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Reduktion
der Aufgaben und Leistungen: Regierungsrat verabschiedet erste
Vorlagen an den Grossen Rat
Der
Basler Regierungsrat legt dem Grossen Rat im Rahmen des
Massnahmenpakets zur Reduktion der Aufgaben und Leistungen die
ersten vier Anträge vor. Weitere Vorlagen werden später folgen.
Damit soll der Ordentliche Nettoaufwand (ONA) bis zum Jahr 2006 um
insgesamt 100 Millionen Franken pro Jahr gesenkt werden
BASEL.
Der Regierungsrat hat Anfang dieses Jahres entschieden, Massnahmen
zur Reduktion der Aufgaben und Leistungen in die Wege zu leiten.
Die
Zielsetzung des Massnahmenpakets, das der Öffentlichkeit im Juni
2003 vorgestellt wurde, besteht vorerst in einer nachhaltigen
Reduktion des Ordentlichen Nettoaufwands (ONA) um 100 Millionen
Franken für die Jahre 2003 - 2006.
Das
vom Regierungsrat erarbeitete Massnahmenpaket enthält knapp 200
Einzelmassnahmen aus 32 der 47 Aufgaben- und Ressourcenfelder des
Politikplans. Es wird ergänzt durch weitere Reduktionsvorgaben an
die Departemente. Die grosse Mehrheit der Einzelmassnahmen fällt
in die Kompetenz des Regierungsrates. 19 Einzelmassnahmen des
Massnahmenpakets fallen aber in die Kompetenz des Grossen Rates.
Von diesen werden zehn Einzelmassnahmen in vier Vorlagen jetzt dem
Grossen Rat zusammen vorgelegt. Weitere Einzelmassnahmen aus den
Bereichen Kultur, Jugend/Familie, Standortförderung, Straf- und
Massnahmenvollzug und Rheinhäfen werden dem Grossen Rat später
vorgelegt.
Die
ersten vier Parlamentsvorlagen (Ratschläge) des Massnahmenpakets,
die dem Grossen Rat jetzt unterbreitet werden, betreffen die
Bereiche:
unentgeltliche
Bestattung (1 Vorlage mit 3 Einzelmassnahmen),
Sozialwesen
(2 Vorlagen mit 5 Einzelmassnahmen).
öffentlicher
Verkehr (1 Vorlage mit 2 Einzelmassnahmen)
Formell
wird dem Grossen Rat für jede Vorlage dieses ersten Pakets ein
separater Grossratsbeschluss beantragt, der je für sich
referendumsfähig ist. Der Regierungsrat hält aber fest, dass
alle vier Vorlagen als Teil eines Massnahmenpakets betrachtet
werden müssen. Bei dessen Erarbeitung hat der Regierungsrat nämlich
grossen Wert auf die politische Ausgewogenheit gelegt. Alle jetzt
vorgelegten Massnahmen sollen auf 2004 wirksam werden.
Der
Regierungsrat hatte die Parteien zur Vernehmlassung zum
Massnahmenpaket eingeladen. Alle neun im Grossen Rat vertretenen
Parteien haben die Gelegenheit wahrgenommen und eine Stellungnahme
eingereicht. Sechs Parteien unterstützen das Massnahmenpaket,
wobei es ihnen teilweise zu wenig weit geht. Zwei Parteien unterstützen
das Massnahmenpaket mit Vorbehalt. Eine Partei lehnt es ab.
Unumgängliche
Sparmassnahmen
Die
Sparmassnahmen sind unumgänglich, da der Kanton Basel-Stadt mit
einem strukturellen Defizit zu kämpfen hat, das bisher trotz
restriktiver Finanzpolitik nicht vollständig abgebaut werden
konnte. Aufgrund des ausgabenseitig überlasteten Staatshaushalts
und der schlechten Konjunkturlage müssen ohne Gegenmassnahmen für
die nächsten Jahre wiederum Defizite in höherer dreistelliger
Millionenhöhe erwartet werden. Dies ist finanziell nicht
verkraftbar.
