Treffen der deutschsprachigen Umweltminister 

BERN. In Sils-Maria treffen sich am 1. Oktober 2003 auf Einladung von Bundesrat Moritz Leuenberger die vier Umweltminister der deutschsprachigen Länder. Auf der Traktandenliste des traditionellenVierer- Umweltministertreffens stehen das Kyoto-Protokoll, die WTO-Ministerkonferenz von Cancun und die Alpenkonvention. 

Weiter mit dem Verkauf von 1 Tonne Gold in der Schweiz

BERN. Die Schweizer Nationalbank hat mitgeteilt, dass weiterhin täglich rund 1 Tonne Gold, vom Bestand von insgesamt 1.300 Tonnen, verkauft wird. Nachdem die Goldbindung des Frankens aufgehoben, im Mai 2000, aufgehoben wurde, waren bis Ende Juli 2003 von der SNB 840 Tonnen Gold verkauf und ein Erlös von 12.7 Mrd. Franken erzielt worden. Es wird bei Verkäufen bis September nächsten Jahres geplant, weitere 284 Tonnen Gold zu verkaufen.

Der Bundesrat bestimmt Schweizer Delegation

BERN. Der Bundesrat hat die Delegation bestimmt, welche die Schweiz beim europäischen Ministertreffen der "Groupe Pompidou" am 16. und 17. Oktober 2003 in Dublin vertreten wird. Die "Groupe Pompidou" befasst sich mit der Zusammenarbeit im Kampf gegen den Missbrauch und dem unerlaubten Handel von Betäubungsmitteln.

Verordnung über die Nachrichtendienste im VBS 

BERN. Der Bundesrat hat die revidierte Verordnung über die Nachrichtendienste (VND) im VBS gutgeheissen. Sie tritt am 1. Januar 2004 in Kraft. Auf Grund der Anpassung des Militärgesetzes sowie der laufenden Reformen VBS XXI und Armee XXI und auf Grund der Erfahrungen aus Einsätzen der Armee im In- und Ausland drängte sich als Grundlage für die Nachrichtendienste im VBS eine Totalrevision der VND auf. Nebst redaktionellen Anpassungen wurden gestützt auf das revidierte Militärgesetz neu Bestimmungen zum Quellenschutz und zur Archivierung aufgenommen. Mit dieser Revision sollen aber keine möglichen Ergebnisse diverser hängiger parlamentarischer Vorstösse antizipiert werden.

Änderung des TIR-Zollübereinkommens

BERN. Der Bundesrat hat heute einer Änderung des TIR-Zollübereinkommens (internationaler Strassentransport) zugestimmt. Das Übereinkommen regelt den Warentransport mit Hilfe eines international genormten Zolldokumentes.

Freie Software in der Bundesverwaltung

BERN. In der Bundesverwaltung wird freie und offene Software, unter anderem das Betriebssystem Linux, bereits eingesetzt. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine einfache Anfrage von Nationalrat Rudolf Strahm (SP/BE). Gemäss Anfrage soll in der Nutzung des freien Informatik-Betriebssystems anstelle von Microsoft-Systemen ein enormes Einsparungspotential liegen. 

Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung

BERN. Der Bundesrat trifft verschiedene Massnahmen, um die Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung möglichst effizient und kostensparend zu bewirtschaften. Dies schreibt er in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Toni Brunner (SVP/SG). Brunner wollte vom Bundesrat wissen, wie hoch die durchschnittlichen Arbeitsplatzkosten in der Bundesverwaltung sind. Insbesondere begehrte er Aufschluss darüber, ob Arbeitsplätze unter Teilzeitmitarbeitenden aufgeteiltwürden oder nicht.

Neu "Kommission für Kinder- und Jugendfragen"

BERN. Der Bundesrat hat die Umbenennung der Eidgenössischen Kommission für Jugendfragen (EKJ) in Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) beschlossen. Mit dieser Namenserweiterung  wird den bereits heute durch die Kommission wahrgenommenen Tätigkeiten in den Bereichen der Kinder-und Jugendpolitik Rechnung getragen.Die Jugendförderungsverordnung wird entsprechend der Umbenennung der Kommission angepasst. 

Steuerpaket 2001

BERN. Die von den eidgenössischen Räten beschlossenen Änderungen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung und der Stempelabgaben sollen nicht am 1. Januar 2004, sondern erst am 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt werden. Diese Verschiebung hängt mit dem zustande gekommenen Referendum gegen das Steuerpaket 2001 zusammen. Bei einer Annahme der Vorlage an der Urne im Mai 2004 ergäben sich wegen eines rückwirkenden Inkrafttretens erhebliche praktische Probleme für Wirtschaft, Steuerzahler und Steuerbehörden.

Neue Gebührenvorschriften bei der EBK

BERN. Der Bundesrat hat heute eine Teilrevision der Gebührenverordnung der Eidg. Bankenkommission EBK verabschiedet. Diese tritt auf den 1. November in Kraft. Die neuen Gebührenvorschriften betreffen insbesondere die Unterstellungs- und Amtshilfeverfahren sowie die Vor-Ort-Kontrolle. Zudem werden die Gebühren-Obergrenzen angehoben. Die Regelung der Aufsichtsabgaben bleibt unverändert.

Informatikdienste der Bundesverwaltung im Wettbewerb

BERN. Der Bundesrat hat die Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung (BInfV) revidiert. Bei der Informatikleistungserbringung greift Wettbewerb Platz. Der Schutz kritischer Infrastrukturen wurde in der Verordnung verankert.

"Winterthur-Modell" wird nicht überprüft

BERN. Der Bundesrat lehnt das von der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) eingereichte Postulat ab. Es verlangt eine Überprüfung des so genannten "Winterthur-Modells". Die Genehmigungen dieses Modells (durch das Bundesamt für Sozialversicherungen, BSV) und der Tarife (durch das Bundesamt für Privatversicherungen, BPV) erfolgte gestützt auf das geltende Recht. Eine Nichtgenehmigung bzw. ein Zurückkommen auf die von den zuständigen Bundesämtern getroffenen Entscheide wäre rechtlich nicht vertretbar gewesen.

Bundesrat nimmt Kenntnis von den Vernehmlassungs- ergebnissen

BERN. Opfer von Straftaten sollen weiterhin eine Genugtuung erhalten. In der Vernehmlassung zur Totalrevision des Opferhilfegesetzes hat sich eine klare Mehrheit für die Beibehaltung der Genugtuung ausgesprochen. Diese soll jedoch plafoniert werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten.

Neuer Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen

BERN. Der Bundesrat hat am Freitag auf Vorschlag von Pascal Couchepin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern, Yves Rossier zum Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) ernannt. Yves Rossier, der seine neue Tätigkeit auf Anfang des Jahres 2004 aufnehmen wird, übernimmt die Nachfolge von Otto Piller, der im vergangenen Frühjahr von seinem Recht auf vorzeitige Pensionierung Gebrauch machte. Yves Rossier ist zurzeit Direktor des Sekretariates der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK).

Neue Aufgabenteilung innerhalb des EDI

BERN. Am ersten Januar des kommenden Jahres wird die Abteilung Kranken- und Unfallversicherung (KUV) vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überführt. Der Bundesrat hat am Freitag von dieser neuen Aufgabenteilung, die von Bundesrat Pascal Couchepin gewünscht wird, Kenntnis genommen. Mit dieser Zusammenführung der Gesundheitsfragen in ein Amt sollen Wissen und Kompetenzen in diesem Bereich vereint werden.

Keine verfrühte pauschale Beitragserhöhung

BERN. Der Bundesrat betrachtet eine pauschale Anpassung der Beiträge an die Pensionskasse des Bundes PUBLICA zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht. Dies schreibt er in seiner ablehnenden Antwort auf eine Motion der Spezialkommission des Nationalrates. Der Bundesrat ist zudem der Meinung, dass die beiden Themenkreise vorzeitige Pensionierung und erhöhte Invalidisierungsrate separat betrachtet werden müssen, da es sich um verschiedene Geschäftsvorfälle handelt.

