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Treffen
der deutschsprachigen Umweltminister
BERN.
In Sils-Maria treffen sich am 1. Oktober 2003 auf Einladung von
Bundesrat Moritz Leuenberger die vier Umweltminister der
deutschsprachigen Länder. Auf der Traktandenliste des
traditionellen Vierer-Umweltministertreffens stehen das
Kyoto-Protokoll, die WTO-Ministerkonferenz von Cancun und die
Alpenkonvention.Wie weit haben die Schweiz, Deutschland, Österreich
und Liechtenstein das Kyoto-Protokoll zur Senkung der Klimagase
bereits in nationales Recht umgesetzt, und wie sehen die Länder
die Weiterentwicklung des Protokolls?
Wie
interpretieren die Umweltminister der deutschsprachigen Länder
die Ergebnisse der WTO-Ministerkonferenz von Cancun? Welche
gemeinsamen Anstrengungen unternehmen die vier Alpenländer zur
Umsetzung der Alpenkonvention, und wie sehen Deutschland,
Liechtenstein und Österreich die Rolle der Schweiz?Diese Fragen
diskutiert Bundesrat Moritz Leuenberger am 1. Oktober 2003 in
Sils-Maria zusammen mit seinen Amtskollegen aus Deutschland, Österreich
und Liechtenstein: Auf Einladung Leuenbergers reisen ins Engadin:
Jürgen Trittin, deutscher Bundesminister für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit, Magister Werner Wutscher, Generalsekretär
im österreichischen Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie Regierungsrat
Alois Ospelt, Chef des liechtensteiner Ministeriums für Umwelt,
Raum, Land- und Waldwirtschaft. Das traditionelle Vierer
Umweltministertreffen findet in regelmässigen Abständen statt.
Weiter
mit dem Verkauf von 1 Tonne Gold in der Schweiz
BERN.
Die Schweizer Nationalbank hat mitgeteilt, dass weiterhin täglich
rund 1 Tonne Gold, vom Bestand von insgesamt 1.300 Tonnen,
verkauft wird. Nachdem die Goldbindung des Frankens aufgehoben, im
Mai 2000, aufgehoben wurde, waren bis Ende Juli 2003 von der SNB
840 Tonnen Gold verkauf und ein Erlös von 12.7 Mrd. Franken
erzielt worden. Es wird bei Verkäufen bis September nächsten
Jahres geplant, weitere 284 Tonnen Gold zu verkaufen.
In
ihrer Antwort auf eine Interpellation sagte der Bundesrat, dass
die Goldverkäufe der SNB im Rahmen des Abkommens abgewickelt
werden, das die Europäische
Zentralbank und fast alle europäischen Zentralbanken, 1999, zur
Stabilisierung des Goldpreises abgeschlossen haben. Der Bundesrat
hat auch einen Vorschlag zu den Zinsen gemacht, die aus dem
erwarteten Erlös von 18 – 20 Milliarden, erzielt werden. Dieser
Vorschlag beinhaltet, dass der berechnete Zins von 300 bis 500
Millionen zu 1/3 von der Zentralregierung und zu 1/2 von Kantonen
genutzt wird. Dies sei eine realistische Lösung.
Volk
entschied nein
Im
September des vergangenen Jahres wurde in einer Volksinitiative
darüber entschieden, was mit den Zinserlösen der zu verkaufenden
1300 Tonnen Gold passieren sollte. In der Volksinitiative wurde
gegen die Einfliessung der Gesamtsumme in die Rentenkasse und
gegen die 30-jährige Blockierung des Kapitals und die Aufteilung
des Zinserlöses zwischen der Rentenkasse, der Schweizer Solidaritätsstiftung
und den Kantonen, gestimmt. Dieses Ergebnis hat zum Vorschein
gebracht, dass in der Zukunft noch eine Volksinitiative darüber
eingeleitet werden muss, was mit dem Kapital und mit den Zinsen
geschehen wird. Es blieb dem Bundesrat kein anderer Weg übrig als
das Geld und die Zinserlöse vorrübergehend zu blockieren.
Der
Bundesrat bestimmt Schweizer Delegation
BERN.
Der Bundesrat hat die Delegation bestimmt, welche die Schweiz beim
europäischen Ministertreffen der "Groupe Pompidou" am
16. und 17. Oktober 2003 in Dublin (Irland) vertreten wird. Die
"Groupe Pompidou" befasst sich mit der Zusammenarbeit im
Kampf gegen den Missbrauch und dem unerlaubten Handel von Betäubungsmitteln.
Der
Bundespräsident und Vorsteher des Eidgenössischen Departements
des Innern (EDI), Pascal Couchepin, wird die Schweizerische
Delegation leiten. Der Delegation gehören weiter der Direktor des
Bundesamtes für Gesundheit (BAG), Prof. Thomas Zeltner, der
Schweizer Botschafter in Dublin, Eric Pfister, Vizedirektor und
Leiter der Facheinheit Sucht und Aids des BAG, Dr. Chung-Yol Lee,
Abteilungsleiter Internationales des BAG, Dr. Gaudenz
Silberschmidt, und die Fachassistentin des Leiters der Facheinheit
Sucht und Aids (BAG), Anne Lévy, an.
Im Zentrum der bevorstehenden
Ministerkonferenz steht das Thema "Neue Herausforderungen für
die europäische Drogenpolitik".
Die
Konferenz behandelt folgende vier Subthemen: Der Drogenmischkonsum
(der gleichzeitige Konsum verschiedener Drogen), Evidenz gestützte
Strategien (Verbindungen zwischen Politik, Praxis und Wissenschaft
schaffen) sowie die Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen den EU-
und Nicht-EU-Mitgliedstaaten und die spezifische Rolle der
"Groupe Pompidou" im institutionellen europäischen
Kontext.Die Schweiz wird sich - wie in früheren Jahren und gemäss
ihrer Drogenpolitik - für einen ausgewogenen,
"multidisziplinären" und umfassenden Ansatz in der
Drogenpolitik einsetzen. Grundlage der künftigen Zusammenarbeit
auf europäischer Ebene ist das Arbeitsprogramm 2003 – 2006 der
"Groupe Pompidou", das anlässlich dieser, alle drei
Jahre stattfindenden Ministerkonferenz, verabschiedet wird. Dabei
setzt sich die Schweiz für einen Ausbau der Massnahmen in den
Bereichen Schadensminderung, Prävention und Therapie, für die Förderung
der Aus- und Weiterbildung von Drogenfachleuten sowie für die
Forschung ein.Die Teilnahme der Schweiz an der Ministerkonferenz
stösst auf zusätzliches Interesse, da in verschiedenen europäischen
Ländern derzeit der Umgang mit Cannabis intensiv diskutiert wird,
wie dies auch in der Schweiz mit der Revision des, Betäubungsmittelgesetzes
der Fall ist. Die Gesetzesvorlage befindet sich zur Behandlung
beim Nationalrat.
