Änderung des

Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes

LUZERN. Die Kommission Wirtschaft und Abgaben des Grossen Rates hat unter Vorsitz von Bruno Schmid einer Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes zugestimmt. Die Vorlage des Regierungsrates sah vor, dass so genannte Tankstellenschops mit einer ordentlichen Verkaufsfläche bis 100 Quadratmeter sowie Partyshops von der Anwendung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes ausgenommen werden sollten.

Angenommene Anträge

SOLOTHURN. Die kantonsrätliche Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) stimmte der Bauvorlage des Zeughauses Solothurn (Altbau 1907) in Zuchwil zu. Im Weiteren folgte sie dem Antrag des Regierungsrates und lehnte die beiden Volksinitiativen "Zum Schutze der Feldhasen, Vögel und Dachse" sowie "Jagen ohne Treiben" ab. Sie genehmigte auch die Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes, welche vorsieht, das kantonale Recht an die Änderungen im Rahmen der Agrarpolitik 2002 (AP 2002) des Bundes anzupassen.

Fair Play soll eingehalten werden

BERN. Jugendliche sollen ohne Stress ihren Beruf und Lehrbetrieb wählen können. Die Berufsberatung und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern appellieren an die Lehrbetriebe, bei der Auswahl von Lehrlingen die Regeln des Fair Play einzuhalten: Keine Vorstellungsgespräche vor den Herbstferien und kein Abschluss von Lehrverträgen vor Ende Oktober.

Diplomfeier des Industrial Design

AARAU. Heute wurden den Diplomanden und DiplomandInnen des Departements Gestaltung und Kunst der Fachhochschulen Aargau Nordwestschweiz die Diplome überereicht. Insgesamt 21 Studierende schlossen feierlich die ersten Studiengänge Industrial Design und Medienkunst ab.

Handbuch für die Volksschule

APPENZELL. Die Erzieheungsdirektion hat ein umfassendes Handbuch heraus gegeben. Das neue Gesetz über Schule und Bildung im Kanton Appenzell-Ausserhoden brachte in den Volksschulen viele Neuerungen und Änderungen mit. Ziel ist mit dem Handbuch allen in kanton und Gemeinden zuständigen Stellen die Übersicht über die Kantonalen Regelungen zu erleichtern.

Verkleinerung des Grossen Rates

AARAU. Die Reduktion der Mitgliederzahl des Grossen rates von 200 auf 140 bedingt eine Änderung des Wahlsystems. Die Vernehmlassung dazu ist abgeschlossen. Die Botschaft des Regierungsrates liegt nun vor. Der Regierungsrat hält nach eingehender Überprüfung an der Lösung mit Wahlkreisverbänden fest. Andere vorgeschlagene Lösungen sind zur Zeit aus sachlichen und rechtlichen Gründen nicht realisierbar.

Wahlzettel fehlt leere Linie

SOLOTHURN. Auf dem „Wahlzettel ohne Parteibezeichnung“, der in diesen Tagen zusammen mit den anderen Wahlzetteln den Wahlberechtigten zugestellt wurde, fehlt eine leere Linie und ein leeres Feld für die Parteibezeichnung. Wählende, die diesen Zettel bereits ausgefüllt haben, sollen sich um die Gültigkeit nicht sorgen.

Direktoren im Untersuchungshaft

WINTERTHUR. Vier Direktoren der Winterthurer Krankenkasse kommen in Untersuchungshaft. Die Untersuchungshaft dauert maximal drei Monate, kann aber verlängert werden. Die diese Woche Festgenommenen stehen unter Verdacht mit Fälschungen die Ausgleichkasse um 28 Millionen Franken geschädigt zu haben. Die Kasse selber wurde auch mit gefälschten Abrechnungen geprellt.

26. September 2003

Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten

LUZERN. Die Kommission Wirtschaft und Abgaben des Grossen Rates hat unter dem Vorsitz von Bruno Schmid (CVP, Flühli) einer Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes zugestimmt. Die Vorlage des Regierungsrates ging auf eine Motion zurück, welche der Grosse Rat am 27. März 2001 teilweise erheblich erklärt hatte. Die Vorlage des Regierungsrates sah vor, dass so genannte Tankstellenshops mit einer ordentlichen Verkaufsfläche bis 100 m2 sowie Party-Shops von der Anwendung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes ausgenommen werden sollten.