Da
unser Kanton gesamtschweizerisch nach wie vor eine überdurchschnittliche
Steuerbelastung und gesamtschweizerisch das höchste
Volkseinkommen pro Kopf aufweist und die Stimmberechtigten zudem
Steuerreduktionen gutgeheissen haben, sind Massnahmen auf der
Einnahmenseite ausgeschlossen.
Die
Vorlagen im Einzelnen:
Abschaffung
der unentgeltlichen Bestattung
Der
politische Wille zur unentgeltlichen Bestattung basiert auf einem
Gesetz aus dem Jahre 1885. Aufgrund grosser sozialer Gegensätze
in der damaligen Bevölkerung bestanden auch bei den
Trauerfeierlichkeiten grosse Diskrepanzen. Daraus entstand der
politische Wunsch, allen im Kanton Verstorbenen eine schickliche
Bestattung zu gewährleisten sowie die Klassenunterschiede zu
eliminieren ("vor dem Tode sind alle gleich").
Heute
ist es nicht mehr notwendig, dass der Kanton Bestattungen grundsätzlich
unentgeltlich anbietet, um für alle Einwohnerinnen und Einwohner
eine pietätvolle und schickliche Bestattung sicherzustellen. Die
unentgeltliche Bestattung für Einwohnerinnen und Einwohner des
Kantons Basel-Stadt soll deshalb zugunsten einer differenzierteren
Regelung aufgehoben werden. Weiterhin unentgeltlich sollen nämlich
noch diejenigen Personen bestattet werden, die einen Ehepartner
oder eine Ehepartnerin zurücklassen und deren Nachlass weniger
als Fr. 20'000.- beträgt. Das Gleiche gilt für Personen, die im
Kantonsgebiet mittellos verstorben sind, wenn niemand sonst für
ihre Bestattung sorgen oder für die Bestattungskosten aufkommen
muss.
Die
Ausgaben können durch die Abschaffung der unentgeltlichen
Bestattung um jährlich 4,1 Millionen Franken reduziert werden.
Aus
psychologischen Gründen und wegen des Zeitdrucks sind die Angehörigen
bei einem Todesfall meist nicht in der Lage, verschiedene Offerten
einzuholen, sodass der Wettbewerb in diesem Bereich schlecht
funktioniert. Das Amt Stadtgärtnerei und Friedhöfe wird deshalb
die ausserhalb des Friedhofes stattfindenden Dienstleistungen
submittieren, um für die Einwohnerinnen und Einwohner einen im
Wettbewerb berechneten Preis zu gewährleisten.
Erhöhung
des Vermögensverzehrs
Der
Vermögensverzehr bei den Ergänzungsleistungen und kantonalen
Beihilfen für Altersrentnerinnen und -rentner in Heimen soll von
10% auf 20% erhöht werden. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat
eine entsprechende Vorlage zu einer Anpassung des Gesetzes über
die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und
Invalidenversicherung sowie über die Ausrichtung von kantonalen
Beihilfen (EG/ELG) weitergeleitet.
Die
Erhöhung des Vermögensverzehrs bedeutet, dass bei der Berechnung
der anrechenbaren Einnahmen anstatt wie bisher 10%, neu 20% des
Vermögens angerechnet wird, soweit es bei Alleinstehenden 25'000
Franken und bei Ehepaaren 40'000 Franken übersteigt. Von dieser
Massnahme wären rund 900 Personen betroffen. Die meisten Kantone
haben diese Regelung bereits eingeführt.
Nicht
betroffen sind Ehepaare, bei denen ein Ehepartner zu Hause und der
andere in einem Heim wohnt. In diesen Fällen bleibt der Vermögensverzehr
weiterhin bei 10%.