Änderung
des TIR-Zollübereinkommens
BERN.
Der Bundesrat hat heute einer Änderung des TIR-Zollübereinkommens
(internationaler Strassentransport) zugestimmt. Das Übereinkommen
regelt den Warentransport mit Hilfe eines international genormten
Zolldokumentes.Das TIR-Übereinkommen wird laufend den neusten
Zollvorschriften und technischen Normen für Fahrzeuge, mit denen
internationale Transporte auf der Strasse durchgeführt werden,
angepasst. Die heute angenommene Änderung erleichtert die
Anwendung des nationalen Rechts bei gewissen Verstössen der
Warenführer. Ausserdem sind vom Zoll angebrachte Versiegelungen künftig
auf der Zulassungsbescheinigung aufzuführen.
Freie
Software in der Bundesverwaltung
BERN.
In der Bundesverwaltung wird freie und offene Software, unter
anderem das Betriebssystem Linux, bereits eingesetzt. Dies
schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine einfache Anfrage
von Nationalrat Rudolf Strahm (SP/BE). Gemäss Anfrage soll in der
Nutzung des freien Informatik Betriebssystems anstelle von
Microsoft-Systemen ein enormes Einsparungspotential liegen. So ist
nach Angaben des Bundesrates beispielsweise der Internetauftritt
der Bundesverwaltung zum grössten Teil mit solcher Software als
Betriebssystem realisiert. Insgesamt würden rund 5 % aller Server
unter Linux betrieben. Die Arbeitsplätze seien im Rahmen von
NOVE-IT mit Windows und Microsoft Office standardisiert worden Um
Chancen und Risiken freier und offener Software (free and open
source software, FOSS) abzuschätzen und Entscheidgrundlagen für
deren künftigen Einsatz bereitzustellen, erarbeitet das
Informatikstrategieorgan Bund (ISB) gegenwärtig eine
FOSS-Strategie als Teil der Informatikstrategie der
Bundesverwaltung. Sie wird Ende 2003 vorliegen.
Arbeitsplätze
in der Bundesverwaltung
BERN.
Der Bundesrat trifft verschiedene Massnahmen, um die Arbeitsplätze
in der Bundesverwaltung möglichst effizient und kostensparend zu
bewirtschaften. Dies schreibt er in seiner Antwort auf eine
Interpellation von Nationalrat Toni Brunner (SVP/SG). Brunner
wollte vom Bundesrat wissen, wie hoch die durchschnittlichen
Arbeitsplatzkosten in der Bundesverwaltung sind. Insbesondere
begehrte er Aufschluss darüber, ob Arbeitsplätze unter
Teilzeitmitarbeitenden aufgeteiltwürden oder nicht.
Kommission
für Kinder- und Jugendfragen
BERN.
Der Bundesrat hat die Umbenennung der Eidgenössischen Kommission
für Jugendfragen (EKJ) in Eidgenössische Kommission für Kinder-
und Jugendfragen (EKKJ) beschlossen. Mit dieser Namenserweiterung
wird den bereits heute durch die Kommission wahrgenommenen Tätigkeiten
in den Bereichen der Kinder- und Jugendpolitik Rechnung
getragen.Die Jugendförderungsverordnung wird entsprechend der
Umbenennung der Kommission angepasst.Die Eidgenössische
Kommission für Jugendfragen (EKJ) setzt sich seit ihrem Bestehen
neben dem Bereich der Jugendpolitik auch mit Fragen der
Kinderpolitik auseinander. Mit der beschlossenen Namenserweiterung
in Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ)
legitimiert der Bundesrat nun explizit die Aktivitäten der
Fachkommission in beiden Bereichen.Der Übertritt vom Kinder- ins
Jugendalter ist heute aus soziologischer und
entwicklungspsychologischer Sicht nicht mehr an eine starre
Altersgrenze gebunden und verläuft im Alltag unterschiedlich. Die
Dauer einer Lebensphase hängt sowohl von der individuellen
Biographie als auch vom gesellschaftlichen Wandel ab. Die
Kategorien "Kinder" und "Jugendliche" sind
auch aus juristischer Sicht nicht immer klar einer Altersgrenze
zuzuordnen. Gemäss Art. 1 der UNO-Konvention über die Rechte des
Kindes wird jeder Mensch der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht
vollendet hat, als Kind bezeichnet, soweit die Volljährigkeit
nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.
Das Schweizerische Recht stimmt mit dieser Definition überein.
Die schweizerische Bundesverfassung spricht sowohl von Kindern als
auch von Jugendlichen, ohne den Übergang von der Kategorie der
unmündigen Kinder in die Kategorie der Jugendlichen klar
festzulegen. Das Zivilrecht, das Strafrecht, das Arbeitsrecht, das
Obligationenrecht und das Bundesgesetz über die Förderung der
ausserschulischen Jugendarbeit kennen wiederum spezifische
Anwendungen der Begriffe und Altersgrenzen. Eine einheitliche
Definition der Begriffe Kinder und Jugendliche ist also in der für
die Schweiz relevanten Rechtsgrundlagen nicht vorhanden.Eine
generelle Abgrenzung der Politikbereiche "Kinder" und
"Jugendliche" ist folglich nicht möglich und wird von
Fachleuten nicht als sinnvoll erachtet. Die EKKJ hat die
Interessen von Kinder und Jugendlichen schon immer als bereichsübergreifende
Aufgaben wahrgenommen. Mit der Namenserweiterung wird nun den
Koordinations- und Vernetzungsaufgaben der Kommission in Fragen
der Kinder- und Jugendpolitik explizit Rechnung getragen.Die
Jugendförderungsverordnung (JFV) wird aufgrund der Namensänderung
der Kommission entsprechend angepasst.
Steuerpaket
2001
BERN.
Die von den eidgenössischen Räten beschlossenen Änderungen im
Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung und der Stempelabgaben
sollen nicht am 1. Januar 2004, sondern erst am 1. Januar 2005 in
Kraft gesetzt werden. Diese Verschiebung hängt mit dem zustande
gekommenen Referendum gegen das Steuerpaket 2001 zusammen. Bei
einer Annahme der Vorlage an der Urne im Mai 2004 ergäben sich
wegen eines rückwirkenden Inkrafttretens erhebliche praktische
Probleme für Wirtschaft, Steuerzahler und Steuerbehörden. Das
heute vom Bundesrat verabschiedete Änderungsgesetz untersteht dem
fakultativen Referendum und muss spätestens in der bevorstehenden
Wintersession durch beide Kammern behandelt werden.Da gegen das
von den eidgenössischen Räten am 20. Juni 2003 beschlossene
Steuerpaket 2001 das Referendum zustande gekommen ist, ergäben
sich be Annahme der
Vorlage an der Urne im Mai 2004 praktische Umsetzungsprobleme.
