotal der Einsparungen von 5,9 Millionen Franken wird sich im Folgejahr durch die Degression der Vermögen auf rund 5,4 Millionen Franken vermindern. Im dritten Jahr beläuft sich das Sparvolumen auf noch rund 5 Millionen Franken. In den darauf folgenden Jahren bleibt dieser Betrag in etwa konstant.

Änderungen im Bereich Krankenversicherung

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (GKV) im Kanton Basel-Stadt weitergeleitet. Folgende Massnahmen sind vorgesehen:

Die Ausrichtung von kantonalen Mutterschaftsleistungen (Stillgelder) wird aufgehoben. Diese Leistung ist heute aus verschiedenen Gründen überholt. Das Sparpotential pro volles Kalenderjahr beträgt rund 100'000 Franken.

Die Ausrichtung von Risikobeiträgen an Krankenversicherer mit einer ungünstigen Risikostruktur soll aufgehoben werden. Diese Risikobeiträge sind heute aufgrund mehrerer Faktoren nicht mehr zwingend notwendig: So haben die Versicherten seit 1996 die Möglichkeit, den Krankenversicherer zu wechseln, ohne dadurch einen finanziellen Nachteil in Kauf nehmen zu müssen. Ebenso wurde mit dem KVG auf eidgenössischer Ebene ein Risikoausgleich eingerichtet, der - wenn auch nur mangelhaft - den selben Zweck wie die kantonalen Risikobeiträge erfüllt.

Für die ÖKK als derzeit einzige Empfängerin von Risikobeiträgen befürwortet der Regierungsrat folgende Lösung: Nach Ablauf des geltenden Subventionsvertrages (2003 – 2006) soll der Risikobeitrag gestaffelt von gut 20 Mio Franken bis auf Null reduziert werden. Eine entsprechende Regelung soll allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt im Gesetz verankert werden. Dieses Vorgehen schlägt der Regierungsrat aufgrund der Tatsache vor, dass im Bereich der Krankenversicherung, insbesondere im Rahmen der 2. KVG-Revision, in nächster Zeit zahlreiche Veränderungen anstehen. Ausserdem sind Verbesserungen des eidgenössischen. Risikoausgleiches in Prüfung. Der Gesetzesentwurf sieht aufgrund dieser aktuellen Unsicherheitsfaktoren vor, dass der Regierungsrat dem Grossen Rat bis Mitte 2005 eine entsprechende Übergangsregelung unterbreitet.

Im Zeitpunkt einer vollständigen Abschaffung der Risikobeiträge würden sich die Einsparungen für den Kantonshaushalt netto auf ca. 10,4 Millionen Franken pro Jahr belaufen. Die Differenz zum obigen Bruttobetrag rührt daher, dass die mit dem Abbau der Risikobeiträge verbundenen Prämienerhöhungen teilweise durch individuelle Verbilligungen aufgefangen werden müssen.

Der Policenschutz für den geschlossenen Versicherungszweig der ÖKK Basel wird neu geregelt. Bei diesem Versicherungszweig handelt es sich um eine Privatpatienten-Zusatzversicherung, welche beim Inkrafttreten des GKV wegen des sehr hohen Durchschnittsalters der Versicherten in keiner Weise konkurrenzfähig war. Der Regierungsrat schlägt vor, die heutige Praxis rechtlich zu verankern, wonach die Gewinne aus der von der ÖKK vermittelten Spital-Zusatzversicherung zur Defizitdeckung beizuziehen sind. Die Haftung des Kantons soll nur noch dann zum Tragen kommen, wenn die Gewinne für die Deckung des geschlossenen Zweiges nicht ausreichen sollten. Die finanziellen Einsparungen in diesem Bereich sind schwer bezifferbar. Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren keine kantonalen Haftungsleistungen mehr erbracht werden müssen.

Weitere Änderungen im GKV ausserhalb der Sparmassnahmen betreffen die Bestimmungen, welche den Rechtsweg bei Streitigkeiten im Bereich des Versicherungsobligatoriums regeln. Sie sollen an das Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts angepasst werden. Zudem soll im Bereich der Prämienbeiträge das Einspracheverfahren eingeführt werden.