Für
die einzelnen Bezügerinnen und Bezüger haben diese Massnahmen
zur Folge, dass die Eigenleistung an den Heimaufenthalt höher
wird. Die Verdoppelung des Vermögensverzehrs führt aber nicht
automatisch zu einer doppelt so grossen Vermögensabnahme. Da der
Vermögensverzehr jeweils aus dem verbleibenden Vermögen
berechnet wird, fällt die Vermögensabnahme etwas geringer aus.
Die
Anhebung des Vermögensverzehrs hat im ersten Jahr Minderausgaben
bei den Ergänzungsleistungen von rund 3,9 Millionen Franken und
bei den Pflegebeihilfen von rund 2 Millionen Franken zur Folge.
Das Gesamttotal der Einsparungen von 5,9 Millionen Franken wird
sich im Folgejahr durch die Degression der Vermögen auf rund 5,4
Millionen Franken vermindern. Im dritten Jahr beläuft sich das
Sparvolumen auf noch rund 5 Millionen Franken. In den darauf
folgenden Jahren bleibt dieser Betrag in etwa konstant.
Änderungen
im Bereich Krankenversicherung
Der
Regierungsrat hat dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des
Gesetzes über die Krankenversicherung (GKV) im Kanton Basel-Stadt
weitergeleitet. Folgende Massnahmen sind vorgesehen:
Die
Ausrichtung von kantonalen Mutterschaftsleistungen (Stillgelder)
wird aufgehoben. Diese Leistung ist heute aus verschiedenen Gründen
überholt. Das Sparpotential pro volles Kalenderjahr beträgt rund
100'000 Franken.
Die
Ausrichtung von Risikobeiträgen an Krankenversicherer mit einer
ungünstigen Risikostruktur soll aufgehoben werden. Diese
Risikobeiträge sind heute aufgrund mehrerer Faktoren nicht mehr
zwingend notwendig: So haben die Versicherten seit 1996 die Möglichkeit,
den Krankenversicherer zu wechseln, ohne dadurch einen
finanziellen Nachteil in Kauf nehmen zu müssen. Ebenso wurde mit
dem KVG auf eidgenössischer Ebene ein Risikoausgleich
eingerichtet, der - wenn auch nur mangelhaft - den selben Zweck
wie die kantonalen Risikobeiträge erfüllt.
Für
die ÖKK als derzeit einzige Empfängerin von Risikobeiträgen befürwortet
der Regierungsrat folgende Lösung: Nach Ablauf des geltenden
Subventionsvertrages (2003 – 2006) soll der Risikobeitrag
gestaffelt von gut 20 Mio Franken bis auf Null reduziert werden.
Eine entsprechende Regelung soll allerdings erst zu einem späteren
Zeitpunkt im Gesetz verankert werden. Dieses Vorgehen schlägt der
Regierungsrat aufgrund der Tatsache vor, dass im Bereich der
Krankenversicherung, insbesondere im Rahmen der 2. KVG-Revision,
in nächster Zeit zahlreiche Veränderungen anstehen. Ausserdem
sind Verbesserungen des eidgenössischen. Risikoausgleiches in Prüfung.
Der Gesetzesentwurf sieht aufgrund dieser aktuellen
Unsicherheitsfaktoren vor, dass der Regierungsrat dem Grossen Rat
bis Mitte 2005 eine entsprechende Übergangsregelung unterbreitet.
Im
Zeitpunkt einer vollständigen Abschaffung der Risikobeiträge würden
sich die Einsparungen für den Kantonshaushalt netto auf ca. 10,4
Millionen Franken pro Jahr belaufen. Die Differenz zum obigen
Bruttobetrag rührt daher, dass die mit dem Abbau der Risikobeiträge
verbundenen Prämienerhöhungen teilweise durch individuelle
Verbilligungen aufgefangen werden müssen.