Denn die am 1. Januar 2004 wirksamen Änderungen im Bereich der
Ehe- und Familienbesteuerung und der Stempelabgaben müssten in
einem solchen Fall rückwirkend in Kraft treten. Ein solches
Szenario würde erhebliche praktische Probleme für Steuerzahler
und Steuerbehörden schaffen.Erstens ergäben sich Komplikationen
bei den rund 250'000 ausländischen Arbeitnehmern, die in der
Schweiz erwerbstätig sind und an der Quelle besteuert werden. Der
von der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) zu revidierende
Quellensteuertarif könnte bis zur Volksabstimmung nicht
angewendet werden. Ein rückwirkendes Inkrafttreten hätte somit
zur Folge, das Arbeitgeber
und Steuerverwaltungen die Quellensteuerabzüge neu berechnen und
nachträglich korrigieren müssten. Diese Korrekturen wären vor
allem für die Arbeitgeber mit einem grossen Aufwand
verbunden.Weiter käme es auch im Bereich der Stempelabgaben zu
Umsetzungsproblemen. Würde eine inländische Aktiengesellschaft
Anfang 2004 ihr Aktienkapital von 250'000 auf eine Million Franken
erhöhen, müsste sie die Emissionsabgabe darauf entrichten, da
die Erhöhung der Freigrenze zu diesem Zeitpunkt noch nicht gälte.
Bei Annahme der Volksabstimmung im Mai 2004 hingegen könnte die
betreffende Aktiengesellschaft rückwirkend geltend machen, eine
nicht geschuldete Abgabe bezahlt zu haben, die ihr von der ESTV
zurückzuerstatten sei.Daher schlägt der Bundesrat vor, die
Inkraftsetzung der Änderungen im Bereich der Ehe- und
Familienbesteuerung sowie der Stempelabgaben um ein Jahr auf den
1. Januar 2005 zu verschieben. Da ein rückwirkendes Inkrafttreten
nur durch Beschluss der eidgenössischen Räte vermieden werden
kann, hat der Bundesrat zu Handen der beiden Kammern eine
entsprechende Vorlage verabschiedet. Diese untersteht dem
fakultativem Referendum und muss spätestens in der bevorstehenden
Wintersession durch beide Räte behandelt werden.
Neue
Gebührenvorschriften bei der EBK
BERN.
Der Bundesrat hat heute eine Teilrevision der Gebührenverordnung
der Eidg. Bankenkommission EBK verabschiedet. Diese tritt auf den
1. November in Kraft. Die neuen Gebührenvorschriften betreffen
insbesondere die Unterstellungs- und Amtshilfeverfahren sowie die
Vor-Ort-Kontrolle. Zudem werden die Gebühren-Obergrenzen
angehoben. Die Regelung der Aufsichtsabgaben bleibt unverändert.Die
Verordnung vom 2. Dezember 1996 über die Erhebung von Abgaben und
Gebühren durch die EBK bedurfte einiger Anpassungen. Sie wurde
mit Rechtsgrundlagen ergänzt, welche die Erhebung von Gebühren für
wesentliche Geschäfte der EBK wie die Unterstellungs- und
Amtshilfeverfahren sowie die Vor-Ort-Kontrollen regeln. Im
Weiteren wurde die Obergrenze der Gebühren den veränderten Verhältnissen
entsprechend angehoben. Keine Änderungen haben die Bestimmungen
zu den Aufsichtsabgaben (Grund- und Zusatzabgaben) erfahren.Nach
wie vor werden die Kosten der EBK vollumfänglich über die
Aufsichtsabgaben und Gebühren gedeckt. Der Ertrag aus den Gebühren
wird sich schätzungsweise um 25 % bis 30 % erhöhen, was eine
anteilsmässige Reduktion der Erträge aus den Aufsichtsabgaben
zur Folge haben wird. Die Verordnungsänderungen treten am 1.
November 2003 in Kraft.
Informatikdienste
der Bundesverwaltung im Wettbewerb
BERN.
Der Bundesrat hat die Verordnung über die Informatik und
Telekommunikation in der Bundesverwaltung (BInfV) revidiert. Bei
der Informatikleistungserbringung greift Wettbewerb Platz. Der
Schutz kritischer Infrastrukturen wurde in der Verordnung
verankert.Mit dem Reorganisationsprogramm NOVE-IT, das Ende 2003
abgeschlossen werden soll, hat der Bundesrat die Informatik in der
Bundesverwaltung grundlegend umgestaltet. Ein Kernpunkt ist der Übergang
der Führung von den Informatikdiensten (Leistungserbringer) an
die Verwaltungseinheiten
Leistungsbezüger). Es werden marktnahe Verhältnisse geschaffen,
die eine Wahl zwischen interner und externer Leistungserbringung
ermöglichen.
Grundsätze
des IKT-Managements
Die
Leistungsbezüger bestimmen über den IKT-Einsatz. Oberstes Ziel
sind eine wirkungsvolle, wirtschaftliche und sichere Abwicklung
der Geschäftsprozesse und gute, kostengünstige Dienstleistungen.Freigabe
des LeistungsbezugsIn Zukunft können IKT-Leistungen
bundesverwaltungsintern oder bei Anbietern aus der
Privatwirtschaft bezogen werden. Anbieterkonkurrenz fördert einen
sparsamen und flexiblen Mitteleinsatz.Schutz
kritischer
Infrastrukturen
Landeswichtige
Infrastrukturen (Verkehrsinfrastruktur, Strom-, Wasser-,
Geldversorgung usw.) sind zunehmend von IKT abhängig. Der
Informationssicherung, insbesondere der Frühwarnung und der Führungsunterstützung
in Krisenlagen kommt deshalb grosse Bedeutung zu.Die Verordnung
tritt per 1. November in Kraft. Die Freigabe des Leistungsbezugs
auch für Betriebsleistungen erfolgt, wenn die nötige
Kostentransparenz auf Basis einer Kosten- und Leistungsrechung
geschaffen ist (gemäss Planung 2005.)Die
Bundesinformatikverordnung bildet rechtlich die vorläufig letzte
Phase der Umsetzung von NOVE-IT. Die vorgenommenen Änderungen
haben keine direkten finanziellen oder personellen Auswirkungen.
Keine
Überprüfung des "Winterthur-Modells" durch den
Bundesrat
BERN.
Der Bundesrat lehnt das von der nationalrätlichen Kommission für
soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) eingereichte Postulat
ab, das eine Überprüfung des so genannten
"Winterthur-Modells" verlangt. Die Genehmigungen dieses
Modells (durch das Bundesamt für Sozialversicherungen, BSV) und
der Tarife (durch das Bundesamt für Privatversicherungen, BPV)
erfolgte gestützt auf das geltende Recht. Eine Nichtgenehmigung
bzw. ein Zurückkommen auf die von den zuständigen Bundesämtern
getroffenen Entscheide wäre rechtlich nicht vertretbar gewesen.
