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Liberalisierung
der Ladenöffnungszeiten
LUZERN.
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben des Grossen Rates hat
unter dem Vorsitz von Bruno Schmid (CVP, Flühli) einer Änderung
des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes zugestimmt. Die Vorlage des
Regierungsrates ging auf eine Motion zurück, welche der Grosse
Rat am 27. März 2001 teilweise erheblich erklärt hatte. Die
Vorlage des Regierungsrates sah vor, dass so genannte
Tankstellenshops mit einer ordentlichen Verkaufsfläche bis 100 m2
sowie Party-Shops von der Anwendung des Ruhetags- und
Ladenschlussgesetzes ausgenommen werden sollten.
Diese
Anpassung erachtete ein Teil der Kommission als zu wenig
weitgehend und sprach sich für eine vollständige Liberalisierung
der Ladenöffnungszeiten aus. Nur eine Aufhebung der Normen über
den Ladenschluss könne den veränderten Bedürfnissen der
Konsumenten und Anbietern optimal gerecht werden und würde nicht
einzelne Anbieter bevorzugen. Eine Liberalisierung würde zudem
bestehende Unsicherheiten beim Vollzug der Regelung beenden.
Diesem Liberalisierungswillen stellte eine Minderheit der
Kommission insbesondere Bedenken betreffend eine Verschlechterung
der Arbeitsbedingungen des Personals entgegen.
Die
Kommission hat sich aber einstimmig für eine Ruhetagsordnung
ausgesprochen. Um nicht durch die Aufhebung des Gesetzes die
Ruhetagsregelung zu verlieren, einigte sich die Kommission darauf,
die Änderung des Gesetzes zwar grundsätzlich anzunehmen. Mittels
einer Kommissionsmotion möchte sie jedoch den Regierungsrat
beauftragen, dem Grossen Rat innerhalb eines Jahres eine Botschaft
für eine Totalrevision des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes
zu unterbreiten, welches eine weitgehende Liberalisierung der Öffnungszeiten
vorsehen, jedoch an der heutigen Ruhetagsregelung grundsätzlich
festhalten soll. Die Kommission wird dem Grossen Rat zwei
wesentliche Änderungen zur diskutierten Gesetzesvorlage
beantragen. Einerseits möchte sie die maximale ordentliche
Verkaufsfläche auf 150 m2 erhöhen, um bestehende
Tankstellenshops im Hinblick auf eine Liberalisierung nicht zu vorübergehenden
Anpassungen zu zwingen.
Andererseits
hat sie sich deutlich gegen eine Ausnahme für einen einzigen im
Kanton bestehenden Party-Shop ausgesprochen. Es ist geplant, dass
der Grosse Rat die Vorlage in der Novembersession berät.
Angenommene
Anträge
SOLOTHURN.
Die kantonsrätliche Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission
(UMBAWIKO) stimmte der Bauvorlage zur provisorischen Umnutzung und
Sanierung des Zeughauses Solothurn (Altbau 1907) in Zuchwil für
den Lehrverband Genie/Rettung und die bestehende
Retablierungsstelle zu. Im Weiteren folgte sie dem Antrag des
Regierungsrates und lehnte die beiden Volksinitiativen "Zum
Schutze der Feldhasen, Vögel und Dachse" sowie "Jagen
ohne Treiben" ab. Sie genehmigte auch die Teilrevision des
Landwirtschaftsgesetzes, welche vorsieht, das kantonale Recht an
die Änderungen im Rahmen der Agrarpolitik 2002 (AP 2002) des
Bundes anzupassen.
Die
UMBAWIKO stimmte der Vorlage zur provisorischen Umnutzung des
Zeughauses Solothurn in Zuchwil unter der Leitung ihres Präsidenten
Jürg Liechti (FdP, Oekingen) einstimmig zu. Im Rahmen der neu
strukturierten Armee XXI will der Lehrverband Genie/Rettung
bereits auf Mitte 2004 mit ca. 45 Arbeitsplätzen (31
Festangestellte und rund 14 Milizangehörige) im Zeughaus
Solothurn in Zuchwil seinen Betrieb aufnehmen. Die Unterbringung
erfolgt dabei in einem Provisorium, im Zeughaus Altbau 1907 an der
Luzernstrasse. Die optimale Nutzung für das gesamte Zeughausareal
soll später in einem städtebaulichen Wettbewerb bestimmt werden.
Die Umnutzungs- und Sanierungskosten belaufen sich insgesamt auf
1,63 Mio. Franken. Für dieses Provisorium stellt der Bund einen
Pauschalbetrag von 1,0 Mio. Franken für den von ihm verlangten
Innenausbau zur Verfügung. Auf den Kanton Solothurn entfallen Fr.