Der
Policenschutz für den geschlossenen Versicherungszweig der ÖKK
Basel wird neu geregelt. Bei diesem Versicherungszweig handelt es
sich um eine Privatpatienten-Zusatzversicherung, welche beim
Inkrafttreten des GKV wegen des sehr hohen Durchschnittsalters der
Versicherten in keiner Weise konkurrenzfähig war. Der
Regierungsrat schlägt vor, die heutige Praxis rechtlich zu
verankern, wonach die Gewinne aus der von der ÖKK vermittelten
Spital-Zusatzversicherung zur Defizitdeckung beizuziehen sind. Die
Haftung des Kantons soll nur noch dann zum Tragen kommen, wenn die
Gewinne für die Deckung des geschlossenen Zweiges nicht
ausreichen sollten. Die finanziellen Einsparungen in diesem
Bereich sind schwer bezifferbar. Es ist davon auszugehen, dass in
den nächsten Jahren keine kantonalen Haftungsleistungen mehr
erbracht werden müssen.
Weitere
Änderungen im GKV ausserhalb der Sparmassnahmen betreffen die
Bestimmungen, welche den Rechtsweg bei Streitigkeiten im Bereich
des Versicherungsobligatoriums regeln. Sie sollen an das
Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des
Sozialversicherungsrechts angepasst werden. Zudem soll im Bereich
der Prämienbeiträge das Einspracheverfahren eingeführt werden.
Vereinheitlichung
des Bus-Betriebs der BVB
Der
Bus-Betrieb der BVB soll vereinheitlicht werden, um ihn
wirtschaftlicher betreiben zu können. Der Regierungsrat beantragt
dafür dem Grossen Rat einen Kredit in der Höhe von 12,32
Millionen Franken für die Beschaffung von 10 Gelenkbussen und 12
zweiachsigen Bussen und einen Kredit in der Höhe von 3,2
Millionen Franken für die Demontage der Trolleybus-Fahrleitungen
und die Beseitigung der Masten.
Die
BVB verfügt heute neben den 60 Dieselbussen über 12
Gelenk-Trolleybusse und 12 Gasbusse. Für den Einsatz der
Trolleybusse müssen auf den Linien 31 und 33 rund 10 Kilometer
Fahrleitungen instand gehalten werden. Zudem bedingt der Betrieb
der relativ wenigen Trolley- und Gasbusse spezielle und damit aufwändigere
Wartungseinrichtungen und entsprechend geschultes Personal. Dies
sind betriebswirtschaftlich ungünstige und kostspielige
Gegebenheiten.
Der
Regierungsrat beantragt deshalb, die 12 Trolleybusse und die 12
Gasbusse durch Dieselbusse zu ersetzen und zwar zum Zeitpunkt, zu
dem diese Fahrzeuge abgeschrieben sein werden (2005). Damit liesse
sich das Busnetz mit einheitlichen Fahrzeugen wirtschaftlicher
betreiben. Die Personal- und Betriebskosten verringern sich so um
1,9 Millionen Franken pro Jahr, ohne dass der Kundschaft dadurch
Nachteile erwachsen.
Die
BVB haben den Auftrag ihre Kosten zu reduzieren. Mit der
Vereinheitlichung des Bus-Betriebs gelingt ihnen das ohne
Angebotsverschlechterung bzw. Leistungsabbau. Damit ist auch die
Ökobilanz der Bus-Ersatzbeschaffung im Vergleich zur Beibehaltung
von Trolleybussen und Erdgasbussen eindeutig positiv. Denn andere
Sparmassnahmen würden eben eine massive Leistungseinschränkung
beim öffentlichen Verkehr bewirken. So entsprechen die 1,9 Mio.
Franken Einsparungen ungefähr den Nettokosten der Tramlinie 1
oder einer Angebotsverschlechterung auf allen Linien am Abend vom
heutigen 15 Minuten- auf einen 30 Minutentakt! Derartige
Leistungsverschlechterungen würden zwingend Rückverlagerungen
vom öffentlichen zum motorisierten Privatverkehr mit schlechterer
Ökobilanz bewirken.