Diese Anpassung erachtete ein Teil der Kommission als zu wenig weitgehend und sprach sich für eine vollständige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten aus. Nur eine Aufhebung der Normen über den Ladenschluss könne den veränderten Bedürfnissen der Konsumenten und Anbietern optimal gerecht werden und würde nicht einzelne Anbieter bevorzugen. Eine Liberalisierung würde zudem bestehende Unsicherheiten beim Vollzug der Regelung beenden. Diesem Liberalisierungswillen stellte eine Minderheit der Kommission insbesondere Bedenken betreffend eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen des Personals entgegen.

Die Kommission hat sich aber einstimmig für eine Ruhetagsordnung ausgesprochen. Um nicht durch die Aufhebung des Gesetzes die Ruhetagsregelung zu verlieren, einigte sich die Kommission darauf, die Änderung des Gesetzes zwar grundsätzlich anzunehmen. Mittels einer Kommissionsmotion möchte sie jedoch den Regierungsrat beauftragen, dem Grossen Rat innerhalb eines Jahres eine Botschaft für eine Totalrevision des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes zu unterbreiten, welches eine weitgehende Liberalisierung der Öffnungszeiten vorsehen, jedoch an der heutigen Ruhetagsregelung grundsätzlich festhalten soll. Die Kommission wird dem Grossen Rat zwei wesentliche Änderungen zur diskutierten Gesetzesvorlage beantragen. Einerseits möchte sie die maximale ordentliche Verkaufsfläche auf 150 m2 erhöhen, um bestehende Tankstellenshops im Hinblick auf eine Liberalisierung nicht zu vorübergehenden Anpassungen zu zwingen.

Andererseits hat sie sich deutlich gegen eine Ausnahme für einen einzigen im Kanton bestehenden Party-Shop ausgesprochen. Es ist geplant, dass der Grosse Rat die Vorlage in der Novembersession berät.

Angenommene Anträge

SOLOTHURN. Die kantonsrätliche Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) stimmte der Bauvorlage zur provisorischen Umnutzung und Sanierung des Zeughauses Solothurn (Altbau 1907) in Zuchwil für den Lehrverband Genie/Rettung und die bestehende Retablierungsstelle zu. Im Weiteren folgte sie dem Antrag des Regierungsrates und lehnte die beiden Volksinitiativen "Zum Schutze der Feldhasen, Vögel und Dachse" sowie "Jagen ohne Treiben" ab. Sie genehmigte auch die Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes, welche vorsieht, das kantonale Recht an die Änderungen im Rahmen der Agrarpolitik 2002 (AP 2002) des Bundes anzupassen.

Die UMBAWIKO stimmte der Vorlage zur provisorischen Umnutzung des Zeughauses Solothurn in Zuchwil unter der Leitung ihres Präsidenten Jürg Liechti (FdP, Oekingen) einstimmig zu. Im Rahmen der neu strukturierten Armee XXI will der Lehrverband Genie/Rettung bereits auf Mitte 2004 mit ca. 45 Arbeitsplätzen (31 Festangestellte und rund 14 Milizangehörige) im Zeughaus Solothurn in Zuchwil seinen Betrieb aufnehmen. Die Unterbringung erfolgt dabei in einem Provisorium, im Zeughaus Altbau 1907 an der Luzernstrasse. Die optimale Nutzung für das gesamte Zeughausareal soll später in einem städtebaulichen Wettbewerb bestimmt werden. Die Umnutzungs- und Sanierungskosten belaufen sich insgesamt auf 1,63 Mio. Franken. Für dieses Provisorium stellt der Bund einen Pauschalbetrag von 1,0 Mio. Franken für den von ihm verlangten Innenausbau zur Verfügung. Auf den Kanton Solothurn entfallen Fr. 630'000.--, insbesondere für die Sanierung der Gebäudehülle. Im Gegenzug mietet der Bund das Gebäude für 5 Jahre fix, mit einer Verlängerungsoption von weiteren 5 Jahren.

Die beiden am 15. April 2003 durch den Verein zum Schutze der bedrohten Wildtiere, Aarau, eingereichten Initiativbegehren lehnt die Kommission einstimmig ab und folgt damit dem Antrag des Regierungsrates. Die Volksinitiativen sehen vor, das kantonale Jagdgesetz dahingehend zu ändern, dass inskünftig die Treibjagd von Wildtieren sowie die Bejagung von Feldhasen, Vögeln und Dachsen zu untersagen seien.