Vereinbarung zwischen der Schweiz und dem Fürstentum

BERN. Der Bundesrat hat eine zwischenstaatliche Vereinbarung mit dem Fürstentum Liechtenstein genehmigt, welche die Teilnahme der liechtensteinischen Behörden und Stellen am schweizerischen Sicherheitsnetz Funk "POLYCOM" regelt. Sie gilt vorerst für eine Dauer von fünf Jahren.

Zusammenarbeit mit Deutschland bei der militärischen Ausbildung

BERN. Nach Frankreich wird die Schweiz nun auch mit Deutschland bei militärischen Ausbildungen zusammenarbeiten. Nachdem der Bundesrat die Vereinbarung bei der militärischen Ausbildung genehmigt hat, steht man nun vor den letzten, offiziellen Phase: Der Chef des Departements für Verteidigung, Bundesrat Samuel Schmid, wird die Vereinbarung während seines Besuchs in Berlin am 29./30. September 2003 zusammen mit seinem deutschen Amtskollegen, Verteidigungsminister Peter Struck, unterzeichnen.

Zweiter Nachtrag zum Voranschlag 2003

BERN. Der Bundesrat beantragt dem Parlament mit dem zweiten Nachtrag zum Voranschlag 2003 Nachtragskredite im Umfang von insgesamt fast 500 Millionen Franken. Zusammen mit dem ersten Nachtrag führt dies gegenüber dem Budget zu Mehrausgaben von 684 Millionen oder 1,3 Prozent.

Der Bundesrat erteilt der geplanten Metro M2 eine Konzession

BERN. Der Bundesrat hat beschlossen, der Gesellschaft der Metro Lausanne-Ouchy (LO) für die Dauer von 50 Jahren eine Konzession zu erteilen, damit das Projekt der M2 zwischen Ouchy und Les Croisettes realisiert werden kann. Tatsächlich wird die Konzession, welche die LO heute für die Strecke zwischen Ouchy und Lausanne besitzt, im Hinblick auf die Realisierung der M2 erweitert, geändert und erneuert. Die Inbetriebnahme der neuen Stadtschnellbahn ist für Ende 2007 geplant.

Schweiz und Deutschlands gemeinsame Unterstützung im Kosovo

BERN. Die Schweiz und Deutschland wollen im Rahmen des KFOR-Einsatzes im Kosovo enger zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat eine entsprechende Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Unterstützung genehmigt.

Neue Anlagestrategie für die Pensionskasse

BERN. Der Bundesrat hat am 10. September eine Anpassung der Anlagestrategie für die Pensionskasse des Bundes PUBLICA an die veränderte Lage beschlossen. Sie sieht in den einzelnen Anlagekategorien folgende Anteile vor: Nominalwerte in Schweizerfranken 63%, Nominalwerte in fremden Währungen 5%, Aktien Schweiz 8%, Aktien Ausland 14%, Immobilien Schweiz 10%.

Reorganisation im UVEK 

BERN. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) reorganisiert die Aufsicht über die technische Sicherheit. Für die Umsetzung dieser Ziele braucht es ein neues Bundesgesetz über die technische Sicherheit (BGTS) und die Anpassung zahlreicher bestehender Spezialgesetze. Das UVEK wurde vom Bundesrat beauftragt, bis Ende 2004 zu Handen des Parlaments eine Botschaft auszuarbeiten.

 

 

26. September 2003

Treffen der deutschsprachigen Umweltminister

BERN. In Sils-Maria treffen sich am 1. Oktober 2003 auf Einladung von Bundesrat Moritz Leuenberger die vier Umweltminister der deutschsprachigen Länder. Auf der Traktandenliste des traditionellen Vierer-Umweltministertreffens stehen das Kyoto-Protokoll, die WTO-Ministerkonferenz von Cancun und die Alpenkonvention.Wie weit haben die Schweiz, Deutschland, Österreich und Liechtenstein das Kyoto-Protokoll zur Senkung der Klimagase bereits in nationales Recht umgesetzt, und wie sehen die Länder die Weiterentwicklung des Protokolls?

Wie interpretieren die Umweltminister der deutschsprachigen Länder die Ergebnisse der WTO-Ministerkonferenz von Cancun? Welche gemeinsamen Anstrengungen unternehmen die vier Alpenländer zur Umsetzung der Alpenkonvention, und wie sehen Deutschland, Liechtenstein und Österreich die Rolle der Schweiz?Diese Fragen diskutiert Bundesrat Moritz Leuenberger am 1. Oktober 2003 in Sils-Maria zusammen mit seinen Amtskollegen aus Deutschland, Österreich und Liechtenstein: Auf Einladung Leuenbergers reisen ins Engadin: Jürgen Trittin, deutscher Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Magister Werner Wutscher, Generalsekretär im österreichischen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie Regierungsrat Alois Ospelt, Chef des liechtensteiner Ministeriums für Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft. Das traditionelle Vierer Umweltministertreffen findet in regelmässigen Abständen statt.

Weiter mit dem Verkauf von 1 Tonne Gold in der Schweiz

BERN. Die Schweizer Nationalbank hat mitgeteilt, dass weiterhin täglich rund 1 Tonne Gold, vom Bestand von insgesamt 1.300 Tonnen, verkauft wird. Nachdem die Goldbindung des Frankens aufgehoben, im Mai 2000, aufgehoben wurde, waren bis Ende Juli 2003 von der SNB 840 Tonnen Gold verkauf und ein Erlös von 12.7 Mrd. Franken erzielt worden. Es wird bei Verkäufen bis September nächsten Jahres geplant, weitere 284 Tonnen Gold zu verkaufen.

In ihrer Antwort auf eine Interpellation sagte der Bundesrat, dass die Goldverkäufe der SNB im Rahmen des Abkommens abgewickelt werden, das die Europäische Zentralbank und fast alle europäischen Zentralbanken, 1999, zur Stabilisierung des Goldpreises abgeschlossen haben. Der Bundesrat hat auch einen Vorschlag zu den Zinsen gemacht, die aus dem erwarteten Erlös von 18 – 20 Milliarden, erzielt werden. Dieser Vorschlag beinhaltet, dass der berechnete Zins von 300 bis 500 Millionen zu 1/3 von der Zentralregierung und zu 1/2 von Kantonen genutzt wird. Dies sei eine realistische Lösung.

Volk entschied nein

Im September des vergangenen Jahres wurde in einer Volksinitiative darüber entschieden, was mit den Zinserlösen der zu verkaufenden 1300 Tonnen Gold passieren sollte. In der Volksinitiative wurde gegen die Einfliessung der Gesamtsumme in die Rentenkasse und gegen die 30-jährige Blockierung des Kapitals und die Aufteilung des Zinserlöses zwischen der Rentenkasse, der Schweizer Solidaritätsstiftung und den Kantonen, gestimmt. Dieses Ergebnis hat zum Vorschein gebracht, dass in der Zukunft noch eine Volksinitiative darüber eingeleitet werden muss, was mit dem Kapital und mit den Zinsen geschehen wird. Es blieb dem Bundesrat kein anderer Weg übrig als das Geld und die Zinserlöse vorrübergehend zu blockieren.

Der Bundesrat bestimmt Schweizer Delegation

BERN. Der Bundesrat hat die Delegation bestimmt, welche die Schweiz beim europäischen Ministertreffen der "Groupe Pompidou" am 16. und 17. Oktober 2003 in Dublin (Irland) vertreten wird. Die "Groupe Pompidou" befasst sich mit der Zusammenarbeit im Kampf gegen den Missbrauch und dem unerlaubten Handel von Betäubungsmitteln.