Rund
eine Million Franken für Investitionsvorhaben des
Schauspielhauses
ZÜRICH.
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, aus dem Fonds für
gemeinnützige Zwecke dem Schauspielhaus Zürich für dringende
Investitionen in technische Einrichtungen einen Betrag von rund
einer Million Franken zu bewilligen.
Züspa
2003 eröffnet
ZÜRICH.
In Zürich ist heute morgen die 54. Züspa eröffnet worden. Bis
zum 5. Oktober zeigen mehr als 500 Aussteller ihre Angebote.
Ehrengast ist das Freiburgerland. Erwartet werden rund 150 000
Besucher.
Neuer
Chef der kantonalen Kriminalpolizei
ZÜRICH.
Der bisherige Chef der kantonalen Kriminalpolizei und erste
Stellvertreter des Kommandanten, Oberstleutnant Georges Dulex,
tritt auf den 31. März 2004 in den Ruhestand. Georges Dulex stand
über 30 Jahre im Dienste der Kantonspolizei Zürich. Zum
Nachfolger per 1. April 2004 bestimmte der Regierungsrat den Chef
der Flughafenpolizei, Major Bernhard Herren.
Neue
Taxordnung für das Kantonsspital Winterthur
ZÜRICH.
Der Zürcher Regierungsrat hat eine neue Taxordnung für das
Kantonsspital Winterthur (KSW) erlassen. Die neue Regelung kommt
hauptsächlich für Spitalbehandlungen auf der halbprivaten oder
privaten Abteilung des KSW zum Tragen. Sie baut im wesentlichen
auf dem so genannten Baukastenprinzip mit Grund- und
Zusatzleistungen auf. Die Änderung bedarf noch der Genehmigung
des Kantonsrats.
Lehrstellenabbau
in gefragten Dienstleistungsberufen
ZÜRICH.
Im Kanton Zürich herrscht Lehrstellenmangel. Durchschnittlich
bewerben sich zwölf Jugendliche für jeden ausgeschriebenen
Ausbildungsplatz. Besonders gefragt sind Dienstleistungsberufe. So
verzeichnete eine Stadtzürcher Bank für eine kaufmännische
Lehrstelle mehr als tausend Bewerbungen. Dass die
Lehrstellenknappheit nicht nur mit der Konjunkturflaute zusammenhängt,
zeigt eine Studie, die das kantonale Statistische Amt veröffentlicht
hat.
Laut
der Studie hat die Zahl der Lehrstellen im Kanton Zürich zwischen
1985 und 2001 um 15 Prozent auf rund 30'000 abgenommen. Mit
Abstand am meisten Lehrstellen gingen im Maschinenbau, im
Detailhandel und im Baugewerbe verloren, aber auch andere wichtige
Branchen wie das Kreditgewerbe, die Telekommunikation oder das
Gastgewerbe haben Lehrstellen abgebaut. Neue Lehrstellen
geschaffen wurden dagegen im Gesundheits- und Sozialwesen, in der
Informatik- und in der Verkehrsbranche.
Drei
Millionen Franken für die Zürcher Festspiele
ZÜRICH.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich beantragt dem Kantonsrat,
aus dem Fonds für gemeinnützige Zwecke der Stiftung Zürcher
Festspiele für die Jahre 2004 bis 2006 einen Beitrag von jährlich
einer Million Franken zu bewilligen. Der Beitrag sichert die
weitere Durchführung der Festspiele für diesen Zeitraum.
Neue
Verordnung regelt die Nutzung von
Internet
und E-Mail für die Angestellten des Kantons
ZÜRICH.