630'000.--, insbesondere für die Sanierung der Gebäudehülle. Im
Gegenzug mietet der Bund das Gebäude für 5 Jahre fix, mit einer
Verlängerungsoption von weiteren 5 Jahren.
Die
beiden am 15. April 2003 durch den Verein zum Schutze der
bedrohten Wildtiere, Aarau, eingereichten Initiativbegehren lehnt
die Kommission einstimmig ab und folgt damit dem Antrag des
Regierungsrates. Die Volksinitiativen sehen vor, das kantonale
Jagdgesetz dahingehend zu ändern, dass inskünftig die Treibjagd
von Wildtieren sowie die Bejagung von Feldhasen, Vögeln und
Dachsen zu untersagen seien.
Um
auch in Zukunft einen gesunden Wildbestand im Kanton Solothurn
garantieren zu können, muss dieser mit effizienten Jagdmethoden
reguliert werden, damit er nicht zunimmt. Die Treib- und
Bewegungsjagd ist dabei ein zentrales und effizientes Mittel.
Gerade die in den letzten Jahren stark angestiegenen
Wildschweinbestände und die damit verbundenen zum Teil
gravierenden Wildschäden hofft man so in den Griff zu bekommen.
Auch ist nach Ansicht von Fachleuten keine einzige der von den
Initianten erwähnten Tierarten in der Schweiz bedroht und schon
gar nicht durch die Jagd.
Der
Kantonsrat wird voraussichtlich in der Novembersession über die
Vorlagen befinden.
Mehr
Zeit für die Lehrlingsauswahl
BERN.
Jugendliche sollen ohne Stress ihren Beruf und Lehrbetrieb wählen
können. Die Berufsberatung und das Mittelschul- und
Berufsbildungsamt des Kantons Bern appellieren an die
Lehrbetriebe, bei der Auswahl von Lehrlingen die Regeln des Fair
Play einzuhalten: Keine Vorstellungsgespräche vor den
Herbstferien und kein Abschluss von Lehrverträgen vor Ende
Oktober.
Die
Lehrlingsselektion für den Lehrbeginn im Sommer 2004 läuft auf
Hochtouren. Wegen der unsicheren Wirtschaftslage ist die Nervosität
diesmal besonders gross. Verschiedene Betriebe haben bereits jetzt
Lehrverträge abgeschlossen. Dadurch steigt der Druck auf die
Jugendlichen, die noch keine Lehrstelle haben. Entscheide, die
unter Zeitdruck getroffen werden, sind jedoch selten gut. Bei der
Berufswahl ist es besonders wichtig, dass sich die Schülerinnen
und Schüler über ihre Interessen im Klaren sind und sich gut über
ihren zukünftigen Beruf informieren.
Die
kantonale Berufsberatung und das Mittelschul- und
Berufsbildungsamt appellieren deshalb an die Betriebe, den
Jugendlichen die nötige Zeit zu geben und die Regeln der Aktion
„Fair Play bei der Lehrlingsauswahl“ einzuhalten. Die
Betriebe, die bei dieser Aktion mitmachen, führen keine
Vorstellungsgespräche vor den Herbstferien und schliessen mit den
Jugendlichen keine Lehrverträge vor Ende Oktober des letzten
Schuljahres ab. Die Firmen gewähren zudem den Jugendlichen
Einblick in den betrieblichen Alltag, sei es durch Schnupperlehren
oder an Tagen der offenen Tür und an Infoveranstaltungen.
Die
Aktion „Fair Play bei der Lehrlingsauswahl“ wurde vor sieben
Jahren auf Initiative der Berufsberatung des Kantons Bern und der
Vereinigung der Personalverantwortlichen gestartet.
Diplomfeier
und Ausstellungseröffnung in der Fachhochschule
AARAU.
Am Freitag 26. September wurden den Diplo-mandinnen und
Diplomanden des Departe-ments Gestaltung & Kunst der
Fachhoch-schule Aargau Nordwestschweiz in feierlichem Rahmen die
Diplome überreicht. Insgesamt 21 Studierende schlossen – mit
Feier, Vernissage und Buchvorstellung – die ersten Studiengän-ge
Industrial Design und Medienkunst ab.
In
seinem Grusswort erinnerte Regierungsrat Rainer Huber an die
Geschichte der Schaffung des Departe-ments Gestaltung und Kunst
der Fachhochschule Aar-gau Nordwestschweiz. Er schilderte, wie
aufgrund ei-nes Postulats anfangs der 90er Jahre ein gross
ange-legter Ideenwettbewerb zur Schaffung einer Schule für
Gestaltung im Aargau durchgeführt wurde und wie das Projekt
wieder in der Schublade verschwand, weil die Differenzen zwischen
Realpolitik und kreativen Höhen-flügen zu gross waren. Dass doch
noch ein internatio-nal renommiertes Departement realisiert wurde,
sei der Direktorin Prof. Ellen Meyrat-Schlee zu verdanken. Sie
habe es verstanden, so Regierungsrat Huber, den Dialog von
Kreativität und Politik in Gang zu bringen und souverän zu
vermitteln.