Der Bundespräsident und Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Pascal Couchepin, wird die Schweizerische Delegation leiten. Der Delegation gehören weiter der Direktor des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), Prof. Thomas Zeltner, der Schweizer Botschafter in Dublin, Eric Pfister, Vizedirektor und Leiter der Facheinheit Sucht und Aids des BAG, Dr. Chung-Yol Lee, Abteilungsleiter Internationales des BAG, Dr. Gaudenz Silberschmidt, und die Fachassistentin des Leiters der Facheinheit Sucht und Aids (BAG), Anne Lévy, an. Im Zentrum der bevorstehenden Ministerkonferenz steht das Thema "Neue Herausforderungen für die europäische Drogenpolitik".

Die Konferenz behandelt folgende vier Subthemen: Der Drogenmischkonsum (der gleichzeitige Konsum verschiedener Drogen), Evidenz gestützte Strategien (Verbindungen zwischen Politik, Praxis und Wissenschaft schaffen) sowie die Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen den EU- und Nicht-EU-Mitgliedstaaten und die spezifische Rolle der "Groupe Pompidou" im institutionellen europäischen Kontext.Die Schweiz wird sich - wie in früheren Jahren und gemäss ihrer Drogenpolitik - für einen ausgewogenen, "multidisziplinären" und umfassenden Ansatz in der Drogenpolitik einsetzen. Grundlage der künftigen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene ist das Arbeitsprogramm 2003 – 2006 der "Groupe Pompidou", das anlässlich dieser, alle drei Jahre stattfindenden Ministerkonferenz, verabschiedet wird. Dabei setzt sich die Schweiz für einen Ausbau der Massnahmen in den Bereichen Schadensminderung, Prävention und Therapie, für die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Drogenfachleuten sowie für die Forschung ein.Die Teilnahme der Schweiz an der Ministerkonferenz stösst auf zusätzliches Interesse, da in verschiedenen europäischen Ländern derzeit der Umgang mit Cannabis intensiv diskutiert wird, wie dies auch in der Schweiz mit der Revision des, Betäubungsmittelgesetzes der Fall ist. Die Gesetzesvorlage befindet sich zur Behandlung beim Nationalrat.

Änderung des TIR-Zollübereinkommens

BERN. Der Bundesrat hat heute einer Änderung des TIR-Zollübereinkommens (internationaler Strassentransport) zugestimmt. Das Übereinkommen regelt den Warentransport mit Hilfe eines international genormten Zolldokumentes.Das TIR-Übereinkommen wird laufend den neusten Zollvorschriften und technischen Normen für Fahrzeuge, mit denen internationale Transporte auf der Strasse durchgeführt werden, angepasst. Die heute angenommene Änderung erleichtert die Anwendung des nationalen Rechts bei gewissen Verstössen der Warenführer. Ausserdem sind vom Zoll angebrachte Versiegelungen künftig auf der Zulassungsbescheinigung aufzuführen.

Freie Software in der Bundesverwaltung

BERN. In der Bundesverwaltung wird freie und offene Software, unter anderem das Betriebssystem Linux, bereits eingesetzt. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine einfache Anfrage von Nationalrat Rudolf Strahm (SP/BE). Gemäss Anfrage soll in der Nutzung des freien Informatik Betriebssystems anstelle von Microsoft-Systemen ein enormes Einsparungspotential liegen. So ist nach Angaben des Bundesrates beispielsweise der Internetauftritt der Bundesverwaltung zum grössten Teil mit solcher Software als Betriebssystem realisiert. Insgesamt würden rund 5 % aller Server unter Linux betrieben. Die Arbeitsplätze seien im Rahmen von NOVE-IT mit Windows und Microsoft Office standardisiert worden Um Chancen und Risiken freier und offener Software (free and open source software, FOSS) abzuschätzen und Entscheidgrundlagen für deren künftigen Einsatz bereitzustellen, erarbeitet das Informatikstrategieorgan Bund (ISB) gegenwärtig eine FOSS-Strategie als Teil der Informatikstrategie der Bundesverwaltung. Sie wird Ende 2003 vorliegen.

Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung

BERN. Der Bundesrat trifft verschiedene Massnahmen, um die Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung möglichst effizient und kostensparend zu bewirtschaften. Dies schreibt er in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Toni Brunner (SVP/SG). Brunner wollte vom Bundesrat wissen, wie hoch die durchschnittlichen Arbeitsplatzkosten in der Bundesverwaltung sind. Insbesondere begehrte er Aufschluss darüber, ob Arbeitsplätze unter Teilzeitmitarbeitenden aufgeteiltwürden oder nicht.

Kommission für Kinder- und Jugendfragen

BERN. Der Bundesrat hat die Umbenennung der Eidgenössischen Kommission für Jugendfragen (EKJ) in Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) beschlossen. Mit dieser Namenserweiterung  wird den bereits heute durch die Kommission wahrgenommenen Tätigkeiten in den Bereichen der Kinder- und Jugendpolitik Rechnung getragen.Die Jugendförderungsverordnung wird entsprechend der Umbenennung der Kommission angepasst.Die Eidgenössische Kommission für Jugendfragen (EKJ) setzt sich seit ihrem Bestehen neben dem Bereich der Jugendpolitik auch mit Fragen der Kinderpolitik auseinander. Mit der beschlossenen Namenserweiterung in Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) legitimiert der Bundesrat nun explizit die Aktivitäten der Fachkommission in beiden Bereichen.Der Übertritt vom Kinder- ins Jugendalter ist heute aus soziologischer und entwicklungspsychologischer Sicht nicht mehr an eine starre Altersgrenze gebunden und verläuft im Alltag unterschiedlich. Die Dauer einer Lebensphase hängt sowohl von der individuellen Biographie als auch vom gesellschaftlichen Wandel ab.  Die Kategorien "Kinder" und "Jugendliche" sind auch aus juristischer Sicht nicht immer klar einer Altersgrenze zuzuordnen. Gemäss Art. 1 der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes wird jeder Mensch der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, als Kind bezeichnet, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt. Das Schweizerische Recht stimmt mit dieser Definition überein. Die schweizerische Bundesverfassung spricht sowohl von Kindern als auch von Jugendlichen, ohne den Übergang von der Kategorie der unmündigen Kinder in die Kategorie der Jugendlichen klar festzulegen. Das Zivilrecht, das Strafrecht, das Arbeitsrecht, das Obligationenrecht und das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit kennen wiederum spezifische Anwendungen der Begriffe und Altersgrenzen. Eine einheitliche Definition der Begriffe Kinder und Jugendliche ist also in der für die Schweiz relevanten Rechtsgrundlagen nicht vorhanden.Eine generelle Abgrenzung der Politikbereiche "Kinder" und "Jugendliche" ist folglich nicht möglich und wird von Fachleuten nicht als sinnvoll erachtet. Die EKKJ hat die Interessen von Kinder und Jugendlichen schon immer als bereichsübergreifende Aufgaben wahrgenommen. Mit der Namenserweiterung wird nun den Koordinations- und Vernetzungsaufgaben der Kommission in Fragen der Kinder- und Jugendpolitik explizit Rechnung getragen.Die Jugendförderungsverordnung (JFV) wird aufgrund der Namensänderung der Kommission entsprechend angepasst.