Insbesondere würde die Weiterführung von solvenzgefährdenden
Tarifen langfristig die Leistungsansprüche der Versicherten gefährden.
Weil zudem Modell und Tarif nicht missbräuchlich sind, bestand für
die Versicherungsgesellschaft ein Genehmigungsanspruch.Das vom BSV
gestützt auf die Rechtslage genehmigte
"Winterthur-Modell" erlaubt es der
Versicherungsgesellschaft, die Sammelstiftung für die zweite Säule
auszugliedern. Die Tarifgrundlagen für den überobligatorischen
Bereich und der gegenüber dem obligatorischen Bereich tiefere
Mindest-Umwandlungssatz wurden in der Folge vom BPV genehmigt.
Die
Zahlen zum Entscheid
BERN.
Nachdem das BSV der "Winterthur" die Genehmigung zur
Führung einer teilautonomen Stiftung erteilt hatte, war es am
BPV, die Tarifgrundlagen des Vertrages zwischen der
"Winterthur Lebensversicherung" und der Sammelstiftung
"Winterthur Columna" zu prüfen und allenfalls zu
genehmigen. Das BPV hat am 17. und 18. Juni 2003 die
entsprechenden Genehmigungen erteilt. Die dem Tarif zugrunde
liegenden mathematischen und demographischen Grundlagen werden
auch von anderen privaten Lebensversicherern in der Schweiz seit 8
Jahren verwendet. Sie berücksichtigen zukünftige für die
Lebenserwartung relevante Trends und entsprechen den gesetzlichen
Genehmigungs-Kriterien sowie internationalen mathematischen
Standards. Die genehmigte Reduktion des Umwandlungssatzes auf
5.835% bei den Männern (Alter 65) und 5.454% bei den Frauen
(Alter 62) betrifft ausschliesslich Renten im überobligatorischen
Bereich. Die neuen Umwandlungssätze basieren auf einem
langfristig garantierten Zins von 3,5% was von Anlagespezialisten
als immer noch sehr hoch angesehen wird. Im Obligatorium gilt nach
wie vor der gesetzliche Umwandlungssatz von 7,2%. Entsprechende
Senkungen des Umwandlungssatzes wurden auch für die "Zürich
Leben" und die "Genfer Leben" bewilligt, weitere
Gesuche sind pendent. Die Versicherungsgesellschaften haben
zugesichert, im Falle gekündigter Verträge die betroffenen
Versicherten zu den neuen Bedingungen wieder aufzunehmen, sofern
diese es wünschen. Damit können "versicherungslose"
Zustände vermieden werden.Wie der Bundesrat festhält, muss das
BPV im Genehmigungsverfahren insbesondere Artikel 20 des
Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) anwenden. Demnach müssen
sich die Tarife "in einem Rahmen halten, der einerseits die
Solvenz der einzelnen Versicherungseinrichtungen und andererseits
den Schutz der Versicherten vor Missbräuchen gewährleistet."
Innerhalb dieses Rahmens – so der Bundesrat weiter - ist der
Versicherer bei der Tarifgestaltung frei und hat einen
Genehmigungsanspruch, d.h. das BPV muss diesfalls die Genehmigung
erteilen. Missbrauch liege z.B. beim Heranziehen falscher
Statistiken, Berechnungen und mathematischer Modelle vor. Über di Solvenz- und Missbrauchsprüfung hinaus habe das BPV keine
weiteren Prüfungsbefugnisse – es dürfe also weder die
Angemessenheit noch sozialpolitische Aspekte bewerten.
Der
Bundesrat erinnert im weiteren daran, dass er bereits 1976 eine
Angemessenheitsprüfung verlangt hatte, dass eine solche jedoch
vom Parlament verworfen wurde. Gegen Verfügungen des BSV kann bei
den gemäss BVG vorgesehenen Instanzen Beschwerde erhoben werden,
gegen Verfügungen des BPV bei der unabhängigen Rekurskommission
für die Aufsicht über die Privatversicherungen. Weil Beschwerden
gegen Tarife keine aufschiebende Wirkung haben, konnten die
betreffenden Versicherungsgesellschaften die Genehmigungen bereits
umsetzen.
Der
Bundesrat lehnt das Postulat der SGK-N ab, das eine Überprüfung
der getroffenen Genehmigungsentscheide des BSV und des BPV auf dem
politischen Weg verlangt. Eine Nicht-Genehmigung bzw. eine nachträgliche
politische Aussetzung der Genehmigungen könnte die Leistungsfähigkeit
der Vorsorgeeinrichtungen gefährden und entweder eine
Finanzierungslücke bei rechtmässig erworbenen Renten oder eine
im Gesetz nicht vorgesehene Subventionierung durch berufsaktive
Versicherte bewirken. Eine solche, gesetzlich nicht gewollte
Quersubventionierung würde auch erfolgen, wenn für die Absenkung
des Umwandlungssatzes eine mehrjährige Übergangsfrist gewährt würde.
Nach
Auffassung des Bundesrates dürfen die Aufsichtsbehörden im
Interesse der Systemsicherheit keine Tarife und Umwandlungssätze
genehmigen, die den Realitäten der Lebenserwartung und der
Kapitalmärkte widersprechen. Ferner erinnert der Bundesrat daran,
dass es sich bei den genehmigten Umwandlungssätzen um garantierte
Mindestwerte handelt, dass also allfällige Überschüsse den
berechtigten Versicherungsnehmern zu Gute kommen müssen. Im Zuge
der Revision des VAG soll dafür eine Quote von bis zu 90 Prozent
vorgesehen werden. Eine entsprechende Beteiligung der Versicherten
an allfälligen Überschüssen ist laut Bundesrat ebenfalls im
"Winterthur-Modell" vorgesehen, wobei die korrekte
Verwendung von erzielten Überschüssen, der Aufsicht durch das
BPV unterliege. Die Aufgabe der Aufsichtsbehörden habe sich auf
die Anwendung des geltenden Rechts zu beschränken, hält der
Bundesrat in seinem Beschluss fest. Das gelte auch für
bevorstehende Entscheide. Änderungen am heutigen System seien
gegebenenfalls Sache von Gesetzesrevisionen.
Opfer
sollen weiterhin Genugtuung erhalten
BERN.
Opfer von Straftaten sollen weiterhin eine Genugtuung erhalten. In
der Vernehmlassung zur Totalrevision des Opferhilfegesetzes hat
sich eine klare Mehrheit für die Beibehaltung der Genugtuung
ausgesprochen. Diese soll jedoch plafoniert werden. Der Bundesrat
hat am Mittwoch von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis
genommen und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten.Die Totalrevision des 10jährigen
Opferhilfegesetzes (OHG) orientiert sich stark am bisherigen
Recht, das in zahlreichen Punkten ergänzt wird.