Der Regierungsrat hat eine Verordnung erlassen, die für die
Mitarbeitenden des Kantons Zürich und seiner unselbstständigen
Anstalten die Nutzung von Internet und E-Mail regelt. Die
Verordnung schafft Transparenz darüber, in welchem Umfang die
Mitarbeitenden E-Mail oder Internet für private Zwecke nutzen dürfen
und mit welchen Konsequenzen bei Missbrauch zu rechnen ist.
65
Prozent sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs
ZÜRICH.
Von der Volkszählung
2000 wurden rund 125'000 in der Stadt Zürich wohnhafte Erwerbstätige
erfasst, welche als Binnenpendelnde an ihren Arbeitsplatz
in der Limmatstadt gelangen. Die Möglichkeiten zur Bewältigung
des Arbeitsweges sind in einer Grossstadt sehr zahlreich. Fast
zwei Drittel benutzen öffentliche Verkehrsmittel, eine von sechs
Personen ist mit dem Auto unterwegs. Rund 10 Prozent gehen
ausschliesslich zu Fuss, 6 Prozent benutzen nur das Velo. Jede
dritte Person legt den Weg zur Arbeit in maximal 15 Minuten zurück,
jede zweite braucht dafür zwischen 16 und 30 Minuten.
Zusätzliche
Lehrstellen
WINTERTHUR.
Wegen der angespannten Situation auf dem Lehrstellenmarkt sind
bei der Stadtverwaltung auf August 2003 zusätzliche 27
Ausbildungplätze geschaffen worden. Der Stadtrat hat nun davon
Kenntnis genommen, dass 23 dieser neuen Lehrstellen besetzt werden
konnten. Lediglich zwei Praktikumsplätze Technischer Dienst und
Hauswirtschaft sowie zwei Anlehrplätze Küche und Unterhaltsgärtner/in
blieben unbesetzt. Dies obwohl die Stellen in den dafür
geeigneten Organen ausgeschrieben worden waren und sie sich
speziell für schulisch schwächere Jugendliche geeignet hätten.
Strassenverkehr:
"Vortritt"
BERN.
Auf die Verkehrssicherheitsaktion "Achtung Abstand"
vom vergangenen Frühling folgt nächsten Dienstag die jüngste
Kampagne der Stadtpolizei Bern und des Stadtplanungsamtes:
"Vorsicht Vortritt".
Diese
Aktion spricht einen weiteren, häufigen Unfalltyp an, die
Missachtung der Vortrittsregel. Unvorsichtiges Abbiegen bei Einmündungen
und Kreuzungen in die Querfahrbahn, mangelnde Aufmerksamkeit beim
Linksabbiegen mit Gegenverkehr und das Missachten des generellen
Rechtsvortritts in Zonen mit Tempo 30 führen immer wieder zu Unfällen.
Mangelnde Aufmerksamkeit, das Nichterfassen der
Vortrittssituation, der fehlende Blickkontakt und mangelnde
Kenntnisse der Verkehrsregeln sind die Ursachen. Die
Verkehrsteilnehmenden werden mit dem neuen Signal Gefahrenpunkt
Strassenverkehr, Hinweis "Vortritt", auf die Beachtung
des Vortrittsrechtes aufmerksam gemacht. Die Signale werden mit
Informationsplakaten "Vorsicht Vortritt" ergänzt.
Die
Kampagne dauert zwei Wochen und konzentriert sich auf ausgewählte
Kreuzungen, wo es in der Vergangenheit immer wieder zu Unfällen
wegen Missachtung der Vortrittsregelung gekommen ist.
Gebäude
und Wohnungen
BERN.
Zwischen 1990 und 2000 nahmen die bewohnten und bewohnbaren Gebäude
in der Stadt Bern um 0,5 % auf 14 034 zu.
Die
Anzahl Wohnungen stieg um 1,9 % auf 72 334 Einheiten.
88,5
% der Wohnungen werden in Miete oder von Genossenschafterinnen
oder Genossenschaftern und 10,9 % im Wohneigentum bewohnt.
Pro
Person über 44 Quadratmeter Wohnfläche.