Steuerpaket 2001

BERN. Die von den eidgenössischen Räten beschlossenen Änderungen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung und der Stempelabgaben sollen nicht am 1. Januar 2004, sondern erst am 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt werden. Diese Verschiebung hängt mit dem zustande gekommenen Referendum gegen das Steuerpaket 2001 zusammen. Bei einer Annahme der Vorlage an der Urne im Mai 2004 ergäben sich wegen eines rückwirkenden Inkrafttretens erhebliche praktische Probleme für Wirtschaft, Steuerzahler und Steuerbehörden. Das heute vom Bundesrat verabschiedete Änderungsgesetz untersteht dem fakultativen Referendum und muss spätestens in der bevorstehenden Wintersession durch beide Kammern behandelt werden.Da gegen das von den eidgenössischen Räten am 20. Juni 2003 beschlossene Steuerpaket 2001 das Referendum zustande gekommen ist, ergäben sich be  Annahme der Vorlage an der Urne im Mai 2004 praktische Umsetzungsprobleme. Denn die am 1. Januar 2004 wirksamen Änderungen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung und der Stempelabgaben müssten in einem solchen Fall rückwirkend in Kraft treten. Ein solches Szenario würde erhebliche praktische Probleme für Steuerzahler und Steuerbehörden schaffen.Erstens ergäben sich Komplikationen bei den rund 250'000 ausländischen Arbeitnehmern, die in der Schweiz erwerbstätig sind und an der Quelle besteuert werden. Der von der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) zu revidierende Quellensteuertarif könnte bis zur Volksabstimmung nicht angewendet werden. Ein rückwirkendes Inkrafttreten hätte somit zur Folge, das  Arbeitgeber und Steuerverwaltungen die Quellensteuerabzüge neu berechnen und nachträglich korrigieren müssten. Diese Korrekturen wären vor allem für die Arbeitgeber mit einem grossen Aufwand verbunden.Weiter käme es auch im Bereich der Stempelabgaben zu Umsetzungsproblemen. Würde eine inländische Aktiengesellschaft Anfang 2004 ihr Aktienkapital von 250'000 auf eine Million Franken erhöhen, müsste sie die Emissionsabgabe darauf entrichten, da die Erhöhung der Freigrenze zu diesem Zeitpunkt noch nicht gälte. Bei Annahme der Volksabstimmung im Mai 2004 hingegen könnte die betreffende Aktiengesellschaft rückwirkend geltend machen, eine nicht geschuldete Abgabe bezahlt zu haben, die ihr von der ESTV zurückzuerstatten sei.Daher schlägt der Bundesrat vor, die Inkraftsetzung der Änderungen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung sowie der Stempelabgaben um ein Jahr auf den 1. Januar 2005 zu verschieben. Da ein rückwirkendes Inkrafttreten nur durch Beschluss der eidgenössischen Räte vermieden werden kann, hat der Bundesrat zu Handen der beiden Kammern eine entsprechende Vorlage verabschiedet. Diese untersteht dem fakultativem Referendum und muss spätestens in der bevorstehenden Wintersession durch beide Räte behandelt werden.

Neue Gebührenvorschriften bei der EBK

BERN. Der Bundesrat hat heute eine Teilrevision der Gebührenverordnung der Eidg. Bankenkommission EBK verabschiedet. Diese tritt auf den 1. November in Kraft. Die neuen Gebührenvorschriften betreffen insbesondere die Unterstellungs- und Amtshilfeverfahren sowie die Vor-Ort-Kontrolle. Zudem werden die Gebühren-Obergrenzen angehoben. Die Regelung der Aufsichtsabgaben bleibt unverändert.Die Verordnung vom 2. Dezember 1996 über die Erhebung von Abgaben und Gebühren durch die EBK bedurfte einiger Anpassungen. Sie wurde mit Rechtsgrundlagen ergänzt, welche die Erhebung von Gebühren für wesentliche Geschäfte der EBK wie die Unterstellungs- und Amtshilfeverfahren sowie die Vor-Ort-Kontrollen regeln. Im Weiteren wurde die Obergrenze der Gebühren den veränderten Verhältnissen entsprechend angehoben. Keine Änderungen haben die Bestimmungen zu den Aufsichtsabgaben (Grund- und Zusatzabgaben) erfahren.Nach wie vor werden die Kosten der EBK vollumfänglich über die Aufsichtsabgaben und Gebühren gedeckt. Der Ertrag aus den Gebühren wird sich schätzungsweise um 25 % bis 30 % erhöhen, was eine anteilsmässige Reduktion der Erträge aus den Aufsichtsabgaben zur Folge haben wird. Die Verordnungsänderungen treten am 1. November 2003 in Kraft.

Informatikdienste der Bundesverwaltung im Wettbewerb

BERN. Der Bundesrat hat die Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung (BInfV) revidiert. Bei der Informatikleistungserbringung greift Wettbewerb Platz. Der Schutz kritischer Infrastrukturen wurde in der Verordnung verankert.Mit dem Reorganisationsprogramm NOVE-IT, das Ende 2003 abgeschlossen werden soll, hat der Bundesrat die Informatik in der Bundesverwaltung grundlegend umgestaltet. Ein Kernpunkt ist der Übergang der Führung von den Informatikdiensten (Leistungserbringer) an die Verwaltungseinheiten
Leistungsbezüger). Es werden marktnahe Verhältnisse geschaffen, die eine Wahl zwischen interner und externer Leistungserbringung ermöglichen.

Grundsätze des IKT-Managements

Die Leistungsbezüger bestimmen über den IKT-Einsatz. Oberstes Ziel sind eine wirkungsvolle, wirtschaftliche und sichere Abwicklung der Geschäftsprozesse und gute, kostengünstige Dienstleistungen.Freigabe des LeistungsbezugsIn Zukunft können IKT-Leistungen bundesverwaltungsintern oder bei Anbietern aus der Privatwirtschaft bezogen werden. Anbieterkonkurrenz fördert einen sparsamen und flexiblen Mitteleinsatz.Schutz

kritischer Infrastrukturen

Landeswichtige Infrastrukturen (Verkehrsinfrastruktur, Strom-, Wasser-, Geldversorgung usw.) sind zunehmend von IKT abhängig. Der Informationssicherung, insbesondere der Frühwarnung und der Führungsunterstützung in Krisenlagen kommt deshalb grosse Bedeutung zu.Die Verordnung tritt per 1. November in Kraft. Die Freigabe des Leistungsbezugs auch für Betriebsleistungen erfolgt, wenn die nötige Kostentransparenz auf Basis einer Kosten- und Leistungsrechung geschaffen ist (gemäss Planung 2005.)Die Bundesinformatikverordnung bildet rechtlich die vorläufig letzte Phase der Umsetzung von NOVE-IT. Die vorgenommenen Änderungen haben keine direkten finanziellen oder personellen Auswirkungen.

Keine Überprüfung des "Winterthur-Modells" durch den Bundesrat

BERN. Der Bundesrat lehnt das von der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) eingereichte Postulat ab, das eine Überprüfung des so genannten "Winterthur-Modells" verlangt. Die Genehmigungen dieses Modells (durch das Bundesamt für Sozialversicherungen, BSV) und der Tarife (durch das Bundesamt für Privatversicherungen, BPV) erfolgte gestützt auf das geltende Recht. Eine Nichtgenehmigung bzw. ein Zurückkommen auf die von den zuständigen Bundesämtern getroffenen Entscheide wäre rechtlich nicht vertretbar gewesen. Insbesondere würde die Weiterführung von solvenzgefährdenden Tarifen langfristig die Leistungsansprüche der Versicherten gefährden. Weil zudem Modell und Tarif nicht missbräuchlich sind, bestand für die Versicherungsgesellschaft ein Genehmigungsanspruch.Das vom BSV gestützt auf die Rechtslage genehmigte "Winterthur-Modell" erlaubt es der Versicherungsgesellschaft, die Sammelstiftung für die zweite Säule auszugliedern. Die Tarifgrundlagen für den überobligatorischen Bereich und der gegenüber dem obligatorischen Bereich tiefere Mindest-Umwandlungssatz wurden in der Folge vom BPV genehmigt.