Im
Vordergrund steht die Überprüfung der opferhilferechtlichen
Genugtuung, deren Abschaffung von einigen Kantonen verlangt worden
war. Eine klare Mehrheit der insgesamt 85
Vernehmlassungsteilnehmer sprach sich für die Beibehaltung der
Genugtuung aus. Auch der Vorschlag, diese zu plafonieren, wurde
mehrheitlich begrüsst. Auf eine deutliche Ablehnung stiessen
hingegen die vorgeschlagenen Maximalbeiträge von rund 70'000 CHF
für Opfer und rund 36'000 CHF für Angehörige.Opferhilfe nach
einer Straftat im AuslandEine gewisse Uneinigkeit herrschte in der
Frage, ob Entschädigung und Genugtuung nach einer Tat im Ausland
weiterhin zu gewähren seien. Kreise, die den Opfern nahe stehen,
befürworteten die Beibehaltung des geltenden Rechtes. Die Gegner
argumentierten, dass das Übereinkommen des Europarates nur
Leistungen für Straftaten im Inland vorschreibe (Territorialitätsprinzip)
und dass andere europäische Staaten keine Leistungen für Taten
im Ausland ausrichten.
Auf
breite Zustimmung stiess dagegen der Vorschlag, Opfern von im
Ausland begangenen Straftaten Zugang zu Beratungsstellen zu gewähren.Regelung
für weitere BereicheEine Mehrheit der Antwortenden wünschte,
dass das OHG die Kantone zur Bereitstellung von genügend Frauenhäusern
verpflichten soll. Die mehrheitlich ablehnenden Kantone machten
geltend, dass eine solche Bestimmung über die Opferhilfe hinaus
gehe und die Autonomie der Kantone tangiere. Die Frage, ob neue
Bestimmungen für Opfer von häuslicher Gewalt nötig wären,
wurde kontrovers beurteilt. Eine deutliche Mehrheit unterstützte
den Vorschlag, keine neuen Sonderbestimmungen für Opfer von
Menschenhandel ins OHG einzuführen.Keine neuen AbgeltungenDie von
der Expertenkommission vorgeschlagenen neuen unbefristeten
Abgeltungen des Bundes an die Kantone für den Aufwand für die
Beratungshilfe wurde von einer grossen Mehrheit befürwortet. Das
EJPD hatte allerdings bereits zu Beginn der Vernehmlassung darauf
aufmerksam gemacht, dass diese neuen Abgeltungen den
finanzpolitischen Rahmenbedingungen der Schuldenbremse sowie den
Bestrebungen zu einem neuen Finanzausgleich zuwiderlaufen. Der
Bundesrat hat entschieden, auf neue Abgeltungen zu verzichten und
stattdessen das EJPD beauftragt, nach neuen Lösungen für die
Zusammenarbeit bzw. den Ausgleich unter den Kantonen zu
suchen.Vorderhand weiterhin Prozessvorschriften im OHGDa die neue
Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) erst nach der
Totalrevision des OHG in Kraft treten dürfte, sollen die
Bestimmungen zum Schutz des Opfers im Strafverfahrens vorläufig
weiterhin im OHG bleiben und erst später in die StPO eingefügt
werden.
Yves
Rossier neuer Direktor des
Bundesamtes für Sozialversicherungen
BERN.
Der Bundesrat hat am Freitag auf
Vorschlag von Pascal Couchepin, Vorsteher des Eidgenössischen
Departements des Innern, Yves Rossier zum Direktor des Bundesamtes
für Sozialversicherungen (BSV) ernannt. Yves Rossier, der seine
neue Tätigkeit auf Anfang des Jahres 2004 aufnehmen wird, übernimmt
die Nachfolge von Otto Piller, der im vergangenen Frühjahr von
seinem Recht auf vorzeitige Pensionierung Gebrauch machte. Yves
Rossier ist zurzeit Direktor des Sekretariates der Eidgenössischen
Spielbankenkommission (ESBK).Herr Rossier ist 42 Jahre alt und in
Delsberg (JU) geboren. Er ist verheiratet und Vater von fünf
Kindern. Vor der Einsetzung der ESBK, die am 1. April 2000 mit dem
Inkrafttreten des neuen Spielbankengesetzes geschaffen wurde,
arbeitete Yves Rossier als wissenschaftlicher Berater der Bundesräte
Jean-Pascal Delamuraz und Pascal Couchepin. Er betreute in dieser
Zeit sämtliche Dossiers in den Bereichen Gesundheits- und
Sozialwesen.Neben seiner französischen Muttersprache spricht Yves
Rossier Deutsch und Schweizerdeutsch sowie Englisch. Er verfügt
über einen Lizenziatsabschlus in Recht der Universität Freiburg,
hat anschliessend am College of Europe in Brügge Europäisches
Recht studiert und war Assistent am Lehrstuhl für
Internationales Privatrecht der juristischen Fakultät der
Universität Freiburg, bevor einen Master of Laws an der McGill
University in Montreal erwarb.
Neue
Aufgabenteilung innerhalb des EDI
BERN.
Am ersten Januar des kommenden Jahres wird die Abteilung Kranken-
und Unfallversicherung (KUV) vom Bundesamt für
Sozialversicherungen (BSV) in das Bundesamt für Gesundheit (BAG)
überführt. Der Bundesrat hat am Freitag von dieser neuen
Aufgabenteilung, die von Bundesrat Pascal Couchepin gewünscht
wird, Kenntnis genommen. Mit dieser Zusammenführung der
Gesundheitsfragen in ein Amt sollen Wissen und Kompetenzen in
diesem Bereich vereint werden.Mittelfristig erhofft sich der
Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern von dieser
Reorganisation eine bessere Kenntnis und Kontrolle der Faktoren,
die einen Einfluss auf die Gesundheitspolitik haben.
Die
Zusammenführung der Sektoren, die für die Gesundheitspolitik und
den Gesundheitsschutz zuständig sind (BAG) und denjenigen, die
sich mit der Finanzierung der Gesundheitsversorgung und den nötigen
Massnahmen zur Gewährleistung eines Zugangs zu dieser Versorgung
für alle befassen (BSV), ermöglicht, dieses Thema ganzheitlicher
und flexibler anzugehen. Es können Synergien geschaffen und
Gemeinsamkeiten besser genutzt werden. Diese Reorganisation, von
der etwa hundert Personen betroffen sind, wird weder einen
Personalabbau noch eine Veränderung des Status der Angestellten
zur Folge haben.