Vereinheitlichung des Bus-Betriebs der BVB

Der Bus-Betrieb der BVB soll vereinheitlicht werden, um ihn wirtschaftlicher betreiben zu können. Der Regierungsrat beantragt dafür dem Grossen Rat einen Kredit in der Höhe von 12,32 Millionen Franken für die Beschaffung von 10 Gelenkbussen und 12 zweiachsigen Bussen und einen Kredit in der Höhe von 3,2 Millionen Franken für die Demontage der Trolleybus-Fahrleitungen und die Beseitigung der Masten.

Die BVB verfügt heute neben den 60 Dieselbussen über 12 Gelenk-Trolleybusse und 12 Gasbusse. Für den Einsatz der Trolleybusse müssen auf den Linien 31 und 33 rund 10 Kilometer Fahrleitungen instand gehalten werden. Zudem bedingt der Betrieb der relativ wenigen Trolley- und Gasbusse spezielle und damit aufwändigere Wartungseinrichtungen und entsprechend geschultes Personal. Dies sind betriebswirtschaftlich ungünstige und kostspielige Gegebenheiten.

Der Regierungsrat beantragt deshalb, die 12 Trolleybusse und die 12 Gasbusse durch Dieselbusse zu ersetzen und zwar zum Zeitpunkt, zu dem diese Fahrzeuge abgeschrieben sein werden (2005). Damit liesse sich das Busnetz mit einheitlichen Fahrzeugen wirtschaftlicher betreiben. Die Personal- und Betriebskosten verringern sich so um 1,9 Millionen Franken pro Jahr, ohne dass der Kundschaft dadurch Nachteile erwachsen.

Die BVB haben den Auftrag ihre Kosten zu reduzieren. Mit der Vereinheitlichung des Bus-Betriebs gelingt ihnen das ohne Angebotsverschlechterung bzw. Leistungsabbau. Damit ist auch die Ökobilanz der Bus-Ersatzbeschaffung im Vergleich zur Beibehaltung von Trolleybussen und Erdgasbussen eindeutig positiv. Denn andere Sparmassnahmen würden eben eine massive Leistungseinschränkung beim öffentlichen Verkehr bewirken. So entsprechen die 1,9 Mio. Franken Einsparungen ungefähr den Nettokosten der Tramlinie 1 oder einer Angebotsverschlechterung auf allen Linien am Abend vom heutigen 15 Minuten- auf einen 30 Minutentakt! Derartige Leistungsverschlechterungen würden zwingend Rückverlagerungen vom öffentlichen zum motorisierten Privatverkehr mit schlechterer Ökobilanz bewirken.

Rund eine Million Franken für Investitionsvorhaben des Schauspielhauses

ZÜRICH. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, aus dem Fonds für gemeinnützige Zwecke dem Schauspielhaus Zürich für dringende Investitionen in technische Einrichtungen einen Betrag von rund einer Million Franken zu bewilligen.

Züspa 2003 eröffnet

ZÜRICH. In Zürich ist heute morgen die 54. Züspa eröffnet worden. Bis zum 5. Oktober zeigen mehr als 500 Aussteller ihre Angebote. Ehrengast ist das Freiburgerland. Erwartet werden rund 150 000 Besucher.

Neuer Chef der kantonalen Kriminalpolizei

ZÜRICH. Der bisherige Chef der kantonalen Kriminalpolizei und erste Stellvertreter des Kommandanten, Oberstleutnant Georges Dulex, tritt auf den 31. März 2004 in den Ruhestand. Georges Dulex stand über 30 Jahre im Dienste der Kantonspolizei Zürich. Zum Nachfolger per 1. April 2004 bestimmte der Regierungsrat den Chef der Flughafenpolizei, Major Bernhard Herren.

Neue Taxordnung für das Kantonsspital Winterthur

ZÜRICH. Der Zürcher Regierungsrat hat eine neue Taxordnung für das Kantonsspital Winterthur (KSW) erlassen. Die neue Regelung kommt hauptsächlich für Spitalbehandlungen auf der halbprivaten oder privaten Abteilung des KSW zum Tragen. Sie baut im wesentlichen auf dem so genannten Baukastenprinzip mit Grund- und Zusatzleistungen auf. Die Änderung bedarf noch der Genehmigung des Kantonsrats.