Die Zahlen zum Entscheid

BERN. Nachdem das BSV der "Winterthur" die Genehmigung zur Führung einer teilautonomen Stiftung erteilt hatte, war es am BPV, die Tarifgrundlagen des Vertrages zwischen der "Winterthur Lebensversicherung" und der Sammelstiftung "Winterthur Columna" zu prüfen und allenfalls zu genehmigen. Das BPV hat am 17. und 18. Juni 2003 die entsprechenden Genehmigungen erteilt. Die dem Tarif zugrunde liegenden mathematischen und demographischen Grundlagen werden auch von anderen privaten Lebensversicherern in der Schweiz seit 8 Jahren verwendet. Sie berücksichtigen zukünftige für die Lebenserwartung relevante Trends und entsprechen den gesetzlichen Genehmigungs-Kriterien sowie internationalen mathematischen Standards. Die genehmigte Reduktion des Umwandlungssatzes auf 5.835% bei den Männern (Alter 65) und 5.454% bei den Frauen (Alter 62) betrifft ausschliesslich Renten im überobligatorischen Bereich. Die neuen Umwandlungssätze basieren auf einem langfristig garantierten Zins von 3,5% was von Anlagespezialisten als immer noch sehr hoch angesehen wird. Im Obligatorium gilt nach wie vor der gesetzliche Umwandlungssatz von 7,2%. Entsprechende Senkungen des Umwandlungssatzes wurden auch für die "Zürich Leben" und die "Genfer Leben" bewilligt, weitere Gesuche sind pendent. Die Versicherungsgesellschaften haben zugesichert, im Falle gekündigter Verträge die betroffenen Versicherten zu den neuen Bedingungen wieder aufzunehmen, sofern diese es wünschen. Damit können "versicherungslose" Zustände vermieden werden.Wie der Bundesrat festhält, muss das BPV im Genehmigungsverfahren insbesondere Artikel 20 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) anwenden. Demnach müssen sich die Tarife "in einem Rahmen halten, der einerseits die Solvenz der einzelnen Versicherungseinrichtungen und andererseits den Schutz der Versicherten vor Missbräuchen gewährleistet." Innerhalb dieses Rahmens – so der Bundesrat weiter - ist der Versicherer bei der Tarifgestaltung frei und hat einen Genehmigungsanspruch, d.h. das BPV muss diesfalls die Genehmigung erteilen. Missbrauch liege z.B. beim Heranziehen falscher Statistiken, Berechnungen und mathematischer Modelle vor. Über di  Solvenz- und Missbrauchsprüfung hinaus habe das BPV keine weiteren Prüfungsbefugnisse – es dürfe also weder die Angemessenheit noch sozialpolitische Aspekte bewerten.

Der Bundesrat erinnert im weiteren daran, dass er bereits 1976 eine Angemessenheitsprüfung verlangt hatte, dass eine solche jedoch vom Parlament verworfen wurde. Gegen Verfügungen des BSV kann bei den gemäss BVG vorgesehenen Instanzen Beschwerde erhoben werden, gegen Verfügungen des BPV bei der unabhängigen Rekurskommission für die Aufsicht über die Privatversicherungen. Weil Beschwerden gegen Tarife keine aufschiebende Wirkung haben, konnten die betreffenden Versicherungsgesellschaften die Genehmigungen bereits umsetzen.

Der Bundesrat lehnt das Postulat der SGK-N ab, das eine Überprüfung der getroffenen Genehmigungsentscheide des BSV und des BPV auf dem politischen Weg verlangt. Eine Nicht-Genehmigung bzw. eine nachträgliche politische Aussetzung der Genehmigungen könnte die Leistungsfähigkeit der Vorsorgeeinrichtungen gefährden und entweder eine Finanzierungslücke bei rechtmässig erworbenen Renten oder eine im Gesetz nicht vorgesehene Subventionierung durch berufsaktive Versicherte bewirken. Eine solche, gesetzlich nicht gewollte Quersubventionierung würde auch erfolgen, wenn für die Absenkung des Umwandlungssatzes eine mehrjährige Übergangsfrist gewährt würde. 

Nach Auffassung des Bundesrates dürfen die Aufsichtsbehörden im Interesse der Systemsicherheit keine Tarife und Umwandlungssätze genehmigen, die den Realitäten der Lebenserwartung und der Kapitalmärkte widersprechen. Ferner erinnert der Bundesrat daran, dass es sich bei den genehmigten Umwandlungssätzen um garantierte Mindestwerte handelt, dass also allfällige Überschüsse den berechtigten Versicherungsnehmern zu Gute kommen müssen. Im Zuge der Revision des VAG soll dafür eine Quote von bis zu 90 Prozent vorgesehen werden. Eine entsprechende Beteiligung der Versicherten an allfälligen Überschüssen ist laut Bundesrat ebenfalls im "Winterthur-Modell" vorgesehen, wobei die korrekte Verwendung von erzielten Überschüssen, der Aufsicht durch das BPV unterliege. Die Aufgabe der Aufsichtsbehörden habe sich auf die Anwendung des geltenden Rechts zu beschränken, hält der Bundesrat in seinem Beschluss fest. Das gelte auch für bevorstehende Entscheide. Änderungen am heutigen System seien gegebenenfalls Sache von Gesetzesrevisionen.

Opfer sollen weiterhin Genugtuung erhalten

BERN. Opfer von Straftaten sollen weiterhin eine Genugtuung erhalten. In der Vernehmlassung zur Totalrevision des Opferhilfegesetzes hat sich eine klare Mehrheit für die Beibehaltung der Genugtuung ausgesprochen. Diese soll jedoch plafoniert werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten.Die Totalrevision des 10jährigen Opferhilfegesetzes (OHG) orientiert sich stark am bisherigen Recht, das in zahlreichen Punkten ergänzt wird. 

Im Vordergrund steht die Überprüfung der opferhilferechtlichen Genugtuung, deren Abschaffung von einigen Kantonen verlangt worden war. Eine klare Mehrheit der insgesamt 85 Vernehmlassungsteilnehmer sprach sich für die Beibehaltung der Genugtuung aus. Auch der Vorschlag, diese zu plafonieren, wurde mehrheitlich begrüsst. Auf eine deutliche Ablehnung stiessen hingegen die vorgeschlagenen Maximalbeiträge von rund 70'000 CHF für Opfer und rund 36'000 CHF für Angehörige.Opferhilfe nach einer Straftat im AuslandEine gewisse Uneinigkeit herrschte in der Frage, ob Entschädigung und Genugtuung nach einer Tat im Ausland weiterhin zu gewähren seien. Kreise, die den Opfern nahe stehen, befürworteten die Beibehaltung des geltenden Rechtes. Die Gegner argumentierten, dass das Übereinkommen des Europarates nur Leistungen für Straftaten im Inland vorschreibe (Territorialitätsprinzip) und dass andere europäische Staaten keine Leistungen für Taten im Ausland ausrichten. 

Auf breite Zustimmung stiess dagegen der Vorschlag, Opfern von im Ausland begangenen Straftaten Zugang zu Beratungsstellen zu gewähren.Regelung für weitere BereicheEine Mehrheit der Antwortenden wünschte, dass das OHG die Kantone zur Bereitstellung von genügend Frauenhäusern verpflichten soll. Die mehrheitlich ablehnenden Kantone machten geltend, dass eine solche Bestimmung über die Opferhilfe hinaus gehe und die Autonomie der Kantone tangiere. Die Frage, ob neue Bestimmungen für Opfer von häuslicher Gewalt nötig wären, wurde kontrovers beurteilt. Eine deutliche Mehrheit unterstützte den Vorschlag, keine neuen Sonderbestimmungen für Opfer von Menschenhandel ins OHG einzuführen.Keine neuen AbgeltungenDie von der Expertenkommission vorgeschlagenen neuen unbefristeten Abgeltungen des Bundes an die Kantone für den Aufwand für die Beratungshilfe wurde von einer grossen Mehrheit befürwortet. Das EJPD hatte allerdings bereits zu Beginn der Vernehmlassung darauf aufmerksam gemacht, dass diese neuen Abgeltungen den finanzpolitischen Rahmenbedingungen der Schuldenbremse sowie den Bestrebungen zu einem neuen Finanzausgleich zuwiderlaufen. Der Bundesrat hat entschieden, auf neue Abgeltungen zu verzichten und stattdessen das EJPD beauftragt, nach neuen Lösungen für die Zusammenarbeit bzw. den Ausgleich unter den Kantonen zu suchen.Vorderhand weiterhin Prozessvorschriften im OHGDa die neue Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) erst nach der Totalrevision des OHG in Kraft treten dürfte, sollen die Bestimmungen zum Schutz des Opfers im Strafverfahrens vorläufig weiterhin im OHG bleiben und erst später in die StPO eingefügt werden.