Um auch in Zukunft einen gesunden Wildbestand im Kanton Solothurn garantieren zu können, muss dieser mit effizienten Jagdmethoden reguliert werden, damit er nicht zunimmt. Die Treib- und Bewegungsjagd ist dabei ein zentrales und effizientes Mittel. Gerade die in den letzten Jahren stark angestiegenen Wildschweinbestände und die damit verbundenen zum Teil gravierenden Wildschäden hofft man so in den Griff zu bekommen. Auch ist nach Ansicht von Fachleuten keine einzige der von den Initianten erwähnten Tierarten in der Schweiz bedroht und schon gar nicht durch die Jagd.

Der Kantonsrat wird voraussichtlich in der Novembersession über die Vorlagen befinden.

Mehr Zeit für die Lehrlingsauswahl

BERN. Jugendliche sollen ohne Stress ihren Beruf und Lehrbetrieb wählen können. Die Berufsberatung und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern appellieren an die Lehrbetriebe, bei der Auswahl von Lehrlingen die Regeln des Fair Play einzuhalten: Keine Vorstellungsgespräche vor den Herbstferien und kein Abschluss von Lehrverträgen vor Ende Oktober.

Die Lehrlingsselektion für den Lehrbeginn im Sommer 2004 läuft auf Hochtouren. Wegen der unsicheren Wirtschaftslage ist die Nervosität diesmal besonders gross. Verschiedene Betriebe haben bereits jetzt Lehrverträge abgeschlossen. Dadurch steigt der Druck auf die Jugendlichen, die noch keine Lehrstelle haben. Entscheide, die unter Zeitdruck getroffen werden, sind jedoch selten gut. Bei der Berufswahl ist es besonders wichtig, dass sich die Schülerinnen und Schüler über ihre Interessen im Klaren sind und sich gut über ihren zukünftigen Beruf informieren.

Die kantonale Berufsberatung und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt appellieren deshalb an die Betriebe, den Jugendlichen die nötige Zeit zu geben und die Regeln der Aktion „Fair Play bei der Lehrlingsauswahl“ einzuhalten. Die Betriebe, die bei dieser Aktion mitmachen, führen keine Vorstellungsgespräche vor den Herbstferien und schliessen mit den Jugendlichen keine Lehrverträge vor Ende Oktober des letzten Schuljahres ab. Die Firmen gewähren zudem den Jugendlichen Einblick in den betrieblichen Alltag, sei es durch Schnupperlehren oder an Tagen der offenen Tür und an Infoveranstaltungen.

Die Aktion „Fair Play bei der Lehrlingsauswahl“ wurde vor sieben Jahren auf Initiative der Berufsberatung des Kantons Bern und der Vereinigung der Personalverantwortlichen gestartet.

Diplomfeier und Ausstellungseröffnung in der Fachhochschule

AARAU. Am Freitag 26. September wurden den Diplo-mandinnen und Diplomanden des Departe-ments Gestaltung & Kunst der Fachhoch-schule Aargau Nordwestschweiz in feierlichem Rahmen die Diplome überreicht. Insgesamt 21 Studierende schlossen – mit Feier, Vernissage und Buchvorstellung – die ersten Studiengän-ge Industrial Design und Medienkunst ab.

In seinem Grusswort erinnerte Regierungsrat Rainer Huber an die Geschichte der Schaffung des Departe-ments Gestaltung und Kunst der Fachhochschule Aar-gau Nordwestschweiz. Er schilderte, wie aufgrund ei-nes Postulats anfangs der 90er Jahre ein gross ange-legter Ideenwettbewerb zur Schaffung einer Schule für Gestaltung im Aargau durchgeführt wurde und wie das Projekt wieder in der Schublade verschwand, weil die Differenzen zwischen Realpolitik und kreativen Höhen-flügen zu gross waren. Dass doch noch ein internatio-nal renommiertes Departement realisiert wurde, sei der Direktorin Prof. Ellen Meyrat-Schlee zu verdanken. Sie habe es verstanden, so Regierungsrat Huber, den Dialog von Kreativität und Politik in Gang zu bringen und souverän zu vermitteln.