Prof.
Ellen Meyrat-Schlee sprach die Diplomandinnen und Diplomanden der
ersten Studiengänge Industrial Design und Medienkunst als
Pioniere und Mitgestalter an, die engagiert und phantasievoll,
ideenreich und experimentierfreudig wunderbare Studienprojekte
rea-lisiert und damit das Niveau für die nachfolgenden
Studierenden vorgegeben hätten. Die Direktorin be-dankte sich bei
den Studierenden für ihre Leistungen und stellte anschliessend
die Publikation vor, welche Studierende des 4. und 6. Semesters
als Dokument der Diplomarbeiten gestaltet hatten.
Der
Kulturphilosoph und Gastredner Dr. Gerhard Jo-hann Lischka
befasste sich im Anschluss mit der zu-nehmenden Bestimmung des
Lebens durch das Men-tale, durch Information und Mediatisierung.
Seine Ausführungen mündeten in Gedanken zur Performan-ceArt, der
Verschmelzung von Körper und Medium, von Medium und Medium.
Handbuch
für die Volksschule AR
HERISAU.
Das neue Gesetz über Schule und Bildung im Kanton
Appenzell-Ausserrhoden brachte im Bereich Volksschule eine
Vielzahl an Neuerungen und Änderungen. Um allen in Kanton und
Gemeinden zuständigen Stellen die Übersicht über die kantonalen
Regelungen, welche die Volksschule betreffen, zu erleichtern, hat
die Erziehungsdirektion ein umfassendes Handbuch herausgegeben.
Das
Redaktionsteam des Handbuchs für die Volksschule (Walter Klauser,
Arthur Oehler, Heinz Naef) übergibt Erziehungsdirektor Rolf Degen
(Dritter von links) das erste Exemplar.
Das
Handbuch für die Volksschule im Kanton Appenzell-Ausserrhoden
vermittelt in übersichtlicher, leicht zugänglicher und
konzentrierter Form eine Gesamtschau über alle kantonalen
Elemente zur Volksschule. Das „Zentrum“ des Handbuchs ist ein
Verzeichnis von über 200 Stichworten. Hier finden sich zu
einzelnen Begriffen bereits Kurzinformationen. Für ergänzende
und vertiefende Details verweist es einerseits auf einen
umfangreichen Beilagenteil. Er enthält eine Vielzahl von
Hinweisen, Empfehlungen, Umsetzungshilfen zu rechtlichen
Bestimmungen, Übersichten und Formularen. Da finden sich
beispielsweise Angaben über die Zuständigkeiten innerhalb der
Erziehungsdirektion und in den Zentren für Schulpsychologie und
Therapeutische Dienste, Grundlagen zum kantonale Schulqualitätskonzept,
Verzeichnisse der kantonalen Kommissionen im Volksschulbereich,
der kommunalen Schulpräsidien und Schulleitungen, das Übertrittsverfahren
an die Kantonsschule Trogen oder Musterbriefe im Zusammenhang mit
dem Verwaltungsverfahren. Andererseits ist vom
Stichwortverzeichnis aus der Handbuchteil „Rechtsgrundlagen“
zugänglich. Dieser vereint alle Gesetze, Verordnungen,
Richtlinien und Weisungen, die sich auf die Volksschule beziehen.
Das jeweilige Stichwort stellt die Verbindung her zum
entsprechenden Erlass mit Angabe von Artikel und ev. sogar Absatz.
Zu einzelnen Sachthemen wie die Beurteilung der Schülerinnen und
Schüler wird auf weitere Dokumente, z.B. auf das Handbuch zur Schüler/innen-Beurteilung
oder auf den kantonalen Volksschullehrplan, verwiesen. Das
Handbuch soll hauptsächlich den kommunalen Schulbehörden, den
Schulleitungen und den Lehrpersonen in ihrer Arbeit dienen . Es
kann aber auch weiteren an der Volksschule interessierten Personen
wertvolle Informationen vermitteln. Ähnlich wie die kantonale
Gesetzessammlung wird das Handbuch in der Form periodischer
Nachlieferungen, die Änderungen und Ergänzungen berücksichtigen,
aktuell gehalten. Zudem ist eine Internet-Version geplant. Das
Handbuch kann bei der Erziehungsdirektion von
Appenzell-Ausserrhoden bezogen werden (Frau Ursula Steininger,
Telefon 071 353 67 31).
Verkleinerung
des Grossen Rates
AARAU.