Yves Rossier neuer Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen 

BERN. Der Bundesrat hat am Freitag auf Vorschlag von Pascal Couchepin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern, Yves Rossier zum Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) ernannt. Yves Rossier, der seine neue Tätigkeit auf Anfang des Jahres 2004 aufnehmen wird, übernimmt die Nachfolge von Otto Piller, der im vergangenen Frühjahr von seinem Recht auf vorzeitige Pensionierung Gebrauch machte. Yves Rossier ist zurzeit Direktor des Sekretariates der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK).Herr Rossier ist 42 Jahre alt und in Delsberg (JU) geboren. Er ist verheiratet und Vater von fünf Kindern. Vor der Einsetzung der ESBK, die am 1. April 2000 mit dem Inkrafttreten des neuen Spielbankengesetzes geschaffen wurde, arbeitete Yves Rossier als wissenschaftlicher Berater der Bundesräte Jean-Pascal Delamuraz und Pascal Couchepin. Er betreute in dieser Zeit sämtliche Dossiers in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen.Neben seiner französischen Muttersprache spricht Yves Rossier Deutsch und Schweizerdeutsch sowie Englisch. Er  verfügt über einen Lizenziatsabschlus in Recht der Universität Freiburg, hat anschliessend am College of Europe in Brügge Europäisches Recht studiert und  war Assistent am Lehrstuhl für Internationales Privatrecht der juristischen Fakultät der Universität Freiburg, bevor einen Master of Laws an der McGill University in Montreal erwarb.

Neue Aufgabenteilung innerhalb des EDI

BERN. Am ersten Januar des kommenden Jahres wird die Abteilung Kranken- und Unfallversicherung (KUV) vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überführt. Der Bundesrat hat am Freitag von dieser neuen Aufgabenteilung, die von Bundesrat Pascal Couchepin gewünscht wird, Kenntnis genommen. Mit dieser Zusammenführung der Gesundheitsfragen in ein Amt sollen Wissen und Kompetenzen in diesem Bereich vereint werden.Mittelfristig erhofft sich der Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern von dieser Reorganisation eine bessere Kenntnis und Kontrolle der Faktoren, die einen Einfluss auf die Gesundheitspolitik haben. 

Die Zusammenführung der Sektoren, die für die Gesundheitspolitik und den Gesundheitsschutz zuständig sind (BAG) und denjenigen, die sich mit der Finanzierung der Gesundheitsversorgung und den nötigen Massnahmen zur Gewährleistung eines Zugangs zu dieser Versorgung für alle befassen (BSV), ermöglicht, dieses Thema ganzheitlicher und flexibler anzugehen. Es können Synergien geschaffen und Gemeinsamkeiten besser genutzt werden. Diese Reorganisation, von der etwa hundert Personen betroffen sind, wird weder einen Personalabbau noch eine Veränderung des Status der Angestellten zur Folge haben. 

Dank einem Gebäudeaustausch zwischen den beiden Ämtern kann diese Überführung zu verminderten Kosten und in kurzer Zeit vollzogen werden. Die Kosten werden von den beiden betroffenen Ämtern getragen. Die für die Kranken- und Unfallversicherung zuständigen Personen werden im Verlauf des  ersten Quartals 2004 in das BAG umziehen. Zurzeit verfügt das BSV über rund 300 Stellen, das BAG seinerseits über rund 320.Eine Arbeitsgruppe wird die praktischen Modalitäten der Eingliederung des Kranken- und Unfallversicherungssektors in das BAG und der neuen Aufgabenteilung ausarbeiten. Diese Reorganisation wird kleinere Anpassungen der Gesetzgebung, in der die Aufgaben der Ämter festgelegt sind, erforderlich machen. Bis zu seiner definitiven Überführung ins BAG, das heisst bis zum 31. Dezember 2003, bleibt der KUV-Bereich dem BSV unterstellt.Bei seinem Entscheid hat sich der Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern insbesondere auf die Arbeiten einer Arbeitsgruppe aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beiden Ämtern gestützt, die sich mit dieser Frage auseinandergesetzt hat. Diese Gruppe ist zum Schluss gelangt, dass eine Zusammenführung der Stellen des EDI, die sich mit Gesundheitsfragen befassen, im Hinblick auf die Entwicklung einer ganzheitlichen und kohärenten Gesundheitspolitik gerechtfertigt ist.

Keine verfrühte pauschale Beitragserhöhung

BERN. Der Bundesrat betrachtet eine pauschale Anpassung der Beiträge an die Pensionskasse des Bundes PUBLICA zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht. Dies schreibt er in seiner ablehnenden Antwort auf eine Motion der Spezialkommission des Nationalrates. 

Der Bundesrat ist zudem der Meinung, dass die beiden Themenkreise vorzeitige Pensionierung und erhöhte Invalidisierungsrate separat betrachtet werden müssen, da es sich um verschiedene Geschäftsvorfälle handelt.Die Spezialkommission des Nationalrates, Minderheit Weyeneth, hatte in ihrer Motion vom 22. August 2003 an den Bundesrat verlangt, zur Deckung der ungedeckten Kosten, die sich aus der frühzeitigen Pensionierung des Personals und der erhöhten Invalidisierungsrate ergeben, die Beiträge an die PUBLICA per 01.01.04 um 3 Prozent zu erhöhen. 

Die Beiträge der Erhöhung sollten dabei hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt werden. Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Finanzierungsdefizite der Pensionskasse des Bundes PUBLICA behoben werden müssen. Er betrachtet jedoch eine pauschale, nicht erhärtete Beitragsanpassung für verfrüht. Der Bundesrat prüft zur Zeit Massnahmen, damit die frühzeitige Pensionierung und insbesondere die Ausrichtung der AHV-Überbrückungsrente kostendeckend werden. Eine pauschale, nicht auf eingehende Überprüfung der technischen Grundlagen von PUBLICA abgestützte Beitragsanpassung wäre deshalb verfrüht und würde mit Sicherheit auch vom Personal nicht verstanden.Seit dem 1. Juni 2003 müssen für den Bezug einer Invalidenrente die Voraussetzungen nach dem IVG erfüllt sein. Die sogenannte Berufsinvalidität kommt nur noch subsidiär für Personen über 50 Jahren zur Anwendung. 

Für die Invalidisierungspraxis bedeutet dies bereits eine deutliche Verschärfung, insbesondere, weil bei sogenannten "Berufsinvaliditätsfällen" der Arbeitgeber die Kosten zu tragen hat, was bisher nicht der Fall war.Der Bundesrat ist zudem der Meinung, dass die beiden Themenkreise vorzeitige Pensionierung und erhöhte Invalidisierungsrate separat betrachtet werden müssen, da es sich um verschiedene Geschäftsvorfälle handelt. Er beantragt daher, die Motion der Spezialkommission des Nationarates, Minderheit Weyeneth, abzulehnen

Vereinbarung zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein

BERN. Der Bundesrat hat eine zwischenstaatliche Vereinbarung mit dem Fürstentum Liechtenstein genehmigt, welche die Teilnahme der liechtensteinischen Behörden und Stellen am schweizerischen Sicherheitsnetz Funk "POLYCOM" regelt. Sie gilt vorerst für eine Dauer von fünf Jahren.