Prof. Ellen Meyrat-Schlee sprach die Diplomandinnen und Diplomanden der ersten Studiengänge Industrial Design und Medienkunst als Pioniere und Mitgestalter an, die engagiert und phantasievoll, ideenreich und experimentierfreudig wunderbare Studienprojekte rea-lisiert und damit das Niveau für die nachfolgenden Studierenden vorgegeben hätten. Die Direktorin be-dankte sich bei den Studierenden für ihre Leistungen und stellte anschliessend die Publikation vor, welche Studierende des 4. und 6. Semesters als Dokument der Diplomarbeiten gestaltet hatten.

Der Kulturphilosoph und Gastredner Dr. Gerhard Jo-hann Lischka befasste sich im Anschluss mit der zu-nehmenden Bestimmung des Lebens durch das Men-tale, durch Information und Mediatisierung. Seine Ausführungen mündeten in Gedanken zur Performan-ceArt, der Verschmelzung von Körper und Medium, von Medium und Medium.

Handbuch für die Volksschule AR

HERISAU. Das neue Gesetz über Schule und Bildung im Kanton Appenzell-Ausserrhoden brachte im Bereich Volksschule eine Vielzahl an Neuerungen und Änderungen. Um allen in Kanton und Gemeinden zuständigen Stellen die Übersicht über die kantonalen Regelungen, welche die Volksschule betreffen, zu erleichtern, hat die Erziehungsdirektion ein umfassendes Handbuch herausgegeben.

Das Redaktionsteam des Handbuchs für die Volksschule (Walter Klauser, Arthur Oehler, Heinz Naef) übergibt Erziehungsdirektor Rolf Degen (Dritter von links) das erste Exemplar.

Das Handbuch für die Volksschule im Kanton Appenzell-Ausserrhoden vermittelt in übersichtlicher, leicht zugänglicher und konzentrierter Form eine Gesamtschau über alle kantonalen Elemente zur Volksschule. Das „Zentrum“ des Handbuchs ist ein Verzeichnis von über 200 Stichworten. Hier finden sich zu einzelnen Begriffen bereits Kurzinformationen. Für ergänzende und vertiefende Details verweist es einerseits auf einen umfangreichen Beilagenteil. Er enthält eine Vielzahl von Hinweisen, Empfehlungen, Umsetzungshilfen zu rechtlichen Bestimmungen, Übersichten und Formularen. Da finden sich beispielsweise Angaben über die Zuständigkeiten innerhalb der Erziehungsdirektion und in den Zentren für Schulpsychologie und Therapeutische Dienste, Grundlagen zum kantonale Schulqualitätskonzept, Verzeichnisse der kantonalen Kommissionen im Volksschulbereich, der kommunalen Schulpräsidien und Schulleitungen, das Übertrittsverfahren an die Kantonsschule Trogen oder Musterbriefe im Zusammenhang mit dem Verwaltungsverfahren. Andererseits ist vom Stichwortverzeichnis aus der Handbuchteil „Rechtsgrundlagen“ zugänglich. Dieser vereint alle Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Weisungen, die sich auf die Volksschule beziehen. Das jeweilige Stichwort stellt die Verbindung her zum entsprechenden Erlass mit Angabe von Artikel und ev. sogar Absatz. Zu einzelnen Sachthemen wie die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler wird auf weitere Dokumente, z.B. auf das Handbuch zur Schüler/innen-Beurteilung oder auf den kantonalen Volksschullehrplan, verwiesen. Das Handbuch soll hauptsächlich den kommunalen Schulbehörden, den Schulleitungen und den Lehrpersonen in ihrer Arbeit dienen . Es kann aber auch weiteren an der Volksschule interessierten Personen wertvolle Informationen vermitteln. Ähnlich wie die kantonale Gesetzessammlung wird das Handbuch in der Form periodischer Nachlieferungen, die Änderungen und Ergänzungen berücksichtigen, aktuell gehalten. Zudem ist eine Internet-Version geplant. Das Handbuch kann bei der Erziehungsdirektion von Appenzell-Ausserrhoden bezogen werden (Frau Ursula Steininger, Telefon 071 353 67 31).

Verkleinerung des Grossen Rates

AARAU. Die Reduktion der Mitgliederzahl des Grossen Rates von 200 auf 140 bedingt eine Änderung des Wahlsystems. Die Vernehmlassung dazu ist abgeschlossen. Die Botschaft des Regierungsrates liegt nun vor. Der Regierungsrat hält nach eingehender Überprüfung an der Lösung mit Wahlkreisverbänden fest. Andere vorgeschlagene Lösungen sind zur Zeit aus sachlichen und rechtlichen Gründen nicht realisierbar.