SOLOTHURN.
Die neu aufgelegte Steuerstatistik des Kantons Solothurn über
die Steuerjahre 1995 bis 2000 zeigt ein deutliches Wachstum der
steuerbaren Bemessungsfaktoren im Kanton Solothurn auf. Die stärkste
Zunahme ist beim steuerbaren Gewinn (+77.5%), beim steuerbaren
Vermögen (+37.3%) wie auch beim steuerbaren Kapital (+30.3%) zu
verzeichnen. Die Zunahme des steuerbaren Einkommens nahm sich
dagegen mit 0.7% bescheiden aus. Die Publikation kann beim Amt für
Finanzen bezogen werden.
Integration
der Tarifverbünde Olten und Aargau zur A-Welle
SOLOTHURN.
Der Regierungsrat hat der Integration des Tarifverbundes Olten
in den Tarifverbund A-Welle auf den Fahrplanwechsel vom Dezember
2004 zugestimmt und das Amt für Verkehr und Tiefbau (AVT) mit der
Mitwirkung am neuen Gesellschaftsvertrag und am
Organisationsreglement beauftragt. Das AVT vertritt die Interessen
des Kantons Solothurn im neuen Tarifverbund A-Welle.
Behindertengleichstellungsgesetz
CHUR.
Das Behindertengleichstellungsgesetz tritt im Januar 2004 in
Kraft. Zwei
Verordnungen regeln die Details: eine davon die Anforderungen an
einen behindertengerechten öffentlichen Verkehr. Die
andere liegt im Entwurf
vor und regelt unter anderem die Aufgaben des
Behindertengleichstellungsbüros und gibt Kriterien vor,
wie die Interessen
der Behinderten bei der Anpassung von Bauwerken gegenüber den
Interessen des Umwelt-, des Natur und des Heimatschutzes
gewichtet werden müssen.
Weiter ist der neuen "Behindertengleichstellungsverordnung
BehiV" zu entnehmen, wie die
gesetzlich vorgesehenen Maximalwerte für Anpassungskosten
zu berechnen sind.
Die
Bündner Regierung unterstützt grundsätzlich den
Verordnungsentwurf. Unklar bleibt allerdings weiterhin, ob
die Kantone für den
Bereich "behindertengerechtes Bauen" überhaupt eine
eigene gesetzliche
Grundlage schaffen müssen oder nicht. Zudem wünscht die
Regierung auch eine klarere Sprachregelung. Es ist
entscheidend, ob beispielsweise mit Begriffen wie "Zugang zu Bauten"
der Haupteingangs-Bereich
oder eben der Zugang zu allen Räumen gemeint ist.
Weiter ist es nicht ersichtlich, warum der Arbeitgeber die
Gründe für eine
Nichteinstellung von Menschen mit Behinderungen begründen muss,
während Stellenbewerber und Stellenbewerberinnen ohne
Behinderung diesen Anspruch
nicht erheben können. Die neue Verordnung soll wie das
Behindertengleichstellungsgesetz ebenfalls im Januar 2004
in Kraft treten.
Integrationsbemühungen
dort, wo sie Sinn machen
CHUR.
Der Bund will die gesellschaftliche Akzeptanz und die finanzielle
Unabhängigkeit von Ausländerinnen und Ausländern, die
nur vorläufig in der
Schweiz aufgenommen worden sind, verbessern. Sie sollen so
genannte "Integrationsleistungen"
beziehen können. Dazu gehört zum Beispiel auch
die "Stärkung der sozialen Kompetenz", um die Fähigkeit
zu erhalten, überhaupt
in ihr Heimatland zurückkehren zu können. Der Bund will dieses
Ziel mit der Revision der Integrationsverordnung erreichen;
die Bündner Regierung
wehrt sich dagegen. Denn für diese Personengruppe ist der
dauernde Aufenthalt in der Schweiz rechtskräftig abgelehnt
worden. Es macht deshalb keinen Sinn, ihre Integration in der Schweiz
mit zusätzlichen
Massnahmen zu fördern. Massnahmen zur Stärkung der
Sozialkompetenz könnten hingegen unter dem Titel der Rückkehrhilfe
im Rahmen eines
Asylverfahrens erbracht werden. Als richtig erachtet die
Regierung hingegen die Absicht, von ihnen einen aktiven
Beitrag zu ihrer eigenen
Integration zu erwarten.