Das Fürstentum Liechtenstein hat im Dezember 2002 die Schweiz um eine liechtensteinische Beteiligung am digitalen Funknetz POLYCOM auf der Basis der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS) ersucht. Auch die Schweiz ist an einer Zusammenarbeit mit dem Fürstentum Liechtenstein insbesondere in diesen Bereichen interessiert, da das Fürstentum auf Grund des Zollvertrags von 1923 Bestandteil des schweizerischen Zollgebietes und damit auch Einsatzraum der schweizerischen Zollorgane und des Grenzwachtkorps ist.

Bundesrat Samuel Schmid. Chef des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird die Vereinbarun  während seines Besuchs in Vaduz am 17./18. Oktober 2003 für den schweizerischen Bundesrat unterzeichnen.

Zusammenarbeit mit Deutschland bei der militärischen Ausbildung

BERN. Nach Frankreich wird die Schweiz nun auch mit Deutschland bei militärischen Ausbildungen zusammenarbeiten. Nachdem der Bundesrat die Vereinbarung bei der militärischen Ausbildung genehmigt hat, steht man nun vor den letzten, offiziellen Phase: Der Chef des Departements für Verteidigung, Bundesrat Samuel Schmid, wird die Vereinbarung während seines Besuchs in Berlin am 29./30. September 2003 zusammen mit seinem deutschen Amtskollegen, Verteidigungsminister Peter Struck, unterzeichnen.

Eine ähnliche Phase hat die Schweiz in den vergangenen Jahren mit Frankreich erlebt. Im Rahmen der militärischen Ausbildung wurde, 1997, auch eine Zusammenarbeit bei natürlichen und technologischen Katastrophen gesichert. Neben anderen Schritten, die die militärische Zusammenarbeit festigten, ist der Luftraum beider Länder seit letztem Neujahr für militärische Ausbildungen, gegenseitig freigegeben. Die Sicherheit des G-8 Gipfeltreffens, das vergangenen Sommer in der Grenzstadt Evian stattgefunden hat, wurde in militärischer Zusammenarbeit beider Länder erhalten. In der vergangenen Woche hat die Schweizer Regierung der breiten Zusammenarbeit der Schweiz mit Frankreich im Bereich der militärischen Ausbildung zugestimmt.

Zweiter Nachtrag zum Voranschlag 2003

BERN. Der Bundesrat beantragt dem Parlament mit dem zweiten Nachtrag zum Voranschlag 2003 Nachtragskredite im Umfang von insgesamt fast 500 Millionen Franken. Zusammen mit dem ersten Nachtrag führt dies gegenüber dem Budget zu Mehrausgaben von 684 Millionen oder 1,3 Prozent.Ein grosser Teil des beantragten Nachtrags entfällt auf die Sozialversicherungen. Für die Bundesbeiträge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien zu Gunsten von einkommensschwachen Personen werden zusätzliche 100 Millionen Franken benötigt.

Da die Prämienverbilligungen vermehrt beansprucht werden, stiegen die Ausgaben der Kantone in diesem Bereich über Erwarten stark an. Dies gilt namentlich für die Kantone Luzern, Schwyz, Zug, Solothurn, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden und Graubünden. Dadurch wächst auch der Bedarf an Bundesbeiträgen. Das Gleiche gilt für die Beiträge des Bundes an die Invalidenversicherung (52 Mio) und an die AHV- und IV-Ergänzungsleistungen (46 Mio). In diesen Bereichen sind zusätzliche Mittel erforderlich, namentlich weil die Zunahme der Zahl der IV-Renten bei der Erstellung des Voranschlags unterschätzt worden war.

Im Bereich der Kommissionen, Abgaben und Spesen der Bundestresorerie resultieren aus den am ursprünglichen Finanzierungsprogramm vorgenommenen Anpassungen Mehrausgaben von 85 Millionen. Auch das Anleiheprogramm wurde geändert und von ursprünglich 12,5 auf 14 Milliarden erhöht. Zudem wurden die bisher geleisteten Anleihen für eine längere Dauer (16,6 statt 14 Jahre) untergebracht als im Voranschlag vorgesehen.Weitere Nachtragskredite werden namentlich für die Bereiche Informatik und Telekokmmunikation in der Bundesverwaltung (38 Mio), Zivilluftfahrt (24 Mio zur Bezahlung bisher bestrittener Mehrwertsteuerschulden), kombinierte  Verkehr (23 Mio), Unterhalt der Wälder (19 Mio) beantragt sowie für die freiwillige Beteiligung der Schweiz an der Pool-Lösung, mit der die Entschädigungen von Skyguide und den Versicherern nach der Flugzeugkatastrophe über dem Bodensee ergänzt werden sollen.Schliesslich unterbreitet der Bundesrat dem Parlament eine Erhöhung der Zahlungskredite für die neuen Alpentransversalen (NEAT) zu Lasten des Fonds für Eisenbahngrossprojekte; die Erhöhung um 36 Millionen ist wegen der unvorhergesehenen Entwicklung der Lage unumgänglich geworden.

Zweiter Nachtrag zum Voranschlag 2003

BERN. Der Bundesrat beantragt dem Parlament mit dem zweiten Nachtrag zum Voranschlag 2003 Nachtragskredite im Umfang von insgesamt fast 500 Millionen Franken. Zusammen mit dem ersten Nachtrag führt dies gegenüber dem Budget zu Mehrausgaben von 684 Millionen oder 1,3 Prozent.Ein grosser Teil des beantragten Nachtrags entfällt auf die Sozialversicherungen. Für die Bundesbeiträge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien zu Gunsten von einkommensschwachen Personen werden zusätzliche 100 Millionen Franken benötigt. 

Da die Prämienverbilligungen vermehrt beansprucht werden, stiegen die Ausgaben der Kantone in diesem Bereich über Erwarten stark an. Dies gilt namentlich für die Kantone Luzern, Schwyz, Zug, Solothurn, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden und Graubünden. Dadurch wächst auch der Bedarf an Bundesbeiträgen. Das Gleiche gilt für die Beiträge des Bundes an die Invalidenversicherung (52 Mio) und an die AHV- und IV-Ergänzungsleistungen (46 Mio). In diesen Bereichen sind zusätzliche Mittel erforderlich, namentlich weil die Zunahme der Zahl der IV-Renten bei der Erstellung des Voranschlags unterschätzt worden war. Im Bereich der Kommissionen, Abgaben und Spesen der Bundestresorerie resultieren aus den am ursprünglichen Finanzierungsprogramm vorgenommenen Anpassungen Mehrausgaben von 85 Millionen. Auch das Anleiheprogramm wurde geändert und von ursprünglich 12,5 auf 14 Milliarden erhöht. Zudem wurden die bisher geleisteten Anleihen für eine längere Dauer (16,6 statt 14 Jahre) untergebracht als im Voranschlag vorgesehen.Weitere Nachtragskredite werden namentlich für die Bereiche Informatik und Telekokmmunikation in der Bundesverwaltung (38 Mio), Zivilluftfahrt (24 Mio zur Bezahlung bisher bestrittener Mehrwertsteuerschulden), kombinierte  Verkehr (23 Mio), Unterhalt der Wälder (19 Mio) beantragt sowie für die freiwillige Beteiligung der Schweiz an der Pool-Lösung, mit der die Entschädigungen von Skyguide und den Versicherern nach der Flugzeugkatastrophe über dem Bodensee ergänzt werden sollen.Schliesslich unterbreitet der Bundesrat dem Parlament eine Erhöhung der Zahlungskredite für die neuen Alpentransversalen (NEAT) zu Lasten des Fonds für Eisenbahngrossprojekte; die Erhöhung um 36 Millionen ist wegen der unvorhergesehenen Entwicklung der Lage unumgänglich geworden.