Harmonische Mandatsverteilung und ausgeglichene Quoren als Ziel Anlässlich der heutigen Medienkonferenz unterstrich Regierungsrat Kurt Wernli die Bedeutung der harmonischen Mandatsverteilung und der ausgeglichenen Quoren für die Erlangung eines Sitzes. Gemäss Anliegen der Volksinitiative - möglichst zurückhaltender Eingriff in die heutige Wahlkreisstruktur und Bildung von Wahlkreisverbänden - hat der Regierungsrat entschieden, 8 von 11 in Wahlkreisverbänden organisierte Wahlkreise dem Grossen Rat als Lösung vorzuschlagen. Die Bezirke Aarau, Baden und Zofingen bleiben als selbstständige Wahlkreise bestehen. Die übrigen Bezirke werden in vier Wahlkreisverbänden zusammen geschlossen. Somit werden Quoren - Anteil der erforderlichen Stimmen für die Erlangung eines Mandats - zwischen 3.25% und 6.25% erreicht. Regierungsrat Kurt Wernli hielt zudem fest, dass nur mit der Lösung in Wahlkreisverbänden die neue Verfassungsbestimmung (§ 77 Abs. 2) erfüllt wird.

"Zürcher Modell" soll erst im Rahmen einer Totalrevision geprüft werden Die Fraktion der Grünen hat am 20. Mai 2003 ein Postulat eingereicht, das die Einführung einer doppelt proportionalen Divisormethode bei der Zuteilung der Sitze auf die Parteien und die Wahlbezirke vorschlägt (Zürcher Modell bzw. Doppelter Pukelsheim). Dieser Vorschlag wurde auch im Rahmen der Vernehmlassung von einigen Stellen favorisiert. Der Regierungsrat ist grundsätzlich der Ansicht, dass dieses Anliegen geprüft werden soll und erklärt sich bereit, das Postulat entgegen zu nehmen. Da die neue Verfassungsbestimmung und die Begründung des Inititativkomitees klar die Bildung von Wahlkreisen verlangen - sofern zu hohe Quoren erreicht würden -, ist das "Zürcher Modell" zum jetzigen Zeitpunkt keine Lösung.

Weitere Anpassungen des Wahlsystems Im Rahmen der Vorlage werden auch die ursprünglich im Gesamtpaket "Parlamentsreform" vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zur Anpassung des Wahlsystems verarbeitet. Dazu gehört der Wechsel vom bisherigen Listenstimmen- zum Kandidatenstimmensystem, der ganz im Interesse der Stimmberechtigten und Wahlbehörden liegt. Dieser Wechsel hat auch Auswirkungen auf die Einwohnerratswahlen. Gemäss Kantonsverfassung müssen der Grosse Rat und der Einwohnerrat nach dem gleichen Verfahren gewählt werden. Weiter ist auch das System der Restmandatsverteilung überprüft worden. Soll der Proporzgedanke möglichst genau umgesetzt werden, ist ein Verfahren zu wählen, das den verschiedenen Parteien und Gruppierungen eine ihrem Wähleranteil möglichst entsprechende Vertretung im Parlament erlaubt. Deshalb sind nach Ansicht des Regierungsrates alle Listen in die Restmandatsverteilung einzubeziehen, auch dann wenn bei sie bei der ersten Sitzverteilung die Verteilungszahl nicht erreicht haben.

Wahlzettel fehlt leere Linie

SOLOTHURN. Auf dem „Wahlzettel ohne Parteibezeichnung“, der in diesen Tagen zusammen mit den anderen Wahlzetteln den Wahlberechtigten zugestellt wurde, fehlt eine leere Linie und ein leeres Feld für die Parteibezeichnung. Wählende, die diesen Zettel bereits ausgefüllt haben, sollen sich um die Gültigkeit nicht sorgen.

Direktoren im Untersuchungshaft

WINTERTHUR. Vier Direktoren der Winterthurer Krankenkasse kommen in Untersuchungshaft. Die Untersuchungshaft dauert maximal drei Monate, kann aber verlängert werden. Die diese Woche Festgenommenen stehen unter Verdacht mit Fälschungen die Ausgleichkasse um 28 Millionen Franken geschädigt zu haben. Die Kasse selber wurde auch mit gefälschten Abrechnungen geprellt.

 

 

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