Lehrstellenabbau in gefragten Dienstleistungsberufen

ZÜRICH. Im Kanton Zürich herrscht Lehrstellenmangel. Durchschnittlich bewerben sich zwölf Jugendliche für jeden ausgeschriebenen Ausbildungsplatz. Besonders gefragt sind Dienstleistungsberufe. So verzeichnete eine Stadtzürcher Bank für eine kaufmännische Lehrstelle mehr als tausend Bewerbungen. Dass die Lehrstellenknappheit nicht nur mit der Konjunkturflaute zusammenhängt, zeigt eine Studie, die das kantonale Statistische Amt veröffentlicht hat.

Laut der Studie hat die Zahl der Lehrstellen im Kanton Zürich zwischen 1985 und 2001 um 15 Prozent auf rund 30'000 abgenommen. Mit Abstand am meisten Lehrstellen gingen im Maschinenbau, im Detailhandel und im Baugewerbe verloren, aber auch andere wichtige Branchen wie das Kreditgewerbe, die Telekommunikation oder das Gastgewerbe haben Lehrstellen abgebaut. Neue Lehrstellen geschaffen wurden dagegen im Gesundheits- und Sozialwesen, in der Informatik- und in der Verkehrsbranche.

Drei Millionen Franken für die Zürcher Festspiele

ZÜRICH. Der Regierungsrat des Kantons Zürich beantragt dem Kantonsrat, aus dem Fonds für gemeinnützige Zwecke der Stiftung Zürcher Festspiele für die Jahre 2004 bis 2006 einen Beitrag von jährlich einer Million Franken zu bewilligen. Der Beitrag sichert die weitere Durchführung der Festspiele für diesen Zeitraum.

Neue Verordnung regelt die Nutzung von

Internet und E-Mail für die Angestellten des Kantons

ZÜRICH. Der Regierungsrat hat eine Verordnung erlassen, die für die Mitarbeitenden des Kantons Zürich und seiner unselbstständigen Anstalten die Nutzung von Internet und E-Mail regelt. Die Verordnung schafft Transparenz darüber, in welchem Umfang die Mitarbeitenden E-Mail oder Internet für private Zwecke nutzen dürfen und mit welchen Konsequenzen bei Missbrauch zu rechnen ist.

65 Prozent sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs

ZÜRICH. Von  der Volkszählung 2000 wurden rund 125'000 in der Stadt Zürich wohnhafte Erwerbstätige erfasst, welche als Binnenpendelnde an ihren Arbeitsplatz       in der Limmatstadt gelangen. Die Möglichkeiten zur Bewältigung des Arbeitsweges sind in einer Grossstadt sehr zahlreich. Fast zwei Drittel benutzen öffentliche Verkehrsmittel, eine von sechs Personen ist mit dem Auto unterwegs. Rund 10 Prozent gehen ausschliesslich zu Fuss, 6 Prozent benutzen nur das Velo. Jede dritte Person legt den Weg zur Arbeit in maximal 15 Minuten zurück, jede zweite braucht dafür zwischen 16 und 30 Minuten. 

Zusätzliche Lehrstellen

WINTERTHUR. Wegen der angespannten Situation auf dem Lehrstellenmarkt sind bei der Stadtverwaltung auf August 2003 zusätzliche 27 Ausbildungplätze geschaffen worden. Der Stadtrat hat nun davon Kenntnis genommen, dass 23 dieser neuen Lehrstellen besetzt werden konnten. Lediglich zwei Praktikumsplätze Technischer Dienst und Hauswirtschaft sowie zwei Anlehrplätze Küche und Unterhaltsgärtner/in blieben unbesetzt. Dies obwohl die Stellen in den dafür geeigneten Organen ausgeschrieben worden waren und sie sich speziell für schulisch schwächere Jugendliche geeignet hätten.

Strassenverkehr: "Vortritt"  

BERN. Auf die Verkehrssicherheitsaktion "Achtung Abstand" vom vergangenen Frühling folgt nächsten Dienstag die jüngste Kampagne der Stadtpolizei Bern und des Stadtplanungsamtes: "Vorsicht Vortritt".

Diese Aktion spricht einen weiteren, häufigen Unfalltyp an, die Missachtung der Vortrittsregel. Unvorsichtiges Abbiegen bei Einmündungen und Kreuzungen in die Querfahrbahn, mangelnde Aufmerksamkeit beim Linksabbiegen mit Gegenverkehr und das Missachten des generellen Rechtsvortritts in Zonen mit Tempo 30 führen immer wieder zu Unfällen. Mangelnde Aufmerksamkeit, das Nichterfassen der Vortrittssituation, der fehlende Blickkontakt und mangelnde Kenntnisse der Verkehrsregeln sind die Ursachen. Die Verkehrsteilnehmenden werden mit dem neuen Signal Gefahrenpunkt Strassenverkehr, Hinweis "Vortritt", auf die Beachtung des Vortrittsrechtes aufmerksam gemacht. Die Signale werden mit Informationsplakaten "Vorsicht Vortritt" ergänzt.