Dank
einem Gebäudeaustausch zwischen den beiden Ämtern kann diese Überführung
zu verminderten Kosten und in kurzer Zeit vollzogen werden. Die
Kosten werden von den beiden betroffenen Ämtern getragen. Die für
die Kranken- und Unfallversicherung zuständigen Personen werden
im Verlauf des ersten
Quartals 2004 in das BAG umziehen. Zurzeit verfügt das BSV über
rund 300 Stellen, das BAG seinerseits über rund 320.Eine
Arbeitsgruppe wird die praktischen Modalitäten der Eingliederung
des Kranken- und Unfallversicherungssektors in das BAG und der
neuen Aufgabenteilung ausarbeiten. Diese Reorganisation wird
kleinere Anpassungen der Gesetzgebung, in der die Aufgaben der Ämter
festgelegt sind, erforderlich machen. Bis zu seiner definitiven Überführung
ins BAG, das heisst bis zum 31. Dezember 2003, bleibt der
KUV-Bereich dem BSV unterstellt.Bei seinem Entscheid hat sich der
Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern
insbesondere auf die Arbeiten einer Arbeitsgruppe aus
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beiden Ämtern gestützt,
die sich mit dieser Frage auseinandergesetzt hat. Diese Gruppe ist
zum Schluss gelangt, dass eine Zusammenführung der Stellen des
EDI, die sich mit Gesundheitsfragen befassen, im Hinblick auf die
Entwicklung einer ganzheitlichen und kohärenten
Gesundheitspolitik gerechtfertigt ist.
Keine
verfrühte pauschale Beitragserhöhung
BERN.
Der Bundesrat betrachtet eine pauschale Anpassung der Beiträge an
die Pensionskasse des Bundes PUBLICA zum jetzigen Zeitpunkt für
verfrüht. Dies schreibt er in seiner ablehnenden Antwort auf eine
Motion der Spezialkommission des Nationalrates.
Der
Bundesrat ist zudem der Meinung, dass die beiden Themenkreise
vorzeitige Pensionierung und erhöhte Invalidisierungsrate separat
betrachtet werden müssen, da es sich um verschiedene Geschäftsvorfälle
handelt.Die Spezialkommission des Nationalrates, Minderheit
Weyeneth, hatte in ihrer Motion vom 22. August 2003 an den
Bundesrat verlangt, zur Deckung der ungedeckten Kosten, die sich
aus der frühzeitigen Pensionierung des Personals und der erhöhten
Invalidisierungsrate ergeben, die Beiträge an die PUBLICA per
01.01.04 um 3 Prozent zu erhöhen.
Die
Beiträge der Erhöhung sollten dabei hälftig zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt werden. Der Bundesrat teilt
die Meinung, dass die Finanzierungsdefizite der Pensionskasse des
Bundes PUBLICA behoben werden müssen. Er betrachtet jedoch eine
pauschale, nicht erhärtete Beitragsanpassung für verfrüht. Der
Bundesrat prüft zur Zeit Massnahmen, damit die frühzeitige
Pensionierung und insbesondere die Ausrichtung der AHV-Überbrückungsrente
kostendeckend werden. Eine pauschale, nicht auf eingehende Überprüfung
der technischen Grundlagen von PUBLICA abgestützte
Beitragsanpassung wäre deshalb verfrüht und würde mit
Sicherheit auch vom Personal nicht verstanden.Seit dem 1. Juni
2003 müssen für den Bezug einer Invalidenrente die
Voraussetzungen nach dem IVG erfüllt sein. Die sogenannte
Berufsinvalidität kommt nur noch subsidiär für Personen über
50 Jahren zur Anwendung.
Für
die Invalidisierungspraxis bedeutet dies bereits eine deutliche
Verschärfung, insbesondere, weil bei sogenannten
"Berufsinvaliditätsfällen" der Arbeitgeber die Kosten
zu tragen hat, was bisher nicht der Fall war.Der Bundesrat ist
zudem der Meinung, dass die beiden Themenkreise vorzeitige
Pensionierung und erhöhte Invalidisierungsrate separat betrachtet
werden müssen, da es sich um verschiedene Geschäftsvorfälle
handelt. Er beantragt daher, die Motion der Spezialkommission des
Nationarates, Minderheit Weyeneth, abzulehnen
Vereinbarung
zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein
BERN.
Der Bundesrat hat eine
zwischenstaatliche Vereinbarung mit dem Fürstentum Liechtenstein
genehmigt, welche die Teilnahme der liechtensteinischen Behörden
und Stellen am schweizerischen Sicherheitsnetz Funk
"POLYCOM" regelt. Sie gilt vorerst für eine Dauer von fünf
Jahren.
Das
Fürstentum Liechtenstein hat im Dezember 2002 die Schweiz um eine
liechtensteinische Beteiligung am digitalen Funknetz POLYCOM auf
der Basis der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Behörden
und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS) ersucht.
Auch die Schweiz ist an einer Zusammenarbeit mit dem Fürstentum
Liechtenstein insbesondere in diesen Bereichen interessiert, da
das Fürstentum auf Grund des Zollvertrags von 1923 Bestandteil
des schweizerischen Zollgebietes und damit auch Einsatzraum der
schweizerischen Zollorgane und des Grenzwachtkorps ist.
Bundesrat
Samuel Schmid. Chef des Eidgenössischen Departements für
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird die
Vereinbarun während
seines Besuchs in Vaduz am 17./18. Oktober 2003 für den
schweizerischen Bundesrat unterzeichnen.
Zusammenarbeit
mit Deutschland bei der militärischen Ausbildung
BERN.
Nach Frankreich wird die Schweiz nun auch mit Deutschland bei
militärischen Ausbildungen zusammenarbeiten. Nachdem der
Bundesrat die Vereinbarung bei der militärischen Ausbildung
genehmigt hat, steht man nun vor den letzten, offiziellen Phase:
Der Chef des Departements für Verteidigung, Bundesrat Samuel
Schmid, wird die Vereinbarung während seines Besuchs in Berlin am
29./30. September 2003 zusammen mit seinem deutschen Amtskollegen,
Verteidigungsminister Peter Struck, unterzeichnen.
Eine
ähnliche Phase hat die Schweiz in den vergangenen Jahren mit
Frankreich erlebt. Im Rahmen der militärischen Ausbildung wurde,
1997, auch eine Zusammenarbeit bei natürlichen und
technologischen Katastrophen gesichert. Neben anderen Schritten,
die die militärische Zusammenarbeit festigten, ist der Luftraum
beider Länder seit letztem Neujahr für militärische
Ausbildungen, gegenseitig freigegeben. Die Sicherheit des G-8
Gipfeltreffens, das vergangenen Sommer in der Grenzstadt Evian
stattgefunden hat, wurde in militärischer Zusammenarbeit beider Länder
erhalten. In der vergangenen Woche hat die Schweizer Regierung der
breiten Zusammenarbeit der Schweiz mit Frankreich im Bereich der
militärischen Ausbildung zugestimmt.
Zweiter
Nachtrag zum Voranschlag 2003
BERN.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament mit dem zweiten Nachtrag
zum Voranschlag 2003 Nachtragskredite im Umfang von insgesamt fast
500 Millionen Franken. Zusammen mit dem ersten Nachtrag führt
dies gegenüber dem Budget zu Mehrausgaben von 684 Millionen oder
1,3 Prozent.Ein grosser Teil des beantragten Nachtrags entfällt
auf die Sozialversicherungen. Für die Bundesbeiträge zur
Verbilligung der Krankenkassenprämien zu Gunsten von
einkommensschwachen Personen werden zusätzliche 100 Millionen
Franken benötigt.