Der Bundesrat erteilt der geplanten Metro M2 eine Konzession

BERN. Der Bundesrat hat beschlossen, der Gesellschaft der Metro Lausanne-Ouchy (LO) für die Dauer von 50 Jahren eine Konzession zu erteilen, damit das Projekt der M2 zwischen Ouchy und Les Croisettes realisiert werden kann. Tatsächlich wird die Konzession, welche die LO heute für die Strecke zwischen Ouchy und Lausanne besitzt, im Hinblick auf die Realisierung der M2 erweitert, geändert und erneuert. Die Inbetriebnahme der neuen Stadtschnellbahn ist für Ende 2007 geplant.Die M2 - welche die Strecke Ouchy-Bahnhof SBB-Flon-Vennes-Croisettes (Epalinges) bedienen wird - ist eine normalspurige, luftbereifte Stadtschnellbahn. Mit dieser neuen Metro wird es möglich sein, in 18 Minuten eine Strecke von 6 km zurückzulegen, wobei ein Höhenunterschied von 375 Metern überwunden wird. 

Die Investitionen für dieses Projekt belaufen sich auf 590 Millionen Franken, wobei die Kosten vom Kanton Waadt, der Stadt Lausanne und dem Bund gemeinsam getragen werden. Mit den Arbeiten soll Anfang 2003 begonnen werden, die Inbetriebnahme ist für Ende 2007 vorgesehen.Die geplante M2 reiht sich in die Projekte ein, mit denen der öffentliche Verkehr in den Agglomerationen gefördert werden soll. Die Realisierung der Metro stärkt denn auch die wirtschaftliche Attraktivität des Stadtzentrums von Lausanne, gleichzeitig verschiebt sich die modale Verteilung zugunsten des öffentlichen Verkehrs. Die Waadtländer Bevölkerung hatte diesem Projekt am 24. November 2002 mit einer Mehrheit von 62 % zugestimmt.

Vereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland über die gegenseitige Unterstützung im Kosovo

BERN. Die Schweiz und Deutschland wollen im Rahmen des KFOR-Einsatzes im Kosovo enger zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat eine entsprechende Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Unterstützung genehmigt.Das Dokument soll anlässlich des Besuchs von Bundesrat Samuel Schmid, Chef des VBS, am 29./30. September 2003 in Berlin unterzeichnet werden. 

Die Parteien sind übereingekommen, dass sie gemeinsam zu den Stabilisierungs- und Wiederaufbaubestrebungen im Kosovo beitragen und sich dabei gegenseitig zum grösstmöglichen beiderseitigen Nutzen unterstützen wollen. Die Vereinbarung soll die Grundlage für die Kooperation bilden und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die gegenseitige Unterstützung im Einsatzgebiet festlegen. Ferner soll sie als Rechtsgrundlage für weitere, dringend benötigte untergeordnete technische Abkommen dienen. Die SWISSCOY ist im Kosovo Teil der deutsch/italienisch geführten Brigade Südwest.

Neue Anlagestrategie für die Pensionskasse des Bundes PUBLICA

BERN. Der Bundesrat hat am 10. september eine Anpassung der Anlagestrategie für die Pensionskasse des Bundes PUBLICA an die veränderte Lage beschlossen. Sie sieht in den einzelnen Anlagekategorien folgende Anteile vor: Nominalwerte in Schweizerfranken 63%, Nominalwerte in fremden Währungen 5%, Aktien Schweiz 8%, Aktien Ausland 14%, Immobilien Schweiz 10%.Im Mai 1999 hat der Bundesrat die heute gültige Strategie fixiert. Seither haben sich bei der Pensionskasse des Bundes verschiedene Veränderungen ergeben, die eine Überarbeitung der bestehenden Strategie erfordern. 

Im Zusammenhang mit der Ausgliederung der Pensionskasse der Post, der RUAG, der SRG und weiterer Organisationen aus der Bundespensionskasse hat sich deren Verpflichtungsstruktur verschlechtert. Weil zum Teil die Rentner bei PUBLICA belassen wurden, hat die dadurch entstandene Überalterung die Risikofähigkeit der Kasse signifikant reduziert. Das Verhältnis aktiv Versicherte zu Rentenbeziehenden steht heute bei 1.3 zu 1. Im Weiteren mussten die Erwartungen bezüglich der Renditen an den Finanzmärkten reduziert werden. Die Asset/Liability Studie wurde vom externen Versicherungsexperten für die Passiven und dem externen Controllers auf der Anlagenseite durchgeführt. Die Kassenkommission hat sich für die Anlagestrategie ausgesprchen, die der Risikofähigkeit von PUBLICA am besten entspricht. Die zu erwartende Rendite liegt langfristig bei 4.10%.

Reorganisation der Aufsicht über die technische Sicherheit im UVEK :Bundesrat gibt grünes Licht

BERN. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) reorganisiert die Aufsicht über die technische Sicherheit. Für die Umsetzung dieser Ziele braucht es ein neues Bundesgesetzüber die technische Sicherheit (BGTS) und die Anpassung zahlreicherbestehender Spezialgesetze. Das UVEK wurde vom Bundesrat beauftragt, bis Ende 2004 zu Handen des Parlaments eine Botschaft auszuarbeiten. Kernstück der Reorganisation ist die Vereinheitlichung der Verfahren für die Überprüfung der Sicherheit von technischen Systemen. Zu diesem Zweck werden die Anlagen und Geräte nach Massgabe ihres Gefahrenpotentials in dreiKategorien eingeteilt. 

Die Sicherheitsprüfung erfolgt für jede dieser Kategorie nach einem einheitlichen Verfahren, welches die Verantwortlichkeiten der Anlagenbetreiber und der Behörden klar abgrenzt. Die staatliche Aufsicht ist um so intensiver sein, je grösser das Gefahrenpotential einer Anlage ist. Auf eine besondere Agentur wird verzichtet: Die Sicherheitsaufsicht bleibt bei den verschiedenen Fachämtern des UVEK.Innerhalb der Bundesämter will das UVEK die Aufgabe der Sicherheitsaufsichtorganisatorisch von den übrigen Aufgaben stärker trennen. Diese Reorganisation ist ein zentraler Baustein der Reformen, mit denen dasUVEK eine aktivere und systematischere Sicherheitsaufsicht umsetzen will.Zweck der Reorganisation ist, mit den vorhandenen Ressourcen die technische Sicherheitsaufsicht zu optimieren und vorhandene Synergien zu nutzen. Zudem wird organisatorisch für eine einheitliche Risikophilosophie im UVEK gesorgt werden.

Die Empfehlung der internationalen Atomenergiebehörde, die Hauptabteilungf ür die Sicherheit der Kernanlagen aus dem Bundesamt für Energieauszugliedern, wird mit einem separaten Projekt umgesetzt. Redimensioniertes ProjektAnlass für die Reorganisation der Sicherheitsaufsicht war der Seilbahn-Unfall auf der Riederalp im Jahre 1996. Im Sommer 2001 wurde eine Vernehmlassung zum Entwurf für ein Bundesgesetz über die technische Sicherheit (BGTS) durchgeführt. Die grundsätzlichen Zielsetzungen desProjektes (klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten bei der Sicherheitsaufsicht, Entwicklung einer für alle Bereiche gültigen Risikophilosophie, optimaler Einsatz der Ressourcen für dieSicherheitsaufsicht) wurden begrüsst.Es gab aber auch kritische Stimmen. Es wurde vor allem befürchtet, dass dieZusammenfassung aller Aufgaben im Bereich der Sicherheitsaufsicht im UVEKbei einer zentralen Stelle zu einer Überregulierung führen könnte, und dass die Wirtschaft zusätzlich finanziell belastet würde. Um der Kritik Rechnungzu tragen, wurde das Projekt redimensioniert und auf die Schaffung einer Agentur verzichtet. Die Empfehlungen des Expertenberichts über die Sicherheit im schweizerischenLuftverkehr (NLR) zur Verstärkung der Aufsicht über die Sicherheit derLuftfahrt können auch mit dem redimensionierten Projekt umgesetzt werden.

 

 

español

bienvenidos

türkçe

merhaba

deutsch

home

dossiers

interviews

portraits

news box

migration

CH in kürze

fotobank

agenda

jahresbericht

impressum