Die Kampagne dauert zwei Wochen und konzentriert sich auf ausgewählte Kreuzungen, wo es in der Vergangenheit immer wieder zu Unfällen wegen Missachtung der Vortrittsregelung gekommen ist.

Gebäude und Wohnungen

BERN. Zwischen 1990 und 2000 nahmen die bewohnten und bewohnbaren Gebäude in der Stadt Bern um 0,5 % auf 14 034 zu.

Die Anzahl Wohnungen stieg um 1,9 % auf 72 334 Einheiten.

88,5 % der Wohnungen werden in Miete oder von Genossenschafterinnen oder Genossenschaftern und 10,9 % im Wohneigentum bewohnt.

Pro Person über 44 Quadratmeter Wohnfläche.

SOLOTHURN. Die neu aufgelegte Steuerstatistik des Kantons Solothurn über die Steuerjahre 1995 bis 2000 zeigt ein deutliches Wachstum der steuerbaren Bemessungsfaktoren im Kanton Solothurn auf. Die stärkste Zunahme ist beim steuerbaren Gewinn (+77.5%), beim steuerbaren Vermögen (+37.3%) wie auch beim steuerbaren Kapital (+30.3%) zu verzeichnen. Die Zunahme des steuerbaren Einkommens nahm sich dagegen mit 0.7% bescheiden aus. Die Publikation kann beim Amt für Finanzen bezogen werden.

Integration der Tarifverbünde Olten und Aargau zur A-Welle

SOLOTHURN. Der Regierungsrat hat der Integration des Tarifverbundes Olten in den Tarifverbund A-Welle auf den Fahrplanwechsel vom Dezember 2004 zugestimmt und das Amt für Verkehr und Tiefbau (AVT) mit der Mitwirkung am neuen Gesellschaftsvertrag und am Organisationsreglement beauftragt. Das AVT vertritt die Interessen des Kantons Solothurn im neuen Tarifverbund A-Welle.

Behindertengleichstellungsgesetz

CHUR. Das Behindertengleichstellungsgesetz tritt im Januar 2004 in Kraft.  Zwei Verordnungen regeln die Details: eine davon die Anforderungen an  einen behindertengerechten öffentlichen Verkehr. Die andere liegt im  Entwurf vor und regelt unter anderem die Aufgaben des  Behindertengleichstellungsbüros und gibt Kriterien vor, wie die  Interessen der Behinderten bei der Anpassung von Bauwerken gegenüber den  Interessen des Umwelt-, des Natur und des Heimatschutzes gewichtet  werden müssen. Weiter ist der neuen  "Behindertengleichstellungsverordnung BehiV" zu entnehmen, wie die  gesetzlich vorgesehenen Maximalwerte für Anpassungskosten zu berechnen  sind.

Die Bündner Regierung unterstützt grundsätzlich den  Verordnungsentwurf. Unklar bleibt allerdings weiterhin, ob die Kantone  für den Bereich "behindertengerechtes Bauen" überhaupt eine eigene  gesetzliche Grundlage schaffen müssen oder nicht. Zudem wünscht die  Regierung auch eine klarere Sprachregelung. Es ist entscheidend, ob  beispielsweise mit Begriffen wie "Zugang zu Bauten" der  Haupteingangs-Bereich oder eben der Zugang zu allen Räumen gemeint ist.  Weiter ist es nicht ersichtlich, warum der Arbeitgeber die Gründe für  eine Nichteinstellung von Menschen mit Behinderungen begründen muss,  während Stellenbewerber und Stellenbewerberinnen ohne Behinderung diesen  Anspruch nicht erheben können. Die neue Verordnung soll wie das Behindertengleichstellungsgesetz ebenfalls im Januar 2004 in Kraft  treten.