Da
die Prämienverbilligungen vermehrt beansprucht werden, stiegen
die Ausgaben der Kantone in diesem Bereich über Erwarten stark
an. Dies gilt namentlich für die Kantone Luzern, Schwyz, Zug,
Solothurn, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden
und Graubünden. Dadurch wächst auch der Bedarf an Bundesbeiträgen.
Das Gleiche gilt für die Beiträge des Bundes an die
Invalidenversicherung (52 Mio) und an die AHV- und IV-Ergänzungsleistungen
(46 Mio). In diesen Bereichen sind zusätzliche Mittel
erforderlich, namentlich weil die Zunahme der Zahl der IV-Renten
bei der Erstellung des Voranschlags unterschätzt worden war.
Im
Bereich der Kommissionen, Abgaben und Spesen der Bundestresorerie
resultieren aus den am ursprünglichen Finanzierungsprogramm
vorgenommenen Anpassungen Mehrausgaben von 85 Millionen. Auch das
Anleiheprogramm wurde geändert und von ursprünglich 12,5 auf 14
Milliarden erhöht. Zudem wurden die bisher geleisteten Anleihen für
eine längere Dauer (16,6 statt 14 Jahre) untergebracht als im
Voranschlag vorgesehen.Weitere Nachtragskredite werden namentlich
für die Bereiche Informatik und Telekokmmunikation in der
Bundesverwaltung (38 Mio), Zivilluftfahrt (24 Mio zur Bezahlung
bisher bestrittener Mehrwertsteuerschulden), kombinierte Verkehr
(23 Mio), Unterhalt der Wälder (19 Mio) beantragt sowie für die
freiwillige Beteiligung der Schweiz an der Pool-Lösung, mit der
die Entschädigungen von Skyguide und den Versicherern nach der
Flugzeugkatastrophe über dem Bodensee ergänzt werden
sollen.Schliesslich unterbreitet der Bundesrat dem Parlament eine
Erhöhung der Zahlungskredite für die neuen Alpentransversalen
(NEAT) zu Lasten des Fonds für Eisenbahngrossprojekte; die Erhöhung
um 36 Millionen ist wegen der unvorhergesehenen Entwicklung der
Lage unumgänglich geworden.
Zweiter
Nachtrag zum Voranschlag 2003
BERN.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament mit dem zweiten Nachtrag zum
Voranschlag 2003 Nachtragskredite im Umfang von insgesamt fast 500
Millionen Franken. Zusammen mit dem ersten Nachtrag führt dies
gegenüber dem Budget zu Mehrausgaben von 684 Millionen oder 1,3
Prozent.Ein grosser Teil des beantragten Nachtrags entfällt auf
die Sozialversicherungen. Für die Bundesbeiträge zur
Verbilligung der Krankenkassenprämien zu Gunsten von
einkommensschwachen Personen werden zusätzliche 100 Millionen
Franken benötigt.
Da
die Prämienverbilligungen vermehrt beansprucht werden, stiegen
die Ausgaben der Kantone in diesem Bereich über Erwarten stark
an. Dies gilt namentlich für die Kantone Luzern, Schwyz, Zug,
Solothurn, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden
und Graubünden. Dadurch wächst auch der Bedarf an Bundesbeiträgen.
Das Gleiche gilt für die Beiträge des Bundes an die
Invalidenversicherung (52 Mio) und an die AHV- und IV-Ergänzungsleistungen
(46 Mio). In diesen Bereichen sind zusätzliche Mittel
erforderlich, namentlich weil die Zunahme der Zahl der IV-Renten
bei der Erstellung des Voranschlags unterschätzt worden war. Im
Bereich der Kommissionen, Abgaben und Spesen der Bundestresorerie
resultieren aus den am ursprünglichen Finanzierungsprogramm
vorgenommenen Anpassungen Mehrausgaben von 85 Millionen. Auch das
Anleiheprogramm wurde geändert und von ursprünglich 12,5 auf 14
Milliarden erhöht. Zudem wurden die bisher geleisteten Anleihen für
eine längere Dauer (16,6 statt 14 Jahre) untergebracht als im
Voranschlag vorgesehen.Weitere Nachtragskredite werden namentlich
für die Bereiche Informatik und Telekokmmunikation in der
Bundesverwaltung (38 Mio), Zivilluftfahrt (24 Mio zur Bezahlung
bisher bestrittener Mehrwertsteuerschulden), kombinierte Verkehr
(23 Mio), Unterhalt der Wälder (19 Mio) beantragt sowie für die
freiwillige Beteiligung der Schweiz an der Pool-Lösung, mit der
die Entschädigungen von Skyguide und den Versicherern nach der
Flugzeugkatastrophe über dem Bodensee ergänzt werden
sollen.Schliesslich unterbreitet der Bundesrat dem Parlament eine
Erhöhung der Zahlungskredite für die neuen Alpentransversalen
(NEAT) zu Lasten des Fonds für Eisenbahngrossprojekte; die Erhöhung
um 36 Millionen ist wegen der unvorhergesehenen Entwicklung der
Lage unumgänglich geworden.
Der
Bundesrat erteilt der geplanten Metro M2 eine Konzession
BERN.
Der Bundesrat hat beschlossen, der Gesellschaft der Metro
Lausanne-Ouchy (LO) für die Dauer von 50 Jahren eine Konzession
zu erteilen, damit das Projekt der M2 zwischen Ouchy und Les
Croisettes realisiert werden kann. Tatsächlich wird die
Konzession, welche die LO heute für die Strecke zwischen Ouchy
und Lausanne besitzt, im Hinblick auf die Realisierung der M2
erweitert, geändert und erneuert. Die Inbetriebnahme der neuen
Stadtschnellbahn ist für Ende 2007 geplant.Die M2 - welche die
Strecke Ouchy-Bahnhof SBB-Flon-Vennes-Croisettes (Epalinges)
bedienen wird - ist eine normalspurige, luftbereifte
Stadtschnellbahn. Mit dieser neuen Metro wird es möglich sein, in
18 Minuten eine Strecke von 6 km zurückzulegen, wobei ein Höhenunterschied
von 375 Metern überwunden wird.
Die
Investitionen für dieses Projekt belaufen sich auf 590 Millionen
Franken, wobei die Kosten vom Kanton Waadt, der Stadt Lausanne und
dem Bund gemeinsam getragen werden. Mit den Arbeiten soll Anfang
2003 begonnen werden, die Inbetriebnahme ist für Ende 2007
vorgesehen.Die geplante M2 reiht sich in die Projekte ein, mit
denen der öffentliche Verkehr in den Agglomerationen gefördert
werden soll. Die Realisierung der Metro stärkt denn auch die
wirtschaftliche Attraktivität des Stadtzentrums von Lausanne,
gleichzeitig verschiebt sich die modale Verteilung zugunsten des
öffentlichen Verkehrs. Die Waadtländer Bevölkerung hatte diesem
Projekt am 24. November 2002 mit einer Mehrheit von 62 %
zugestimmt.