Die Reduktion der Mitgliederzahl des Grossen Rates von 200
auf 140 bedingt eine Änderung des Wahlsystems. Die Vernehmlassung
dazu ist abgeschlossen. Die Botschaft des Regierungsrates liegt
nun vor. Der Regierungsrat hält nach eingehender Überprüfung an
der Lösung mit Wahlkreisverbänden fest. Andere vorgeschlagene Lösungen
sind zur Zeit aus sachlichen und rechtlichen Gründen nicht
realisierbar.
Harmonische
Mandatsverteilung und ausgeglichene Quoren als Ziel Anlässlich
der heutigen Medienkonferenz unterstrich Regierungsrat Kurt Wernli
die Bedeutung der harmonischen Mandatsverteilung und der
ausgeglichenen Quoren für die Erlangung eines Sitzes. Gemäss
Anliegen der Volksinitiative - möglichst zurückhaltender
Eingriff in die heutige Wahlkreisstruktur und Bildung von
Wahlkreisverbänden - hat der Regierungsrat entschieden, 8 von 11
in Wahlkreisverbänden organisierte Wahlkreise dem Grossen Rat als
Lösung vorzuschlagen. Die Bezirke Aarau, Baden und Zofingen
bleiben als selbstständige Wahlkreise bestehen. Die übrigen
Bezirke werden in vier Wahlkreisverbänden zusammen geschlossen.
Somit werden Quoren - Anteil der erforderlichen Stimmen für die
Erlangung eines Mandats - zwischen 3.25% und 6.25% erreicht.
Regierungsrat Kurt Wernli hielt zudem fest, dass nur mit der Lösung
in Wahlkreisverbänden die neue Verfassungsbestimmung (§ 77 Abs.
2) erfüllt wird.
"Zürcher
Modell" soll erst im Rahmen einer Totalrevision geprüft
werden Die Fraktion der Grünen hat am 20. Mai 2003 ein Postulat
eingereicht, das die Einführung einer doppelt proportionalen
Divisormethode bei der Zuteilung der Sitze auf die Parteien und
die Wahlbezirke vorschlägt (Zürcher Modell bzw. Doppelter
Pukelsheim). Dieser Vorschlag wurde auch im Rahmen der
Vernehmlassung von einigen Stellen favorisiert. Der Regierungsrat
ist grundsätzlich der Ansicht, dass dieses Anliegen geprüft
werden soll und erklärt sich bereit, das Postulat entgegen zu
nehmen. Da die neue Verfassungsbestimmung und die Begründung des
Inititativkomitees klar die Bildung von Wahlkreisen verlangen -
sofern zu hohe Quoren erreicht würden -, ist das "Zürcher
Modell" zum jetzigen Zeitpunkt keine Lösung.
Weitere
Anpassungen des Wahlsystems Im Rahmen der Vorlage werden auch die
ursprünglich im Gesamtpaket "Parlamentsreform"
vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zur Anpassung des Wahlsystems
verarbeitet. Dazu gehört der Wechsel vom bisherigen
Listenstimmen- zum Kandidatenstimmensystem, der ganz im Interesse
der Stimmberechtigten und Wahlbehörden liegt. Dieser Wechsel hat
auch Auswirkungen auf die Einwohnerratswahlen. Gemäss
Kantonsverfassung müssen der Grosse Rat und der Einwohnerrat nach
dem gleichen Verfahren gewählt werden. Weiter ist auch das System
der Restmandatsverteilung überprüft worden. Soll der
Proporzgedanke möglichst genau umgesetzt werden, ist ein
Verfahren zu wählen, das den verschiedenen Parteien und
Gruppierungen eine ihrem Wähleranteil möglichst entsprechende
Vertretung im Parlament erlaubt. Deshalb sind nach Ansicht des
Regierungsrates alle Listen in die Restmandatsverteilung
einzubeziehen, auch dann wenn bei sie bei der ersten
Sitzverteilung die Verteilungszahl nicht erreicht haben.
Wahlzettel
fehlt leere Linie
SOLOTHURN.
Auf dem „Wahlzettel ohne Parteibezeichnung“, der in diesen
Tagen zusammen mit den anderen Wahlzetteln den Wahlberechtigten
zugestellt wurde, fehlt eine leere Linie und ein leeres Feld für
die Parteibezeichnung. Wählende, die diesen Zettel bereits ausgefüllt
haben, sollen sich um die Gültigkeit nicht sorgen.
Direktoren
im Untersuchungshaft
WINTERTHUR.
Vier Direktoren der Winterthurer Krankenkasse kommen in
Untersuchungshaft. Die Untersuchungshaft dauert maximal drei
Monate, kann aber verlängert werden. Die diese Woche
Festgenommenen stehen unter Verdacht mit Fälschungen die
Ausgleichkasse um 28 Millionen Franken geschädigt zu haben. Die
Kasse selber wurde auch mit gefälschten Abrechnungen geprellt.
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