Integrationsbemühungen dort, wo sie Sinn machen

CHUR. Der Bund will die gesellschaftliche Akzeptanz und die finanzielle  Unabhängigkeit von Ausländerinnen und Ausländern, die nur vorläufig in  der Schweiz aufgenommen worden sind, verbessern. Sie sollen so genannte  "Integrationsleistungen" beziehen können. Dazu gehört zum Beispiel auch  die "Stärkung der sozialen Kompetenz", um die Fähigkeit zu erhalten,  überhaupt in ihr Heimatland zurückkehren zu können. Der Bund will dieses  Ziel mit der Revision der Integrationsverordnung erreichen; die Bündner  Regierung wehrt sich dagegen. Denn für diese Personengruppe ist der  dauernde Aufenthalt in der Schweiz rechtskräftig abgelehnt worden. Es  macht deshalb keinen Sinn, ihre Integration in der Schweiz mit  zusätzlichen Massnahmen zu fördern. Massnahmen zur Stärkung der  Sozialkompetenz könnten hingegen unter dem Titel der Rückkehrhilfe im  Rahmen eines Asylverfahrens erbracht werden. Als richtig erachtet die  Regierung hingegen die Absicht, von ihnen einen aktiven Beitrag zu ihrer  eigenen Integration zu erwarten.

Die so genannte "Begrenzungsverordnung" regelt den Nachzug der  Familien von Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit einer  Aufenthaltsbewilligung. Das "Bundesgesetz über den Aufenthalt und  Niederlassung der Ausländer ANAG" schreibt vor, dass dabei die  berufliche Grundausbildung der Jugendlichen garantiert sein muss. Deshalb will der Bundesrat die Begrenzungsverordnung so revidieren, dass  der Familiennachzug grundsätzlich innerhalb von fünf Jahren beantragt   werden muss. Gegen das Hauptziel der Revision, Jugendliche beruflich zu  integrieren, hat die Bündner Regierung nichts einzuwenden. Allerdings  ist sie beim gewählten Weg skeptisch. Damit ausländische Kinder  beruflich integriert werden können sollten sie nicht älter als 14 Jahre  alt sein, wenn sie in die Schweiz einreisen. Die Regierung schlägt  deshalb vor, in der Verordnung ein Höchstalter statt einer Antragsfrist  von fünf Jahren festzulegen. Beide revidierten Verordnungen sollen im  Januar 2004 in Kraft treten.

Tarifverbunde Olten und Aargau schliessen sich zusammen

AARAU. Der Tarifverbund Olten wird auf Dezember 2004 in den Tarifverbund Aargau integriert. Dies haben die Regierungen der Kantone Aargau und Solothurn beschlossen. Damit fällt die Tarifgrenze zwischen den beiden Kantonen, und das Sortiment an Fahrausweisen wird gestrafft.

Kantonsgrenzen sind im Verkehr längst keine Grenzen mehr. Die Kantone Aargau und Solothurn tragen dieser Erkenntnis im öffentlichen Verkehr Rechnung. Der Tarifverbund Olten wird in den Tarifverbund Aargau integriert. Das Sortiment an Fahrausweisen wird dadurch gestrafft. Von den Vereinfachungen profitieren in erster Linie die Kunden, aber auch die Transportunternehmungen und die Kantone. Reisende in der Region Aarau – Olten – Zofingen lösen künftig ein Abonnement des Tarifverbundes Aargau, die sog. „A-Welle“. Die Führung des einheitlichen Verbundes liegt beim Baudepartement des Kantons Aargau.

Die Vereinigung der beiden Verbunde erfordert die Anhebung der heutigen Tarife des Tarifverbundes Olten auf das Preisniveau der A-Welle. Diese Angleichung der Abonnementspreise ist in mehreren Schritten von 2005 bis 2009 vorgesehen. Im Jahr der Einführung der „A-Welle“ liegen die Abonnementspreise des Tarifverbundes Olten noch deutlich unter denjenigen des Aargauer Verbundes.

Das Tarifsystem nach dem Zusammenschluss entspricht den Bedürfnissen der Kunden in der Region Olten – Aarau – Zofingen wesentlich besser als das bisherige. Zudem ergeben sich Synergien in den Bereichen Marketing, Verkauf und Geschäftsführung.

Die Regierungen der Kantone Aargau und Solothurn haben beschlossen, die neue, einheitliche Marke „A-Welle“ auf den 12. Dezember 2004 einzuführen. An diesem Tag ist landesweit grosser Fahrplanwechsel und Einführung von Bahn und Bus 2000.

 

 

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