Vereinbarung
zwischen der Schweiz und Deutschland über die gegenseitige
Unterstützung im Kosovo
BERN.
Die Schweiz und Deutschland wollen im Rahmen des
KFOR-Einsatzes im Kosovo enger zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat
eine entsprechende Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland
über die gegenseitige Unterstützung genehmigt.Das Dokument soll
anlässlich des Besuchs von Bundesrat Samuel Schmid, Chef des VBS,
am 29./30. September 2003 in Berlin unterzeichnet werden.
Die
Parteien sind übereingekommen, dass sie gemeinsam zu den
Stabilisierungs- und Wiederaufbaubestrebungen im Kosovo beitragen
und sich dabei gegenseitig zum grösstmöglichen beiderseitigen
Nutzen unterstützen wollen. Die Vereinbarung soll die Grundlage für
die Kooperation bilden und die rechtlichen Rahmenbedingungen für
die gegenseitige Unterstützung im Einsatzgebiet festlegen. Ferner
soll sie als Rechtsgrundlage für weitere, dringend benötigte
untergeordnete technische Abkommen dienen. Die SWISSCOY ist im
Kosovo Teil der deutsch/italienisch geführten Brigade Südwest.
Neue
Anlagestrategie für die Pensionskasse des Bundes PUBLICA
BERN.
Der Bundesrat hat am 10. september eine Anpassung der
Anlagestrategie für die Pensionskasse des Bundes PUBLICA an die
veränderte Lage beschlossen. Sie sieht in den einzelnen
Anlagekategorien folgende Anteile vor: Nominalwerte in
Schweizerfranken 63%, Nominalwerte in fremden Währungen 5%,
Aktien Schweiz 8%, Aktien Ausland 14%, Immobilien Schweiz 10%.Im
Mai 1999 hat der Bundesrat die heute gültige Strategie fixiert.
Seither haben sich bei der Pensionskasse des Bundes verschiedene
Veränderungen ergeben, die eine Überarbeitung der bestehenden
Strategie erfordern.
Im
Zusammenhang mit der Ausgliederung der Pensionskasse der Post, der
RUAG, der SRG und weiterer Organisationen aus der
Bundespensionskasse hat sich deren Verpflichtungsstruktur
verschlechtert. Weil zum Teil die Rentner bei PUBLICA belassen
wurden, hat die dadurch entstandene Überalterung die Risikofähigkeit
der Kasse signifikant reduziert. Das Verhältnis aktiv Versicherte
zu Rentenbeziehenden steht heute bei 1.3 zu 1. Im Weiteren mussten
die Erwartungen bezüglich der Renditen an den Finanzmärkten
reduziert werden. Die Asset/Liability Studie wurde vom externen
Versicherungsexperten für die Passiven und dem externen
Controllers auf der Anlagenseite durchgeführt. Die
Kassenkommission hat sich für die Anlagestrategie ausgesprchen,
die der Risikofähigkeit von PUBLICA am besten entspricht. Die zu
erwartende Rendite liegt langfristig bei 4.10%.
Reorganisation
der Aufsicht über die technische Sicherheit im UVEK :Bundesrat
gibt grünes Licht
BERN.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) reorganisiert die Aufsicht über die
technische Sicherheit. Für die Umsetzung dieser Ziele braucht es
ein neues Bundesgesetzüber die technische Sicherheit (BGTS) und
die Anpassung zahlreicherbestehender Spezialgesetze. Das UVEK
wurde vom Bundesrat beauftragt, bis Ende 2004 zu Handen des
Parlaments eine Botschaft auszuarbeiten. Kernstück der
Reorganisation ist die Vereinheitlichung der Verfahren für die Überprüfung
der Sicherheit von technischen Systemen. Zu diesem Zweck werden
die Anlagen und Geräte nach Massgabe ihres Gefahrenpotentials in
dreiKategorien eingeteilt.
Die
Sicherheitsprüfung erfolgt für jede dieser Kategorie nach einem
einheitlichen Verfahren, welches die Verantwortlichkeiten der
Anlagenbetreiber und der Behörden klar abgrenzt. Die staatliche
Aufsicht ist um so intensiver sein, je grösser das
Gefahrenpotential einer Anlage ist. Auf eine besondere Agentur
wird verzichtet: Die Sicherheitsaufsicht bleibt bei den
verschiedenen Fachämtern des UVEK.Innerhalb der Bundesämter will
das UVEK die Aufgabe der Sicherheitsaufsichtorganisatorisch von
den übrigen Aufgaben stärker trennen. Diese Reorganisation ist
ein zentraler Baustein der Reformen, mit denen dasUVEK eine
aktivere und systematischere Sicherheitsaufsicht umsetzen
will.Zweck der Reorganisation ist, mit den vorhandenen Ressourcen
die technische Sicherheitsaufsicht zu optimieren und vorhandene
Synergien zu nutzen. Zudem wird organisatorisch für eine
einheitliche Risikophilosophie im UVEK gesorgt werden.
Die
Empfehlung der internationalen Atomenergiebehörde, die
Hauptabteilungf ür die Sicherheit der Kernanlagen aus dem
Bundesamt für Energieauszugliedern, wird mit einem separaten
Projekt umgesetzt. Redimensioniertes ProjektAnlass für die
Reorganisation der Sicherheitsaufsicht war der Seilbahn-Unfall auf
der Riederalp im Jahre 1996. Im Sommer 2001 wurde eine
Vernehmlassung zum Entwurf für ein Bundesgesetz über die
technische Sicherheit (BGTS) durchgeführt. Die grundsätzlichen
Zielsetzungen desProjektes (klare Abgrenzung der
Verantwortlichkeiten bei der Sicherheitsaufsicht, Entwicklung
einer für alle Bereiche gültigen Risikophilosophie, optimaler
Einsatz der Ressourcen für dieSicherheitsaufsicht) wurden begrüsst.Es
gab aber auch kritische Stimmen. Es wurde vor allem befürchtet,
dass dieZusammenfassung aller Aufgaben im Bereich der
Sicherheitsaufsicht im UVEKbei einer zentralen Stelle zu einer Überregulierung
führen könnte, und dass die Wirtschaft zusätzlich finanziell
belastet würde. Um der Kritik Rechnungzu tragen, wurde das
Projekt redimensioniert und auf die Schaffung einer Agentur
verzichtet. Die Empfehlungen des Expertenberichts über die
Sicherheit im schweizerischenLuftverkehr (NLR) zur Verstärkung
der Aufsicht über die Sicherheit derLuftfahrt können auch mit
dem redimensionierten Projekt umgesetzt werden.
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