Inszenierte Entführung - Nachtrag

Basel. Am 29.5.03 meldeten Passanten der Polizei, dass eine Frau aus einem vorbeifahrenden Fahrzeug um Hilfe gerufen hätte, welche offensichtlich mit einer Waffe bedroht worden war. Die Polizei und das Kriminalkommissariat haben daraufhin eine grössere Suchaktion und umfangreiche Ermittlungen in die Wege geleitet. Das damals eingeleitete Strafverfahren betreffend Freiheitsberaubung und Entführung wurde nun in diesen Tagen von der Staatsanwaltschaft wegen Fehlens des Tatbestandes eingestellt. Da jedoch die sechs involvierten Personen des Basler Theaters durch ihr Verhalten das Strafverfahren veranlasst haben, müssen diese die gesamten Kosten aller eingesetzten Kräfte von Polizei und Staatsanwaltschaft von rund CHF 6\'300.- tragen. Trotz Ende August 2003 erfolgter Zustellung der Rechnungen sind diese bis heute aber nicht beglichen worden. (vgl. dazu die die Medien-Information unter dem heutigen Datum)

Sollte mit der gemachten Feststellung, dass die Rechnungen bisher noch nicht bezahlt worden sind, der Eindruck entstanden sein, dass die Empfänger der Rechnungen es mit der Zahlungsmoral nicht so genau nehmen, so war dies nicht beabsichtigt und wird von der Staatsanwaltschaft bedauert. Tatsache ist, dass die Zahlungsfrist der Rechnungen von 40 Tagen erst am 3.10.2003 abläuft. 

Verfahren der vom Theater Basel inszenierten Entführung 

Am 29.5.03 meldeten Passanten der Polizei, dass eine Frau aus einem vorbeifahrenden Fahrzeug um Hilfe gerufen hätte, welche offensichtlich mit einer Waffe bedroht worden war. Die Polizei und das Kriminalkommissariat haben daraufhin eine grössere Suchaktion und umfangreiche Ermittlungen in die Wege geleitet. Nachdem die Polizei und Strafverfolgungsbehörden während 24 Stunden auf Trab gehalten wurden, teilte das Basler Theater dem Kriminalkommissariat mit, dass es sich bei diesem Entführungsfall um eine theatralische Aktion des Schauspielensembles gehandelt habe, mit dem der Schauspieldirektor verabschiedet wurde. (vgl. Medien-Informationen vom 29. und 30. Mai 2003 auf dieser Website)

Das damals eingeleitete Strafverfahren betreffend Freiheitsberaubung und Entführung wurde nun in diesen Tagen von der Staatsanwaltschaft wegen Fehlens des Tatbestandes eingestellt. Da jedoch die sechs involvierten Personen des Basler Theaters durch ihr Verhalten das Strafverfahren veranlasst haben, müssen diese die gesamten Kosten aller eingesetzten Kräfte von Polizei und Staatsanwaltschaft von rund CHF 6'300.- tragen. Trotz Ende August 2003 erfolgter Zustellung der Rechnungen sind diese bis heute aber nicht beglichen worden. Zudem wurden die Beteiligten dieser inszenierten Entführung durch die Kantonspolizei wegen groben Unfugs gemäss Übertretungsstrafgesetz an das Strafgericht (Strafbefehlsrichter) verzeigt.

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