Die
so genannte "Begrenzungsverordnung" regelt den Nachzug
der Familien von Mitbürgerinnen
und Mitbürgern mit einer Aufenthaltsbewilligung.
Das "Bundesgesetz über den Aufenthalt und
Niederlassung der Ausländer ANAG" schreibt vor, dass
dabei die berufliche
Grundausbildung der Jugendlichen garantiert sein muss. Deshalb
will der Bundesrat die Begrenzungsverordnung so revidieren, dass
der Familiennachzug grundsätzlich innerhalb von fünf
Jahren beantragt werden muss. Gegen das Hauptziel der Revision,
Jugendliche beruflich zu integrieren,
hat die Bündner Regierung nichts einzuwenden. Allerdings ist sie beim gewählten Weg skeptisch. Damit ausländische
Kinder beruflich
integriert werden können sollten sie nicht älter als 14 Jahre
alt sein, wenn sie in die Schweiz einreisen. Die Regierung
schlägt deshalb vor,
in der Verordnung ein Höchstalter statt einer Antragsfrist
von fünf Jahren festzulegen. Beide revidierten
Verordnungen sollen im Januar
2004 in Kraft treten.
Tarifverbunde
Olten und Aargau schliessen sich zusammen
AARAU.
Der Tarifverbund Olten wird auf Dezember 2004 in den Tarifverbund
Aargau integriert. Dies haben die Regierungen der Kantone Aargau
und Solothurn beschlossen. Damit fällt die Tarifgrenze zwischen
den beiden Kantonen, und das Sortiment an Fahrausweisen wird
gestrafft.
Kantonsgrenzen
sind im Verkehr längst keine Grenzen mehr. Die Kantone Aargau und
Solothurn tragen dieser Erkenntnis im öffentlichen Verkehr
Rechnung. Der Tarifverbund Olten wird in den Tarifverbund Aargau
integriert. Das Sortiment an Fahrausweisen wird dadurch gestrafft.
Von den Vereinfachungen profitieren in erster Linie die Kunden,
aber auch die Transportunternehmungen und die Kantone. Reisende in
der Region Aarau – Olten – Zofingen lösen künftig ein
Abonnement des Tarifverbundes Aargau, die sog. „A-Welle“. Die
Führung des einheitlichen Verbundes liegt beim Baudepartement des
Kantons Aargau.
Die
Vereinigung der beiden Verbunde erfordert die Anhebung der
heutigen Tarife des Tarifverbundes Olten auf das Preisniveau der
A-Welle. Diese Angleichung der Abonnementspreise ist in mehreren
Schritten von 2005 bis 2009 vorgesehen. Im Jahr der Einführung
der „A-Welle“ liegen die Abonnementspreise des Tarifverbundes
Olten noch deutlich unter denjenigen des Aargauer Verbundes.
Das
Tarifsystem nach dem Zusammenschluss entspricht den Bedürfnissen
der Kunden in der Region Olten – Aarau – Zofingen wesentlich
besser als das bisherige. Zudem ergeben sich Synergien in den
Bereichen Marketing, Verkauf und Geschäftsführung.
Die
Regierungen der Kantone Aargau und Solothurn haben beschlossen,
die neue, einheitliche Marke „A-Welle“ auf den 12. Dezember
2004 einzuführen. An diesem Tag ist landesweit grosser
Fahrplanwechsel und Einführung von Bahn und Bus 2000.
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